Ausschreibungsbestimmungen Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035

Ausschreibungsbestimmungen
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
Beschaffung von Beratungsdienstleistungen als „SAP-SystemArchitekt“ für das Hessische Competence Center
Z6 Vergabestelle
Tel.: 0611 340 - 0
Fax: 0611 340-1150
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung | Postfach 3164 | 65021 Wiesbaden | www.hzd.hessen.de
Inhaltsverzeichnis
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................ 4
1.1
Vertraulichkeit ............................................................................................................... 4
1.2
Terminplan .................................................................................................................... 4
1.3
Verfahrensart ................................................................................................................ 5
1.4
Losbildung ..................................................................................................................... 5
1.5
Informationen zur Vergabestelle .................................................................................... 5
1.5.1
Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen .................................... 5
1.5.2
Vertragspartner ............................................................................................... 5
1.6
Kommunikation / Fristenangaben .................................................................................. 6
1.6.1
Fristen für Fragen zum Vergabeverfahren ....................................................... 6
1.6.2
Frist zur Angebotsabgabe ............................................................................... 6
1.6.3
Zuschlagserteilung und Bindefrist.................................................................... 6
1.6.4
Informations- und Wartepflicht ......................................................................... 6
1.7
Form der Angebote und deren Einreichung ................................................................... 7
1.8
Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ........................................ 8
1.9
Mitteilung über Unklarheiten / Mängel in den Vergabeunterlagen .................................. 8
1.10 Vollständigkeit ............................................................................................................... 8
1.11 Nebenangebote / mehrere Hauptangebote ................................................................... 8
1.12 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote ...................................... 8
1.13 Bietergemeinschaft........................................................................................................ 8
1.14 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ........................................................................ 9
1.15 Schutzrechte / Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse................................................... 10
1.16 Sprache....................................................................................................................... 10
1.17 Nachforderung von Unterlagen ................................................................................... 11
1.18 Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenleistungen............................................ 11
2
Ausschlussgründe / Eignungsprüfung .................................................................... 12
2.1
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................................................... 12
2.1.1
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen ........................... 12
2
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
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Inhaltsverzeichnis
2.2
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ........................................................ 13
2.2.1
Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung.............................. 13
2.3
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ............................................................. 13
2.3.1
Referenzen ................................................................................................... 13
2.4 Erforderliche Erklärungen bei Angeboten von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz
von Unterauftragnehmern..................................................................................................... 14
2.4.1
Verpflichtungserklärung (nur bei geplantem Unterauftragnehmereinsatz) ..... 14
2.4.2
Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Bietergemeinschaften) ...................... 14
2.5
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung .................................................. 14
3
Unternehmensdaten.................................................................................................. 14
4
Angebotswertung ...................................................................................................... 15
4.1
Formale Prüfung ......................................................................................................... 15
4.2
Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebotspreise ......................................................... 16
4.3
Beraterprofile............................................................................................................... 16
4.4
Überprüfung der fachlichen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) ................... 16
4.5
Zuschlagskriterien / Wirtschaftlichkeitsprüfung ............................................................ 17
4.5.1
Zuschlagskriterien ......................................................................................... 17
4.5.2
Bewertung der Qualifikationen der angebotenen Berater .............................. 18
4.5.3
Preisermittlung .............................................................................................. 19
4.5.4
Wirtschaftlichkeitsprüfung.............................................................................. 20
5
Vertragliche Grundlagen........................................................................................... 20
6
Rügepflicht und Vergabekammer ............................................................................ 20
6.1
Rügepflicht .................................................................................................................. 20
6.2
Vergabekammer.......................................................................................................... 21
7
Liste ........................................................................................................................... 22
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
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Allgemeine Bestimmungen
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Hinweis der Vergabestelle:
Mit den in den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung enthaltenen Begrifflichkeiten sind
immer sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint. Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, beide Begriffe gleichzeitig zu verwenden.
1 Allgemeine Bestimmungen
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD),
schreibt die in der Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren VG-3000-2016-0035 beschriebene Leistung nach der auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Fassung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), erlassenen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der Fassung der
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016 (BGBl I S. 624) aus.
