Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz

LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
Kurzübersicht zu den Änderungen und Ergänzungen der LEADER – Entwicklungsstrategie
der Region „Sächsische Schweiz
Name des Dokument
Abschnitt/Seite/Nummer
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Hinweise und Voraussetzungen /
Allgemeine Hinweise Nr. 2
Inhaltsangabe Alt
Bisher in den Hinweisen bzw. noch nicht
so dargestellt
2. Alle investiven Vorhabenrelevanten
Planungsleistungen/Gutachten können
mit max. 12% der förderfähigen Baukosten einberechnet werden.
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Hinweise und Voraussetzungen /
Bisher in den Kohärenzkriterien
Allgemeine Hinweise Nr. 3
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Hinweise und Voraussetzungen /
Allgemeine Hinweise Nr. 4
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
Inhaltsangabe Neu / Ergänzung
Bemerkung
Bei investiven Vorhaben können
- vorhabenbezogene Planungsleistungen
und Gutachten zu max. 12%
- vorhabenbezogene Ausgaben für Außenanlagen zu max. 10%
Bestandteil der gewährten Fördermittel
sein. Maßgebend ist die Summe der plausiblen zuwendungsfähigen Ausgaben zum
Zeitpunkt der Bewilligung.
Wenn notwendig kann dieser Hinweis auch als Voraussetzung in die
Dokumentation unter Punkt 3 oder
4 aufgenommen werden
nicht zu den förderfähigen Kosten gehören:
• Neubau oder Ergänzungsbauten
(Teil- oder Anbau) sowie alleiniger Dachgeschossausbbau
Gilt nicht für nicht für den Fördergegenstand F 1.3.2
• motorisierte Basis-Fahrzeuge und
E-Basis-Fahrzeuge
• Sportanlagen (Wettkampf-und
Schulsportanlagen),
Damit sind nicht förderfähige Elemente plausibler definiert.
Bei unternehmerisch tätigen gemeinnützigen Trägern oder Gebietskörperschaften
finden unter anderem die Regelungen der
de-minimis-Beihilfe Anwendung und die
der Rechtsform zuzuordnenden Fördersätze gemäß Aktionsplan können Anwendung finden.
Kommunen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
werden als Großunternehmen gewertet
Neu Aussage hinzugefügt.
Aus diesem Grund der möglichen
Fördersatzerhöhung haben auch
Gebietskörperschaften und gemeinnützige Träger einen Fördersatz im Aktionsplan HF A erhalten
1
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
und mit max. 10%75% gefördert. (Definition Unternehmen siehe Anlage 3.2)
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Allgemeine Hinweise Nr. 5
4. Für alle baulichen Maßnahmen bildet
die DIN 276 (Hochbau) bzw. AKS 85
(Tiefbau) des Bauwesens die Grundlage
zur Ermittlung der Projektkosten sowie zur
Ermittlung des Honorars für Architekten
und Ingenieure.
Für alle baulichen Maßnahmen bildet die
DIN 276 (Hochbau) bzw. AKS 85 (Tiefbau) des Bauwesens bzw. Kostenvoranschläge/ Kostenberechnungen mit Mengenangaben für die Bestandteile des Vorhaben die Grundlage zur Ermittlung der
Projektkosten sowie zur Ermittlung des
Honorars für Architekten und Ingenieure.
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher noch nicht dargestellt
Die DIN-Norm 277 dient zur Ermittlung
von Grundflächen und Rauminhalten von
Bauwerken oder Teilen von Bauwerken
im Hochbau. Die Norm ist insbesondere
bei der Flächenermittlung von Gebäuden
mit mehreren Nutzungen anzuwenden.
Bisher noch nicht dargestellt
Alle in der LEADER – Entwicklungsstrategie im Abschnitt 4.1.1 dargestellten Indikatoren und Teilziele sind Orientierungsgrößen deren Überbietung möglich ist.
waren bisher in der Kohärenzprüfung enthalten
Wurden in den Punkten 1 bis 9 präzisiert
und gestaltet.
