EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Unternehmen Reglement Förderansätze und Bedingungen Version 1. Januar 2016 Inhalt 1Einleitung.................................................................................................... 3 2 Grundsätze des Förderprogramms ......................................................... 4 2.1 Ziel und Zweck ..................................................................................................................... 4 2.2Teilnahmebedingungen .................................................................................................. 4 3 Förderung energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte................................ 5 3.1 Gegenstand und Bedingungen .................................................................................. 5 3.2 Förderkriterien und Beitragssätze ............................................................................ 6 3.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung ................................... 7 4 Förderung energieeffizienter Elektrogeräte .......................................... 8 4.1 Gegenstand und Bedingungen .................................................................................. 8 4.2 Liste der geförderten Geräte ....................................................................................... 9 4.3 Förderkriterien und Beitragssätze ............................................................................ 9 4.4 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung ................................ 10 5Stromeffizienz-Projekte.......................................................................... 12 5.1 Gegenstand und Bedingungen ................................................................................ 12 5.2 Förderkriterien und Beitragssätze .......................................................................... 12 5.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung ................................ 14 6 Allgemeine Bestimmungen..................................................................... 16 6.1Förderbedingungen ........................................................................................................ 16 6.2Öffentlichkeitsarbeit ...................................................................................................... 16 6.3 Überprüfbarkeit der Angaben .................................................................................. 16 6.4 Auszahlung der Förderbeiträge ............................................................................... 16 6.5 Inkrafttreten und Gültigkeit ......................................................................................... 17 7Kontakte.................................................................................................... 18 7.1 EKZ Förderprogramm ................................................................................................... 18 7.2Topten .................................................................................................................................... 18 7.3 Klimastiftung Schweiz .................................................................................................. 18 7.4ProKilowatt . . ........................................................................................................................ 18 2 1Einleitung Gemäss Bundesverfassung (Energieartikel) und Energiegesetz hat die rationelle und sparsame Nutzung von Energie, insbesondere von Elektrizität, oberste Priorität. Einerseits geht es darum mit emissionsreduzierenden Technologien das Klima zu entlasten, andererseits gilt es der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich im gesamten Strommarkt langfristig eine Strom-Verknappung abzeichnet. Deshalb müssen erneuerbare Energiequellen konsequent erschlossen und effiziente Geräte vermehrt eingesetzt werden. Der Bericht «Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich» des Bundesamtes für Energie (erschienen im Oktober 2009) belegt, dass das Stromsparpotential bereits heute 34 % des schweizerischen Stromverbrauchs beträgt (= 19.5 TWh). Abb. 1: Effizienzpotentiale im Elektrizitätsbereich (Stromverbrauch 2007= 57.7 TWh) (Quelle: BFE, Bericht «Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich», Oktober 2009) «Informieren, sensibilisieren, zum Handeln motivieren» – nach diesem Grundsatz wollen die EKZ ihre Kunden anregen, im effizienten Umgang mit Energie selber aktiv zu werden. 