LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 Kurzübersicht zu den Änderungen und Ergänzungen der LEADER – Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz Name des Dokument Abschnitt/Seite/Nummer Zu Kapitel 4 Aktionsplan Hinweise und Voraussetzungen / Allgemeine Hinweise Nr. 2 Inhaltsangabe Alt Bisher in den Hinweisen bzw. noch nicht so dargestellt 2. Alle investiven Vorhabenrelevanten Planungsleistungen/Gutachten können mit max. 12% der förderfähigen Baukosten einberechnet werden. Zu Kapitel 4 Aktionsplan Hinweise und Voraussetzungen / Bisher in den Kohärenzkriterien Allgemeine Hinweise Nr. 3 Zu Kapitel 4 Aktionsplan Hinweise und Voraussetzungen / Allgemeine Hinweise Nr. 4 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx Inhaltsangabe Neu / Ergänzung Bemerkung Bei investiven Vorhaben können - vorhabenbezogene Planungsleistungen und Gutachten zu max. 12% - vorhabenbezogene Ausgaben für Außenanlagen zu max. 10% Bestandteil der gewährten Fördermittel sein. Maßgebend ist die Summe der plausiblen zuwendungsfähigen Ausgaben zum Zeitpunkt der Bewilligung. Wenn notwendig kann dieser Hinweis auch als Voraussetzung in die Dokumentation unter Punkt 3 oder 4 aufgenommen werden nicht zu den förderfähigen Kosten gehören: • Neubau oder Ergänzungsbauten (Teil- oder Anbau) sowie alleiniger Dachgeschossausbbau Gilt nicht für nicht für den Fördergegenstand F 1.3.2 • motorisierte Basis-Fahrzeuge und E-Basis-Fahrzeuge • Sportanlagen (Wettkampf-und Schulsportanlagen), Damit sind nicht förderfähige Elemente plausibler definiert. Bei unternehmerisch tätigen gemeinnützigen Trägern oder Gebietskörperschaften finden unter anderem die Regelungen der de-minimis-Beihilfe Anwendung und die der Rechtsform zuzuordnenden Fördersätze gemäß Aktionsplan können Anwendung finden. Kommunen mit wirtschaftlicher Tätigkeit werden als Großunternehmen gewertet Neu Aussage hinzugefügt. Aus diesem Grund der möglichen Fördersatzerhöhung haben auch Gebietskörperschaften und gemeinnützige Träger einen Fördersatz im Aktionsplan HF A erhalten 1 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 und mit max. 10%75% gefördert. (Definition Unternehmen siehe Anlage 3.2) Zu Kapitel 4 Aktionsplan Allgemeine Hinweise Nr. 5 4. Für alle baulichen Maßnahmen bildet die DIN 276 (Hochbau) bzw. AKS 85 (Tiefbau) des Bauwesens die Grundlage zur Ermittlung der Projektkosten sowie zur Ermittlung des Honorars für Architekten und Ingenieure. Für alle baulichen Maßnahmen bildet die DIN 276 (Hochbau) bzw. AKS 85 (Tiefbau) des Bauwesens bzw. Kostenvoranschläge/ Kostenberechnungen mit Mengenangaben für die Bestandteile des Vorhaben die Grundlage zur Ermittlung der Projektkosten sowie zur Ermittlung des Honorars für Architekten und Ingenieure. Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher noch nicht dargestellt Die DIN-Norm 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden. Bisher noch nicht dargestellt Alle in der LEADER – Entwicklungsstrategie im Abschnitt 4.1.1 dargestellten Indikatoren und Teilziele sind Orientierungsgrößen deren Überbietung möglich ist. waren bisher in der Kohärenzprüfung enthalten Wurden in den Punkten 1 bis 9 präzisiert und gestaltet. Hinweise und Voraussetzungen / Hinweise und Voraussetzungen / Allgemeine Hinweise Nr. 6 Zu Kapitel 4 Aktionsplan Hinweise und Voraussetzungen / Die Möglichkeiten der Kostendarstellungen wurden erweitert. Bei Erreichen eines Indikator sollen trotzdem weitere Vorhabensanträge möglich sein. Allgemeine Hinweise Nr. 8 Zu Kapitel 4 Aktionsplan Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Zu Kapitel 4 Aktionsplan waren bisher in der Kohärenzprüfung enthalten Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr.3 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum in leerstehender oder genutzter Bausubstanz sind nur für Gebäude förderfähig, die vor 1970 erbaut wurden. Außerdem muss das Vorhaben Wohnraum für den 2 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 Eigenbedarf oder für Verwandtschaft 1. Grades jeweils als Hauptwohnsitz schaffen. Für jede Wohnung ist ein eigenständiger Vorhabenantrag zu stellen. (betrifft Fördergegenstände D 1.1.1 und D 1.1.2) Zu Kapitel 4 Aktionsplan Wurde aus der alten Nr. 3 ausgegliedert und einzeln als