A-Z Informationen für Mitarbeitende

A – Z für Mitarbeitende
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Herzlich willkommen an der Universität Basel! Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg in Ihr neues Arbeitsumfeld erleichtern und die
Arbeitsbedingungen an der Universität Basel erklären. Viele weitere Themen der Human Resources finden
Sie auf unserer Homepage (unibas.ch > Universität > Administration und Services > Verwaltungsdirektion >
Human Resources).
Universität Basel
Human Resources
For an English translation of this document, please refer to www.unibas.ch > Dokuments > For Staff > Staff > Information
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Änderungen
Änderungen von Adresse, Bankverbindung und
Zivilstand sind via Online Services zu melden
(siehe Online Services).
Ansässigkeitsbescheinigung
Jedes Kalenderjahr haben deutsche und französische Grenzgänger/innen eine Ansässigkeitsbescheinigung resp. „Attestation de résidence“ in
zweifacher Ausführung dem HR Back Office
zuzustellen. Ohne diese sind wir verpflichtet, die
volle Quellensteuer vom Gehalt in Abzug zu
bringen.
Absenzen / Krankheit
Ärztliche Konsultationen und ärztlich verordnete
Therapien sind wenn möglich in die Gleitzeit zu
legen. Als Arbeitszeit wird der tatsächliche
Zeitaufwand angerechnet, maximal jedoch 1/5 der
wöchentlichen Arbeitszeit gemäss § 26 der
Personalordnung. Bei Krankheit sind die Vorgesetzten unverzüglich zu informieren. Ab dem 4.
Arbeitstag muss bei den dezentralen HR
Sachbearbeitenden ein Arztzeugnis eingereicht
werden. Folgezeugnisse sind ebenfalls den
dezentralen HR Sachbearbeitenden abzugeben.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der Frist. Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden durch Kündigung oder bei
Erreichen des Rentenalters. Das Arbeitsverhältnis
endet automatisch mit dem Anspruch auf eine
volle Invalidenrente.
Bewilligungen
Alle ausländischen Mitarbeitenden müssen eine
gültige Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung
besitzen. Eine Kopie dieser Bewilligung ist den
Human Resources zuzustellen.
Dienstjubiläen
Nach Ablauf von 10, 15, 20, 25, 30, 35 und 40
Dienstjahren ohne Unterbruch besteht Anspruch
auf ein Dienstjubiläumsgeschenk. Der Anspruch
ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Das
Geschenk wird in Form von zusätzlichen
Urlaubstagen ausgerichtet, wobei auf Wunsch die
Ausrichtung auch in finanzieller Form erfolgen
kann. Näheres dazu regelt die Personalordnung.
Die Dienstjahre bei der Überführung in eine
unbefristete Anstellung werden vollumfänglich
angerechnet.
eMail-Account
Ein eMail-Account wird von den IT-Services
eröffnet, welche neuen Mitarbeitenden dazu ein
Informationsschreiben zustellt (siehe auch Informationen).
Familienzulagen
Der Anspruch auf Familienzulagen ist mit der
„Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende“ zu beantragen (siehe Formulare). Die
Familienausgleichskasse entscheidet über den
Anspruch. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt
durch die Universität.
Frei- und Feiertage
Das Rektorat erstellt jährlich die Frei- und Feiertagsliste (siehe Information).
Gehalt bei Krankheit und Unfall
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt bei Krankheit
und Unfall die volle Gehaltsfortzahlung während
der Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens
während 730 Tagen.
Geschenke
Den Mitarbeitenden ist es untersagt, Geschenke
oder andere Vorteile für sich oder andere zu
fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu
lassen. Ausgenommen ist die Annahme von
Geschenken von geringem Wert.
Gleitende Arbeitszeit
Die Arbeitszeit kann im Rahmen der gleitenden
Arbeitszeit selbst bestimmt werden. Diese setzt
sich aus der Blockzeit und der frei wählbaren
Arbeitszeit
zusammen.
Vorbehalten
sind
Abweichungen
in
Absprache
mit
den
Vorgesetzten. Private Abwesenheiten während
der Blockzeit sind zu vermeiden.
A – Z für Mitarbeitende
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Blockzeit:
Montag – Freitag 09.00 – 11.00h
14.00 – 16.00h
Frei wählbar: Montag – Freitag 06.00 – 09.00h
11.00 – 14.00h
16.00 – 20.00h
Zur individuellen Arbeitszeiterfassung existiert ein
Excel-Arbeitsblatt (siehe Dokumente).
Jahresgespräch mit Zielvereinbarung
Das Jahresgespräch mit Zielvereinbarung bietet
den Rahmen für regelmässige Standortbestimmungen im Dialog zwischen Vorgesetzten
und Mitarbeitenden und ist auf die Bedürfnisse
der Universität (Akademie und Administration)
zugeschnitten.