3 2 Grundsätze des Förderprogramms 2.1 Ziel und Zweck Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen die EKZ ihre Netzkunden motivieren, Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich umzusetzen. Für das Förderprogramm stellen die EKZ jährlich Fördergelder in der Höhe von bis zu 1 Million Franken zur Verfügung. Die Förderung der Stromeffizienz erfolgt in Form von Beiträgen für: a) den Kauf energieeffizienter Gewerbe-Kühlgeräte Pauschal, pro ersetztes Elektrogerät b) den Kauf energieeffizienter Elektrogeräte Pauschal, pro ersetztes Elektrogerät c) die Umsetzung von Stromeffizienz-Projekten individuell, pro eingesparte Kilowattstunde Strom Dieses Reglement definiert Rahmen und Vorgehen der Förderung, vom Einreichen des Fördergesuches bis zur Auszahlung der Fördergelder. 2.2Teilnahmebedingungen Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Das Unternehmen ist Kunde des EKZ-Netzgebietes. 2. Die Stromeffizienz-Massnahme wird in einer Liegenschaft umgesetzt, die sich im EKZ-Netzgebiet befindet. 3. Eine der folgenden Energieberatungen liegt vor: a) Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren eine Dienstleistung der EKZ Energieberatung für Geschäftskunden in Anspruch genommen. b) Für die Liegenschaft wurde ein Betriebsoptimierungs-Abonnement mit dem Verein energo abgeschlossen oder das Unternehmen macht beim KMU-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder der Cleantech Agentur Schweiz (act) mit. 4 3 Förderung energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte 3.1 Gegenstand und Bedingungen Gefördert werden energieeffiziente Kühlgeräte, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 zum Einsatz kommen. Das Förderprogramm wird auch in anderen Regionen angeboten. Informationen dazu finden sich auf www.topten.ch/gewerbe. Das Förderprogramm ist gültig für «energieeffiziente Kühlgeräte», die nach dem 1. September 2013 und bis spätestens 31. August 2018 gekauft werden. Mit einem Pauschalförderbetrag, jedoch mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, unterstützen die EKZ den Kauf energieeffizienter Geräte. Förderberechtigt sind alle Modelle, welche die Auswahlkriterien auf www.topten.ch erfüllen. Die Listen mit allen förderberechtigten Geräten finden sich auf www.topten.ch/gewerbe. Das Fördergesuch muss bis am 31. August 2018, längstens aber bis sechs Monate nach Gerätekauf eingereicht werden (Datum des Poststempels). Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Zusammen mit dem Fördergesuch muss die Original-Rechnung eingereicht wer‑ den, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. 5 3.2 Förderkriterien und Beitragssätze Gefördert werden: • • • • Steckerfertige Kühl- und Gefriergeräte mit gewerblicher Nutzung (zentral gekühlte Geräte werden nicht berücksichtigt) Geräte mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan, R600a/Isobutan) Geräte mit höchster Energieeffizienz Geräte mit Tür oder Deckel statt offener Bauform Förderberechtigt sind alle Modelle, die auf den laufend aktualisierten Listen von www.topten.ch unter der Rubrik «Gewerbe» oder in der Übersicht (www.topten.ch/gewerbe) über alle förderberechtigten Modelle aufgeführt sind. Die EKZ unterstützen den Kauf energieeffizienter Geräte mit einem Pauschalbeitrag gemäss unten aufgeführter Liste. Übersteigt der vorgesehene Pauschalbeitrag 25 % des Nettokaufpreises, so werden lediglich 25 % des Nettokaufpreises ausbezahlt. Der Nettokaufpreis resultiert nach Abzug sämtlicher Rabatte, inkl. MwSt. und vorgezogener Recyclinggebühr (VRG). Beitragssätze Gerätetyp Getränke-Kühler Glacé-Truhen Förderbeitrag pro Gerät ¹ 600 CHF 400 CHF Tiefkühltruhen und Universaltruhen ² 1200 CHF Kühltruhen 1000 CHF Kühlregale mit Türen 2500 CHF Tiefkühlschränke 1200 CHF Kleine Theken-Gefriergeräte 250 CHF Lager-Kühlschränke Unterbau 200 CHF Lager-Kühlschränke 1-türig 800 CHF Lager-Kühlschränke 2-türig 1000 CHF Lager-Gefrierschränke Unterbau 200 CHF Lager-Gefrierschränke 1-türig 1200 CHF Lager-Gefrierschränke 2-türig 1400 CHF Lager-Kühl-Gefrier-Kombi 1500 CHF Minibars 300 CHF ¹ Pro Gerät maximal 25 Prozent des Nettoeinkaufpreises ² Universaltruhen können von Tiefkühlen auf Kühlen umgeschaltet werden. 6 3.