Hinweise und Voraussetzungen /
Hinweise und Voraussetzungen /
Allgemeine Hinweise Nr. 6
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Hinweise und Voraussetzungen /
Die Möglichkeiten der Kostendarstellungen wurden erweitert.
Bei Erreichen eines Indikator sollen
trotzdem weitere Vorhabensanträge möglich sein.
Allgemeine Hinweise Nr. 8
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Maßnahmenspezifische
Voraussetzungen
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
waren bisher in der Kohärenzprüfung enthalten
Maßnahmenspezifische
Voraussetzungen Nr.3
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum
in leerstehender oder genutzter Bausubstanz sind nur für Gebäude förderfähig,
die vor 1970 erbaut wurden. Außerdem
muss das Vorhaben Wohnraum für den
2
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
Eigenbedarf oder für Verwandtschaft 1.
Grades jeweils als Hauptwohnsitz schaffen. Für jede Wohnung ist ein eigenständiger Vorhabenantrag zu stellen. (betrifft
Fördergegenstände D 1.1.1 und D 1.1.2)
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Wurde aus der alten Nr. 3 ausgegliedert
und einzeln als Kriterium dargestellt
Maßnahmenspezifische
Voraussetzungen Nr.4
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher nur in der Aussage 9 – 30 Betten
Eine Um- oder Wiedernutzung von Gebäuden zu Beherbergungszwecken ist nur
für Gebäude mit mindestens 9 und max.
30 Betten ohne Aufbettungen inklusive
bereits durch den Vorhabenträger betriebener Beherbergungskapazitäten förderfähig (vor und nach Abschluss der Baumaßnahme).
Aussage zu bereits genutzten Betten wurde praktiziert und ist jetzt
als Zugangsvoraussetzung verankert
Bisher nicht festgelegt
Gebäude mit einem besonders hohen
denkmalschutzrechtlichen Wert, welche
auf Grund ihrer Größe, möglichen Maximalnutzfläche, Raumhöhe und Gestaltung
die geforderte Mindestgröße von 9 Beherbergungsbetten nicht erreichen können,
sind gleichsam förderfähig (z.B. Umgebindehäuser, kleine Auszugshäuser von
Bauernhöfen, Mühlengebäude, historische Steinbrecher-, Waldarbeiter-, Schiffer- oder Fischerhäuser). Der Vorhabenträger hat dazu eine auf das Gebäude bezogene Bestätigung des Denkmalwertes
Verfahrensweise wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Maßnahmenspezifische
Voraussetzungen Nr.8
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Sofern es der Schaffung von generationsübergreifenden oder altersgerechten /
barrierearmen Wohnformen (als Hauptwohnsitz der zukünftigen Nutzer) dient,
darf kein gewerblicher Charakter gegeben
sein (betrifft Fördergegenstand D.1.1.3)
Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr.8
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
3
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
der Unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Entsprechende Vorhaben werden mit dem Fördersatz für Unternehmen
befördert. (betrifft Maßnahme F 1.2)
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher nicht festgelegt
Straßenstützmauern sind nur in Verbindung mit einer Straßenbaumaßnahme gemäß Maßnahme D 1.1 der LES förderfähig
Bisher nicht festgelegt
Ausbau der Verarbeitung und/oder der
Vermarktung regionaler Produkte:
Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr. 9
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
1.2 Begriffserklärung
Die Förderung des Ausbaus der Verarbeitung und/oder der Vermarktung regionaler
Produkte umfasst keine Urproduktion der
Land- und Gartenwirtschaft. (Anhang 1
Produkte, Produkte der ersten Verarbeitungsstufe)
Nicht-Anhang I-Produkte sind landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit
einem hohen Wertschöpfungsgrad (Produkte der 2. bzw. einer höheren Verarbeitungsstufe, Produkte der 1. Verarbeitungsstufe wie z B. Mehl, Zucker, Milchpulver, Malz usw. werden zu Produkten
einer höheren Verarbeitungsstufe z B.
