Reglement

EKZ Förderprogramm
Stromeffizienz
im Unternehmen
Reglement
Förderansätze und Bedingungen
Version 1. Januar 2016
Inhalt
1Einleitung.................................................................................................... 3
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Grundsätze des Förderprogramms ......................................................... 4
2.1 Ziel und Zweck ..................................................................................................................... 4
2.2Teilnahmebedingungen .................................................................................................. 4
3
Förderung energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte................................ 5
3.1 Gegenstand und Bedingungen .................................................................................. 5
3.2 Förderkriterien und Beitragssätze ............................................................................ 6
3.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung ................................... 7
4
Förderung energieeffizienter Elektrogeräte .......................................... 8
4.1 Gegenstand und Bedingungen .................................................................................. 8
4.2 Liste der geförderten Geräte ....................................................................................... 9
4.3 Förderkriterien und Beitragssätze ............................................................................ 9
4.4 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung ................................ 10
5Stromeffizienz-Projekte.......................................................................... 12
5.1 Gegenstand und Bedingungen ................................................................................ 12
5.2 Förderkriterien und Beitragssätze .......................................................................... 12
5.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung ................................ 14
6
Allgemeine Bestimmungen..................................................................... 16
6.1Förderbedingungen ........................................................................................................ 16
6.2Öffentlichkeitsarbeit ...................................................................................................... 16
6.3 Überprüfbarkeit der Angaben .................................................................................. 16
6.4 Auszahlung der Förderbeiträge ............................................................................... 16
6.5 Inkrafttreten und Gültigkeit ......................................................................................... 17
7Kontakte.................................................................................................... 18
7.1 EKZ Förderprogramm ................................................................................................... 18
7.2Topten .................................................................................................................................... 18
7.3 Klimastiftung Schweiz .................................................................................................. 18
7.4ProKilowatt . . ........................................................................................................................ 18
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1Einleitung
Gemäss Bundesverfassung (Energieartikel) und Energiegesetz hat die rationelle
und sparsame Nutzung von Energie, insbesondere von Elektrizität, oberste Priorität. Einerseits geht es darum mit emissionsreduzierenden Technologien das
Klima zu entlasten, andererseits gilt es der Tatsache Rechnung zu tragen, dass
sich im gesamten Strommarkt langfristig eine Strom-Verknappung abzeichnet.
Deshalb müssen erneuerbare Energiequellen konsequent erschlossen und effiziente Geräte vermehrt eingesetzt werden.
Der Bericht «Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich» des Bundesamtes
für Energie (erschienen im Oktober 2009) belegt, dass das Stromsparpotential
bereits heute 34 % des schweizerischen Stromverbrauchs beträgt (= 19.5 TWh).
Abb. 1: Effizienzpotentiale im Elektrizitätsbereich (Stromverbrauch 2007= 57.7 TWh)
(Quelle: BFE, Bericht «Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich», Oktober 2009)
«Informieren, sensibilisieren, zum Handeln motivieren» – nach diesem Grundsatz wollen die EKZ ihre Kunden anregen, im effizienten Umgang mit Energie
selber aktiv zu werden.
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Grundsätze des Förderprogramms
2.1 Ziel und Zweck
Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen die EKZ
ihre Netzkunden motivieren, Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich
umzusetzen.
Für das Förderprogramm stellen die EKZ jährlich Fördergelder in der Höhe von
bis zu 1 Million Franken zur Verfügung. Die Förderung der Stromeffizienz erfolgt
in Form von Beiträgen für:
a) den Kauf energieeffizienter Gewerbe-Kühlgeräte
Pauschal, pro ersetztes Elektrogerät
b) den Kauf energieeffizienter Elektrogeräte
Pauschal, pro ersetztes Elektrogerät
c) die Umsetzung von Stromeffizienz-Projekten
individuell, pro eingesparte Kilowattstunde Strom
Dieses Reglement definiert Rahmen und Vorgehen der Förderung, vom Einreichen des Fördergesuches bis zur Auszahlung der Fördergelder.
2.2Teilnahmebedingungen
Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Das Unternehmen ist Kunde des EKZ-Netzgebietes.
2. Die Stromeffizienz-Massnahme wird in einer Liegenschaft umgesetzt, die
sich im EKZ-Netzgebiet befindet.
