Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Basketball TV Option und Eishockey TV Option. 1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde. 2 Vertragsgegenstand Mit nachfolgenden TV Optionen stellt die Telekom dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten jeweils ein Programm zu den Spielen der easyCredit Basketball Bundesliga und der Deutschen Eishockey Liga zur Verfügung. 3 Leistungsumfang Die Telekom bietet dem Kunden mit den TV Optionen jeweils Zugang zu einem zusätzlichen TV-Programm u. a. mit Live Übertragungen und Berichterstattungen. Der Kunde kann die gebuchten Programme über einen Internet-Zugang auf seinem Mobilfunk-Endgerät oder PC-System sowie über EntertainTV anschauen. a) Basketball TV Option Mit der Basketball TV Option stellt die Telekom dem Kunden ein Programm mit den Spielen der easyCredit Basketball Bundesliga bereit. b) Eishockey TV Option Mit der Eishockey TV Option stellt die Telekom dem Kunden ein Programm mit den Spielen der Deutschen Eishockey Liga zur Verfügung. Die Telekom hat keinen Einfluss auf die Programm-Inhalte und Sendezeiten der einzelnen Kanäle. Es ist möglich, dass bestimmte Spiele, die im Rahmen von dem jeweiligen TV-Programm übertragen werden, aus lizenzrechtlichen Gründen nur innerhalb von Deutschland empfangbar sind. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Telekom für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. 4 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form zu nutzen, z. B. durch den Upload in sogenannte File- bzw. Streaming-Sharing Systeme oder kommerziell, z. B. für InternetTicker bzw. SMS Dienste. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber der Telekom, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte zu rechnen. b) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USBStick und CD-ROM dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. Nutzung durch Dritte Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekom- Telekom, Stand: 31.08.2016 munikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Die monatlichen Preise sind jeweils auf den Tag der betriebsfähigen Bereitstellung bezogen (Stichtag) im Voraus zu zahlen. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. 6.2 Bei Nutzung der Abrechnung über die Rechnung, ist der Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. 6.3 Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. 6.4 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 7 Haftung 7.1 Die Telekom haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 7.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System oder Mobilfunk-Endgerät des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise 8.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. 8.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies www.telekom.de 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Basketball TV Option und Eishockey TV Option. aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. 8.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen die Telekom zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. 8.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. 9 Vertragslaufzeit/Kündigung 9.1 Vertragslaufzeiten Der Kunde kann Basketball TV Option und Eishockey TV Option mit – einmonatiger Vertragslaufzeit oder – zwölfmonatiger Vertragslaufzeit wählen. Die Mindestvertragslaufzeit für die beauftragte TV Option beginnt jeweils mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. 9.2 Kündigung a) bei einmonatiger Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – jeweils zum Monatsende – in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen Monat. b) bei zwölfmonatiger Vertragslaufzeit Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – jeweils zum Monatsende – in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate. 9.3 Das Recht der Vertragspartner, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt 9.4 Sofern die Rechte der Telekom für die Übertragungen erlöschen, so teilt die Telekom dies dem Kunden unverzüglich mit. Beide Vertragspartner haben dann das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. 10 Voraussetzung Voraussetzung für die Nutzung von der betreffenden TV Option ist ein Internetzugang über einen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss. Die zur Nutzung erforderlichen Anschlüsse und Tarife zum Internet sowie das beim Kunden benötigte Equipment (Software und Hardware) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Falls vorhanden, stellt die Telekom für die Nutzung der Leistung Apps für die verschiedenen Mobilfunk-Endgeräte bzw. Client-Software für PC-Systeme zum Download zur Verfügung. 11 Sonstige Bedingungen 11.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 11.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. 11.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. 12 Preise Die angegebenen Preise enthalten die Umsatzsteuer (USt) in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend geändert. Preise in EUR mit USt Basketball TV Option 1) für Kunden mit einem Telekom-Vertrag über einen Privatkunden Festnetz-Anschluss inkl. Internetzugang (wie z. B. MagentaZuhause oder Call & Surf) bzw. mit einem Privatkunden Mobilfunk-Laufzeitvertrag der Telekom über einen Sprachtarif inkl. 1) Internetzugang (wie z. B. MagentaMobil), monatlich ................................................................................................................................................... Der Preis wird für Kunden, die das Produkt zum ersten Mal buchen, erst ab dem 25. Monat berechnet; die ersten 24 Monate sind unentgeltlich. 4,95 für Kunden mit EntertainTV, monatlich .............................................................................................................................................................................. 0,00 für alle anderen Kunden mit einmonatiger Vertragslaufzeit, monatlich ........................................................................................................................................................... mit zwölfmonatiger Vertragslaufzeit, monatlich ....................................................................................................................................................... 14,95 9,95 Eishockey TV Option 1) für Kunden mit einem Telekom-Vertrag über einen Privatkunden Festnetz-Anschluss inkl. Internetzugang (wie z. B. MagentaZuhause oder Call & Surf) bzw. mit einem Privatkunden Mobilfunk-Laufzeitvertrag der Telekom über einen Sprachtarif inkl. 1) Internetzugang (wie z. B. MagentaMobil), monatlich ................................................................................................................................................... Der Preis wird für Kunden, die das Produkt zum ersten Mal buchen, erst ab dem 25. Monat berechnet; die ersten 24 Monate sind unentgeltlich. 4,95 für Kunden mit EntertainTV, monatlich .............................................................................................................................................................................. 0,00 für alle anderen Kunden mit einmonatiger Vertragslaufzeit, monatlich ........................................................................................................................................................... mit zwölfmonatiger Vertragslaufzeit, monatlich ....................................................................................................................................................... 16,95 9,95 1) Ausnahme sind Anschlüsse bzw. Tarife mit Internetzugängen, die zeit- oder volumenabhängig abgerechnet werden. Telekom, Stand: 31.08.2016 www.telekom.de 2
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