Schokoladen, Backwaren, Bier, Limonaden usw. weiterverarbeitet).
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher nicht festgelegt
1.2 Begriffserklärung
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
Demografiegerechtigkeit:
Zur „Demografiegerechtigkeit“ gehören
alle Prozesse, Maßnahmen und Initiativen
für eine ausgewogene und auf die Bedürf-
4
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
nisse der Menschen ausgerichtete Entwicklung der ländlichen Räume der Region. Betrachtet werden die komplexen
und facettenreichen Herausforderungen,
welche aufgrund prognostizierter, kleinräumiger, demografischer Entwicklungen
zu bewältigen sind. Diese können für eine
nachhaltige Kommunalentwicklung entscheidend sein.
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Junge Familien:
Junge Familien:
1.2 Begriffserklärung
Junge Familien im Sinne dieser Strategie
sind Einzelpersonen oder Paare mit mindestens einem dauerhaft im Haushalt lebenden Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bewilligung.
Junge Familien im Sinne dieser Strategie
sind Einzelpersonen oder Paare mit mindestens einem dauerhaft im Haushalt lebenden Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher nicht festgelegt
Gemeinnützige Träger:
Vereine, Stiftungen, gemeinnützige
GmbHs, Träger kirchlicher und freier
Wohlfahrtspflege, Hochschulen, nichtgewerblicher Zusammenschluss, Teilnehmergemeinschaft gemäß Flurbereinigungsgesetz/LwAnpG
1.2 Begriffserklärung
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher nicht festgelegt
1.2 Begriffserklärung
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
Die Aussage wurde im Betrachtungszeitpunkt präzisiert
Wichtig für die Einordnung der Zuwendungsfähigkeit
LwAnpG - Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Regionale Produkte:
Regionale Produkte im Sinne dieser LEADER – Entwicklungsstrategie sind Foodund Non-Food-Produkte mit einem Herstellungsort innerhalb eines Umkreises
5
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
von 50 km um die Stadt Pirna, die verwendeten Rohstoffe und Vorprodukte sollen zum überwiegenden Teil (mehr als
50%) auch innerhalb dieser Gebietskulisse erzeugt und verarbeitet werden
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Bisher nicht dargestellt
1.2 Begriffserklärung
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
Unternehmen:
Ein „Unternehmen“ ist jede Einheit die unabhängig von ihrer Rechtsform, ihren Motiven und der Art ihrer Finanzierung einer
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Eine
wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit,
die darin besteht, Güter und/oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt
anzubieten, unabhängig davon, ob Einnahmen erzielt werden sollen. Der Begünstigte steht im Wettbewerb mit anderen. Der Status der Einheit nach nationalem Recht ist nicht entscheidend, d.h.
auch Vereine, Verbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, Teile der Kommunal- oder Staatsverwaltung sowie Privatpersonen sind Unternehmen im beihilferechtlichen Sinne, wenn sie wirtschaftlich
tätig sind. Nicht hierunter fallen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, solange sie hoheitlich tätig sind. Die Einheit
muss nicht zur Erzielung von Gewinnen
gegründet worden sein, es können auch
Einheiten ohne Erwerbszweck wirtschaftlich tätig sein, d.h. ein Verein kann unabhängig vom Vereinsziel, Gewinnerzielungsabsicht oder seiner steuerlichen Behandlung ein Unternehmen im beihilferechtlichen Sinne sein. Die Beurteilung ist
Maßnahme bezogen vorzunehmen.
Diese Aussage wurde zusätzlich
als Erläuterung laut ELER – investiv aufgenommen
6
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Zu Kapitel 4 Aktionsplan
Kurzübersicht LES – Änderung
Bisher nicht dargestellt
Stand 23.08.2016
Wohnung:
1.2 Begriffserklärung
Nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte einzelne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und sonstigen Gebäuden, welche die Führung eines
eigenen Haushalts ermöglichen.
