Regelungen zum Wechsel

Regelungen Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) 2012  2016
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Master Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik bzw.
Master Bioingenieurwesen
Studierende, die auf Grundlage der folgenden Studien- und Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang studieren
 Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik (Amtliche Bekanntmachung des KIT Nr. 56
vom 27. 09.2012) bzw.
 Bioingenieurwesen (Amtliche Bekanntmachung des KIT Nr. 54 vom 27.09.2012)
können auf Antrag ihr Studium nach der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung
 Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik (Amtliche Bekanntmachung des KIT Nr. 31
vom 10.05.2016) bzw.
 Bioingenieurwesen (Amtliche Bekanntmachung des KIT Nr. 32 vom 10.05.2016)
fortsetzen. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Januar 2017 (Posteingang) beim MasterPrüfungsausschuss oder im Dekanat der KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und
Verfahrenstechnik zu stellen. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.
Allgemeines
Bitte beachten Sie, dass der SPO-Wechsel für den Studierendenservice einen großen Aufwand
bedeutet. Sie müssen daher mit Verzögerungen beim Übertragen Ihrer Leistungen rechnen. Bitte
prüfen Sie daher sorgfältig, ob der SPO-Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist. Haben Sie bereits fast alle
oder sogar alle Prüfungen in den Pflichtfächern bestanden, bringt Ihnen der SPO-Wechsel keine
Vorteile.
Sobald Sie die SPO gewechselt haben, gelten für Sie die Regelungen der neuen SPO!
Falls Sie sich für einen SPO-Wechsel entscheiden, werden grundsätzlich alle erbrachten Leistungen
übertragen.
 Bestandene Module werden vollständig (mit dem in der neuen SPO geltenden LP-Umfang)
anerkannt.
 Begonnene Module werden in der Version beendet, in der sie begonnen wurden. Dabei ist zu
beachten, dass ein begonnenes Prüfungsverfahren auch beim SPO-Wechsel zu beenden ist
(§ 5(2) SPO 2016).
 Soweit möglich, ändert sich die Zuordnung eines Moduls zu einem Fach beim SPO-Wechsel
nicht.
 Wurde der Mastervorzug genutzt, können nur Teilleistungen, keine vollständigen Module
anerkannt werden. Ändert sich die Zusammensetzung der Teilleistungen in einem Modul,
müssen gegebenenfalls weitere Leistungen erbracht werden, die zum Bestehen des Moduls in
der neuen SPO erforderlich sind.
Regelungen für einzelne Module/ Fächer sind im Folgenden ausführlich beschrieben.
Pflichtfächer  Erweiterte Grundlagen
In der neuen SPO ist der Fächerkatalog neu strukturiert. Dabei ist der Aufbau der Fächer in den
Studiengängen M. Sc. Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik und M. Sc. Bioingenieurwesen
identisch. Die Pflichtfächer wurden durch das Fach „Erweiterte Grundlagen“ ersetzt und bilden einen
Wahlpflichtbereich. Das einzige Pflichtmodul ist das Modul „Prozess- und Anlagentechnik“, das künftig
einen Umfang von 8 LP besitzt und ein Praktikum beinhaltet.
Pflichtfächer SPO 2012 CIW
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 – 7
Chemische Thermodynamik 5 LP
Physikalische Chemie 6 LP
Kinetik und Katalyse 5 LP
Partikeltechnik 5 LP
Numerische Strömungssimulation 5 LP
Prozess- und Anlagentechnik 6 LP
Thermische Transportprozesse 7 LP
Pflichtfächer SPO 2012 BIW
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 – 6
Biopharmazeutische
Aufarbeitungsverfahren 6 LP
Biologische Stoffproduktion 6 LP
Grundoperationen der
Lebensmittelverfahrenstchnik 6 LP
Prozess- und Anlagentechnik 6 LP
Biothermodynamik 6 LP
Thermische Transportprozesse 7 LP
SPO 2016 CIW/ BIW
Erweiterte Grundlagen 32 LP:
Pflicht:
Prozess- und Anlagentechnik 8 LP
Wahlpflicht: 4 weitere Module à 6 LP
aus Auswahlliste
Das Modul Prozess- und Anlagentechnik wird beim SPO-Wechsel mit 8 LP im Fach „Erweiterte
Grundlagen“ anerkannt, ohne dass die Teilleistung „Praktikum Prozess- und Anlagentechnik“ erbracht
werden muss. Das gilt auch, wenn das Modul nur begonnen wurde (d. h. die Klausur geschrieben aber
noch nicht bestanden wurde).
 Fall 1: Vor dem SPO-Wechsel wurde das Modul bestanden: Das Modul wird beim SPOWechsel vollständig anerkannt. Es müssen keine weiteren Leistungen erbracht
werden.
