Argumentationen Version 1.0 - DEPO

Zusammenfassung der Argumente
1. Quelltrinkwasser ist eine wichtige und schützenswerte Ressource, welche man nicht
kurzfristigem ökonomischen Denken opfern darf.
2. Die Quellen Pfandel und Bernhardsmätteli liefern 65% des Trinkwassers im Gebiet des
Wasserverbundes Birstal (WVB) und rund 17% des gesamten Trinkwassers im
Laufental. Dies sind 825 m3/Tag, im Jahr 2015 wurden rund 290'000 m3 Trinkwasser
von bester Qualität geliefert.
3. Negativevaluationskriterien wurden ignoriert:
a. Der Abstand zur Siedlungszone beträgt 30m statt 300m was einzigartig in der
Schweiz ist!
b. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die geltende Grundwasserschutzzone
aufgehoben werden können, was jeglicher Grundlage entbehrt, zumal der
Kanton die Pflicht hat das Grundwasser zu schützen. Dies wird zwingend zu
einem Rechtsstreit führen, sollte der Regierungsrat an dieser Strategie
festhalten.
4. Da die Revision der Grundwasserschutzzone 2 Jahre vor der Revision des Richtplans
gestartet wurde, hat das schnellere Verfahren das langsamere überholt und versucht
nun Fakten zu schaffen. Dies ist verfahrenstechnisch höchst fragwürdig, da ein
Richtplanverfahren nicht über dem Grundwasserschutz stehen kann.
5. Die Zusammenfassung von 3 Teilregionen zu einer Grossregion bedeutet für die
kleinste dieser Teilregion eine gigantische Deponie mit einer potentiellen
Nutzungsdauer von über 80 Jahren, einem Volumenpotential von 35.6 Mio m3 und
somit rund 66'000 Lastwagenfahrten pro Jahr, 36 Lastwagen pro Stunde. 50% des
Aushubes werden von anderen Kantonen ins Laufental transportiert, 90% des
Aushubes stammt nicht aus dem Laufental. (40% Basel-Stadt, 40% Birstal/Leimental,
10% Solothurn, 10% Lauftental).
6. Die Bedenken der Verkehrsproblematik wurden ignoriert. Über 80% der
Aushubtransporte werden durch das Nadelöhr Angenstein, Eggfluetunnel sowie
Grellingen, 100% durch Zwingen transportiert werden müssen. Der Verkehrskollaps
ist in den Stosszeiten an den neuralgischen Punkten programmiert.
7. Die Bewertungskriterien, wie z.B. Hydrologie sowie auch die Verkehrsproblematik,
wurden einseitig zugunsten der beiden Standorte untergewichtet.
8. Eine Gewichtung nach dem ursprünglichen und nach wie vor gültigem Ausbub- und
Bauschuttkonzept von 1998 hätte zu einem anderen Ergebnis geführt, was in den
künftigen Verfahrensprozessen aufgearbeitet und beide Standorte in Frage stellen
wird.
9. Auch die relative Standortgebundenheit im Waldareal kann aus den obigen Gründen
nicht so klar bejaht werden, wie sich der Regierungsrat dies wünscht. Ein Rechtsstreit
ist somit unausweichlich.
10. In der Landratsvorlage wurde auf den Investitionsbedarf für den weiteren Betrieb der
Quellen hingewiesen; dieser beträgt rund 3 Mio, wovon 2.4 Mio für die Sanierung der
Kantonsstrasse notwendig wären und vom Kanton übernommen werden müssten.
Diese Investition in die Trinkwasserversorgung durch die beiden Quellen in den
nächsten Jahrzehnten ist vertretbar. Eine Konzeptstudie wurde 2015 abgeschlossen
Depo-NIE im Quellgebiet – Quellen-Retten
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und hat klar gezeigt, dass die Grundwasserschutzzone mit besagtem Aufwand
erweitert werden könnte.
11. Einzelne Landräte haben moniert, dass die Grundwasserfassungen in einem
‚desolaten’ Zustand sind. Die Messungen der Trinkwasserqualität zeigen jedoch ein
hervorragendes Bild und somit entbehrt diese Aussage jeglicher Grundlage.
12. Der Trinkwasserbedarf wird stetig steigen; Quellwasser ist ein kostbares Gut, in
welches weltweit investiert wird. In diesem Fall jedoch werden 400'000 m3 Aushub
höher als rund 290'000 m3 Quelltrinkwasser (pro Jahr) bewertet, was höchst
fragwürdig erscheint. Die Gemeinde Zwingen lag im Jahr 2015 mit 290'000 m3 auf
Rang 2 der Quellwassergewinnung.
13. Bei der Interessenabwägung Grundwasserschutzzone vs Richtplan ist es kaum
vorstellbar, dass das öffentliche Interesse betreffend Grundwasserschutz nicht höher
gewichtet wird.
14. Ob das Notfallszenario im Falle von Hochwasser tatsächlich formuliert, wissen wir im
Moment nicht, denn es konnte noch nie geprüft und nachgewiesen werden.
15. Der Widerstand der Bevölkerung ist gross: rund 70% der Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger haben das Referendum unterschrieben und somit die Abstimmung
ermöglicht.
16. Die Einwohner- und Burgergemeinden Zwingen und Blauen, der WVB sowie unser
Verein werden sich in diesen Tagen zu einer interkommunalen Kommission
zusammenschliessen mit dem gemeinsamen Ziel, die Quellen zu schützen und die
Deponien zu verhindern. Der Widerstand wird somit sehr gross sein und auch in einer
jahrelangen Auseinandersetzung nicht kleiner werden.
Sollte die Landratsentscheidung vom 14.04.2016 bestätigt werden, so werden künftig
folgende rechtliche Aspekte höchstinstanzlich geprüft werden müssen:
-
Die Aufhebung der Grundwasserschutzzone im Nutzungsverfahren.
Der Bedarfsnachweis der Deponiegrösse betreffend der Waldrodungsbewilligung.
Die Abwägung des öffentlichen Interesses zwischen Grundwasserschutz und
Richtplan.
Die mögliche Enteignung der Landbesitzer, sollten diese ihr Land nicht für eine
Deponie zur Verfügung stellen
Schadenersatzansprüche Seitens der Gemeinde Zwingen aufgrund der Schliessung
der Quellen.
Folgende Probleme sind bis dato ungelöst:
-
Verkehrsproblem Angenstein, Eggfluetunnel, Zwingen durch die 66’000 Lastwagen,
welche die neuralgischen Punkte passieren müssen.
Zufahrt Deponie über die Kantonsstrasse. Durch die starke Steigung wird die max
Geschwindigkeit der Lastwagen noch bei 35km/h betragen.
Das Verfahren führt aufgrund des Widerstandes der Gemeinden und Eigentümer sowie aus
rechtlichen Gründen in eine Sackgasse.
Ein NEIN zum Landratsbeschluss vom 14.04.2016 würde die Chance bieten, günstiger eine
nachhaltige Lösung zu finden.
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