Gebührenordnung Studentisches Wohnen

Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7349
Fax +49 7531-88 7360 [email protected] www.seezeit.com Spk Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ
Gebührenordnung Studentisches Wohnen
Die folgenden Gebühren gelten grundsätzlich und übergreifend für alle Wohnanlagen, alle Mieter
und alle bezeichneten Vorgänge.
Vorgänge Wohnraumverwaltung
Vorgang
Gebühr
Bearbeitungsgebühr für Vertragsabschluss
50,00 €
Bearbeitungsgebühr für Interimsmietvertrag (Untervermietung)
20,00 €
Bearbeitungsgebühr für Umzug (innerhalb einer Wohnanlage oder
auch zwischen verschiedenen Wohnanlagen)
25,00 €
5,00 €
Mahngebühr
Bankgebühren (Vorlage und nicht Einlösung von Lastschriften;
Gebühren werden von der jeweiligen Bank erhoben)
ca. 3,00 €
Vorgänge Hausmeister-Service
Vorgang
Auszug / Zimmerrückgabe:



Gebühr
je 20,00 €
Kein Auszugstermin vereinbart
Mieter bei Auszug nicht anwesend
Zusatzgebühr bei notwendigen Wiederholungs-Abnahmen
(wenn die Räume, für die der Mieter (mit)verantwortlich ist, bei der ersten Abnahme in einem
nicht-akzeptablen Zustand waren)
Schlüsselverlust (auch unabhängig vom Auszug)
Wenn nicht alle von Seezeit ausgehändigten Zimmer-Schlüssel beim Hausmeister
vorgewiesen werden können, gelten diese als verloren/vermisst. Aus Sicherheitsgründen wird
ca. 300,00 €
Kosten für den Mieter gemäß
dem tatsächlichem Aufwand
für Seezeit
dann zwingend ein Zylindertausch vorgenommen. Auch beschädigte Schlüssel müssen
abgegeben werden; ansonsten gelten sie ebenfalls als verloren/vermisst.
Nachreinigung (bei Auszug)
Wenn sich die dem Mieter überlassenen Räume beim Auszug in einem ungereinigten
Zustand befinden und/oder nicht den hygienischen Mindest-Anforderungen entsprechen, wird
nach Aufwand der
beauftragten Firma bzw.
Eigenleistung Seezeit
eine Nachreinigung veranlasst und in Rechnung gestellt.
Gebührenordnung Studentisches Wohnen
Stand: September 2016
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Streichen (bei Auszug)
Wenn die dem Mieter überlassenen Räume beim Auszug gestrichen werden müssen und der
Mieter dies nicht selbst übernehmen kann/möchte, wird eine Firma damit beauftragt bzw. wird
dies in Eigenleistung Seezeit erledigt und in Rechnung gestellt.
Schließdienst (bei selbstverschuldetem Ausschließen)
Wenn sich ein Mieter durch eigenes Verschulden aus dem eigenen Appartement/Zimmer
ausschließt, leistet der Hausmeister-Notdienst auf Verlangen Abhilfe durch Öffnen der Tür.,
nach Aufwand der
beauftragten Firma bzw.
Eigenleistung Seezeit
Mo bis Fr bis 22:00 Uhr:
30,- €
Mo bis Fr ab 22:00 Uhr:
50,- €
sowie Samstag, Sonn- u. Feiertag
nur gegen Vorlage eines personen-identifizierenden Dokuments wie Ausweis oder Pass
Matratzenwechsel
= 73,00 €
90/220 =
82,00 €
140/200 = 148,00 €
90/200
Muss die Matratze aufgrund eines Schadens oder einer Verschmutzung entfernt/gewechselt
werden, so hat die Kosten der verursachende Mieter zu tragen.
Lattenrost
=
90/220 =
140/200 =
90/200
Muss der Lattenrost aufgrund von einem Defekt (Bruch einer oder mehrerer Latten) getauscht
oder repariert werden, so hat die Kosten der verursachende Mieter zu tragen.
50,00 €
72,00 €
91,00 €
Zusatzleistungen
Vorgang
Bettwäsche
Gebühr
45,00 €
Zum Kaufen und nur im Komplett-Set (Decke, Kopfkissen, Bezüge) erhältlich
Gebührenordnung Studentisches Wohnen
Stand: September 2016
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