CDU Stadtverband Neustadt – Rötzberg 53 – 31535 Neustadt Jägerschaft Neustadt a. Rbge. Herrn Karsten Ahlborn Pastor-Simon-Weg 16 31535 Neustadt e.V. Stadtverband Neustadt Stefan Porscha stellv. Vorsitzender Kandidat für die Regionsversammlung 04. September 2016 Sehr geehrter Herr Ahlborn, vielen Dank für Ihre Anfragen aus Ihrem Anschreiben vom 22. August 2016, die ich Ihnen nachfolgend zusammenfassend und hoffentlich zufriedenstellend, beantworten kann. Lassen Sie mich zunächst einmal anmerken, dass unsere Jägerinnen und Jäger sowie deren Interessenvertretungen ein unverzichtbarer Teil in der Gruppe anderer Umweltund Naturschutzverbände sind. Die Jagdverbände und ihre Mitglieder übernehmen dabei Themenfelder, die andere Gruppen nur schwer oder gar nicht bedienen können. Das Ziel des Natur- und Umweltschutzes ist dabei nicht nur rein satzungsmäßig festgeschrieben sondern wird von den Jägerinnen und Jägern auch gelebt. Auch im Bereich der Jugendarbeit, bei der auch viele andere Vereine und Institutionen immer mehr mit Nachwuchssorgen geplagt sind, leisten die Jagdverbände nach meiner Meinung vorbildliche Arbeit. Eine steuerliche Benachteiligung, wie sie sich nun auch für die Jägerschaft Neustadt, insbesondere durch den Aufschlag der Umsatzsteuerpflicht, abzeichnet, ist vor diesem Hintergrund aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Es stellt sich nun jedoch die Frage, wie man diese für die Jägerschaft unschöne Situation in Zukunft positiver gestalten kann. Dabei möchte ich das Augenmerk zum einen auf die bestehende Jagdpacht in Höhe von 20% und zum anderen auf die neu zu erhebende Umsatzsteuer in Höhe von 19% legen. Im Februar 2015 hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsparteien den Antrag der FDP-Fraktion auf Abschaffung der Jagdsteuer abgelehnt und diese Entscheidung letztlich den Kommunen bzw. Kreistagen übertragen. Für unseren Bereich ist somit nach dem Kommunalverfassungsgesetz die CDU Stadtverband Neustadt Stefan Porscha stellvertretender Vorsitzender Rötzberg 53 31535 Neustadt www.cdu-neustadt-web.de Fon (05036) 2629 Fon (0174) 4716789 Region Hannover zuständig. Diese kann über die Höhe oder die Abschaffung der Steuer selbst entscheiden. Leider kann ich zu dem aktuellen Steueraufkommen der Region Hannover in Bezug auf die 20-prozentige Abgabe derzeit keine Angaben machen. Im Falle meiner Wahl in die Regionsversammlung werde ich dieses Thema in die dann neu gebildete CDU-Fraktion einbringen mit dem Ziel, eine Änderung in der Besteuerung zu erreichen. In diesem Zusammenhang sollte auch über einen Lastenausgleich der Jägerschaften in der Region Hannover für ihre Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in noch festzulegender Höhe nachgedacht werden. Über die Zulässigkeit einer Jagdsteuer selbst hatten sich in der Vergangenheit auch Gerichte beschäftigt. Hierbei „erscheint den Gerichten (die Jagdsteuer) daher noch tragbar, solange sie nicht landesweit bewirkt, dass bisher von Jägern wahrgenommene notwendige Aufgaben zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen überhaupt nicht mehr erfüllt werden.“(Quelle: Jagdlupe.de) Dieses Szenario könnte sich natürlich unmittelbar auf den großen Bereich der Region Hannover bezogen abspielen, wenn man hier noch die zusätzlich zu erhebende Umsatzsteuer von 19% hinzurechnet. Lassen Sie mich bitte dazu folgendes ausführen: Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde durch den Deutschen Bundestag wegen der EU-Harmonisierung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 geändert. Eine Folge davon ist, dass Jagdpachtpreise künftig der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent unterliegen. Diese Neuregelung bedauere ich, da sie eine nicht nachvollziehbare Mehrbelastung für die Jagdpächter darstellt. Allerdings ist die Änderung des Umsatzsteuerrechtes kein kommunales Thema, dass die Stadt Neustadt oder die Region Hannover betrifft. Ich möchte an dieser Stelle aber sowohl unsere Jägerinnen und Jäger als auch die Jägerschaft auf folgende Befreiungsmöglichkeit hinweisen: Die Gesetzesänderung trat zum 1. Januar 2016 in Kraft und ist ab 1. Januar 2017 anzuwenden. Sie ist aber gemäß § 27 Abs. 22 UStG für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020, also für vier Jahre, vermeidbar, wenn die Jagdgenossenschaft bis zum 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Frist ist eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist – die schriftliche Erklärung der Jagdgenossenschaft muss also rechtzeitig beim Finanzamt eingehen. Sofern der Jagdpächter seine Jagdgenossenschaft dazu veranlassen kann, diesen Antrag - Seite 2 - rechtzeitig zu stellen, ändert sich bis zum Ablauf des Jahres 2020 nichts am Pachtpreis. Der Jagdpächter ist von der Änderung des Umsatzsteuergesetzes somit eigentlich – noch nicht – betroffen. Würde die Jagdgenossenschaft die 19 Prozent Mehrwertsteuer vom Jagdpächter verlangen, so ist dies eine einseitige Pachtpreiserhöhung, die gegen den Willen des Jagdpächters nicht durchgesetzt werden kann. Dies gilt nur dann nicht, wenn im laufenden Jagdpachtvertrag eine Öffnungsklausel enthalten ist, wonach die Jagdgenossenschaft unter bestimmten Umständen einseitig den Pachtpreis verändern kann. Eine Besonderheit gilt für Jagdpachtverträge, die innerhalb von vier Kalendermonaten vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Als Stichtag gilt hier der 1. Januar 2016. Die Jagdgenossenschaft kann dann gemäß § 29 UStG vom Jagdpächter einen angemessenen Ausgleich für die Belastung des Pachtpreises mit Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2017 verlangen. Dies gilt natürlich nur, sofern die Jagdgenossenschaft den Antrag nicht gestellt hat und die Umsatzsteuerpflicht auch tatsächlich greift. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Porscha stellvertretender Vorsitzender CDU Stadtverband Neustadt Kandidat für die Regionsversammlung - Seite 3 -
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