Jahrgang 2016 Mittwoch, den 27. Juli 2016 Nummer 15/16 KW 30 Geburtstagsjubilare 15.08.1926 90 Jahre Rockstroh Rudolf, Hauptstraße 55 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Grund- und Gewerbesteuer Am 15.08.2016 wird die 3. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Zahlen Sie bitte auf unser Konto 257 bei der Sparkasse Bonndorf, BLZ 680 512 07, IBAN: DE06 6805 1207 0000 000257 SWIFT-BIC: SOLADES1BND oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen. Annahmeschluss Mitteilungsblatt KW 34 Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt KW 34 ist am Freitag, 19.08.2016, 10:00 Uhr. Öffentliche Gemeinderatssitzung Am Donnerstag,28.Juli2016 ,20.00Uhr findet im Bürgersaaldes Rathauses Wutach-Ewattingen eine öffentliche Gemeinderassitzung statt. Tagesordnung: 1. Bürgerinnen und Bürger haben das Wort 2. Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wutach 3 . Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31.12.2015 für die Betriebe der Wasser-und Nahwärmeversorgung 4. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Wutach mit Genehmigung der entstandenen über-und außerplanmäßigen Ausgaben 5. Erweiterung des Wasserschutzgebietes für die Oberletz- und Nussbachquellen der Wasserversorgung Stühlingen, Anhörung der Gemeinde Wutach 6. Angebot der Breitbandberatung Baden-Württemberg vom 19.07.2016 über Beratungsleistung „Kommunale Breitbanderschließung“ 7. Bauantrag des Herrn Harald Vetter auf Neubau eine rGewerbehalle auf Grundstück Flst.-Nr.3098, Bachtalstraße 4, Gemarkung Ewattingen 8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 9. Verschiedenes Seite 2 Mittwoch, 27. Juli 2016 WUTACH Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie weitere Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Inhalt Ihres Mitteilungsblattes, dann lassen Sie uns das unbedingt wissen! Ihr Blättle-Team vom Rathaus NOTRUFNUMMERN Polizeinotruf 110 Feuerwehr 112 Notarzt, Rettungsleitstelle 112 Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg 0761/19240 ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher u. Zahnärztlicher Notfalldienst 116117 Notfallpraxis Dr. Grohmann, 07709/922859 Bachtalstr. 12, 79879 Wutach Mittwoch, 17.00 – 19.00 Uhr und Donnerstag, 14.00 – 15.30 Uhr Notfallpraxen in Krankenhäusern: Spital Waldshut Sa., So., Feiertage 9 – 13 Uhr u. 15 – 19 Uhr Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen Fr. 16 – 23 Uhr, Sa., So., Feiertage 8 – 23 Uhr HELIOS Klinik Titisee-Neustadt Sa., So., Feiertage 10 – 13 Uhr u. 16 – 19 Uhr DRK-Krankentransport (nicht für Notfälle) 07751/19222 APOTHEKENNOTDIENST Auskunft zur diensthabenden Apotheke Deutschlandweit Festnetz 0800 0022833 Handy 22833 Homepage: www.aponet.de Wochenend-Notdienst Jeweils 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr Apothekennotdienste siehe Seite 3 RATHAUS Zentrale: 07709/92969-0 Fax: 07709/92969-90 Internet: www.wutach.de e-mail-Adresse: [email protected] Anschrift: Amtshausstr. 