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Brösel, Gerrit; Zwirner, Christian :
Bilanzierung von Sportrechteverträgen nach HGB, IFRS und USGAAP aus Sicht eines werbefinanzierten Fernsehsenders
Zuerst erschienen in:
MedienWirtschaft : MW; Zeitschrift für Medienmanagement und
Kommunikationsökonomie ; Printmedien, Hörfunk, Fernsehen,
Telekommunikation, Multimedia. - Baden-Baden : Nomos, ISSN
1613-0669, 1. Jg. (2004), S. 21-29
I N HALT
Abhandlungen
Standpunkte
Interaktivität von Online-Pressetiteln
Prof. Dr.Torsten J. Cerpott, Duisburg-Essen . . . . . . . . . .1
Der Kinomarkt in der Bundesrepublik Deutschland
Dip/.-Volkswirt Michael Westermann,
Duisburg-Essen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
Bilanzierung von Sportrechteverträgen nach HGB,
lFRS und US-GAAP
Dr. Cerrit Brösel, llmenau
Dipl.-Kfm. Christian Zwirner, Saarbrücken . . . . . . . . .
Thema: Rundfunkgebühren
Miriam Meckel, Staatskanzlei NRW
Jürgen Doetz, VPRT
Lutz Marmor, NDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..44
Forschung und Lehre
21
Praxisforum
„Deutschland sucht den Superstar" - Entwicklung und
Umsetzung eines cross-medialen Produktkonzepts
Dipl.-Kfm. Lutz Köhler, München
Prof Dr.Thomas Hess, München . . . . . . . . . . . . . . . . .. 3 0
Der Stellenmarkt als erfolgskritisches Marktsegment
für Zeitungsverlage
Prof. Dr.Thomas Breyer-Mayländer, Offenburg . . . . . 38
Die Hamburg Media School
Dipl.-Pol. Dagmar Dörries-Langrebe
.............
.48
Literatur
Keuper, Frank /Hans, Rene:
Multimedia-Management
Prof. Dr.Thomas Hess, München . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
E-Merging Media - Kommunikation und
Medienwirtschaft der Zukunft
Astrid Kurad MBA, ~ l e n ? b u r g. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Brack, Anke: Das strategische Management
von Medieninhalten
Martin Tofern, Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Bilanzieru ng von Sportrechteve
rt rag en
nachHCB,/FRS
und US-CAAP
ausSichteines
['-.tiiit'
L---,;.j
werbefinanzierten Fernsehsenders
CERRIB
T R Ö 5 E/LC H R I S T I A Z
NW I R N E R
In einem sich dynamischentwickelndenMarktfür Sport
übertragungsrechte
rückt auch deren bilanzieileBehandIung in den Blickpunkt des ölfentlichen Interesses.
Zum
einen haben die Preissteigerungen
der letztenJahreeinen
direkten EinJlussauJ die Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Erwerber;
zum anderenbedingtein zunehmendes
K ap it a Im arktbewusstsein d er ag i er end en Wirt schaJtssublekte verstärkt eine den tatsächlichenVerhältnissen
entsprechende
bilanzielleAbbildung und Bewertungsolcher
Vermögenspositionenrespektiveder diesen innewohnenden Chancenund Risiken.Vor diesemHintergrund wird
d i e bilanzielle Behan dlung v o n Saoft übertragungsre chten
aus der SichtwerbeJinanzrerter
Fernsehsender
gemr)J3
HGB
sowie IFRSund US-GAAPanalysiert.
zu beobachten,sondern in noch viel größerem Maße auf
dem Markt für Sportübeftragungsrechte (vgl. Tab.r und
Tab.z).Sowird in Europaim Jahr zoo4fw die übertragung
derOll.rnpischenSommersplelebeinahe dasr6o-fachedes
Jahresry72 gezahlt;in den USA immerhin noch fast das
6o-fache.Ahnlich entwickelten sich in Deutschland z. B.
die Preisefur die Bundesliga-Rechte:
Für die Saisonzoo3l
zoo4 sind mit z9o Mio. € mehr a_ls
das 9o-facheder Saison
t98oI t98t erforderlich (bezüglichder Rechnungslegungsvorschriftenfür die Fußball-Bundesliga
wlrd verwiesen
auf Littkemann et al. zooz).
Preisentwicklung
Olympische
Spiele
in Mio.USS
Europa
1972
'1976
1980
1984
1988
1992
1996
2000
2004
2008
U5A
rJ,c
2\6
72
2tn
30,2
94,5
247,5
350,0
394,0
443,0
72,3
225,6
300,0
401,0
456,0
705,0
793,0
894,0
Tab.t:Preisentwicklung
für die übertragungsrechteder OIympischen Sommerspiele(Quelle: Solberg zo oz: 65)
t
Einleitung
Nicht zuletzt die Probiemeder KirchGruppehaben bewiesen,dassdle Bewertung von Film- und überlragungsrechten vor dem Kauf (vgl.Bröselzooz,zoo3a,zoo3b)sowie die
anschließendauftretende Frageder biianziellen Behandlung dieserRechtestetig an Bedeutung gewinnen (vg1.Zwrrner 2o02:245).Einebeharrlich zunehmendeNachfrageauf
dem Rechtemarktfrihire zu astronomischenpreisen.Diese
Entwrcklun g ist mcht nur auf dem Markt fur Spielfilmrechte
Umso mehr erstaunt,dasslnsbesonderedie biianzielleBehandlung von Sportübertragungsrechtennur vereinzelt
Thema von wlssenschaftlichenBeiträgenist und sich dabei ausschireßlichauf die handelsrechtlicheBilanzierung
beschränkt(vgl. Söffrng/Schmalz1994;Rodewaldr995;
L a d e u rr 9 9 8 ; H e r z i gr 9 9 8 ;B r ö s e l2 o 0 4 ;S c h o r c h t / K r o s s e
zoo4),während sich die wissenschaftlicheBetrachtung
der Bilanzierungvon Filmrechten sowohl nach deutschen
ais auch nach internationalen Standardsimmer größerer
Beliebtheit erfreut (vgl.insbesonderein jüngerer Zeit Bauer
zoor; Küting/Zwirner 2oo1;Ruhnke/Nerlich 2oo3;Zwirner
zoo3).Vor diesemHintergrund wird in den nachfolgenden
MW r/zoo4 r.Jahrgang
,1,.,;.:
Ausfuhrurngen- ausgehendvon der Darsteliung der Besonderheiten desBewedungsobjekls- die bilanzielleBehandIung von Sportrechteverträgenaus Sicht der Käufer, hier
spezieliaus Sicht werbefinanzierter Fernsehsender,sowohl nach den Regeiungendes deutschenHandelsrechts
als auch auf Basisinternationaler Normen, konkret der
IFRSund der US-GAA-Banalysiert.
geschütztendinglichenVerwertungsrechtund stellt somit
auch kein Filmwerk im Sinne der \! 88 bls 94 UrhG dar.
