Vorläufige Informationen! Änderungen sind nicht sehr wahrscheinlich, aber die endgültigen Rechtstexte sind noch nicht verabschiedet. Zuständige Stellen Deutscher Bauernverband e.V. für die Antragsstellung zum 01.09.2016 EU-Ausschreibungsverfahren (150 Mio. EUR) Baden-Württemberg Die Antragstellung soll Online über die HIT-Datenbank erfolgen können. Ab dem 12. September 2016 sollte die Online-Antragstellung möglich sein. Die erforderlichen Nachweise (s. u.) sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Falls das Programm bis zum 12. September 2016 nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular ist einschließlich der erforderlichen Nachweise beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium bis zum 21. September 2016, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Vorlage des unterschriebenen Antrages mit den Nachweisen zur Einhaltung der Frist erforderlich ist. Regierungspräsidium Stuttgart Referat 34 (Markt, Ernährung, Futtermittelüberwachung) Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart Telefon: 0711 904-0 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Tübingen Referat 32 (Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung) Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen Telefon: 07071 757-0 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 34 (Markt, Ernährung, Futtermittelüberwachung) 76247 Karlsruhe Telefon: 0721 926-0 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Freiburg Referat 34 (Markt, Ernährung, Futtermittelüberwachung) 79083 Freiburg i. Br. Telefon: 0761 208-0 E-Mail: [email protected] Bayern Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Nach Erfassung des Förderantrags in der HIT-Datenbank druckt der Antragsteller ein Formular aus, mit dem er die erforderlichen Nachweise beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einreicht. Falls das Programm nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Die Ämter stellen Landwirten, die keine EDV-Ausstattung haben, während des jeweiligen Antragszeitraums betreute Eingabestationen mit Druckern im notwendigen Umfang zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, zeitnah einen Termin mit dem jeweils zuständigen Amt zu vereinbaren. Weitere Informationen sowie die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie unter: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/143344/index.php Berlin/Brandenburg Mit Stand vom 1. September 2016 kann die zuständige Behörde für die Antragstellung in Brandenburg noch nicht abschließend benannt werden. In Frage kommen aber voraussichtlich das "Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung" (LELF) oder die "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB). Das zuständige Ministerium wird zeitnah dazu informieren. Hamburg Antragsstellung voraussichtlich an den entsprechenden Stellen in Schleswig-Holstein. Redaktion: Deutscher Bauernverband, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin, [email protected] Hessen Keine Antragsstellung über die HIT-Datenbank möglich. Die Anträge sollen bei den zuständigen Stellen der Landkreise, die für die Bewilligung der Betriebsprämie zuständig sind, gestellt werden. Mecklenburg-Vorpommern Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Falls das Programm nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden. StALU Westmecklenburg Bleicherufer 13 19053 Schwerin Telefon: 0385/59586-0 E-Mail: [email protected] StALU Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Straße 120 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395/380-60 E-Mail: [email protected] StALU Mittleres Mecklenburg Dienststelle Rostock Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Telefon: 0381/331-670 E-Mail: [email protected] StALU Mittleres Mecklenburg Dienststelle Bützow Schloßplatz 6 18246 Bützow Telefon: 0381/331-670 E-Mail: [email protected] StALU Vorpommern Dienststelle Stralsund Badenstr. 