Im
Gespräch
vereinbaren
Mitarbeitende und Vorgesetzte verbindliche Ziele
für ihre Tätigkeit und Zusammenarbeit. Weitere
Informationen erhalten Sie vom Ressort Personalund Organisationsentwicklung.
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe der Universität Basel ist eine
Einrichtung für Kinder von Studierenden und
Mitarbeitenden der Universität Basel und befindet
sich an der Herbergsgasse 1 in Basel. Anmeldung
Telefon +41 61 267 30 20.
Konflikte am Arbeitsplatz
Bei schwerwiegenden Problemen am Arbeitsplatz
wenden Sie sich an die Personal- und Organisationsentwicklung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen
wenden Sie sich an das HR Consulting.
Kündigung
Die Mitarbeitenden können das Arbeitsverhältnis
ohne Angaben von Gründen kündigen. Die
Kündigung hat in jedem Fall schriftlich an die
Human Resources zu erfolgen.
Die Universität kann nach Ablauf der Probezeit
das Arbeitsverhältnis schriftlich und begründet
kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die
Kündigungsgründe für Mitarbeitende mit einem
öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag sind in der
Personalordnung geregelt. Für Mitarbeitende mit
einem privatrechtlichen Anstellungsvertrag gilt das
Schweizerische Obligationenrecht.
Das Anstellungsverhältnis kann jederzeit im
gegenseitigen Einvernehmen beendigt werden.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
beidseitig mit einer Frist von sieben Tagen
gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in folgenden Fällen nicht durch die
Arbeitgeberin gekündigt werden: während der
Leistung des obligatorischen Militärdienstes;
während unverschuldeter Krankheit oder Unfall
(im 1. Dienstjahr während 90 Tagen; ab 2. Dienstjahr während 180 Tagen); während der Schwan-
gerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft; während der Leistung einer Hilfsaktion im
Ausland.
Lohnabrechnung
Lohnabrechnungen können via Online Services
eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden
(siehe Online Services). Es werden keine Lohnabrechnungen versandt.
Online Services
Die Online Services finden Sie unten auf der
Startseite der Uni-Homepage. Die Anmeldung
erfolgt mit Benutzername oder eMail-Adresse und
Passwort, welche Sie bei der Anmeldung an
Ihrem PC benutzen.
Pausen
Den Mitarbeitenden wird jeweils am Vormittag und
am Nachmittag eine Pause von je 15 Minuten
gewährt. Die Mittagszeit hat mindestens 30
Minuten zu betragen und wird in jedem Fall als
bezogen betrachtet.
Pensionskassen
Unbefristet Angestellte sind der Pensionskasse
Basel-Stadt zugewiesen. Die Pensionierung
erfolgt im 65. Altersjahr (Männer und Frauen).
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60.
Altersjahr möglich.
Befristet Angestellte sind der Basellandschaftlichen Pensionskasse zugewiesen. Die Pensionierung erfolgt im 65. Altersjahr. Eine vorzeitige
Pensionierung ist ab dem 58. Altersjahr möglich.
Sexuelle Belästigung
Jede sexuelle Belästigung ist untersagt.
Betroffene richten sich bei sexueller Belästigung
am Arbeitsplatz an die zuständigen Vertrauenspersonen (siehe Reglemente).
Stellenbeschreibung
Beim Stellenantritt soll eine aktuelle Stellenbeschreibung vorliegen. Diese enthält im Wesentlichen die Aufgaben und Kompetenzen des
Stelleninhabenden.
Unfallversicherung
Bei einem Wochenpensum von 8 und mehr Stunden sind Sie gegen die Folgen von Betriebs- und
Nichtbetriebsunfällen versichert.
Bei einem Wochenpensum unter 8 Stunden sind
Sie nur gegen Betriebsunfälle versichert und
müssen sich selber gegen Nichtbetriebsunfälle
versichern. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als
Betriebsunfälle.
