Mitteilungsblatt2016-15-16

Jahrgang 2016
Mittwoch, den 27. Juli 2016
Nummer 15/16 KW 30
Geburtstagsjubilare
15.08.1926
90 Jahre
Rockstroh Rudolf, Hauptstraße 55
AMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Grund- und Gewerbesteuer
Am 15.08.2016 wird die 3. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Zahlen Sie bitte auf unser Konto 257 bei der Sparkasse
Bonndorf, BLZ 680 512 07,
IBAN: DE06 6805 1207 0000 000257
SWIFT-BIC: SOLADES1BND oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Annahmeschluss Mitteilungsblatt KW 34
Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt KW 34
ist am Freitag, 19.08.2016, 10:00 Uhr.
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am Donnerstag,28.Juli2016 ,20.00Uhr findet im Bürgersaaldes Rathauses Wutach-Ewattingen eine öffentliche Gemeinderassitzung statt.
Tagesordnung:
1. Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
2. Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wutach
3 . Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31.12.2015 für die Betriebe der Wasser-und Nahwärmeversorgung
4. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Wutach mit Genehmigung der entstandenen über-und außerplanmäßigen Ausgaben
5. Erweiterung des Wasserschutzgebietes für die Oberletz- und Nussbachquellen der Wasserversorgung Stühlingen, Anhörung der Gemeinde Wutach
6. Angebot der Breitbandberatung Baden-Württemberg vom 19.07.2016 über Beratungsleistung „Kommunale Breitbanderschließung“
7. Bauantrag des Herrn Harald Vetter auf Neubau eine rGewerbehalle auf Grundstück Flst.-Nr.3098, Bachtalstraße 4, Gemarkung Ewattingen
8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
9.
Verschiedenes
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Mittwoch, 27. Juli 2016
WUTACH
Liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie weitere Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Inhalt Ihres
Mitteilungsblattes, dann lassen Sie uns das unbedingt wissen!
Ihr Blättle-Team vom Rathaus
NOTRUFNUMMERN
Polizeinotruf
110
Feuerwehr
112
Notarzt, Rettungsleitstelle
112
Vergiftungs-Informationszentrale
Freiburg
0761/19240
ÄRZTLICHE
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärztlicher u. Zahnärztlicher
Notfalldienst
116117
Notfallpraxis Dr. Grohmann, 07709/922859
Bachtalstr. 12, 79879 Wutach
Mittwoch, 17.00 – 19.00 Uhr und
Donnerstag, 14.00 – 15.30 Uhr
Notfallpraxen in Krankenhäusern:
Spital Waldshut
Sa., So., Feiertage 9 – 13 Uhr u.
15 – 19 Uhr
Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen
Fr. 16 – 23 Uhr, Sa., So., Feiertage
8 – 23 Uhr
HELIOS Klinik Titisee-Neustadt
Sa., So., Feiertage 10 – 13 Uhr u.
16 – 19 Uhr
DRK-Krankentransport
(nicht für Notfälle)
07751/19222
APOTHEKENNOTDIENST
Auskunft zur diensthabenden Apotheke
Deutschlandweit
Festnetz 0800 0022833
Handy 22833
Homepage: www.aponet.de
Wochenend-Notdienst
Jeweils 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr
Apothekennotdienste siehe Seite 3
RATHAUS
Zentrale:
07709/92969-0
Fax:
07709/92969-90
Internet: www.wutach.de
e-mail-Adresse: [email protected]
Anschrift: Amtshausstr. 2
79879 Wutach
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.