Kriterium dargestellt Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr.4 Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher nur in der Aussage 9 – 30 Betten Eine Um- oder Wiedernutzung von Gebäuden zu Beherbergungszwecken ist nur für Gebäude mit mindestens 9 und max. 30 Betten ohne Aufbettungen inklusive bereits durch den Vorhabenträger betriebener Beherbergungskapazitäten förderfähig (vor und nach Abschluss der Baumaßnahme). Aussage zu bereits genutzten Betten wurde praktiziert und ist jetzt als Zugangsvoraussetzung verankert Bisher nicht festgelegt Gebäude mit einem besonders hohen denkmalschutzrechtlichen Wert, welche auf Grund ihrer Größe, möglichen Maximalnutzfläche, Raumhöhe und Gestaltung die geforderte Mindestgröße von 9 Beherbergungsbetten nicht erreichen können, sind gleichsam förderfähig (z.B. Umgebindehäuser, kleine Auszugshäuser von Bauernhöfen, Mühlengebäude, historische Steinbrecher-, Waldarbeiter-, Schiffer- oder Fischerhäuser). Der Vorhabenträger hat dazu eine auf das Gebäude bezogene Bestätigung des Denkmalwertes Verfahrensweise wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr.8 Zu Kapitel 4 Aktionsplan Sofern es der Schaffung von generationsübergreifenden oder altersgerechten / barrierearmen Wohnformen (als Hauptwohnsitz der zukünftigen Nutzer) dient, darf kein gewerblicher Charakter gegeben sein (betrifft Fördergegenstand D.1.1.3) Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr.8 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx 3 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 der Unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Entsprechende Vorhaben werden mit dem Fördersatz für Unternehmen befördert. (betrifft Maßnahme F 1.2) Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher nicht festgelegt Straßenstützmauern sind nur in Verbindung mit einer Straßenbaumaßnahme gemäß Maßnahme D 1.1 der LES förderfähig Bisher nicht festgelegt Ausbau der Verarbeitung und/oder der Vermarktung regionaler Produkte: Maßnahmenspezifische Voraussetzungen Nr. 9 Zu Kapitel 4 Aktionsplan 1.2 Begriffserklärung Die Förderung des Ausbaus der Verarbeitung und/oder der Vermarktung regionaler Produkte umfasst keine Urproduktion der Land- und Gartenwirtschaft. (Anhang 1 Produkte, Produkte der ersten Verarbeitungsstufe) Nicht-Anhang I-Produkte sind landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit einem hohen Wertschöpfungsgrad (Produkte der 2. bzw. einer höheren Verarbeitungsstufe, Produkte der 1. Verarbeitungsstufe wie z B. Mehl, Zucker, Milchpulver, Malz usw. werden zu Produkten einer höheren Verarbeitungsstufe z B. Schokoladen, Backwaren, Bier, Limonaden usw. weiterverarbeitet). Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher nicht festgelegt 1.2 Begriffserklärung 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx Demografiegerechtigkeit: Zur „Demografiegerechtigkeit“ gehören alle Prozesse, Maßnahmen und Initiativen für eine ausgewogene und auf die Bedürf- 4 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 nisse der Menschen ausgerichtete Entwicklung der ländlichen Räume der Region. Betrachtet werden die komplexen und facettenreichen Herausforderungen, welche aufgrund prognostizierter, kleinräumiger, demografischer Entwicklungen zu bewältigen sind. Diese können für eine nachhaltige Kommunalentwicklung entscheidend sein. Zu Kapitel 4 Aktionsplan Junge Familien: Junge Familien: 1.2 Begriffserklärung Junge Familien im Sinne dieser Strategie sind Einzelpersonen oder Paare mit mindestens einem dauerhaft im Haushalt lebenden Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bewilligung. Junge Familien im Sinne dieser Strategie sind Einzelpersonen oder Paare mit mindestens einem dauerhaft im Haushalt lebenden Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher nicht festgelegt Gemeinnützige Träger: Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, Träger kirchlicher und freier Wohlfahrtspflege, Hochschulen, nichtgewerblicher Zusammenschluss, Teilnehmergemeinschaft gemäß Flurbereinigungsgesetz/LwAnpG 1.2 Begriffserklärung Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher nicht festgelegt 1.2 Begriffserklärung 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx Die Aussage wurde im Betrachtungszeitpunkt