RCD bei klassischer Nullung

RCD bei klassischer Nullung
Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100)
FRAGE
Wir sind beauftragt, in einem Altbau
(Baujahr 1957) mit klassischer Nullung,
ohne Änderung an der bestehenden
Installation, hinter den Hauptsicherungen 3 x 25 A, am Zähler einen Fehlerstromschutzschalter 40 A / 30 mA einzubauen, um bei direkter Berührung (z. B.
durch ein Kleinkind) eine Abschaltung
zu bewirken.
Ist dies zulässig?
R. B., Berlin
ANTWORT
RCD in TN-C-Systemen
Generell gilt: Altanlagen mit »klassischer Nullung« brauchen nicht an neue
Vorschriften abgepasst werden. In neu
errichteten Anlagen bzw. Stromkreisen
sind nach Abschnitt 411.4.5 von DIN
VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
im TN-C-System unzulässig. Dieses Verbot gab es auch schon in früheren Ausgaben der DIN VDE 0100-410 (VDE
0100-410). Allerdings gilt das Verbot
nur dann, wenn durch die FehlerstromSchutzeinrichtung (RCD) der Fehler-
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schutz (Schutz bei indirektem Berühren) erfüllt werden soll / muss, siehe
hierzu auch Abschnitt 531.3.5.1 von
DIN VDE 0100-530 (VDE 0100530):2005-06.
Wenn aber jemand auf freiwilliger
Basis zur Erhöhung des Schutzpegels
im TN-C-System eine RCD mit einem
Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA einsetzen will, ist das
nicht verboten.
Einschränkungen beim
RCD-Einsatz
Allerdings muss man hierbei berücksichtigen, dass eine ungewollte Auslösung der RCD nicht ausgeschlossen
werden kann. Die wäre z.B. der Fall
wenn fest, an klassisch genullten Stromkreisen angeschlossene Verbrauchsmittel der Schutzklasse I mit fremden
leitfähigen Teilen, die mit dem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (bisher
zusätzlicher Potentialausgleich) oder
dem Schutzpotentialausgleich über die
Haupterdungsschiene (bisher Hauptpotentialausgleich) verbunden sind, Kontakt haben.
In ganz besonderem Maße träfe das
zu, wenn ein Durchlauferhitzer / Warm-
wassergerät an einem klassisch genullten Stromkreis mit den leitfähigen
Rohrleitungen verbunden ist. In solchen Fällen werden die Neutralleiterströme über die Nullungsbrücke an den
Betriebsmitteln der Schutzklasse I auch
über diese leitfähigen Teile an der RCD
vorbei zur Stromquelle fließen. Somit
entsteht eine Differenz, die zwangsläufig zur ungewollten Auslösung führt.
Kein stabiler Betrieb bei
RCD-Einsatz garantiert
Fragwürdig ist aber ob es Sinn macht,
diese RCD als »übergeordnete« Einrichtung vorzusehen, weil hierbei doch
damit gerechnet werden muss, dass
auch bei Abwesenheit durch automatische Zuschaltung – z. B. die Pumpen
einer Heizungsanlage – die gesamte
Stromversorgung einschließlich der
Versorgung einer ev. vorhandenen
Kühltruhe ausfällt.
Sinnvoller, wenngleich wesentlich
aufwendiger, wäre es nur, die »relevanten« Steckdosen, die im Griffbereich
der Kinder angeordnet sind, durch RCD
in Steckdosenausführung nach DIN EN
61008-1 (VDE 0664-10) zu schützen.
W. Hörmann
de 7 /2008