Zuständige Stellen

Vorläufige Informationen!
Änderungen sind nicht sehr wahrscheinlich, aber die endgültigen Rechtstexte sind noch nicht verabschiedet.
Zuständige Stellen
Deutscher Bauernverband e.V.
für die Antragsstellung zum
01.09.2016
EU-Ausschreibungsverfahren (150 Mio. EUR)
Baden-Württemberg
Die Antragstellung soll Online über die HIT-Datenbank erfolgen können. Ab dem 12. September 2016
sollte die Online-Antragstellung möglich sein. Die erforderlichen Nachweise (s. u.) sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur
Verfügung stellt. Falls das Programm bis zum 12. September 2016 nicht zur Verfügung stehen sollte,
soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular ist einschließlich der erforderlichen Nachweise beim örtlich zuständigen
Regierungspräsidium bis zum 21. September 2016, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), einzureichen. Es ist zu
beachten, dass die Vorlage des unterschriebenen Antrages mit den Nachweisen zur Einhaltung der Frist
erforderlich ist.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 34
(Markt, Ernährung, Futtermittelüberwachung)
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
E-Mail: [email protected]
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 32 (Betriebswirtschaft, Agrarförderung und
Strukturentwicklung)
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
E-Mail: [email protected]
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 34
(Markt, Ernährung, Futtermittelüberwachung)
76247 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-0
E-Mail: [email protected]
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 34
(Markt, Ernährung, Futtermittelüberwachung)
79083 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 208-0
E-Mail: [email protected]
Bayern
Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Nach Erfassung des Förderantrags
in der HIT-Datenbank druckt der Antragsteller ein Formular aus, mit dem er die erforderlichen Nachweise beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einreicht. Falls das Programm nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt
werden. Die Ämter stellen Landwirten, die keine EDV-Ausstattung haben, während des jeweiligen Antragszeitraums betreute Eingabestationen mit Druckern im notwendigen Umfang zur Verfügung. Um
Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, zeitnah einen Termin mit dem jeweils zuständigen Amt zu
vereinbaren.
 Weitere Informationen sowie die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie unter:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/143344/index.php
Berlin/Brandenburg
Mit Stand vom 1. September 2016 kann die zuständige Behörde für die Antragstellung in Brandenburg
noch nicht abschließend benannt werden. In Frage kommen aber voraussichtlich das "Landesamt für
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung" (LELF) oder die "Investitionsbank des Landes Brandenburg" (ILB). Das zuständige Ministerium wird zeitnah dazu informieren.
Hamburg
Antragsstellung voraussichtlich an den entsprechenden Stellen in Schleswig-Holstein.
Redaktion: Deutscher Bauernverband, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin, [email protected]
Hessen
Keine Antragsstellung über die HIT-Datenbank möglich. Die Anträge sollen bei den zuständigen Stellen
der Landkreise, die für die Bewilligung der Betriebsprämie zuständig sind, gestellt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind
bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als
Ausdruck zur Verfügung stellt. Falls das Programm nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
StALU Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Telefon: 0385/59586-0
E-Mail: [email protected]
StALU Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395/380-60
E-Mail: [email protected]
StALU Mittleres Mecklenburg
Dienststelle Rostock
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381/331-670
E-Mail: [email protected]
StALU Mittleres Mecklenburg
Dienststelle Bützow
Schloßplatz 6
18246 Bützow
Telefon: 0381/331-670
E-Mail: [email protected]
StALU Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstr. 18
18439 Stralsund
Telefon: 03831/696-0
E-Mail: [email protected]
StALU Vorpommern
Dienststelle Ueckermünde
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde
Telefon: 039771/44-0
E-Mail: [email protected]
Niedersachsen/Bremen
Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind
bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als
Ausdruck zur Verfügung stellt. Falls das Programm nicht zur Verfügung stehen sollte, soll ein Antragsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Auf der Seite der LWK Niedersachsen werden zu
gegebener Zeit Informationen zum Beihilfeprogramm eingestellt.
Anträge sind ausschließlich an folgende Stelle (nicht an Bezirksstellen) zu richten:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachbereich 21
Ansprechpartner: Herr Kugler 0551-3665-1420
Arbeitsbereich 212
Herr Pleuß 0551-3665-1325
Johannsenstraße 10
30159 Hannover
oder:
Postfach 269
30002 Hannover
Nordrhein-Westfalen
Die Antragsstellung läuft voraussichtlich ab dem 15.09.2016 online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer schriftlich und
fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das OnlineProgramm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Sollte die
Antragstellung über die HIT-Datenbank nicht möglich sein, wenden Landwirte sich an die zuständige
Kreisstelle der Landwirtschaftskammer.