Do. Nachmittag
08.00 – 12.00 Uhr
16.00 – 18.00 Uhr
Kindergarten
07709/1050
Grundschule
07709/631
Hallenbad
07709/369
Feuerwehrgerätehaus Ewattingen
Feuerwehr
07709/922690
DRK
07709/922691
Bergwacht
07709/9227470
Wasserversorgung:
nach Dienstschluss:
0171/5706498
Gemeindewald:
Forstrevierleiter
07744/933-4312
Herr Eisele
0172/1808446
Fax-Nummer
07744/933-5404
e-mail-Adresse
[email protected]
Stromversorgung:
Energiedienst
Netze GmbH
Störungsdienst
Service-Nummer
Fax-Nummer
07623 92-1818
07623 92-1800
07623 92-511809
Recyclinghof Wutach
(Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut)
Regionales Annahmezentrum (RAZ)
Öfffnungszeiten:
Mi. und Fr., 13.00 bis 16.00 Uhr
Sa. 09.00 bis 12.00 Uhr ( nur ungerade Kalenderwochen)
(Di. 09.00-12.00 Uhr,
Do. 14.00-18.00 Uhr)
Hilfetelefon 08000 116 016
Gewalt gegen Frauen
Frauen- u. Kinderschutzhaus
07751/3553
Donum Vitae Hochrhein
07751/898237
Staatl. Anerkannte
Beratungsstelle in
Schwangerschaftskonflikten
und Schwangerenberatung
Rheinstr. 8
79761 Waldshut
Barrierefreies Wohnen
im Landkreis Waldshut
Kostenlose Wohnberatung
Von DRK und Landkreis
Waldshut
07751/873535
DRK-Kreisverband Waldshut:
Fahrdienst „mobilPlus“
0800/0079761
mit und ohne Rollstuhl
(DRK Anruf kostenlos)
NOTARIAT
Notariat Bonndorf 07703/9365-0 (Kanzlei)
Schlossstr. 9 07703/9365-20
(Geschäftsstelle)
79848 Bonndorf
DRK-Hausnotruf;
Information unter
Hilfe in besonderen
Lebenslagen
DRK-Dienste für Senioren 07741/9697710
(Gesundheitskurse, Seniorenwohnen, Nachbarschaftshilfe)
Sozialstation Oberes Wutachtal e.V.
Pflege und Hauswirtschaft
Team Bonndorf
07703/937011
Dorfhelferinnen
07703/937013
Hausnotruf
0176/18011161
St. Laurentius Bonndorf
07703-9395-0
Pflegeheim & Betreutes Wohnen
Kurzzeit-, Verhinderungs-und Tagespflege
Amb. Pflegedienst
Hampel
07743/5621
Hospizdienst e.V.
07751/802333
Kinderschutzbund
07741/672724
Caritasverband
07703/938041
07751/873555
Lebenshilfe Südschwarzwald
FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen
Zeppelinstr. 2
79761 Waldshut-Tiengen 07741/965 72 77
Diakonisches Werk
Hochrhein
Dienststelle Waldshut
07751/8304-0
Tierschutzverein
07741/684033
Waldshut- Tiengen u. Notrufnummer:
Umgebung e.V.
0151/55414785
Tierheim Steinatal
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Apothekennotdienst
Wochenend-Notdienst - Jeweils 08.30 Uhr bis 08.30 Uhr
30.07.2016
Schloss-Apotheke Stühlingen, Hauptstraße 10, 79780 Stühlingen,
Tel.: 07744 - 314
Vita Apotheke Villingen, Neuer Markt 1,
78052 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721-990770
31.07.2016
Kur-Apotheke St. Georg, Friedrichstraße 7a, 78073 Bad Dürrheim,
Tel.: 07726-325
Titisee-Apotheke, Jägerstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt,
Tel.: 07651-8202
06.08.2016
Schellenberg-Apotheke Hüfingen, Hauptstraße 56,
78183 Hüfingen, Tel.: 0771-61988
Apotheke zur Waage Klettgau, Hauptstraße 58, 79771 Klettgau,
Tel.: 07742-7458
07.08.2016
Rathaus-Apotheke Donaueschingen, Mühlenstr. 13a,
78166 Donaueschingen, Tel.: 0771-3113
See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee,
Tel.: 07656-593
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die
Ausschreibung des Jahresprogramms 2017
vom 22. Juli 2016
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
schreibt hiermit das Jahresprogramm 2017 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom
9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25.
Mai 2016).
1. Grundsätzliches
Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit
dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land
Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen.
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitge- mäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe
Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die
interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den
Kommunen auch z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
2. Förderschwerpunkte 2017
Vielfach ist in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von
älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige
Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild.
Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortskerne bei. Um
diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leer stehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder
Gewerbeflächen umgenutzt werden. In vielen Dörfern bieten diese
Gebäude genügend Potenzial für eine künftige Ortsentwicklung im
Innenbereich. Große Neubaugebiete mit Einzelhäusern am Ortsrand
hemmen vielfach die Innenentwicklung und belasten die Kommunen mit zusätzlichen Infrastrukturkosten.
Parallel dazu kommt es aber auch in Teilen des Ländlichen Raums zu
einer steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Deshalb
wird sich das ELR in diesem Jahr noch stärker als bisher auf die För-
13.08.2016
Scheffel Apotheke Löffingen, Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen,
Tel.: 07654-91060
Apotheke im Kaufland Bad Dürrheim, Dieselstr. 1,
78073 Bad Dürrheim, Tel.: 07726-1788
14.08.2016
Schloss-Apotheke Stühlingen, Hauptstr. 10, 79780 Stühlingen,
Tel.: 07744-314
Schwarzwald-Apotheke Villingen, Niedere Str. 52, 78050 Villingen,
Tel.: 0772-26133
20.08.2016
Salinen-Apotheke Bad Dürrheim, Bahnhofstraße 4,
78073 Bad Dürrheim, Tel.: 07726-7959
Rats-Apotheke Waldshut, Kaiserstraße 31,
79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-2220
21.08.2016
Apotheke Grafenhausen, Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen,
Tel.: 07748-294
Berthold-Apotheke, Romäusring 23, 78050 Villingen,
Tel.: 07721-25155
derung wohnraumbezogener Projekte konzentrieren. Kommunen,
die ihre Anstrengungen gezielt auf Innenentwicklung ausrichten,
werden besonders unterstützt.
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig
zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt
das ELR deshalb Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.
Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum erhält die
Förderung von Mietwohnungen aufgrund des vorliegenden Bedarfs
neue Bedeutung. Die Verwaltungsvorschrift wurde daher um die Nr.
6.3.3 ergänzt. Hierunter werden Projekte gefördert, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr
als eine Mietwohnung enthalten.
Wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in
der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Bei Umnutzung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35
%, max. 55.000 Euro Zuschuss (Nr. 6.2.1.1), bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35 %, max.
25.000 Euro (Nr. 6.2.1.2).
Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, wird für den
Förderschwerpunkt „Wohnen“ die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im
Ortskern beitragen.
Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die
wohnortnahe Grund- versorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Wichtig ist der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität
des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen
Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden daher prioritär berücksichtigt.
Mit der Novellierung des ELR zum 1. Januar 2015 wurde die Förderung von Freibädern ermöglicht. Dies geschah vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels, aus dem sich Anpassungsbedarf bei
kommunalen Infrastruktureinrichtungen, besonders im strukturschwachen Ländlichen Raum, ergeben kann. Durch interkommunale
Zusammenarbeit und Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sollen neue Ansätze für tragfähige Lösungen gesucht werden. Es sollen
besonders Projekte in kleinen Gemeinden, die von der Bürgerschaft
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getragen werden, eine Unterstützung über das ELR erhalten. Voraussetzung für eine Förderung von Umbau und Modernisierungsmaßnahmen in Freibädern ist, dass im regionalen Umfeld erhoben wird,
welche Freibäder vorhanden und wie diese für die Zukunft gerüstet
sind. Dabei wird auf die interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit großen Wert gelegt.
2. Verfahren
Aufnahmeanträge können von den Städten und Gemeinden gestellt
werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen. Voraussetzung für die Aufnahme in
das Jahresprogramm 2017 ist ein Aufnahmeantrag mit Darlegungen
zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum
Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und
Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene
von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Die angemeldeten Projekte sind in der Projektliste zu priorisieren.
Stellt eine Gemeinde mehrere Aufnahmeanträge, so müssen auch die
Aufnahmeanträge zueinander in eine Rangfolge gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen zum
jeweiligen Zeit punkt vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können.
Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis- und
Landesebene) werden die Aufnahmeanträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in eine Rangfolge gebracht, die insbesondere
die Ausgangslage der Gemeinde und die strukturelle Bedeutung der
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angemeldeten Projekte würdigt.
Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von
Unternehmen stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben
zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab. Die Aufnahme dieser Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens
durch die L- Bank. Dabei wird u. a. die Vermögens- und Ertragslage der
antragstellenden Unter- nehmen und Unternehmer geprüft.
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der
Internetadresse „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/
ELR/Seiten/ELR- Antragstellung.aspx“ abgerufen werden.
Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die
antragstellenden Gemeinden
bis zum 28. Oktober 2016
je zweifach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde legt eine Fertigung zusammen mit der kommunalwirtschaftlichen Stellungnahme zu den kommunalen Projekten bis
zum 11. November 2016 der zuständigen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor.
„Damit die Antragsunterlagen termingerecht bei den zuständigen
Stellen eingereicht werden können, benötigt die Gemeindeverwaltung die kompletten Antragsunterlagen spätestens 14 Tage vor dem
genannten Termin.“
Öffentliche Bekanntmachung
1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bonndorf-Wutach zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ im Bereich „Glattsteina“,
Gemarkung Bonndorf
Das Landratsamt Waldshut, Baurechtsamt, hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft BonndorfWutach am 12.05.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Ausweisung eines SO Photovoltaik“ mit
Erlass vom 01.07.2016, Geschäftszeichen: 3120/621.31, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom 14.04.2016 maßgebend.
Der Änderungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
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Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform
für Nebenerwerbslandwirte/ innen
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Rathaus Bonndorf, Zimmer Nr. 13 und 14, Stadtbauamt,
Martinstraße 8, 79848 Bonndorf i. Schw. während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft
verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt beabsichtigt, bei
ausreichender Teilnehmerzahl, ab November 2016 wieder einen
Kurs „Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform“ für Nebenerwerbslandwirte anzubieten. Der Unterricht erstreckt sich über zwei
Winterhalbjahre und ein Sommerhalbjahr. Er findet in den Räumen
der Fachschule beim Landwirtschaftsamt in Waldshut zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag (im Sommer einmal
wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstagvormittag statt. Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen
abgestimmt, die ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und
Produktionstechnik ergänzen und vertiefen möchten und bereits
einen anderweitigen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Bei den Unterrichtsinhalten können ggf. die speziellen
Verhältnisse der Betriebe der Kursteilnehmer berücksichtigt werden.
Folgende Fächer werden unterrichtet: Unternehmensführung mit
den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuern, Versicherungen, Agrarpolitik, Marktlehre und Antragswesen, Tierische Erzeugung und
Pflanzliche Erzeugung und ggf. Waldbau. Im Sommerhalbjahr werden ca. 22 fachpraktische Tage angeboten. Hier wird die Theorie der
Winterhalbjahre durch praktische Unterweisungen ergänzt. Am ca.
160 km entfernten Bildungs- u. Wissenszentrum in Aulendorf ist eine
Woche Vollzeitunterricht vorgesehen. Ebenfalls im Sommerhalbjahr
sind zwei Projektarbeiten mit einem fachlichen Thema zu erstellen.
Die Schule wird mit der Prüfung zur „Fachkraft für Landwirtschaft“
abgeschlossen.
Die Fachschule in Teilzeitform kann bei entsprechender Berufspraxis
das Basiswissen zum Berufsabschluss „Landwirt/in“ bilden. Weitere
Auskünfte erhalten sie telefonisch unter 07751 86-5300 (Hr. Käppeler). Das Anmeldeformular und weitere Informationen können Sie im
Internet unter www.waldshut.landwirtschaft-bw.de herunterladen.
Hinweise nach dem Baugesetzbuch (BauGB):
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den
Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen
(vgl. § 215 Abs. 1 und 2 BauGB).
Hinweise nach der Gemeindeordnung (GemO) für das Land
Baden-Württemberg:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen
Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt
nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Auf die weiteren Regelungen des § 4 Abs. 4 GemO wird hingewiesen
(vgl. § 4 Abs. 5 GemO).
