ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Artikel 1. Benutzer der allgemeinen Verkaufsbedingungen Benutzer dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ist die G. van de Heg B.V., mit satzungsmäßigem Sitz in Barneveld, ebenfalls unter der Firma www.vandeheg.nl tätig, unter der Nummer 63759179 bei der Handelskammer eingetragen. Artikel 2. Begriffsbestimmung In diesen Verkaufsbedingungen gelten die nachfolgenden Definitionen: Verkaufsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen von VandeHeg. Vertragsparteien : VandeHeg und der Abnehmer gemeinsam. Abnehmer : jeder Vertragspartner von VandeHeg, der eine juristische oder natürliche Person ist, die im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelt. Vertrag : der von VandeHeg und dem Abnehmer abgeschlossene Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder ein Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen. Lieferung : die Übergabe einer oder mehrerer Waren an den Abnehmer beziehungsweise die Übertragung einer oder mehrerer Waren in die Gewalt des Abnehmers, sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Waren : die aufgrund eines Vertrages von VandeHeg zu liefernden stofflichen Gegenstände. Dienstleistungen : die aufgrund eines Vertrages von VandeHeg auszuführenden (Projekt-) Tätigkeiten. Artikel 3. Geltungsbereich 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die Verkaufsbedingungen finden auf alle von VandeHeg unterbreiteten Angebote und Offerten sowie alle Verträge Anwendung. Sofern VandeHeg und der Abnehmer solches nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers ausdrücklich keine Anwendung auf den Vertrag und können mithin (auch) nicht stillschweigend von VandeHeg anerkannt werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen sind nur gültig, sofern die Vertragsparteien sie schriftlich vereinbart haben. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den Verkaufsbedingungen geht der Vertrag vor. Sofern in den Verkaufsbedingungen oder dem Vertrag festgelegt ist, dass eine Erklärung schriftlich abzugeben ist, kann solches auch auf elektronischem Weg erfolgen. Die Vertragsparteien schließen die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens auf Angebote, Offerten und Verträge aus. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 2/8 Artikel 4. Zustandekommen des Vertrages 1. 2. 3. 4. 5. 6. Alle Angebote von VandeHeg, in welcher Form auch unterbreitet, sind völlig unverbindlich. VandeHeg kann ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung nachträglich, sogar nach Vertragsabschluss, bis fünf Werktage nach der Annahme des Angebotes durch den Abnehmer oder bis fünf Werktage nach Versand der Auftragsbestätigung widerrufen. Aus zusätzlichen Empfehlungen und mitgesandten Dokumentationen und/oder Materialien, zu deren Übergabe VandeHeg nicht aufgrund des Vertrages verpflichtet ist, kann der Abnehmer keine Ansprüche herleiten. Aufträge oder Anfragen des Abnehmers sind für VandeHeg erst verbindlich, nachdem VandeHeg sie schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Erfüllung des Vertrages angefangen hat. Die schriftliche Bestätigung von VandeHeg gilt als vollständige und richtige Darstellung des Vertrages. Wenn ein Vertragspartner von VandeHeg sich aus mehreren (juristischen) Personen zusammensetzt, haftet jede dieser (juristischen) Personen VandeHeg gegenüber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen. Aus gezeigten und/oder übergebenen Mustern, Farbangaben, Maßen, Gewichten, Leistungen und sonstigen Beschreibungen in Broschüren und Werbematerialien und/oder auf der/den Website(s) von VandeHeg kann der Abnehmer keine Ansprüche herleiten. Die Muster im Sinne des fünften Absatzes dieses Artikels bleiben Eigentum von VandeHeg und sind VandeHeg auf erstes Verlangen auf Kosten des Abnehmers