1.1 Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) bedarf der schriftlichen Genehmigung der Vergabestelle. Gleiches gilt für die Weitergabe an Dritte. Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaftsmitglieder sind nicht Dritte in diesem Sinne. Der Bieter
hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bekannt gewordenen Interna
des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe
sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
1.2
Terminplan
Dem Ausschreibungsverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
Aktivität
Frist für Bieterfragen zum Vergabeverfahren bis
Termin zur Abgabe der Angebote = Angebotsfrist
Termin
15.08.2016
24.08.2016, 10:00 Uhr
Ende der Zuschlagsfrist = Bindefrist
07.10.2016
Beginn der Leistungserbringung
08.10.2016
Ende der Leistungserbringung
4
Bei Ausübung der Optionen:
48 Monate nach Leistungsbeginn
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Allgemeine Bestimmungen
Bis zum Ende der Bindefrist kann der Zuschlag erteilt werden. Der obengenannte Termin
versteht sich somit als spätest möglicher Zuschlagstermin. Der Zuschlag kann jedoch bei
schnellerem Abschluss der Angebotswertung auch früher erteilt werden. Ein früherer Termin
für den Beginn der Leistungserbringung ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Bieter
möglich.
1.3
Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 VgV
durchgeführt.
1.4
Losbildung
Der Gegenstand der Beschaffung wird als Gesamtauftrag ausgeschrieben.
1.5
Informationen zur Vergabestelle
1.5.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen
Postanschrift der Vergabestelle:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Vergabe Nr. VG-3000-2016-0035
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Ansprechpartner:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Sigrid Dwenger
Tel.:
+49 (611) 340 1237
Fax:
+49 (611) 340 1150
E-Mail:
[email protected]
1.5.2 Vertragspartner
Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag ist das Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Competence Center für neue Verwaltungssteuerung (HCC)
Mainzer Straße 75
65189 Wiesbaden
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5
Allgemeine Bestimmungen
1.6
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Kommunikation / Fristenangaben
1.6.1 Fristen für Fragen zum Vergabeverfahren
Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, müssen schriftlich, vorzugsweise per E-Mail ([email protected]) an die ausschreibende Stelle gerichtet
werden und sollen grundsätzlich bis zu dem in Ziffer 1.2 angegebenen Termin gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die später eingehen, im Einzelfall als „nicht
rechtzeitig“ eingegangen zu behandeln und nicht mehr zu beantworten.
Dabei ist auf die vergebene Vergabenummer (VG-3000-2016-0035) der HZD und die betroffene Ziffer des jeweiligen Vergabedokuments (z.B. Ausschreibungsbestimmungen, Leistungsbeschreibung) Bezug zu nehmen.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Auskünfte
und Erklärungen werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform des
Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zum Herunterladen nach vorheriger Mitteilung per
E-Mail mitgeteilt.
1.6.2 Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot ist bei der
Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung
VG-3000-2016-0035
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
bis zu dem in Ziffer 1.2 genannten Termin form- und fristgerecht einzureichen.
1.6.3 Zuschlagserteilung und Bindefrist
Der Zuschlag wird bis zu dem in Ziffer 1.2 genannten Termin für die Bindefrist schriftlich erteilt. Die Gültigkeit des jeweiligen Angebotes (Bindefrist) hat sich daher bis zu diesem Zeitpunkt zu erstrecken. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
10 Tage vor Zuschlagserteilung werden die Bieter gem. § 101a Abs. 1 GWB per Fax benachrichtigt.
1.6.4 Informations- und Wartepflicht
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert die Vergabestelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.
Die Information an die nichtberücksichtigten Bieter erfolgt auf elektronischem Weg
und/oder per Fax.
6
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Allgemeine Bestimmungen
Die Informations- und Wartefrist beträgt in diesen Fällen zehn Kalendertage, gerechnet ab
dem Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des
Zugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.
1.7
Form der Angebote und deren Einreichung
Das Angebot bedarf der Schriftform und ist inklusive aller Unterlagen in Papierform abzugeben bzw. auf dem Postweg zu übersenden und soll in zweifacher Ausfertigung vorgelegt
werden.
Eine Ausfertigung ist als „Original“ und eine Ausfertigung als „Kopie“ zu kennzeichnen. Sind
die Angaben im „Original“ und in der „Kopie“ widersprüchlich, so gilt das „Original“. Das „Original“ und die „Kopie“ sollen in abgehefteter Form jeweils in einem separaten Ordner eingereicht werden. Dabei soll die unter Ziffer 7 aufgeführte Gliederung eingehalten werden.
Die einzelnen Gliederungspunkte sollen mit nummerierten Registerblättern oder beschrifteten Trennblättern versehen werden.
Das Angebot inklusive aller Unterlagen ist im verschlossenen Umschlag bis zum Ende der
angegebenen Angebotsfrist (s. Terminplan in Ziffer 1.2) an die ausschreibende Stelle einzureichen. Der Umschlag ist außen mit dem Angebots-Kennzettel (vgl. Datei
„VOL_Kennzettel“ auf der Vergabeplattform) und der Anschrift des Bieters zu versehen.