Name des Dokument
Abschnitt/Seite/Nummer
Inhaltsangabe Alt
Inhaltsangabe Neu / Ergänzung
Aktionsplan –
Fördersätze Alt:
Fördersätze Neu:
Erläuterungen zu Handlungsfelder und einzelnen Maßnahmen
Gebietskörperschaften:
65 %
Gebietskörperschaften:
75 %
Unternehmen:
10% -35%
Unternehmen:
bei Deminimis Anwend.
Privat:
30%
10% -35%
höhere Sätze
möglich
Gemeinnützige Träger:
65%
Privat:
Wohnnutzung
Junge Familie
40%
Gemeinnützige Träger:
75%
Fördersätze HF G
80%
Netzwerkmanagement
80%
Handlungsfeld A
45%
Neueingefügt wurde Maßnahme
A 1.3
Standortsicherung von Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
Bemerkung
Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert
7
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
A.1.3.1
Um- oder Wiedernutzung leerstehender
Bausubstanz für gewerbliche Zwecke
- förderfähig: Investition
Höchstförderbetrag auf 150.000 €
angehoben
A.1.3.2
Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen in genutzter Bausubstanz
- förderfähig: Investition
Höchstförderbetrag auf 100.000 €
angehoben
A.1.3.3
Ausstattung von Unternehmen im Rahmen von Existenzgründungen und/oder
Unternehmenserweiterung
- förderfähig: Investition
Handlungsfeld B
B.1.1.1
Bedarfsgerechter Erhalt und Verbesserung von Gemeindestraßen (inkl. Straßenentwässerung, Brücken und Stützbauwerke, energieeffiziente Beleuchtung)
- förderfähig: Investition wenn Komplexvorhaben
Stand 23.08.2016
B.1.1.1
Bedarfsgerechter Erhalt und Verbesserung von Straßen in Baulast der Gemeinden (inkl. Straßenentwässerung, Brücken
und Stützbauwerke, energieeffiziente Beleuchtung, Fußwege)
- förderfähig: Investition
B.1.1.2
Modernisierung oder Schaffung energieeffizienter Straßen- und Gehwegbeleuchtung
- förderfähig: Investition
Höchstförderbetrag auf 100.000 €
(keine GWG unter 410 €)
Fördergegenstand wurde präzisiert
Fördergegenstand wurde neu aufgenommen
Weiterhin wurden Indikatoren und
Maßnahmeerläuterungen präzisiert
Handlungsfeld C
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
C 1.1.1
Beitrag zur Sicherung wohnortnaher medizinischer und pflegerischer Versorgung
sowie Sozialberatung
- förderfähig: Investition, Konzepte, Netzwerkmanagement
Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert
Fördersätze angepasst
8
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
C 1.2.3
Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Vernetzung von Kitas und Schulen
mit Vereinen und Unternehmen der Region
- förderfähig: Investition, Netzwerkmanagement
Handlungsfeld D
D.1.1
Schaffung von Wohnraum in leerstehender oder genutzter Bausubstanz
D.1.1.1
Um- oder Wiedernutzung leerstehender
Bausubstanz für Wohn-, gewerbliche, touristische oder Gemeinbedarfszwecke
(ohne Grunderwerb)
- förderfähig ist: Investition
D.1.1.2
Entwicklung von generationsübergreifenden bzw. altersgerechten/ barrierefreien
Wohnformen ohne wirtschaftlichen Ansatz
- förderfähig ist: Konzepte, Investition
D.1.2.1
Schaffung von zusätzlichen eigenständigen Wohn-, Gewerbe-, Gemeinbedarf- oder touristisch genutzten Flächen in bewohnter/ genutzter denkmalgeschützter oder ortsbildprägender Bausubstanz
- förderfähig ist: Investition
D.1.2.2
Multifunktionale Nutzung von Gebäuden
für die Dorfgemeinschaft (Dorfgemeinschaftshaus, kirchliche Gebäude, etc.)
