Antwort an Jägerschaft Neustadt_K

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Neustadt am Rbge.
Ortsbürgermeister Klaus-Peter Sommer
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Kommunalwahl 2016 - Fragen der Jägerschaft Neustadt am Rübenberge
Sehr geehrter Herr Ahlborn,
über die Zulässigkeit einer Jagdsteuer hatten sich in der Vergangenheit Gerichte beschäftigt und haben sie als
tragbar angesehen. Wenn sich abzeichnet, dass Jäger bisher wahrgenommene notwendige Aufgaben zum
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht mehr erfüllen könnten, müsste man geeignet und rechtzeitig
dagegen vorgehen. Dafür will ich mich gerne einsetzen.
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) musste durch den Deutschen Bundestag wegen der EU-Harmonisierung mit
Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert werden.
Eine Folge davon ist, dass Jagdpachtpreise künftig der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent unterliegen.
Diese Neuregelung ist auch höchstrichterlich bestätigt worden. Es ist aus meiner Sicht zunächst keine
Mehrbelastung für die Jagdpächter, sondern in erster Linie für die Genossenschaft und stellt sich erst dann bei
Weitergabe dieses erhöhten Umsatzsteuersatzes direkt an die Jäger als eine zusätzliche Belastung für diese
dar.
Die Änderung des Umsatzsteuerrechtes ist übrigens kein kommunales Thema.
Es gibt aber sowohl für unsere Jägerinnen und Jäger als auch die Jägerschaft eine Befreiungsmöglichkeit –
wenn auch nur befristet - die auch Ihnen bekannt sein sollte.
Die Umsatzsteuer ist gemäß § 27 Abs. 22 UStG für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020, also
für vier Jahre, vermeidbar, wenn die Jagdgenossenschaft bis zum 31. Dezember 2016 beim zuständigen
Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellt.
Diese Frist ist eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.
Im Übrigen bitte ich zu berücksichtigen, dass die Weitergabe der 19 Prozent Mehrwertsteuer durch die
Jagdgenossenschaft an die Jagdpächter eine „Kannbestimmung“ ist und deswegen auch nicht an die Jäger
(Pächter) weitergegeben werden muss. Geschieht es doch, so ist dies eine Pachtpreiserhöhung, die aus meiner
Sicht gegen den Willen der Pächter nicht durchgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Sommer
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