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung 3.3.1 Schritt 1 – Fördergesuch einreichen Mit dem Fördergesuch «Energieeffiziente Gewerbe-Kühlgeräte» kann der Förderbeitrag beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm verfügbar. Das Fördergesuch ist vollständig auszufüllen und inklusive aller notwendigen Originalbeilagen bei den EKZ einzureichen. Das Fördergesuch kann bis zum 31. August 2016, längstens aber bis sechs Monate nach Gerätekauf bei den EKZ eingereicht werden. Entscheidend ist das Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum. 3.3.2 Schritt 2 - Antragsprüfung Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements in der Reihenfolge der Gesuchstellung (Poststempel massgebend) und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten. 3.3.3 Schritt 3 - Auszahlung Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ca. drei Wochen nach der Förder zusage auf das vom Kunden angegebene Konto. 7 4 Förderung energieeffizienter Elektrogeräte 4.1 Gegenstand und Bedingungen Gefördert werden energieeffiziente Geräte, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 zum Einsatz kommen. Das Förderprogramm ist gültig für «energieeffiziente Geräte», die in der Schweiz gekauft werden. Massgebend ist bei nicht zeitgleicher Bestellung, Bezahlung und Lieferung des Geräts das Bestelldatum. Mit einem Pauschalförderbetrag, jedoch mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, unterstützen die EKZ den Kauf energieeffizienter Geräte, wobei die Summe der Förderbeiträge pro Fördergesuch mindestens 200 Franken betragen muss. Massgebend für die Beurteilung der Energieeffizienz der Geräte sind die Auswahlkriterien von Topten. Die aktuellen Auswahlkriterien sind unter www.topten.ch, in der entsprechenden Rubrik, aufgelistet. Modelle die auf www.topten.ch nicht aufgelistet sind, die Topten-Auswahl‑ kriterien aber erfüllen, sind ebenfalls förderberechtigt. Auf Anfrage wird die Topten-Konformität durch die EKZ Energieberatung überprüft. Das Fördergesuch muss spätestens sechs Monate nach Gerätekauf bei den EKZ eingereicht werden. Fehlende Originalbeilagen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Fördergesuches nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Zusammen mit dem Fördergesuch muss die Original-Rechnung eingereicht wer‑ den, auf welcher der genaue Gerätetyp, der Preis pro Gerät, die allfälligen Kosten für die Installation, die Lieferadresse sowie das Bestell- bzw. Kaufdatum ersichtlich sind. Übersteigt der vorgesehene Pauschalförderbetrag 25 % des Nettokaufpreises, so werden lediglich 25 % des Nettokaufpreises ausbezahlt. Der Nettokaufpreis resultiert nach Abzug sämtlicher Rabatte, inkl. MwSt. und vorgezogener Recyclinggebühr (VRG). 8 4.2 Liste der geförderten Geräte Die EKZ unterstützen den Kauf von folgenden energieeffizienten Geräten: Im Bürobereich ■■ Monitore ■■ Drucker / Multifunktionsgeräte ■■ Standby-Abschalthilfen ■■ Leuchten: Steh- und Tischleuchten Im Aufenthaltsbereich ■■ Kaffeemaschinen ■■ Kühl- und Gefriergeräte 4.3 Förderkriterien und Beitragssätze 4.3.1 Geräte im Bürobereich Monitore Gefördert werden Monitore, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 20 Franken pro Monitor Inkjet-Drucker Gefördert werden Inkjet-Drucker, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 20 Franken pro Inkjet-Drucker Laserdrucker / Multifunktionsgeräte Gefördert werden Laserdrucker und Multifunktionsgeräte, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 100 Franken pro A4-Format-Gerät Förderbeitrag: 200 Franken pro A3-Format-Gerät Standby-Abschalthilfen Gefördert werden manuelle und elektronische Abschalthilfen, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 20 Franken pro Abschalthilfe 9 Leuchten Gefördert werden Steh- und Tischleuchten, welche die Kriterien von Minergie erfüllen (Minergie-Label). Diese Leuchten sind unter www.toplicht.ch aufgelistet. Förderbeitrag: 100 Franken pro Tischleuchte Förderbeitrag: 200 Franken pro Stehleuchte 4.3.2 Geräte im Aufenthaltsbereich Kaffeemaschinen Gefördert werden Kaffeemaschinen, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 100 Franken pro Portionenmaschine Förderbeitrag: 200 Franken pro Vollautomat Kühl- und Gefriergeräte Gefördert werden Kühl- und Gefriergeräte, die die Kriterien von Topten erfüllen. Förderbeitrag: 400 Franken pro A+++-Gerät 4.4 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung 4.4.1 