Drucksache 16/12823

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12823
05.09.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5034 vom 8. August 2016
der Abgeordneten Margret Voßeler CDU
Drucksache 16/12673
„Bau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n)" LT-Drs. 16/12017
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In der Kleinen Anfrage 4789 (Drucksache 16/12017) vom 17.05.2016 zum Thema „Bau und
Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n)", habe ich mich bei der Landesregierung
hinsichtlich der Planung des Planfeststellungsverfahrens für das Projekt „L 486 OU Kevelaer
(Südumgehung) (B9 - A 57)“ erkundigt.
Insbesondere habe ich danach gefragt, inwiefern es in Folge der Untersuchung eines möglichen Bibervorkommens zu einer Verzögerung im Planfeststellungsverfahren gekommen sei.
In ihrem Schreiben bestätigte mir die Landesregierung, dass es im August 2015 Hinweise auf
eine Wiederbesiedlung der Issumer Fleuth durch Biber gegeben habe, in deren Folge das
Planfeststellungsverfahren nicht im Jahr 2015 abgeschlossen werden konnte.
Weiterhin bleibt aber die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) für die Region ein wichtiges Projekt,
das einer dringenden Umsetzung bedarf, um die vom Verkehrslärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Rheinstraße in Kevelaer und entlang der Ortsdurchfahrt in
Winnekendonk zu entlasten.
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage
5034 mit Schreiben vom 5. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen
mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.
Datum des Originals: 05.09.2016/Ausgegeben: 08.09.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
1.
Drucksache 16/12823
Ist davon auszugehen, dass das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung
Kevelaer (L 486n) im Jahr 2016 fertiggestellt werden kann?
Nach der Disposition der zuständigen Planfeststellungshörde (Bezirksregierung Düsseldorf)
ist vorgesehen, den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2017 zu erlassen.
2.
Zu welcher zeitlichen Verzögerung der Umsetzung des Projektes kann es durch
das entdeckte Bibervorkommen kommen?
Hier wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 4789 der Abgeordneten Margret Voßeler (CDU) vom 17.05.2016, Drucksache 16/12274, verwiesen.
3.
Welche Möglichkeiten, z. B. durch Umsiedlung der Biber oder durch eine Veränderung der Straßenführung, sieht die Landesregierung, um eine schnellstmögliche Umsetzung des Projektes nicht zu gefährden?
Nach der artenschutzrechtlichen Bewertung des Gutachters des Landesbetriebs Straßenbau
dürfte der Bau der L 486n ohne Umsiedlung der Biber und ohne Veränderung der Straßenführung zulässig sein.
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