Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 1 Inhalt 1. 92. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich „Lindenhof“ mit Bebauungsplan Nr. 32 „Lindenhof“ in Büren - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 21 „Bühl II“ in Büren 1. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB 2. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Äußerung zur Planung gem. § 13a (3) BauGB 3. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister, Königstr. 16, 33142 Büren Telefon: 02951/970-145 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter www.bueren.de abzurufen. Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf. 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 2 Stadt B ü r e n Königstraße 16 33142 Büren Amtliche Bekanntmachung 92. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich „Lindenhof“ mit Bebauungsplan Nr. 32 „Lindenhof“ in Büren - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB Der Rat der Stadt Büren hat am 25.08.2016 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 92. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 32 "Lindenhof" in Büren zu fassen. Beide sollen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses wird angeordnet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll im Bereich eines bestehenden provisorischen Parkplatzes ein Allgemeines Wohngebiet ausweisen, um dem Landschaftsverband WestfalenLippe (LWL) dort den Bau einer Wohneinrichtung für Menschen mit einer psychischen Behinderung zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und der Aufstellung ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet. Büren, den 02.09.2016 Gez. Burkhard Schwuchow Bürgermeister Anlage: - Geltungsbereich 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 3 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 4 Stadt B ü r e n Königstraße 16 33142 Büren Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 21 „Bühl II“ in Büren 1. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB 2. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Äußerung zur Planung gem. § 13a (3) BauGB Der Rat der Stadt Büren hat am 25.08.2016 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Bühl II“ in Büren zu fassen. Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses wird angeordnet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan soll größere überbaubare Flächen erhalten, außerdem soll die maximale Geschossigkeit von 1 auf 2 erhöht werden. Die gestalterischen Festsetzungen sollen überarbeitet werden. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt. Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV Planen und Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden unterrichten kann: Montag bis Donnerstag Freitag 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Die Öffentlichkeit kann sich bis zum Dienstag 04.10.2016 an o.a. Ort und zu o.a. Dienstzeiten zur Planung äußern. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet. Büren, den 02.09.2016 Gez. Burkhard Schwuchow Bürgermeister Anlage: - Geltungsbereich 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 5 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 6 Stadt B ü r e n Königstraße 16 33142 Büren Mitteilung Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der Teilaufhebungsbeschluss wurde durch den Rat der Stadt Büren in seiner Sitzung am 28.04.2016 gefasst. Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet. Der größte Teil des Bebauungsplanes überplant in privatem Eigentum befindliche Flächen, die nicht erworben werden konnten. Der nicht bebaute bzw. nicht bebaubare Teil soll nun aufgehoben werden. Die städtebauliche Entwicklung in Steinhausen soll sich in Zukunft näher zum Ortskern hin orientieren. Der Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 10 „Oberfeld“ in Steinhausen liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit von Montag, 26.09.2016 bis einschließlich Freitag, 28.10.2016 im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus: Montag bis Donnerstag Freitag 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu der Planung einschließlich Begründung können schriftlich oder zur Niederschrift zu den o.g. Zeiten bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht werden. Büren, 02.09.2016 Gez. Burkhard Schwuchow Bürgermeister 8. Jahrgang 07.09.2016 Nr. 13 / S. 7
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