Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7349 Fax +49 7531-88 7360 [email protected] www.seezeit.com Spk Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ Gebührenordnung Studentisches Wohnen Die folgenden Gebühren gelten grundsätzlich und übergreifend für alle Wohnanlagen, alle Mieter und alle bezeichneten Vorgänge. Vorgänge Wohnraumverwaltung Vorgang Gebühr Bearbeitungsgebühr für Vertragsabschluss 50,00 € Bearbeitungsgebühr für Interimsmietvertrag (Untervermietung) 20,00 € Bearbeitungsgebühr für Umzug (innerhalb einer Wohnanlage oder auch zwischen verschiedenen Wohnanlagen) 25,00 € 5,00 € Mahngebühr Bankgebühren (Vorlage und nicht Einlösung von Lastschriften; Gebühren werden von der jeweiligen Bank erhoben) ca. 3,00 € Vorgänge Hausmeister-Service Vorgang Auszug / Zimmerrückgabe: Gebühr je 20,00 € Kein Auszugstermin vereinbart Mieter bei Auszug nicht anwesend Zusatzgebühr bei notwendigen Wiederholungs-Abnahmen (wenn die Räume, für die der Mieter (mit)verantwortlich ist, bei der ersten Abnahme in einem nicht-akzeptablen Zustand waren) Schlüsselverlust (auch unabhängig vom Auszug) Wenn nicht alle von Seezeit ausgehändigten Zimmer-Schlüssel beim Hausmeister vorgewiesen werden können, gelten diese als verloren/vermisst. Aus Sicherheitsgründen wird ca. 300,00 € Kosten für den Mieter gemäß dem tatsächlichem Aufwand für Seezeit dann zwingend ein Zylindertausch vorgenommen. Auch beschädigte Schlüssel müssen abgegeben werden; ansonsten gelten sie ebenfalls als verloren/vermisst. Nachreinigung (bei Auszug) Wenn sich die dem Mieter überlassenen Räume beim Auszug in einem ungereinigten Zustand befinden und/oder nicht den hygienischen Mindest-Anforderungen entsprechen, wird nach Aufwand der beauftragten Firma bzw. Eigenleistung Seezeit eine Nachreinigung veranlasst und in Rechnung gestellt. Gebührenordnung Studentisches Wohnen Stand: September 2016 Seite 1 Streichen (bei Auszug) Wenn die dem Mieter überlassenen Räume beim Auszug gestrichen werden müssen und der Mieter dies nicht selbst übernehmen kann/möchte, wird eine Firma damit beauftragt bzw. wird dies in Eigenleistung Seezeit erledigt und in Rechnung gestellt. Schließdienst (bei selbstverschuldetem Ausschließen) Wenn sich ein Mieter durch eigenes Verschulden aus dem eigenen Appartement/Zimmer ausschließt, leistet der Hausmeister-Notdienst auf Verlangen Abhilfe durch Öffnen der Tür., nach Aufwand der beauftragten Firma bzw. Eigenleistung Seezeit Mo bis Fr bis 22:00 Uhr: 30,- € Mo bis Fr ab 22:00 Uhr: 50,- € sowie Samstag, Sonn- u. Feiertag nur gegen Vorlage eines personen-identifizierenden Dokuments wie Ausweis oder Pass Matratzenwechsel = 73,00 € 90/220 = 82,00 € 140/200 = 148,00 € 90/200 Muss die Matratze aufgrund eines Schadens oder einer Verschmutzung entfernt/gewechselt werden, so hat die Kosten der verursachende Mieter zu tragen. Lattenrost = 90/220 = 140/200 = 90/200 Muss der Lattenrost aufgrund von einem Defekt (Bruch einer oder mehrerer Latten) getauscht oder repariert werden, so hat die Kosten der verursachende Mieter zu tragen. 50,00 € 72,00 € 91,00 € Zusatzleistungen Vorgang Bettwäsche Gebühr 45,00 € Zum Kaufen und nur im Komplett-Set (Decke, Kopfkissen, Bezüge) erhältlich Gebührenordnung Studentisches Wohnen Stand: September 2016 Seite 2
© Copyright 2024 ExpyDoc