Der Spruch

2
DIeNstAg, 6. september 2016
INLAND
Der Kommentar
Das Wetter
Teils bewölkt und warm bis heiß
und leicht windig im Landesinneren. An der Küste teils bewölkt
und kalt bis mild mit Nebel am
Morgen.
DIRK
HEINRICH
Wir empfehlen auch: www.namibiaweather.info/
REDAKTEUR
CHEF
REDAKTEUR
ALLGEMEINE ZEITUNG
[email protected]
Eine Patrone ist
eine zu viel
Wer eine Patrone ohne Lizenz besitzt, macht sich ebenso strafbar,
wie jemand, der Magazine voller
Patronen und automatische Waffen illegal bei sich hat. Derjenige
mit vielen Wafen und Patronen
kann erheblichen Schaden anrichten, aber auch eine einzige Patrone
in den Händen eines Unbefugten
(Kind) oder z.B. in einem unvorhergesehenen Brand kann jemanden
verletzen oder gar töten. Wer lizenzierte Wafen und Munition hat,
muss einen gesetzlich vorgeschriebenen sicheren Aufbewahrungsort vorweisen, was meist nicht bei
illegalem Besitz der Fall ist. Militärische Wafen, Munition und Sprengsätze brauchen besonders gut
gesicherte Orte zur Aufbewahrung,
die meist niemand hat, der sogenannte zivile Wafen und Munition
besitzt. Automatische Wafen, Maschinengewehre und -pistolen sind
nicht für den zivilen Gebrauch und
sollten deshalb nicht in Privatbesitz sein. Viele ältere Namibier sind
mit diesen Wafen vertraut, da sie
vor der Unabhängigkeit während
des Buschkrieges auf beiden Seiten
eingesetzt wurden. Jetzt brauchen
wir jedoch diese nicht als Souvenirs
in unseren Schränken, denn sie sind
potenzielle Gefahren und deshalb
sollte jeder, der welche besitzt, das
Amnestieangebot nutzen und sich
von diesen Dingen trennen, im Sinne des Friedens und der Sicherheit
für die Mitmenschen. Eine Patrone
ist eine zu viel!
Kriegswafen gehören entsprechend
gesichert in ein Museum oder in die
Hände von Militär und Polizei. Die
Personen in Uniform müssen für jeden Bürger ein Vorbild in der Handhabung von Wafen und Munition
sein. Bei Missbrauch müsste noch
viel strenger aufgetreten werden,
als wenn Zivilisten diese Wafen
und Munition illegal besitzen.
IMPRESSuM
Herausgegeben von Namibia Media Holdings /
NMH (Pty) Ltd., Windhoek, Namibia, Co. Reg.
No: 77/03366/07. 99. Jahrgang; erscheint Mo.
bis Fr. mit einer Tagesaulage von ca. 5 000
Exemplaren sowie einmal monatlich mit Journal
,,Tourismus Namibia” (ca. 50 000 Stück);
Druck: Newsprint Namibia, Windhoek.
Der Spruch
Aus................................... 7o / 22o
Gobabis .........................11o / 32o
Grootfontein................10o / 32o
Henties Bay................... 11o / 16o
Katima Mulilo ............... 11o / 31o
Keetmanshoop..............8o / 23o
Khorixas .........................11o / 34o
Lüderitzbucht .............. 10o / 16o
Mariental .......................11o / 26o
Okaukuejo..................... 11o / 31o
Omaruru.......................12o / 30o
Oranjemund ................ 10o / 16o
Oshakati ....................... 14o / 33o
Otjiwarongo.................10o / 32o
Outjo ...............................9o / 32o
Rehoboth .....................12o / 30o
Rundu ........................... 14o / 32o
Swakopmund .................10o / 16o
Tsumeb ......................... 13o / 33o
Walvis Bay ....................10o / 20o
Windhoek .....................10o / 30o
SADC-Region
Gaborone ..................... 12o / 26o
Harare ...........................10o / 26o
Luanda ......................... 20o / 26o
Lusaka ...........................10o / 25o
Kapstadt ....................... 10o / 16o
Johannesburg..............14o / 26o
Europa
Berlin ..............................11o / 23o
Frankfurt....................... 12o / 24o
München ...................... 12o / 22o
Wien ............................... 16o /18o
Zürich ..............................9o / 22o
Dausab leugnet Mordvorwurf
• Mutmaßlicher Studentin-Mörder plädiert formal auf schuldunfähig
Der 35-jährige Mann, der vor
18 Monaten angeblich eine
Theologiestudentin durch 25
Messerstiche ermordet und
damit landesweite Proteste
ausgelöst hat, hat angegeben,
den Tod der Freundin
verursacht zu haben, dabei
aber nicht zurechnungsfähig
gewesen zu sein.
Von Marc Springer,
WINDHOEK
I
n einer gestern von Verteidiger
Brownell Uirab verlesenen Klageerwiderung räumt der Angeklagte Andre Friedel Castro Dausab
ein, am 22. Februar 2014 mehrmals
mit einem Messer auf seine aus Botswana stammende Freundin Gafaone
Motlamme (32) eingestochen und
dabei ihren Tod verursacht zu haben.
