zum Rundbrief - Georg Kippels MdB

Ausgabe 16-36/ 09.09.2016
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Ausgeglichener Haushalt lässt Spielraum
für mehr Investitionen
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Mehr Teilhabe für
Menschen mit Behinderungen
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Berlin – 09.09.2016
Berlin - 09.09.2016
Nach den ereignisreichen und spannenden Sommerwochen, die ich in meinem
Wahlkreis verbringen konnte, fanden in
dieser ersten Sitzungswoche traditionell
die Haushaltsberatungen statt.
Eines der beherrschenden Themen sowohl innerhalb der Bevölkerung als auch
im Bundestag ist das geplante Bundesteilhabegesetz.
Es ist eines der großen Vorhaben der
Großen Koalition in dieser Legislaturperiode und strebt eine echte Verbesserung der Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit wesentlichen
Behinderungen an. Auch mir persönlich
liegt dieses gemeinsame Ziel, die Eingliederungshilfe aus dem bisherigen
„Fürsorgesystem“ herauszuführen sehr
am Herzen.
In der Geschichte kam es nur selten vor,
dass eine Bundesregierung in einer
solch finanziell günstigen Lage agieren
konnte. Die unionsgeführte Regierung,
insbesondere auch Dank unseres Finanzministers Dr. Wolfgang Schäuble,
hat den Haushalt in Ordnung gebracht.
Auch nach 2017 werden wir nach unserem Finanzplan einen ausgeglichenen
Haushalt erreichen.
Das lässt uns Spielräume für wichtige
und zukunftssichernde Projekte.
Dabei steht vor allem auch das Thema
innere Sicherheit im Mittelpunkt. Die
Zahl der Sicherheitskräfte in Bund und
Ländern sollen signifikant erhöht werden, aber auch die Mittel zur Aufklärung
und Vorbeugung terroristischer Aktivitäten erfahren einen Aufwuchs.
Auch in die zukunft- und wachstumsorientierten Bereiche, wie Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur wird noch mehr investiert. Wir erhöhen unsere Investitionsausgaben in diesen Gebieten von 31,5 Milliarden Euro in
2016 auf 33,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Dies ist die Basis dafür, dass sich auch
weiterhin der gesamtwirtschaftliche
Aufschwung fortsetzt.
Seit meiner Tätigkeit im Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung bin ich unter anderem Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern. Im Fokus meiner Arbeit
steht hier immer, darauf hinzuwirken
und dafür zu werben, dass weltweit das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen geachtet und umgesetzt werden. In vielen Ländern ist man
von diesem Ziel noch weit entfernt. Deshalb muss ein Land wie Deutschland vor
allem seiner Vorreiterrolle gerecht werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz
möchten wir dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tragen.
Das BTHG wird schon in der kommenden Sitzungswoche in erster Lesung beraten. Noch herrscht aber bei allen Beteiligten und Betroffenen viel Unsicherheit,
heit, wie sich das BTHG letztendlich auf
jeden Einzelnen auswirken wird.
Für die Unionsfraktionen in Bund und
Ländern steht fest: Wir wollen wichtige
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Das
umfasst die Schaffung unabhängiger
Beratungsstellen, ein besserer Zugang
für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt
sowie höhere Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer
mit Behinderungen. Für die Union ist es
besonders wichtig, dass die Einkommen
der Lebenspartner nicht länger für die
Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen wird.
Auch das geplante Pflegestärkungsgesetz III spielt hier eine Rolle, welches die
Schnittstellen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe neu ordnet.
Schon bei der Anwendung des heutigen
Rechts ist eine klare Abgrenzung sehr
schwierig. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die pflegerische
Betreuungsleistung in den regulären
Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen. Dadurch entstehen noch größere Schnittmengen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe.
Die neue Regelung zur Abgrenzung zielt
darauf ab, bestehende Unklarheiten zu
beseitigen, so dass ein Vorrang der Pflegeversicherung im häuslichen Umfeld
besteht und außerhalb des häuslichen
Umfelds die Leistungen der Eingliederungshilfe Vorrang haben. So wird erreicht, dass der jeweilige einheitliche
Lebenszusammenhang nicht zerrissen
wird.
In den kommenden Wochen wird es vor
allem unsere Aufgabe sein, vorhandene
Schnittstellenprobleme zu überwinden,
so dass beide Gesetze auch ihren Zweck
zu mehr Teilhabe und besseren Pflegeleistungen erfüllen.
