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GESELLSCHAFT FÜR
FÖRDERMITTEL
Seminare 2016
Aktuelles Wissen für Zuwendungsempfänger und öffentliche Verwaltung
[email protected]
Inhalt
Vorwort1
Erstellung und Prüfung des Rechnungsabschlusses
2
Erfolgreiche Umsetzung von Projekten
3
Grundlagen des nationalen Zuwendungsrechts
4
Einsatz von Pauschalen in der Förderphase 2014-2020
5
Durchführung der Verwaltungskontrolle
6
Anmeldeformular9
Allgemeine Geschäftsbedingungen
10
GFF Gesellschaft für Fördermittel
UG (haftungsbeschränkt)
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
[email protected]
Fax Nr. 030 34 391 771
Tel. 030 34 391 770
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Strategie Europa 2020 hat sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele gesetzt. Durch eine „intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft für Europa“ sollen Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen
werden.
Das Regelwerk zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in der Förderphase 2014 - 2020 beinhaltet mit der Erfolgskontrolle und dem jährlichen Rechnungsabschluss bereits neue Herausforderungen.
Diese gehen auch im Jahr 2016 einher mit einer Doppelbelastung sowohl der öffentlichen Einrichtungen
als auch der Beteiligten der Wirtschaft durch den Abschluss der Förderperiode 2007 - 2013 und durch die
zunehmende Dynamik bei der Umsetzung der Operationellen Programme 2014 - 2020. Zuwendungsempfänger müssen sich mit den Anforderungen an die Förderfähigkeit und dem Vergaberecht auseinandersetzen. Für die Bearbeitung der Anträge und Mittelabrufe müssen die öffentlichen Einrichtungen ihr Personal
schulen und den neuen Anforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme gerecht werden.
Hier tritt die Gesellschaft für Fördermittel an, um Ihnen mit Expertenwissen zur Seite zu stehen und um
Licht in die komplizierten Regelungen zu bringen. Unser Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, damit Sie:
• Die Regelung der Verordnung über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds korrekt umsetzen.
• Die Informationen zur jährlichen Rechnungslegung erstellen können.
• Die finanziellen Risiken bei der Durchführung von Vorhaben reduzieren können.
Unser Angebot wird ergänzt durch individuelle Seminare. Hier können spezielle Fragen zu Beantragung,
Kontrolle und Prüfung in den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds behandelt werden. Sprechen
Sie uns an – gerne unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag zu Ihren Themen. Alle Seminare führen wir
auch in Ihren Räumen durch.
Informationen zu unseren weiteren Dienstleistungen im Bereich der ESI-Fonds und zu aktuellen Entwicklungen erhalten Sie bei einem Besuch unserer Internetseite www.zuwendungsrecht.eu
Ihr Martin Scheffter
Geschäftsführer
Bankverbindung: GFF Gesellschaft für Fördermittel UG (hb) • Konto Nr.: 856430100 • BLZ Postbank Berlin: 10010010 • IBAN: DE83 100 100 10 0 856430100
Seminar
Erstellung und Prüfung des Rechnungsabschlusses
Nachdem sämtliche operationellen Programme der Bundesländer und des Bundes zur Umsetzung des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds genehmigt wurden, muss derzeit die zweite Hürde überwunden werden: Die Einrichtung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit anschließender Prüfung durch
eine unabhängige Prüfungseinrichtung. Für die Jahre 2014-2020 liegt der Fokus auf der Zielerreichung
(Erfolgskontrolle) und der jährlichen Rechnungslegung. In diesem Seminar stellen Vertreter von Prüfungseinrichtungen die wesentlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene dar, um das Fachpublikum
anhand von Checklisten und Arbeitshilfen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Mit dem speziell auf Verwaltung- und Bescheinigungsbehörden zugeschnittenem Seminar verfolgt die
Gesellschaft für Fördermittel folgende Ziele:
• Rechtssichere Erstellung des Rechnungsabschlusses.
• Reduzierung von finanziellen Risiken.
• Sensibilisierung der Verantwortlichen anhand von Workshops.