zurückzusenden. Artikel 5. Preise und Zahlungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Alle von VandeHeg angewandten Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Wenn nach Vertragsabschluss der Preis eines Faktors steigt, der mit den Selbstkostenpreis bestimmt, ist VandeHeg berechtigt diese Preissteigerung an den Abnehmer weiterzugeben, sofern der Vertrag zum Zeitpunkt der Preissteigerung noch nicht ganz erfüllt wurde. Der Abnehmer hat jede Rechnung, sofern in der Rechnung nichts anderes festgelegt ist, innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungsfrist gilt als Endfrist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug, Inverzugsetzung durch VandeHeg ist dazu mithin nicht erforderlich. Bei Überschreitung der Endfrist gerät der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug, und ist er Vertragszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat oder Teil davon des nicht beglichenen Rechnungsteiles schuldig, vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungstag zu berechnen. Beschwerden gegen die Rechnung sind VandeHeg innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich und begründet bekannt zu geben, sonst erlischt jedes Recht des Abnehmers sich auf eine mangelhafte Leistung zu berufen. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 3/8 7. 8. 9. 10. VandeHeg ist berechtigt den Vertrag in mehreren Phasen zu erfüllen und jeden ausgeführten Vertragsteil einzeln in Rechnung zu stellen. VandeHeg kann noch nicht ausgeführte Phasen aufschieben, solange vorangehende Phasen nicht vollständig bezahlt sind. Zahlungen werden, ungeachtet ihrer Bezeichnung, zunächst zur Zahlung der fälligen Zinsen und Kosten und daraufhin zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung angewendet. Wenn VandeHeg gezwungen ist eine (n) Dritte(n) mit der Eintreibung ihrer Forderung zu beauftragen, gehen alle Kosten, die VandeHeg zur Wahrung ihrer Rechte entstehen, wie außergerichtliche Eintreibungskosten, zulasten des Abnehmers, unbeschadet des Rechtes auf Entschädigung. Diese Kosten belaufen sich auf jeden Fall auf 15% des einzutreibenden Betrages und mindestens auf € 250,00, sofern VandeHeg nicht nachweist, dass diese Kosten höher als 15% sind; In diesem Fall gilt der höchste Betrag. Der Abnehmer verzichtet auf die Möglichkeit seine Zahlungsverpflichtung aus irgendeinem Grund gegen eine Forderung aufzurechnen, die er an VandeHeg hat, oder seine Zahlung aufzuschieben. Artikel 6. Lieferung und Erfüllung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager/Betriebsgebäude. Das Risiko der Waren geht mithin zu dem Zeitpunkt auf den Abnehmer über, in dem die Waren das Werk, Lager oder Betriebsgebäude von VandeHeg verlassen, oder in dem VandeHeg dem Abnehmer mitteilt, dass er die Waren abholen kann. Die Kosten einer etwaigen vom Abnehmer abzuschließenden Transportversicherung gehen zulasten des Abnehmers. Lieferungen in den Niederlanden erfolgen bei Bestellungen ab € 300,00 ohne Mehrwertsteuer und Verpackungskosten frei Haus; Lieferungen in Belgien oder Deutschland erfolgen bei Bestellungen ab € 500,00 ohne Mehrwertsteuer und Verpackungskosten frei Haus. Die Kosten von Lieferungen in anderen Staaten werden auf Anfrage bekannt gegeben. Die vereinbarte Lieferfrist gilt als annähernd vereinbart und gilt nicht als Endfrist. Wenn der Abnehmer der Ansicht ist, dass ein Mangel auf Seiten von VandeHeg vorliegt, hat der Abnehmer VandeHeg schriftlich in Verzug zu setzen und VandeHeg eine Frist von mindestens 30 Tagen zur Behebung des betreffenden Mangels zu setzen, bevor VandeHeg in Verzug geraten kann. Wenn Waren nach der Lieferung bei VandeHeg zu lagern sind, erfolgt diese Lagerung auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Der Abnehmer ist nicht berechtigt sich auf eine Abweichung der gelieferten Menge, der Länge