Presseaussendung 5.9.2016

Presseaussendung, 5. September 2016
Privatkonkurs für ehemalig Selbstständige oft unmöglich
Utl: 110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich nur knapp 10.000
können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen.
Dem großen Rest bleibt er verwehrt. Darunter vielen gescheiterten Selbstständigen.
(Wien, 5. September 2016) Gescheiterte Selbstständigkeit ist laut Statistik des Kreditschutzverbandes
KSV der häufigste Grund für einen Privatkonkurs. Doch was bedeutet das? „Aus Sicht eines Inkassobüros
und Gläubigerschutzverbandes macht es natürlich Sinn, Konkurs-Ursachen zu analysieren. Aus
sozialpolitischer Sicht ist es allerdings wichtig, auf jene rund 100.000 Menschen nicht zu vergessen, die
trotz Überschuldung nicht in Privatkonkurs gehen können. Diese scheinen in einer derartigen Statistik gar
nicht auf“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten
Schuldenberatungen, ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb). „Aus unserer Sicht ist es daher weitaus
aussagekräftiger, sich die generellen Gründe für Überschuldung anzusehen“, so Mitterlehner. Hier steht an
erster Stelle mit 35% „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“, gefolgt von „gescheiterter
Selbstständigkeit“ mit 20%. Das Fatale: Beide Gruppen haben bei der derzeitigen Gesetzeslage große
Schwierigkeiten, in den Privatkonkurs gehen zu können.
Privatkonkurs neu regeln
Wer Privatinsolvenz anmeldet, hat bereits eine wesentliche Hürde geschafft und gute Chancen, nach sieben
Jahren schuldenfrei zu sein. Es ist ein harter Weg, aber er ist zu schaffen. Anders bei jenen, die so hoch
überschuldet sind oder ein so geringes Einkommen haben, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestquote von zehn Prozent nicht erfüllen können. Ihnen bleibt der Privatkonkurs von vornherein
verwehrt. Gerade bei gescheiterten Selbstständigen, die in der Regel überdurchschnittlich hohe Schulden
haben, trifft dies oft zu. Oder bei überschuldeten Arbeitslosen aufgrund ihres geringen Einkommens. Seit
Jahren ist daher die zentrale Forderung der Schuldenberatungen, den Privatkonkurs zu reformieren. „Wir
setzen uns für jene Menschen ein, denen ein notwendiger Privatkonkurs derzeit gesetzlich verwehrt bleibt“,
so Mitterlehner.
Links und Hintergrundmaterial:
Schulden durch Selbstständigkeit:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/fachpublikum/asbFactSheet_SR14_Seblstaendigkeit.pdf
Überschuldungsgründe in der Schuldenberatung:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Gruende_
Ueberschuldung.pdf
Forderungen an die Politik:
http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Forderung
en_Politik.pdf
www.schuldenberatung.at
www.budgetberatung.at
Rückfragen bei der asb:
Mag.a Gabriele Horak-Böck, Mag.a Christiane Moser (Öffentlichkeitsarbeit), T. 01-96 10 213, Mobil
0681-10 43 30 46,
E. [email protected]
Mag. (FH) Clemens Mitterlehner (Geschäftsführung), Mobil 0681-104 704 45,
E. [email protected]
Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in den Bundesländern:
Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A. Maly
Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael Lackenberger
Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777 555 0 – Mag. Thomas Berghuber
SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – Mag. (FH) Ferdinand Herndler
Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-507 52 00 – Mag. Peter T. Niederreiter
Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49 – Mag. Thomas Pachl
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580 – DSA Peter Kopf
Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07 – Mag. Christof Lösch
Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl
Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215-0 – Mag.a Gabriela Perusich