präzisiert Wichtig für die Einordnung der Zuwendungsfähigkeit LwAnpG - Landwirtschaftsanpassungsgesetz Regionale Produkte: Regionale Produkte im Sinne dieser LEADER – Entwicklungsstrategie sind Foodund Non-Food-Produkte mit einem Herstellungsort innerhalb eines Umkreises 5 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 von 50 km um die Stadt Pirna, die verwendeten Rohstoffe und Vorprodukte sollen zum überwiegenden Teil (mehr als 50%) auch innerhalb dieser Gebietskulisse erzeugt und verarbeitet werden Zu Kapitel 4 Aktionsplan Bisher nicht dargestellt 1.2 Begriffserklärung 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx Unternehmen: Ein „Unternehmen“ ist jede Einheit die unabhängig von ihrer Rechtsform, ihren Motiven und der Art ihrer Finanzierung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter und/oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, unabhängig davon, ob Einnahmen erzielt werden sollen. Der Begünstigte steht im Wettbewerb mit anderen. Der Status der Einheit nach nationalem Recht ist nicht entscheidend, d.h. auch Vereine, Verbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, Teile der Kommunal- oder Staatsverwaltung sowie Privatpersonen sind Unternehmen im beihilferechtlichen Sinne, wenn sie wirtschaftlich tätig sind. Nicht hierunter fallen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, solange sie hoheitlich tätig sind. Die Einheit muss nicht zur Erzielung von Gewinnen gegründet worden sein, es können auch Einheiten ohne Erwerbszweck wirtschaftlich tätig sein, d.h. ein Verein kann unabhängig vom Vereinsziel, Gewinnerzielungsabsicht oder seiner steuerlichen Behandlung ein Unternehmen im beihilferechtlichen Sinne sein. Die Beurteilung ist Maßnahme bezogen vorzunehmen. Diese Aussage wurde zusätzlich als Erläuterung laut ELER – investiv aufgenommen 6 LEADER – Region Sächsische Schweiz Zu Kapitel 4 Aktionsplan Kurzübersicht LES – Änderung Bisher nicht dargestellt Stand 23.08.2016 Wohnung: 1.2 Begriffserklärung Nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte einzelne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und sonstigen Gebäuden, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Name des Dokument Abschnitt/Seite/Nummer Inhaltsangabe Alt Inhaltsangabe Neu / Ergänzung Aktionsplan – Fördersätze Alt: Fördersätze Neu: Erläuterungen zu Handlungsfelder und einzelnen Maßnahmen Gebietskörperschaften: 65 % Gebietskörperschaften: 75 % Unternehmen: 10% -35% Unternehmen: bei Deminimis Anwend. Privat: 30% 10% -35% höhere Sätze möglich Gemeinnützige Träger: 65% Privat: Wohnnutzung Junge Familie 40% Gemeinnützige Träger: 75% Fördersätze HF G 80% Netzwerkmanagement 80% Handlungsfeld A 45% Neueingefügt wurde Maßnahme A 1.3 Standortsicherung von Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx Bemerkung Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert 7 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung A.1.3.1 Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für gewerbliche Zwecke - förderfähig: Investition Höchstförderbetrag auf 150.000 € angehoben A.1.3.2 Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen in genutzter Bausubstanz - förderfähig: Investition Höchstförderbetrag auf 100.000 € angehoben A.1.3.3 Ausstattung von Unternehmen im Rahmen von Existenzgründungen und/oder Unternehmenserweiterung - förderfähig: Investition Handlungsfeld B B.1.1.1 Bedarfsgerechter Erhalt und Verbesserung von Gemeindestraßen (inkl. Straßenentwässerung, Brücken und Stützbauwerke, energieeffiziente Beleuchtung) - förderfähig: Investition wenn Komplexvorhaben Stand 23.08.2016 B.1.1.1 Bedarfsgerechter Erhalt und Verbesserung von Straßen in Baulast der Gemeinden (inkl. Straßenentwässerung, Brücken und Stützbauwerke, energieeffiziente Beleuchtung, Fußwege) - förderfähig: Investition B.1.1.2 Modernisierung oder Schaffung energieeffizienter Straßen- und Gehwegbeleuchtung - förderfähig: Investition Höchstförderbetrag auf 100.000 € (keine GWG unter 410 €) Fördergegenstand wurde präzisiert Fördergegenstand wurde neu aufgenommen Weiterhin wurden Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen präzisiert Handlungsfeld C 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx C 1.1.1 Beitrag zur Sicherung