nach Metern oder des Gewichtes der Waren zu berufen, wenn die Lieferung 10% oder weniger von der getroffenen Vereinbarung abweicht. Die Messungen und/oder Verwiegungen von VandeHeg sind jeweils verbindlich. VandeHeg ist jederzeit berechtigt die Waren per Nachnahme zu liefern und vom Abnehmer eine Anzahlung von bis zu 50% des Rechnungsbetrages oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Wenn der Abnehmer der Aufforderung eine Anzahlung oder Sicherheit zu leisten nicht innerhalb von 2 Tagen entspricht, ist VandeHeg berechtigt die Erfüllung des Vertrages aufzuschieben oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall ist der Abnehmer auf jeden Fall 25% des Rechnungsbetrages schuldig, unbeschadet des Rechtes von VandeHeg auf Ersatz der bereits entstandenen Kosten und der erlittenen sonstigen Schäden. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 4/8 Artikel 7. Dienstleistungen 1. 2. 3. 4. 5. VandeHeg ist berechtigt im Rahmen der Erfüllung eines Vertrages bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:709 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Abnehmer, der VandeHeg mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt hat, kann diesen Auftrag nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. VandeHeg kann den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei Dauerverträgen ist VandeHeg berechtigt die geltenden Preise und/oder Tarife regelmäßig anzupassen. VandeHeg wird den Abnehmer spätestens einen Monat vor dem Datum, an dem eine Preis- oder Tarifänderung in Kraft tritt, schriftlich davon in Kenntnis setzen. Wenn der Abnehmer nicht mit der angekündigten Preis- bzw. Tarifänderung einverstanden ist, ist er berechtigt den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum dieser Bekanntgabe schriftlich zu dem in der Bekanntgabe festgelegten Datum, an dem die Preis- oder Tarifänderung in Kraft tritt, zu kündigen. Sollte sich der Umfang des dem Auftragnehmer erteilten Auftrags nach Abschluss des betreffenden Vertrages aus irgendeinem Grund ändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber etwaige Mehrleistungen in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber zur Zahlung des Mehrpreises gehalten. Artikel 8. Stornierung und Auflösung 1. 2. 3. Wenn der Abnehmer einen Vertrag vor der Lieferung storniert, ist der Abnehmer 20% des vereinbarten Betrages des stornierten Vertrages schuldig, wenn der Vertrag mehr als 14 Tage vor der geplanten Lieferung storniert wird. Wenn der Abnehmer einen Vertrag 14 Tage vor der geplanten Lieferung oder später storniert, ist der Abnehmer den vollständigen Betrag des stornierten Vertrages schuldig, unbeschadet des Rechtes von VandeHeg auf Schadensersatz, unter anderem Ersatz der bereits entstanden Kosten und des Gewinnausfalls. Wenn der Abnehmer VandeHeg gegenüber irgendeiner Verpflichtung nicht nachkommt, ist VandeHeg befugt die (weitere) Erfüllung des Vertrages ohne vorherige Bekanntgabe an den Abnehmer aufzuschieben und nur gegen Anzahlung oder Sicherheitsleistung fortzusetzen. In diesem Fall ist der Abnehmer nicht zu irgendeiner Entschädigung berechtigt, und gilt seine Zahlungsverpflichtung weiterhin. Die Forderung von VandeHeg an den Abnehmer ist sofort und vollständig fällig, wenn: a) der Abnehmer VandeHeg gegenüber eine seiner Verbindlichkeiten nicht erfüllt (einschließlich Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtung); b) der Abnehmer der Aufforderung von VandeHeg eine Anzahlung und/oder Sicherheit zu leisten (Artikel 6 Absatz 7) nicht entspricht; c) der Abnehmer verstirbt, ein Moratorium beantragt oder Insolvenz anmeldet; d) in Bezug auf den Abnehmer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, oder sein Betrieb stillgelegt, liquidiert oder ganz oder teilweise übernommen wird; e) irgendein Vermögensbestandteil des Abnehmers gepfändet wird. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 5/8 4. 5. 6. In den Fällen im Sinne von Absatz 3 ist VandeHeg befugt, ohne dass Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet der VandeHeg ansonsten zustehenden Rechte, wie des Rechtes auf Ersatz von Schäden und Kosten. In allen Fällen, in denen der Abnehmer damit rechnen muss, dass er seinen Verpflichtungen VandeHeg gegenüber nicht (mehr) nachkommen kann, ist er verpflichtet VandeHeg sofort – auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden – davon in Kenntnis zu setzen. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers und können nur mit schriftlicher Genehmigung von VandeHeg stattfinden. Artikel 9. Eigentumsvorbehalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. VandeHeg bleibt der Eigentümer aller von VandeHeg gelieferten Waren, solange der Abnehmer die Forderung(en) im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises aller Lieferungen und etwaige Nebenforderungen nicht vollständig beglichen hat. Der Abnehmer ist nicht befugt gelieferte Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, in irgendeiner Weise zu belasten oder außerhalb des Rahmens seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu verkaufen. Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, dürfen nur im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiterverkauft werden, vorausgesetzt dass der Abnehmer bei seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren ausbedungen hat. VandeHeg ist berechtigt ihre unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückzunehmen, auf jeden Fall wenn einer der Umstände im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 zu a bis e eintritt oder einzutreten droht. Der Abnehmer ist verpflichtet VandeHeg auf erstes Verlangen Zutritt zu der Stelle zu gewähren, an der diese Waren sich befinden. Der Abnehmer verpflichtet sich auf erstes Verlangen von VandeHeg an den sich aus dem Verkauf der von VandeHeg gelieferten Waren ergebenden Forderungen an Dritte ein Pfandrecht im Sinne von Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) zu begründen. Der Abnehmer ist verpflichtet die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig und als erkennbares Eigentum von VandeHeg aufzubewahren. Der Abnehmer ist verpflichtet sich für die Dauer des vorbehaltenen Eigentums gegen Brand-, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl oder Unterschlagung zu versichern und VandeHeg auf erstes Verlangen jeweils eine Kopie der Policen vorzulegen oder Einsicht darin zu gewähren. Artikel 10. Rügen 1. 2. 3. Der Abnehmer ist verpflichtet bei der Lieferung zu prüfen, ob die Waren und/oder Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen. Rügen aufgrund erkennbarer Mängel sind VandeHeg unverzüglich, jedoch spätestens einen Tag nach dem Liefertag schriftlich bekannt zu geben, sonst erlöschen alle Rechte. Wenn der Abnehmer eine Rüge aufgrund nichterkennbarer Mängel an der vereinbarten Leistung hat, ist die Rüge innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich und begründet bei VandeHeg einzureichen. Wenn die Rüge sich auf einen Mangel bezieht, der billigerweise nicht innerhalb von 7 Tagen erkannt werden kann, ist die Rüge innerhalb von 7 Tagen nach Erkennung schriftlich und begründet bei VandeHeg einzureichen. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 6/8 4. 5. 6. 7. 8. 