Seminarinhalte
Die Struktur- und Investitionsfonds in der Förderphase 2014-2020
• Neue Anforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme
• Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde
Das Begleitsystem und vorzuhaltende Daten
• Verfahrensanforderung an das Begleitsystem
• Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems
• Konzeption und Wirksamkeit
Fördermittel ausschöpfen
• Förderfähigkeitsbestimmungen
• Regelungen für Anträge auf Zwischenzahlungen
Das Rechnungsabschlussverfahren
• System der Rechnungslegung
• Besonderheiten von Einnahmen und Wiedereinziehungen
• Verpflichtung zur Erstattung von offenen Rückforderungen mit dem Rechnungsabschluss
• Anforderungen an das Debitorenbuch und an Rückforderungsverfahren
• Erfahrungen mit dem Rechnungsabschluss im ländlichen Raum
Prüfung des Rechnungsabschlusses
• Prüfungshandlungen und bestehende Risiken
Verwaltungserklärung über die Funktionsfähigkeit des Verwaltungs- und
Kontrollsystems
• Dokumentationspflichten im Überblick
• Dokumentation der Erstellung der Verwaltungserklärung und der jährlichen
Zusammenfassung
• Prüfungen durch die Prüfbehörde und nationale Prüfungseinrichtungen
2
Zielgruppe
Verwaltungsbehörden,
Bescheinigungsbehörden,
Bewilligungsbehörden,
Interne Revisionen und
Rechnungshöfe
Lehrmethode
Vorträge, Praxisbeispiele
und Musterchecklisten
Dozenten
Patrick Wamper
Jan Riener
Termine & Buchungsnummern
26.09.2016 – 27.09.2016
K2016-007
24.11.2016 – 25.11.2016
K2016-010
Weitere Termine auf Anfrage
Ort
Berlin-Mitte in der Nähe
des Gendarmenmarktes
Preis
800,00 EUR zzgl. 19%
USt.
Inklusive Tagungsunterlagen und Verpflegung
Seminar
Erfolgreiche Umsetzung von Projekten
Zur Umsetzung von Projekten und Investitionen können Unternehmen und Betriebe auch in der Förderphase 2014-2020 wieder Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds einsetzen. Für die
Jahre 2014-2020 sollen die Projekte einen nachweisbaren Beitrag zur Strategie Europa 2020 leisten und
unterliegen einer besonderen Erfolgskontrolle hinsichtlich der definierten Ziele. In diesem Seminar stellen
Vertreter von Prüfungseinrichtungen die wesentlichen Änderungen dar. In Workshops werden besondere
Fragestellungen behandelt, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Ausschließlich für Zuwendungsempfänger aus dem privaten und öffentlichen Bereich wurde dieses Seminar von der Gesellschaft für Fördermittel entwickelt, damit Sie folgenden Mehrwert erzielen können:
• Erfolgreiche Einwerbung von Mitteln der Europäischen Union.
• Rechtssichere Antragsstellung.
• Sanktionen bei Maßnahmen im ländlichen Raum vermeiden.
Seminarinhalte
Struktur- und Investitionsfonds in der Förderphase 2014-2020
• Ziele und Einsatzmöglichkeiten der ESI-Fonds
• Besonderheiten des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER)
• Einsatz in Verbindung mit anderen Mitteln (HORIZON 2020)
• Die Operationellen Programme des Bundes und der Länder
Zielgruppe
Unternehmen,
Fördermittelberater,
Interne Revisionen und
Rechnungshöfe
Förderfähigkeitsregelungen der Europäischen Union
• Neue Bestimmungen für Zuwendungsempfänger
• Nachweispflichten und Erfolgskontrollen
Lehrmethode
Vorträge, Praxisbeispiele
und Workshops
Nationales Zuwendungsrecht
• Regelungen zu §§ 23 und 44 BHO/LHO Besonderheiten der nationalen Regelungen
Dozenten
Patrick Wamper
Jan Riener
Auswahl von Projekten
• Kriterien bei der Projektauswahl
• Erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben
• Möglichkeiten des Rechtschutzes
Termine & Buchungsnummern
26.09.2016 – 27.09.2016
K2016-008
10.11.2016 – 11.11.2016
K2016-011
Antragsstellung und Bewilligung
• Erforderliche Unterlagen
• Risiken bei der Antragsstellung erkennen und reduzieren
Abrechnung von Ausgaben
• Besonderheiten bei Realkosten (Personalausgaben, Gemeinkosten, Sachausgaben)
• Nutzung von Pauschalen und Standardeinheitskosten
• Beachtung des Vergaberechts und weiterer Nebenbestimmungen
• Sanktionsregelungen im ELER
Nachweis über die Verwendung der Mittel
• Erstellung des Verwendungsnachweises inklusive des Sachberichtes
• Erreichung der Ziele und Funktionsfähigkeit des Vorhabens
Ort
Berlin-Mitte in der Nähe
des Gendarmenmarktes
Preis
950,00 EUR zzgl. 19%
USt.
