LANDRATSAMT GÖPPINGEN Gesundheitsamt Merkblatt über EHEC EHEC-Bakterien können bei Menschen einen blutigen Durchfall hervorrufen. (EHEC = enterohämorrhagische Escherichia coli). In besonders schweren Fällen kann es zu einer Schädigung der Niere und zum Nierenversagen, dem sog. hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS), kommen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere und abwehrgeschwächte Menschen. Hauptinfektionsquellen für EHEC sind rohes oder unzureichend durchgegartes Rindfleisch und rohe oder unzureichend erhitzte Milch. Die Erreger können aber auch in allen anderen Lebensmitteln, wie z.B. Obst und Gemüse, vorkommen. Daneben werden auch immer häufiger Infektionen durch Kontakte von Mensch zu Mensch übertragen (Schmierinfektion). Verbreitung Seit Einführung der Meldepflicht im Jahre 2001 werden in Deutschland jährlich rund 1000 Erkrankungen an das RKI (Robert Koch Institut Berlin) übermittelt. Nachweis Erstes diagnostisches Suchkriterium beim Nachweis einer EHEC-Infektion ist das von den Bakterien gebildete Verotoxin. Die Fähigkeit zur Bildung dieses Giftstoffes ist die entscheidende krankmachende Ursache. Übertragungsweg / Inkubationszeit Die zwei bedeutendsten Infektionswege sind der Verzehr von EHEC-kontaminierten Nahrungsmitteln sowie die Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch. Die Direktübertragung vom Tier auf den Menschen wurde bisher selten beschrieben. Große Ausbrüche an Infektionen durch kontaminierte Lebensmittel, meistens ungenügend gegarte oder rohe Fleisch- und Milchprodukte, traten besonders in den USA und Kanada auf. In Deutschland wurden dagegen eher kleinere Ausbrüche sowie sporadische Erkrankungen beschrieben. Ein großer Teil der EHEC-Infektionen wurden vom infizierten Menschen direkt durch Schmierinfektion bzw. durch Kontamination von Nahrungsmitteln auf andere Personen übertragen. Die Zeit von der Infektion bis zum Beginn der Durchfallerkrankung beträgt ca. 2 bis 10 Tage. Praktische Maßnahmen zur Prophylaxe von EHEC-Übertragung durch infizierte Lebensmittel - Der Verzehr von rohen oder unzureichend gegarten Fleischprodukten sollte vermieden werden. Dies trifft besonders auf Risikogruppen bei Infektionen zu (Kinder unter 10 Jahren, ältere und abwehrgeschwächte Menschen sowie Schwangere). - Zur sicheren Abtötung der Erreger genügt eine ausreichende Garung der Lebensmittel, da die Erreger bei Temperaturen von über 70°C für mindestens 10 Minuten absterben und auch die von ihnen gebildeten Toxine inaktiviert werden. - Milch nur ausreichend wärmebehandelt (z.B. pasteurisiert) zu sich nehmen, keine Rohmilch!! - Persönliche Hygiene beim Arbeiten in der Küche: Saubere Kleidung, sorgfältige Reinigung der Hände, gründliche Reinigung aller Gebrauchsgegenstände mindestens mit heißem Wasser. - Rohes Gemüse und Obst vor dem Konsum schälen oder zumindest gründlich waschen. Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - Wilhelm-Busch-Weg 1, 73033 Göppingen, Tel. 07161/202-1800, Fax -50 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.landkreis-goeppingen.de -2- Fleisch sollte immer gekühlt oder gefroren aufbewahrt werden. Das Einfrieren von Fleisch bzw. die Kühlung unter 5°C verhindert die Vermehrung von EHEC, bewirkt jedoch keine Abtötung von möglicherweise im Fleisch vorhandene Bakterien. - Eingefrorenes Fleisch sollte entweder langsam im Kühlschrank oder schnell im Mikrowellenherd, jedoch nicht bei Raumtemperatur aufgetaut werden, um die Vermehrung der Bakterien während der Auftauzeit so gering wie möglich zu halten. - Rohes Fleisch und Geflügel sollte immer von anderen Lebensmitteln getrennt aufbewahrt und zubereitet werden. - Die in der Küche bei der Fleischzubereitung benutzten Flächen sollten nach Beendigung der Arbeit gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Ebenso sollten die Hände nach Fleischzubereitung gründlich gewaschen werden, um eine mögliche Kontamination anderer Lebensmittel zu vermeiden. - Die Lebensmittel sollten nach dem Einkaufen möglichst umgehend in den Kühl/Gefrierschrank, um das Unterbrechen der Kühlkette so kurz wie möglich zu halten. - Wasser, das nicht ausdrücklich als Trinkwasser ausgewiesen ist, sollte nicht getrunken werden. Praktische Maßnahmen zur Prophylaxe von EHEC-Übertragung durch infizierte Menschen und Tiere - Schwererkrankte z.B. mit blutigen Durchfällen werden auf Infektionsstationen in Krankenhäusern stationär überwacht und behandelt. - Leichterkrankte können auch unter engmaschiger Kontrolle durch den Hausarzt ambulant behandelt werden. - Sofortige Veranlassung von Umgebungsuntersuchungen beim Auftreten von EHECInfektionen (Untersuchung von Stuhlproben der Kontaktpersonen und von Lebensmitteln, die als Infektionsquelle gedient haben können). - Weiterführende Stuhluntersuchungen von EHEC-Ausscheidern (Rekonvaleszenten und Kontaktpersonen) bis sichergestellt ist, dass diese keine Ansteckungsgefahr mehr darstellen. - Tätigkeitsverbot beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Arbeiten im Küchenbereich von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen (§ 42 Infektionsschutzgesetz) sowie Verbot des Aufenthaltes in schulischen Einrichtungen, Kindergärten etc. (§ 33 – 36 Infektionsschutzgesetz). - Aufklärung und strikte Befolgung von Hygienemaßnahmen in Umgebung mit Ausscheidern in Familien, Wohngemeinschaften und Krankenhäusern, ggf. Veranlassung von notwendigen Isolierungsmaßnahmen. - Nach Möglichkeit dem Erkrankten eine seperate Toilette bereitstellen - Nach dem Toilettengang die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen und anschließend desinfizieren - Toilettensitz, Wasserhahn, Türklinken etc, ebenfalls regelmäßig desinfizieren. - Strenge Hygienemaßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Tierkontakten (Händewaschen, während des Umganges mit Tieren nicht gleichzeitig essen).
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