2 DIeNstAg, 6. september 2016 INLAND Der Kommentar Das Wetter Teils bewölkt und warm bis heiß und leicht windig im Landesinneren. An der Küste teils bewölkt und kalt bis mild mit Nebel am Morgen. DIRK HEINRICH Wir empfehlen auch: www.namibiaweather.info/ REDAKTEUR CHEF REDAKTEUR ALLGEMEINE ZEITUNG [email protected] Eine Patrone ist eine zu viel Wer eine Patrone ohne Lizenz besitzt, macht sich ebenso strafbar, wie jemand, der Magazine voller Patronen und automatische Waffen illegal bei sich hat. Derjenige mit vielen Wafen und Patronen kann erheblichen Schaden anrichten, aber auch eine einzige Patrone in den Händen eines Unbefugten (Kind) oder z.B. in einem unvorhergesehenen Brand kann jemanden verletzen oder gar töten. Wer lizenzierte Wafen und Munition hat, muss einen gesetzlich vorgeschriebenen sicheren Aufbewahrungsort vorweisen, was meist nicht bei illegalem Besitz der Fall ist. Militärische Wafen, Munition und Sprengsätze brauchen besonders gut gesicherte Orte zur Aufbewahrung, die meist niemand hat, der sogenannte zivile Wafen und Munition besitzt. Automatische Wafen, Maschinengewehre und -pistolen sind nicht für den zivilen Gebrauch und sollten deshalb nicht in Privatbesitz sein. Viele ältere Namibier sind mit diesen Wafen vertraut, da sie vor der Unabhängigkeit während des Buschkrieges auf beiden Seiten eingesetzt wurden. Jetzt brauchen wir jedoch diese nicht als Souvenirs in unseren Schränken, denn sie sind potenzielle Gefahren und deshalb sollte jeder, der welche besitzt, das Amnestieangebot nutzen und sich von diesen Dingen trennen, im Sinne des Friedens und der Sicherheit für die Mitmenschen. Eine Patrone ist eine zu viel! Kriegswafen gehören entsprechend gesichert in ein Museum oder in die Hände von Militär und Polizei. Die Personen in Uniform müssen für jeden Bürger ein Vorbild in der Handhabung von Wafen und Munition sein. Bei Missbrauch müsste noch viel strenger aufgetreten werden, als wenn Zivilisten diese Wafen und Munition illegal besitzen. IMPRESSuM Herausgegeben von Namibia Media Holdings / NMH (Pty) Ltd., Windhoek, Namibia, Co. Reg. No: 77/03366/07. 99. Jahrgang; erscheint Mo. bis Fr. mit einer Tagesaulage von ca. 5 000 Exemplaren sowie einmal monatlich mit Journal ,,Tourismus Namibia” (ca. 50 000 Stück); Druck: Newsprint Namibia, Windhoek. Der Spruch Aus................................... 7o / 22o Gobabis .........................11o / 32o Grootfontein................10o / 32o Henties Bay................... 11o / 16o Katima Mulilo ............... 11o / 31o Keetmanshoop..............8o / 23o Khorixas .........................11o / 34o Lüderitzbucht .............. 10o / 16o Mariental .......................11o / 26o Okaukuejo..................... 11o / 31o Omaruru.......................12o / 30o Oranjemund ................ 10o / 16o Oshakati ....................... 14o / 33o Otjiwarongo.................10o / 32o Outjo ...............................9o / 32o Rehoboth .....................12o / 30o Rundu ........................... 14o / 32o Swakopmund .................10o / 16o Tsumeb ......................... 13o / 33o Walvis Bay ....................10o / 20o Windhoek .....................10o / 30o SADC-Region Gaborone ..................... 12o / 26o Harare ...........................10o / 26o Luanda ......................... 20o / 26o Lusaka ...........................10o / 25o Kapstadt ....................... 10o / 16o Johannesburg..............14o / 26o Europa Berlin ..............................11o / 23o Frankfurt....................... 12o / 24o München ...................... 12o / 22o Wien ............................... 16o /18o Zürich ..............................9o / 22o Dausab leugnet Mordvorwurf • Mutmaßlicher Studentin-Mörder plädiert formal auf schuldunfähig Der 35-jährige Mann, der vor 18 Monaten angeblich eine Theologiestudentin durch 25 Messerstiche ermordet und damit landesweite Proteste ausgelöst hat, hat angegeben, den Tod der Freundin verursacht zu haben, dabei aber nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Von Marc Springer, WINDHOEK I n einer gestern von Verteidiger Brownell Uirab verlesenen Klageerwiderung räumt der Angeklagte Andre Friedel Castro Dausab ein, am 22. Februar 2014 mehrmals mit einem Messer auf seine aus Botswana stammende Freundin Gafaone Motlamme (32) eingestochen und dabei ihren Tod verursacht zu haben. Außerdem gibt er zu, dass der Tat ein Streit zwischen ihm und der Theologiestudentin in deren Wohnung auf dem Campus der United Lutheran Theological Seminary Paulinum in Pionierspark vorausgegangen sei. Zum Tatgeschehen könne er hingegen keine Angaben machen, weil er „komplet die Selbstkontrolle verloren“ und sich in einem Zustand geistiger Umnachtung befunden habe. Er könne sich lediglich erinnern, dass er vor dem Angrif „Wut, Stress und Angst“ verspürt habe und danach alles um ihn herum „dunkel geworden“ sei. