„Gewerbegebiet Engelberg – 2. Änderung“ im OT

Sitzung des Gemeinderates Achstetten
am Montag, 12. September 2016
im Sitzungssaal des Rathauses Achstetten
Sitzungsvorlage zu TOP 8 öffentlich:
Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Engelberg –
2. Änderung“ im OT Oberholzheim
• Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen öffentlichen und privaten Belange
• Billigung des Bebauungsplans mit Begründung und EingriffsAusgleichsbilanz
• Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2
BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB
Sachverhalt:
Das Gewerbegebiet „Engelberg“ wurde Anfang der 80er Jahre überplant und anschließend
in Teilbereichen erschlossen. Um einem dort ansässigen Gewerbebetrieb die Erweiterung zu
ermöglichen, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplan bereits im Jahr 2004 erweitert
und der Bebauungsplan „Engelberg – 1. Änderung“ mit modifizierten Festsetzungen
rechtskräftig.
Die erschlossenen Teilflächen im südlichen Plangebiet sind zwischenzeitlich vollständig
veräußert. Auf dem unerschlossenen nördlichen Plangebiet erweitert der bestehende Betrieb
„Engelberg 1“ sein Betriebsgelände. Der Bauantrag für eine große Montagehalle ist bereits
eingereicht. Ein weiterer Betrieb möchte sich ebenfalls konkret und schnellstmöglich
ansiedeln.
Deshalb sollen die Flächen im nördlichen Plangebiet, auf denen bislang noch Kies abgebaut
wurde, mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung optimiert und den heutigen Anforderung angepasst werden. Die Planung aus den 80er Jahren soll im Wesentlichen beibehalten
werden.
Um die Grundstücke dem aktuellen Bedarf anzupassen und die Gewerbeflächen zu optimieren sind im Wesentlichen folgende Änderungen geplant:
Zwischen der B30 und dem östlich davon geplanten Gewerbegebiet befindet sich am Rand
der Kiesgrube ein hoher Restwall. Dieser soll zum Teil abgetragen werden. Der bestehende
Betrieb „Engelberg 1“ leidet unter akuter Platznot und erweitert derzeit den Betrieb auf dem
bestehenden Gelände. Das Baugrundstück ist zwischen der Erschließungsstraße und dem
Restwall eingeengt. Durch die Teilabtragung des Walls können die Baugrundstücke
verbreitert werden. Zudem wird die Einsehbarkeit des Gewerbegebietes deutlich verbessert.
C:\Users\henning\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet
Files\Content.Outlook\JKR358N2\BU_BP_Engelberg_Auslegungsbeschluss 2.doc
Die vorhandene, nach Norden zu verlängernde Erschließungsstraße wird geringfügig nach
Osten verschoben. Dadurch sollen der Grundstückszuschnitt im westlichen Planbereich zu
optimiert und bedarfsgerecht ausgebildet werden.
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im Norden am Ende der Erschließungsstraße eine
Wendeanlage vor. Östlich des Gewerbegebiets „Engelberg“ befindet sich ebenfalls ein
ehemaliges Kiesabbaugelände. Diese wurde zwischenzeitlich teilweise renaturiert und der
landwirtschaftlichen Nutzung zurückgegeben. In einer Entwicklungsstudie wurde untersucht
in wie weit sich diese Flächen für eine zukünftige gewerbliche Nutzung eignen würden.
Die Studie kam zum Ergebnis, dass keine westlichen Restriktionen gegenüber einer
zukünftigen gewerblichen Nutzung für dies Flächen bestehen. Das Gebiet könnte über das
bestehende Gewerbegebiet „Engelberg“ erschlossen werden. Damit dieses Entwicklungspotential zukünftig auch erschlossen werden kann, wurde am nördlichen Rand des
Plangebietes eine Vorbehaltsfläche für eine mögliche Erweiterung der Verkehrsfläche
festgesetzt. Dadurch wird später die Erweiterung und Erschließung des Gewerbegebiets
nach Osten ermöglicht.
Die Geschossigkeit wird von zwei auf drei Vollgeschosse erhöht, sodass die entstehenden
Gewerbegrundstücke unter Berücksichtigung des sparsamen Umgangs mit Flächen optimal
genutzt werden können.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es daher notwendig, einen
qualifizierten, rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gebiet „Gewerbegebiet Engelberg –
2. Änderung“ zu erstellen. Da die Grundzüge der Planung nicht tangiert werden ist eine
Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachen Verfahren möglich.
Das Plangebiet entwickelt sich aus dem genehmigten Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Laupheim. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,9 ha.
Der Gemeinderat Achstetten hat in öffentlicher Sitzung am 30.05.2016 den Beschluss zur Aufstellung und Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Engelberg – 2.
Änderung“ in Achstetten, OT Oberholzheim gefasst. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange durchzuführen Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde
Achstetten öffentlich bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung erfolgte in Form einer vierwöchigen Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum
vom 20.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 im Rathaus in Achstetten. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb derselben Frist von vier Wochen gegeben.
Aus der Bürgerschaft ging während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme ein.
Diese und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen bzw. der Abwägungsvorschlag
des Ingenieurbüros Wassermüller vom 26.08.2016 zu den eingegangenen Stellungnahmen
liegt den Beratungsunterlagen bei.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurden geringfügige Änderungen am Bebauungsplanentwurf notwendig. Aufgrund dessen wird eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a
Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Auslegungsfrist wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Während dieser erneuten Auslegung können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen der Bebauungsplanunterlagen abgegeben werden.
C:\Users\henning\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet
Files\Content.Outlook\JKR358N2\BU_BP_Engelberg_Auslegungsbeschluss 2.doc
Anlagen
-
Abwägungsvorschlag der Anhörung der Öffentlichkeit und TÖBS vom 20.06. –
20.07.2016, Stand 26.08.2016
Begründung zu dem Bebauungsplanentwurf, Stand 30.05./12.09.2016
Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, Stand
30.05./12.09.2016
Lageplan mit Legende, Stand 30.05./12.09.2016
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Stand 30.05.2016
Artenschutzgutachten des IB Schreiber vom 22.12.2015
Beschlussvorschlag:
a) Die Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wird gebilligt.
b) Der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Engelberg – 2. Änderung“ in Oberholzheim, bestehend aus textlichen Festsetzungen und Lageplan jeweils in der
Fassung vom 30.05./12.09.2016.
c) Die örtlichen Bauvorschriften für den Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet
Engelberg – 2. Änderung“ in der Fassung vom 30.05./12.09.2016.
d) Die Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf „Gewerbegebiet Engelberg –
2. Änderung“ in der Fassung vom 30.05./12.09.2016.
…werden gebilligt.
e) Der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Engelberg – 2. Änderung“ mit den
örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher im Mitteilungsblatt
der Gemeinde Achstetten bekannt zu machen.
f) Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung werden die Behörden und Träger sonstiger Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 3 Abs.2 S. 3 i. V. m. § 4a Abs. 3
BauGB BauGB beteiligt.
g) Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Engelberg –
2. Änderung“ wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Achstetten bekannt gegeben.
Achstetten, 12.09.2016
gez.
Kai Feneberg
Bürgermeister
C:\Users\henning\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet
Files\Content.Outlook\JKR358N2\BU_BP_Engelberg_Auslegungsbeschluss 2.doc