Dem Veranstalter stehen zum Schutz seiner wirtschaftlichen Interessenvielmehr Ansprüche auf Unterlassung
d e r Ü b e r t r a g u n gz u , d i e s i c h i n D e u t s c h l a n db e i s p i e l s weiseaus 5 t UWG,$ 823abs. r BGBund $ 826BGBergeben
können. Daruber hinaus kann der Veranstalterals Eigentümer oder mietrechtlicher Besitzerdes Veranstaltungsortesaus $\ Sof, roo4 BGBoder $! 862,859BGBein Hauspro
Lizenzgebühr
Preisentwicklung
recht gegenüberdemjenigengeltendmachen,der versucht,
5pielzeit
Fußball-Bundesliga
die Veranstaltung ohne seine Genehmigung zu übertrainMio.€
gen.Grundgedankedes Sportrechtevertragsist deshalb
nicht die Übertragung von urheberrechtlich geschützten
1980/1981
3,2
dinglichen Verwertungsrechten,sondern der Verzichtdes
1985n986
o, l
'1990/1991
)q^
Veranstaltersauf selne Ansprüche auf Unteriassung der
Übertragung. Demnach ist der Gegenstand des Kaufver1995/1
84,4
996
von einer Veranstaltrags dasRechtelnesFernsehsenders,
1998/1
130,4
999
tung zu berichten, ohne der Gefahr von Abwehransprü2000/2001
355,0
(geplant)
358,0
chen ausgesetztzu sein,und zudem das zu Übertragungs200112002
(gezahlt)
278,0
zweckenerforderlichetechnischeFernsehsignalzu nutzen
200112002
(vgi.Ladeurr989:886;Hausmannr gg4:i.ogo;vonHartlieb
(neu)
290,0
2002/2003
(neu)
290,0
r99r:73,zo 6).DieExklusivübertragungsbefugnis,dreregel2003/2004
mäßlg mit der Pflicht zur Übertragung bestimmter Telle
Tab.z:Preisentwicklung
der FuJ3für die Übeftragungsrechte
einer Sportveranstaltungelnhergeht,betrifft dabei geball-Bundeslig
a (O_uelle:
Meier20oo:Q)
wöhrLlicheine Gruppevon Einzelveranstaltungen,die sich
auch über mehrere Jahreverteilen können. in den Sportrechteverlrägensind ferner die Nebenrechteund -pflichz Sportübertragungsrechte
und Sportrechteverträge
ten vereinbart,wie beispielsweisedie Befugnis zur Zweitverwertung, das Gastrechtdes Sendersln der Sportstätte
(vgl.Brösel2oo3:42;zoo4 sowie Ro- und die Weiterveräußerung
der Sporirechte.
Übeftragungsrechte
handelt es sichum ProgrammBei Spodubertragungen
dewald ry g 5;Heftig t9 98 : zz6) umfassen alle Befugnisse,
bestandteile,die an eine strikte zeitlicheAktualität gebundie elnem Fernsehveranstalterzuwachsenmüssen,um
ein Ereignis (2.B.eine Sportveranstaltung)direkt, zeitver- den sind (vgl. Bröset2ooz: ee).Die Auswertung der Übersetzt oder als Zusammenfassung übertragen zu können. tragungsrechteim Sinne einer Verwertungskette wie bei
Dle Möglichkeit,eine Sportveranstaltungoder einzelne Filmwerken (vgl.zu dieserbeispielsweisem. w. N. Zwlrner
Fur Fernsehsender
TeiiederselbengegenEntrichtung elnesvereinbartenEnt- 2ao2:2\e)ist deshalbausgeschlossen.
gelts innerhalb eines definierten geografischenVerbrei- kommen bei Sportübertragungsrechtenregelmäßig drei
tungsgebiets und unter Nutzung festgeiegterVerbrei- Auswertungsformen in Betracht. Erfolgt die Ausstrahlung
tungswege zu übertragen,wird zwischen Veranstalter der Sporlveranstaltung zeitgleich,wird von einer Direktund Rundfunkanbieter durch einen Sportrechtevertrag übertragung gesprochen.Dlese lst dadurch gekennzeich(vgl Bröselzoo4) geregelt.Der Sportrechtevertragwird
net, dassvor Beginn der Übertragung der Handlungsverlauf
der Veranstaltung nicht vorhersehbar und dle
zivilrechtlich ais Kaufvertrag,bei mehrmonatiger oder
mehrj ähriger Laufzeitspeziella1sSukzessMieferungsver- erforderlicheAusstrahlungszeitin der Regelnicht eintrag eingeordnet.Darüber hinaus muss der Rundfunkandeutig bestlmmbar ist. Ahnlich verhält es sich auch bei
bieter das Rechtzur Nutzung der Femsehsignaleerwerben,
der zeitversetztenAusstrahiung vo1lständigerVeranstaltungen. Da der Sportrechtevertragregelmäßig vor der
die in der Regelvon einem ortsansässigenRundfunkunDurchführung der Veranstaltung abgeschiossenwird,
ternehmen durch einen Produktionsvorgangerzeugt und
sind Handlun gsverlaufund erforderlicheAus strahlungsdem ausstrahiendenFernsehsenderan einem techniwerden.
zeit zum Erwerbszeitpunktder Rechteunsicher.Im UnterschenÜbertragungspunktbereitgeste11t
im Mittelpunkt der Übertragung einer Sportveran- schiedzur Direktübertragungist der Termin der zeitversetztenAusstrahlunqjedoch kein Datum; vielmehr wird
staltung stehendie Darbietungen und Leistungenderteilvertraglich eine Sperrfrist vereinbart, um beisprelsweise
nehmenden Sportler,die keine ausübenden Künstler im
'I
Sinnc dec ( -zrI]rhG qrnd l-)ic Thertr:orlno ciner Snorfdie wirtschaftllche Handlungsfreiheit des Veranstaiters
veranstaltung basiert nicht auf elnem urheberrechtlich und gegebenenfallsdie Auswertung der Dlreklübertragung
J
/ l
v a I U
M W r / 2 o o 4r . . l a h r g a n g
, i
durch einen anderenFernsehsendernicht zu beeinträchti- des in RedestehendenVermögenswertesab und umfasst
gen.Die drltte Moglichkeitlst die Auswertung der Spott- vor allem die selbstständigeVerwertbarkeit. Die steuerBerichterstat- rechtlicheKonzeptionverlangt neben der selbstständigen
übeicragung durch eine zusammenfassende
Verwertbarkeit auch die Beachtung desVermögensprLnzips
t ung . IJnter Inkaufnahme verringerter Aktua-litdt kann der
und des Greifbarkeitsprinzips.Die bilanzielleGretfbarkert,
Fernsehsenderdie Ausstrahlung des Sporterelgnissesauf
die interessantestenSzenenreduzlerenund gleichzeitig die hauptsächlich bei immaterielen Vermögenswerten ein
den Statusdes sog.VermögensProblemdarsteJlt,begri.rndet
Planungssicherheithinsichtlich der erforderiichen Übergegenstands
verleiht
dem in Rede stehenden Wert
bzw.
tragun gszeiterlangen.
