GDV wirft Verbraucherschützern Berechnung von

Urteil zu Abschlusskosten
GDV wirft Verbraucherschützern Berechnung von falschen Zahlen
vor
Vor dem Oberlandesgericht Köln hat der Bund der Versicherten zusammen mit der Verbraucherzentrale
Hamburg einen Erfolg in Sachen Abschlusskosten erstritten. In der Pressemitteilung dazu stellen die
Verbraucherschützer einige allgemeine Behauptungen zu Abschlusskosten in der Branche auf. Gegen
diese wehrt sich nun der Versicherungsverband GDV.
Am 7. September 2016 veröffentlichte der Bund der Versicherten (BdV) zusammen mit der
Verbraucherzentrale Hamburg eine Pressemitteilung, die auf ein positives Urteil in Sachen
Abschlusskosten hinwies (wir berichteten).
In dieser Pressemitteilung geht es mit Kritik ordentlich zur Sache. Allein im Jahr 2015 seien von rund
7,2 Milliarden Euro, die der GDV als Abschlusskosten ausweist, „etwa 3 Milliarden Euro“ auf
„intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet“ worden, heißt es da.
Der Versicherungsverband GDV hat nun eine Replik zu den Verbraucherschützern veröffentlicht. Sie
würden falsch rechnen, heißt es da.
Als erstes sei der Vergleich mit dem Höchstzillmersatz falsch. „Die vom GDV ausgewiesenen
Abschlusskosten von rund 7,2 Milliarden Euro sind die Kosten, die in den Lebensversicherungen als
betriebswirtschaftlicher Aufwand angefallen sind. Es sind, anders als vom BdV suggeriert, nicht die
gegenüber den Kunden tarifierten Kosten“, heißt es vom GDV. Ein Vergleich mit dem Höchstzillmersatz
von 2,5 Prozent sei daher sachlich falsch, weil dieser die Einnahmeseite, nicht die Aufwandsseite
betreffe.
Als zweiten Kritikpunkt führt der GDV an, dass es gar nicht um Abschlusskosten, sondern um
Mindestrückkaufswerte gehe. „Strittig war nur, ob in den ersten fünf Jahren neben den sogenannten
gezillmerten Kosten laufende Abschlusskosten einkalkuliert werden dürfen. Faktisch ging es dem OLG
nicht darum, welche Kostenarten zulässig sind, sondern ob die höchstrichterlich (BGH) festgelegten
Mindestrückkaufswerte für die ersten Vertragsjahre durch eine Kombination der beiden zulässigen
Kostenarten unterschritten werden könnten oder ob dies wirksam ausgeschlossen wird“, schreibt der
Verband weiter.
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Auch seien weder die einmalig einkalkulierten noch die laufenden Abschlusskosten intransparent. Die
Kunden würden über die eingerechneten Kosten vor Vertragsabschluss in Euro und Cent informiert.
Zur Kostenbelastung schließlich gibt der GDV an: „Im Jahr 2014 lag die Abschlusskostenbelastung der
Kunden sogar unter dem Höchstzillmersatz: Von den insgesamt 7,6 Milliarden Euro (5 Prozent der
Beitragssumme 2014) wurden den Kunden 5,3 Milliarden Euro belastet (3,5 Prozent der
Beitragssumme). Der Höchstzillmersatz belief sich 2014 auf 4,0 Prozent.“
Dieser Artikel erschien am 09.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil-zu-abschlusskosten-gdv-wirft-verbraucherschuetzern-berechnung-von-falschen-zahlen-vor-1473406365/
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