Windpark Bratberg, Liebenau - Windpark Hopfenberg

Folgende Bewerberfragen sind zu den Ausschreibungen
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Windpark Bratberg, Liebenau
Windpark Hopfenberg, Stadtallendorf
eingegangen.
Die Antworten zu den gestellten Fragen haben wir nachstehend direkt im Anschluss zur jeweiligen
Frage eingetragen.
1. Klarstellend zu Ziffer der 1.9.2 und Ziffer 3.3 möchten wir fragen, ob die gemäß Ziffer 3
geforderten Dokumente und Eigenerklärungen auch von Nachunternehmern erforderlich
sind. Unsere Auffassung ist, dass dies nicht der Fall ist. Bitte bestätigen Sie uns kurz diese
Auffassung.
 Antwort: Wir bestätigen hiermit Ihre Auffassung. Nähere Angaben zu Nachunternehmern
sind zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.
2. Beziehen sich die Personen, deren Verhalten dem Unternehmen i.S. von § 123 Abs. 3 GWB
zuzuordnen ist, nur auf die Geschäftsführer, oder zusätzlich auch auf Prokuristen einer in
Deutschland ansässigen GmbH?
 Antwort: Es können nach der Gesetzesbegründung zu § 123 Abs. 3 GWB auch Prokuristen in
leitender Stellung erfasst sein. Straftaten von Geschäftsführern oder Prokuristen können
aber nur dann dem Bieter zugerechnet werden, wenn die Straftaten bei der Ausübung der
leitenden Tätigkeit begangen wurden. Eine ausschließlich im privaten Zusammenhang
stehende Straftat beispielsweise des Geschäftsführers eines Unternehmens, die keinen
Bezug zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens aufweist, kann dagegen keinen
Ausschlussgrund nach § 123 darstellen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 123 Abs. 3, Bundestags
Drucksache 18/6281, S. 103).
3. Liegen für die Windparks bereits BImSchG – Genehmigungen vor?
 BImSchG Genehmigungen liegen noch nicht vor
4. Falls nicht, wann rechnen Sie damit, diese zu erhalten?
 Die Anträge sind in Arbeit, nähere Informationen zum voraussichtlichen Zeitplan erfolgen mit
der Aufforderung zur Angebotsabgabe
5. Oder wird die Beantragung der BImSchG – Genehmigung auch Inhalt der Ausschreibung
werden?
 Die Beantragung wird nicht Inhalt der Ausschreibung