Scharf, Bürgermeister Stadt Bonndorf (Ausschussvorsitzender)
NICHTAMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Pressemitteilung des Landratsamts Waldshut
Illegale Sammlung von Abfällen und
Wertstoffen im Landkreis Waldshut
Seit geraumer Zeit verteilen eine sogenannte ungarische Kleinmaschinenbrigade und ein sogenannter Herend Freiwillige Feuerwehr
Verband im Landkreis Waldshut Flyer, worin für die von ihnen organisierten Sammlungen von Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Metallschrott, Textilien und anderen Stoffen geworben wird.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist
darauf hin, dass diese Sammlungen illegal erfolgen, da sie bei der
unteren Abfallrechtsbehörde nicht angezeigt wurden und nicht sichergestellt ist, dass die so eingesammelten Gegenstände und Materialien fachgerecht entsorgt bzw. wiederverwertet werden.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ruft alle Bürgerinnen und Bürger
dazu auf, die vom Landkreis Waldshut angebotenen Entsorgungsund Rücknahmesysteme (z.B. Deponie Lachengraben, Recyclinghöfe, Schadstoff-, Schrott-, Papier- und Sperrmüllsammlungen, Gelber
Sack etc.) zu nutzen und die Wertstoffe zu den Recyclinghöfen zu
bringen.
Anmeldungen werden bis zum 20.09.2016 erbeten an das
Landratsamt Waldshut, Fachschule für Landwirtschaft, Gartenstr. 7,
79761 Waldshut.
Tel. 07751/86-5301; Fax: 07751/86-5399.
Frauenaktionswochen
Thema „Heimat“ bei den Frauenaktionswochen 2016
Derzeit laufen mit Hochdruck die Vorbereitungen der diesjährigen
Frauenaktionswochen, die für die Dauer von 4 Wochen im Oktober
im Landkreis Waldshut stattfinden werden und unter dem Motto
„Frau und Heimat“ stehen.
Koordiniert und initiiert von der Kommunalen Stelle für Gleichstellung werden verschiedene Frauengruppen, Institutionen und Vereine eine Vielfalt an Veranstaltungen im Kultur- und Bildungsbereich
zu frauenspezifischen Themen an unterschiedlichen Orten durchführen.
Die Auftaktveranstaltung findet am Dienstag, 4. Oktober um 19
Uhr im Katholischen Gemeindehaus in der Eisenbahnstraße 29 in
Waldshut statt.
Nach der Eröffnung durch Landrat Dr. Kistler und einem Apéro wird
der Film „Himmlische Prinzessin - Die letzte Mahadevi“, vorgeführt. Es
ist die Geschichte der jungen Österreicherin Inge Sargent, die 1953
ihrem birmesischen Ehemann Sao Kya Seng, den sie als Studentin in
den USA kennen gelernt hatte, ins heutige Myanmar folgte.
Die preisgekrönte Dokumentation der Berliner Regisseure Karin Kaper und Dirk Szuszies wurde an Originalschauplätzen in Österreich,
in den USA und heimlich auch in Burma gedreht. Der Film verzichtet
auf jeglichen Kommentar, vertraut ganz der charismatischen Erzählkunst von Inge Sargent persönlich.
Das Programmheft der Frauenaktionswochen liegt ab Mitte August
bei allen Gemeindeverwaltungen aus und kann bei der Gleichstellungsbeauftragten Anette Klaas, Tel.: 07751/86-4020, Mail: anette.
[email protected] bezogen werden bzw. ist ersichtlich
unter www.frauenaktionswochen-wt.de.
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Mittwoch, 27. Juli 2016
Landkreis Waldshut weitet die getrennte
Erfassung von Hartkunststoffen aus
Ab dem 01.08.2016 können Hartkunststoffe auch auf den Recyclinghöfen in Bonndorf, Dettighofen, Görwihl, Grafenhausen, Höchenschwand-Attlisberg, Lauchringen, St. Blasien und Waldshut Bleiche
kostenlos abgegeben werden. Weiterhin möglich ist die Anlieferung
bei der Deponie Lachengraben und der Grünabfallkompostierungsanlage in Küssaberg-Ettikon.
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VEREINSNACHRICHTEN
Veranstaltungen/Termine im August 2016
19.08.
Annahmeschluss Mitteilungsblatt KW 34
28.08.
Patrozinium in Münchingen
unter Mitwirkung des Musikvereins Ewattingen
Die erfassten Hartkunststoffe werden zu Kunststoffregranulat verarbeitet. Dieses Granulat wird bei der Kunststoffproduktion als Rohstoff eingesetzt und senkt so den Erdölverbrauch. Damit erfüllt der
Landkreis Waldshut die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und unsere Kunden leisten einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz.