In diesem Vergabeverfahren ist die Abgabe von elektronisch übermittelten Angeboten
nicht zulässig.
Nachfolgend sind Informationen zu einigen Dokumenten aufgeführt, bei denen Besonderheiten zu beachten sind:

das Angebotsschreiben ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Achtung: bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter die Druckvorlage
„VOL_HZD_Angebotsschreiben“ zu nutzen.
Die inhaltlich identische Datei: „VOL_VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ auf der
Vergabeplattform wird nur für elektronisch übermittelte Angebote benötigt.

Referenzen (Datei „Referenzen“), Qualifikationsnachweise der Berater (Datei „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter“) und Preisblatt (Datei „Preisblatt“) sind vollständig
auszufüllen und beizufügen.
Die ausgefüllten Worddateien und Exceltabellen sollen zusätzlich elektronisch (auf CD oder
DVD) dem Angebot beigefügt werden.
Eine Liste der einzureichenden Dokumente findet sich unter Ziffer 7.
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Allgemeine Bestimmungen
1.8
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist schriftlich berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden (im verschlossenen Umschlag). Der Umschlag ist ebenfalls mit dem
Angebotskennzettel zu versehen und als Änderung oder Ergänzung des Ursprungsangebotes zu kennzeichnen. Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der
Angebotsfrist bei der ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen
diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen (z. B. Ausschreibungsbestimmungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsmuster) sind unzulässig.
1.9
Mitteilung über Unklarheiten / Mängel in den Vergabeunterlagen
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und etwaige Mängel hin zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Mängel, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen bzw. eine entsprechende Bieterfrage zu
stellen.
1.10 Vollständigkeit
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten
werden und in der Preiszusammenstellung enthalten sein. Hierzu zählen auch ggfs. als optional angeforderte Leistungen.
1.11 Nebenangebote / mehrere Hauptangebote
Nebenangebote und mehr als ein Hauptangebot sind nicht zugelassen.
1.12 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung
gewährt. Mit Abgabe des Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie eventuell entstehender Kosten für die Erstellung des Angebots und die Beteiligung am Verfahren. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung.
1.13 Bietergemeinschaft
Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Datei „Bietergemeinschaftserklaerung“ auf der Vergabeplattform)
vollständig ausgefüllt und durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Original unterschrieben wird.
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Allgemeine Bestimmungen
Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geleistet werden.
Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen
der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.g. Bietergemeinschaftserklärung zu erteilen.
Wird im Text der Begriff „Bieter“ verwendet, ist immer auch die „Bietergemeinschaft“ gemeint. Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, beide Begriffe gleichzeitig zu
verwenden. Ausnahmen von dieser Regel werden explizit im Text genannt.
1.14 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Bieter können den gesamten oder einen Teil des Auftrags auf dritte Personen übertragen
(sog. „Unteraufträge“, § 36 VgV).
Des Weiteren kann sich ein Bieter zum Nachweis der für den Auftrag erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen
(„sog. Eignungsleihe“, § 47 VgV).
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu
vergeben, bzw. beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung Kapazitäten von Unterauftragnehmer/eignungsrelevanten Drittunternehmen (auch Subunternehmer oder Nachunternehmer genannt; freie Mitarbeiter/Freelancer sind ebenfalls Unterauftragnehmer in diesem Sinne; ebenso werden konzernverbundene Unternehmen als Unterauftragnehmer
angesehen) in Anspruch zu nehmen, hat er mit seinem Angebot anzugeben, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer bzw. eignungsrelevanten
Drittunternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei „VOL_236_Verpflichtungserklaerung“ auf der Vergabeplattform) ausgefüllt
und unterzeichnet mit seinem Angebot einzureichen.
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot mitzuteilen, für welche Teile der Leistung und
in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Hierzu hat der Bieter mit seinem Angebot die Unterlage „Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen“ (Datei „VOL_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen“ auf der Vergabeplattform) ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Die Vergabestelle prüft die genannten Unterauftragnehmer bzw. eignungsrelevanten Drittunternehmen auf mögliche Ausschlussgründe.
Liegt für einen Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Drittunternehmen ein zwingender
Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, so hat der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist das betroffene Unternehmen zu ersetzen.
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Allgemeine Bestimmungen
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Liegt für einen Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Drittunternehmen ein fakultativer
Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, prüft die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Ermessenes die Ersetzung des betroffenen Unternehmens.
Erfüllt ein Unterauftragnehmer bzw. ein eignungsrelevantes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter zum Nachweis seiner Eignung in Anspruch nehmen will, das entsprechende Eignungskriterium nicht, so hat der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten
Frist das betroffene Unternehmen zu ersetzen.
Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle, einen wegen mangelnder Eignung
oder wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB abgelehnten Unterauftragnehmer (abgelehntes Drittunternehmen) zu ersetzen nicht oder nicht fristgerecht nach, so führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren.
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftragnehmer hat der Bieter die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die
Nachunternehmen sicherzustellen und dem Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestentgelterklärungen der Unterauftragnehmer nach Auftragserteilung,
spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch den Unterauftragnehmer, vorzulegen (§ 8 Abs. 2 S. 1 HVTG). Gleiches gilt für alle weiteren Unterauftragnehmer.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46
Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
1.15 Schutzrechte / Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte
bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben,
wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten.
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB besteht daher die Möglichkeit, in den
Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich
zu kennzeichnen.
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. des
§ 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
1.16 Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sollten einzelne Anlagen zum Angebot
dem Bieter im Original nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen, ist er berechtigt, diese in englischer Sprache vorzulegen; die Vergabestelle behält sich vor, eine deutsche Übersetzung nachzufordern, für diese Nachforderungen gilt Ziffer 1.17 dieser Ausschreibungsbe-
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Allgemeine Bestimmungen
stimmungen entsprechend. Unterlagen in anderen Sprachen als deutsch oder englisch gelten als nicht vorgelegt; auch hier gilt Ziffer 1.17.
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter (auch Unterauftragnehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
1.17 Nachforderung von Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom
Vergabeverfahren führen.
Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter, deren Angebote für den Zuschlag in die engere Wahl kommen, gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist
-
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder
-
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder
zu vervollständigen.
Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen
daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für Angebote, die zwingend nach § 57 Abs. 1 VgV
vom weiteren Verfahren auszuschließen sind, keine Nachforderung fehlender, fehlerhafter
und/oder unvollständiger Unterlagen, gleich ob unternehmens- oder leistungsbezogen, erfolgt.
1.18 Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenleistungen
Bei der Preiskalkulation / Erstellung des Preisblattes ist zu beachten:


Für den Einsatz in Wiesbaden gilt: Fahrt- und Reisekosten inkl. Reise- und Fahrzeiten sowie sonstige Nebenleistungen und Aufwendungen des Bieters sind in den im
Preisblatt aufzuführenden Angebotspreis (Tagessatz) einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet.
Alle sonstigen Kosten für Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt wurden, aber zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich sind,
müssen eingerechnet werden.
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11
Ausschlussgründe / Eignungsprüfung
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2 Ausschlussgründe / Eignungsprüfung
Bieter und Unterauftragnehmer werden anhand der geforderten Unterlagen auf ihre Eignung
gemäß § 122 Abs. 2 GWB i.V.m. §§ 43 bis 47 VgV sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft.
Die Vergabestelle soll somit in die Lage versetzt werden, die Konsequenzen abzuschätzen,
die sich aus der längerfristigen Zusammenarbeit mit dem Bieter als Auftragnehmer ergeben.
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die
Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind
im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis
aufgenommen werden, dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister
(HPQR) oder im bundesweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nachweise / Erklärungen, die gefordert werden und nicht in
Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen in Papierform dem Angebot beigefügt
werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach
den §§ 123, 124 GWB akzeptiert die Vergabestelle die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der
Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016.
Im Falle der Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) behält sich
die Vergabestelle vor, den Bieter jederzeit während des Vergabeverfahrens aufzufordern,
sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterklagen beizubringen. In jedem Fall wird die Vergabestelle denjenigen Bieter, an den sie den Auftrag vergeben will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen, es sei denn, es liegt eine der
Ausnahmen des § 50 Abs. 3 VgV vor.
Der EEE-Dienst sowie weiterführende Informationen sind abrufbar unter folgenden Link:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
2.1
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2.1.1 Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Erklärung betr. „Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen“ ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen vorzulegen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“ auf der Vergabeplattform).
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine solche Erklärung in der geforderten Form abzugeben.
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
2.2
Ausschlussgründe / Eignungsprüfung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.1 Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung
Der Bieter legt eine schriftliche Zusage vor (Datei „Zusage_HPV“ auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die
Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. – falls bereits vorhanden – eine
solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens:
für Personenschäden
für Sachschäden
für Vermögensschäden
500.000 €
500.000 €
1.000.000 €
betragen. Insgesamt sind jedoch 3 Mio. EUR pro Schadensart für die Laufzeit des
Vertrages ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines
Mitglieds zwingend erforderlich.
2.3
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.3.1 Referenzen
Es sind mindestens 3 aussagekräftige Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit
2013) nachzuweisen, davon mind. 2 Referenzen aus dem Bereich der Öffentlichen
Verwaltung (Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform).
