A M T S B L A T T - Landkreis Main Spessart

1Z 20 532 B
AMTSBLATT
Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart
Nr. 19
15.09.2016
43. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils
Kreisangelegenheiten
17. Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes
Klinikum Main-Spessart des Landkreises Main-Spessart am
26.09.2016 ....................................................................... S.84
Betreuungsangebot am Buß- und Bettag .......................... S.84
Wasser- und Umweltangelegenheiten;
durch die Firma Kalkstein-Schotterwerk Gössenheim GmbH &
Co. KG, Gössenheim ........................................................ S.85
Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes
Arnstein-Schwebenried (Grundschule) für das
Haushaltsjahr 2016 ........................................................... S.86
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlMSchG);
Erweiterung des Steinbruchs auf die Grundstücke Fl.-Nrrn.
6789, 6790 und 6297 der Gemarkung Gössenheim, Flur 6,
Kreisangelegenheiten
Die 17. Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Klinikum Main-Spessart des Landkreises
Main-Spessart findet am
Montag, den 26.09.2016, um 09:00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt.
Tagesordnung:
1
Information zur aktuellen Entwicklung des Klinikums Main-Spessart
2
Aktueller Stand der Installation eines Linksherzkatheter-Messplatzes
3
Information über die Vergabe eines Beratungsauftrages an die Firma Oberender &
Partner
4
Kurze Anfragen
Betreuungsangebot des Landkreises Main-Spessart für den Buß- und Bettag, 16.11.2016
Wohin mit den Kindern am Buß- und Bettag den 16.11.2016?
Für Betreuung gesorgt, Alter: ab 6 Jahre
Angebot des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt
Manche Eltern haben am Buß- und Bettag ein Problem. Sie müssen arbeiten, weil der Feiertag zu Gunsten der Pflegeversicherung
geopfert worden ist, ihre Kinder haben aber schulfrei und brauchen eine Betreuung. Wohin also mit den Kindern?
Das Landratsamt macht daher ein Angebot: Kinder von berufstätigen Eltern können an diesem Tag durch das Amt für Jugend und
Familien betreut werden.
Es wird ein altersgerechtes Programm aufgestellt.
Damit möchte Landrat Thomas Schiebel die Familienfreundlichkeit der Verwaltungen im Landratsamt unterstreichen. Der
Unkostenbeitrag für diese Ganztagesbetreuung mit Verpflegung liegt bei 5,00 €, mit Ferienpass bei 4,50 €.
Info und Anmeldung
Landratsamt Main-Spessart, Kommunale Jugendarbeit,
Ringstraße 24, 97753 Karlstadt
Tel: 09353/793-1541 Frau Dietrich
Internet: www.main-spessart.de; www.kids4mation.de
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Wasser- und Umweltangelegenheiten;
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Erweiterung des Steinbruchs auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 6789, 6790 und 6297 der Gemarkung
Gössenheim, Flur 6, durch die Firma Kalkstein-Schotterwerk Gössenheim GmbH & Co. KG,
Gössenheim
41-177-418-MO
Das Landratsamt Main-Spessart erlässt folgenden
B e s c h e i d:
1.
Genehmigung gem. § 16 BImSchG
Die Firma Kalkstein-Schotterwerk Gössenheim GmbH & Co. KG erhält unter Maßgabe der unter Ziffer 3 aufgeführten
Nebenbestimmungen eine Genehmigung gem. § 16 BImSchG zur Verlängerung des mit Bescheid vom 18.12.2003, Az.
410-177-356, zuletzt geändert mit Bescheid vom 22.12.2014, Az. 41-177-356/2, genehmigten Betriebs eines Steinbruchs
auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 6789 und 6789/4 der Gemarkung Gössenheim unter Anpassung der Rekultivierung bis
zum Ende der Produktion sowie zur Erweiterung des Steinbruches auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 6789, 6790 und 6297 der
Gemarkung Gössenheim.
1.1
Anlagenkenn- und Betriebsdaten:
Eckdaten:
Gesamtbetriebsgelände bisher:
Abbaufläche bisher:
Erweiterungsfläche:
Gesamtabbaufläche neu:
Gesamtbetriebsgelände neu:
Fördermenge:
Betriebszeit:
Gewinnungszeiten:
19,41 ha
11,00 ha
11,1 ha
22,1 ha
30,51 ha
max. 250 000 t/Jahr
Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag (Mai-Oktober) 07.30 Uhr bis 11:00 Uhr
07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
09:20 Uhr bis 12:00 Uhr
12:40 Uhr bis 16:00 Uhr
Anzahl der Produktionstage pro Jahr: 175
Max. Zeitkorridor für die Produktions- und Betriebszeit: werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Technische Einrichtungen/Geräte:
Bohrgerät mit Staubabsaugung und Filtereinrichtung, Atlas Copco
Kettenbagger, Liebherr
Radlader, Liebherr, Caterpillar
Muldenkipper (SKW), O&K
Dumper, O&K
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim
Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg,
Burkarderstraße 26,
97082 Würzburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise:
-
-
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) wurde das
Widerspruchsverfahren in dem diesem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine
Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein
Gebührenvorschuss zu entrichten.
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Hinweise gem. § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 5 BImSchG i.V.m. § 21a Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV):
1.
Die Genehmigung unter Ziff. 1 des Bescheides vom 09.09.2016 wurde unter Maßgabe von Nebenbestimmungen
(Bedingungen und Auflagen) erteilt, die in dieser Bekanntmachung nicht abgedruckt wurden.
2.
Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung liegt in der Zeit vom 16.09.2016 bis 30.09.2016 beim Landratsamt
Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, 2. Stock, Zimmer Nr. 238 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und
kann dort eingesehen werden.
3.
Der Bescheid und seine Begründung kann nur von Personen, die Einwendungen erhoben haben, nach der öffentlichen
Bekanntmachung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Landratsamt Main-Spessart, Sachgebiet 41, Marktplatz 8,
97753 Karlstadt, angefordert werden.
4.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als
zugestellt.
Karlstadt, 09.09.2016
Landratsamt Main-Spessart
i.A.
gez.
Hentschel, Regierungsrätin
Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule)
für das Haushaltsjahr 2016
Az.: 21-941
I.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule) für das Haushaltsjahr 2016 amtlich
bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule)
Landkreis Main-Spessart
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes i.V.m. Art. 40 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben auf
151.070,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben auf
festgesetzt.
0,00 €
§2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
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§4
Verwaltungsumlage; Umlegung nach der Schülerzahl
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 88.658,00 € festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf
96 Verbandsschüler festgesetzt.
Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 923,52 € festgesetzt.
§5
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Arnstein, 05.09.2016
gez.
Anna Stolz
Vorsitzende der Schulverbandsversammlung
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom
22.08.2016, Az.: 21-941).
III.
Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der
Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang im Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, Zimmer 17, während der allgemeinen
Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.
Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat
Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.
Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.