Grössere Wahlfreiheit für Anlagen der 2. Säule

Grössere Wahlfreiheit für Anlagen der 2. Säule
In rund einem Monat stimmt die Schweiz über die Initiative «AHV plus: für eine starke AHV» ab,
lanciert vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Die Initiative «AHV plus» verlangt 10 Prozent
mehr Altersrente für alle bestehenden und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Wir fordern,
die 2. Säule in einen obligatorischen und überobligatorischen Teil aufzuteilen und damit eine
grössere Wahlfreiheit für Anlagen zu ermöglichen.
Das Anliegen der Initianten klingt gut: Rentnerinnen und Rentner sollen auch im Alter ihren bisherigen
Lebensstandard beibehalten können. Um dies zu gewährleisten, müssten die Altersrenten erhöht
werden, denn die Renten aus der 2. Säule, für die meisten ist die AHV die wichtigste Einkommensquelle im Alter, schrumpfen. Finanziert werden soll dieser Ausbau durch höhere Lohnabzüge.
Rentenreform 2020 reicht nicht aus
Unser Unternehmen durchleuchtet Tag für Tag die Anlagerisiken und Verpflichtungen vieler kleiner
und grosser Schweizer Pensionskassen. Und wir stellen fest, dass in der obligatorischen beruflichen
Vorsorge grosse Probleme auf eine Lösung warten. Bundesrat Berset hat sich vorgenommen, die
Probleme mit der „Rentenreform 2020“ grundlegend anpacken. Das ist zwar löblich, doch aus unserer
Sicht ist sogar dieser Vorschlag nicht mehr realistisch. Aus dem einfachen Grund, weil die Reform
bereits bei der geplanten Einführung in vier Jahren nicht mehr finanzierbar sein wird. Wer das nicht
wahrhaben will, ignoriert das Zinsumfeld wie auch die Wachstumsaussichten.
Schmerzhaft, aber nötig: Mindestumwandlungssatz unter 6 Prozent senken
Aktuell ist die jährliche Verzinsung von aktuell 6.8 Prozent auf dem angesparten Kapital, die Rentnerinnen und Rentnern zugesichert wird, viel zu hoch. Diese Situation wird sich weiterhin verschärfen,
wenn die Zinsen so tief bleiben, und danach sieht es aus. Einzig eine Senkung auf weniger als 6
Prozent könnte hier Abhilfe schaffen. Bei einigen Kassen wird bereits so der überobligatorische Teil
gehandhabt. Auch die rigide Ausgestaltung der 2. Säule trägt nicht dazu bei, die Risiken sachgerechter
zu verteilen. Zu viele Risiken werden von den Kassen und damit von den Unternehmen respektive bei
allen Beamtenkassen vom Staat und den Steuerzahlern getragen.
Wer eine Rendite will, muss Risiken eingehen
Eine Möglichkeit, die Risiken und damit die Verantwortung auf die Nutzniessenden, also die Rentenbezügern, zu übertragen, kann folgendermassen aussehen: Die 2. Säule wird auf ein obligatorisches
Minimum reduziert. Zu prüfen sind auch 1e-Pläne und generell eine Umstrukturierung der Kasse mit
einem obligatorischen Teil, der mehr oder weniger fix ist und mit einem überobligatorischen Teil, der
grössere Wahlfreiheit bei den Anlagen erlaubt. Vorausgesetzt, man ist bereit ist, das grössere Risiko zu
tragen. Welchen Weg auch immer man wählt, eine Anpassung ist zwingend. Denn bei der herrschenden Tiefzinssituation steuern wir unweigerlich auf unterfinanzierte Kassen zu. Und das kann niemand
wollen.
Wer länger lebt, wird später alt
Fazit: Das Rentenalter muss an die gestiegene und weiter steigende Lebenserwartung angepasst
werden. Wir sollten uns mit dem Gedanken anfreunden, dass aufgrund der demografischen
Entwicklung – immer weniger Beitragszahler müssen für eine immer grössere Anzahl Beitragsbezüger
aufkommen – wir alle, Männer und Frauen, länger arbeiten werden. Bereits jetzt findet eine
Umverteilung zu Lasten der Jungen statt. Sie werden die Zeche zahlen müssen.
Heinz B. Rothacher, Chief Executive Officer, Complementa Investment-Controlling AG