Außerdem gibt er zu, dass der Tat ein
Streit zwischen ihm und der Theologiestudentin in deren Wohnung
auf dem Campus der United Lutheran Theological Seminary Paulinum
in Pionierspark vorausgegangen sei.
Zum Tatgeschehen könne er hingegen keine Angaben machen, weil
er „komplet die Selbstkontrolle verloren“ und sich in einem Zustand
geistiger Umnachtung befunden
habe. Er könne sich lediglich erinnern, dass er vor dem Angrif „Wut,
Stress und Angst“ verspürt habe und
danach alles um ihn herum „dunkel geworden“ sei. Als er wieder
zu sich gekommen sei, habe er bemerkt, „dass ich sie ofenbar erstochen habe“.
Weil er dabei jedoch nicht vorsätzlich sondern fremdgesteuert gehan-
Mitglied im Editors’ Forum of Namibia (EFN)
und in der AG Internationale Medienhilfe (IMH),
Köln. Es gilt die Preisliste von November 2015.
• Redaktion
Chefredakteur: Stefan Fischer (is), Tel.: 0811290174. Stellvertr. Chefredakteur: Eberhard
Hofmann (hf), Tel.: 081-1222101. Reporter &
Fotografen: Bianca Ahrens (ba), Dirk Heinrich
(dh), Nina Külbs (nik), Olaf Mueller (omu),
Wiebke Schmidt (ws), Marc Springer (ms),
Der Angeklagte Andre Dausab (links) berät sich vor seinem Prozessauftakt mit Anwalt Brownell Uirab, der seinen Mandanten gestern als schuldunfähig dargestellt hat. • Foto: Marc Springer
delt habe und folglich rechtsunfähig
sei, plädierte Dausab auf unschuldig. Er betont zwar, nicht unter einer mentalen Beeinträchtigung zu
leiden, hebt aber auch hervor, zur
Tatzeit unter vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit bzw. einem
„temporären Zerfall der Persönlichkeit“ geliten zu haben und deshalb
für sein Handeln strafrechtlich nicht
verantwortlich zu sein.
Der Prozess gegen ihn wurde auf
Mitwoch vertagt, um Uirab mehr
Zeit zur Konsultation mit seinem
Mandanten einzuräumen.
Jener hatte bei einer vorangegangenen Vorverhandlung ange-
Frank Stefen (ste), Clemens von Alten (cev);
Freelancer: Wolfgang Drechsler (wd), Robby
Echelmeyer (re), Arne Putensen (ap), Sven-Eric
Stender (ses), Konny von Schmettau (kvs)
• Hauptbüro Windhoek
General-Murtala-Muhammed-Avenue 11,
Postfach 866 95, Tel.: +264-61-225822, Fax:
+264-61-220225, E-Mail: [email protected]
• Anzeigen & Marketing
Bahati Traut, Tel. 061-2972309 (Büro) und 081-
kündigt, den Befund eines psychiatrischen Gutachtens anfechten zu
wollen, wonach sich Dausab zur
Tatzeit der Rechtswidrigkeit seines
Handelns bewusst gewesen und damit auch voll schuldfähig sei. Ihr auf
geistiger Umnachtung beruhende
Plädoyer wolle die Verteidigung
durch ein eigenes Gutachten stützen
und damit belegen, dass Dausab zur
angeblichen Tatzeit nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten
gewesen sei.
Der Mord an Motlamme hate landesweit Schlagzeilen gemacht und
Demonstrationen gegen Gewalt an
Frauen und Kindern ausgelöst. Der
1271603; Fax: +264-61-245200, E-Mail: ads@
az.com.na, Agnes Hofmann, Tel. 061-2972310
(Büro) und 081-2451238; Hennie Geldenhuys,
Tel. 061-2972201 (Büro) und 081-211 5973
• Küstenbüro Swakopmund
Libertina-Amathila-Avenue 11, Postfach 2336;
Tel. 064-404452.
• Vertrieb & Abonnement
Christiane Maluche, Tel. 061-297 2076,
[email protected]
Die Körperstrafe entehrt den Bestraften wie den Strafenden.
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages
und Quellenangabe. Für unaufgefordert
eingesandtes Material wird keine Haftung
übernommen. Leserbriefe können sowohl
in der gedruckten Ausgabe als auch auf der
AZ-Webseite erscheinen.
Internet: www.az.com.na
Facebook: www.facebook.com/aznamibia
WhatsApp: 081-1700030
Alexander Iwanowitsch Herzen
Fall entfachte ferner eine Debate
über geschlechterspezifische Gewalt und wurde zum Katalysator einer nationalen Konferenz, bei der
Maßnahmen gegen derlei Übergrife
erörtert wurden.
Bei dem ersten Haftprüfungstermin des angeblich mental instabilen Dausab spielten sich Tumulte am
Magistratsgericht ab, wo der Angeklagte von Schaulustigen beschimpft
und teilweise bespuckt wurde. Nachdem er einen Reporter zu Boden geschlagen hate, wurde er seinerseits
von Zivilisten angegrifen und musste von der Polizei in Sicherheit gebracht werden.
Digitaler Service
Scannen Sie den QR-Code
www.az.com.na/digital
#AZnamibia
www.republikein.com.na/digital
www.erongo.com.na/digital
www.we.com.na/digital
www.namibiansun.com/digital