Nachfolgend soll nunmehr sowohl nach nationalen als Vermögensgegenstandscharakter.Sie setzt ein indMdua-lisierbaresGut voraus,das nicht im Allgemeinen aufgeht.
auch nach internationalen Vorschriften dargestelit werden, wie der Erwerb von Sportübertragungsrechten aus Werden immaterlelle Vermögenswerte durch ein gesetzlich
oder veicraglich abgesicheftesRecht konkretisiert, so ist
Käufersichtbilanziell zu berücksichtigenist.
regelmäßig von bilanzieller Greifbarkeit auszugehen.Die
selbstständig
e Verwertbarkeif lst gegeben,werrn der dem Verzugrunde liegendeWert gegenuber
mögensgegenstand
RechnungsSportrechteverträgenachdeutschen
3
Dritten verr'vertbarist und sich damit die Mögiichkeit der
legungsnormen
Schuldendeclqrngeröffnet. Hierbei wird häufig auf den Begriff
der Verkehrsfähigkeit abgestellt,worunter nach herrund Zielsetzung
3.1 Rechtsrahmen
schenderMeinung die Einzelveraußerbarkeiteines Vermöverstandenwird (vgl.Baetgeet a1.zoo3:r38).
Das nationaleHandelsrechtist im Wesentlichenin den ge- gensgegenstands
setzlichenNormen desdeutschenHandelsgesetzbuches Sportüberlragungsrechteslnd aufgrund ihrer berspielskodifiziert.AIs Normierungsgremium für Fragender Konzernrechnungslegunghat sich darüber hinaus das DeutetascheRechnungslegungsStandardsCommittee (DRSC)
bliert. Die Vorschriften des ersten Abschnitts des Dritten
BuchesdesHGB(55zl8-26: HGB)sindvona1lenKaufleuten
i. S d. Gesetzes(55r-Z HGB)einzuhaiten.A1sHauptzlel der
Bilanzierungs-und Bewertungsvorschriftengilt die Ermittlung des ausschüttungsfähigenGewinns bei gleichzeitigem Schutz der Gläubiger.Hierbei dominiert das
Vorsichtsprinzip(kodiflziertin \ z5zAbs.r Nr.4 HGB)die
Rechnungslegungnach HGB.Das HGB stellt ein nationales Rechnungslegungsnormensystemohne internationalen Geltungsanspruchdar.
weis e im Sportrechtevertrag geregelten Überlragbarkeit
selbstständigverkehrsfähig.Zudem kann ihnen im Geschä{lsverkehrein selbstständigerWert belge}egtwerden.
Als übertragbare und greifbare Vermögensvorteile sind
Übertragungsrechtesomit abstrakt aktivierungsfähig
frrol
ljarzio
rnnQ'
ooq\
Die abstrakten Aktivierungsvoraus setzungen werden
durch gesetzlicheVorschrlften flankiert, die den Rahmen
für eine konkreteAktivierungsfühigkeit setzen Elnerseits
gilt der Grundsatzder Nichtbilanzierung schwebender
Geschäfte,wonach Vermögensgegenständenur bllanziert
w e r d e n d ü r f e n , w e n n s r e k e i n e V e r p f l t c h t u n g e no d e r
Ansprüche aus schwebendenGeschäftendarstellen (v91.
Herzlg1998:229).Andererseitssteht dem Ansatznicht entgeltLicherworbener immaterieiler Vermögensgegenstände
d e sÜ b e r t r a g u n g s r e c h t s
e ehandlung
3 . 2 B i l a n z i e l lB
desf 248Abl z
imAnlagevermögendasÄktivierungsverbot
(vgl.$ z5zAbs.r
entBeBen.
lfies beruht auf der Annahme, dassein
-HGB
'-i
'."ö*ö
Im SinnedesEinzelbewertungsgrundsatzes
entsprechenderVermögensgegenstand aufgrund fehlenNr.3 HGB) gili als maßgebliche Bewertungseinheit die
Summe aller Übelcragungsrechtean elner Veranstaltung. derWertzuweisungdurch den Markt sowrenur schwerabBel einem uneinheitiichen Nutzungs- oder Funktionszu- zuschätzenderHerstellungskostennicht in hinreichensammenhangmüssendie mit den Übertragungsrechten dem Maß bewertet werden kann und somit vermeintiich
erworbenen Nebenrechtebilanzrechtlichselbststandig kelne Schuldendeckungsfählgkeitgegebenist. Entgeltlicher Erwerb setzt als Gegenlelstung cien Zahlungsfluss
berücksichtigt werden. Übertragungsrechte stellen aufgrund ihrer fehlenden Körperlichkeit für einen Fernseh- voraus(vgl.Baetgeet al.zoo3:z7o)und ist bei Übertragungsrechten gewöhnlich mlt der vereinbarten Kaufpreiszahsendereinen immateriellen vermögenswertenVorteii dar
(vgl.Herzig r9 98:zz6;Bröselzoo4).Da eine Legaldefinition Iung an den Veranstaltergegeben.Die Kaufpreiszahlung
im Handelsrecht stellt demnachdie ursprüngiichen(originaren)Anschafdes Begriffs,,Vermögensgegenstand"
ge- fungskosteni. S.d. 5 255HGB dar, die beim Käufer im Rahder
AktMerungsfähigkeit
fehlt, ist bei der Beurteilung
maß den GrundsatzenordnungsmäßlgerBuchführung men der Zugangsbewertungden Ausgangspunictder bilan(GoB)auf das Vorliegen der abstralctenund konkreten
ziellenBehandiungdarstellen.
Vereinbarungen über Sportübertragungsrechte sind
Aktivierungsfähi gkeit abzustellen.
Die abstrakteAktivierungsfätugkeitstelltnach derhandels- schwebendeGeschafte.Rechteund Pflichten aus schwerechthchen Konzeption auf die Schuldendeckungsfähigkeit bendenVerträgengleichen slch bllanzrechtlichaus.Als
M W r / 2 o o 4 r .J a h r g a n g
!:, i]-l,,l
A [i i I /1 i'l Ir i i i l\.1
Zeltraumsder Leistung(vgl.Baetgeet al.zoo3:473).Diesist
f ü r Ü b e r t r a g u n g s r e c h t jee d o c h k a u m d e r F a l l ,w e i l d e r
Zeitpunkt bzw. -raum der Leistung immer der Zeitpunkt
bzw -raum der zugrunde IiegendenVeranstaltungund
damit unstreitig bestimmbar ist.
