Reglone - Stähler Suisse SA

Technisches Informationsblatt
22.08.2016
Reglone
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Nicht selektives Herbizid und Herbizid zum Abbrennen von
Kartoffelstauden.
Kurzbeschrieb
Nichtselektives Nachauflauf-Herbizid mit
Kontaktwirkung gegen Unkräuter im Obstbau,
Wein-Bau, Gemüsebau, Zierpflanzen und
Nichtkulturland sowie zum Abbrennen von
Kartoffelstauden.
Wirkstoffe
200 g/l Diquat (17%)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Hersteller
Syngenta AG, Basel
Trademark
Syngenta AG, Basel
Eidgenössische Zulassungsnummer
W-1076-1
Wirkungsweise
Diquat ist ein Kontaktherbizid aus der Gruppe der
Bipyrimidine und erfasst als Abbrennmittel
insbesondere breitblättrige Unkräuter. Gräserarten
werden nur beschränkt erfasst. Reglone wirkt
ausschliesslich über das Blatt und hat keine
Bodenwirkung. Reglone wirkt sehr schnell.
Welkeerscheinungen treten bereits innerhalb von 24
Stunden an behandelten Pflanzen auf, gefolgt von
Blattverbrennungen (Nekrosen) und Vertrocknung.
Reglone greift die Membranen der Chloroplasten an.
Sehr bald verlieren die Blätter ihre photosynthetische
Aktivität und sterben ab. Gute Lichtverhältnisse
beschleunigen die Reaktion. Bei gedämpfter oder
fehlender Photosynthese, z.B. wegen Dunkelheit
oder starkem Feuchtigkeitsdefizit, wird die Wirkung
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von Reglone verzögert. Wird Reglone am Abend
angewendet, so tritt die Wirkung erst am darauf
folgenden Tag ein. Reglone soll deshalb zum
Abbrennen der Kartoffelstauden nicht am Abend und
nicht auf welke Stauden angewendet werden. Eine
gründliche Benetzung der Kartoffelstauden oder der
Unkräuter ist Voraussetzung für eine gute Wirkung.
Anwendung Beerenbau
Beerenbau allgemein
Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten
Standjahr. Gegen ein- und mehrjährige
Dikotyledonen. Wiederaustrieb von mehrjährigen
Unkräutern möglich. Behandlung nur mit
Spritzschirm, die Kulturpflanze darf nicht getroffen
werden.
Anwendung Obstbau
Kernobst (Äpfel, Birnen)
Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten
Standjahr. Gegen ein- und mehrjährige
Dikotyledonen. Wiederaustrieb von mehrjährigen
Unkräutern möglich.
Steinobst
Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten
Standjahr. Gegen ein- und mehrjährige
Dikotyledonen. Wiederaustrieb von mehrjährigen
Unkräutern möglich.
Anwendung Weinbau
Weinbau allgemein
Dosierung: 0.4% (4 l/ha) Reglone. Ab dem ersten
Standjahr. Gegen einjährige Dikotyledonen,
Ackerwinde, Zaunwinde und Zweijährige Disteln.
Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern
möglich.
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Anwendung Gemüsebau
Karotten
Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits
gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern
vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen.
Lauch
Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits
gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern
vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen.
Nüsslisalat
Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits
gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern
vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen.
Zwiebeln
Dosierung: 3.0 l/ha nach der Saat auf bereits
gekeimtes Unkraut. Zum Abbrennen von Unkräutern
vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen.
Anwendung Feldbau
Speise- und Futterkartoffeln
Dosierung Abbrennen: 2 x 2-2.4 l/ha Reglone in
300-500 l/ha Wasser sobald die physiologische Reife
der Kartoffelknollen erreicht ist Beste Wirkung mit
einer Splitbehandlung von 2 l/ha gefolgt von 2.8 l/ha
nach ca. 3 Tagen. Bei krautreichen und
dickstängligen Sorten oder bei frühem Abbrennen
höhere Wassermengen (500 l/ha oder mehr)
verwenden. Die Höchstmenge von 4.8 l/ha darf nicht
überschritten werden. Überlappungen vermeiden.
Kein Netzmittel zusetzen. Es kann auch zuerst
mechanisch geschlegelt und anschliessend mit 2
l/ha Reglone behandelt werden. Nicht bei
Trockenheit auf welke Stauden spritzen. Behandlung
erst durchführen, wenn sich die Stauden nach einem
Regenfall wieder erholt haben (3 Tage mit der
Behandlung zuwarten). Nicht am Abend spritzen.
Bei warmer Witterung am Morgen behandeln.
Dosierung zur Unkrautkontrolle vor dem Auflaufen
(Frühkartoffeln): 4.0 l/ha in 500 l/ha nach dem
Pflanzen auf bereits gekeimtes Unkraut. Zum
Abbrennen von Unkräutern vor dem Auflaufen der
Kartoffeln.