 Fall 2: Vor dem SPO-Wechsel wurde das Modul begonnen (Klausur zwar geschrieben
aber nicht bestanden): Nach dem SPO-Wechsel ist die Klausur zu wiederholen. Dabei
ist zu beachten, dass nach dem SPO-Wechsel die Klausur nur noch in der neuen Version
(mit erweitertem Umfang!) geschrieben werden darf!
!! Achtung: Das gilt nicht, wenn die Klausur Prozess- und Anlagentechnik im Rahmen des
Mastervorzugs geschrieben wurde! In diesem Fall wird nur die Teilleistung „Klausur“ anerkannt. Das
Modul ist erst bestanden, wenn auch die Teilleistung „Praktikum Prozess- und Anlagentechnik“ mit
Vorleistung (Eingangsklausur) bestanden ist!!
Alle weiteren bestandenen/ begonnenen Module der Pflichtfächer werden standardmäßig in das Fach
„Erweiterte Grundlagen“ mit 6 LP übernommen. Auf Antrag ist auch eine Anerkennung im Fach
„Technisches Ergänzungsfach“ möglich. Das bietet sich beispielweise an, wenn Studierende bereits
mehr als vier Module der Pflichtfächer (zusätzlich zum Modul Prozess- und Anlagentechnik) begonnen/
bestanden haben.
!! Achtung: Haben Sie (außer dem Modul Prozess- und Anlagentechnik) bereits mehr als 5 Module der
Pflichtfächer und das Technische Nebenfach begonnen/ bestanden ist eine Einzelfallprüfung
notwendig!! Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin (entweder beim MasterPrüfungsausschuss oder bei Frau Freudig).
!! Achtung:
Das neue Wahlpflichtmodul „Ausgewählte Formulierungstechnologien“ kann nicht gewählt werden,
wenn das Fach „Grundoperationen der Lebensmittelverfahrenstechnik“ absolviert wurde.
Das Wahlpflichtmodul „Thermodynamik III“ kann nicht gewählt werden, wenn das Fach „Chemische
Thermodynamik“ absolviert wurde. Das Modul des Fachs „Biologische Stoffproduktion“ wird unter
dem Namen „Biotechnologische Stoffproduktion“ anerkannt.
Vertiefungsfächer
Wie in der SPO 2012 sind auch in der neuen SPO (2016) zwei Vertiefungsfächer mit je 16 LP zu wählen.
Der Aufbau einiger Vertiefungsfächer weicht von der bisherigen Struktur ab.
Folgende Vertiefungsfächer werden künftig nicht mehr angeboten:
 Bioverfahrenstechnik
 Lebensmittelwissenschaften und Trinkwasser
Was ist zu tun, wenn
 Sie bereits einen genehmigten Studienplan, aber noch keine Vertiefungsfachprüfungen
abgelegt haben:
Bitte lassen Sie Ihren Studienplan beim Master-Prüfungsausschuss überprüfen. Soweit
möglich, wird er an die neue Struktur der Vertiefungsfächer angepasst. Es handelt sich dabei
um rein formale und keine inhaltlichen Anpassungen (z. B. Änderung von Modultitel).
 Sie bereits Prüfungen im Vertiefungsfach abgelegt haben:
Bestandene/ begonnene Module der Vertiefungsfächer werden unverändert übernommen.
Das gilt auch für Module, die im neuen Vertiefungsfachkatalog nicht mehr vorgesehen sind.
 Sie Prüfungen in nur einem Vertiefungsfach abgelegt haben:
u. U. ist es sinnvoll, Module des anderen Vertiefungsfachs im Prüfungsplan anzupassen (s. o.)
 Sie eines der Vertiefungsfächer „Bioverfahrenstechnik“ und „Lebensmittelwissenschaften und
Trinkwasser“ gewählt haben:
Auch hier ist die Anerkennung des gesamten Fachs möglich.
Berufspraktikum, Nebenfach, Masterarbeit
Ein bereits mit 12 LP anerkanntes Berufspraktikum wird in der neuen SPO mit 14 LP anerkannt.
!!Achtung: Praktika, die bereits während des Bachelorstudiums absolviert wurden, werden in der
neuen Master-SPO nur anerkannt, wenn zu Praktikumsbeginn mindestens 120 LP im Bachelorstudium
nachgewiesen werden können.
Module des Fachs „Nebenfächer“ werden dem Fach „Technisches Ergänzungsfach“ bzw.
„Überfachliche Qualifikationen“ zugeordnet.
Ist das Modul Masterarbeit begonnen/ bestanden, wird es in die neue SPO übertragen.