Demgegenübersind Rechnungsabgrenzungsposten(vgL
Baetge et al. zoo3: 47t) ergänzendeKorrekturposten,mit
deren Hiife Zahiungsströme oder Erfolgsgrößenperiodisiert werden. Dabei sollenEin- oder Auszahlungen,de einer
Periodein Abgrenzungder Zeitund Sachenach zuzuordnen
sind, auch als deren Aufwand oder Ertrag behandelt werdes
der
Geltendmachung
mit
der
Unterlassung
doch erst
den.Der Anwendungsbereichvon RechnungsabgrenzungsÜbertragung.
gegen
die
Abwehrrechts des Veranstalters
jedoch
posten
bezieht sich auf gegenseitigeVerträge,deren LeisDieseAbwehransprüchedes Veranstalterskönnen
tungen zeitlich auseinanderfallen. Zwlschen Zahlungsnur zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltend gemacht
werden. Gemäß dem Grunds atz der Nlchtbilanzierung und Erfolgswirkungbesteht dabei ein eindeutiger ZusamschwebenderGeschäftesind Übertragungsrechtealso menhang. Das HGB Iässt nur den Ansatz transitorischer
zu.Hlerbei handelt es sich
nicht konkret aktivierungsfählg. Eine Aktivierung des Rechnungsabgrenzungsposten
in einer späteren,zeitlich
die
oder
Einzah-iungen,
Sportübertragungsrechtsbelm Erwerber als Vermögens- um Ausgegenstandist somit vor dem Tag der Veranstaltung aus- jedoch bestimmbaren Periodezu Aufwand oder Ertrag
gescNossen(vgl.Herzig 1gg8:23o;Bröselzoo4; Schorcht/ führen und erst dann erfolgswj.rksamsind.Die Zahlungen
müssen Vorlelstungen darstellen,die auf einem rechtKroqqe roort.co)
lichen Anspruch auf Gegenleistungbasieren.DieseGegenleistung muss einen Ertrag oder einen Aufwand in einer
BehandlungdesKaufpreises
3.3 Bilanzielle
kaiendermäßigoder auf andereWelse genau bestimmFraglichist nunmehr, wie bilanziell mit einem zum Bi.lanz- baren Zeit nach Inde der Bilanzierungsperiodedarstellen.
stichtag bereits geflossenenKaufpreis zu verfahren ist, Im Gegensatzzu den transitorischen Rechnungsabgrenbei denen die
wenn die Sportübertragung nach dem Biianzstichtag zungspostenfinden sich die Sachverhalte,
vor
dem
entsprechenden
Ertragswirkung
und
AufwandsKaufpreises
des
stattfindet. Hinsichtlich des Ansatzes
Ilegt,unter den sonstigenVerbindlichZahlungszeltpunlCr
kommt neben einer sofortigen Aufwandsverrechnung die
wieder.
keiten bzw. sonstigenVermögensgegenständen
Darstellung als Bilanzierungshilfe, als geleistete Anzahgrenzungspostenmüssen grundsätziung oder als Rechnungsabgrenzungspostenin Betracht. Al<tiveRechnungsab
lich auch Vermögenswerte im wirtschaftlichen Sinne verBilanzierungshilfeneröffnen dem Bllanzierendendie Mögkörpern, weil wj.rtschaftlich wertlose Rechte nicht als
lichkeit, Sachverhaltein der Bilanz zu aktivieren, obwohl
(vg1.
Baetge
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden dürfen
sie keinen Vermögensgegenstanddarstellen
et al. zoo3: 4g7).DasHandelsrechtnennt für die Aktivseite (vgl.Moxter zool: go).
Da der Zeitpunkt von Sportveranstaltungenin der Regel
der Bilanz expiizit nur zwel zulässigeBilanzierungshllfen:
zum einen firr Ingangsetzungsaufwendungennach \ 269 kaiendermäßigfeststeht oder zumindest der Zeitraum der
HGB und zum anderenfrir aklive latente Steuernnach $ 274 Veranstaltungsdurchführung genau bestimmbar ist,
j.n
Abs. z HGB.Strittig lst der Ansatz eines Geschäfts-oder Fir- kommt für den Kaufpreis,den ein Erwerber schon den
transitorischer
Vorperioden gezahlt hat, ein Ansatz als
menwertes als Bilanzierungshilfe (vgl.hierzu Knop/Küting
in Frage.Dles betrifft z. B.
Rechnungsabgrenzungsposten
2oo3: Rn. 44).Da der in Redestehende Sachverhaltnicht
aber auch periodischeLigawettdie in 5$ z69undz74Abs. z HGB aufgezeigtenKriterien große Sportereignisse,
erfullt und ebensokeinen Geschäfts-oder Firmenwert ($255 bewerbe,deren Übertragungsrechteauf lahre hinaus verAbs.4HGB)darstellt,ist eine Abblldung des Kaufprelses ochen rnrerdenlso rr a:die Rechte an der Fußball-Bundesliga und der Formel r). Die Kriterien für den Ansatz
für Übertragungsrechteals -handelsrechtlich erlaubte eines transitorischen Rechnungsabgrenzungspostens
Bi-lanzierungshi-lfeausgeschlossen.
GeleisteteAnzahlungen sind Vorleistungen im Rah- sind erfrillt: Eswurden Auszahlungengeleistet,die in einer
men noch schwebenderGeschäfte,die zur Bildung eines späteren Periodezu Aufwand führen, und der Zeitraum
(vgl. $ 266 Abs. z
der Aufwandswirkung ist genau bestimmbar, weil der
Vermögensgegenstandsim SacharLlagefeststeht.
(vgl.
Veranstaltungstermin
A.II.4.HGB)oderim Um-laufvermögen ! 266Abs.3B.l.
Verträge
über Übertragun gsrechte
Auszahlungenfür
4. HGB)führen. Eine Bilanzierung dient der erfolgsneutralen Erfassungdes schwebenden Geschäfts.Geleistete sind dann Aufwand, wenn Zahlung und Leistung in ein
Anzahlungen unterschelden sich von Rechnungsabgren- und derselbenPeriodehegen.FallenZah,lungund Leistung
zungspostendurch ihre Unbestlmmtheit bezüglich des von Sportrechteverträgeninsoweit zeitlich auseinander,
wird die vollständlgeErfülEnde des Schwebezustands
iung desVertragsdurch den zur SachlieferungoderDienstleistung Verpflichteten angesehen.Das Ende des Schwebezustandsist vom Zeitpunkt,derKaufpreiszahiungdurch
den Fernsehsenderunabhängig (vgl.Woerner ry84:4gt).
Die Leistung des Sendersin monetärer Form wird im
Regelfall schon vor der Veranstaltung und somit auch vor
der Ausstrah-lungerbracht.Der Schwebezustandendet bei
(nicht auf urheberrechtllch geschützten dinglichen Verwertungsrechten baslerenden)Übertragungsrechtenje-
M W r / 2 o o 4r . J a h r g a n g
dass ein Bilanzstichtagdazwischenliegt, so ist an diesem
also ein aktiver Rechnungsabgrenzungspostenbeim
Erwerber zu bilden. In der Periode,in der die Vermarltung
schließstattfindet, ist der Rechnungsabgrenzungsposten
Iich erfolgswirksamaufzulösen.Ist eine zeitversetzteAusstrahlung oder eine zusammenfassendeBerichterstattung gepiant, ist der Posten am Tage der Veranstaltung,
also zum Zeitpunkt des Überg4ngs der wirtschaftlichen
Verfugungsmacht, in das Umlaufuermögen umzubuchen.
Dort wird bis zum Tag der Ausstrahlung der Sportsendung ein Senderechtausgewiesen,welches am Tag der
Ausstrahlung erfolgswirksamzu erfassenist. Da Sportübertragungsrechte an elne strikte zeitiiche Aktualität
dass Sportgebunden sind,ist es nahezu ausgeschlossen,
übertragungsrechteauf Dauer dem Rundfunkuntemehmen
dienen können. Die in Anbetracht des A]luaiitätsbezugs
aus der Sacheselbstund aus deren VerwertungsobjelCciv
möglichkeiten resultierende,nicht auf Dauer ausgelegte
Zweckbestimmung untersagt - unabhängig vom Willen
desbilanzierenden Kaufmanns - eine Zuordnung des Sportübertragungsrechtszum Anlagevermögen (v91.grundsätzlich zum unterschiedlichenAusweis von Anlage- und
Umlaufvermögen Hütten/Lorson 2o04: Rn.43;vgl. speziell
zur Fragenach dem Ausweis von Femseluechtenim Anlageodel Umlaufvermögen Herzigtgg9: zz7).Anderer Ansicht
sind Söffing/Schmalz,die in nicht näher speziflzierten
Ausnahmefäilen einen Ausweis im Anlagevermögen
zulassen(vgl.Söffing/Schmaizg) e: zze).
