A – Z für Mitarbeitende ________________________________________________________________________ Herzlich willkommen an der Universität Basel! Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg in Ihr neues Arbeitsumfeld erleichtern und die Arbeitsbedingungen an der Universität Basel erklären. Viele weitere Themen der Human Resources finden Sie auf unserer Homepage (unibas.ch > Universität > Administration und Services > Verwaltungsdirektion > Human Resources). Universität Basel Human Resources For an English translation of this document, please refer to www.unibas.ch > Dokuments > For Staff > Staff > Information ______________________________________________________________________________________ Änderungen Änderungen von Adresse, Bankverbindung und Zivilstand sind via Online Services zu melden (siehe Online Services). Ansässigkeitsbescheinigung Jedes Kalenderjahr haben deutsche und französische Grenzgänger/innen eine Ansässigkeitsbescheinigung resp. „Attestation de résidence“ in zweifacher Ausführung dem HR Back Office zuzustellen. Ohne diese sind wir verpflichtet, die volle Quellensteuer vom Gehalt in Abzug zu bringen. Absenzen / Krankheit Ärztliche Konsultationen und ärztlich verordnete Therapien sind wenn möglich in die Gleitzeit zu legen. Als Arbeitszeit wird der tatsächliche Zeitaufwand angerechnet, maximal jedoch 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit gemäss § 26 der Personalordnung. Bei Krankheit sind die Vorgesetzten unverzüglich zu informieren. Ab dem 4. Arbeitstag muss bei den dezentralen HR Sachbearbeitenden ein Arztzeugnis eingereicht werden. Folgezeugnisse sind ebenfalls den dezentralen HR Sachbearbeitenden abzugeben. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der Frist. Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden durch Kündigung oder bei Erreichen des Rentenalters. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Anspruch auf eine volle Invalidenrente. Bewilligungen Alle ausländischen Mitarbeitenden müssen eine gültige Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung besitzen. Eine Kopie dieser Bewilligung ist den Human Resources zuzustellen. Dienstjubiläen Nach Ablauf von 10, 15, 20, 25, 30, 35 und 40 Dienstjahren ohne Unterbruch besteht Anspruch auf ein Dienstjubiläumsgeschenk. Der Anspruch ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Das Geschenk wird in Form von zusätzlichen Urlaubstagen ausgerichtet, wobei auf Wunsch die Ausrichtung auch in finanzieller Form erfolgen kann. Näheres dazu regelt die Personalordnung. Die Dienstjahre bei der Überführung in eine unbefristete Anstellung werden vollumfänglich angerechnet. eMail-Account Ein eMail-Account wird von den IT-Services eröffnet, welche neuen Mitarbeitenden dazu ein Informationsschreiben zustellt (siehe auch Informationen). Familienzulagen Der Anspruch auf Familienzulagen ist mit der „Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende“ zu beantragen (siehe Formulare). Die Familienausgleichskasse entscheidet über den Anspruch. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt durch die Universität. Frei- und Feiertage Das Rektorat erstellt jährlich die Frei- und Feiertagsliste (siehe Information). Gehalt bei Krankheit und Unfall Nach Ablauf der Probezeit erfolgt bei Krankheit und Unfall die volle Gehaltsfortzahlung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens während 730 Tagen. Geschenke Den Mitarbeitenden ist es untersagt, Geschenke oder andere Vorteile für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Ausgenommen ist die Annahme von Geschenken von geringem Wert. Gleitende Arbeitszeit Die Arbeitszeit kann im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit selbst bestimmt werden. Diese setzt sich aus der Blockzeit und der frei wählbaren Arbeitszeit zusammen. Vorbehalten sind Abweichungen in Absprache mit den Vorgesetzten. Private Abwesenheiten während der Blockzeit sind zu vermeiden. A – Z für Mitarbeitende ________________________________________________________________________ Blockzeit: Montag – Freitag 09.00 – 11.00h 14.00 – 16.00h Frei wählbar: Montag – Freitag 06.00 – 09.00h 11.00 – 14.00h 16.00 – 20.00h Zur individuellen Arbeitszeiterfassung existiert