Folgende Bewerberfragen sind zu den Ausschreibungen - Windpark Bratberg, Liebenau Windpark Hopfenberg, Stadtallendorf eingegangen. Die Antworten zu den gestellten Fragen haben wir nachstehend direkt im Anschluss zur jeweiligen Frage eingetragen. 1. Klarstellend zu Ziffer der 1.9.2 und Ziffer 3.3 möchten wir fragen, ob die gemäß Ziffer 3 geforderten Dokumente und Eigenerklärungen auch von Nachunternehmern erforderlich sind. Unsere Auffassung ist, dass dies nicht der Fall ist. Bitte bestätigen Sie uns kurz diese Auffassung. Antwort: Wir bestätigen hiermit Ihre Auffassung. Nähere Angaben zu Nachunternehmern sind zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig. 2. Beziehen sich die Personen, deren Verhalten dem Unternehmen i.S. von § 123 Abs. 3 GWB zuzuordnen ist, nur auf die Geschäftsführer, oder zusätzlich auch auf Prokuristen einer in Deutschland ansässigen GmbH? Antwort: Es können nach der Gesetzesbegründung zu § 123 Abs. 3 GWB auch Prokuristen in leitender Stellung erfasst sein. Straftaten von Geschäftsführern oder Prokuristen können aber nur dann dem Bieter zugerechnet werden, wenn die Straftaten bei der Ausübung der leitenden Tätigkeit begangen wurden. Eine ausschließlich im privaten Zusammenhang stehende Straftat beispielsweise des Geschäftsführers eines Unternehmens, die keinen Bezug zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens aufweist, kann dagegen keinen Ausschlussgrund nach § 123 darstellen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 123 Abs. 3, Bundestags Drucksache 18/6281, S. 103). 3. Liegen für die Windparks bereits BImSchG – Genehmigungen vor? BImSchG Genehmigungen liegen noch nicht vor 4. Falls nicht, wann rechnen Sie damit, diese zu erhalten? Die Anträge sind in Arbeit, nähere Informationen zum voraussichtlichen Zeitplan erfolgen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe 5. Oder wird die Beantragung der BImSchG – Genehmigung auch Inhalt der Ausschreibung werden? Die Beantragung wird nicht Inhalt der Ausschreibung
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