2oo3:r66).Steuenechtlichist
Kesslerr999; Hayrr/Waldersee
gemäß ! 5 Abs.4a
einevergleichbareRückstellungsblJdung
ESIGseit In-Kraft-Tretendes Gesetzeszur Fortsetzungder
Unternehmenssteuerreformvom 29.Oktober t997 jedoch
nicht zulässig.
Die Ermittlung des Verpfli chtung süberschu sseserfolgt
durch Bewertrrng alier greifbaren Erträge (Werbeeinnahmen,
EinnalLmenaus Nebenrechtenund sonstigewirtschaftliche
Vorteile) und Aufwendungen (im Wesentlichen die Kaufpreiszahlung)desFernsehsendersaus dem Vertrag,wobei
auf die beabsichtigte Verwendung der Übertragungsrechte abzusteiien ist (vgl. zur Rückste]lungsberechnung
Herzig r9g8:44). Führte der Veftragsabschiussüber die
Rechtevor dem Bilanzstichtagnoch nicht zur Auszahlung,
ist der Saldozwischen allen greifbaren Ertragenund dem
Wert der eigenen Verpflichtungen im Sinne der Aufwendungen als Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäftenzu passivieren.Sind;edoch bereits
Auszahiungen erfolgt, die schließltch als aktiver Rechnungsabgrenzungspostenbiianziert werden, bleibt zu
klären, ob der erwartete negatlve Erfolgsbeltragzum Bilanzstichtag als,,außerpianmäßigeAbschreibung" des
Rechnungsabgrenzungspostensoder als DrohverlustrückstelJungantizipiertwerden sollte (vgl.Baetgeet ai zoo3:
4or). Da das deutscheHandelsrecht nur Abschreibungen
auf das Anlage- und Umiaufvermögen sowie Bilanzierungshilfen kennt, kommt für die Darstellung des negativen Erfolgsbeitragslediglich ein Ausweis als DrohverIustrückstellung in Betracht.
e e h a n d l u n vgo n R i s i k e n
3 . 4 B i l a n z i e l lB
Die Zahlungsbereitschaft der Werbeindustrie hängt
direkt von den Kontaktpotentialen der Zielgruppen ab
(vgl.Köcherzoo2:40).Bei Sportereignissenisthiefürnicht
zuletzt die Teilnahme national bekannter PersönlichHieraus resultiert ein höheres
keiten ausschlaggebend.
Risikopotential für dle Sender,weil der Ausfall einer für
die nationalen Zuschauerwichtigen Persönlichkeiti. d. R.
nicht zum Eriöschen des Sportrechtevertragsführt. Der
Senderist trotz eines eventuell nachlassendenRezipienteninteresses- konkret also einer geringeren Zuschauerakzeptanz - zur Erfüllung seiner monetären Leistungen
verpflichtet. Einzlg dle Sendepflicht muss in Abhängigkeit von den vertraglichen Regelungengewöhnlich nicht
aufrechterhalten werden (vgl. Rodewald 1995:zro4).Vor
diesem Hintergrund und in Anbetracht der hohen Preise sowie der damlt für den Erwerber einhergehenden
Wesentlichkeitder Übertragungsrechteist gemaß dem
Imparitdtsprinzip scNießiich handelsrechtlichzu prüfen,
ob zum Biianzstichtag alle Veriuste berücksichtigt wurden, die bis dato entstanden sind. Lässtslch eine Verlusterw artun g aus d em Sp ortre chtev ertrag hinr ei chen d k on kretisieren,ist eine Drohveriustrückstellung (vgl.$ 249 Abs.t
)992:342;m.w.N.HerziS1998:234;
HGB)zu bilden (vgl.Kessier
4
nach IFRS
Sportrechteverträge
und Zielsetzung
4.r Rechtsrahmen
Inter n ati o n al A cco untin g Stan d ar ds (lAS) vr,'urdenblsher
v o m 1 9 7 3g e g r ü n d e t e nI n t e r n a t i o n a lA c c o u n t i n gS t a n dardp Commi tf ee (IASC) entwickelt (vgl.Buchholz zo o] : l).
Mittlerweile übernimmt dasInternational Accounting
StandardsBoard (IASB)die Entwicklung und Verabschiedung
der Standards,die nunmehr alsInternational Financial
ReportingStandards(IFRS)bezeichnetwerden. DasFramework, welches das theoretische Rahmengebilde enthält,
stellt deren Grundlage dar und wird durch dle verbind]ichen Standardsund die,,interpretations"des Standing
InterpretationsCommittee(SIC)bzw. von dessenNachfolger, des International Financial Reporting Interpretavervollständjgt.Die IFRSbetonen
tions Committee (IFRIC),
weniger den im deutschenHGB vorherrschendenGläubigerschutzgedanken,
sondernrücken den Anlegerschutzin
den Mlttelpunkt. Mit den nach iFRSerstellten Jahresabsch]üssensollen vor aliem entscheidungsrelevanteInformationen für die Eigenkapitalgeberzur Verfugung gestellt
werden. Grundlegende Prrnzlpien sind dabet die ,,fair
MW 1l2oo4 t.Jahrgang
' I I I
'
: . 1- ; , :
i
i I ; : i l'
presentation"undder ,,trueandfairview". Die IFRSwerden
als weltweite Standardsbetrachtet. Im europäischenRaum
sind sie für börsennotierte Konzernunternehmen aufgrund der EU-Verordnungvom r9. juli zooz grundsätzlich
ab zoo5 Pflicht.Ais Problemerweist sichjedoch die derzeit
feh-lendeAnerkennung der nach IFRSerstellten Abschlüsse
an den US-amerikanischenBörsen(vgl.Pellens2o01:61;
Kieekämperet al.zooz:rz8).
