Ausgabe 16-36/ 09.09.2016 ................................................. Ausgeglichener Haushalt lässt Spielraum für mehr Investitionen ................................................. Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ................................................. ................................................. Berlin – 09.09.2016 Berlin - 09.09.2016 Nach den ereignisreichen und spannenden Sommerwochen, die ich in meinem Wahlkreis verbringen konnte, fanden in dieser ersten Sitzungswoche traditionell die Haushaltsberatungen statt. Eines der beherrschenden Themen sowohl innerhalb der Bevölkerung als auch im Bundestag ist das geplante Bundesteilhabegesetz. Es ist eines der großen Vorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode und strebt eine echte Verbesserung der Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit wesentlichen Behinderungen an. Auch mir persönlich liegt dieses gemeinsame Ziel, die Eingliederungshilfe aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen sehr am Herzen. In der Geschichte kam es nur selten vor, dass eine Bundesregierung in einer solch finanziell günstigen Lage agieren konnte. Die unionsgeführte Regierung, insbesondere auch Dank unseres Finanzministers Dr. Wolfgang Schäuble, hat den Haushalt in Ordnung gebracht. Auch nach 2017 werden wir nach unserem Finanzplan einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Das lässt uns Spielräume für wichtige und zukunftssichernde Projekte. Dabei steht vor allem auch das Thema innere Sicherheit im Mittelpunkt. Die Zahl der Sicherheitskräfte in Bund und Ländern sollen signifikant erhöht werden, aber auch die Mittel zur Aufklärung und Vorbeugung terroristischer Aktivitäten erfahren einen Aufwuchs. Auch in die zukunft- und wachstumsorientierten Bereiche, wie Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur wird noch mehr investiert. Wir erhöhen unsere Investitionsausgaben in diesen Gebieten von 31,5 Milliarden Euro in 2016 auf 33,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Dies ist die Basis dafür, dass sich auch weiterhin der gesamtwirtschaftliche Aufschwung fortsetzt. Seit meiner Tätigkeit im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bin ich unter anderem Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern. Im Fokus meiner Arbeit steht hier immer, darauf hinzuwirken und dafür zu werben, dass weltweit das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geachtet und umgesetzt werden. In vielen Ländern ist man von diesem Ziel noch weit entfernt. Deshalb muss ein Land wie Deutschland vor allem seiner Vorreiterrolle gerecht werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz möchten wir dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tragen. Das BTHG wird schon in der kommenden Sitzungswoche in erster Lesung beraten. Noch herrscht aber bei allen Beteiligten und Betroffenen viel Unsicherheit, heit, wie sich das BTHG letztendlich auf jeden Einzelnen auswirken wird. Für die Unionsfraktionen in Bund und Ländern steht fest: Wir wollen wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Das umfasst die Schaffung unabhängiger Beratungsstellen, ein besserer Zugang für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt sowie höhere Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen. Für die Union ist es besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen wird. Auch das geplante Pflegestärkungsgesetz III spielt hier eine Rolle, welches die Schnittstellen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe neu ordnet. Schon bei der Anwendung des heutigen Rechts ist eine klare Abgrenzung sehr schwierig. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die pflegerische Betreuungsleistung in den regulären Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen. Dadurch entstehen noch größere Schnittmengen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe. Die neue Regelung zur Abgrenzung zielt darauf ab, bestehende Unklarheiten zu beseitigen, so dass ein Vorrang der Pflegeversicherung im häuslichen Umfeld besteht und außerhalb des häuslichen Umfelds die Leistungen der Eingliederungshilfe Vorrang haben. So wird erreicht, dass der jeweilige einheitliche Lebenszusammenhang nicht zerrissen wird. In den kommenden Wochen wird es vor allem unsere Aufgabe sein, vorhandene Schnittstellenprobleme zu überwinden, so dass beide Gesetze auch ihren Zweck zu mehr Teilhabe und besseren Pflegeleistungen erfüllen. Ausgabe 16-36/ 09.09.2016 / Seite 2 ................................................ Schärfere Strafen für Einbruchsdelikte ................................................. Berlin – 09.09.2016 ................................................ Studie zur Überlastung der Ambulanzen in Krankenhäusern deckt Missstände auf ................................................ Abschlussfahrt der Realschule Elsdorf ................................................. Köln – 06.09.2016 ................................................. Die Zahlen sind alarmierend. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist auch in diesem Jahr erneut angestiegen. Allein In Nordrhein-Westfalen wurden von Januar bis einschließlich Juli 2016 35.280 Wohnungseinbrüche registriert. Sicherheit und Schutz des Eigentums stehen bei uns ganz oben. Deswegen wollen wir die strafrechtlichen Vorschriften für den Wohnungseinbruchdiebstahl deutlich verschärfen. Die Mindeststrafe für den Wohnungseinbruchdiebstahl darf nicht sechs Monate, sondern muss künftig ein Jahr betragen. Damit stufen wir diesen als Verbrechen ein und bestrafen ihn in gleicher Weise wie einen Raub. Bestimmte Vergünstigungen fallen durch die dann vorgenommene Einstufung als Verbrechen weg. So wären die Staatsanwaltschaften künftig etwa verpflichtet, in jedem Fall Anklage zu erheben, und auch eine Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit käme nicht mehr in Frage. Wir wollen, dass generell in Strafprozessen gegen Heranwachsende, also 18- bis 21-jährige, das Erwachsenenstrafrecht zur Regelanwendung kommt. Die Verantwortung für die polizeiliche Bekämpfung und die strafrechtliche Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls liegt bei den Ländern. Ohne ausreichende Personalausstattung sind Erfolge im Kampf gegen die Einbruchsqualität nicht möglich. Deswegen muss z.B. auch unsere NRW-Landesregierung endlich handeln! Wir werden dafür sorgen, dass das Bundeskriminalamt durch Expertise, Lageanalysen und technische Unterstützung den Ländern bei der Bekämpfung zur Seite steht. Berlin – 07.09.2016 Das aktuelle Gutachten des AQUA-Institut zur Situation der Notfallversorgung, welches im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen erstellt wurde, bringt erhebliche Missstände zutage. Dies werde ich nun zum Anlass nehmen, mir auch persönlich ein intensiveres Bild der Situation in den Kliniken des RheinErft-Kreises zu machen. Die Überlastung von Notfallambulanzen durch Patienten, die eigentlich von niedergelassenen Ärzten behandelt werden könnten, bedeutet nicht nur ein Risiko für die Versorgung von tatsächlich lebensbedrohlichen Notfällen, sondern lässt auch die Kosten der Ambulanzen nach oben schießen. Auch in dieser Woche hatte ich das Vergnügen, Besucher aus dem Rhein-ErftKreis in Berlin begrüßen zu dürfen. Zu Gast war die Eugen-Langen-Realschule aus Elsdorf, die es sich während ihres Berlin-Aufenthaltes nicht nehmen lassen hat, neben eines Besuchs des Reichstages auch ein persönliches Gespräch mit mir, als ihren Abgeordneten im Bundestag zu führen. ................................................. Wenn kein niedergelassener Arzt in der Nähe ist oder seine Sprechzeit schon beendet hat, führt der Weg meist direkt in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses. Das tun sie häufig sogar auch dann, wenn es einen Bereitschaftsdienst gibt. Die Ursachen warum Patienten Notfallambulanzen den niedergelassenen Ärzten vorziehen, müssen konkret ermittelt werden. Entsprechende Konsequenzen für die Gewährleistung einer optimalen Versorgung für Notfälle wie für die anderen Fälle müssen gezogen werden. Die Sektorentrennung bedarf der Überprüfung und Optimierung. Laut Gutachten des AQUA-Instituts sind ein Drittel der Fälle in Ambulanzen von Krankhäusern Bagatellfälle. Lebensbedrohlich und akut schwersterkrankte Patienten drohen deshalb oft zu spät behandelt zu werden. Wartezimmer in Ambulanzen sind oft auch tagsüber und unter der Woche voll, das Personal häufig überlastet. AQUA und vdek fordern deshalb die flächendeckende Einrichtung sogenannter Portalpraxen als erste feste Anlaufstelle an allen Krankenhäusern. Seit dieser Woche unterstützt uns unsere derzeitige Praktikantin, Alexandra Lampe, im Berliner Büro. Ich hoffe, dass sie in den kommenden Wochen wertvolle Erfahrungen und Eindrücke sammeln kann. Besuchen Sie mich gerne auch auf meiner Facebook-Seite oder meiner Homepage, auf der ich regelmäßig zu aktuellen und wichtigen Themen via Podcast Stellung nehme.
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