Ausgabe 16-36/ 09.09.2016 / Seite 2
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Schärfere Strafen für
Einbruchsdelikte
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Berlin – 09.09.2016
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Studie zur Überlastung
der Ambulanzen in
Krankenhäusern deckt
Missstände auf
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Abschlussfahrt der
Realschule Elsdorf
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Köln – 06.09.2016
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Die Zahlen sind alarmierend. Die Anzahl
der Wohnungseinbrüche ist auch in diesem Jahr erneut angestiegen. Allein In
Nordrhein-Westfalen wurden von Januar bis einschließlich Juli 2016 35.280
Wohnungseinbrüche registriert.
Sicherheit und Schutz des Eigentums
stehen bei uns ganz oben. Deswegen
wollen wir die strafrechtlichen Vorschriften für den Wohnungseinbruchdiebstahl deutlich verschärfen. Die Mindeststrafe für den Wohnungseinbruchdiebstahl darf nicht sechs Monate, sondern muss künftig ein Jahr betragen.
Damit stufen wir diesen als Verbrechen
ein und bestrafen ihn in gleicher Weise
wie einen Raub.
Bestimmte Vergünstigungen fallen
durch die dann vorgenommene Einstufung als Verbrechen weg. So wären die
Staatsanwaltschaften künftig etwa verpflichtet, in jedem Fall Anklage zu erheben, und auch eine Einstellung des
Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit
käme nicht mehr in Frage.
Wir wollen, dass generell in Strafprozessen gegen Heranwachsende, also 18- bis
21-jährige, das Erwachsenenstrafrecht
zur Regelanwendung kommt.
Die Verantwortung für die polizeiliche
Bekämpfung und die strafrechtliche
Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls liegt bei den Ländern. Ohne
ausreichende Personalausstattung sind
Erfolge im Kampf gegen die Einbruchsqualität nicht möglich. Deswegen muss
z.B. auch unsere NRW-Landesregierung
endlich handeln!
Wir werden dafür sorgen, dass das Bundeskriminalamt durch Expertise, Lageanalysen und technische Unterstützung den Ländern bei der Bekämpfung
zur Seite steht.
Berlin – 07.09.2016
Das aktuelle Gutachten des AQUA-Institut zur Situation der Notfallversorgung,
welches im Auftrag des Verbandes der
Ersatzkassen erstellt wurde, bringt erhebliche Missstände zutage.
Dies werde ich nun zum Anlass nehmen,
mir auch persönlich ein intensiveres Bild
der Situation in den Kliniken des RheinErft-Kreises zu machen. Die Überlastung von Notfallambulanzen durch Patienten, die eigentlich von niedergelassenen Ärzten behandelt werden könnten,
bedeutet nicht nur ein Risiko für die Versorgung von tatsächlich lebensbedrohlichen Notfällen, sondern lässt auch die
Kosten der Ambulanzen nach oben
schießen.
Auch in dieser Woche hatte ich das Vergnügen, Besucher aus dem Rhein-ErftKreis in Berlin begrüßen zu dürfen. Zu
Gast war die Eugen-Langen-Realschule
aus Elsdorf, die es sich während ihres
Berlin-Aufenthaltes nicht nehmen lassen hat, neben eines Besuchs des
Reichstages auch ein persönliches Gespräch mit mir, als ihren Abgeordneten
im Bundestag zu führen.
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Wenn kein niedergelassener Arzt in der
Nähe ist oder seine Sprechzeit schon beendet hat, führt der Weg meist direkt in
die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses. Das tun sie häufig sogar
auch dann, wenn es einen Bereitschaftsdienst gibt.
Die Ursachen warum Patienten Notfallambulanzen den niedergelassenen
Ärzten vorziehen, müssen konkret ermittelt werden. Entsprechende Konsequenzen für die Gewährleistung einer
optimalen Versorgung für Notfälle wie
für die anderen Fälle müssen gezogen
werden. Die Sektorentrennung bedarf
der Überprüfung und Optimierung.
Laut Gutachten des AQUA-Instituts sind
ein Drittel der Fälle in Ambulanzen von
Krankhäusern Bagatellfälle. Lebensbedrohlich und akut schwersterkrankte
Patienten drohen deshalb oft zu spät
behandelt zu werden. Wartezimmer in
Ambulanzen sind oft auch tagsüber und
unter der Woche voll, das Personal häufig überlastet. AQUA und vdek fordern
deshalb die flächendeckende Einrichtung sogenannter Portalpraxen als erste
feste Anlaufstelle an allen Krankenhäusern.
Seit dieser Woche unterstützt uns unsere derzeitige Praktikantin, Alexandra
Lampe, im Berliner Büro. Ich hoffe, dass
sie in den kommenden Wochen wertvolle Erfahrungen und Eindrücke sammeln kann.
Besuchen Sie mich gerne auch auf meiner Facebook-Seite oder meiner Homepage, auf der ich regelmäßig zu aktuellen und wichtigen Themen via Podcast
Stellung nehme.