2 79879 Wutach Öffnungszeiten: Mo. – Fr. Do. Nachmittag 08.00 – 12.00 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr Kindergarten 07709/1050 Grundschule 07709/631 Hallenbad 07709/369 Feuerwehrgerätehaus Ewattingen Feuerwehr 07709/922690 DRK 07709/922691 Bergwacht 07709/9227470 Wasserversorgung: nach Dienstschluss: 0171/5706498 Gemeindewald: Forstrevierleiter 07744/933-4312 Herr Eisele 0172/1808446 Fax-Nummer 07744/933-5404 e-mail-Adresse [email protected] Stromversorgung: Energiedienst Netze GmbH Störungsdienst Service-Nummer Fax-Nummer 07623 92-1818 07623 92-1800 07623 92-511809 Recyclinghof Wutach (Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut) Regionales Annahmezentrum (RAZ) Öfffnungszeiten: Mi. und Fr., 13.00 bis 16.00 Uhr Sa. 09.00 bis 12.00 Uhr ( nur ungerade Kalenderwochen) (Di. 09.00-12.00 Uhr, Do. 14.00-18.00 Uhr) Hilfetelefon 08000 116 016 Gewalt gegen Frauen Frauen- u. Kinderschutzhaus 07751/3553 Donum Vitae Hochrhein 07751/898237 Staatl. Anerkannte Beratungsstelle in Schwangerschaftskonflikten und Schwangerenberatung Rheinstr. 8 79761 Waldshut Barrierefreies Wohnen im Landkreis Waldshut Kostenlose Wohnberatung Von DRK und Landkreis Waldshut 07751/873535 DRK-Kreisverband Waldshut: Fahrdienst „mobilPlus“ 0800/0079761 mit und ohne Rollstuhl (DRK Anruf kostenlos) NOTARIAT Notariat Bonndorf 07703/9365-0 (Kanzlei) Schlossstr. 9 07703/9365-20 (Geschäftsstelle) 79848 Bonndorf DRK-Hausnotruf; Information unter Hilfe in besonderen Lebenslagen DRK-Dienste für Senioren 07741/9697710 (Gesundheitskurse, Seniorenwohnen, Nachbarschaftshilfe) Sozialstation Oberes Wutachtal e.V. Pflege und Hauswirtschaft Team Bonndorf 07703/937011 Dorfhelferinnen 07703/937013 Hausnotruf 0176/18011161 St. Laurentius Bonndorf 07703-9395-0 Pflegeheim & Betreutes Wohnen Kurzzeit-, Verhinderungs-und Tagespflege Amb. Pflegedienst Hampel 07743/5621 Hospizdienst e.V. 07751/802333 Kinderschutzbund 07741/672724 Caritasverband 07703/938041 07751/873555 Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen Zeppelinstr. 2 79761 Waldshut-Tiengen 07741/965 72 77 Diakonisches Werk Hochrhein Dienststelle Waldshut 07751/8304-0 Tierschutzverein 07741/684033 Waldshut- Tiengen u. Notrufnummer: Umgebung e.V. 0151/55414785 Tierheim Steinatal WUTACH Mittwoch, 27. Juli 2016 Seite 3 Apothekennotdienst Wochenend-Notdienst - Jeweils 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr 30.07.2016 Schloss-Apotheke Stühlingen, Hauptstraße 10, 79780 Stühlingen, Tel.: 07744 - 314 Vita Apotheke Villingen, Neuer Markt 1, 78052 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721-990770 31.07.2016 Kur-Apotheke St. Georg, Friedrichstraße 7a, 78073 Bad Dürrheim, Tel.: 07726-325 Titisee-Apotheke, Jägerstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651-8202 06.08.2016 Schellenberg-Apotheke Hüfingen, Hauptstraße 56, 78183 Hüfingen, Tel.: 0771-61988 Apotheke zur Waage Klettgau, Hauptstraße 58, 79771 Klettgau, Tel.: 07742-7458 07.08.2016 Rathaus-Apotheke Donaueschingen, Mühlenstr. 13a, 78166 Donaueschingen, Tel.: 0771-3113 See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee, Tel.: 07656-593 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2017 vom 22. Juli 2016 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit das Jahresprogramm 2017 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). 1. Grundsätzliches Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitge- mäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen auch z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. 2. Förderschwerpunkte 2017 Vielfach ist in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild. Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortskerne bei. