EHEC - Landkreis Göppingen

LANDRATSAMT GÖPPINGEN
Gesundheitsamt
Merkblatt über EHEC
EHEC-Bakterien können bei Menschen einen blutigen Durchfall hervorrufen. (EHEC = enterohämorrhagische Escherichia coli). In besonders schweren Fällen kann es zu einer Schädigung der
Niere und zum Nierenversagen, dem sog. hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS), kommen.
Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere und abwehrgeschwächte Menschen.
Hauptinfektionsquellen für EHEC sind rohes oder unzureichend durchgegartes Rindfleisch und rohe
oder unzureichend erhitzte Milch. Die Erreger können aber auch in allen anderen Lebensmitteln, wie
z.B. Obst und Gemüse, vorkommen. Daneben werden auch immer häufiger Infektionen durch
Kontakte von Mensch zu Mensch übertragen (Schmierinfektion).
Verbreitung
Seit Einführung der Meldepflicht im Jahre 2001 werden in Deutschland jährlich rund 1000
Erkrankungen an das RKI (Robert Koch Institut Berlin) übermittelt.
Nachweis
Erstes diagnostisches Suchkriterium beim Nachweis einer EHEC-Infektion ist das von den Bakterien
gebildete Verotoxin. Die Fähigkeit zur Bildung dieses Giftstoffes ist die entscheidende
krankmachende Ursache.
Übertragungsweg / Inkubationszeit
Die zwei bedeutendsten Infektionswege sind der Verzehr von EHEC-kontaminierten Nahrungsmitteln
sowie die Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch. Die Direktübertragung vom Tier auf den
Menschen wurde bisher selten beschrieben. Große Ausbrüche an Infektionen durch kontaminierte
Lebensmittel, meistens ungenügend gegarte oder rohe Fleisch- und Milchprodukte, traten besonders
in den USA und Kanada auf. In Deutschland wurden dagegen eher kleinere Ausbrüche sowie
sporadische Erkrankungen beschrieben. Ein großer Teil der EHEC-Infektionen wurden vom infizierten
Menschen direkt durch Schmierinfektion bzw. durch Kontamination von Nahrungsmitteln auf andere
Personen übertragen.
Die Zeit von der Infektion bis zum Beginn der Durchfallerkrankung beträgt ca. 2 bis 10 Tage.
Praktische Maßnahmen zur Prophylaxe von EHEC-Übertragung durch infizierte Lebensmittel
-
Der Verzehr von rohen oder unzureichend gegarten Fleischprodukten sollte vermieden
werden. Dies trifft besonders auf Risikogruppen bei Infektionen zu (Kinder unter 10 Jahren,
ältere und abwehrgeschwächte Menschen sowie Schwangere).
-
Zur sicheren Abtötung der Erreger genügt eine ausreichende Garung der Lebensmittel, da die
Erreger bei Temperaturen von über 70°C für mindestens 10 Minuten absterben und auch die
von ihnen gebildeten Toxine inaktiviert werden.
-
Milch nur ausreichend wärmebehandelt (z.B. pasteurisiert) zu sich nehmen, keine Rohmilch!!
-
Persönliche Hygiene beim Arbeiten in der Küche: Saubere Kleidung, sorgfältige Reinigung der
Hände, gründliche Reinigung aller Gebrauchsgegenstände mindestens mit heißem Wasser.
-
Rohes Gemüse und Obst vor dem Konsum schälen oder zumindest gründlich waschen.
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - Wilhelm-Busch-Weg 1, 73033 Göppingen, Tel. 07161/202-1800, Fax -50
E-Mail: [email protected] Internet: http://www.landkreis-goeppingen.de
-2-
Fleisch sollte immer gekühlt oder gefroren aufbewahrt werden. Das Einfrieren von Fleisch
bzw. die Kühlung unter 5°C verhindert die Vermehrung von EHEC, bewirkt jedoch keine
Abtötung von möglicherweise im Fleisch vorhandene Bakterien.
-
Eingefrorenes Fleisch sollte entweder langsam im Kühlschrank oder schnell im
Mikrowellenherd, jedoch nicht bei Raumtemperatur aufgetaut werden, um die Vermehrung der
Bakterien während der Auftauzeit so gering wie möglich zu halten.
-
Rohes Fleisch und Geflügel sollte immer von anderen Lebensmitteln getrennt aufbewahrt und
zubereitet werden.
-
Die in der Küche bei der Fleischzubereitung benutzten Flächen sollten nach Beendigung der
Arbeit gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Ebenso sollten die Hände nach
Fleischzubereitung gründlich gewaschen werden, um eine mögliche Kontamination anderer
Lebensmittel zu vermeiden.
-
Die Lebensmittel sollten nach dem Einkaufen möglichst umgehend in den Kühl/Gefrierschrank, um das Unterbrechen der Kühlkette so kurz wie möglich zu halten.
-
Wasser, das nicht ausdrücklich als Trinkwasser ausgewiesen ist, sollte nicht getrunken
werden.
Praktische Maßnahmen zur Prophylaxe von EHEC-Übertragung durch infizierte Menschen
und Tiere
-
Schwererkrankte z.B. mit blutigen Durchfällen werden auf Infektionsstationen in
Krankenhäusern stationär überwacht und behandelt.
-
Leichterkrankte können auch unter engmaschiger Kontrolle durch den Hausarzt ambulant
behandelt werden.
-
Sofortige Veranlassung von Umgebungsuntersuchungen beim Auftreten von EHECInfektionen (Untersuchung von Stuhlproben der Kontaktpersonen und von Lebensmitteln, die
als Infektionsquelle gedient haben können).
-
Weiterführende Stuhluntersuchungen von EHEC-Ausscheidern (Rekonvaleszenten und
Kontaktpersonen) bis sichergestellt ist, dass diese keine Ansteckungsgefahr mehr darstellen.
-
Tätigkeitsverbot beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln und
Arbeiten im Küchenbereich von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern und sonstigen
öffentlichen Einrichtungen (§ 42 Infektionsschutzgesetz) sowie Verbot des Aufenthaltes in
schulischen Einrichtungen, Kindergärten etc. (§ 33 – 36 Infektionsschutzgesetz).
-
Aufklärung und strikte Befolgung von Hygienemaßnahmen in Umgebung mit Ausscheidern in
Familien, Wohngemeinschaften und Krankenhäusern, ggf. Veranlassung von notwendigen
Isolierungsmaßnahmen.
-
Nach Möglichkeit dem Erkrankten eine seperate Toilette bereitstellen
-
Nach dem Toilettengang die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen und
anschließend desinfizieren
-
Toilettensitz, Wasserhahn, Türklinken etc, ebenfalls regelmäßig desinfizieren.
-
Strenge Hygienemaßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Tierkontakten (Händewaschen,
während des Umganges mit Tieren nicht gleichzeitig essen).