BilanzieDie IFRSkennen keine branchenspezifischen
rungsregeln für Film- und Übertragungsrechte,weshalb
diese im Grundeunter die allgemeinenAbbildungsregein
firr immaterielie Vermögenswertefallen. Beim Fehien eieriaubenes
nes IFRSund einer interpretation des SIC/IFRIC
jedoch,
Branchenpräktianerkannte
auf
die Vorschriften
ken andererStandardsetterzurückzugreifen(vgl.IAS r.zz),
soweit hieraus kein Konflikt mit bestehenden IFRS-Normen resultiert. Unter anderem vor dem Hintergrund der
äquivalenten Zielsetzungen der Rechnungslegungsnormensysteme ist esspeziellzur Bilanzierungvon Filmrechten
sachgerecht,sich an den branchenspezifischenUS-amerikanischen Vorschriften zu orientieren und die vorgenannte
Regelungsiückedurch die Anwendung der US-GAAPzu
schließen (vgl. Küting / Zwirner 20 o1.:1];Ruhnke/Neriich
2oo3;Bröse]2oo4).Wie nachfolgendim Rahmender Bilanzrerung von Sportübertragungsrechten nach US-GAAP
noch darzustellensein wird, exlstiert zur Bilanzierungvon
(Sport-)Übertragungsrechtenjedoch auch in den USA
keine explizite branchenspezifischeVorschrift. Für die
Bilanzierungder Übertragungsrechtenach IFRSist deshalb auf dle allgemeinen Abbildungsregeln für immaterieil e Vermögenswertezurückzugreifen.
d e sÜ b e r t r a g u n g s r e c h t s
4.2 Behandlung
Der Allivierung nach IFRSiiegt eine zweistufige Ansatzkonzeptionzugrunde (vgi.hierzu Baetgeet al. zoo3' 16z).
Ein Sachverhaitwird nur in die Bilanz aufgenommen,
wenn die Kriterien in beiden Schritten erfullt werden. Im
ersten Schrittistzu prüfen, ob ejnTatbestanddle Definitionskriterien elnesVermögenswefteserfullt (vgl.fAS F 47-68).
im Unterschied zum HGB kennen die internationaien
nicht.
Normen die Bezeichnung,,Vermögensgegenstand"
Der Begriff ,,asset"wird i. d. R.mit ,,Vermögenswert"iber'
setzt.Eln Vermögensweriliegt gemäß den IFRSvor, wenn
eine Ressourcevom Untemehmen kontrolliert wird, sie ein
Resuitat vergangener Aktivitäten ist und das Potential fur
zukünftigen wirtschaftiichen Nutzen innehat (vgl fAS F +g).
Diese Vermögenswertdeflnition ist somit weiter gefasst
weil eine
als der deutscheVermögensgegenstandsbegriff,
Verwertbarkeit nicht erforderlich ist. Auch dre altiven Rechnungsabgrenzungspostenentsprechen somit den - aufgrund ihrer Nutzenorientierung im Vergleichzu den Vermögensgegenstandsmerkmaiennach den deutschenGoB
wesentlich dynamischeren- Vermögenswertkriterien.Zu
MW 1/2oo41.Jahrgang
den obigen Kriterien des iAS F 49 kommen gemäß IAS38.7
spezieli für immaterielle Vermögenswerte die Anforderungen hinzu, dassdiese- im Sinnevon separierbar- elndeutig identiflzierbar sein sollen und ihre Anschaffungsoder Hersteiiungskostenzuverlässigermittelt werden
können. Im zweiten Schritt ist zu beurteilen, ob der Vermögenswert den Deflnitionskriterien eines Bilanzpostens genügt (vgl.IASF 8z-9r). Der Vermögenswertkann in
der Biianz angesetztwerden, wenn es wahrscheirLlichist,
dassein mit ihm verbundener Nutzen dem Unternehmen
zufließt oder von ihm abfließt sowie eine zuverlässigeBewerfung desPostensmögiichist (vgl.L{SF 83bzw.IAS38.19).
Ein schwebendesGeschäft liegt (unabhängig von den
angewandten Rechnungslegungsnormen)vor, wenn ein
aber noch nicht erfullt wurde
Kaufuertragabgeschlossen,
(vgl.Buchhoiz20 03:97).Verträgeüber Sportübertragungsrechteslnd bis zut Veranstaltungregelmäßig schwebende
Verträge.Der Schwebezustandendet erst mit dem Erfullungsgeschäft,alsozum Zeitpunkt der Sportveranstaltung
mit dem Verzicht des Veranstaltersauf seine Abwehransprüche. Im Mittelpunkt stehen somit nlcht die Rechte
aus dem Vertrag, sondern die periodengerechteAbglenzurLgder vertragLichvereinbarten Zahjungen,falls zwischen
Erwerb der Rechteund Veranstaltung ein Bilanzstichtag
liegt. Auch wenn innerhalb der IFRSkeine expiiziten Regelungen für den Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten existieren,rst bei der Verbuchungvon Aufwendungen (undErträgen) gemäß dem allgemeinen Grundsatz
"
der Periodenabgrenzung (,,accrualprin ciple ; v gI.IAS r.z5)
v o r z u g e h e n( v g l .B a e t g ee t a i . z o o 3 : 4 8 5 ) .D i e A u s z a h lungen für Übertragungsrechteslnd - wie nach HGB (erst)Aufwand der jeweiligen Periode,in der die Veranstaltung stattfindet.
d e sK a u f p r e i s e s
e ehandlung
4 . 3 B i l a n z i e l lB
bilanzler,,Einim HGB ais Rechnungsabgrenzungsposten
immer dann
ter Sachverhaitist ln einer IAS/IFRS-Bilanz
anzusetzen,wenn er die Definition eines assetoder einer
liabilrty erfullt" (Baetgeet al. zoo3:485).Da die vor dem Bilanzstichtag anfallenden Auszahlungen für Sportübertragungsrechteeiner nach dem Bilanzstichtag stattfindenden
Veranstaltunggemäß HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungspostenzu bilanzieren sind, bleibt demzufolge zu
prüfen, ob es sich bei den Sportübertragungsrechtenum
sog.Vermögenswertegemäß IFRShandelt.Werden Rechte
auf Sportübertragungendurch den Käufer, also klassisch
vertragiich erworben,sind sie identiflden Fernsehsender,
zierbarund können vom Unternehmen kontrolliert werden.
Sieversprechendem Femsehsendereinen wahrschejnlichen
zukünftigen wirtschaftiichen Vorteil. Zudem slnd die
dafür erforderlichenAufwendungen im Sinnedesvertraglich festgeiegten Kaufpreiseszuveriässigbewertbar. Ein
Vermögenswerti. S.vonIASF 49 bzw.lAS38.7iiegt alsovor.
7 : [. , ii l ; : , l , Ji r i f . 1i , l r , L :I . . i
Bereits getätigte Auszahlungen,die erst in den Folgeperioden zu Aufwand werden, sind zum Bilanzstichtag
gemäß IAS r.z5abzugrenzen.Da für Rechnungsabgrenzungspostennach iAS i.66 keine eigenständigeBllanzposition vorgesehenist, sollteinsbesonderein Anbetracht
der filr Sportübertragungsrechtezu verzeichnenden hohen Preiseein zusätzlicherPostengemäß IAS t.67 eingefügt werden. Dieserkann die Bqzeichnung,,Rechnungsabgrenzungsposten" (,,prepaidexpenses')erhalten (vgl.