A – Z für Mitarbeitende
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Unfälle sind umgehend mit einem Unfallformular
den dezentralen HR Sachbearbeitenden zu melden (siehe Formulare). Die Unfallversicherung
besteht bei der
Auf der Homepage der Universität Basel finden
Sie die nachfolgenden Dokumente und weitergehende Informationen unter den jeweils angegebenen Pfaden:
Basler Versicherung
Police 25/2.381.311-8
Hotline 00800 24 800 800
Formulare
Dokumente > Für Mitarbeitende > Personal >
Formulare für Mitarbeitende
Vergünstigungen
Mit dem Mitarbeitendenausweis können Sie:
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sich an folgenden SV-Standorten zum Mitarbeitendentarif verpflegen: Mensa der Universität Basel, Kollegiengebäude, Biozentrum,
Physik, Jakob Burckhardt-Haus, Universitätsbibliothek.
im Universitätsspital von vergünstigten Preisen
im Personalrestaurant „Centro“ und in der
Cafeteria „Centrino“ profitieren, wenn Sie
vorher Ihren Ausweis an den dafür vorgesehenen Automaten mit Bargeld aufladen.
beim Universitätssport die vielfältigen Angebote nutzen.
die Dienstleistungen der Universitätsbibliothek
nutzen.
eigens für Mitarbeitende der Universität
angebotene Sprachkurse im Sprachenzentrum
besuchen.
bei der Basler Kantonalbank ein Konto mit
kostenloser Kontoführung eröffnen.
bei Mobility Car Sharing ein Test- oder
Jahresabonnement zu ermässigten Preisen
abschliessen.
Bei
folgenden
Versicherungsgesellschaften
bestehen Kollektivverträge. Mitarbeitende der
Universität erhalten Vergünstigungen auf die
Krankenzusatzversicherungen.
Sympany
www.sympany.ch/unibas
Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel
Telefon 0800 655 655 Vertrag-Nr. 1002200
Sanitas
www.sanitas-corporate.ch
Postfach 309, 8304 Wallisellen
Telefon 0800 22 88 44 Vertrags-Nr. K004070
CSS
www.css.ch
Theaterstrasse 18, 4010 Basel
Telefon 0844 277 277 Vertrags-Nr. 2025937
Swica
www.swica.ch/basel-stadt
Aeschenplatz 2, 4010 Basel
Telefon 0800 809 080 Vertrags-Nr.
170 / 3003 / 1498797
Zeugnis
Beim Austritt besteht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Jederzeit kann ein Zwischenzeugnis
verlangt werden.
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Anmeldung Familienzulagen für
Arbeitnehmende
Unfallmeldung
Antrag auf eine Mutterschaftsentschädigung
Excel-Arbeitsblatt zur Arbeitszeiterfassung
Informationen
Informationen für Mitarbeitende > Anstellung
-
Arbeitszeit & Ferien
Einreihung & Gehalt
Austritt & Kündigung
Versicherung & Vorsorge
Anstellung A-Z
Mitarbeitendenausweise &
Vergünstigungen
Informationen für Mitarbeitende > Mitbestimmung
& Gruppierungen
-
Informationen zu den Gruppierungen
Dokumente > Für Mitarbeitende > Personal >
Informationen
-
Merkblatt Steuern Deutschland (für
deutsche Grenzgänger)
Viele weitere Merkblätter
Ordnungen
Dokumente > Rechtserlasse > Personal >
Ordnungen
-
Personalordnung
Gehaltsordnung
Ordnung über Nebentätigkeiten
Ordnung für das wissenschaftliche
Personal
Pensionskassenordnung
Reglemente
Dokumente > Rechtserlasse > Personal >
Reglemente
-
Reglement über den Umgang mit
universitären Informatikmitteln
Richtlinien über den Schutz vor sexueller
Belästigung
A – Z für Mitarbeitende
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HR Specialists Team 1
Human Resources
Ressort Leitung
 +41 61 207 13 08
Reto Jeker
[email protected]
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HR Consulting
 +41 61 207 30 26
Lindy Bauer
[email protected]
stv. Ressort-Leiterin
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HR Back Office
 +41 61 207 00 14
 +41 61 207 00 11
[email protected]
Juristische Fakultät
Medizinische Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Fakultät für Psychologie
Rektorat und Verwaltung
IT-Services
inkl. Lehraufträge, Drittmittel- und NationalfondsAnstellungen
Honorare
[email protected]
Stelleninserate
Sozialversicherungen
Quellensteuern
Lohnkostenweiterverrechnungen
Ablage und Archiv
Melanie Huber, Leiterin
Dominique Breisinger
Nadia Capra
Cinzia D’Intino
Kay Hänggi
Sandra Miesch
Rolf Lepingle, Leiter
Michel Lepingle
Matthias Santolini
Gabriela Tanner
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HR Specialists Team 2
 +41 61 207 00 12
[email protected]
Theologische Fakultät
Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Sprachenzentrum
Universitätsbibliothek
Universitäre Institute
inkl. Lehraufträge, Drittmittel- und NationalfondsAnstellungen
Philippe Näf, Leiter
Désirée Bollinger
Lucie Holzer Amberg
Andrea Thoma
Vanessa Wyniger
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Basel, August 2016 Reto Jeker / Rolf Lepingle