Gesammelt werden beispielsweise folgende Kunststoffgegenstände: Eimer, Kanister, Schalen, Wäschekörbe, Wannen, Taschen, Blumentöpfe, Dosen, Gießkannen, Drainagegitter, Haushaltsartikel, Verschlüsse, Kleiderbügel und Kinderspielzeug ohne Elektrik.
Nicht gesammelt werden beispielsweise Kfz-Kunststoffe, batteriebetriebenes Kinderspielzeug und Hartplastikgegenstände aus dem
Bausektor. Hierzu zählen Sanitärkunststoffe und Kunststoffe aus
Elektroinstallationen.
Für weitere Auskünfte stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefon-Nummer 07751/ 86-5408 sowie die Kollegen
auf den Recyclinghöfen gerne zur Verfügung.
Kindertagespflege
Landratsamt Waldshut
Suchen Sie eine Tagesmutter für Ihr Kind/ Ihre Kinder oder möchten
Sie selbst gerne Kinder betreuen?
Frau Böhler informiert und berät Sie in allen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung.
Kontakt:
Tel.: 07751-86 4355
Tel.: 07751-86 4324
KIRCHLICHE
NACHRICHTEN
Seelsorge-Einheit Bonndorf-Wutach
Mittwoch 27.07.2016
Ewattingen: 10.00 Uhr Schulgottesdienst zum Schuljahresendealle sind herzlich eingeladen
Samstag 30.07.2016
Lembach:
18.30 Uhr Messfeier
Sonntag, 31.07.2016
Münchingen: 08.30 Uhr Messfeier
Ewattingen: 10.00 Uhr Messfeier
Die zweitägige Wanderung
der Ewattinger LandFrauen führt in diesem Jahr am Samstag/ Sonntag, 17./18. September an den Kaiserstuhl.
Erkundet wird der Kaiserstuhlpfad von Endingen nach Ihringen. Auf
dieser „Sonnenterasse“ zwischen Schwarzwald und Rhein erwartet
die Wanderer ein abwechslungsreiches Landschaftsbild.
Wer mitgehen möchte melde sich bitte bis 30. Juli 2016 bei
Veronika Keller. Tel.: 07709/ 532.
Spiele SVE
Mittwoch, 27.07.16, 18.15 Uhr
Sportwoche Weizen
SVE – SV Dillendorf
Donnerstag, 28.07.16, 20.00 Uhr
Sportwoche Weizen
FC Weizen – SVE
Sonntag, 07.08.16, 15.00 Uhr
SVE – SV Vöhrenbach/Hammereisenbach
Samstag, 13.08.16, 16.00 Uhr
SVE – SV Gündelwangen
Samstag, 20.08.16, 16.00 Uhr
SVE – SV Friedenweiler
springKraut
Für das Mitwirken bei den Stadtgeschichten in der Fauststadt
Staufen sucht die historische Tanzgruppe springKRAUT
Projekttänzerinnen.
Wir tanzen in den Straßen und Gassen,
treffen viele nette Leute und freuen uns des Lebens.
Gewandungen sind vorhanden.
Einladung zu unseren
Zusammenkünften
Zusammenkunft unter der Woche:
Donnerstag, 19.00 Uhr
Zusammenkunft am Wochenende:
Sonntag, 10.00 Uhr Vortrag für die Öffentlichkeit
07.08. Jugendlichen gegenüber so eingestellt sein wie Jehova
14.08. Halte dich von den Befleckungen der Welt rein
21.08. Eine gute Botschaft in einer gewalttätigen Welt
Auch wer einmal reinschnuppern möchte, kann unsere Proben in
der Schule Lausheim besuchen:
Mittwochs, 20:30 Uhr,
27. Juli, 10.+24. August,
14.September.
Auftrittswochenende: 17./18. September 2016.
Elfi Nosbüsch, Tel.: 07709/411, [email protected]
WUTACH
 SONSTIGES
Mittwoch, 27. Juli 2016
Rentnertreff
Der nächste Rentnertreff findet am Donnerstag, 04.08.2016, im Gasthaus Burg statt.