Die Referenzen müssen den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
Mindestens eine Referenz / ein durchgeführtes Projekt muss einen Umfang von mindestens 200 Personentagen gehabt haben.
Bei Bietergemeinschaften sind ebenfalls mindestens drei (3) Referenzen anzugeben,
aus denen die Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft (entweder durch Angabe
von Referenzen einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Bietergemeinschaft als solche hervorgeht). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern können auch
Referenzen des Unterauftragnehmers angegeben werden.
Hinweis der Vergabestelle: Die Vergabestelle behält sich vor, auch länger als drei
Jahre zurückliegende Referenzen über einschlägige Dienstleistungen zu berücksichtigen, sofern nur unter Berücksichtigung der länger zurückliegenden Referenzen ein
ausreichender Wettbewerb im Vergabeverfahren sichergestellt werden kann.
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
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Unternehmensdaten
2.4
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Erforderliche Erklärungen bei Angeboten von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Unterauftragnehmern
2.4.1 Verpflichtungserklärung (nur bei geplantem Unterauftragnehmereinsatz)
Bei geplantem Unterauftragnehmereinsatz ist vom Bieter ein Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen vorzulegen (Datei
„VOL_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen“).
Bei geplantem Unterauftragnehmereinsatz ist von jedem Unterauftragnehmer eine
Verpflichtungserklärungen vorzulegen (Datei
„VOL_236_Verpflichtungserklaerung“ auf der Vergabeplattform).
2.4.2 Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Bietergemeinschaften)
Bietergemeinschaften haben die sog. Bietergemeinschaftserklärung ausgefüllt und
mit Datum und Unterschrift versehen (Datei „Bietergemeinschaftserklaerung“ auf
der Vergabeplattform) vorzulegen.
2.5
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftraggeber sowie die Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer
sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
(HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 354) verpflichtet.
Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer (§ 8 HVTG) haben die
erforderliche Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung)
und § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) unterzeichnet und mit Datum versehen mit ihren
Angeboten abzugeben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“ auf der Vergabeplattform).
3 Unternehmensdaten
Bieter sind gemäß Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet, der Vergabestelle mitzuteilen, ob es
sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der „Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003
betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“
(abrufbar
unter
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE) handelt.
Diese Angabe wird lediglich zu statistischen Zwecken verlangt.
Hierzu soll der Bieter die Erklärung zu Unternehmensdaten (Datei „Erklaerung_Unternehmensdaten“) ausgefüllt und unterzeichnet mit seinem Angebot einreichen.
14
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Angebotswertung
4 Angebotswertung
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Festlegungen und Anforderungen einschließlich der Bedingungen des Musters des
EVB-IT Dienstvertrags.
Die Dateien, in denen Angaben zur Eignung (Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform),
Leistung (Datei „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter“ auf der Vergabeplattform) und zu
den Preisen (Datei „Preisblatt“ auf der Vergabeplattform) gefordert werden, müssen vom
Bieter vollständig ausgefüllt werden.
Unzulässige Angebote, die den Erfordernissen des § 53 VgV nicht genügen, werden nicht
gewertet.
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 42 Abs. 3 VgV vor, die Angebotsprüfung vor
der Eignungsprüfung durchzuführen.
Die Angebote werden unter folgenden Gesichtspunkten geprüft und gewertet:
•
•
•
Formale Prüfung gemäß den Anforderungen des §§ 53 i.V.m. 57 VgV
Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß den Anforderungen des § 60 VgV
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 VgV
4.1
Formale Prüfung
Es erfolgt gemäß § 53 i.V.m. § 57 Abs. 1 VgV eine formale Prüfung der Angebote.
Danach werden ausgeschlossen:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter
hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis
nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß Ziffer 1.17.
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
15
Angebotswertung
4.2
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebotspreise
Gemäß § 60 Abs. 1 VgV erfolgt eine Prüfung unauskömmlicher Angebote. Erscheinen der
Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter Aufklärung in Textform.
Die Vergabestelle unternimmt auf Grundlage des Angebotes und unter Berücksichtigung der
vom Bieter zusätzlich übermittelten Unterlagen eine Prüfung nach Maßgabe des § 60 Abs. 2
Nrn. 1 bis 5 VgV.
Kann die Vergabestelle daraufhin die geringe Höhe des Preises oder der Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann dies zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen.
Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter geltenden umwelt-,
sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies zum zwingenden Ausschluss des betroffenen Angebotes.
Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf dem Erhalt einer staatlichen Beihilfe, hat der Bieter fristgerecht nachzuweisen, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt
wurde. Andernfalls kann der Zuschlag auf ein solches Angebot nicht erteilt werden.