Inklusive Tagungsunterlagen und Verpflegung
3
Seminar
Grundlagen des nationalen Zuwendungsrechts
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds weitestgehend in der Form von Zuwendungen umgesetzt. Die Form des Zuschusses ist eine von mehreren Arten,
mit denen eine Unterstützung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gewährt werden
kann. Im Gegensatz zu Preisgeldern, rückzahlbaren Unterstützungen und Finanzinstrumenten, existieren
rein nationale Regelungen, mit denen Zuwendungen gewährt werden. Diese Regelungen ergeben sich aus
den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung bzw. der Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Für Zuwendungsempfänger und öffentliche Einrichtungen wurde dieses Seminar von der Gesellschaft
für Fördermittel entwickelt, damit Sie folgenden Mehrwert erzielen können:
• Systematische Einführung in die Grundlagen des Haushalts- und Verwaltungsrechts.
• Ordnungsgemäße Umsetzung von Vorhaben.
• Sensibilisierung der Verantwortlichen anhand von Praxisbeispielen.
Seminarinhalte
Das nationale Zuwendungsrecht und die Struktur- und Investitionsfonds
• Das Zuwendungsrecht in der geteilten Mittelverwaltung
Rechtliche Regelungen
• Verfassungsrechtliche und haushaltsrechtliche Regelungen
• Zuwendungsbegriff und -arten
• Förderrichtlinien
Antragsstellung und Antragsverfahren
• Antragstellung
• Bewilligungsvoraussetzungen
• Finanzierungsarten
• Antragsprüfung (u.a. Besserstellungsverbot)
• Clearingverfahren
Der Zuwendungsbescheid
• Die Regelungen des Zuwendungsbescheides
• Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
Verfahren zur Auszahlung der Zuwendung
• Mittelabrufverfahren
• Auszahlung der Zuwendung
• Sanktionsmaßnahmen
• Verzinsungsregelungen
Zwischennachweis und Verwendungsnachweis
• Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis
• Prüfung der Nachweise
• Erhebungen vor Ort
Rücknahme und Widerruf von Zuwendungen
• Rücknahme und Widerruf des Zuwendungsbescheides
• Rückforderung von gewährten Zuwendungen
• Unwirksamkeit
• Erstattung
• Das Rückforderungsverfahren
4
Zielgruppe
Zuwendungsempfänger, Fördermittelberater,
Bewilligungsbehörden,
Interne Revisionen und
Rechnungshöfe
Lehrmethode
Vorträge und Praxisbeispiele
Dozent
Werner Ubbenhorst
Termine & Buchungsnummern
26.09.2016 - 27.09.2016
K2016-009
20.10.2016 - 21.10.2016
K2016-012
Ort
Berlin-Mitte in der Nähe
des Gendarmenmarktes
Preis
800,00 EUR zzgl. 19%
USt.
Inklusive Tagungsunterlagen und Verpflegung
Seminar
Einsatz von Pauschalen in der Förderphase 2014-2020
In der Förderphase 2007-2013 mussten die Zuwendungsempfangenden und die involvierten Behörden
für jedes Vorhaben die Realkosten nachweisen und kontrollieren. Gerade die Vorlage von Belegen und die
Dokumentation des Zahlungsflusses waren trotz des erheblichen Aufwandes fehlerträchtig. Anstatt den
Output des Vorhabens zu bewerten, wurden umfangreiche Beleglisten erstellt und kontrolliert. Für die
Jahre 2014-2020 liegt der Fokus endlich auf der Bewertung der Zielerreichung (Erfolgskontrolle) und dem
Einsatz von Pauschalen (vereinfachten Kostenoptionen). Mit dem speziell auf Verwaltungsbehörden und
zwischengeschaltete Stellen zugeschnittenem Seminar soll die rechtssichere Einführung von vereinfachten
Kostenoptionen unterstützt werden. Im Rahmen von Workshops können die Teilnehmer praktische Erfahrungen bei der Berechnung der vereinfachten Kostenoptionen und deren Kontrolle sammeln.
