Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Dr. Eva Herzog Vorsteherin Storchen, Fischmarkt 10 CH-4001 Basel An die Vernehmlassungsadressatinnen und Vernehmlassungsadressaten Tel.: +41 61 267 95 50 Fax: +41 61 267 96 00 E-Mail: [email protected] www.bs.ch Basel, 8. September 2016 Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt: Einladung zur Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, eine öffentliche Vernehmlassung zum Ratschlag und Gesetzesentwurf betreffend die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt durchzuführen. Der Regierungsrat schlägt ein Massnahmenpaket vor, welches auf drei Säulen steht: (1) Eine umfassende Reform der kantonalen Unternehmensbesteuerung; (2) sozialpolitisch abgestützte Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung; (3) Ausgleichsmassnahmen des Bundes an den Kanton Basel-Stadt. Mit dem Paket würden die Rechts- und Investitionssicherheit für Unternehmen und zahlreiche Arbeitsplätze in Basel-Stadt gesichert. Zugleich blieben dem Kanton die nötigen Einnahmen erhalten, damit der Staat auch weiterhin seine Leistungen erbringen kann. Per Saldo führt das Paket zu einer Entlastung der Unternehmen um 100 Millionen Franken pro Jahr und zu einer Entlastung der Bevölkerung um 110 Millionen Franken pro Jahr. Die Mindereinnahmen für den Kanton betragen 140 Millionen Franken pro Jahr, welche der Kanton dank dem bestehenden strukturellen Überschuss finanziell verkraften kann. Aufgrund der Tragweite der vorgeschlagenen Gesetzesrevision wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Beiliegend erhalten Sie die Vernehmlassungsunterlagen zur Stellungnahme. Sie finden sie auch im Internet unter folgender Adresse: www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen. An Ihrer Stellungnahme sind wir interessiert. Sie können sich zur geplanten Gesetzesänderung schriftlich bis 15. Dezember 2016 vernehmen lassen. Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis zum genannten Datum an das Finanzdepartement Basel-Stadt, Generalsekretariat, Fischmarkt 10, 4001 Basel zu richten. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an [email protected] zukommen lassen. Seite 1/5 Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Für Rückfragen oder allfällige weitere Informationen stehen Ihnen Herr Sven Michal, Tel. 061 267 95 60 und das Generalsekretariat des Finanzdepartements gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. Freundliche Grüsse Dr. Eva Herzog Vorsteherin Beilagen: Anhang 1: Vernehmlassungsfragen Anhang 2: Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und Vernehmlassungsadressaten Vernehmlassungsvorlage: Ratschlag und Entwurf: Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt Gesetzesentwurf Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) Seite 2/5 Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Anhang 1: Vernehmlassungsfragen An Ihrer Stellungnahme sind wir interessiert, insbesondere an der Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Konzept des Reformpakets Befürworten Sie das Konzept des Reformpakets, welches aus folgenden Elementen besteht? a. b. c. Reform der Unternehmensbesteuerung Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung Ausgleich für den Kanton aus der Bundesreform 2. Reform der Unternehmensbesteuerung 2.1. Befürworten Sie die folgenden Ziele der Reform der Unternehmensbesteuerung? a. b. c. Sicherung der internationalen Akzeptanz des Steuersystems Erhalt der Attraktivität des Standorts Sicherung der nötigen Einnahmen für den Kanton 2.2. Befürworten Sie folgende steuerpolitische Massnahmen, wie sie im Ratschlag dargelegt sind? a. b. c. d. e. f. g. h. i. Aufhebung der Statusprivilegien Umsetzung der Patentbox Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes Einführung der Entlastungsbegrenzung Anpassungen bei der Kapitalsteuer Höhere Teilbesteuerung der Dividenden Übergangsregel beim Wegfall der Steuerstatus Weitere Anpassungen 2.3. Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Massnahmen zur Unternehmensbesteuerung? 3. Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung 3.1. Befürworten Sie die folgenden Ziele der Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung? a. b. c. Weitergabe eines Teils der Steuerentlastung der Unternehmen an die Bevölkerung Abbau des strukturellen Überschusses des Kantons zur Senkung der Einkommenssteuer Entlastung der gesamten Bevölkerung Seite 3/5 Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt 3.2. Befürworten Sie folgende Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung, wie Sie im Ratschlag dargelegt sind? a. Steuersenkung für natürliche Personen b. Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen c. Erhöhung der Beiträge des Kantons an die Prämienverbilligung 3.3. Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung? 4. Finanzierung der Reform 4.1. Befürworten Sie die Stossrichtung, dass das Reformpaket im Rahmen des Finanzplans nachhaltig finanziert werden soll? 4.2. Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Finanzierung des Reformpakets? Seite 4/5 Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Anhang 2: Vernehmlassungsadressaten Gemeinden: Gemeinde Bettingen Gemeinde Riehen Bürgergemeinde der Stadt Basel Richterliche Behörden: Appellationsgericht Basel-Stadt Im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt vertretene politische Parteien: Basler FDP. Die Liberalen BastA - Basels starke Alternative BDP Basel-Stadt Christlichdemokratische Volkspartei Basel-Stadt Evangelische Volkspartei Basel-Stadt Grüne Partei Basel-Stadt Grünliberale Partei Basel-Stadt Liberal-demokratische Partei Basel-Stadt Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt Sozialdemokratische Partei Basel-Stadt Volks-Aktion Basel-Stadt Dem Grossen Rat zugeordnete Organe: Datenschutzbeauftragter Finanzkontrolle Verbände und Organisationen: Arbeitgeberverband Basel Advokatenkammer Basel Basler Gewerkschaftsbund Beamten- und Angestelltenverband BS BAV EXPERTsuisse, Sektion Basel Gewerbeverband Basel-Stadt Handelskammer beider Basel Treuhandsuisse, Sektion Basel VPOD Basel-Stadt Seite 5/5
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