Pflanzkartoffeln
Dosierung Abbrennen: Splitbehandlung 2 x 2.5 l/ha
Reglone in 300-500 l/ha Wasser im Abstand von 3-4
Tagen. Nicht bei Trockenheit auf welke Stauden
spritzen. Behandlung erst durchführen, wenn sich
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die Stauden nach einem Regenfall wieder erholt
haben (3 Tage mit der Behandlung zuwarten). Nicht
am Abend spritzen. Bei warmer Witterung am
Morgen behandeln.
Wiesen und Weiden
Dosierung: 0.4% (4 l/ha). Gegen Faden-Ehrenpreis.
Applikation Spätherbst, kurz nach dem letzten
Schnitt resp. letzem Weidegang.
Anwendung Zierpflanzen
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Dosierung: 4-5 l/ha Reglone. Gegen einjährige
Dikotyledonen.Wiederaustrieb von mehrjährigen
Unkräutern möglich.
Auflagen
Reglone nicht einsetzen, wenn die Kulturpflanzen
(speziell im Gemüsebau) bereits gekeimt haben oder
am Durchstossen sind. Reglone zum Abbrennen der
Kartoffelstauden nicht am Abend und nicht auf welke
Stauden einsetzen.Ansetzen der Spritzbrühe:
Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe +
Schutzanzug tragen. Technische
Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B.
geschlossene Traktorkabine) können die
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung
ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen
vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.Handoder Rückenspritze: Spritzschirm verwenden.
Mischbarkeit
Reglone kann mit Bodenherbiziden und im
Kartoffelbau mit den Fungiziden Daconil 500,
Daconil Combi, Zignal oder Valbon gemischt
werden. Mischbrühen sofort verwenden.
Nachbau
Auf einer mit Reglone behandelten Fläche können
alle Kulturen ohne Einschränkungen angebaut
werden.
Anbauprogramm
IP (ÖLN): Richtlinien für IP (ÖLN) und
LABEL-Produktion beachten.
Witterungseinflüsse
Die Wirkung wird durch Niederschläge nicht
beeinträchtigt, wenn diese später als 4 Stunden
nach der Behandlung fallen.
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Wichtig zu wissen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z.B. Reben, Rüben,
Raps, Leguminosen, Gemüse) sind gegenüber
Reglone sehr empfindlich. Abdrift oder das
Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen sind
unbedingt vermeiden. Nach Gebrauch Spritzgerät
unbedingt gründlich reinigen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge
Verbindlich für die richtige Anwendung ist die
aufgedruckte oder die der Packung beigefügte
Gebrauchsanweisung. Mittel und/oder dessen
Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur
Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist
die Gebrauchsanweisung einzuhalten.
Mittelreste und Leergebinde
Mittelreste und Leergebinde zur
Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für
Sonderabfälle oder Verkaufsstelle.
Hinweise für den Käufer
Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung des
Produktes in der verschlossenen Originalverpackung
den auf dem Etikett gemachten Angaben entspricht.
Für irgendwelche direkte oder indirekte Folgen aus
unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung
oder Anwendung des Produktes sind wir nicht
verantwortlich. Vielfältige, insbesondere örtlich
bedingte Faktoren, wie z.B. Bodenbeschaffenheit,
Pflanzensorten und Witterungsverhältnisse können
zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht
die volle gewünschte Wirkung hat oder
Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen
entstehen. Für solche Schäden haften wir nicht.
P-Sätze
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht
einatmen.
P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen,
trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft
bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder
Arzt anrufen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit
viel Wasser und Seife waschen.
P391 Ausgetretene Mengen auffangen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort
aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501 Inhalt/Behälter sind einer gesicherten
Entsorgung zuzuführen.
RRV Die Verwendung auf Dächern und Terrassen,
auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und
Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang
von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in
Gewässer gelangen lassen.
GHS05
Ätzend
Signalwort
Gefahr
H-Sätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H331 Giftig bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder
wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung.
EUH-Sätze
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch
und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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GHS06
Hochgiftig
GHS08
Gesundheitsschädigend
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Packungsgrösse
20 62 00 Einzelpackung zu 1 l
20 62 00 Karton zu 12 x 1 l
20 62 01 Einzelpackung zu 10 l
20 62 01 Karton zu 2 x 10 l
GHS09
Gewässergefährdend
Notfallauskunft bei Vergiftungen
Toxikologisches Informationszentrum Zürich, Telefon
145 oder 044 251 51 51
Gefahrgut
UN 1760
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Kontakt
Stähler Suisse SA
Henzmannstrasse 17 A
4800 Zofingen
Tel: 062 746 80 00
Fax: 062 746 80 08
[email protected]
http://www.staehler.ch
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