3. Eine der folgenden Energieberatungen liegt vor:
a) Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren eine Dienstleistung der EKZ Energieberatung für Geschäftskunden in Anspruch genommen.
b) Für die Liegenschaft wurde ein Betriebsoptimierungs-Abonnement mit dem Verein energo abgeschlossen oder das Unternehmen macht beim KMU-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder der
Cleantech Agentur Schweiz (act) mit.
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Förderung energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte
3.1 Gegenstand und Bedingungen
Gefördert werden energieeffiziente Kühlgeräte, die in den förderberechtigten
Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 zum Einsatz kommen. Das Förderprogramm wird
auch in anderen Regionen angeboten. Informationen dazu finden sich auf
www.topten.ch/gewerbe.
Das Förderprogramm ist gültig für «energieeffiziente Kühlgeräte», die nach dem
1. September 2013 und bis spätestens 31. August 2018 gekauft werden.
Mit einem Pauschalförderbetrag, jedoch mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, unterstützen die EKZ den Kauf energieeffizienter Geräte.
Förderberechtigt sind alle Modelle, welche die Auswahlkriterien auf
www.topten.ch erfüllen. Die Listen mit allen förderberechtigten Geräten finden
sich auf www.topten.ch/gewerbe.
Das Fördergesuch muss bis am 31. August 2018, längstens aber bis sechs Monate nach Gerätekauf eingereicht werden (Datum des Poststempels). Fehlende
Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen.
Zusammen mit dem Fördergesuch muss die Original-Rechnung eingereicht wer‑
den, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die Lieferadresse
sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind.
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3.2 Förderkriterien und Beitragssätze
Gefördert werden:
•
•
•
•
Steckerfertige Kühl- und Gefriergeräte mit gewerblicher Nutzung (zentral
gekühlte Geräte werden nicht berücksichtigt)
Geräte mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan, R600a/Isobutan)
Geräte mit höchster Energieeffizienz
Geräte mit Tür oder Deckel statt offener Bauform
Förderberechtigt sind alle Modelle, die auf den laufend aktualisierten Listen
von www.topten.ch unter der Rubrik «Gewerbe» oder in der Übersicht
(www.topten.ch/gewerbe) über alle förderberechtigten Modelle aufgeführt sind.
Die EKZ unterstützen den Kauf energieeffizienter Geräte mit einem Pauschalbeitrag gemäss unten aufgeführter Liste. Übersteigt der vorgesehene Pauschalbeitrag 25 % des Nettokaufpreises, so werden lediglich 25 % des Nettokaufpreises
ausbezahlt. Der Nettokaufpreis resultiert nach Abzug sämtlicher Rabatte, inkl.
MwSt. und vorgezogener Recyclinggebühr (VRG).
Beitragssätze
Gerätetyp
Getränke-Kühler
Glacé-Truhen
Förderbeitrag pro Gerät ¹
600 CHF
400 CHF
Tiefkühltruhen und Universaltruhen ²
1200 CHF
Kühltruhen
1000 CHF
Kühlregale mit Türen
2500 CHF
Tiefkühlschränke
1200 CHF
Kleine Theken-Gefriergeräte
250 CHF
Lager-Kühlschränke Unterbau
200 CHF
Lager-Kühlschränke 1-türig
800 CHF
Lager-Kühlschränke 2-türig
1000 CHF
Lager-Gefrierschränke Unterbau
200 CHF
Lager-Gefrierschränke 1-türig
1200 CHF
Lager-Gefrierschränke 2-türig
1400 CHF
Lager-Kühl-Gefrier-Kombi
1500 CHF
Minibars
300 CHF
¹ Pro Gerät maximal 25 Prozent des Nettoeinkaufpreises
² Universaltruhen können von Tiefkühlen auf Kühlen umgeschaltet werden.
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3.3
Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung
3.3.1 Schritt 1 – Fördergesuch einreichen
Mit dem Fördergesuch «Energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte» kann der
Förderbeitrag beantragt werden.
Das entsprechende Formular ist unter www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm verfügbar.
Das Fördergesuch ist vollständig auszufüllen und inklusive aller notwendigen
Originalbeilagen bei den EKZ einzureichen.
Das Fördergesuch kann bis zum 31. August 2016, längstens aber bis sechs
Monate nach Gerätekauf bei den EKZ eingereicht werden. Entscheidend ist das
Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum.
3.3.2 Schritt 2 - Antragsprüfung
Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements
in der Reihenfolge der Gesuchstellung (Poststempel massgebend) und teilen
dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit.
Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten.
3.3.3 Schritt 3 - Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ca. drei Wochen nach der Förder­
zusage auf das vom Kunden angegebene Konto.
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Förderung energieeffizienter Elektrogeräte
4.1 Gegenstand und Bedingungen
Gefördert werden energieeffiziente Geräte, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 zum Einsatz kommen.
Das Förderprogramm ist gültig für «energieeffiziente Geräte», die in der Schweiz
gekauft werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung
und Lieferung des Geräts das Bestelldatum.
Mit einem Pauschalförderbetrag, jedoch mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, unterstützen die EKZ den Kauf energieeffizienter Geräte, wobei die
Summe der Förderbeiträge pro Fördergesuch mindestens 200 Franken betragen
muss.
Massgebend für die Beurteilung der Energieeffizienz der Geräte sind die Auswahlkriterien von Topten. Die aktuellen Auswahlkriterien sind unter www.topten.ch,
in der entsprechenden Rubrik, aufgelistet.
Modelle die auf www.topten.ch nicht aufgelistet sind, die Topten-Auswahl‑
kriterien aber erfüllen, sind ebenfalls förderberechtigt. Auf Anfrage wird die Topten-Konformität durch die EKZ Energieberatung überprüft.
Das Fördergesuch muss spätestens sechs Monate nach Gerätekauf bei den
EKZ eingereicht werden. Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen
Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt
das Fördergesuch als abgewiesen.
Zusammen mit dem Fördergesuch muss die Original-Rechnung eingereicht wer‑
den, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die allfälligen
Kosten für die Installation, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum
ersichtlich sind.
Übersteigt der vorgesehene Pauschalförderbetrag 25 % des Nettokaufpreises,
so werden lediglich 25 % des Nettokaufpreises ausbezahlt. Der Nettokaufpreis
resultiert nach Abzug sämtlicher Rabatte, inkl. MwSt. und vorgezogener
Recyclinggebühr (VRG).
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4.2 Liste der geförderten Geräte
Die EKZ unterstützen den Kauf von folgenden energieeffizienten Geräten:
Im Bürobereich
■■ Monitore
■■ Drucker / Multifunktionsgeräte
■■ Standby-Abschalthilfen
■■ Leuchten: Steh- und Tischleuchten
Im Aufenthaltsbereich
■■ Kaffeemaschinen
■■ Kühl- und Gefriergeräte
4.3
Förderkriterien und Beitragssätze
4.3.1 Geräte im Bürobereich
Monitore
Gefördert werden Monitore, die die Kriterien von Topten erfüllen.
Förderbeitrag: 20 Franken pro Monitor
Inkjet-Drucker
Gefördert werden Inkjet-Drucker, die die Kriterien von Topten erfüllen.
Förderbeitrag: 20 Franken pro Inkjet-Drucker
Laserdrucker / Multifunktionsgeräte
Gefördert werden Laserdrucker und Multifunktionsgeräte, die die Kriterien von
Topten erfüllen.
Förderbeitrag: 100 Franken pro A4-Format-Gerät
Förderbeitrag: 200 Franken pro A3-Format-Gerät
Standby-Abschalthilfen
Gefördert werden manuelle und elektronische Abschalthilfen, die die Kriterien
von Topten erfüllen.
Förderbeitrag: 20 Franken pro Abschalthilfe
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Leuchten
Gefördert werden Steh- und Tischleuchten, welche die Kriterien von Minergie
erfüllen (Minergie-Label). Diese Leuchten sind unter www.toplicht.ch aufgelistet.
Förderbeitrag: 100 Franken pro Tischleuchte
Förderbeitrag: 200 Franken pro Stehleuchte
4.3.2 Geräte im Aufenthaltsbereich
Kaffeemaschinen
Gefördert werden Kaffeemaschinen, die die Kriterien von Topten erfüllen.
Förderbeitrag: 100 Franken pro Portionenmaschine
Förderbeitrag: 200 Franken pro Vollautomat
Kühl- und Gefriergeräte
Gefördert werden Kühl- und Gefriergeräte, die die Kriterien von Topten erfüllen.
Förderbeitrag: 400 Franken pro A+++-Gerät
4.4 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung
4.4.1 Schritt 1 – Fördergesuch einreichen
Mit dem Fördergesuch «Energieeffiziente Elektrogeräte» kann der Förderbeitrag
beantragt werden.