9. Ansprüche und Einwendungen, die auf Tatsachen gründen, welche die Stellungnahme rechtfertigen würden, dass die gelieferte Ware dem Vertrag nicht entspricht, verjähren nach Ablauf von 6 Monaten nach der Lieferung. Der Abnehmer ist verpflichtet VandeHeg bei der Prüfung der Rüge uneingeschränkt zu unterstützen. Sollte der Abnehmer VandeHeg dabei nicht unterstützen, so kann er sich nicht länger auf einen Mangel an der vereinbarten Leistung berufen. Wenn VandeHeg die Rüge für begründet erachtet, und der Abnehmer sich innerhalb der dafür geltenden Frist im Sinne von Absatz 1, 2 und 3 dieses Artikels beschwert hat, kann VandeHeg nach ihrer Wahl den Mangel beheben, die mangelhaften Waren ersetzen oder die Waren (teilweise) zurücknehmen und dem Abnehmer den Kaufpreis der betreffenden Waren (teilweise) gutschreiben. Die Kosten der Behebung, des Ersatzes oder der Rücknahme gehen zulasten des Abnehmers, sofern VandeHeg dem Abnehmer nicht schriftlich und unmissverständlich mitteilt, dass die Vertragsparteien sich die Kosten teilen werden, oder dass VandeHeg sämtliche Kosten tragen wird. Die Einreichung einer Rüge befreit den Abnehmer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Geringfügige Abweichungen oder nach Ansicht von VandeHeg unbegründete Rügen berechtigen nicht zu Behebung, Ersatz und/oder (Teil-) Gutschrift. Artikel 11. Geistiges Eigentum 1. 2. 3. 4. VandeHeg ist und bleibt der (einzige) Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die auf den von VandeHeg im Rahmen des Vertrages gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen ruhen, sich daraus ergeben, damit zusammenhängen und/oder dazu gehören. Die Waren im Sinne des vorigen Absatzes dürfen ohne schriftliche Genehmigung von VandeHeg weder ganz, noch teilweise kopiert, Dritten gezeigt, übergeben oder auf andere Weise bekannt gemacht oder vom Abnehmer zu einem anderen als zu dem Zweck, zu dem VandeHeg sie geliefert hat, verwendet oder zur Verfügung gestellt werden. Der Abnehmer gewährleistet, dass keine der Angaben, die er VandeHeg zur Verfügung stellt oder gestellt hat, ein geistiges Eigentumsrecht Dritter verletzt, und stellt VandeHeg von Ansprüchen aufgrund der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter frei. VandeHeg ist berechtigt die aufgrund der Erfüllung eines Vertrages von ihr gewonnenen Kenntnisse zu ihrem Vorteil zu nutzen. Artikel 12. Haftungsbeschränkung 1. 2. Außer wenn der Abnehmer nachweist, dass ein Schaden die direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von VandeHeg ist, haftet VandeHeg dem Abnehmer, seinem Personal oder Dritten gegenüber nur für unmittelbare Schäden, die der Abnehmer aufgrund (der Erfüllung) des Vertrages erlitten hat. Die unmittelbaren Schäden im Sinne von Absatz 1 kommen nur, sofern ein solcher Schaden von der von VandeHeg abgeschlossenen Versicherung gedeckt wird, oder, wenn ein Schaden nicht von der Versicherung gedeckt wird, nur bis zum Rechnungsbetrag des Vertrages, worauf das Schadensereignis sich bezieht, für Ersatz in Betracht. Wenn Teillieferungen vereinbart wurden, beschränkt sich die Haftung von VandeHeg auf den Betrag des für den Teil des Vertrages vereinbarten Preises, worauf das Schadensereignis sich größtenteils bezieht. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 7/8 3. 4. 5. 6. 7. Die Haftung von VandeHeg wird sich nie auf einen höheren Betrag als € 2.000,00 pro Ereignis oder pro Reihe von Ereignissen mit der gleichen Ursache belaufen. VandeHeg haftet nie für mittelbare Schäden wie (allerdings nicht nur) Gewinnausfall, verfehlte Einsparungen, Stagnationsschaden und Folgeschaden. Jeder Anspruch des Abnehmers VandeHeg gegenüber auf Schadensersatz verjährt ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem das Schadensereignis dem Abnehmer bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden können. Der Abnehmer hält VandeHeg sowie ihr Personal und die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen von jeder Haftung Dritter frei, die mit dem Vertrag und seiner Erfüllung zusammenhängt. Der Abnehmer stellt VandeHeg von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von Produkthaftung infolge eines Mangels an einem Produkt, das der Abnehmer einem/einer Dritten geliefert hat, und das sich (unter anderem) aus von VandeHeg gelieferten Produkten und/oder Materialien zusammensetzte, fei. Artikel 13. Verpackungen 1. 