NIEDERSÄCHSISCHER ZWECKVERBAND ZUR APPROBATIONSERTEILUNG (NiZzA) Beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ist voraussichtlich zum 01.10.2016 eine volle Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Entgeltgruppe 9 TV-L bzw. ggf. in der Besoldungsgruppe A 9 in der Abteilung 2 (Landesprüfungsamt) des NiZzA zu besetzen. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Er wurde im Jahr 2006 von der Ärztekammer Niedersachsen, der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer Niedersachsen gegründet. Aktuell sind beim NiZzA 16 Personen beschäftigt. Der NiZzA hat im Jahr 2006 u. a. die Aufgaben des früheren Landesprüfungsamts für die Heilberufe übernommen. Hierzu gehören insbesondere die Ausführung der Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der zu betreuende Personenkreis reicht vom Abiturienten*, der ein entsprechendes Studium aufnehmen möchte, bis zum Hochschulabsolventen, der die Erteilung der Approbation begehrt. Darüber hinaus ist der NiZzA u. a. Aufsichtsbehörde über die in Niedersachsen tätigen Ärzte, Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, und erteilt Approbationen und Berufserlaubnisse an Human- und Zahnmediziner, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben. Die für den Studienort Göttingen/Oldenburg zu besetzende Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche in der Human- und in der Zahnmedizin: - Bearbeitung der Anträge auf Zulassung zu den ärztlichen Prüfungen - Bearbeitung von Anträgen auf Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen sowie auf Anrechnung von Krankenpflegedienst, Erster Hilfe und Famulaturen - Telefonische, persönliche und schriftliche Beratung der Adressaten des Zweckverbands - Auswahl und Bestellung von Prüfungskommissionen - Bestellung und Einsatz von Aufsichtskräften - Betreuung der Ärztlichen Prüfungen und Durchführung regelmäßiger Sprechstunden in Göttingen - Fertigung von Bescheiden und Bearbeitung von Widersprüchen - Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation und Entscheidung - Durchführung der BAföG-Teilerlassverordnung - Auszahlungen von Vergütungen für Prüfer und Aufsichtskräfte - Erhebung von Gebühren - Stellvertretung der Abteilungsleiterin/des Abteilungsleiters Bewerben können sich für die Stelle Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, Beschäftigte, die die Angestelltenprüfung II absolviert haben oder von der Prüfungspflicht befreit sind, sowie sonstige Personen, die über einen gleichwertigen Abschluss verfügen. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit guten verwaltungsrechtlichen Kenntnissen, die selbstständig und eigenverantwortlich im Team arbeiten kann. Erwartet werden ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, gute Kommunikationsfähigkeiten sowie Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit den Adressaten des Zweckverbands. Aufgrund der Größe des Zweckverbands wird eine teamfähige Persönlichkeit gesucht, die sich gut in die flache Hierarchie einfügt. Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen nach Göttingen/Oldenburg zu den mehrtägigen Prüfungsterminen sowie zu den dort angebotenen Sprechzeiten wird zwingend vorausgesetzt. Der sichere Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten (insbesondere Word und Outlook) sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in das hiesige EDVDatenbanksystem werden erwartet. Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 9 TV-L. Darüber hinaus ist der NiZzA dienstherrenfähig, so dass bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und bei Vorliegen der Zustimmung der Organe des NiZzA eine Verbeamtung in Betracht kommen kann (Besoldungsgruppe A 9). Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung im Sinne von § 68 SGB IX soll zur Wahrung der Interessen der Bewerberin/des Bewerbers bereits in der Bewerbung mitgeteilt werden. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Bedienstete der öffentlichen Verwaltung werden gebeten, bereits mit der Bewerbung die Einwilligung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.07.2016 mit den üblichen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Frau Waldeck, Berliner Allee 20, 30175 Hannover. Für weitere Informationen rufen Sie gerne Frau Waldeck und Herrn Geuke-Wittkopp an (Tel.-Nr. 0511/380-2580 bzw. -2590). * Zur besseren Lesbarkeit wurde im Text teilweise auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. 06/2016
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