Basisinformationen rund um Steuerfahndung und Steuerhinterziehung

Basisinformationen rund um Steuerfahndung und Steuerhinterziehung
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Die Finanzverwaltung hat die Steuerfahndung in 10 eigenständigen Finanzämtern für
Steuerstrafsachen und Steuerfahndung konzentriert:
Düsseldorf
Essen
Wuppertal
Aachen
Bonn
Köln
Bielefeld
Bochum
Hagen
Münster
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Die Personalausstattung in den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung
liegt aktuell bei 636 Vollzeitkräften.
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Zahl der Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz (Stand August 2016): 23.005
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Mehreinnahmen durch aufgedeckte Steuerhinterziehung in NRW (im Zusammenhang mit
CD-Ankäufen und den dadurch ausgelösten Selbstanzeigen – Stand 30.06.2016):
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Mehrsteuern aus Datenauswertung
292 Mio. Euro
Geldauflagen gem. § 153a StPO
72 Mio. Euro
Verbandsgeldbußen gem. § 30 OWiG
648 Mio. Euro
durch Justiz festgesetzte Bewährungsauflagen
18,7 Mio. Euro
durch Justiz festgesetzte Geldtrafen
9,7 Mio. Euro
Mehreinnahmen aus Selbstanzeigen
1,1 Mrd. Euro
Mehreinnahmen gesamt
2,1 Mrd. Euro
Nordrhein-Westfalen hat bislang 11 Datenträger beschafft und dafür netto rund 17,9
Millionen Euro gezahlt.