Leiterin/Leiter der Abteilung 1 zum 01.11.2016

NIEDERSÄCHSISCHER ZWECKVERBAND
ZUR APPROBATIONSERTEILUNG (NiZzA)
Beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ist
voraussichtlich zum 01.11.2016 die Stelle der/des
Leiterin/Leiters der Abteilung 1
in der Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. ggf. in der Besoldungsgruppe A 13 zu
besetzen.
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Er wurde im Jahr 2006 von der
Ärztekammer Niedersachsen, der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und
der Zahnärztekammer Niedersachsen gegründet. Aktuell sind beim NiZzA 16
Personen beschäftigt.
Der NiZzA ist u. a. zuständig für die Erteilung von Approbationen und
Berufserlaubnissen an Human- und Zahnmediziner*, die ihre Ausbildung im Ausland
abgeschlossen haben.
Ferner obliegt dem NiZzA insbesondere die Aufsicht über die in Niedersachsen
tätigen Ärzte, Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten nach den Vorschriften der Bundesärzteordnung,
des
Gesetzes
über
die
Ausübung
der
Zahnheilkunde
und
des
Psychotherapeutengesetzes. Schließlich ist der NiZzA auch für die Einhaltung
bestimmter betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zuständig.
Die zu besetzende Stelle umfasst die Leitung der Abteilung 1 mit zurzeit 6
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
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Prüfung der Gleichwertigkeit abgeschlossener human- und zahnmedizinischer
Ausbildungen aus dem Ausland,
Erteilung,
Rücknahme
und
Widerruf
von
Approbationen
und
Berufserlaubnissen,
Erteilung von Bescheinigungen über die tatsächliche Berechtigung zur
Ausübung des Berufes,
Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten und Zahnärzten
sowie in Krankenhäusern und Heimen,
umfassende telefonische, persönliche oder schriftliche Beratungstätigkeit zu
den vorstehend genannten Themen,
Bearbeitung von Eingaben und Grundsatzangelegenheiten,
Prozessvertretung,
Beauftragte/r für den Haushalt,
Stellvertretung der Geschäftsführerin in Abwesenheit.
Gesucht wird eine Volljuristin / ein Volljurist mit nachgewiesenen sehr guten
verwaltungsrechtlichen Kenntnissen, vorausgesetzt werden nachgewiesene vertiefte
Kenntnisse insbesondere im Bereich der Bundesärzteordnung, des Gesetzes über
die Ausübung der Zahnheilkunde, des Betäubungsmittelgesetzes und der
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
sowie
der
entsprechenden
europarechtlichen Regelungen.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Berufserfahrung werden erwartet. Aufgrund
der übertragenen Führungsposition sind ein besonders gutes Verhandlungsgeschick
sowie die ausgeprägte Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen,
notwendig.
Erwartet werden des Weiteren eine gute Kommunikations-, Konflikt- sowie
Durchsetzungsfähigkeit. Die Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen moderner
Dienstleistung und hoheitlichem Handeln erfordert zudem eine besondere Sensibilität
im Umgang mit den Adressaten des NiZzA.
Es wird eine Persönlichkeit gesucht, die sich gut in die flache Hierarchie des NiZzA
einfügt.
Der sichere Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten (insbesondere Word
und Outlook) sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in das hiesige EDVDatenbanksystem werden erwartet.
Der Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet.
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Darüber hinaus ist der
NiZzA dienstherrenfähig, so dass bei Erfüllung der beamtenrechtlichen
Voraussetzungen und bei Vorliegen der Zustimmung der Organe des NiZzA eine
Verbeamtung in Betracht kommen kann (Besoldungsgruppe A 13).
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften
bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung im Sinne von § 68
SGB IX soll zur Wahrung der Interessen der Bewerberin/des Bewerbers bereits in
der Bewerbung mitgeteilt werden.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Bedienstete der öffentlichen Verwaltung werden gebeten, bereits mit der Bewerbung
die Einwilligung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.07.2016 mit den üblichen
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den Niedersächsischen Zweckverband
zur Approbationserteilung (NiZzA), Frau Waldeck, Berliner Allee 20, 30175 Hannover.
Für weitere Informationen rufen Sie gern Frau Waldeck oder Herrn Schreiber an
(Tel.-Nr. 0511/380-2580 bzw. -2561).
* Zur
besseren Lesbarkeit wurde im Text teilweise auf die Nennung der weiblichen
Form verzichtet.