Ihre Vorteile:
•
•
•
•
Kleine Gruppe mit maximal 15 Teilnehmern
Zeit für Fragen und Diskussionen
Umfangreiche Seminarunterlagen
Sammlung mit den einschlägigen Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Kommission
Seminarinhalte
Möglichkeiten der vereinfachten Abrechnung
Die neuen Regelungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)
• Arten von vereinfachten Kostenoptionen
• Pauschalfinanzierungen
• Standardeinheitskosten
• Pauschalbeträge
• Vor- und Nachteile im Bereich der ESI-Fonds
• Zuschüsse vs. Auftragsvergaben
Anpassungsbedarf der nationaler Rechtsgrundlagen Verfassungsrechtliche
und haushaltsrechtliche Regelungen
• Vereinfachungen in den Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder
• Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 BHO/LHO
• Aufstellung von Förderrichtlinien
Arten der Pauschalen: Art. 67 und 68 VO (EU) Nr. 1303/2013
• Auf Grundlage standardisierter Einheitskosten
• Pauschalbeträge
• Auf der Grundlage eines Pauschalsatzes angegebene indirekte und Personalkosten
Methoden für die Kalkulation der drei Pauschalen
• Pauschalen gemäß der Europäischen Haushaltsordnung und bei Horizon 2020
• Voraussetzungen
• Definition indirekter Kosten
• Methoden zur Berechnung von standardisierten Einheitskosten
• Methoden zur Berechnung von Pauschalbeträgen
Workshop zur Kalkulation von pauschalierten Kosten
Die Kalkulation der Pauschalen gehört zu den grundlegenden Aufgaben
bei der Anwendung. In diesem Workshop berechnen Sie Pauschalsätze
und wenden somit ihr Wissen direkt an.
Zielgruppe
Verwaltungsbehörden,
Prüfbehörden, zwischengeschaltete Stellen, Interne
Revisionen und RechnungshöfeLehrmethode
Vorträge und Praxisbeispiele
Lehrmethode
Vorträge, Praxisbeispiele
und Workhops
Dozent
Patrick Wamper
Termine & Buchungsnummern
Nach Vereinbarung.
Ort
Berlin-Mitte in der Nähe
des Gendarmenmarktes
Preis
800,00 EUR zzgl. 19%
USt.
Inklusive Tagungsunterlagen und Verpflegung
5
Seminar
Durchführung der Verwaltungskontrolle
Nachdem im Jahr 2015 sämtliche operationellen Programme der Bundesländer und des Bundes zur Umsetzung des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds genehmigt wurden, müssen nun die einzelnen
Vorhaben bewilligt und kontrolliert werden. Das zweitägige Seminar geht auf die Änderungen in der Förderphase 2014 - 2020 ein und zeigt auf welche Kontrollen von der Verwaltungsbehörde und deren zwischengeschalteten Stellen durchgeführt werden müssen. So werden auch Neueinsteiger darauf vorbereitet,
wie Vorhaben ordnungsgemäß geprüft, bewilligt und abgerechnet werden können. Damit die Kontrolle
auch wirtschaftlich erfolgt, wird in dem Seminar ein Schwerpunkt auf der Einschätzung von potentiellen
finanziellen Risiken gelegt.
Ihr Vorteile:
•
•
•
•
Kleine Gruppe mit maximal 15 Teilnehmern
Zeit für Fragen und Diskussionen
Umfangreiche Seminarunterlagen
Sammlung mit den einschlägigen Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Kommission
Seminarinhalte
Auswahl- und Antragsverfahren
• Auswahl von Vorhaben
• Die Antragsprüfung aus zuwendungsrechtlicher Sicht
Der Bewilligungsbescheid
• Bestandteile des Zuwendungsbescheides
• Anforderungen aus unionsrechtlicher Sicht an den Zuwendungsbescheid
Prüfung von Mittelabrufen und Beleglisten
• Voraussetzungen für die Auszahlung von Mitteln
• Nachweispflichten
• Anwendung eines risikoorientierter Ansatzes
• Dokumentation der Verwaltungskontrolle
Prüfung der vergaberechtlichen Bestimmungen
• Zuwendungsrecht und Vergaberecht
• Prüfung von sog. Inhousegeschäften
• Schwellenwerte und Vergabeverfahren
• Prüfung der erforderlichen Nachweise
Die Belegprüfung
• Förderfähigkeitsregelungen
• Prüfung von verschiedenen Ausgabearten (Personalausgaben, Sachausgaben,
Gemeinkosten) und von Pauschalen
• Prüfung und Anforderungen an Belege
Vor-Ort-Kontrollen bei Zuwendungsempfängern
• Auswahlmöglichkeiten und Risikokriterien
• Durchführung und Dokumentation der Vor-Ort-Kontrollen
Prüfung des Verwendungsnachweises
• Anforderungen an den Verwendungsnachweis
• Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung
6
Zielgruppe
Verwaltungsbehörden
und zwischengeschaltete
Stellen.
