Briefing European Parliamentary Research Service

Auf einen Blick
Plenum – 08/09/2016
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
mithilfe der Struktur- und Investitionsfonds
In der Wirtschaft der EU spielen KMU eine große Rolle, da sie 99 % aller Unternehmen ausmachen
und für etwa zwei Drittel aller Arbeitsplätze sorgen. Im Zeitraum 2014–2020 stehen bei der
Finanzierung durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds elf thematische Ziele im
Mittelpunkt – darunter die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.
Stellung der KMU in der Wirtschaft der EU
Laut dem Jahresbericht 2014/2015 zu europäischen KMU machen die KMU etwa 99 % aller Unternehmen aus.
Auf sie entfallen 67 % der Arbeitsplätze in allen Wirtschaftszweigen außer der Finanzwirtschaft (etwa
90 Millionen Beschäftigte) und 58 % der in diesen Branchen erwirtschafteten Wertschöpfung. In der EU gibt es
mehr als 22 Millionen KMU, und die meisten davon (93 %) sind Kleinstunternehmen mit weniger als
10 Beschäftigten. Je nach Unternehmensgröße, Entwicklungsstand und Tätigkeitsbereich können KMU in
verschiedene Kategorien eingeteilt werden, wobei drei Viertel aller KMU in einer der fünf Hauptbranchen Großund Einzelhandel, be- und verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, unternehmensorientierte Dienstleistungen und
Gastgewerbe tätig sind. Laut der 2015 veröffentlichten Umfrage über den Zugang der Unternehmen zu
Finanzmitteln sind die Kundenakquise, die Verfügbarkeit von Fachkräften, die Vorschriften, der Wettbewerb, die
Herstellungskosten und die Kapitalaufnahme die größten Herausforderungen, vor denen KMU stehen.
Unterstützung der KMU im Rahmen der europäischen Struktur- und
Investitionsfonds 2014–2020
Thematische Ziele
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, mit der gemeinsame Bestimmungen für die europäischen Strukturund Investitionsfonds (ESI-Fonds) festgelegt wurden, werden elf thematische Ziele genannt, auf denen die
Finanzierung beruht (Artikel 9). In ihren Partnerschaftsvereinbarungen wiesen die Mitgliedstaaten dem
thematischen Ziel 3 (TZ 3) „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ mit 13,9 % einen der höchsten
Anteile an den Gesamtmitteln zu. Dabei ist anzumerken, dass KMU auch mit Mitteln unterstützt werden
können, die anderen thematischen Zielen zugeordnet sind, etwa TZ 1 „Forschung und Innovationen“, TZ 2
„Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT)“, TZ 4 „Verringerung der CO2-Emissionen“, TZ 6
„Umweltschutz und Ressourceneffizienz“ und TZ 8 „Beschäftigung“.
Umsetzung
Im Zeitraum 2014–2020 wurden für die Unterstützung der KMU knapp 64 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.
Dieser Betrag soll mithilfe von Finanzierungsinstrumenten, mit denen die Kreditvergabe durch Banken
angeregt werden soll, verdoppelt werden. Es wird erwartet, dass so 354 336 neue Arbeitsplätze geschaffen
und 801 491 KMU unterstützt werden. Die konkreten Maßnahmen betreffen die Unterstützung von
Unternehmertum und Firmengründungen, Investitionen in Forschung und Innovationen, die Entwicklung
neuer Geschäftsmodelle, Erzeugnisse und Dienstleistungen, den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit
zwischen Unternehmen, die Verbesserung der Qualifikationen von Arbeitnehmern, die Förderung der
Selbstständigkeit, die Gründung von sozialen Unternehmen sowie die Erleichterung der Kapitalaufnahme
und des Marktzugangs. Da die Behörden in diesem Bereich über leistungsfähige Verwaltungskapazitäten
verfügen, hat die Unterstützung von KMU gute Aussichten auf Erfolg. Im Zusammenhang mit der
Vereinfachung der Vorschriften, der besseren Einbindung der Partner in die Durchführung und den
Synergieeffekten mit anderen politischen Instrumenten ergeben sich jedoch auch Herausforderungen.
EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Autor: Agnieszka Widuto, Wissenschaftlicher Dienst für die Mitglieder
PE 586.651
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DE
(or. EN)
Die Aussprache im Plenum über den im April 2016 vom Ausschuss für regionale Entwicklung angenommenen
Initiativbericht zu der Umsetzung des thematischen Ziels „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“
(Berichterstatterin: Rosa D’Amato, EFDD-Fraktion, Italien) soll im September stattfinden. In dem Bericht wird
gefordert, dass örtliche und regionale Behörden sowie andere Interessenträger gemäß dem Partnerschaftsprinzip
stärker eingebunden werden. Außerdem wird betont, dass die Mittel aus den ESI-Fonds stärker in Anspruch
genommen, der Verwaltungsaufwand abgebaut und der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden müssen. Es
wird bekräftigt, dass Projekte mit „Potenzial für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung hochwertiger
Arbeitsplätze“ im Mittelpunkt stehen sollten, wozu auch die Bereiche Ressourceneffizienz und
Internationalisierung zählen. Außerdem sollen, so der Bericht, Synergieeffekte zwischen den ESI-Fonds und
anderen Finanzierungsquellen wie Finanzinstrumenten genutzt werden, wobei für eine transparente
Vorgehensweise zu sorgen ist.
Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
PE 586.651
08/09/2016
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