4.3
Beraterprofile
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein aussagekräftiges Beraterprofil für jeden von ihm angebotenen Berater vorzulegen. Die Profile sollen Angaben zu den folgenden Punkten enthalten:
 Ausbildung
 Berufserfahrung
 gegebenenfalls vorhandene Zertifikate oder Zusatzqualifikationen
 durchgeführte Projekte inklusive folgender Angaben: Auftraggeber (ggf. Umschreibung ausreichend), Leistungszeitraum, Projektbeschreibung, Funktion/Rolle im Projekt, durchgeführte Aufgaben/Tätigkeiten
4.4
Überprüfung der fachlichen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)
1. Für jeden angebotenen Berater wird zugesichert, dass er sehr gute schriftliche und
mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache zur Erstellung von technischen
Konzepten und Dokumentationen und zur Vermittlung von Wissen besitzt. Dem Angebot ist eine entsprechende Eigenerklärung beizufügen.
2. Jeder angebotene Berater muss eine Berufsausbildung (z.B.: Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder IT-bezogene Ausbildung) nachweisen.
16
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Angebotswertung
3. Für jeden angebotenen Berater muss eine langjährige erfolgreiche Praxis als SAPSystemarchitekt (mind. 5 Jahre) mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Themenbereichen SAP Basis, SAP Netweaver und/oder SAP ERP (Architektur) im jeweiligen
Beraterprofil mit den Tätigkeiten und Zeiten eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen werden.
SAP Systemarchitekt
Nach dem Verständnis des Auftraggebers ist der Tätigkeitsbereich eines SAP-Systemarchitekten nachstehend beschrieben (siehe auch Ziffer 3.1.1, letzter Absatz der Leistungsbeschreibung):
Im Bereich der Managementunterstützung ist vor allen Dingen die strategische Beratung bei
übergreifenden technischen Fragestellungen zu der NVS-Systemlandschaft (NVSInfrastruktur, SAP-Basis, SAP-Portal und SAP-PI) besonders bei Fragestellungen, die die
gewachsenen Strukturen betreffen, relevant. Im Einzelnen in folgenden Aufgabenfeldern:
 Entwicklung und Bewertung zukunftweisender Lösungsszenarien für die NVSSystemlandschaft
 Entwicklung von zeit- und produktabhängigen Vorgehensmodellen für mögliche Lösungsszenarien
 Systemübergreifende Planung weitreichender Änderungen oder Erweiterungen der
System-Umgebung im Rahmen z. B. anstehender Technologiewechsel, Upgrades
o.a. zur Vorbereitung strategischer Entscheidungen
 Identifikation von möglichen sich daraus ergebenden Implikationen auf die bestehenden Verfahren
 Projektvorbereitung
Insbesondere diese Tätigkeiten/Aufgaben müssen mit dem geforderten Nachweis in den
beizufügenden Beraterprofilen bezüglich der o.g. Mindestanforderung 3 nachgewiesen werden.
Fachliche Mindestanforderungen müssen uneingeschränkt von jedem Berater erfüllt werden.
Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des entsprechenden Angebotes wegen Nichterfüllung.
4.5
Zuschlagskriterien / Wirtschaftlichkeitsprüfung
4.5.1 Zuschlagskriterien
Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt:
Leistung (Qualifikation der Berater)
Preis
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
60%
40%
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Angebotswertung
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Für das Zuschlagskriterium Leistung (Qualifikation der Berater) werden Unterkriterien
festgelegt, die dem Kriterienkatalog (Datei „Kriterienkatalog“ auf der Vergabeplattform) zu
entnehmen sind. Der Kriterienkatalog ist den Vergabeunterlagen als Information für den potentiellen Bieter beigefügt.
4.5.2
Bewertung der Qualifikationen der angebotenen Berater
Es sind die Berater zu benennen, die nach erfolgreicher Vergabe auch die spätere Beratung
durchführen werden. Der Bieter hat anhand von Beraterprofilen zu belegen, dass er 4 - 5
Berater anbieten kann, die in Summe die im Dokument „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter“
angegebenen fachlichen Qualifikationen erfüllen. Sofern z. B. 5 Berater angeboten werden
sollen, sind 5 Qualifikationsnachweise auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jedes der geforderten Kriterien ist von mindestens einem der angebotenen Berater zu erfüllen. Erreicht keiner der Berater zu einem Kriterium auch nur einen Punkt, so ist das Angebot
im Ganzen auszuschließen.
Die jeweilige Qualifikation und Erfahrung zu einem Kriterium muss im beizufügenden Beraterprofil aufgeführt sein, sofern dies für den Berater zutrifft! Eine Einstufung und Nachvollziehbarkeit durch den Auftraggeber muss anhand der Beraterprofile eindeutig möglich sein.
