Kleinlein reagiert auf GDV-Kritik

Die Replik auf die Replik
Kleinlein reagiert auf GDV-Kritik
Wer macht denn hier einen Rechenfehler? Der Versichererverband GDV und die Verbraucherschützer vom
Bund der Versicherten streiten um die Berechnung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung.
Nachdem der GDV seine Sichtweise veröffentlichte, holt BdV-Chef Axel Kleinlein nun zum Gegenschlag
aus.
Allein im Jahr 2015 seien von rund 7,2 Milliarden Euro, die der GDV als Abschlusskosten ausweist,
„etwa 3 Milliarden Euro“ auf „intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden
angelastet“ worden, erklärten kürzlich der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale
Hamburg in einer Pressemitteilung. Der Versichererverband GDV sieht das anders. Die
Verbraucherschützer hätten bei ihren Berechnungen vier Fehler gemacht, erklärte der Verband am
Freitagmorgen (wir berichteten).
Das lässt der BdV-Chef Axel Kleinlein wiederum nicht auf sich sitzen. Kurz nach dem Erscheinen der
GDV-Stellungnahme widerspricht er in seinem Blog Kleinleins Klartext den Behauptungen des GDV und
nimmt zu jedem Kritikpunkt des GDV Stellung.
GDV-Argument 1: Bei den 7,2 Milliarden handele es sich um betriebswirtschaftlich tatsächlich
angefallene Kosten und nicht die tarifierten Kosten.
BdV-Antwort: „Eigentlich ein Eigentor des GDV. Denn es gibt ja aufsichtsrechtlich das sogenannte
Auskömmlichkeits-Gebot (§138 VAG). Demnach müssen die tarifierten Kosten immer etwas höher sein,
als die tatsächlichen Kosten. Es bedarf also einer Kalkulation mit Sicherheitspuffer. Konkret bedeutet
das, dass die Deutschen Lebensversicherer 2015 eigentlich sogar noch mehr an Abschlusskosten
einkalkuliert haben müssten, als „nur“ die 7,2 Milliarden.“
Werbung
Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis
www.pfefferminzia.de
GDV-Argument 2: Eigentlich sei es dem Gericht nur um die Mindestrückkaufwerte und nicht um
die Höhe der Abschlusskosten gegangen.
BdV-Antwort: „Im Urteil setzen sich die Richter sehr ausführlich damit auseinander, ob die Zillmerung
nun eine Obergrenze darstellen soll oder nicht. Dabei haben die Richter nicht nur die rechtlichen
Normen, sondern unter anderem auch die Gesetzesbegründung gewälzt. Und dabei kommen sie zu
dem Schluss, dass der Gesetzgeber eben die Höchstzillmerung auch als Obergrenze für die
Abschlusskosten ansieht.“
GDV Argument Nr. 3: Der GDV behauptet, dass die Angaben der Abschlusskosten hinreichend
transparent seien.
BdV-Antwort: „Das muss der GDV ja sagen, ansonsten würde er sich seiner Existenzberechtigung
berauben. Tatsächlich sprechen aber die vielen Gerichtsurteile rund um die Frage der Transparenz der
Abschlusskosten Bände. Es ist eine Mär, dass bei den Abschlusskosten Transparenz herrschen
würde.“
GDV-Argument Nr. 4: Hier stellt der GDV die aus seiner Sicht richtigen Zahlen für 2014 dar.
BdV-Antwort: „Falsches Jahr! Ich habe mit Bedacht die Zahlen aus 2015 (Höchstzillmersatz: 2,5
Prozent) betrachtet, deswegen ist es Unfug, hier mit Zahlen aus 2014 (Höchtszillmersatz: 4,0 Prozent)
gegenzuhalten.“
Und so fasst Kleinlein die Diskussion zusammen: „Es zeigt sich also, dass das OLG Köln hier einen
echten Nerv getroffen hat. Der GDV hat anscheinend keine ernsthaften Argumente gegen unsere
Sichtweise auf das Urteil.“
Dieser Artikel erschien am 09.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/die-replik-auf-die-replik-kleinlein-reagiert-auf-gdv-kritik-1473434933/
Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis
www.pfefferminzia.de
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)