Presseaussendung, 5. September 2016 Privatkonkurs für ehemalig Selbstständige oft unmöglich Utl: 110.000 Personen bräuchten einen Privatkonkurs, aber jährlich nur knapp 10.000 können aufgrund der Gesetzeslage diese Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart nutzen. Dem großen Rest bleibt er verwehrt. Darunter vielen gescheiterten Selbstständigen. (Wien, 5. September 2016) Gescheiterte Selbstständigkeit ist laut Statistik des Kreditschutzverbandes KSV der häufigste Grund für einen Privatkonkurs. Doch was bedeutet das? „Aus Sicht eines Inkassobüros und Gläubigerschutzverbandes macht es natürlich Sinn, Konkurs-Ursachen zu analysieren. Aus sozialpolitischer Sicht ist es allerdings wichtig, auf jene rund 100.000 Menschen nicht zu vergessen, die trotz Überschuldung nicht in Privatkonkurs gehen können. Diese scheinen in einer derartigen Statistik gar nicht auf“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb). „Aus unserer Sicht ist es daher weitaus aussagekräftiger, sich die generellen Gründe für Überschuldung anzusehen“, so Mitterlehner. Hier steht an erster Stelle mit 35% „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“, gefolgt von „gescheiterter Selbstständigkeit“ mit 20%. Das Fatale: Beide Gruppen haben bei der derzeitigen Gesetzeslage große Schwierigkeiten, in den Privatkonkurs gehen zu können. Privatkonkurs neu regeln Wer Privatinsolvenz anmeldet, hat bereits eine wesentliche Hürde geschafft und gute Chancen, nach sieben Jahren schuldenfrei zu sein. Es ist ein harter Weg, aber er ist zu schaffen. Anders bei jenen, die so hoch überschuldet sind oder ein so geringes Einkommen haben, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von zehn Prozent nicht erfüllen können. Ihnen bleibt der Privatkonkurs von vornherein verwehrt. Gerade bei gescheiterten Selbstständigen, die in der Regel überdurchschnittlich hohe Schulden haben, trifft dies oft zu. Oder bei überschuldeten Arbeitslosen aufgrund ihres geringen Einkommens. Seit Jahren ist daher die zentrale Forderung der Schuldenberatungen, den Privatkonkurs zu reformieren. „Wir setzen uns für jene Menschen ein, denen ein notwendiger Privatkonkurs derzeit gesetzlich verwehrt bleibt“, so Mitterlehner. Links und Hintergrundmaterial: Schulden durch Selbstständigkeit: http://www.schuldenberatung.at/downloads/fachpublikum/asbFactSheet_SR14_Seblstaendigkeit.pdf Überschuldungsgründe in der Schuldenberatung: http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Gruende_ Ueberschuldung.pdf Forderungen an die Politik: http://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asbFactSheet_SR16_Forderung en_Politik.pdf www.schuldenberatung.at www.budgetberatung.at Rückfragen bei der asb: Mag.a Gabriele Horak-Böck, Mag.a Christiane Moser (Öffentlichkeitsarbeit), T. 01-96 10 213, Mobil 0681-10 43 30 46, E. [email protected] Mag. (FH) Clemens Mitterlehner (Geschäftsführung), Mobil 0681-104 704 45, E. [email protected] Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in den Bundesländern: Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A. Maly Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael Lackenberger Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777 555 0 – Mag. Thomas Berghuber SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – Mag. (FH) Ferdinand Herndler Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-507 52 00 – Mag. Peter T. Niederreiter Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49 – Mag. Thomas Pachl ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580 – DSA Peter Kopf Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07 – Mag. Christof Lösch Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215-0 – Mag.a Gabriela Perusich
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