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leer stehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden. In vielen Dörfern bieten diese Gebäude genügend Potenzial für eine künftige Ortsentwicklung im Innenbereich. Große Neubaugebiete mit Einzelhäusern am Ortsrand hemmen vielfach die Innenentwicklung und belasten die Kommunen mit zusätzlichen Infrastrukturkosten. Parallel dazu kommt es aber auch in Teilen des Ländlichen Raums zu einer steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Deshalb wird sich das ELR in diesem Jahr noch stärker als bisher auf die För- 13.08.2016 Scheffel Apotheke Löffingen, Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen, Tel.: 07654-91060 Apotheke im Kaufland Bad Dürrheim, Dieselstr. 1, 78073 Bad Dürrheim, Tel.: 07726-1788 14.08.2016 Schloss-Apotheke Stühlingen, Hauptstr. 10, 79780 Stühlingen, Tel.: 07744-314 Schwarzwald-Apotheke Villingen, Niedere Str. 52, 78050 Villingen, Tel.: 0772-26133 20.08.2016 Salinen-Apotheke Bad Dürrheim, Bahnhofstraße 4, 78073 Bad Dürrheim, Tel.: 07726-7959 Rats-Apotheke Waldshut, Kaiserstraße 31, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-2220 21.08.2016 Apotheke Grafenhausen, Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen, Tel.: 07748-294 Berthold-Apotheke, Romäusring 23, 78050 Villingen, Tel.: 07721-25155 derung wohnraumbezogener Projekte konzentrieren. Kommunen, die ihre Anstrengungen gezielt auf Innenentwicklung ausrichten, werden besonders unterstützt. Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum erhält die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des vorliegenden Bedarfs neue Bedeutung. Die Verwaltungsvorschrift wurde daher um die Nr. 6.3.3 ergänzt. Hierunter werden Projekte gefördert, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten. Wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Bei Umnutzung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35 %, max. 55.000 Euro Zuschuss (Nr. 6.2.1.1), bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35 %, max. 25.000 Euro (Nr. 6.2.1.2). Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, wird für den Förderschwerpunkt „Wohnen“ die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grund- versorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden daher prioritär berücksichtigt. Mit der Novellierung des ELR zum 1. Januar 2015 wurde die Förderung von Freibädern ermöglicht. Dies geschah vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aus dem sich Anpassungsbedarf bei kommunalen Infrastruktureinrichtungen, besonders im strukturschwachen Ländlichen Raum, ergeben kann. Durch interkommunale Zusammenarbeit und Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sollen neue Ansätze für tragfähige Lösungen gesucht werden. Es sollen besonders Projekte in kleinen Gemeinden, die von der Bürgerschaft Seite 4 Mittwoch, 27. Juli 2016 getragen werden, eine Unterstützung über das ELR erhalten. Voraussetzung für eine Förderung von Umbau und Modernisierungsmaßnahmen in Freibädern ist, dass im regionalen Umfeld erhoben wird, welche Freibäder vorhanden und wie diese für die Zukunft gerüstet sind. Dabei wird auf die interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit großen Wert gelegt. 2. Verfahren Aufnahmeanträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 ist ein Aufnahmeantrag mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen. Die angemeldeten Projekte sind in der Projektliste zu priorisieren. Stellt eine Gemeinde mehrere Aufnahmeanträge, so müssen auch die Aufnahmeanträge zueinander in eine Rangfolge gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen zum jeweiligen Zeit punkt vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können. Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis- und Landesebene) werden die Aufnahmeanträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in eine Rangfolge gebracht, die insbesondere die Ausgangslage der Gemeinde und die strukturelle Bedeutung der WUTACH angemeldeten Projekte würdigt. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab. Die Aufnahme dieser Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die L- Bank. Dabei wird u. a. die Vermögens- und Ertragslage der antragstellenden Unter- nehmen und Unternehmer geprüft. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ ELR/Seiten/ELR- Antragstellung.aspx“ abgerufen werden. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden bis zum 28. Oktober 2016 je zweifach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde legt eine Fertigung zusammen mit der kommunalwirtschaftlichen Stellungnahme zu den kommunalen Projekten bis zum 11. November 2016 der zuständigen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor. „Damit die Antragsunterlagen termingerecht bei den zuständigen Stellen eingereicht werden können, benötigt die Gemeindeverwaltung die kompletten Antragsunterlagen spätestens 14 Tage vor dem genannten Termin.“ Öffentliche Bekanntmachung 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bonndorf-Wutach zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ im Bereich „Glattsteina“, Gemarkung Bonndorf Das Landratsamt Waldshut, Baurechtsamt, hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft BonndorfWutach am 12.05.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Ausweisung eines SO Photovoltaik“ mit Erlass vom 01.07.2016, Geschäftszeichen: 3120/621.31, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom 14.04.2016 maßgebend. Der Änderungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: WUTACH Mittwoch, 27. Juli 2016 Seite 5 Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform für Nebenerwerbslandwirte/ innen Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Rathaus Bonndorf, Zimmer Nr. 13 und 14, Stadtbauamt, Martinstraße 8, 79848 Bonndorf i. Schw. während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt beabsichtigt, bei ausreichender Teilnehmerzahl, ab November 2016 wieder einen Kurs „Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform“ für Nebenerwerbslandwirte anzubieten. Der Unterricht erstreckt sich über zwei Winterhalbjahre und ein Sommerhalbjahr. Er findet in den Räumen der Fachschule beim Landwirtschaftsamt in Waldshut zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag (im Sommer einmal wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstagvormittag statt. Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen abgestimmt, die ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und Produktionstechnik ergänzen und vertiefen möchten und bereits einen anderweitigen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Bei den Unterrichtsinhalten können ggf. die speziellen Verhältnisse der Betriebe der Kursteilnehmer berücksichtigt werden. Folgende Fächer werden unterrichtet: Unternehmensführung mit den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuern, Versicherungen, Agrarpolitik, Marktlehre und Antragswesen, Tierische Erzeugung und Pflanzliche Erzeugung und ggf. Waldbau. Im Sommerhalbjahr werden ca. 22 fachpraktische Tage angeboten. Hier wird die Theorie der Winterhalbjahre durch praktische Unterweisungen ergänzt. Am ca. 160 km entfernten Bildungs- u. Wissenszentrum in Aulendorf ist eine Woche Vollzeitunterricht vorgesehen. Ebenfalls im Sommerhalbjahr sind