wohnortnaher medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie Sozialberatung - förderfähig: Investition, Konzepte, Netzwerkmanagement Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert Fördersätze angepasst 8 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung C 1.2.3 Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vernetzung von Kitas und Schulen mit Vereinen und Unternehmen der Region - förderfähig: Investition, Netzwerkmanagement Handlungsfeld D D.1.1 Schaffung von Wohnraum in leerstehender oder genutzter Bausubstanz D.1.1.1 Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für Wohn-, gewerbliche, touristische oder Gemeinbedarfszwecke (ohne Grunderwerb) - förderfähig ist: Investition D.1.1.2 Entwicklung von generationsübergreifenden bzw. altersgerechten/ barrierefreien Wohnformen ohne wirtschaftlichen Ansatz - förderfähig ist: Konzepte, Investition D.1.2.1 Schaffung von zusätzlichen eigenständigen Wohn-, Gewerbe-, Gemeinbedarf- oder touristisch genutzten Flächen in bewohnter/ genutzter denkmalgeschützter oder ortsbildprägender Bausubstanz - förderfähig ist: Investition D.1.2.2 Multifunktionale Nutzung von Gebäuden für die Dorfgemeinschaft (Dorfgemeinschaftshaus, kirchliche Gebäude, etc.) - förderfähig ist: Konzepte, Investition 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx D.1.1.1 Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für Wohnzwecke - förderfähig: Investition D.1.1.2 Schaffung von zusätzlichen eigenständigen Wohnungen in genutzter Bausubstanz - förderfähig: Investition D.1.1.3 Entwicklung von demografiegerechten Wohnformen und/oder behindertengerechten Wohnformen ohne wirtschaftlichen Ansatz - förderfähig: Investition, Konzept Stand 23.08.2016 Für C 1.1.1 und C 1.2.3 werden auch Investitionen ermöglicht Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert Die Einordnung der Um- und Wiedernutzung leerstehender oder genutzter Bausubstanz in die HF A und HF F ist eine Neuordnung des HF D notwendig D 1.2 Schaffung/Modernisierung von Räumen für Gemeinbedarfszwecke in leerstehender oder genutzter Bausubstanz D.1.2.1 Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für Gemeinbedarfszwecke -förderfähig: Investition 9 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung D.2.1.1 Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlicher Räume (Straßen, Wege, Plätze, etc.) und Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Verwaltung, Schulen, etc.) - förderfähig ist: Investition D.2.1.2 Aufwertung von innerörtlichen Plätzen und Freiflächen (Dorfplätze, Parkanlagen, Grünflächen, Spielplätze, etc.) zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und/oder biologischen Vielfalt im Siedlungsgebiet - förderfähig ist: Investition Stand 23.08.2016 D.1.2.2 Erweiterung und Modernisierung von Gemeinbedarfsflächen in genutzter Bausubstanz - förderfähig: Investition D.1.2.3 Multifunktionale Nutzung von Gebäuden für die Dorfgemeinschaft - förderfähig: Investition, Konzept D 1.3. Erhalt von multifunktional genutzter Bausubstanz oder Kirchen D.1.3.1 Außensanierung von Objekten mit multifunktionaler Nutzung oder von Kirchen - förderfähig: Investition D.2.1.1 Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlicher Räume und Einrichtungen der Daseinsvorsorge - förderfähig: Investition D.2.1.2 Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freiflächen sowie Freiflächen in Betreuungseinrichtungen - förderfähig Investitionen Handlungsfeld E E.2.1.1 Pflege und Wiederherstellung wertvoller und prägender Elemente der Kulturlandschaft (Feldgehölze, Streuobstwiesen, Bergwiesen, Trockenmauern, Alleen, Teiche, etc.) 