Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter zum 01.10.2016

NIEDERSÄCHSISCHER ZWECKVERBAND
ZUR APPROBATIONSERTEILUNG (NiZzA)
Beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ist
voraussichtlich zum 01.10.2016 eine volle Stelle als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
in der Entgeltgruppe 9 TV-L bzw. ggf. in der Besoldungsgruppe A 9 in der Abteilung
2 (Landesprüfungsamt) des NiZzA zu besetzen.
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Er wurde im Jahr 2006 von der
Ärztekammer Niedersachsen, der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und
der Zahnärztekammer Niedersachsen gegründet. Aktuell sind beim NiZzA 16
Personen beschäftigt.
Der NiZzA hat im Jahr 2006 u. a. die Aufgaben des früheren Landesprüfungsamts für
die Heilberufe übernommen. Hierzu gehören insbesondere die Ausführung der
Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte sowie der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten. Der zu betreuende Personenkreis reicht vom
Abiturienten*, der ein entsprechendes Studium aufnehmen möchte, bis zum
Hochschulabsolventen, der die Erteilung der Approbation begehrt.
Darüber hinaus ist der NiZzA u. a. Aufsichtsbehörde über die in Niedersachsen
tätigen Ärzte, Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten, und erteilt Approbationen und Berufserlaubnisse an
Human- und Zahnmediziner, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Die für den Studienort Göttingen/Oldenburg zu besetzende Stelle umfasst
insbesondere folgende Aufgabenbereiche in der Human- und in der Zahnmedizin:
- Bearbeitung der Anträge auf Zulassung zu den ärztlichen Prüfungen
- Bearbeitung von Anträgen auf Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen
sowie auf Anrechnung von Krankenpflegedienst, Erster Hilfe und Famulaturen
- Telefonische, persönliche und schriftliche Beratung der Adressaten des
Zweckverbands
- Auswahl und Bestellung von Prüfungskommissionen
- Bestellung und Einsatz von Aufsichtskräften
- Betreuung der Ärztlichen Prüfungen und Durchführung regelmäßiger
Sprechstunden in Göttingen
- Fertigung von Bescheiden und Bearbeitung von Widersprüchen
- Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation und
Entscheidung
- Durchführung der BAföG-Teilerlassverordnung
- Auszahlungen von Vergütungen für Prüfer und Aufsichtskräfte
- Erhebung von Gebühren
- Stellvertretung der Abteilungsleiterin/des Abteilungsleiters
Bewerben können sich für die Stelle Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für
den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, Beschäftigte, die die
Angestelltenprüfung II absolviert haben oder von der Prüfungspflicht befreit sind,
sowie sonstige Personen, die über einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit guten verwaltungsrechtlichen Kenntnissen, die
selbstständig und eigenverantwortlich im Team arbeiten kann.
Erwartet
werden
ein
ausgeprägtes
Verhandlungsgeschick,
gute
Kommunikationsfähigkeiten sowie Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit den
Adressaten des Zweckverbands.
Aufgrund der Größe des Zweckverbands wird eine teamfähige Persönlichkeit
gesucht, die sich gut in die flache Hierarchie einfügt.
Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen nach Göttingen/Oldenburg zu den
mehrtägigen Prüfungsterminen sowie zu den dort angebotenen Sprechzeiten wird
zwingend vorausgesetzt.
Der sichere Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten (insbesondere Word
und Outlook) sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in das hiesige EDVDatenbanksystem werden erwartet.
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 9 TV-L. Darüber hinaus ist der
NiZzA dienstherrenfähig, so dass bei Erfüllung der beamtenrechtlichen
Voraussetzungen und bei Vorliegen der Zustimmung der Organe des NiZzA eine
Verbeamtung in Betracht kommen kann (Besoldungsgruppe A 9).
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften
bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung im Sinne von § 68
SGB IX soll zur Wahrung der Interessen der Bewerberin/des Bewerbers bereits in
der Bewerbung mitgeteilt werden.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Bedienstete der öffentlichen Verwaltung werden gebeten, bereits mit der Bewerbung
die Einwilligung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.07.2016 mit den üblichen
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den Niedersächsischen Zweckverband
zur Approbationserteilung (NiZzA), Frau Waldeck, Berliner Allee 20, 30175 Hannover.
Für weitere Informationen rufen Sie gerne Frau Waldeck und Herrn Geuke-Wittkopp
an (Tel.-Nr. 0511/380-2580 bzw. -2590).
* Zur
besseren Lesbarkeit wurde im Text teilweise auf die Nennung der weiblichen
Form verzichtet.
06/2016