Buchholz2oo3:1o5).ist aufgrund bereitsgetätlgter,jedoch
relativ unbedeutender .Ausgabenkein eigenständiger
Postenerforderlich,ist auchein Ausweis unter der Position
,,Forderungen aus lieferungen und Leistungen und
andere Forderungen"(,trade and other receivables')denkb a r ( v g l .B a e t g ee t a l . z o o 3 : 4 8 6 ) . I nb e i d e nF ä 1 l e ni s t d i e
nach IAS r.57erforderlicheZuordnung zum kurz- oder zum
IangfrlstigenVermögendavon abhängig,ob dle Veransta-ltung innerhalb eines Jahres (,,currentasset")oder erst
danach (,non-currentasset')stattfinden wlrd.
die Sportübertragungerfolgt, die schließlichals Vermögenswed aktiviert wurden, müssen die den bei Vertragserfullung vorausslchtlichenwirtschaftlichen Nutzen übersteigendenunvermeidbarenKosten zum Bilanzstichtag
ais,,außerplanmäßigeAbschrelbungen"der Positionantrzipiert werden. Führte der Vertragsabschlussüber die
Rechtevor dem Bilanzstichtagnoch nicht zur AuszahJung,
ist der negative Saldozwischen allen greifbaren Erträgen
und dem Werl der eigenen Verpflichtungen vergleichbar
der handelsrechtlichenVorgehensweisealsDrohverlustrücksteliung (vgl.Hayn/Waldersee2oo]:166) zu passivieren.
5
SportrechteverträgenachUS-GAAP
und Zielsetzung
5.1 Rechtsrahmen
Der Zugang zum US-amerikanischenKapitalmarkt erfoigt
derzeltnur über eine Rechnungsiegungnach UnitedStates
GenerallyAcceptedAccountingPrinciples,den US-GAAP
B
i
l
a
n
z
i
e
l
l
e
(vgl.nachfolgendBuchholz2oo3t4).DieseForderungstellt
B
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R
i
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i
k
e
n
4.4
die amerikanischeWeripapieraufsichtsbehördeSecurities
ElnePassivierungspfllchtfur Rückstellungen (,provisions') and ExchangeCommission(SEC).
Mit der Entwicklung der
besteht gemäß IAS 37r4 wenn eine gegenwärtigerecht- US-GAAPist das FinancralAccounting StandardsBoard
lichd oder auch faktische Verpflichtung, dle auf einem in
(FASB)
befasst.Die theoretischenGrundlagender US-GAAP
der VergangenheitiiegendenEreignisberuht,vorliegt, der
sind in den Statementsof Financial Accountlng Concepts
(SFAC)
Ressourcenabfluss
mit einer Wahrscheinlichkeitvon über
verankert und bilden das,,ConceptualFramework".
5o % (vgl.L\S 37.23)erwartet wird und die Verpflichtungs- Daneben existieren die Statements of Financiai Accounting
höhe zuverlässiggeschätztwerden kann. Aus IAS 37.66-69 Standards(SFAS)
sowie derenInterpretationen.Schließlich
ergibt sich explizit auch für drohendeVerlusteaus schwe- gibt es weitere Vorschriften mit verbindlichem Charakter
(2.B.APB Opinions) sowie Vorschriften mit Empfehlungsbenden Verträgeneine Rückstellungspflicht.
Handelt essichalsoum sog.belastendeVerträge(,onerous charakter [2.B. Statementsof Position (SOP)desAmerican
contracts'),müssenjene Veriuste berücksichtigt werden,
Institute of Certified PubhcAccountants (AICPA),
der amerideren unvermeidbareKosten bei Vertragserfuliunghöher
kanischenWirtschaftsprufervereinigungl.Bei den US-GAAP
sind ais der voraussichtlichewirtschaftliche Nutzen (vgl. handelt es sich - wie bel den IFRS- um anleger-/investorBuchholz zoo]: jl). Dle Bewertung sollte grundsätzlich
orientierle Rechnungslegungsstandards.
Hauptadressaten
zum sog.besten Schätzwerterfolgen (vgl.IAS 3786-4r), des lahresabschiussesslnd die Eigenkapltalgeber,für die
also,,mit dem Betrag,der bei vernünftiger Betrachtungzur
entscheidungsrelevanteInformationen zur Verfu gung geErfüllung der Verpflichtung notwendig wäre" (Buchholz stellt werden sollen.OberstesPrinzip ist dle erforderliche,,,fair
zool: g8). Lässt sich ein Erwartungswert ermitteln, rst presentation" der wirtschaftlichen Lagedes Untemehmens.
dieserbei der Rücksteliungsbewertungzu berücksichtigen Dabelwird davon ausgegangen,dass eine Anwendung der
(vgl. IAS 37 39).Maßstab firr unvermeidbare Kosten sind
US-GAAPimmer zu einer solchenfuhrt. Zwar erheben die
die im Fa-lleeinesVertragsausstlegsmindestens anfalLen- US-GAAPkeinen Anspruch auf einen weltweiten Standard,
den Nettokosten (vgl.IAS:2.68).
erlangendiesenStatusaberindirekt aufgrund der lnternaBevorjedoch für einen belastendenVertrag eine Rück- tionalen Bedeutung desUS-amerikanischenKapitalmarkts.
steliung zu passivierenist, muss gemäß IAS 37.69ber den
Für die Filmbranche stehen in den USA ausführllche
Vermögenswefcen,die mit dem Vertrag verbunden sind, fiim- und medienspezifischerechnungslegungsrelevante
der entsprechendeWertminderungsaufwand erfasstwerVorschriftenzur Verfugung.Derzeit gilt fur die,,Producers
den. Da Sachverhalte,die nach HGB den Ansatz eines akand Distributors of Motion Piclure Fllms" der lm Juni zooo
tiven Rechnungsabgrenzungspostensbedingen,nach IFRS veröffentlichte SFASr39,der den seit r98r gültigen SFAS53
oftmals - und so auch im Zusammenhangmlt den hier
(,,FinancialReportlng by Producersand Distributors of
dlskutierten Sportübertragungsrechten- einen Vermö- Motion Picture Films") ablöste.Dieser verwelst rnsbegenswert darstellen,erglbt sich im Verglelchzum HGB ein
sondereauf den SOPoo-z ,,Accountingby Producersor
wesentLicherUnterschied:Sind bereits Auszahlunsen fur
Distributors of Films" des AICPA.Hienn werden u. a. die
MW t/zoo4
r.Jahrgang
Fit:':
l-a,,1':--;
r*r-It:ll::.r
i ' . i r - j
i r:: i.
!::,1 :.:
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Kostenbestandteileder Anschafbranchenspezifischen
fungs- und Herstellungskostenfür Filmrechtedargestellt.
Darüber hinaus hat das FASBfür erworbene Lizenzrechte
aus Lizenzverträgenberelts,rg8rden SFAS63 ,,Financial
der die Normen
ReportingbyBroadcasters"herausgegeben,
des SOP75-5erweitert. SFAS63 stellt Standardsfrir die Bilanzierung von Fernsehsenderndar,weiche eine Vergleichbarkelt der Abschlüsse gewährleisten sollen.Ausführungen zu Übertragungsrechtenfinden sich hierin jedoch
nicht, weshalb nachfolgend eine Analyse der bilanzielen
Behandlungvon Sportübertragungsrechtenvorwie gend
anhand allgemeinerVorschriften erfolgen muss.
