Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Termin Seminarnummer 04.10. bis 06.10.2016 F07-1610041 Seminarplan Seminareröffnung, Organisatorisches Übersicht zu den Rechtsgrundlagen: Straßenverkehrssicherungspflichten Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung (Normenhierarchie zum Arbeitszeitrecht) Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz mit Bezug zum Winterdienst Beispiele tarifvertraglicher Regelungen aus dem TVöD zur Arbeitszeit und mit Bezug zum Winterdienst Definitionen zur Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit, Lenk- und Ruhezeiten im Winterdienst usw. Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit: Definition und Vergütungspflicht Ansprüche der Beschäftigten Schwierigkeiten in der betrieblichen Anwendung und Lösungsansätze Arbeits- und Gesundheitsschutz und Arbeitszeitregelungen im Winterdienst Anwendbare Grundsätze im Rahmen der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus den gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilungen zur Tätigkeit im Winterdienst (Grundlagen, Indikationen, Dokumentation usw.) Beispiele der Personalbedarfsberechnung für einen Winterdienstplan, Gestaltung eines Winterdienstplans Grundzüge der Personalbedarfsberechnung Grundzüge der Dienstplangestaltung Pflichten der Beschäftigten und Haftungsfragen rund um den Winterdienst Organisationspflichten des Arbeitgebers Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung Arbeitnehmerhaftung (Überblick und mögliche Verschuldenstatbestände) Überlastungs-/Gefahren-/Entlastungsanzeige Beteiligungs-/Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung und ihre Durchsetzung Weitere Bildungsplanung Seminarauswertung Referent/-innen Kirsten Drenckberg, ver.di Landesbezirk Bayern, München Roland Sommer, Vertrauensleutesprecher & Personalratsvorsitzender, Stadt Marktredwitz Titel Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Rechtsgrundlage für die Freistellung gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Termin Dienstag, 04.10.2016, 12:00 Uhr bis Donnerstag, 06.10.2016, 13:00 Uhr Ort ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum ´Clara Sahlberg´, Koblanckstraße 10, 14109 Berlin (Wannsee), Fon: (030) 806713-0 Kostenerstattung Mit dem Seminarbesuch entstehen folgende Kosten: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten. Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird geregelt durch § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG. Seminargebühr/ Rechnung Die Seminargebühr beträgt 690,00 EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit). Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor dem Seminar in voller Höhe zu begleichen. Übernachtung/ Tagungsverpflegung Mit dem Tagungshaus wurde eine Pauschale vereinbart, die eine Übernachtung im Einzelzimmer vorsieht. Während des Seminars erhalten Sie eine Tagesverpflegung. Die Kosten für die Pauschale betragen 262,00 EUR (inkl. MwSt) und sind mit dem Tagungshaus abzurechnen. Anmeldeschluss 07.09.2016 Anmeldung bitte an ver.di Bildung + Beratung gGmbH, Bundesweite Seminare und Tagungen, Köpenicker Straße 31, 10179 Berlin senden oder faxen an: (030) 263 9989-25. Weitere Informationen erhalten Sie bei ver.di Bildung + Beratung gGmbH. Ihre Ansprechpartnerin: Yvonne Göbel, Fon: (030) 263 9989-24, E-Mail: [email protected], Internet: www.verdi-bub.de Sitz der Gesellschaft:: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde, Aufsichtsratsvorsitz: Christoph Meister - Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210 FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN DE90300501101005915754, BIC DUSSDEDDXXX
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