Lehrmethode
Vorträge, Praxisbeispiele
und Workhops
Dozent
Jan Riener
Termine & Buchungsnummern
08.12.2016 09.12.2016
K2016-013
Weitere Termine auf
Anfrage.
Ort
Berlin-Mitte in der Nähe
des Gendarmenmarktes
Preis
800,00 zzgl. 19% USt.
Inklusive Tagungsunterlagenund Verpflegung
GFF Gesellschaft für Fördermittel UG (hb)
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
Buchungsnummer: K2016-
Teilnehmer 1 Frau
Name
Vorname
Organisation
Abteilung
Referat
Position
Herr
Teilnehmer 2 Frau
Name
Vorname
Organisation
Abteilung
Referat
Position
Herr
Rechnungsanschrift
Name
Vorname
Organisation
Abteilung
Referat
Position
Frau
(bitte eintragen)
Straße/PLZ
Stadt/Land
Tel.
Fax
E-Mail
Straße/PLZ
Stadt/Land
Tel.
Fax
E-Mail
(falls abweichend)
Herr
Straße/PLZ
Stadt/Land
Tel.
Fax
E-Mail
Sammelrechnung
Einzelrechnung
Mich interessieren besonders folgende Bereiche der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds:
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Europäischer Fonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER)
Europäischen Fischereifonds (EFF)
Horizon 2020
Die administrative und finanzielle Umsetzung der Vorhaben erfolgt durch:
Bundeshaushaltsordnung
Landeshaushaltsordnung
Sonstiges (bitte angeben)
Ort
Datum
Unterschrift und
Stempel des
Bevollmächtigten
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (Pflichtfeld)
[email protected] • Fax Nr. 030 34 391 771 • Tel. 030 34 391 770 • Bankverbindung: GFF Gesellschaft für Fördermittel UG (hb)
Konto Nr.: 856430100 • BLZ Postbank Berlin: 10010010 • IBAN: DE83 100 100 10 0 856430100
9
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
7. Haftung
2. Anmeldung
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Gesellschaft für Fördermittel UG (hb) (im folgenden
Gesellschaft für Fördermittel). Entgegenstehende oder zusätzliche
AGB des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die
Gesellschaft für Fördermittel erklärt sich mit der Anwendung der
AGB des Teilnehmers ausdrücklich und in Textform einverstanden.
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Gesellschaft für Fördermittel
übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post,
Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen
und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb von 5 Tagen nach
Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
3. Leistung
Die Gesellschaft für Fördermittel schützt Ihre personenbezogenen
Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit.
Ihre Daten werden von der Gesellschaft für Fördermittel im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung unseres Produktangebotes
verwendet. Der Gesellschaft für Fördermittel übermittelte Daten
werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung
und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet.
Der Teilnehmer willigt ein, dass die Gesellschaft für Fördermittel die von ihm mitgeteilten Kontaktdaten (Vorname, Nachname,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an die Teilnehmer der Weiterbildung zum Zwecke der Kommunikation unter den Teilnehmern weitergibt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ihm von der Gesellschaft
für Fördermittel mitgeteilte Kontaktdaten anderer Teilnehmer der
Weiterbildung nicht an Dritte weiterzugeben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache
per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Gesellschaft für
Fördermittel widersprechen.
Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet
Tagungsunterlagen und- soweit angekündigt - Mittagessen und
Erfrischungsgetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen.
Die Gesellschaft für Fördermittel behält sich vor, angekündigte
Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen
im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters
der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung
der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung
eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder
aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die
Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer
Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein
Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie
Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens
seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung
beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung
nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort
fällig und wird ggf. im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die
Gesellschaft für Fördermittel keine Haftung. Der Teilnehmer kann
nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Gesellschaft für
Fördermittel schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Datenschutz
10. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht.
Auf den Vertrag einschließlich seiner Nachträge und Anlagen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige
vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel).
5. Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 2
Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Bei
Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Die Gesellschaft für Fördermittel
akzeptiert einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird.
6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die
Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Gesellschaft für
Fördermittel behält sich alle Rechte vor.
GFF Gesellschaft für Fördermittel UG (haftungsbeschränkt), Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Martin Scheffter, eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg HRB 172159 B.
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