zwei Projektarbeiten mit einem fachlichen Thema zu erstellen. Die Schule wird mit der Prüfung zur „Fachkraft für Landwirtschaft“ abgeschlossen. Die Fachschule in Teilzeitform kann bei entsprechender Berufspraxis das Basiswissen zum Berufsabschluss „Landwirt/in“ bilden. Weitere Auskünfte erhalten sie telefonisch unter 07751 86-5300 (Hr. Käppeler). Das Anmeldeformular und weitere Informationen können Sie im Internet unter www.waldshut.landwirtschaft-bw.de herunterladen. Hinweise nach dem Baugesetzbuch (BauGB): Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (vgl. § 215 Abs. 1 und 2 BauGB). Hinweise nach der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Baden-Württemberg: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung. Auf die weiteren Regelungen des § 4 Abs. 4 GemO wird hingewiesen (vgl. § 4 Abs. 5 GemO). Scharf, Bürgermeister Stadt Bonndorf (Ausschussvorsitzender) NICHTAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Pressemitteilung des Landratsamts Waldshut Illegale Sammlung von Abfällen und Wertstoffen im Landkreis Waldshut Seit geraumer Zeit verteilen eine sogenannte ungarische Kleinmaschinenbrigade und ein sogenannter Herend Freiwillige Feuerwehr Verband im Landkreis Waldshut Flyer, worin für die von ihnen organisierten Sammlungen von Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Metallschrott, Textilien und anderen Stoffen geworben wird. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass diese Sammlungen illegal erfolgen, da sie bei der unteren Abfallrechtsbehörde nicht angezeigt wurden und nicht sichergestellt ist, dass die so eingesammelten Gegenstände und Materialien fachgerecht entsorgt bzw. wiederverwertet werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die vom Landkreis Waldshut angebotenen Entsorgungsund Rücknahmesysteme (z.B. Deponie Lachengraben, Recyclinghöfe, Schadstoff-, Schrott-, Papier- und Sperrmüllsammlungen, Gelber Sack etc.) zu nutzen und die Wertstoffe zu den Recyclinghöfen zu bringen. Anmeldungen werden bis zum 20.09.2016 erbeten an das Landratsamt Waldshut, Fachschule für Landwirtschaft, Gartenstr. 7, 79761 Waldshut. Tel. 07751/86-5301; Fax: 07751/86-5399. Frauenaktionswochen Thema „Heimat“ bei den Frauenaktionswochen 2016 Derzeit laufen mit Hochdruck die Vorbereitungen der diesjährigen Frauenaktionswochen, die für die Dauer von 4 Wochen im Oktober im Landkreis Waldshut stattfinden werden und unter dem Motto „Frau und Heimat“ stehen. Koordiniert und initiiert von der Kommunalen Stelle für Gleichstellung werden verschiedene Frauengruppen, Institutionen und Vereine eine Vielfalt an Veranstaltungen im Kultur- und Bildungsbereich zu frauenspezifischen Themen an unterschiedlichen Orten durchführen. Die Auftaktveranstaltung findet am Dienstag, 4. Oktober um 19 Uhr im Katholischen Gemeindehaus in der Eisenbahnstraße 29 in Waldshut statt. Nach der Eröffnung durch Landrat Dr. Kistler und einem Apéro wird der Film „Himmlische Prinzessin - Die letzte Mahadevi“, vorgeführt. Es ist die Geschichte der jungen Österreicherin Inge Sargent, die 1953 ihrem birmesischen Ehemann Sao Kya Seng, den sie als Studentin in den USA kennen gelernt hatte, ins heutige Myanmar folgte. Die preisgekrönte Dokumentation der Berliner Regisseure Karin Kaper und Dirk Szuszies wurde an Originalschauplätzen in Österreich, in den USA und heimlich auch in Burma gedreht. Der Film verzichtet auf jeglichen Kommentar, vertraut ganz der charismatischen Erzählkunst von Inge Sargent persönlich. Das