1Z 20 532 B AMTSBLATT Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr. 19 15.09.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten 17. Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Klinikum Main-Spessart des Landkreises Main-Spessart am 26.09.2016 ....................................................................... S.84 Betreuungsangebot am Buß- und Bettag .......................... S.84 Wasser- und Umweltangelegenheiten; durch die Firma Kalkstein-Schotterwerk Gössenheim GmbH & Co. KG, Gössenheim ........................................................ S.85 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule) für das Haushaltsjahr 2016 ........................................................... S.86 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlMSchG); Erweiterung des Steinbruchs auf die Grundstücke Fl.-Nrrn. 6789, 6790 und 6297 der Gemarkung Gössenheim, Flur 6, Kreisangelegenheiten Die 17. Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebes Klinikum Main-Spessart des Landkreises Main-Spessart findet am Montag, den 26.09.2016, um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt statt. Tagesordnung: 1 Information zur aktuellen Entwicklung des Klinikums Main-Spessart 2 Aktueller Stand der Installation eines Linksherzkatheter-Messplatzes 3 Information über die Vergabe eines Beratungsauftrages an die Firma Oberender & Partner 4 Kurze Anfragen Betreuungsangebot des Landkreises Main-Spessart für den Buß- und Bettag, 16.11.2016 Wohin mit den Kindern am Buß- und Bettag den 16.11.2016? Für Betreuung gesorgt, Alter: ab 6 Jahre Angebot des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt Manche Eltern haben am Buß- und Bettag ein Problem. Sie müssen arbeiten, weil der Feiertag zu Gunsten der Pflegeversicherung geopfert worden ist, ihre Kinder haben aber schulfrei und brauchen eine Betreuung. Wohin also mit den Kindern? Das Landratsamt macht daher ein Angebot: Kinder von berufstätigen Eltern können an diesem Tag durch das Amt für Jugend und Familien betreut werden. Es wird ein altersgerechtes Programm aufgestellt. Damit möchte Landrat Thomas Schiebel die Familienfreundlichkeit der Verwaltungen im Landratsamt unterstreichen. Der Unkostenbeitrag für diese Ganztagesbetreuung mit Verpflegung liegt bei 5,00 €, mit Ferienpass bei 4,50 €. Info und Anmeldung Landratsamt Main-Spessart, Kommunale Jugendarbeit, Ringstraße 24, 97753 Karlstadt Tel: 09353/793-1541 Frau Dietrich Internet: www.main-spessart.de; www.kids4mation.de 85 Wasser- und Umweltangelegenheiten; Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Erweiterung des Steinbruchs auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 6789, 6790 und 6297 der Gemarkung Gössenheim, Flur 6, durch die Firma Kalkstein-Schotterwerk Gössenheim GmbH & Co. KG, Gössenheim 41-177-418-MO Das Landratsamt Main-Spessart erlässt folgenden B e s c h e i d: 1. Genehmigung gem. § 16 BImSchG Die Firma Kalkstein-Schotterwerk Gössenheim GmbH & Co. KG erhält unter Maßgabe der unter Ziffer 3 aufgeführten Nebenbestimmungen eine Genehmigung gem. § 16 BImSchG zur Verlängerung des mit Bescheid vom 18.12.2003, Az. 410-177-356, zuletzt geändert mit Bescheid vom 22.12.2014, Az. 41-177-356/2, genehmigten Betriebs eines Steinbruchs auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 6789 und 6789/4 der Gemarkung Gössenheim unter Anpassung der Rekultivierung bis zum Ende der Produktion sowie zur Erweiterung des Steinbruches auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 6789, 6790 und 6297 der Gemarkung Gössenheim. 1.1 Anlagenkenn- und Betriebsdaten: Eckdaten: Gesamtbetriebsgelände bisher: Abbaufläche bisher: Erweiterungsfläche: Gesamtabbaufläche neu: Gesamtbetriebsgelände neu: Fördermenge: Betriebszeit: Gewinnungszeiten: 19,41 ha 11,00 ha 11,1 ha 22,1 ha 30,51 ha max. 250 000 t/Jahr Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag (Mai-Oktober) 07.30 Uhr bis 11:00 Uhr 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr 09:20 Uhr bis 12:00 Uhr 12:40 Uhr bis 16:00 Uhr Anzahl der Produktionstage pro Jahr: 175 Max. Zeitkorridor für die Produktions- und Betriebszeit: werktags 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr Technische Einrichtungen/Geräte: Bohrgerät mit Staubabsaugung und Filtereinrichtung, Atlas Copco Kettenbagger, Liebherr Radlader, Liebherr, Caterpillar Muldenkipper (SKW), O&K Dumper, O&K Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise: - - Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) wurde das Widerspruchsverfahren in dem diesem Bescheid zugrunde liegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. 86 Hinweise gem. § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 5 BImSchG i.V.m. § 21a Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV): 1. Die Genehmigung unter Ziff. 1 des Bescheides vom 09.09.2016 wurde unter Maßgabe von Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) erteilt, die in dieser Bekanntmachung nicht abgedruckt wurden. 2. Eine Ausfertigung des Bescheides und seine Begründung liegt in der Zeit vom 16.09.2016 bis 30.09.2016 beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, 2. Stock, Zimmer Nr. 238 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und kann dort eingesehen werden. 3. Der Bescheid und seine Begründung kann nur von Personen, die Einwendungen erhoben haben, nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Landratsamt Main-Spessart, Sachgebiet 41, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, angefordert werden. 4. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Karlstadt, 09.09.2016 Landratsamt Main-Spessart i.A. gez. Hentschel, Regierungsrätin Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule) für das Haushaltsjahr 2016 Az.: 21-941 I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule) für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung des Schulverbandes Arnstein-Schwebenried (Grundschule) Landkreis Main-Spessart für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes i.V.m. Art. 40 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben auf 151.070,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben auf festgesetzt. 0,00 € §2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 87 §4 Verwaltungsumlage; Umlegung nach der Schülerzahl Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 88.658,00 € festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 wird auf 96 Verbandsschüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 923,52 € festgesetzt. §5 Kassenkredite werden nicht beansprucht. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Arnstein, 05.09.2016 gez. Anna Stolz Vorsitzende der Schulverbandsversammlung II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 22.08.2016, Az.: 21-941). III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang im Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, Zimmer 17, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.
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