Desinfektionsgehilfin, Desinfektionsgehilfe (gesetzlich geregelte Kurzausbildung) INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 TÄTIGKEITSMERKMALE DesinfektionsgehilfInnen führen Desinfektionen durch, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Epidemiegesetz) von den Sanitätsbehörden angeordnet werden. Bei Auftreten von anzeigepflichtigen Krankheiten wie z.B. Tuberkulose verhindern sie die Ausbreitung der Krankheit, indem sie möglicherweise infizierte Bereiche (z.B. Räume, Gegenstände) desinfizieren. Dabei verwenden sie je nach Krankheit und Vorschrift unterschiedliche Desinfektionsmittel. Weiters desinfizieren sie Rettungsfahrzeuge oder Räume, Wäsche, Gegenstände, Betten u.a. in Krankenhäusern. ANFORDERUNGEN • • • • • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen und chemischen Stoffen, körperliche Belastbarkeit, sorgfältiges und genaues Arbeiten, Hygienebewusstsein, Verantwortungsbewusstsein. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.: • Arztpraxen, • Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien, Kurbäder, • Medizinisch-technische Labors, • Tourismus- und Kurbetriebe, Seite 1 von 2 | AMS Berufslexikon - Hilfs-/Anlernberufe | www.berufslexikon.at Desinfektionsgehilfin, Desinfektionsgehilfe (gesetzlich geregelte Kurzausbildung) • • • Sportvereine und Fitnesscenter, Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI, Volkshochschulen), selbstständige Tätigkeiten. Frauenbeschäftigung Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%. BERUFSAUSSICHTEN Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin positiv. Allgemein wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (immer mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch, dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird. Personalmangel herrscht im privaten Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den Spitälern noch weiter steigen wird. Es bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung (über gewerberechtliche Vorschriften informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes). AUSBILDUNG InteressentInnen wird empfohlen, sich zunächst bei den in Frage kommenden DienstgeberInnen (Krankenanstalten, ÄrztInnen, Ambulatorien usw.) um eine Anstellung zu bemühen (Informationen erteilen die zuständigen Landessanitätsdirektionen).Die Ausbildung erfolgt in Kursen, die nach Bedarf von z.B. Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Ausbildungszentren von Krankenanstalten bzw. Krankenanstaltenverbunden angeboten werden. Folgende Voraussetzungen sind gesetzlich vorgeschrieben: Mindestalter von 17 Jahren, Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht, körperliche und geistige Eignung (ärztliches Gesundheitszeugnis), Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung); Dauer: 130 Stunden in ca. 3 Monaten theoretischer und praktischer Unterricht; Abschluss: staatlich anerkannte, kommissionelle Prüfung, Kursabschlusszeugnis. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 1.160,00 - € 1.290,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 07.09.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 2 von 2 | AMS Berufslexikon - Hilfs-/Anlernberufe | www.berufslexikon.at
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