Schritt 1 – Fördergesuch einreichen Mit dem Fördergesuch «Energieeffiziente Elektrogeräte» kann der Förderbeitrag beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm verfügbar. Das Fördergesuch ist vollständig auszufüllen und inklusive aller notwendigen Originalbeilagen bei den EKZ einzureichen. Das Fördergesuch kann bis spätestens sechs Monate nach Gerätekauf bei den EKZ eingereicht werden. Entscheidend ist das Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum. 4.4.2 Schritt 2 – Antragsprüfung Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis des vorliegenden Reglements in der Reihenfolge der Gesuchstellung (Poststempel massgebend) und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. 10 Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunter‑ lagen retourniert. Diese werden von den EKZ abgestempelt, um einen Doppelbezug zu vermeiden. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten. 4.4.3 Schritt 3 – Auszahlung Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt ca. drei Wochen nach der Förderzusage auf das vom Kunden angegebene Konto. 11 5Stromeffizienz-Projekte 5.1 Gegenstand und Bedingungen Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz, die in den förderberechtigten Gebäuden gemäss Ziffer 2.2 umgesetzt werden. Die EKZ unterstützen Stromeffizienz-Projekte mit einem Förderbeitrag pro eingesparte Kilowattstunde Strom, jedoch mit maximal 50 Prozent der Nettoprojektkosten. Die Summe der Förderbeiträge pro Fördergesuch muss mindestens 1 000 Franken betragen. Fördergesuche müssen mindestens 2 Monate vor Installationsbeginn eingereicht werden (Datum des Poststempels). Fehlende Schlussrechnungen müssen spätestens einen Monat nach Eingang des Umsetzungsbeleges nachgereicht werden, ansonsten gilt das Fördergesuch als abgewiesen. Zusammen mit dem Umsetzungsbeleg muss die Original-Rechnung eingereicht werden, auf welcher die relevanten Investitionen für die Installation, der Installationsort und der Installationsbeginn ersichtlich sind. Übersteigt der vorgesehene Förderbeitrag 50 % der Nettoprojektkosten, so werden lediglich 50 % der Nettoprojektkosten ausbezahlt. Die Nettoprojektkosten resultieren nach Abzug sämtlicher Rabatte und Förderbeiträge von Dritten, inkl. MwSt. 5.2 Förderkriterien und Beitragssätze Folgende Projekte sind förderberechtigt: 1. Mit der Realisierung wurde noch nicht begonnen. 2. Das Projekt ist mit Investitionen verbunden. Als Projekt gelten auch mehrere Einzelmassnahmen, welche in der Summe den minimalen Förderbeitrag übersteigen. 3. Die Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand beträgt mindestens 15 Prozent. 4. Die Payback-Zeit ohne den EKZ Förderbeitrag ist grösser als 4 Jahre Payback-Zeit: (Investitionskosten-Förderbeiträge Dritter) / jährliche Einspar‑ ung Betriebskosten. 12 Förderbeitrag: Der Förderbeitrag ist abhängig von der Höhe der Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand und von der Nutzungsdauer der Stromeffizienz-Massnahme. Je grösser die relative Stromeinsparung gegenüber dem Istzustand ist, desto grösser ist der spezifische Förderbeitrag (Rp/kWh). Grafik 1 Spezifischer Förderbeitrag in Abhängigkeit der Stromeinsparung Die Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs ist durch den Projekteigner nach‑ zuweisen (rechnerisch plausibel, bei grossen Projekten zusätzlich mittels Messungen). Die EKZ akzeptieren Nutzungsdauern bis maximal 10 Jahre (Planungshorizont). Bei kürzeren Renovationszyklen (z. B. für Verkaufsflächen) sind die Zeiten entsprechend zu reduzieren. Speziell vorgegebene Nutzungsdauern: ■■ Bei Leuchten und Leuchtmitteln gelten die Nutzungsdauer gemäss Deklaration des Herstellers, jedoch maximal 25 000 Betriebsstunden. Der Förderbeitrag beträgt pro Unternehmen mindestens 1 000 CHF und maximal 50 000 Franken pro Jahr, jedoch maximal 50 Prozent der Nettoprojektkosten. 13 5.3 Projektablauf vom Fördergesuch bis zur Auszahlung 5.3.1 Schritt 1 – Fördergesuch einreichen Mit dem Fördergesuch «Stromeffizienz-Projekte» kann der Förderbeitrag beantragt werden. Das entsprechende Formular ist unter www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm verfügbar. Fördergesuche müssen mindestens zwei Monate vor Installationsbeginn eingereicht werden (Datum des Poststempels). 