Das entsprechende Formular ist unter www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm verfügbar.
Das Fördergesuch ist vollständig auszufüllen und inklusive aller notwendigen
Originalbeilagen bei den EKZ einzureichen.
Das Fördergesuch kann bis spätestens sechs Monate nach Gerätekauf bei den
EKZ eingereicht werden. Entscheidend ist das Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum.
4.4.2 Schritt 2 – Antragsprüfung
Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements
in der Reihenfolge der Gesuchstellung (Poststempel massgebend) und teilen
dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit.
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Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunter‑
lagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden.
Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten.
4.4.3 Schritt 3 – Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ca. drei Wochen nach der Förderzusage auf das vom Kunden angegebene Konto.
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5Stromeffizienz-Projekte
5.1 Gegenstand und Bedingungen
Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz, die in den
förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 umgesetzt werden.
Die EKZ unterstützen Stromeffizienz-Projekte mit einem Förderbeitrag pro eingesparte Kilowattstunde Strom, jedoch mit maximal 50 Prozent der Nettoprojektkosten. Die Summe der Förderbeiträge pro Fördergesuch muss mindestens
1 000 Franken betragen.
Fördergesuche müssen mindestens 2 Monate vor Installationsbeginn eingereicht werden (Datum des Poststempels). Fehlende Schlussrechnungen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Umsetzungsbeleges nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen.
Zusammen mit dem Umsetzungsbeleg muss die Original-Rechnung eingereicht
werden, auf welcher die relevanten Investitionen für die Installation, der Installationsort und der Installationsbeginn ersichtlich sind.
Übersteigt der vorgesehene Förderbeitrag 50 % der Nettoprojektkosten, so
werden lediglich 50 % der Nettoprojektkosten ausbezahlt. Die Nettoprojektkosten
resultieren nach Abzug sämtlicher Rabatte und Förderbeiträge von Dritten,
inkl. MwSt.
5.2 Förderkriterien und Beitragssätze
Folgende Projekte sind förderberechtigt:
1. Mit der Realisierung wurde noch nicht begonnen.
2. Das Projekt ist mit Investitionen verbunden. Als Projekt gelten auch mehrere
Einzelmassnahmen, welche in der Summe den minimalen Förderbeitrag
übersteigen.
3. Die Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand beträgt mindestens 15 Prozent.
4. Die Payback-Zeit ohne den EKZ Förderbeitrag ist grösser als 4 Jahre
Payback-Zeit: (Investitionskosten-Förderbeiträge Dritter) / jährliche Einspar‑
ung Betriebskosten.
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Förderbeitrag:
Der Förderbeitrag ist abhängig von der Höhe der Stromeinsparung gegenüber
dem Istzustand und von der Nutzungsdauer der Stromeffizienz-Massnahme.
Je grösser die relative Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand ist, desto
grösser ist der spezifische Förderbeitrag (Rp/kWh).
Grafik 1 Spezifischer Förderbeitrag in Abhängigkeit der Stromeinsparung
Die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs ist durch den Projekteigner nach‑
zuweisen (rechnerisch plausibel, bei grossen Projekten zusätzlich mittels
Messungen).
Die EKZ akzeptieren Nutzungsdauern bis maximal 10 Jahre (Planungshorizont).
Bei kürzeren Renovationszyklen (z. B. für Verkaufsflächen) sind die Zeiten entsprechend zu reduzieren.
Speziell vorgegebene Nutzungsdauern:
■■ Bei Leuchten und Leuchtmitteln gelten die Nutzungsdauer gemäss Deklaration des Herstellers, jedoch maximal 25 000 Betriebsstunden.
Der Förderbeitrag beträgt pro Unternehmen mindestens 1 000 CHF und maximal
50 000 Franken pro Jahr, jedoch maximal 50 Prozent der Nettoprojektkosten.
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5.3
Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung
5.3.1 Schritt 1 – Fördergesuch einreichen
Mit dem Fördergesuch «Stromeffizienz-Projekte» kann der Förderbeitrag beantragt werden.
Das entsprechende Formular ist unter www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm verfügbar.
Fördergesuche müssen mindestens zwei Monate vor Installationsbeginn eingereicht werden (Datum des Poststempels).
5.3.2 Schritt 2 – Antragsprüfung
Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis der eingereichten Unterlagen
und des vorliegenden Reglements. Die EKZ teilen dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung / Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit.
Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb 25 Arbeitstagen zu bearbeiten.
Fördergesuch inklusive eingereichter Unterlagen sind verbindlich. Projektänder‑
ungen sind den EKZ zu melden, wenn die Stromeinsparungen mehr als 20 Prozent vom Fördergesuch abweichen.
5.3.3 Schritt 3 – Massnahme umsetzen
Der Installationsbeginn darf erst nach dem Erhalt der schriftlichen Beitragszu‑
sicherung der EKZ erfolgen.
Die von den EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab
Erteilung der Förderzusage zu realisieren. Andernfalls verfällt die Förderzusage.
Eine Verlängerung der Beitragszusage ist in begründeten Fällen möglich. Diese
Verlängerung muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der 18-Monate-Frist
schriftlich beantragt werden (Poststempel massgebend).
5.3.4 Schritt 4 – Auszahlung
Die Fertigstellung der Installation ist den EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbeitrag mittels Einzahlungsschein einzufordern.
Vor der Auszahlung der Fördergelder können die EKZ den Erfolg der umgesetzten Massnahmen vor Ort kontrollieren.
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Die EKZ berechnen auf Basis der realisierten Massnahmen den definitiven Förderbeitrag und teilen diese dem Kunden mit einem Bestätigungsschreiben mit.
Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt ca. drei Wochen nach Versand des
Bestätigungsschreibens.
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Allgemeine Bestimmungen
6.1Förderbedingungen
Für das Förderprogramm stellen die EKZ Fördergelder in der Höhe von bis zu
1 Million Franken zur Verfügung.
Ist das jährliche Fördergeld aufgebraucht, wird das Förderprogramm unterbrochen.
Eine Information dazu wäre auf www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm zu finden.
Eine Doppelförderung durch Förderprogramme anderer Institutionen, wie zum
Beispiel durch die Klimastiftung Schweiz, ist zulässig, muss aber offen gelegt
werden.
Alle Arbeiten und Installationen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt
werden und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die EKZ haften nicht
für Schäden, die im Zusammenhang mit den unterstützten Massnahmen ent­
stehen könnten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Im Falle unkorrekter Angaben
oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden. Beiträge, die unrechtmässig erwirkt wurden,
sind von den Empfängern mit Zinsen zurückzuerstatten.
6.2Öffentlichkeitsarbeit
Der Eigentümer der Anlage akzeptiert, dass das Förderobjekt von den EKZ
(nach Rücksprache) zu Marketingzwecken verwendet werden kann.
6.3 Überprüfbarkeit der Angaben
Der Eigentümer der Anlage akzeptiert Kontrollen vor Ort und gewährleistet eine
umfassende Einsichtnahme in sämtliche, mit dem Förderprojekt in Verbindung
stehenden Dokumenten (Baugesuch, Berechnungen, Pläne und dergleichen)
durch einen Beauftragten der EKZ.
6.4 Auszahlung der Förderbeiträge
Teil- und Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
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6.5 Inkrafttreten und Gültigkeit
Das vorliegende Reglement «EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Unter‑
nehmen» tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt alle älteren Ausgaben.
Die EKZ behalten sich vor die Förderkriterien und Förderbeiträge bei Bedarf
anzupassen. Damit kann das Förderprogramm laufend den Entwicklungen von
Markt und Technik angepasst werden. Es sind jeweils die Kriterien zum Zeitpunkt des Gesucheinganges gültig.
Mit der Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert die Bedingungen gemäss Reglement.
Zürich, den 1. Januar 2016
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7Kontakte
7.1 EKZ Förderprogramm
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen»
Dreikönigsstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich
Telefon: 058 359 51 11
Email: [email protected]
Internet: www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm
7.2Topten
Topten Schweiz
Email: [email protected]
Internet: www.topten.ch
7.3 Klimastiftung Schweiz
Klimastiftung Schweiz
Postfach 2832, 8022 Zürich
Telefon: 043 285 43 49
Email: [email protected]
Internet: www.klimastiftung.ch
7.4ProKilowatt
ProKilowatt
c/o Cimark
Rte. du Rawyl 47, 1950 Sion
Telefon: 027 322 17 79
Email: [email protected]
Internet: www.prokilowatt.ch
18
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Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Energieberatung
Dreikönigstrasse 18
Postfach 2254
8022 Zürich
Telefon 058 359 51 11
www.ekz.ch /kmu-foerderprogramm