Amtsblatt Nr. 13/2016 vom 07.09.2016

Amtsblatt
für die Stadt Büren
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 1
Inhalt
1. 92. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich
„Lindenhof“ mit Bebauungsplan Nr. 32 „Lindenhof“ in Büren
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB
2. Bebauungsplan Nr. 21 „Bühl II“ in Büren
1. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
2. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Äußerung zur Planung gem. § 13a (3)
BauGB
3. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister,
Königstr. 16, 33142 Büren
Telefon: 02951/970-145
Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt im Internet unter www.bueren.de abzurufen.
Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf.
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 2
Stadt B ü r e n
Königstraße 16
33142 Büren
Amtliche Bekanntmachung
92. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich
„Lindenhof“ mit Bebauungsplan Nr. 32 „Lindenhof“ in Büren
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB
Der Rat der Stadt Büren hat am 25.08.2016 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 92. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan
Nr. 32 "Lindenhof" in Büren zu fassen. Beide sollen im Parallelverfahren gem. § 8
Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Die öffentliche Bekanntmachung dieses
Beschlusses wird angeordnet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll im Bereich eines bestehenden provisorischen Parkplatzes
ein Allgemeines Wohngebiet ausweisen, um dem Landschaftsverband WestfalenLippe (LWL) dort den Bau einer Wohneinrichtung für Menschen mit einer
psychischen Behinderung zu ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und der Aufstellung ist im beigefügten
Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Büren, den 02.09.2016
Gez. Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
Anlage:
- Geltungsbereich
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 3
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 4
Stadt B ü r e n
Königstraße 16
33142 Büren
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 21 „Bühl II“ in Büren
1. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
2. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Äußerung zur Planung gem. § 13a (3)
BauGB
Der Rat der Stadt Büren hat am 25.08.2016 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Bühl II“ in Büren zu fassen.
Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses wird angeordnet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan soll größere überbaubare Flächen erhalten, außerdem soll die
maximale Geschossigkeit von 1 auf 2 erhöht werden. Die gestalterischen
Festsetzungen sollen überarbeitet werden.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV Planen und Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden unterrichten kann:
Montag bis Donnerstag
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
8.30 - 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Öffentlichkeit kann sich bis zum Dienstag 04.10.2016 an o.a. Ort und zu o.a.
Dienstzeiten zur Planung äußern.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist im beigefügten Lageplan, der keine
Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Büren, den 02.09.2016
Gez. Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
Anlage:
- Geltungsbereich
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 5
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 6
Stadt B ü r e n
Königstraße 16
33142 Büren
Mitteilung
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Der Teilaufhebungsbeschluss wurde durch den Rat der Stadt Büren in seiner Sitzung
am 28.04.2016 gefasst. Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen ist im beigefügten Lageplan, der
keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Der größte Teil des Bebauungsplanes überplant in privatem Eigentum befindliche
Flächen, die nicht erworben werden konnten. Der nicht bebaute bzw. nicht bebaubare
Teil soll nun aufgehoben werden. Die städtebauliche Entwicklung in Steinhausen soll
sich in Zukunft näher zum Ortskern hin orientieren.
Der Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in
Steinhausen liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit von
Montag, 26.09.2016 bis einschließlich Freitag, 28.10.2016
im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und
Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Donnerstag
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
8.30 - 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu der
Planung einschließlich Begründung können schriftlich oder zur Niederschrift zu den
o.g. Zeiten bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren,
vorgebracht werden.
Büren, 02.09.2016
Gez. Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
8. Jahrgang
07.09.2016
Nr. 13 / S. 7