Programmheft der Frauenaktionswochen liegt ab Mitte August bei allen Gemeindeverwaltungen aus und kann bei der Gleichstellungsbeauftragten Anette Klaas, Tel.: 07751/86-4020, Mail: anette. [email protected] bezogen werden bzw. ist ersichtlich unter www.frauenaktionswochen-wt.de. Seite 6 Mittwoch, 27. Juli 2016 Landkreis Waldshut weitet die getrennte Erfassung von Hartkunststoffen aus Ab dem 01.08.2016 können Hartkunststoffe auch auf den Recyclinghöfen in Bonndorf, Dettighofen, Görwihl, Grafenhausen, Höchenschwand-Attlisberg, Lauchringen, St. Blasien und Waldshut Bleiche kostenlos abgegeben werden. Weiterhin möglich ist die Anlieferung bei der Deponie Lachengraben und der Grünabfallkompostierungsanlage in Küssaberg-Ettikon. WUTACH VEREINSNACHRICHTEN Veranstaltungen/Termine im August 2016 19.08. Annahmeschluss Mitteilungsblatt KW 34 28.08. Patrozinium in Münchingen unter Mitwirkung des Musikvereins Ewattingen Die erfassten Hartkunststoffe werden zu Kunststoffregranulat verarbeitet. Dieses Granulat wird bei der Kunststoffproduktion als Rohstoff eingesetzt und senkt so den Erdölverbrauch. Damit erfüllt der Landkreis Waldshut die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und unsere Kunden leisten einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz. Gesammelt werden beispielsweise folgende Kunststoffgegenstände: Eimer, Kanister, Schalen, Wäschekörbe, Wannen, Taschen, Blumentöpfe, Dosen, Gießkannen, Drainagegitter, Haushaltsartikel, Verschlüsse, Kleiderbügel und Kinderspielzeug ohne Elektrik. Nicht gesammelt werden beispielsweise Kfz-Kunststoffe, batteriebetriebenes Kinderspielzeug und Hartplastikgegenstände aus dem Bausektor. Hierzu zählen Sanitärkunststoffe und Kunststoffe aus Elektroinstallationen. Für weitere Auskünfte stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefon-Nummer 07751/ 86-5408 sowie die Kollegen auf den Recyclinghöfen gerne zur Verfügung. Kindertagespflege Landratsamt Waldshut Suchen Sie eine Tagesmutter für Ihr Kind/ Ihre Kinder oder möchten Sie selbst gerne Kinder betreuen? Frau Böhler informiert und berät Sie in allen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung. Kontakt: Tel.: 07751-86 4355 Tel.: 07751-86 4324 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Seelsorge-Einheit Bonndorf-Wutach Mittwoch 27.07.2016 Ewattingen: 10.00 Uhr Schulgottesdienst zum Schuljahresendealle sind herzlich eingeladen Samstag 30.07.2016 Lembach: 18.30 Uhr Messfeier Sonntag, 31.07.2016 Münchingen: 08.30 Uhr Messfeier Ewattingen: 10.00 Uhr Messfeier Die zweitägige Wanderung der Ewattinger LandFrauen führt in diesem Jahr am Samstag/ Sonntag, 17./18. September an den Kaiserstuhl. Erkundet wird der Kaiserstuhlpfad von Endingen nach Ihringen. Auf dieser „Sonnenterasse“ zwischen Schwarzwald und Rhein erwartet die Wanderer ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Wer mitgehen möchte melde sich bitte bis 30. Juli 2016 bei Veronika Keller. Tel.: 07709/ 532. Spiele SVE Mittwoch, 27.07.16, 18.15 Uhr Sportwoche Weizen SVE – SV Dillendorf Donnerstag, 28.07.16, 20.00 Uhr Sportwoche Weizen FC Weizen – SVE Sonntag, 07.08.16, 15.00 Uhr SVE – SV Vöhrenbach/Hammereisenbach Samstag, 13.08.16, 16.00 Uhr SVE – SV Gündelwangen Samstag, 20.08.16, 16.00 Uhr SVE – SV Friedenweiler springKraut Für das Mitwirken bei den Stadtgeschichten in der Fauststadt Staufen sucht die historische Tanzgruppe springKRAUT Projekttänzerinnen. Wir tanzen in den Straßen und Gassen, treffen viele nette Leute und freuen uns des Lebens. Gewandungen sind vorhanden. Einladung zu unseren Zusammenkünften Zusammenkunft unter der Woche: Donnerstag, 19.00 Uhr Zusammenkunft am Wochenende: Sonntag, 10.