Die Liste der Kreisstellen finden sie unter:
https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm
Rheinland-Pfalz
Antragsstellung läuft online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind anschließend
beim DLR Mosel oder jedem anderen DLR schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur Verfügung stellt. Antragsteller, die nicht über einen PC verfügen oder technische Probleme haben, können sich beim örtlich zuständigen DLR helfen lassen.
DLR Mosel
Görrestraße 10
54470 Bernkastel-Kues
Telefon: 06531-956-0
E-Mail: [email protected]
DLR Westerwald-Osteifel
Bahnhofstraße 32
56410 Montabaur
Telefon: 02602-9228-0
E-Mail: [email protected]
DLR Eifel
Westpark 11
54634 Bitburg
Telefon: 06561-9480-0
E-Mail: [email protected]
DLR Westpfalz
Fischerstr. 12
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631-3674-0
E-Mail: [email protected]
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Rüdesheimer Str. 60-68
55545 Bad Kreuznach
Telefon: 0671-820-0
E-Mail: [email protected]
DLR Rheinpfalz
Breitenweg 71
67435 Neustadt
Telefon: 06321-671-0
E-Mail: [email protected]
 Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen Dienstsitzen finden Sie unter:
www.dlr.rlp.de
Saarland
Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind
bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als
Ausdruck zur Verfügung stellt.
Ministerium für Umwelt
Referat A/5 o. B/2
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681-50100
Sachsen
Vorgesehen ist ein Online-Verfahren über die HIT-Datenbank. Der Antrag ist unterschrieben mit den
erforderlichen Belegen zu der Milchanlieferung im Referenzzeitraum (Milchgeldabrechnungen bzw. Bestätigungen der Molkerei) und Milchanlieferung im Juli 2016 (aktiver Milcherzeuger) fristgerecht einzureichen. Die Unterlagen zur Antragstellung sollen auf der Homepage veröffentlicht werden.
Nähere Informationen in Kürze unter: www.smul.sachsen.de/lfulg
Sachsen-Anhalt
Antragsstellung läuft voraussichtlich online über die HIT-Datenbank. Der vollständige Antrag einschließlich Anlagen (Milchgeldabrechnungen bzw. Molkereibescheinigungen für den Referenzzeitraum und Juli
2016) müssen in dem folgenden Amt eingegangen sein. Das Faxen der Unterlagen ist auch möglich. In
der Tendenz zeichnete es sich ab, dass die Datenbank von allen genutzt wird. Zusätzlich wird aber ein
Papierverfahren vorbereitet wird.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Außenstelle Salzwedel
Goethestraße 3+5
29410 Salzwedel
Telefon: 03901/846-0
Fax: 03901/846-100
E-Mail: PoststelleSAW@)alff.mule.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
Die Antragstellung erfolgt Online über die HIT-Datenbank. Zur Einhaltung der Frist müssen bis zum 21.
September 2016, 12 Uhr (Ausschlussfrist) die erforderlichen Unterlagen (unterschriebener Antrag mit
sämtlichen Nachweisen wie Milchgeldabrechnungen, Meiereibescheinigungen) bei den bekannten Stellen des Landesamtes vorliegen.
LLUR Standort Mitte
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: 04347-704-0
E-Mail: [email protected]
LLUR Standort Südost
Meesenring 9
23556 Lübeck
Telefon: 0457-885-1
E-Mail: [email protected]
LLUR Standort Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Telefon: 0461-804-1
E-Mail: [email protected]
LLUR Standort Südwest
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon: 04824-66-0
E-Mail: [email protected]
Thüringen
Antragsstellung läuft online über die HIT-Datenbank. Die erforderlichen Nachweise sind bei der zuständigen Stelle schriftlich und fristgerecht mit einem entsprechenden unterschriebenen Formular einzureichen, das das Online-Programm nach erfolgter Antragstellung bzw. Dateneingabe als Ausdruck zur
Verfügung stellt.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Zahlstelle
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 0361/3773-8116
Fax: 0361/3773-8113
Mail [email protected]