2. 3. 4. Die nicht zur einmaligen Verwendung bestimmten Verpackungen bleiben jederzeit Eigentum von VandeHeg und dürfen vom Abnehmer nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie bestimmt sind. VandeHeg ist berechtigt dem Abnehmer eine Vergütung für die Nutzung der Verpackungen in Rechnung zu stellen, zu deren Zahlung der Abnehmer verpflichtet ist. Wenn der Abnehmer die Verpackungen innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung oder innerhalb einer näher vereinbarten Frist frachtfrei zurücksendet, ist VandeHeg verpflichtet die Verpackungen zurückzunehmen, und wird VandeHeg dem Abnehmer die in Rechnung gestellte Vergütung zurückerstatten. VandeHeg ist nicht zur Rücknahme der zur einmaligen Verwendung bestimmten Verpackungen verpflichtet. Die zur einmaligen Verwendung bestimmten Verpackungen können dem Abnehmer zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden. Wenn Verpackungen beschädigt, inkomplett oder verloren gegangen sind, haftet der Abnehmer für diesen Schaden, und erlischt sein Recht auf Rückerstattung der Vergütung, unbeschadet des Rechtes von VandeHeg auf eine zusätzliche Entschädigung. Artikel 14. Höhere Gewalt 1. Wenn die Erfüllung des Vertrages durch eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt über einen Monat aufgeschoben wird, ist jede Vertragspartei berechtigt den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie in diesem Fall zur Zahlung einer Entschädigung an den Vertragspartner gehalten ist. Die Zahlungen und Leistungen, die bereits aufgrund des Vertrages stattgefunden haben, werden nicht rückgängig gemacht, sondern zwischen den Vertragsparteien abgerechnet. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179 Seite 8/8 2. Unter höherer Gewalt werden unter anderem verstanden: Streiks; Quarantäne; Epidemien; Mobilisierung; Belagerungszustand; Krieg; extreme Witterungsverhältnisse; Brand; Transportbehinderungen; behördliche Maßnahmen, einschließlich Ein- und Ausfuhrmaßnahmen; Störung in der Lieferung von oder der Versorgung mit Grundstoffen, Energie oder Betriebsmitteln; Nichterfüllung durch Dritte oder höhere Gewalt auf Seiten der Lieferanten, die VandeHeg im Rahmen der Erfüllung des Vertrages eingesetzt hat. Artikel 15. Änderung der Verkaufsbedingungen 1. 2. VandeHeg ist befugt die Verkaufsbedingungen zu ändern, und zu entscheiden, dass die geänderten Verkaufsbedingungen auch auf bereits abgeschlossene Verträge Anwendung finden. Solche Änderungen sind für den Abnehmer verbindlich, wenn 30 Tage vergangen sind, nachdem VandeHeg den Abnehmer davon in Kenntnis gesetzt hat. Wenn der Abnehmer nicht mit den Änderungen einverstanden ist, hat er VandeHeg solches innerhalb der dreißigtägigen Frist im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels schriftlich mitzuteilen. Nach Eingang der Mitteilung bei VandeHeg ist VandeHeg befugt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass VandeHeg dem Abnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Artikel 16. Umwandlung 1. Wenn und sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen gegen irgendeine Rechtsvorschrift verstoßen und/oder aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils für unwirksam oder nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind im gegenseitigen Einvernehmen jeweils durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in Sinn und Wirkung möglichst nahe kommt. Artikel 17. Rechtswahl und Streitigkeiten 1. 2. Auf alle Angebote von VandeHeg und alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien werden vom zuständigen Gericht in Arnheim entschieden. G. Vandeheg B.V. I De Landweer 3 I 3771 LN I Barneveld I Niederlande I Handelskammernummer 63759179
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