ein Excel-Arbeitsblatt (siehe Dokumente). Jahresgespräch mit Zielvereinbarung Das Jahresgespräch mit Zielvereinbarung bietet den Rahmen für regelmässige Standortbestimmungen im Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden und ist auf die Bedürfnisse der Universität (Akademie und Administration) zugeschnitten. Im Gespräch vereinbaren Mitarbeitende und Vorgesetzte verbindliche Ziele für ihre Tätigkeit und Zusammenarbeit. Weitere Informationen erhalten Sie vom Ressort Personalund Organisationsentwicklung. Kinderkrippe Die Kinderkrippe der Universität Basel ist eine Einrichtung für Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Basel und befindet sich an der Herbergsgasse 1 in Basel. Anmeldung Telefon +41 61 267 30 20. Konflikte am Arbeitsplatz Bei schwerwiegenden Problemen am Arbeitsplatz wenden Sie sich an die Personal- und Organisationsentwicklung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das HR Consulting. Kündigung Die Mitarbeitenden können das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich an die Human Resources zu erfolgen. Die Universität kann nach Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis schriftlich und begründet kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Kündigungsgründe für Mitarbeitende mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag sind in der Personalordnung geregelt. Für Mitarbeitende mit einem privatrechtlichen Anstellungsvertrag gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Das Anstellungsverhältnis kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendigt werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in folgenden Fällen nicht durch die Arbeitgeberin gekündigt werden: während der Leistung des obligatorischen Militärdienstes; während unverschuldeter Krankheit oder Unfall (im 1. Dienstjahr während 90 Tagen; ab 2. Dienstjahr während 180 Tagen); während der Schwan- gerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft; während der Leistung einer Hilfsaktion im Ausland. Lohnabrechnung Lohnabrechnungen können via Online Services eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden (siehe Online Services). Es werden keine Lohnabrechnungen versandt. Online Services Die Online Services finden Sie unten auf der Startseite der Uni-Homepage. Die Anmeldung erfolgt mit Benutzername oder eMail-Adresse und Passwort, welche Sie bei der Anmeldung an Ihrem PC benutzen. Pausen Den Mitarbeitenden wird jeweils am Vormittag und am Nachmittag eine Pause von je 15 Minuten gewährt. Die Mittagszeit hat mindestens 30 Minuten zu betragen und wird in jedem Fall als bezogen betrachtet. Pensionskassen Unbefristet Angestellte sind der Pensionskasse Basel-Stadt zugewiesen. Die Pensionierung erfolgt im 65. Altersjahr (Männer und Frauen). Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Befristet Angestellte sind der Basellandschaftlichen Pensionskasse zugewiesen. Die Pensionierung erfolgt im 65. Altersjahr. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 58. Altersjahr möglich. Sexuelle Belästigung Jede sexuelle Belästigung ist untersagt. Betroffene richten sich bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an die zuständigen Vertrauenspersonen (siehe Reglemente). Stellenbeschreibung Beim Stellenantritt soll eine aktuelle Stellenbeschreibung vorliegen. Diese enthält im Wesentlichen die Aufgaben und Kompetenzen des Stelleninhabenden. Unfallversicherung Bei einem Wochenpensum von 8 und mehr Stunden sind Sie gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen versichert. Bei einem Wochenpensum unter 8 Stunden sind Sie nur gegen Betriebsunfälle versichert und müssen sich selber gegen Nichtbetriebsunfälle versichern. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Betriebsunfälle. A – Z für Mitarbeitende ________________________________________________________________________ Unfälle sind umgehend mit einem Unfallformular den dezentralen HR Sachbearbeitenden zu melden (siehe Formulare). Die Unfallversicherung besteht bei der Auf der Homepage der Universität Basel finden Sie die nachfolgenden Dokumente und weitergehende Informationen unter den jeweils angegebenen Pfaden: Basler Versicherung Police 25/2.381.311-8 Hotline 00800 24 800 800 Formulare Dokumente > Für Mitarbeitende > Personal > Formulare für Mitarbeitende Vergünstigungen Mit dem Mitarbeitendenausweis können Sie: - - - - sich an folgenden SV-Standorten zum Mitarbeitendentarif verpflegen: Mensa der Universität Basel, Kollegiengebäude, Biozentrum, Physik, Jakob Burckhardt-Haus, Universitätsbibliothek. im Universitätsspital von vergünstigten Preisen im Personalrestaurant „Centro“ und in der Cafeteria „Centrino“ profitieren, wenn Sie vorher Ihren Ausweis an den dafür vorgesehenen Automaten mit Bargeld aufladen. beim Universitätssport die vielfältigen Angebote nutzen. die Dienstleistungen der Universitätsbibliothek nutzen. eigens für Mitarbeitende der Universität angebotene Sprachkurse im Sprachenzentrum besuchen. bei der Basler Kantonalbank ein Konto mit kostenloser Kontoführung eröffnen. bei Mobility Car Sharing ein Test- oder Jahresabonnement zu ermässigten Preisen abschliessen. Bei folgenden Versicherungsgesellschaften bestehen Kollektivverträge. Mitarbeitende der Universität erhalten Vergünstigungen auf die Krankenzusatzversicherungen. Sympany www.sympany.ch/unibas Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel Telefon 0800 655 655 Vertrag-Nr. 1002200 Sanitas www.sanitas-corporate.ch Postfach 309, 8304 Wallisellen Telefon 0800 22 88 44 Vertrags-Nr. K004070 CSS www.css.ch Theaterstrasse 18, 4010 Basel Telefon 0844 277 277 Vertrags-Nr. 2025937 Swica www.swica.ch/basel-stadt Aeschenplatz 2, 4010 Basel Telefon 0800 809 080 Vertrags-Nr. 170 / 3003 / 1498797 Zeugnis Beim Austritt besteht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Jederzeit kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden. - Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende Unfallmeldung Antrag auf eine Mutterschaftsentschädigung Excel-Arbeitsblatt zur Arbeitszeiterfassung Informationen Informationen für Mitarbeitende > Anstellung - Arbeitszeit & Ferien Einreihung & Gehalt Austritt & Kündigung Versicherung & Vorsorge Anstellung A-Z Mitarbeitendenausweise & Vergünstigungen Informationen für Mitarbeitende > Mitbestimmung & Gruppierungen - Informationen zu den Gruppierungen Dokumente > Für Mitarbeitende > Personal > Informationen - Merkblatt Steuern Deutschland (für deutsche Grenzgänger) Viele weitere Merkblätter Ordnungen Dokumente > Rechtserlasse > Personal > Ordnungen - Personalordnung Gehaltsordnung Ordnung über Nebentätigkeiten Ordnung für das wissenschaftliche Personal Pensionskassenordnung Reglemente Dokumente > Rechtserlasse > Personal > Reglemente - Reglement über den Umgang mit universitären Informatikmitteln Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung A – Z für Mitarbeitende ________________________________________________________________________ HR Specialists Team 1 Human Resources Ressort Leitung +41 61 207 13 08 Reto Jeker [email protected] ________________________________________ HR Consulting +41 61 207 30 26 Lindy Bauer [email protected] stv. Ressort-Leiterin ________________________________________ HR Back Office +41 61 207 00 14 +41 61 207 00 11 [email protected] Juristische Fakultät Medizinische Fakultät Philosophisch-Historische Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Fakultät für Psychologie Rektorat und Verwaltung IT-Services inkl. Lehraufträge, Drittmittel- und NationalfondsAnstellungen Honorare [email protected] Stelleninserate Sozialversicherungen Quellensteuern Lohnkostenweiterverrechnungen Ablage und Archiv Melanie Huber, Leiterin Dominique Breisinger Nadia Capra Cinzia D’Intino Kay Hänggi Sandra Miesch Rolf Lepingle, Leiter Michel Lepingle Matthias Santolini Gabriela Tanner ________________________________________ ________________________________________ HR Specialists Team 2 +41 61 207 00 12 [email protected] Theologische Fakultät Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Sprachenzentrum Universitätsbibliothek Universitäre Institute inkl. Lehraufträge, Drittmittel- und NationalfondsAnstellungen Philippe Näf, Leiter Désirée Bollinger Lucie Holzer Amberg Andrea Thoma Vanessa Wyniger ________________________________________ Basel, August 2016 Reto Jeker / Rolf Lepingle
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