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx E.2.1.1 Pflege und Wiederherstellung wertvoller und prägender Elemente der Kulturlandschaft (Feldgehölze, Streuobstwiesen, Bergwiesen, Trockenmauern, Alleen, Teiche, historische Parkanlagen etc.) - förderfähig: Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkmanagement, Investition Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert Beschränkung auf Komplexvorhaben wurde gestrichen historische Parkanlagen als Beispiel aufgenommen 10 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 - förderfähig ist: Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkmanagement, Investition wenn Komplexvorhaben Handlungsfeld F Bisher nicht dargestellt F.1.2 Schaffung/Erweiterung von touristisch genutzten Flächen in leerstehender oder genutzter Bausubstanz F.1.2.1 Um- oder Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für touristische Zwecke - förderfähig: Investition F.1.2.2 Schaffung von zusätzlichen touristisch genutzten Flächen in genutzter Bausubstanz - förderfähig: Investition Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert F 1.2 wurde neu aufgenommen aus HF D aus alt F 1.2 wurde F 1.3 aus alt F 1.3 wurde F 1.4 F.1.3 Weiterentwicklung von touristischen und kulturellen Angeboten F.1.2.1 Verbesserung der Qualität und Zielgruppenspezifik bestehender Angebote in Gastronomie, Beherbergung und/oder touristischen Service (innovative Vorhaben, zielgruppenspezifische Ausrichtung, Barrierefreiheit, etc.) - förderfähig ist: Konzept, Investitionen F.1.2.2 Schaffung, Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung von Elementen kleiner touristischer Infrastruktur und Angebote - förderfähig ist: Konzept, Investitionen 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx F.1.3.1 Verbesserung der Qualität und Zielgruppenspezifik bestehender Angebote in Gastronomie, Beherbergung und/oder touristischen Service - förderfähig: Konzept, Investitionen F.1.3.2 Schaffung, Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung von Elementen kleiner touristischer Infrastruktur und Angebote - förderfähig: Konzept, Investitionen F.1.3.3 Weiterentwicklung und Vernetzung von Kunst- und Kulturangeboten - förderfähig: Netzwerkmanagement, Öffentlichkeitsarbeit Förderhöchstgrenze wird für F 1.3.2 kleine touristische Infrastruktur auf 100.000 € angehoben 11 LEADER – Region Sächsische Schweiz Kurzübersicht LES – Änderung F.1.2.3 Weiterentwicklung und Vernetzung von Kunst- und Kulturangeboten - förderfähig ist: Netzwerkmanagement, Öffentlichkeitsarbeit Stand 23.08.2016 F.1.4 Innovative touristische Vorhaben F.1.4.1 Innovative touristische Vorhaben zur Erschließung neuer Zielgruppen (v.a. für Familien mit Kindern), zur Saisonverlängerung und für Schlechtwetterangebote - förderfähig: Konzept, Investition, Netzwerkmanagement F.1.3.1 Innovative Vorhaben zur Erschließung neuer Zielgruppen (v.a. für Familien mit Kindern), zur Saisonverlängerung und für Schlechtwetterangebote - förderfähig ist: Konzept, Investition, Netzwerkmanagement Handlungsfeld G Indikatoren und Maßnahmeerläuterungen wurden präzisiert Das Netzwerkmanagement wird grundsätzlich auf 80% Förderung angehoben Bisher nicht dargestellt G.1.5 Wettbewerbe als Beitrag zur Umsetzung der LES Neue Fördermaßnahme als Ersatzmöglichkeit für den Kleinprojektefond G.1.5.1 Auslobung von Wettbewerben als Beitrag zur Umsetzung der LES 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx 12 LEADER – Region Sächsische Schweiz 4.1.2 Wichtige Maßnahmen ohne LEADER-Budget Kurzübersicht LES – Änderung Stand 23.08.2016 Der hier dargestellte Sachverhalt wurde in die Maßnahmen HF C integriert und entfällt ersatzlos C.1 Wohnortnahe Infrastrukturen, bürgerschaftliches Engagement und Solidargemeinschaft stärken und vernetzen C. 1.3 Erhalt und Modernisierung wohnortnaher Kitas und Schulen 4.2 Vorhabenauswahl – Verfahren und Kriterien Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Budget für die Maßnahme) sollen betreffende Vorhaben abgelehnt und das frei bleibende Budget dem nächsten Aufruf zugeschlagen werden. Bericht und Anlagen zur LES Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Budget für die Maßnahme) soll das Vorhaben den Vorrang erhalten, das in der Mehrwertprüfung mehr Punkte erhalten hat. Besteht auch dort ein Gleichstand, erhält das Vorhaben mit den meisten Zusatzpunkten in der Mehrwertprüfung den Vorrang. Ist immer noch keine Auswahl aufgrund von Punktgleichstand möglich, entscheidet das Los. Neue Auslegung! Im Bericht zur LES – Region „Sächsische Schweiz“ und den Anlagen zum Bericht sind weitere redaktionelle Änderungen eingetragen. Sollten Ihnen hierzu ein Sachverhalt auffallen informieren Sie uns bitte sofort per Fax , Mail oder Telefon 160823_Kurzuebersicht zu den Aenderungen und Ergaenzungen der LES.docx 13
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