Es muss eindeutig ablesbar sein, wie lange Erfahrung ein Berater in dem jeweiligen Bereich
hat. Werden keine oder nicht eindeutige Angaben gemacht, wird das jeweilige Kriterium mit
null Punkten gewertet.
Der Berater mit der jeweils besten Bewertung pro Kriterium wird in die Wertung genommen
(Bsp.: 4 Berater erhalten zu einem Kriterium 3 Punkte, ein anderer 6 Punkte. In dem Fall
erfolgt die Bewertung mit 6 Punkten.). Der Bieter hat dem Auftraggeber einen Berater zu
nennen, der für ihn auch als Ansprechpartner fungiert.
Die Kriterien (siehe Kriterienkatalog und Qualifikationsnachweis) sind ausgeprägt als sogenannte
 B(ewertungs)-Kriterien
B-Kriterien werden mit Punkten bewertet (vgl. im Einzelnen Datei „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter“ auf der Vergabeplattform) und gehen in die Wertung ein.
Hinweise zum Kriterienkatalog
Dieser wird den Unterlagen als Information für den potentiellen Bieter beigefügt. Dieser kann
hier zum einen die B-Kriterien erkennen und sich obendrein einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Punkte zu einem Kriterium erreicht werden können. In diesem Katalog
sind vom Bieter k e i n e Einträge vorzunehmen.
Hinweise zum Qualifikationsnachweis
Die Datei „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter“ ist für jeden angebotenen Berater vollständig auszufüllen, der im Rahmen dieses Verfahrens zur Erfüllung von Dienstleistungen angeboten wird.
18
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Angebotswertung
Bei den Kriterien B1 – B5 sind die Eintragungen bei den jeweiligen Unterkriterien (z. B. B1.1)
in den Spalten „Eintrag Kenntnisse“ und „Eintrag Erfahrungen“ vorzunehmen.
Die einzig zulässigen Eintragungen, die vom Bieter vorzunehmen sind, finden sich in der
Spalte „Mögliche Angaben des Bieters“. Am Ende der Datei „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter“ befindet sich eine Tabelle, die die vom HCC definierten Erfahrungen und
Kenntnisse darstellt. Bei allen Kriterien sind vom Bieter Einträge vorzunehmen. Sofern bei
einem Kriterium der Eintrag fehlt, wird dieses mit 0 Punkten bewertet.
Festlegung der Bewertungskriterien:
Erfahrung
langjährige Erfahrung
Erfahrung
wenig Erfahrung
Kenntnisse vollverantwortlich ausgeführt
massgeblich beigetragen
erfolgreich beigetragen
geringfügige Mitwirkung
> 5 Jahre
1 - 5 Jahre
< 1 Jahr
exzellent
sehr gut
gut
gering / keine
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß der in dem Kriterienkatalog / Qualifikationsnachweis abgefragten Kriterien. Die Angaben/Antworten des Bieters zu den unterschiedlichen
Themen im Qualifikationsnachweis_für_Bieter werden mit Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt anhand der in dem jeweiligen Qualifikationsnachweis in den Spalten „Eintrag
Kenntnisse“ und „Eintrag Erfahrungen“ vom Bieter gemachten Angaben und den entsprechenden Festlegungen im Kriterienkatalog durch den Auftraggeber. Jedes Kriterium geht mit
einer bestimmten Bepunktung (vgl. „Kriterienkatalog“ auf der Vergabeplattform) in die Bewertung ein. Der Erfüllungsgrad der Leistungen (L) für alle Kriterien kann maximal 100% (= 116
Leistungspunkte) pro Angebot ergeben.
Es müssen mindestens 75% der Leistungspunkte, also 87 Punkte erreicht werden.
Sofern die geforderte Mindestpunktzahl nicht erreicht wird, erfolgt ein Ausschluss des
Angebotes.
4.5.3 Preisermittlung
In die Preisermittlung läuft der Tagessatz (in €) eines Beraters ein unter Berücksichtigung
der Gewichtung. Der Preis ist ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer anzugeben. Bei der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist von 19 % auszugehen (Datei „Preisblatt“ auf der Vergabeplattform). Ein davon abweichender Mehrwertsteuersatz ist im Preisblatt anzugeben.
Es fließt der Tagessatz (brutto) in die Bewertung ein.