18 18439 Stralsund Telefon: 03831/696-0 E-Mail: [email protected] StALU Vorpommern Dienststelle Ueckermünde Kastanienallee 13 17373 Ueckermünde Telefon: 039771/44-0 E-Mail: [email protected] Niedersachsen/Bremen Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Falls das Programm nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Auf der Seite der LWK Niedersachsen werden zu gegebener Zeit Informationen zum Beihilfeprogramm eingestellt. Anträge sind ausschließlich an folgende Stelle (nicht an Bezirksstellen) zu richten: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachbereich 21 Ansprechpartner: Herr Kugler 0551-3665-1420 Arbeitsbereich 212 Herr Pleuß 0551-3665-1325 Johannsenstraße 10 30159 Hannover oder: Postfach 269 30002 Hannover Nordrhein-Westfalen Die Antragsstellung läuft voraussichtlich ab dem 15.09.2016 online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das OnlineProgramm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Sollte die Antragstellung über die HIT-Datenbank nicht möglich sein, wenden Landwirte sich an die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer. Die Liste der Kreisstellen finden sie unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm Rheinland-Pfalz Antragsstellung läuft online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind anschließend beim DLR Mosel oder jedem anderen DLR schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Antragsteller, die nicht über einen PC verfügen oder technische Probleme haben, können sich beim örtlich zuständigen DLR helfen lassen. DLR Mosel Görrestraße 10 54470 Bernkastel-Kues Telefon: 06531-956-0 E-Mail: [email protected] DLR Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur Telefon: 02602-9228-0 E-Mail: [email protected] DLR Eifel Westpark 11 54634 Bitburg Telefon: 06561-9480-0 E-Mail: [email protected] DLR Westpfalz Fischerstr. 12 67655 Kaiserslautern Telefon: 0631-3674-0 E-Mail: [email protected] DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimer Str. 60-68 55545 Bad Kreuznach Telefon: 0671-820-0 E-Mail: [email protected] DLR Rheinpfalz Breitenweg 71 67435 Neustadt Telefon: 06321-671-0 E-Mail: [email protected] Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen Dienstsitzen finden Sie unter: www.dlr.rlp.de Saarland Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Ministerium für Umwelt Referat A/5 o. B/2 Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Telefon: 0681-50100 Sachsen Vorgesehen ist ein Online-Verfahren über die HIT-Datenbank. Der Antrag ist unterschrieben mit den erforderlichen Belegen zu der Milchanlieferung im Referenzzeitraum (Milchgeldabrechnungen bzw. Bestätigungen der Molkerei) und Milchanlieferung im Juli 2016 (aktiver Milcherzeuger) fristgerecht einzureichen. Die Unterlagen zur Antragstellung sollen auf der Homepage veröffentlicht werden. Nähere Informationen in Kürze unter: www.smul.sachsen.de/lfulg Sachsen-Anhalt Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Der vollständige Antrag einschließlich Anlagen (Milchgeldabrechnungen bzw. Molkereibescheinigungen für den Referenzzeitraum und Juli 2016) müssen in dem folgenden Amt eingegangen sein. Das Faxen der Unterlagen ist auch möglich. In der Tendenz zeichnete es sich ab, dass die Datenbank von allen genutzt wird. Zusätzlich wird aber ein Papierverfahren vorbereitet wird. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Außenstelle Salzwedel Goethestraße 3+5 29410 Salzwedel Telefon: 03901/846-0 Fax: 03901/846-100 E-Mail: PoststelleSAW@)alff.mule.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein Die Antragstellung erfolgt Online über die HIT-Datenbank. Zur Einhaltung der Frist müssen bis zum 21. September 2016, 12 Uhr (Ausschlussfrist) die erforderlichen Unterlagen (unterschriebener Antrag mit sämtlichen Nachweisen wie Milchgeldabrechnungen, Meiereibescheinigungen) bei den bekannten Stellen des Landesamtes vorliegen. LLUR Standort Mitte Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: 04347-704-0 E-Mail: [email protected] LLUR Standort Südost Meesenring 9 23556 Lübeck Telefon: 0457-885-1 E-Mail: [email protected] LLUR Standort Nord Bahnhofstraße 38 24937 Flensburg Telefon: 0461-804-1 E-Mail: [email protected] LLUR Standort Südwest Breitenburger Straße 25 25524 Itzehoe Telefon: 04824-66-0 E-Mail: [email protected] Thüringen Antragsstellung läuft online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Thüringer Landesverwaltungsamt Zahlstelle Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361/3773-8116 Fax: 0361/3773-8113 Mail [email protected]
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