zur Stellenausschreibung - Sachsen

Stellenangebot
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
Fachschullehrer/-in Landwirtschaft für
Pflanzenproduktion und Natur- und Umweltschutz
In der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) ist an der Fachschule für Landwirtschaft
ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz „Fachschullehrer/-in für Pflanzenproduktion sowie
Natur- und Umweltschutz“ unbefristet zu besetzen (Vollbeschäftigung). Arbeitsort ist Haldensleben.
Aufgaben:
 selbstständige und eigenverantwortliche Vorbereitung und Durchf ührung des Unterrichts in den
fachrichtungsbezogenen Lernbereichen der landwirtschaftlichen Fachschulbildungsgänge, insbesondere im Fach Pflanzenproduktion sowie Natur- und Umweltschutz
 Vorbereitung und Durchführung von Konsultationen und Abschlussprüfungen
 Klassenlehrertätigkeit
 fachspezifische Lehrtätigkeit in der Aufstiegsfortbildung nach BBiG und Anpassungsfortbildung
 Erarbeitung von Lehrkonzeptionen und deren Umsetzung
 Mitwirkung bei der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien
 Betreuung von Beleg-, Projekt- und Abschlussarbeiten und deren Beurteilung
 Mitwirkung bei Berufs- und Leistungswettbewerben
 Mitwirkung in Prüfungsausschüssen für Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung
sowie Abschlüssen der beruflichen Fortbildung gemäß BBiG
 Mitwirkung im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle gemäß BBiG
Voraussetzungen:
 Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Laufbahn für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Schwerpunktsetzung Landwirtschaft) oder
 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in der Fachrichtung Landwirtschaft oder
Agrarwissenschaft mit der Vertiefungsrichtung Pflanzenproduktion oder vergleichbare Fachrichtung;
verbunden mit der Bereitschaft zur Erlangung der pädagogischen Eignung durch Teilnahme an
entsprechenden Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren ab Einstellung
 vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion sind
erwünscht
 vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Belangen des Natur- und Umweltschutzes sind
erwünscht
 die pädagogische Eignung für die Durchführung von theoretischem Unterricht ist erforderlich und
wird im Rahmen einer Lehrprobe ermittelt
 hohes Maß an Selbstständigkeit, Selbstvertrauen, Teamgeist, Durchsetzungsvermögen und
Belastbarkeit
 PC-Kenntnisse (Standardsoftware, Branchensoftware wünschenswert)
 Führerschein Klasse B
Bewerberinnen und Bewerber, die die erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Schwerpunktsetzung Landwirtschaft) mit der Note „gut“ oder besser abgeschlossen haben, werden bevorzugt berücksichtigt.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
(TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgeltO-L). Bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und
sonstigen Voraussetzungen ist eine Vergütung bis max. Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Eine Verbeamtung ist bei Vorlage der persönlichen Voraussetzungen möglich.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte
Menschen werden deshalb gebeten, bereits ihren Bewerbungsunterlagen eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen und im Bewerbungsschreiben auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Ansprechpartner/-innen:
Herr Springer
Abteilungsleiter 4 / Schulleiter  03946 / 970-411
Frau Brömme
Personaldezernat
 03471 / 334-103
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf in chronologischer Abfolge,
Zeugnisse etc.) richten Sie bitte schriftlich (keine E-Mail) bis zum 29.09.2016 an die:
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
Personaldezernat
Kennwort: Fachschullehrer/-in Pflanzenproduktion
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Hinweise:
Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z. B. Porto, Auslagen für Kopien,
Reisekosten u. ä.) werden nicht erstattet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen der nicht berücksichtigten
Bewerber/-innen nach einem halben Jahr vernichtet.
Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: http://www.llg.sachsen-anhalt.de