Zusammenfassung der Argumente 1. Quelltrinkwasser ist eine wichtige und schützenswerte Ressource, welche man nicht kurzfristigem ökonomischen Denken opfern darf. 2. Die Quellen Pfandel und Bernhardsmätteli liefern 65% des Trinkwassers im Gebiet des Wasserverbundes Birstal (WVB) und rund 17% des gesamten Trinkwassers im Laufental. Dies sind 825 m3/Tag, im Jahr 2015 wurden rund 290'000 m3 Trinkwasser von bester Qualität geliefert. 3. Negativevaluationskriterien wurden ignoriert: a. Der Abstand zur Siedlungszone beträgt 30m statt 300m was einzigartig in der Schweiz ist! b. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die geltende Grundwasserschutzzone aufgehoben werden können, was jeglicher Grundlage entbehrt, zumal der Kanton die Pflicht hat das Grundwasser zu schützen. Dies wird zwingend zu einem Rechtsstreit führen, sollte der Regierungsrat an dieser Strategie festhalten. 4. Da die Revision der Grundwasserschutzzone 2 Jahre vor der Revision des Richtplans gestartet wurde, hat das schnellere Verfahren das langsamere überholt und versucht nun Fakten zu schaffen. Dies ist verfahrenstechnisch höchst fragwürdig, da ein Richtplanverfahren nicht über dem Grundwasserschutz stehen kann. 5. Die Zusammenfassung von 3 Teilregionen zu einer Grossregion bedeutet für die kleinste dieser Teilregion eine gigantische Deponie mit einer potentiellen Nutzungsdauer von über 80 Jahren, einem Volumenpotential von 35.6 Mio m3 und somit rund 66'000 Lastwagenfahrten pro Jahr, 36 Lastwagen pro Stunde. 50% des Aushubes werden von anderen Kantonen ins Laufental transportiert, 90% des Aushubes stammt nicht aus dem Laufental. (40% Basel-Stadt, 40% Birstal/Leimental, 10% Solothurn, 10% Lauftental). 6. Die Bedenken der Verkehrsproblematik wurden ignoriert. Über 80% der Aushubtransporte werden durch das Nadelöhr Angenstein, Eggfluetunnel sowie Grellingen, 100% durch Zwingen transportiert werden müssen. Der Verkehrskollaps ist in den Stosszeiten an den neuralgischen Punkten programmiert. 7. Die Bewertungskriterien, wie z.B. Hydrologie sowie auch die Verkehrsproblematik, wurden einseitig zugunsten der beiden Standorte untergewichtet. 8. Eine Gewichtung nach dem ursprünglichen und nach wie vor gültigem Ausbub- und Bauschuttkonzept von 1998 hätte zu einem anderen Ergebnis geführt, was in den künftigen Verfahrensprozessen aufgearbeitet und beide Standorte in Frage stellen wird. 9. Auch die relative Standortgebundenheit im Waldareal kann aus den obigen Gründen nicht so klar bejaht werden, wie sich der Regierungsrat dies wünscht. Ein Rechtsstreit ist somit unausweichlich. 10. In der Landratsvorlage wurde auf den Investitionsbedarf für den weiteren Betrieb der Quellen hingewiesen; dieser beträgt rund 3 Mio, wovon 2.4 Mio für die Sanierung der Kantonsstrasse notwendig wären und vom Kanton übernommen werden müssten. Diese Investition in die Trinkwasserversorgung durch die beiden Quellen in den nächsten Jahrzehnten ist vertretbar. Eine Konzeptstudie wurde 2015 abgeschlossen Depo-NIE im Quellgebiet – Quellen-Retten Web: http://www.quellen-retten.ch Facebook: https://www.facebook.com/quellen.retten Email: [email protected] Bankverbindung: BLKB Laufen IBAN: CH0700769429082882001 und hat klar gezeigt, dass die Grundwasserschutzzone mit besagtem Aufwand erweitert werden könnte. 11. Einzelne Landräte haben moniert, dass die Grundwasserfassungen in einem ‚desolaten’ Zustand sind. Die Messungen der Trinkwasserqualität zeigen jedoch ein hervorragendes Bild und somit entbehrt diese Aussage jeglicher Grundlage. 12. Der Trinkwasserbedarf wird stetig steigen; Quellwasser ist ein kostbares Gut, in welches weltweit investiert wird. In diesem Fall jedoch werden 400'000 m3 Aushub höher als rund 290'000 m3 Quelltrinkwasser (pro Jahr) bewertet, was höchst fragwürdig erscheint. Die Gemeinde Zwingen lag im Jahr 2015 mit 290'000 m3 auf Rang 2 der Quellwassergewinnung. 13. Bei der Interessenabwägung Grundwasserschutzzone vs Richtplan ist es kaum vorstellbar, dass das öffentliche Interesse betreffend Grundwasserschutz nicht höher gewichtet wird. 14. Ob das Notfallszenario im Falle von Hochwasser tatsächlich formuliert, wissen wir im Moment nicht, denn es konnte noch nie geprüft und nachgewiesen werden. 15. Der Widerstand der Bevölkerung ist gross: rund 70% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das Referendum unterschrieben und somit die Abstimmung ermöglicht. 16. Die Einwohner- und Burgergemeinden Zwingen und Blauen, der WVB sowie unser Verein werden sich in diesen Tagen zu einer interkommunalen Kommission zusammenschliessen mit dem gemeinsamen Ziel, die Quellen zu schützen und die Deponien zu verhindern. Der Widerstand wird somit sehr gross sein und auch in einer jahrelangen Auseinandersetzung nicht kleiner werden. Sollte die Landratsentscheidung vom 14.04.2016 bestätigt werden, so werden künftig folgende rechtliche Aspekte höchstinstanzlich geprüft werden müssen: - Die Aufhebung der Grundwasserschutzzone im Nutzungsverfahren. Der Bedarfsnachweis der Deponiegrösse betreffend der Waldrodungsbewilligung. Die Abwägung des öffentlichen Interesses zwischen Grundwasserschutz und Richtplan. Die mögliche Enteignung der Landbesitzer, sollten diese ihr Land nicht für eine Deponie zur Verfügung stellen Schadenersatzansprüche Seitens der Gemeinde Zwingen aufgrund der Schliessung der Quellen. Folgende Probleme sind bis dato ungelöst: - Verkehrsproblem Angenstein, Eggfluetunnel, Zwingen durch die 66’000 Lastwagen, welche die neuralgischen Punkte passieren müssen. Zufahrt Deponie über die Kantonsstrasse. Durch die starke Steigung wird die max Geschwindigkeit der Lastwagen noch bei 35km/h betragen. Das Verfahren führt aufgrund des Widerstandes der Gemeinden und Eigentümer sowie aus rechtlichen Gründen in eine Sackgasse. Ein NEIN zum Landratsbeschluss vom 14.04.2016 würde die Chance bieten, günstiger eine nachhaltige Lösung zu finden. Depo-NIE im Quellgebiet – Quellen-Retten Web: http://www.quellen-retten.ch Facebook: https://www.facebook.com/quellen.retten Email: [email protected] Bankverbindung: BLKB Laufen IBAN: CH0700769429082882001
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