Beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung

NIEDERSÄCHSISCHER ZWECKVERBAND
ZUR APPROBATIONSERTEILUNG (NiZzA)
Beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ist
voraussichtlich zum 01.11.2016 die Stelle der/des
Leiterin/Leiters der Abteilung 1
in der Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. ggf. in der Besoldungsgruppe A 13 zu
besetzen.
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Er wurde im Jahr 2006 von der
Ärztekammer Niedersachsen, der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und
der Zahnärztekammer Niedersachsen gegründet. Aktuell sind beim NiZzA 16
Personen beschäftigt.
Der NiZzA ist u. a. zuständig für die Erteilung von Approbationen und
Berufserlaubnissen an Human- und Zahnmediziner*, die ihre Ausbildung im Ausland
abgeschlossen haben.
Ferner obliegt dem NiZzA insbesondere die Aufsicht über die in Niedersachsen
tätigen Ärzte, Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten nach den Vorschriften der Bundesärzteordnung,
des
Gesetzes
über
die
Ausübung
der
Zahnheilkunde
und
des
Psychotherapeutengesetzes. Schließlich ist der NiZzA auch für die Einhaltung
bestimmter betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zuständig.
Die zu besetzende Stelle umfasst die Leitung der Abteilung 1 mit zurzeit 6
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
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Prüfung der Gleichwertigkeit abgeschlossener human- und zahnmedizinischer
Ausbildungen aus dem Ausland,
Erteilung,
Rücknahme
und
Widerruf
von
Approbationen
und
Berufserlaubnissen,
Erteilung von Bescheinigungen über die tatsächliche Berechtigung zur
Ausübung des Berufes,
Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten und Zahnärzten
sowie in Krankenhäusern und Heimen,
umfassende telefonische, persönliche oder schriftliche Beratungstätigkeit zu
den vorstehend genannten Themen,
Bearbeitung von Eingaben und Grundsatzangelegenheiten,
Prozessvertretung,
Beauftragte/r für den Haushalt,
Stellvertretung der Geschäftsführerin in Abwesenheit.
Gesucht wird eine Volljuristin / ein Volljurist mit nachgewiesenen sehr guten
verwaltungsrechtlichen Kenntnissen und starker Motivation, sich in die Bereiche der
Bundesärzteordnung, des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, des
25.08.2016
Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
einzuarbeiten.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse, gute Englischkenntnisse sowie Berufserfahrung
werden erwartet. Aufgrund der übertragenen Führungsposition sind ein besonders
gutes Verhandlungsgeschick sowie die ausgeprägte Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu führen, notwendig.
Erwartet werden des Weiteren eine gute Kommunikations-, Konflikt- sowie
Durchsetzungsfähigkeit. Die Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen moderner
Dienstleistung und hoheitlichem Handeln erfordert zudem eine besondere Sensibilität
im Umgang mit den Adressaten des NiZzA.
Es wird eine Persönlichkeit gesucht, die sich gut in die flache Hierarchie des NiZzA
einfügt.
Der sichere Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten (insbesondere Word
und Outlook) sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in das hiesige EDVDatenbanksystem werden erwartet.
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Darüber hinaus ist der
NiZzA dienstherrenfähig, so dass bei Erfüllung der beamtenrechtlichen
Voraussetzungen und bei Vorliegen der Zustimmung der Organe des NiZzA eine
Verbeamtung in Betracht kommen kann (Besoldungsgruppe A 13).
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der
anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen
Gewicht entgegenstehen.
Es wird gebeten, eine Schwerbehinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer
Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Bedienstete der öffentlichen Verwaltung werden gebeten, bereits mit der Bewerbung
die Einwilligung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 16.09.2016 mit den üblichen
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den Niedersächsischen Zweckverband
zur Approbationserteilung (NiZzA), Frau Waldeck, Berliner Allee 20, 30175 Hannover.
Für weitere Informationen rufen Sie gern Frau Waldeck oder Herrn Schreiber an
(Tel.-Nr. 0511/380-2580 bzw. -2561).
* Zur
besseren Lesbarkeit wurde im Text teilweise auf die Nennung der weiblichen
Form verzichtet.
25.08.2016