5.3.2 Schritt 2 – Antragsprüfung Die EKZ entscheiden über die Anfrage auf Basis der eingereichten Unterlagen und des vorliegenden Reglements. Die EKZ teilen dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung / Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit. Die EKZ sind bemüht, die Gesuche innerhalb 25 Arbeitstagen zu bearbeiten. Fördergesuch inklusive eingereichter Unterlagen sind verbindlich. Projektänder‑ ungen sind den EKZ zu melden, wenn die Stromeinsparungen mehr als 20 Prozent vom Fördergesuch abweichen. 5.3.3 Schritt 3 – Massnahme umsetzen Der Installationsbeginn darf erst nach dem Erhalt der schriftlichen Beitragszu‑ sicherung der EKZ erfolgen. Die von den EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der Förderzusage zu realisieren. Andernfalls verfällt die Förderzusage. Eine Verlängerung der Beitragszusage ist in begründeten Fällen möglich. Diese Verlängerung muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der 18-Monate-Frist schriftlich beantragt werden (Poststempel massgebend). 5.3.4 Schritt 4 – Auszahlung Die Fertigstellung der Installation ist den EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbeitrag mittels Einzahlungsschein einzufordern. Vor der Auszahlung der Fördergelder können die EKZ den Erfolg der umgesetzten Massnahmen vor Ort kontrollieren. 14 Die EKZ berechnen auf Basis der realisierten Massnahmen den definitiven Förderbeitrag und teilen diese dem Kunden mit einem Bestätigungsschreiben mit. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt ca. drei Wochen nach Versand des Bestätigungsschreibens. 15 6 Allgemeine Bestimmungen 6.1Förderbedingungen Für das Förderprogramm stellen die EKZ Fördergelder in der Höhe von bis zu 1 Million Franken zur Verfügung. Ist das jährliche Fördergeld aufgebraucht, wird das Förderprogramm unterbrochen. Eine Information dazu wäre auf www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm zu finden. Eine Doppelförderung durch Förderprogramme anderer Institutionen, wie zum Beispiel durch die Klimastiftung Schweiz, ist zulässig, muss aber offen gelegt werden. Alle Arbeiten und Installationen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die EKZ haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit den unterstützten Massnahmen ent stehen könnten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Im Falle unkorrekter Angaben oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden. Beiträge, die unrechtmässig erwirkt wurden, sind von den Empfängern mit Zinsen zurückzuerstatten. 6.2Öffentlichkeitsarbeit Der Eigentümer der Anlage akzeptiert, dass das Förderobjekt von den EKZ (nach Rücksprache) zu Marketingzwecken verwendet werden kann. 6.3 Überprüfbarkeit der Angaben Der Eigentümer der Anlage akzeptiert Kontrollen vor Ort und gewährleistet eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche, mit dem Förderprojekt in Verbindung stehenden Dokumenten (Baugesuch, Berechnungen, Pläne und dergleichen) durch einen Beauftragten der EKZ. 6.4 Auszahlung der Förderbeiträge Teil- und Vorauszahlungen werden nicht geleistet. 16 6.5 Inkrafttreten und Gültigkeit Das vorliegende Reglement «EKZ Förderprogramm Stromeffizienz im Unter‑ nehmen» tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt alle älteren Ausgaben. Die EKZ behalten sich vor die Förderkriterien und Förderbeiträge bei Bedarf anzupassen. Damit kann das Förderprogramm laufend den Entwicklungen von Markt und Technik angepasst werden. Es sind jeweils die Kriterien zum Zeitpunkt des Gesucheinganges gültig. Mit der Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert die Bedingungen gemäss Reglement. Zürich, den 1. Januar 2016 17 7Kontakte 7.1 EKZ Förderprogramm Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» Dreikönigsstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich Telefon: 058 359 51 11 Email: [email protected] Internet: www.ekz.ch/kmu-foerderprogramm 7.2Topten Topten Schweiz Email: [email protected] Internet: www.topten.ch 7.3 Klimastiftung Schweiz Klimastiftung Schweiz Postfach 2832, 8022 Zürich Telefon: 043 285 43 49 Email: [email protected] Internet: www.klimastiftung.ch 7.4ProKilowatt ProKilowatt c/o Cimark Rte. du Rawyl 47, 1950 Sion Telefon: 027 322 17 79 Email: [email protected] Internet: www.prokilowatt.ch 18 19 Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Energieberatung Dreikönigstrasse 18 Postfach 2254 8022 Zürich Telefon 058 359 51 11 www.ekz.ch /kmu-foerderprogramm
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