Technisches Informationsblatt 22.08.2016 Reglone ® Nicht selektives Herbizid und Herbizid zum Abbrennen von Kartoffelstauden. Kurzbeschrieb Nichtselektives Nachauflauf-Herbizid mit Kontaktwirkung gegen Unkräuter im Obstbau, Wein-Bau, Gemüsebau, Zierpflanzen und Nichtkulturland sowie zum Abbrennen von Kartoffelstauden. Wirkstoffe 200 g/l Diquat (17%) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat (SL) Hersteller Syngenta AG, Basel Trademark Syngenta AG, Basel Eidgenössische Zulassungsnummer W-1076-1 Wirkungsweise Diquat ist ein Kontaktherbizid aus der Gruppe der Bipyrimidine und erfasst als Abbrennmittel insbesondere breitblättrige Unkräuter. Gräserarten werden nur beschränkt erfasst. Reglone wirkt ausschliesslich über das Blatt und hat keine Bodenwirkung. Reglone wirkt sehr schnell. Welkeerscheinungen treten bereits innerhalb von 24 Stunden an behandelten Pflanzen auf, gefolgt von Blattverbrennungen (Nekrosen) und Vertrocknung. Reglone greift die Membranen der Chloroplasten an. Sehr bald verlieren die Blätter ihre photosynthetische Aktivität und sterben ab. Gute Lichtverhältnisse beschleunigen die Reaktion. Bei gedämpfter oder fehlender Photosynthese, z.B. wegen Dunkelheit oder starkem Feuchtigkeitsdefizit, wird die Wirkung ® www.staehler.ch · Reglone von Reglone verzögert. Wird Reglone am Abend angewendet, so tritt die Wirkung erst am darauf folgenden Tag ein. Reglone soll deshalb zum Abbrennen der Kartoffelstauden nicht am Abend und nicht auf welke Stauden angewendet werden. Eine gründliche Benetzung der Kartoffelstauden oder der Unkräuter ist Voraussetzung für eine gute Wirkung. Anwendung Beerenbau Beerenbau allgemein Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten Standjahr. Gegen ein- und mehrjährige Dikotyledonen. Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich. Behandlung nur mit Spritzschirm, die Kulturpflanze darf nicht getroffen werden. Anwendung Obstbau Kernobst (Äpfel, Birnen) Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten Standjahr. Gegen ein- und mehrjährige Dikotyledonen. Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich. Steinobst Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten Standjahr. Gegen ein- und mehrjährige Dikotyledonen. Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich. Anwendung Weinbau Weinbau allgemein Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten Standjahr. Gegen einjährige Dikotyledonen, Ackerwinde, Zaunwinde und Zweijährige Disteln. Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich. 1 Anwendung Gemüsebau Karotten Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen. Lauch Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen. Nüsslisalat Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen. Zwiebeln Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen. Anwendung Feldbau Speise- und Futterkartoffeln Dosierung Abbrennen: 2 x 2-2.4 l/ha Reglone in 300-500 l/ha Wasser sobald die physiologische Reife der Kartoffelknollen erreicht ist Beste Wirkung mit einer Splitbehandlung von 2 l/ha gefolgt von 2.8 l/ha nach ca. 3 Tagen. Bei krautreichen und dickstängligen Sorten oder bei frühem Abbrennen höhere Wassermengen (500 l/ha oder mehr) verwenden. Die Höchstmenge von 4.8 l/ha darf nicht überschritten werden. Überlappungen vermeiden. Kein Netzmittel zusetzen. Es kann auch zuerst mechanisch geschlegelt und anschliessend mit 2 l/ha Reglone behandelt werden. Nicht bei Trockenheit auf welke Stauden spritzen. Behandlung erst durchführen, wenn sich die Stauden nach einem Regenfall wieder erholt haben (3 Tage mit der Behandlung zuwarten). Nicht am Abend spritzen. Bei warmer Witterung am Morgen behandeln. Dosierung zur Unkrautkontrolle vor dem Auflaufen (Frühkartoffeln): 4.0 l/ha in 500 l/ha nach dem Pflanzen auf bereits gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern vor dem Auflaufen der Kartoffeln. Pflanzkartoffeln Dosierung Abbrennen: Splitbehandlung 2 x 2.5 l/ha Reglone in 300-500 l/ha Wasser im Abstand von 3-4 Tagen. Nicht bei Trockenheit auf welke Stauden spritzen. Behandlung erst durchführen, wenn sich ® www.staehler.ch · Reglone die Stauden nach einem Regenfall wieder erholt haben (3 Tage mit der Behandlung zuwarten). Nicht am Abend spritzen. Bei warmer Witterung am Morgen behandeln. Wiesen und Weiden Dosierung: 0.4% (4 l/ha). Gegen Faden-Ehrenpreis. Applikation Spätherbst, kurz nach dem letzten Schnitt resp. letzem Weidegang. Anwendung Zierpflanzen Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Dosierung: 4-5 l/ha Reglone. Gegen einjährige Dikotyledonen.Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich. Auflagen Reglone nicht einsetzen, wenn die Kulturpflanzen (speziell im Gemüsebau) bereits gekeimt haben oder am Durchstossen sind. Reglone zum Abbrennen der Kartoffelstauden nicht am Abend und nicht auf welke Stauden einsetzen.Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.Handoder Rückenspritze: Spritzschirm verwenden. Mischbarkeit Reglone kann mit Bodenherbiziden und im Kartoffelbau mit den Fungiziden Daconil 500, Daconil Combi, Zignal oder Valbon gemischt werden. Mischbrühen sofort verwenden. Nachbau Auf einer mit Reglone behandelten Fläche können alle Kulturen ohne Einschränkungen angebaut werden. Anbauprogramm IP (ÖLN): Richtlinien für IP (ÖLN) und LABEL-Produktion beachten. Witterungseinflüsse Die Wirkung wird durch Niederschläge nicht beeinträchtigt, wenn diese später als 4 Stunden nach der Behandlung fallen. 2 Wichtig zu wissen Breitblättrige Kulturpflanzen (z.B. Reben, Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) sind gegenüber Reglone sehr empfindlich. Abdrift oder das Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen sind unbedingt vermeiden. Nach Gebrauch Spritzgerät unbedingt gründlich reinigen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge Verbindlich für die richtige Anwendung ist die aufgedruckte oder die der Packung beigefügte Gebrauchsanweisung. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Mittelreste und Leergebinde Mittelreste und Leergebinde zur Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle oder Verkaufsstelle. Hinweise für den Käufer Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung des Produktes in der verschlossenen Originalverpackung den auf dem Etikett gemachten Angaben entspricht. Für irgendwelche direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung oder Anwendung des Produktes sind wir nicht verantwortlich. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Pflanzensorten und Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen entstehen. Für solche Schäden haften wir nicht. P-Sätze P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P391 Ausgetretene Mengen auffangen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Inhalt/Behälter sind einer gesicherten Entsorgung zuzuführen. RRV Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. GHS05 Ätzend Signalwort Gefahr H-Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H331 Giftig bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH-Sätze EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. ® www.staehler.ch · Reglone GHS06 Hochgiftig GHS08 Gesundheitsschädigend 3 Packungsgrösse 20 62 00 Einzelpackung zu 1 l 20 62 00 Karton zu 12 x 1 l 20 62 01 Einzelpackung zu 10 l 20 62 01 Karton zu 2 x 10 l GHS09 Gewässergefährdend Notfallauskunft bei Vergiftungen Toxikologisches Informationszentrum Zürich, Telefon 145 oder 044 251 51 51 Gefahrgut UN 1760 ® www.staehler.ch · Reglone Kontakt Stähler Suisse SA Henzmannstrasse 17 A 4800 Zofingen Tel: 062 746 80 00 Fax: 062 746 80 08 [email protected] http://www.staehler.ch 4
© Copyright 2024 ExpyDoc