4 Deutsches Ärzteblatt I Heft 33 I 22. August 2016 Keine rechtssichere Identifikation am Telefon Anders verhält es sich, wenn der Patient telefonisch eine Auskunft über medizinische Daten, zum Beispiel Laborbefunde, verlangt. Hier steht der ehemalige oder aktuelle Behandler vor dem Problem der rechtssicheren Identifikation des um Auskunft Ersuchenden. Das heißt konkret: Der Arzt soll die Identität und damit die Berechtigung, die gewollte Information zu erlangen, vor der Auskunft prüfen. Die Identität am Telefon festzustellen, ist allerdings nicht möglich. Man kann die Stimme eines Patienten am Telefon nicht sicher erkennen und ihn damit nicht eindeutig identifizieren. Demzufolge gilt der Grundsatz, dass medizinische Daten nicht über das Telefon ausgegeben werden dürfen, weil es sich unter anderem um eine unbefugte Offenbarung gegenüber Unberechtigten und damit um einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht handeln könnte. Häufiger tauschen sich Ärzte und medizinisches Personal während einer stationären Behandlung untereinander über Patienten aus, regelmäßig auch ohne dass die Beteiligten dies bewusst wahrnehmen. Ein solcher Austausch ist innerhalb des Behandlungsteams eines Patienten selbstverständlich und erwünscht. Der Austausch außerhalb eines Behandlungskontextes wird allerdings zum datenschutzrechtlichen Problem. Prinzipiell sollten Ärzte darauf achten, medizinischem Personal, unabhängig davon, ob es um Ärzte, Pflegekräfte oder andere Mitarbeiter des Krankenhauses geht, das nicht an der Behandlung eines Patienten beteiligt ist, keine Auskunft über diesen Patienten zu erteilen. K URZ NOTIERT Mitarbeitergespräche: Der Ton macht die Musik Wenn Vorgesetzte einem Mitarbeiter kündigen müssen, kommt es auf den Ton an. Verhält sich der Chef fair, ist der Mitarbeiter eher geneigt, den Jobverlust zu akzeptieren. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in der Praxis offenbar erst wenig verbreitet. Das haben Forscher des Lehrstuhls für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität des Saarlandes herausgefunden. Die Psychologen um Professor Dr. rer. nat. Cornelius König untersuchten experimentell, wie Führungskräfte ihren Mitarbeitern am besten schlechte Nachrichten überbringen. Ausschlaggebend für den Verlauf eines Kündigungsgespräches ist demnach der Faktor Fairness. Sie zeige sich insbesondere in einem respektvollen Umgang und Transparenz, sagte König. Auf Sätze wie „Müller, Sie sind gefeuert“ reagierten Probanden oft konfrontativ. Hingegen akzeptierten sie den Gesprächsverlauf eher, wenn sich der Chef Zeit nahm, Situation und Hintergründe erklärte und sinngemäß sagte: „Lieber Herr Müller, ich habe eine schlechte Nach- Foto: Fotolia Markus Mainka Arztbriefe übermittelt hat. In besonderen und begründeten Einzelfällen kann der Arzt eine solche Einsicht verweigern, wenn zum Beispiel therapeutische Gründe dagegen sprechen. Auf Wunsch muss das Krankenhaus ebenfalls Kopien oder Ausdrucke anfertigen, es darf deren Kosten allerdings in Rechnung stellen. Kommunikation mit Ärzten außerhalb der Klinik Besonders während und nach einem stationären Aufenthalt wird es mitunter notwendig, dass Ärzte medizinische Daten ebenso mit niedergelassenen Ärzten oder externen Dienstleistern, wie externen Laborärzten, austauschen, entweder um die eigene Dokumentation zu vervollständigen oder um notwendige Informationen für die ambulante Nachbehandlung zur Verfügung zu stellen. Ob eine Kommunikation über den Patienten mit einer solchen Person, die nicht unmittelbar zum Behandlungsteam im Krankenhaus gehört, erlaubt ist, hängt vom Behandlungskontext ab. So ist es beispielsweise für den Patienten nicht als selbstverständlich vorauszusetzen, dass ein externer Laborarzt in die Behandlung einbezogen wird. Dieser gehört nicht zum Krankenhaus und in Folge auch nicht zum Behandlungsteam des Patienten. Damit darf das Behandlungsteam den externen Laborarzt nicht beauftragen, ohne dass der Patient in die Übermittlung seiner Daten eingewilligt hat. Beim Übersenden des Arztbriefes an den Einweiser ist der Patient über die geplante Weitergabe zu informieren, sollte er nicht angegeben haben, dass er von dem einweisenden Arzt weiterbehandelt werden will. Sarah Braun, M.Sc. Beraterin Sanovis GmbH 81679 München richt: Wir müssen Sie leider entlassen. Bitte setzen Sie sich, ich erkläre es Ihnen.“ Die Psychologen sehen noch viel Potenzial, ihre Erkenntnisse in den Arbeitsalltag zu transferieren. Unangenehme Gespräche, insbesondere Kündigungsgespräche, sind ihrer Einschätzung nach in den Führungsetagen oft noch Tabuthemen. Wissenschaftlich fundierte Gesprächsleitfäden gebe es bisher nicht. „Die Wissenschaft kann es für alle Beteiligten leichter machen, unangenehme Botschaften zu ertragen“, ist sich König sicher. So sollte der Umgang mit schlechten Botschaften Teil der Unternehmenskultur sein. Auch sie gehörten zum Alltag. Die Saarbrücker Forscher erstellten ihre Studie auf der Grundlage experimenteller Gesprächssituationen. Darin schlüpften Freiwillige jeweils in die Rolle des Vorgesetzten, der ein Gespräch über eine betriebsbedingte Kündigung zu führen hatte. Ein Schauspieler mimte jeweils den betroffenen Mitarbeiter. Psychologen beobachteten die Situationen, Personalexperten prüften die Authentizität anhand von Audioprotokollen der Gespräche. EB
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