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit 07.08. Jugendlichen gegenüber so eingestellt sein wie Jehova 14.08. Halte dich von den Befleckungen der Welt rein 21.08. Eine gute Botschaft in einer gewalttätigen Welt Auch wer einmal reinschnuppern möchte, kann unsere Proben in der Schule Lausheim besuchen: Mittwochs, 20:30 Uhr, 27. Juli, 10.+24. August, 14.September. Auftrittswochenende: 17./18. September 2016. Elfi Nosbüsch, Tel.: 07709/411, [email protected] WUTACH SONSTIGES Mittwoch, 27. Juli 2016 Rentnertreff Der nächste Rentnertreff findet am Donnerstag, 04.08.2016, im Gasthaus Burg statt. Beginn: 14.30 Uhr Alle sind herzlich eingeladen. Ausstellung der Abschlussarbeiten Die Staatliche Feintechnikschule mit Technischem Gymnasium veranstaltet am Sonntag, 24. Juli 2016, 11:00 bis 16:00 Uhr eine Ausstellung der Abschlussarbeiten zu der wir herzlich einladen. Seite 7 Mexiko/Guadalajara vom 17.01.2017 - 12.04.2017. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de. Wir bieten vielfältige Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie die Ausstellung der Technikerarbeiten, Meisterstücke, und Projektarbeiten der einzelnen Schularten. Stündlich finden Inforundgänge statt. 11:00 Uhr Eröffnung der Ausstellung durch den Landrat Sven Hinterseh (Aula, Gebäude D) anschließend Vorstellung des Projekts „Mensch ist Mensch“ „Geld ist meine große Liebe“ die Theater-AG auf der Suche nach dem Glück 12:30 u. 13:00 Schaum – Brennstoffzelle - Knall Demonstrationsversuche im Chemiesaal B008 im Altbau- Erdgeschoss (Dauer 10 Minuten) 13:30 – 14:30 Roboterwettbewerb der Klasse TGIE im Foyer, Gebäude A (Kusch) 14:30 Präsentation von Technikerarbeiten im D-Gebäude Außerdem wird der aktuelle Stand und Entwicklungsfortschritt unserer Lernfabrik Industrie 4.0 vorgestellt (Raum C-115, Gebäude C). Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Schüler und Lehrer freuen sich auf Ihren Besuch. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher an diesem Tag der offenen Tür! Staatliche Feintechnikschule mit Technischem Gymnasium – Rietenstraße 9 – 78054 VS-Schwenningen GastschülerprogrammSchüler aus Lateinamerika suchen dringenddie Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Argentinien, Brasilien und Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Peru/Arequipa ist vom 05.10.2016 – 05.12.2016, Argentinien/Buenos Aires vom 15.01.2017 – 08.02.2017, Brasilien/Sao Paulo vom 14.01.2017 – 03.03.2017 und Ende des redaktionellen Teils Private Kleinanzeigen zu Sondertarifen! Für alle familären und privaten Anlässse! Stellengesuche • Wohnungssuche & -angebote • Geburtstag • Geburt Hochzeit • Nachhilfe gesucht • Verkäufe • zu verschenken • und noch vieles mehr ANZEIGENAUFTRAG 20 mm hoch - 2-spaltig (90 mm breit) Größe Sonnige 3-Zi.-Wohnung mit Balkon 1 Ab 1.7. Nachmieter in Stockach gesucht: 84 m², EBK, Bad mit Wanne, Garagenstellplatz, 550,– € + NK Tel. 0 77 71 - 00 00 MUSTER 1 Ausgabe 10,– € inkl. MwSt. 3 Ausgaben 20,– € inkl. MwSt. 30 mm hoch - 2-spaltig (90 mm breit) GARTENHILFE GESUCHT! ab 10 € Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen! JA, ich möchte eine Schwarz-WeißAnzeige in folgenden Ausgaben buchen: 1. 2. Größe 2 MUSTER Gut situierte Familie sucht Unterstützung rund ums Haus: Rasenmähen, Hecken schneiden und kleinere Hausmeistertätigkeiten, wie z. B. Malerarbeiten. 