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er bemerkt, „dass ich sie ofenbar erstochen habe“. Weil er dabei jedoch nicht vorsätzlich sondern fremdgesteuert gehan- Mitglied im Editors’ Forum of Namibia (EFN) und in der AG Internationale Medienhilfe (IMH), Köln. Es gilt die Preisliste von November 2015. • Redaktion Chefredakteur: Stefan Fischer (is), Tel.: 0811290174. Stellvertr. Chefredakteur: Eberhard Hofmann (hf), Tel.: 081-1222101. Reporter & Fotografen: Bianca Ahrens (ba), Dirk Heinrich (dh), Nina Külbs (nik), Olaf Mueller (omu), Wiebke Schmidt (ws), Marc Springer (ms), Der Angeklagte Andre Dausab (links) berät sich vor seinem Prozessauftakt mit Anwalt Brownell Uirab, der seinen Mandanten gestern als schuldunfähig dargestellt hat. • Foto: Marc Springer delt habe und folglich rechtsunfähig sei, plädierte Dausab auf unschuldig. Er betont zwar, nicht unter einer mentalen Beeinträchtigung zu leiden, hebt aber auch hervor, zur Tatzeit unter vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit bzw. einem „temporären Zerfall der Persönlichkeit“ geliten zu haben und deshalb für sein Handeln strafrechtlich nicht verantwortlich zu sein. Der Prozess gegen ihn wurde auf Mitwoch vertagt, um Uirab mehr Zeit zur Konsultation mit seinem Mandanten einzuräumen. Jener hatte bei einer vorangegangenen Vorverhandlung ange- Frank Stefen (ste), Clemens von Alten (cev); Freelancer: Wolfgang Drechsler (wd), Robby Echelmeyer (re), Arne Putensen (ap), Sven-Eric Stender (ses), Konny von Schmettau (kvs) • Hauptbüro Windhoek General-Murtala-Muhammed-Avenue 11, Postfach 866 95, Tel.: +264-61-225822, Fax: +264-61-220225, E-Mail: [email protected] • Anzeigen & Marketing Bahati Traut, Tel. 061-2972309 (Büro) und 081- kündigt, den Befund eines psychiatrischen Gutachtens anfechten zu wollen, wonach sich Dausab zur Tatzeit der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst gewesen und damit auch voll schuldfähig sei. Ihr auf geistiger Umnachtung beruhende Plädoyer wolle die Verteidigung durch ein eigenes Gutachten stützen und damit belegen, dass Dausab zur angeblichen Tatzeit nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten gewesen sei. Der Mord an Motlamme hate landesweit Schlagzeilen gemacht und Demonstrationen gegen Gewalt an Frauen und Kindern ausgelöst. Der 1271603; Fax: +264-61-245200, E-Mail: ads@ az.com.na, Agnes Hofmann, Tel. 061-2972310 (Büro) und 081-2451238; Hennie Geldenhuys, Tel. 061-2972201 (Büro) und 081-211 5973 • Küstenbüro Swakopmund Libertina-Amathila-Avenue 11, Postfach 2336; Tel. 064-404452. • Vertrieb & Abonnement Christiane Maluche, Tel. 061-297 2076, [email protected] Die Körperstrafe entehrt den Bestraften wie den Strafenden. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages und Quellenangabe. Für unaufgefordert eingesandtes Material wird keine Haftung übernommen. Leserbriefe können sowohl in der gedruckten Ausgabe als auch auf der AZ-Webseite erscheinen. Internet: www.az.com.na Facebook: www.facebook.com/aznamibia WhatsApp: 081-1700030 Alexander Iwanowitsch Herzen Fall entfachte ferner eine Debate über geschlechterspezifische Gewalt und wurde zum Katalysator einer nationalen Konferenz, bei der Maßnahmen gegen derlei Übergrife erörtert wurden. Bei dem ersten Haftprüfungstermin des angeblich mental instabilen Dausab spielten sich Tumulte am Magistratsgericht ab, wo der Angeklagte von Schaulustigen beschimpft und teilweise bespuckt wurde. Nachdem er einen Reporter zu Boden geschlagen hate, wurde er seinerseits von Zivilisten angegrifen und musste von der Polizei in Sicherheit gebracht werden. Digitaler Service Scannen Sie den QR-Code www.az.com.na/digital #AZnamibia www.republikein.com.na/digital www.erongo.com.na/digital www.we.com.na/digital www.namibiansun.com/digital
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