- förderfähig ist: Konzepte, Investition
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
D.1.1.1
Um- oder Wiedernutzung leerstehender
Bausubstanz für Wohnzwecke
- förderfähig: Investition
D.1.1.2
Schaffung von zusätzlichen eigenständigen Wohnungen in genutzter Bausubstanz
- förderfähig: Investition
D.1.1.3
Entwicklung von demografiegerechten
Wohnformen und/oder behindertengerechten Wohnformen ohne wirtschaftlichen Ansatz
- förderfähig: Investition, Konzept
Stand 23.08.2016
Für C 1.1.1 und C 1.2.3 werden
auch Investitionen ermöglicht
Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert
Die Einordnung der Um- und Wiedernutzung leerstehender oder genutzter Bausubstanz in die HF A
und HF F ist eine Neuordnung des
HF D notwendig
D 1.2 Schaffung/Modernisierung von Räumen für Gemeinbedarfszwecke in leerstehender oder genutzter Bausubstanz
D.1.2.1
Um- oder Wiedernutzung leerstehender
Bausubstanz für Gemeinbedarfszwecke
-förderfähig: Investition
9
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
D.2.1.1
Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlicher Räume (Straßen, Wege, Plätze, etc.)
und Einrichtungen der Daseinsvorsorge
(Verwaltung, Schulen, etc.)
- förderfähig ist: Investition
D.2.1.2
Aufwertung von innerörtlichen Plätzen
und Freiflächen (Dorfplätze, Parkanlagen,
Grünflächen, Spielplätze, etc.) zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und/oder biologischen Vielfalt im Siedlungsgebiet
- förderfähig ist: Investition
Stand 23.08.2016
D.1.2.2
Erweiterung und Modernisierung von Gemeinbedarfsflächen in genutzter Bausubstanz
- förderfähig: Investition
D.1.2.3
Multifunktionale Nutzung von Gebäuden
für die Dorfgemeinschaft
- förderfähig: Investition, Konzept
D 1.3. Erhalt von multifunktional genutzter
Bausubstanz oder Kirchen
D.1.3.1
Außensanierung von Objekten mit multifunktionaler Nutzung oder von Kirchen
- förderfähig: Investition
D.2.1.1
Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlicher Räume und Einrichtungen der Daseinsvorsorge
- förderfähig: Investition
D.2.1.2
Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer
Freiflächen sowie Freiflächen in Betreuungseinrichtungen
- förderfähig Investitionen
Handlungsfeld E
E.2.1.1
Pflege und Wiederherstellung wertvoller
und prägender Elemente der Kulturlandschaft (Feldgehölze, Streuobstwiesen,
Bergwiesen, Trockenmauern, Alleen, Teiche, etc.)
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
E.2.1.1
Pflege und Wiederherstellung wertvoller
und prägender Elemente der Kulturlandschaft (Feldgehölze, Streuobstwiesen,
Bergwiesen, Trockenmauern, Alleen, Teiche, historische Parkanlagen etc.)
- förderfähig: Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkmanagement, Investition
Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert
Beschränkung auf Komplexvorhaben wurde gestrichen
historische Parkanlagen als Beispiel aufgenommen
10
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
- förderfähig ist: Öffentlichkeitsarbeit,
Netzwerkmanagement, Investition wenn
Komplexvorhaben
Handlungsfeld F
Bisher nicht dargestellt
F.1.2
Schaffung/Erweiterung von touristisch genutzten Flächen in leerstehender oder genutzter Bausubstanz
F.1.2.1
Um- oder Wiedernutzung leerstehender
Bausubstanz für touristische Zwecke
- förderfähig: Investition
F.1.2.2
Schaffung von zusätzlichen touristisch genutzten Flächen in genutzter Bausubstanz
- förderfähig: Investition
Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert
F 1.2 wurde neu aufgenommen
aus HF D
aus alt F 1.2 wurde F 1.3
aus alt F 1.3 wurde F 1.4
F.1.3
Weiterentwicklung von touristischen und
kulturellen Angeboten
F.1.2.1
Verbesserung der Qualität und Zielgruppenspezifik bestehender Angebote in
Gastronomie, Beherbergung und/oder
touristischen Service (innovative Vorhaben, zielgruppenspezifische Ausrichtung,
Barrierefreiheit, etc.)