Beginn: 14.30 Uhr
Alle sind herzlich eingeladen.
Ausstellung der Abschlussarbeiten
Die Staatliche Feintechnikschule mit Technischem Gymnasium
veranstaltet am
Sonntag, 24. Juli 2016, 11:00 bis 16:00 Uhr
eine Ausstellung der Abschlussarbeiten zu der wir herzlich einladen.
Seite 7
Mexiko/Guadalajara vom 17.01.2017 - 12.04.2017.
Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer
Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem
Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei
Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen
erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy
0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon
0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: [email protected],
www.gastschuelerprogramm.de.
Wir bieten vielfältige Informationen zur Aus- und Weiterbildung
sowie die Ausstellung der Technikerarbeiten, Meisterstücke, und
Projektarbeiten der einzelnen Schularten. Stündlich finden Inforundgänge statt.
11:00 Uhr
Eröffnung der Ausstellung durch den
Landrat Sven Hinterseh
(Aula, Gebäude D)
anschließend Vorstellung des Projekts „Mensch ist Mensch“
„Geld ist meine große Liebe“ die Theater-AG auf der
Suche nach dem Glück
12:30 u. 13:00 Schaum – Brennstoffzelle - Knall
Demonstrationsversuche im Chemiesaal B008 im
Altbau- Erdgeschoss (Dauer 10 Minuten)
13:30 – 14:30 Roboterwettbewerb der Klasse TGIE im Foyer, Gebäude A (Kusch)
14:30
Präsentation von Technikerarbeiten im D-Gebäude
Außerdem wird der aktuelle Stand und Entwicklungsfortschritt unserer Lernfabrik Industrie 4.0 vorgestellt (Raum C-115, Gebäude C).
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
Schüler und Lehrer freuen sich auf Ihren Besuch.
Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher an diesem Tag der offenen
Tür!
Staatliche Feintechnikschule mit Technischem Gymnasium –
Rietenstraße 9 – 78054 VS-Schwenningen
GastschülerprogrammSchüler aus Lateinamerika
suchen dringenddie Gastfamilien!
Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines
Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Argentinien, Brasilien
und Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien,
die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um
mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Peru/Arequipa ist vom
05.10.2016 – 05.12.2016, Argentinien/Buenos Aires vom 15.01.2017
– 08.02.2017, Brasilien/Sao Paulo vom 14.01.2017 – 03.03.2017 und
Ende des redaktionellen Teils
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Eine Textänderung ist nicht möglich. Anzeigen mit gewerblichem Charakter werden über unsere Preisliste für gewerbliche Anzeigen abgerechnet, der unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde liegen.
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Die Stelle ist für eine routinierte Fachkraft ebenso geeignet wie für einen Berufseinsteiger.
Weitere Infos zur Praxis finden Sie auf meiner Homepage unter www.dr-jehle.de
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung!
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Produktionsmechaniker Fachrichtung Textil (m/w)
In dieser Posiion sind Sie direkt dem Produkionsleiter unterstellt.
Ihr Aufgabenbereich:
• Instandhaltung und Reparatur unserer Produkionsanlagen
• Disposiion von Hilfs- und Betriebsstoffen inkl. Ersatzteilen
• Schichtüberwachung im 2-Schicht-Betrieb (Schichtarbeit)
• Unterstützung der Produkionsprozesse
• Überwachung unserer Wasserkratanlage
Ihr Anforderungsprofil:
• Ausgebildeter Produkionsmechaniker (Texil) von Vorteil oder
vergleichbare Ausbildung wie z. B. Industriemechaniker /
Landmaschinenmechaniker oder entsprechende Praxiserfahrung
• Technisches Verständnis mit guter Auffassungsgabe
• Selbstständig, zuverlässig und qualitätsbewusste Arbeitsweise
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Gehaltsvorstellungen vorzugsweise per E-Mail an:
Zwirnerei a. d. Wutach GmbH
Bundesstraße 6 | D-79780 Stühlingen
www.somm
w. mme
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Ansprechpartner: Marcel Steinweg
Telefon +49 7744 9396-10
[email protected]