Referent Grundseminar II Alexander Borst Dipl.-Päd. Univ. Bildungsreferent kifas GmbH Termin Ort Di. 18. Okt. & Mi. 19. Okt. 2016 Petersberg – Katholische Landvolkshochschule Petersberg 2, 85253 Erdweg Kosten pro Übernachtungsgast Schulungskosten: Unterkunft/Verpflegung Gesamtkosten 320,00 Euro 110,00 Euro 430,00 Euro Kosten pro Tagesgast Schulungskosten: Unterkunft/Verpflegung Gesamtkosten 320,00 Euro 50,00 Euro 370,00 Euro Die Schulungen sind mit Schreiben vom 17.08.2016 vom Erzbischöflichen Ordinariat München und Freising als geeignet im Sinne des §16 MAVO anerkannt. kifas Zertifikat Im Anschluss an den Besuch unserer drei Schulungen zum Basiswissen: „Grundseminar I“, „Grundseminar II“ und „Juristisches Praxisseminar“ (siehe Programm 2015) erhalten Sie ein kifas-Zertifikat! Teilnahmebescheinigung Für die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie eine detaillierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Dienstgeber sowie für Sie als Qualifikationsnachweis. Juristisches Praxisseminar Termin Ort Mi. 16. Nov. & Do. 17. Nov. 2016 Spindlhof Spindlhofstraße 23, 93128 Regenstauf Schulungen für Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter Grundseminar II Zeiten 1. Tag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr 2. Tag; 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Anmeldung Anmeldung über das Online-Anmeldeformular auf unserer Internetseite oder an die genannte Kontaktadresse. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.kifas.org/AGB), und/oder Juristisches Praxisseminar NEU 2 Tage Für Wen? Neugewählte, Nachrücker, Ersatzmitglieder etc. Besonders geeignet für MAV-Mitglieder, die aus familiären oder anderen Gründen nicht an dreitägigen Veranstaltungen teilnehmen können. Teilnahme ohne Übernachtung möglich (abhängig vom individuellen Anreiseweg). Wesentliche Bestandteile (Nachweisgesetz) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und Modul - Einführung in die Befristung von Arbeitsverträgen Befristung nach dem TzBfG Weitere Befristungsarten Aufgaben und Funktionen der MAV Modul - Einführung in die Kündigung von Arbeitsverträgen Grundseminar II Einführung in das Individualarbeitsrecht Als Mitarbeitervertreterin bzw. Mitarbeitervertreter haben Sie darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden (§ 26 MAVO). Darüber hinaus wirken Sie z. B. bei Ein- und Anstellung sowie bei Kündigung und sonstigen persönlichen Angelegenheiten mit. Dies setzt voraus, dass Sie mit wesentlichen Bestimmungen des Individualarbeitsrechts vertraut sind. Das Grundseminar II vermittelt diese grundlegenden Kenntnisse und hilft Ihnen, sich in der Vielzahl der unterschiedlichen Einzelgesetze im Arbeitsrecht zurechtzufinden. Schwerpunkte werden dabei das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und das Kündigungsschutzgesetz (KschG) sein. Schulungsinhalte Modul - der Arbeitsvertrag Grundlagen der Vertragsfreiheit Der Vertrag als Zusammenspiel von Willenserklärungen Arten und Gründe für Kündigungen Grundsätze zur Abmahnung Beteiligung und Handlungsmöglichkeiten anzuwenden weiß. Darüber hinaus sind Kenntnisse der Verfahren und der juristischen Vorgehensweise Voraussetzung für die erfolgreiche Beteiligung der Mitarbeitervertretungen an den Entscheidungen des Dienstgebers. Die Übungen zur juristischen Praxis der Beteiligungsrechte orientieren sich dabei an Ihren persönlichen Erfahrungen als Mitglied Ihrer Mitarbeitervertretung. Schulungsinhalte Modul - Einführung in juristische Arbeitstechniken Arbeitsmittel Quellen und Formalien Methodik der Fallbearbeitung Modul - juristische Praxis der Beteiligungsrechte Methoden Vortrag und Präsentation Übungen in Partnerarbeit Fallarbeiten in Kleingruppe Erfahrungsaustausch Allgemeine Aufgaben und Beteiligung Anhörung und Mitberatung Übung Vorschlagsrecht Übung Zustimmungsrecht Übung Antragsrecht Übung Modul - Abschluss von Dienstvereinbarungen Juristisches Praxisseminar Beteiligungsrechte und Dienstvereinbarung Die betriebliche Mitbestimmung regelt den Ausgleich natürlicher Interessensunterschiede zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern. Dafür stellt die Mitarbeitervertretungsordnung verschiedene Beteiligungsrechte zur Verfügung. Der Interessensausgleich kann aber nur gelingen, wenn die MAV die entsprechenden Tatbestände der Beteiligungsrechte kennt und diese rechtssicher Dienstvereinbarungen – Rechtsgrundlagen Abschluss von Dienstvereinbarungen Tatbestände des § 38 MAVO Praxisbeispiele Methoden Vortrag und Präsentation Übungen in Kleingruppen, Fallarbeiten Diskussion und Erfahrungsaustausch Ausführliche Schulungsunterlagen
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