RCD bei klassischer Nullung Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) FRAGE Wir sind beauftragt, in einem Altbau (Baujahr 1957) mit klassischer Nullung, ohne Änderung an der bestehenden Installation, hinter den Hauptsicherungen 3 x 25 A, am Zähler einen Fehlerstromschutzschalter 40 A / 30 mA einzubauen, um bei direkter Berührung (z. B. durch ein Kleinkind) eine Abschaltung zu bewirken. Ist dies zulässig? R. B., Berlin ANTWORT RCD in TN-C-Systemen Generell gilt: Altanlagen mit »klassischer Nullung« brauchen nicht an neue Vorschriften abgepasst werden. In neu errichteten Anlagen bzw. Stromkreisen sind nach Abschnitt 411.4.5 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) im TN-C-System unzulässig. Dieses Verbot gab es auch schon in früheren Ausgaben der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410). Allerdings gilt das Verbot nur dann, wenn durch die FehlerstromSchutzeinrichtung (RCD) der Fehler- 18 schutz (Schutz bei indirektem Berühren) erfüllt werden soll / muss, siehe hierzu auch Abschnitt 531.3.5.1 von DIN VDE 0100-530 (VDE 0100530):2005-06. Wenn aber jemand auf freiwilliger Basis zur Erhöhung des Schutzpegels im TN-C-System eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA einsetzen will, ist das nicht verboten. Einschränkungen beim RCD-Einsatz Allerdings muss man hierbei berücksichtigen, dass eine ungewollte Auslösung der RCD nicht ausgeschlossen werden kann. Die wäre z.B. der Fall wenn fest, an klassisch genullten Stromkreisen angeschlossene Verbrauchsmittel der Schutzklasse I mit fremden leitfähigen Teilen, die mit dem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (bisher zusätzlicher Potentialausgleich) oder dem Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (bisher Hauptpotentialausgleich) verbunden sind, Kontakt haben. In ganz besonderem Maße träfe das zu, wenn ein Durchlauferhitzer / Warm- wassergerät an einem klassisch genullten Stromkreis mit den leitfähigen Rohrleitungen verbunden ist. In solchen Fällen werden die Neutralleiterströme über die Nullungsbrücke an den Betriebsmitteln der Schutzklasse I auch über diese leitfähigen Teile an der RCD vorbei zur Stromquelle fließen. Somit entsteht eine Differenz, die zwangsläufig zur ungewollten Auslösung führt. Kein stabiler Betrieb bei RCD-Einsatz garantiert Fragwürdig ist aber ob es Sinn macht, diese RCD als »übergeordnete« Einrichtung vorzusehen, weil hierbei doch damit gerechnet werden muss, dass auch bei Abwesenheit durch automatische Zuschaltung – z. B. die Pumpen einer Heizungsanlage – die gesamte Stromversorgung einschließlich der Versorgung einer ev. vorhandenen Kühltruhe ausfällt. Sinnvoller, wenngleich wesentlich aufwendiger, wäre es nur, die »relevanten« Steckdosen, die im Griffbereich der Kinder angeordnet sind, durch RCD in Steckdosenausführung nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10) zu schützen. W. Hörmann de 7 /2008
© Copyright 2024 ExpyDoc