Reiseversicherung Urlaub & Entspannen Versicherungspaket für Individualreisen Für bereits vor dem Versicherungsabschluss gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz für die Stornoversicherung erst am 10. Tag nach Abschluss der Versicherung. (ausgenommen Unfall, Tod oder Elementarereignis) Leistungen: Stornoversicherung Ersatz des Selbstbehaltes einer ev. inkludierten Stornoversicherung Reiseabbruch Zusätzliche Rückreisekosten Nicht genutzte Hoteltage volle Kosten bis EUR 2.000,– / Person Reisegepäckversicherung bis bis bis bis Verspätete Gepäckausfolgung am Urlaubsort Auslandsreise-Krankenversicherung (abzüglich Sozialversicherung) Rückholkosten inkl. Ambulanzjet ambulante Heilbehandlungen stationäre Heilbehandlungen inkl. Transport mit Krankenwagen Bergungskosten Überführungskosten Die Rückholung bzw. Überführung muss vom UNIQA SOS-Service +43 0 50677-670 (auch aus dem Ausland) bzw. über E-Mail unter [email protected] organisiert werden, ansonsten werden maximal 1.820 Euro vergütet. Reisehaftpflichtversicherung 12. 2015 volle Kosten bis EUR 225.000 ,– / Person bis EUR 225.000 ,– / Person bis EUR 7.300,– / Person volle Kosten bis Erläuterungen zur Reisestornoversicherung: a) plötzlich eintretende schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Versicherten. Psychische Erkrankungen, die erstmals auftreten, sind versichert, wenn dadurch ein stationärer Spitalsaufenthalt oder die Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie erforderlich wird. b) Verschlechterung eines bestehenden Leidens des Versicherten, voraus gesetzt es lag bei Buchung und Versicherungsabschluss die ärztlich bestätigte Beschwerdefreiheit vor. c) Schwangerschaft der Versicherten d) Unerwartete Kündigung des Versicherten oder dessen Eltern durch den Arbeitgeber e) Unerwartete Einberufung des Versicherten zum Präsenzdienst f) Einreichung der Scheidungsklage durch den Ehepartner des Versicherten g) Elementarschaden oder die Straftat eines Dritten, wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort erforderlich ist. h) Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mind. 3-jährigen Schulsausbildung bei einer unmittelbar danach geplanten versicherten Schülergruppenreise. EUR 2.000,– / Person EUR 4.000, – /Familie EUR 200, – /Person EUR 400, – /Familie EUR 750.000 i) Plötzlich eintretende schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer der folgenden Personen: Ehepartner/Lebens gefährte, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegerkinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwager u. Schwägerin der versicherten Person Definition Familie: max. 7 Personen, davon max. 2 Erwachsene unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Europa gilt im geografischen Sinne inkl. alle Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarischen Inseln und Madeira. Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn der Reisestornogrund bei Buchung der Reise bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist. Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist der Versicherte verpflichtet, bei sonstigem Verlust der Entschädigung unverzüglich die Buchungsstelle zu informieren. Als Vertragsbedingungen gelten die Versicherungsbedingun gen der UNIQA Reiseversicherung. Die Versicherungsleistungen gelten subsidär. Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustr. 21, 1029 Wien. Tel. +43 (0) 50677-670; E-Mail: [email protected] Notrufnummer aus dem Ausland bei stationärem Krankenhausaufenthalt und Rückholung +43 0 50677-670 Reisepreis/Einzel Preis für Europa Preis für Weltweit EUR 300,– EUR 25,50 EUR 41,50 EUR 600,– EUR 30,50 EUR 52,– Reisepreis/Familie Preis für Europa Preis für Weltweit EUR 1.100,– EUR 39,50 EUR 59,50 EUR 1.200,– EUR 64,– EUR 107,– EUR 82,– EUR 122,– EUR 1.900,– EUR 47,50 EUR 67,50 EUR 2.200,– EUR 3.700,– EUR 63,50 EUR 83,50 EUR 3.800,– EUR 98,– EUR 138,– EUR 7.400,– EUR 130,– EUR 170,– Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien DVR 0018813
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