Die Bewertung des Preises erfolgt durch Punktevergabe. Der niedrigste Angebotspreis (Tagessatz, brutto) erhält mit 116 Punkten (=100 Prozent) die höchste Punktzahl (P). Bei Angeboten mit den höheren Tagessätzen werden relativ ihrer prozentualen Abweichung vom
günstigsten Angebot entsprechende Punkte abgezogen.
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
19
Vertragliche Grundlagen
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
4.5.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis
und Leistung.
Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt:
Z = L x 60 % + P x 40 %
wobei: Z – Kennzahl für die Angebots-Bewertung (4 Nachkommastellen)
L – in der Bewertung der Leistung (Qualifikation der Berater) erreichte Leistungspunkte (maximal 116 Punkte)
P – auf Basis des niedrigsten Angebotspreises (Tagessatz) ermittelte Preispunkte
(maximal 116 Punkte)
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Wert der Kennzahl Z. Sind die ermittelten Kennzahlen zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigsten
Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
5 Vertragliche Grundlagen
Für die ausgeschriebene Leistung soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Die nähere Ausgestaltung ist dem dieser Ausschreibung beigefügten Vertragsmuster (Datei „Rahmenvertrag_SAP-Architekt“ auf der Vergabeplattform) zu entnehmen, dessen Regelungen
Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes,
dass er Kenntnis von den Inhalten genommen hat und sich damit einverstanden erklärt.
6 Rügepflicht und Vergabekammer
6.1
Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
20
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rügepflicht und Vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die
Fristwahrung ist der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich.
6.2
Vergabekammer
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern
nach §§ 155 ff GWB.
Als zuständige Vergabekammer wird bekannt gegeben:
Telefon:
Fax:
Vergabekammer des Landes Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
D- 64283 Darmstadt
+49 (6151) 12-6348
+49 (6151) 12-5816
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
D-64278 Darmstadt
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
21
Liste
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
7
Liste
Das Angebot ist in Papierform abzugeben bzw. auf dem Postweg zu übersenden und soll in
zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Eine Ausfertigung ist als „Original“ und eine Ausfertigung als „Kopie“ zu kennzeichnen. Das „Original“ und die „Kopie“ sollen in abgehefteter
Form jeweils in einem separaten Ordner eingereicht werden. Sind die Angaben im „Original“
und in der „Kopie“ widersprüchlich, so gilt das „Original“. Dabei soll die folgende Gliederung
eingehalten werden. Die einzelnen Gliederungspunkte sollen mit nummerierten Registerblättern oder beschrifteten Trennblättern versehen werden.
Gliederungspunkt
Unterlagen/Nachweise und Erklärungen
Angebotsunterlagen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Formblatt Angebot (Datei „VOL_HZD_Angebotsschreiben.pdf“)
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
(Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG.pdf“)
Preisblatt (Datei „Preisblatt.xls“)
Qualifikationsnachweise für die angebotenen Berater (Datei „Qualifikationsnachweis_fuer_Bieter.xls“)
Beraterprofile der angebotenen Berater
Eigenerklärung, dass jeder angebotene Berater eine sehr gute schriftliche
und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache zur Erstellung
von technischen Konzepten und Dokumentationen und zur Vermittlung
von Wissen besitzt.
Nachweis einer Berufsausbildung
CD oder DVD mit den ausgefüllten Worddateien und Exceltabellen (Referenzen und Qualifikationsnachweis für Bieter)
Erklärung Unternehmensdaten (Datei „Erklaerung_Unternehmensdaten“)
(Angaben in dieser Erklärung dienen statistischen Zwecken)
Erklärungen / Nachweise zu Ausschlussgründen und zur Eignung des Bieters
10
11
12
Erklärung betr. „Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen“ (Datei „Erklaerung_Ausschluss.pdf“)
Zusage Haftpflichtversicherung (Datei „Zusage_HPV.pdf“)
Mindestens drei (3) Referenzen (Datei „Referenzen.doc“)
Zusätzlich bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern:
13
14
15
16
22
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Datei
„VOL_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)
Von jedem Unterauftragnehmer: Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Datei „VOL_236_Verpflichtungserklärung.pdf“)
Von jedem Unterauftragnehmer: Erklärung betr. „Ausschluss wegen
schwerer Verfehlungen“ (Datei „Erklaerung_Ausschluss.pdf“)
Von jedem Unterauftragnehmer: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue
und Mindestentgelt (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG.pdf“)
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Liste
Für Bietergemeinschaften zusätzlich:
17
18
19
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: im Original unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung
(Datei
„Bietergemeinschaftserklaerung.doc“)
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: Erklärung betr. „Ausschluss
wegen schwerer Verfehlungen“ (Datei „Erklaerung_Ausschluss.pdf“)
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG.pdf“)
Vergabe-Nr. VG-3000-2016-0035
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