3. Erscheinungstermin: KW Chifreanzeige * KONTAKT Tel. 0 77 71 / 00 00 1 Ausgabe 15,– € inkl. MwSt. 3 Ausgaben 30,– € inkl. MwSt. ANZEIGENTEXT Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Headline (Überschrift/ Fettzeile) Tel., Fax E-Mail Anzeigentext EINZUGSERMÄCHTIGUNG IBAN D E BIC Datum, Unterschrift * Bei Chifreanzeigen berechnen wir 7,74 € inkl. MwSt. Die Zuschriften erhalten Sie per Post. Anzeigen und Chifregebühren werden ohne zusätzliche Rechnungsstellung abgebucht. Es ist nur Barzahlung oder Bankeinzug möglich. Bei der 3er-Schaltung kann der Auftrag vorzeitig storniert werden, eine Rückerstattung ist jedoch nicht möglich. Eine Textänderung ist nicht möglich. Anzeigen mit gewerblichem Charakter werden über unsere Preisliste für gewerbliche Anzeigen abgerechnet, der unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde liegen. Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 [email protected] | www.primo-stockach.de Klein aber Oho! Tiermedizinische/r Fachangestellte/r gesucht Für meine Kleintierpraxis in Görwihl-Strittmatt suche ich eine/n TMFA ab Oktober 2016 oder nach Vereinbarung. Sie erwartet die Mitarbeit in allen gängigen Bereichen der Kleintierpraxis (u. a. Kundenbetreuung, Sprechstunden- und OP-Assistenz, Labortätigkeit) sowie ein freundliches, kompetentes Team. Teilzeitarbeit ist möglich, wobei eine gewisse Flexibilität von Vorteil ist. Die Stelle ist für eine routinierte Fachkraft ebenso geeignet wie für einen Berufseinsteiger. Weitere Infos zur Praxis finden Sie auf meiner Homepage unter www.dr-jehle.de Ich freue mich auf Ihre Bewerbung! Dr. W. Jehle, Strittmatt 100, 79733 Görwihl Ladengeschäft ca 200 m² Oberlauchringen für Einzelhandel, Praxis, Büro [email protected] Wir sind ein tradiionsreiches, mitelständisches Unternehmen und produzieren Garne und Zwirne für den Verpackungs-, Hygiene- und Lebensmitel-Bereich. Aufgrund unserer internaionalen Marktstellung bieten wir Ihnen einen zukuntssicheren Arbeitsplatz mit spannenden und abwechslungsreichen Herausforderungen. Im Rahmen einer Nachfolgeregelung suchen wir eine/n Küchen in L-Form mit Bosch Geräten schon ab 5500 € inkl. Lieferung und Montage Somme erskispringen en Hin nterzarten 28. – 30. Juli 2016 FIS Grand Prix FIS Youth Cup p Hinterzarten ABBA - Open Air Show „Thank you „T y for the m music“ sic S SWR1-Band im AD DLER Skistadion on Industriemechaniker/Betriebsschlosser (m/w) oder Produktionsmechaniker Fachrichtung Textil (m/w) In dieser Posiion sind Sie direkt dem Produkionsleiter unterstellt. Ihr Aufgabenbereich: • Instandhaltung und Reparatur unserer Produkionsanlagen • Disposiion von Hilfs- und Betriebsstoffen inkl. Ersatzteilen • Schichtüberwachung im 2-Schicht-Betrieb (Schichtarbeit) • Unterstützung der Produkionsprozesse • Überwachung unserer Wasserkratanlage Ihr Anforderungsprofil: • Ausgebildeter Produkionsmechaniker (Texil) von Vorteil oder vergleichbare Ausbildung wie z. B. Industriemechaniker / Landmaschinenmechaniker oder entsprechende Praxiserfahrung • Technisches Verständnis mit guter Auffassungsgabe • Selbstständig, zuverlässig und qualitätsbewusste Arbeitsweise Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellungen vorzugsweise per E-Mail an: Zwirnerei a. d. Wutach GmbH Bundesstraße 6 | D-79780 Stühlingen www.somm w. mme erskispringen-hinterzarten.de nd Ansprechpartner: Marcel Steinweg Telefon +49 7744 9396-10 [email protected]
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