- förderfähig ist: Konzept, Investitionen
F.1.2.2
Schaffung, Qualitätsverbesserung und
Weiterentwicklung von Elementen kleiner
touristischer Infrastruktur und Angebote
- förderfähig ist: Konzept, Investitionen
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
F.1.3.1
Verbesserung der Qualität und Zielgruppenspezifik bestehender Angebote in
Gastronomie, Beherbergung und/oder
touristischen Service
- förderfähig: Konzept, Investitionen
F.1.3.2
Schaffung, Qualitätsverbesserung und
Weiterentwicklung von Elementen kleiner
touristischer Infrastruktur und Angebote
- förderfähig: Konzept, Investitionen
F.1.3.3
Weiterentwicklung und Vernetzung von
Kunst- und Kulturangeboten
- förderfähig: Netzwerkmanagement, Öffentlichkeitsarbeit
Förderhöchstgrenze wird für
F 1.3.2 kleine touristische Infrastruktur auf 100.000 € angehoben
11
LEADER – Region Sächsische Schweiz
Kurzübersicht LES – Änderung
F.1.2.3
Weiterentwicklung und Vernetzung von
Kunst- und Kulturangeboten
- förderfähig ist: Netzwerkmanagement,
Öffentlichkeitsarbeit
Stand 23.08.2016
F.1.4
Innovative touristische Vorhaben
F.1.4.1
Innovative touristische Vorhaben zur Erschließung neuer Zielgruppen (v.a. für Familien mit Kindern), zur Saisonverlängerung und für Schlechtwetterangebote
- förderfähig: Konzept, Investition, Netzwerkmanagement
F.1.3.1
Innovative Vorhaben zur Erschließung
neuer Zielgruppen (v.a. für Familien mit
Kindern), zur Saisonverlängerung und für
Schlechtwetterangebote
- förderfähig ist: Konzept, Investition,
Netzwerkmanagement
Handlungsfeld G
Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert
Das Netzwerkmanagement wird
grundsätzlich auf 80% Förderung
angehoben
Bisher nicht dargestellt
G.1.5
Wettbewerbe als Beitrag zur Umsetzung
der LES
Neue Fördermaßnahme als Ersatzmöglichkeit für den Kleinprojektefond
G.1.5.1
Auslobung von Wettbewerben als Beitrag
zur Umsetzung der LES
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
12
LEADER – Region Sächsische Schweiz
4.1.2
Wichtige Maßnahmen ohne
LEADER-Budget
Kurzübersicht LES – Änderung
Stand 23.08.2016
Der hier dargestellte Sachverhalt
wurde in die Maßnahmen HF C integriert und entfällt ersatzlos
C.1
Wohnortnahe Infrastrukturen, bürgerschaftliches Engagement und Solidargemeinschaft stärken und vernetzen
C. 1.3
Erhalt und Modernisierung wohnortnaher
Kitas und Schulen
4.2
Vorhabenauswahl – Verfahren und Kriterien
Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget
zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Budget für die Maßnahme)
sollen betreffende Vorhaben abgelehnt
und das frei bleibende Budget dem
nächsten Aufruf zugeschlagen werden.
Bericht und Anlagen zur LES
Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget
zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Budget für die Maßnahme)
soll das Vorhaben den Vorrang erhalten,
das in der Mehrwertprüfung mehr Punkte
erhalten hat. Besteht auch dort ein Gleichstand, erhält das Vorhaben mit den meisten Zusatzpunkten in der Mehrwertprüfung den Vorrang. Ist immer noch keine
Auswahl aufgrund von Punktgleichstand
möglich, entscheidet das Los.
Neue Auslegung!
Im Bericht zur LES – Region „Sächsische
Schweiz“ und den Anlagen zum Bericht
sind weitere redaktionelle Änderungen
eingetragen.
Sollten Ihnen hierzu ein Sachverhalt
auffallen informieren Sie uns bitte sofort per Fax , Mail oder Telefon
160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx
13