Desinfektionsgehilfin, Desinfektionsgehilfe

Desinfektionsgehilfin,
Desinfektionsgehilfe
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
TÄTIGKEITSMERKMALE
DesinfektionsgehilfInnen führen Desinfektionen durch, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z.B.
Epidemiegesetz) von den Sanitätsbehörden angeordnet werden. Bei Auftreten von anzeigepflichtigen
Krankheiten wie z.B. Tuberkulose verhindern sie die Ausbreitung der Krankheit, indem sie möglicherweise
infizierte Bereiche (z.B. Räume, Gegenstände) desinfizieren. Dabei verwenden sie je nach Krankheit und
Vorschrift unterschiedliche Desinfektionsmittel. Weiters desinfizieren sie Rettungsfahrzeuge oder Räume,
Wäsche, Gegenstände, Betten u.a. in Krankenhäusern.
ANFORDERUNGEN
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Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen und chemischen Stoffen,
körperliche Belastbarkeit,
sorgfältiges und genaues Arbeiten,
Hygienebewusstsein,
Verantwortungsbewusstsein.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.:
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Arztpraxen,
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Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien, Kurbäder,
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Medizinisch-technische Labors,
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Tourismus- und Kurbetriebe,
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Desinfektionsgehilfin, Desinfektionsgehilfe
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
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Sportvereine und Fitnesscenter,
Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI, Volkshochschulen),
selbstständige Tätigkeiten.
Frauenbeschäftigung
Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%.
BERUFSAUSSICHTEN
Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin positiv. Allgemein wirkt sich das steigende
Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (immer
mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch,
dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird.
Personalmangel herrscht im privaten Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den
Spitälern noch weiter steigen wird. Es bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung
(über gewerberechtliche Vorschriften informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes).
AUSBILDUNG
InteressentInnen wird empfohlen, sich zunächst bei den in Frage kommenden DienstgeberInnen
(Krankenanstalten, ÄrztInnen, Ambulatorien usw.) um eine Anstellung zu bemühen (Informationen
erteilen die zuständigen Landessanitätsdirektionen).Die Ausbildung erfolgt in Kursen, die nach Bedarf
von z.B. Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Ausbildungszentren von Krankenanstalten bzw.
Krankenanstaltenverbunden angeboten werden. Folgende Voraussetzungen sind gesetzlich vorgeschrieben:
Mindestalter von 17 Jahren, Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht, körperliche und geistige Eignung
(ärztliches Gesundheitszeugnis), Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung); Dauer: 130 Stunden in
ca. 3 Monaten theoretischer und praktischer Unterricht; Abschluss: staatlich anerkannte, kommissionelle
Prüfung, Kursabschlusszeugnis.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 1.160,00 - € 1.290,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
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Stand der PDF-Generierung: 07.09.16
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