Deutschlandstipendium der Universität Bremen I. Antrag auf Weiterförderung Stipendiaten und Stipendiatinnen, deren Bewilligungszeitraum am 30.09.2016 endet und die aufgrund der Förderungshöchstdauer eine Weiterförderung zum Wintersemester 16/17 anstreben, reichen bitte folgende Nachweise bis zum 1.09.2016 (Ausschlussfrist) ein: o o o o Unterzeichneter Antrag mit kurzer Darstellung über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung, bezogen auf das Studium, ggf. unter Einbeziehung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände; Bescheinigungen über die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen, die Aufschluss über die erbrachten ECTS und die Qualität der Leistung geben (1); Kurzgutachten eines oder einer Lehrenden; Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 16/17. (1) Der Stipendienrat geht von einer zu erbringenden Leistung von 30 ECTS pro Semester aus. Voraussetzung für eine Weiterbewilligung ist der Nachweis entsprechender Leistungen durch das Transcript of Records oder durch vom Dozenten bzw. Fachbereich ausgestellte Leistungsnachweise. Kurse des Sommersemesters 2016, die aufgrund der Nachweisfrist des Deutschlandstipendiums noch nicht benotet oder eingetragen sind, können vorläufig durch vom Dozenten ausgestellte Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden. Die Anzahl der ECTS ist auszuweisen. Bei Nichterbringen der 60 ECTS ist eine Begründung abzugeben. Der Stipendienrat geht davon aus, dass der erreichte Notendurchschnitt mindestens der Note 2,59 entspricht. Bei einem Notendurchschnitt schlechter als 2,59 kann keine Weiterförderung erfolgen. II. Anleitung Die notwendigen Dokumente bitte über das Online-Bewerbungsmodul – Stipendienverlängerung -unter http://www.uni-bremen.de/deutschlandstipendiat als PDF-Dateien hochladen und absenden. Sie benötigen dazu die mpuls_S-Kennung Ihrer ursprünglichen Bewerbung.
© Copyright 2024 ExpyDoc