'
5.2 BilanzielleBehahdlungdes Übertragungsrechts
nach herrschenderMeinung auch für andere Lizenzengilt
(vgl.hlerzu Pellens2oo1:1l!). Gemäß SFAS5o slnd fur die
Bilanzierung sonstiger erworbener Lizenzen die Zahlungsmodaiitdten von Bedeutung.Erfolgt eine einmaiige
(An-)Zahlung,so ist dlesezunächstzu aktivieren.Bei periodischenZahlungensind diesenach dem Prinzip der sachlichenAbgrenzung (,matchingprinciple') alsAufwand der
Periodezu behandein.Die Kaufpreiszahiungfür Sportübertragungsrechte sollte demnach als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten(,,prepaidexpenses')in der Bilanz ausgewiesenwerden (vgl.Buchholz 2oo3:ri4), wenn
der Aufwand mit der Sporiveranstaltung bzw. deren Ausstrahlung erst in einer späteren Periode als die AuszahIungen zu berücksichtigenist. Entsprechendder nach
US-GAAPdominierenden Darstellung nach der Liquidierbarkelt erfolgt - ähnlich wle gemäß IFRS- die Zuordnung
zum kurz- oder zum langfristigen Vermögenln Abhängigkeit von der Durchführung der Veranstaltung: Wird die
Veranstaltunginnerhalb des nächsten Jahresdurchge"
führt, solltedie Zuordnungzu den,,currentcssets erfolgen,
ansonsten zu den,,non-currentassets".Die aktiven Rechnungsabgrenzungspostenerfüllen dabei auch gemäß USGAAPdie Kriterien einesVermögenswertes.
Die allgemeinen Ansatzvorschrift en für Vermögenswerte
nach US-GAAPähneln den Vorschriften der IFRS.Ein Vermögenswefi zeichnet sich gemäß SFAC6.25dadurch aus,
dass er einen zukünftlgen wirtschaftlichen Vorteil verkörpert, der vom Unternehmen kontroiliert wlrd und Resultat
vergangenerHandlungen ist. Gemäß SFASt4t.39muss ein
immaterielier Vermögenswert aktiviert werden, wenn er
eindeutig identifi.zierbarist, eine begrenzteNutzungsdauerhat sowie einzeln übertragbar ist.
e e h a n d l u n vgo n R i s i k e n
Auf Übertragungsrechtetrifft dies regelmäßig zu.Aller5 . 4 B i l a n z i e l lB
dings muss in dem hier betrachteten Kontext wiederum
beachtet werden, dass zwischen Verzicht desVeransta-lters Gemäß US-GAAPsind sog.,,ContingentLiabilities" fijr
auf seineAnsprücheauf Unterlassungder Übertragung zum Bilanzstichtag noch nicht rechtiich entstandene,
und Zahlung desKaufpreiseseln Schwebezustandherrscht. wahrscheinlicheVerpflichtungen,deren Höhe zuverlässig
schätzbaroder bekannt ist, zu bilden. Zu diesenVerpflichAuch nach US-GAAPendet der Schwebezustanderst mit
dem Erlullungsgeschäft,welches durch den Verzicht des tungen zählen vor aliem voraussichtlicheVerluste aus
schwebendenVerträgen(vgl.Buchholzzoo3:roz).EsbeVeranstaltersauf seineAbwehransprüchevollzogenwjrd.
gesind
somit
steht eine Rücksteliungspflicht,wenn das Unternehmen
Die Auszatrlungenfur Übertragungsrechte
nach
eine Verpflichtung eingegangen ist, der es sich nicht
mäß dem Grundsatzder Periodenabgrenzung auch
entziehen kann. Die Wahrschelniichkeit der Belastung
US-GAAPAufwand in der Periode,in dem die Veranstaltung
muss über 5o % liegen.Die Kriterien für den Ansatz der
durchgefuhrt wird. Die Abbildung der Rechtescheitert wie
Rücksteilung ähneln den Anforderungen der IFRS,aliernach HGBund IFRS- a-lsoam Schwebezustand
dings ist im Unterschiedzu den RegelungendestAS 37bei
der Wert mit der höchsten EintrittswahrEinzelrisiken
e e h a n d l u n gd e sK a u f p r e i s e s
5 . 3 B i l a n z i e l lB
scheinlichkeitzurückzustellen.EntsprechendCON 6.252
dürfen Drohverlustrücksteliungen für schwebende BeEin Biickin die branchenspezifischenRegelungenkommt zu
unterscluedlichenErgebnissen:Gemäß SFAS63.3ist firr Pro- schaffungsverträgenach US-GAAPnur gebildet werden,
grammrechte eirLAnsatz nur möglich, wenn das Programm wenn dle Kriterien des SFAC6.25 erfüllt und die Vermögenswerte dementsprechend aktivierungsfähig sind
für die erste Ausstrahlung zur Verfugung steht, es vom Lizenznehmerim Rahmen der vertragiichen Vereinbarungen (vgl.Hayn/Walderseezoo]: ß6).
akzeptiert ist und die Kosten bekannt oder eindeutig ermittelbar sind.Da es sich bei den Verträgen über Übertragungsrechte regelmäßig um schwebendeVerträge 6 Z u s a m m e n f a s s u n g
handelt, deren Erfullung erst mit der Veranstaltung selbst
umfassen alle Befugnisse,die
Sportübertragungsrechte
und damit meist erst am Sendetaggegebenist,kommt ein
Ansatz nach SFAS63 vor allem hinsichtiich der erstge- notwendig sind, um eine Sportveranstaltung zu übertragen. Diese Übertragung basiert nicht auf einem urnannten Anforderung nicht in Frage.
Eine weitere Ansatzmöglichkeit eröffnet gegebenenfalls heberrechtlichgeschütztendinglichen Verwertungsrecht,
sondern auf dem Verzicht des Veranstaltersauf seine
SFAS5o ,,Reporlingin the Recordand Music Industry", der
M W r / 2 o o 4r . J a h r g a n g
Ansprüche auf Unterlassungder Sportübertragung'Da
dieser Verzicht nur am Tag der Veranstaltung erbracht
werden kann, handelt es sich bel Sportübertragungsrechten bls zur Durchfiihrung der Veranstaltung regeimäßig
um schwebendeVerträge.Die Analyse der bilanziellen Behandlung von gegen Entgelt erworbenen Sportübertragungsrechtenaus Sicht werbefinanzierter Fernsehsender
hat gezeigt,dasseine Abbildung der hler in Redestehenden Rechtein allen betrachteten Regelungskreisenam
herrschenden Schwebezustandscheitert. Ebenfalls in
hat - zweckserforderlicherperioallen Regelungskreisen
dengerechterAufwandsverrechnung - zum Bilanzstichtag eine Abbildung der vor dem Übertragungszeitpunkt
geleisteten Zahlungen als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (,,prepaidexpenses")zu erfolgen.Während
die internationalen Normen (IlnS und US-GAAP)hierbei
das Vorhandenseineines sog.,,asset"anerkennen,erfolgt
nach HGB zwar eine historisch bedingte Trennung von
Vermögensgegenständenund aktiven Rechnungsabgren
zungsposten (vgl.Moxter zool: 89), eine Akcivierung det
grenzungspostendarf unterdessenhier ebenRechnungsab
falls nur erfolgen,wenn diese auch Vermögenswerte tm
wirtschaftlichen Sinneverkörpern.Schließ1ichist in allen
Regelungskreisenfür eventuell bestehendeVerpflichtungsüberschüsseaus dem schwebenden Geschäft bei
Vorliegen der normenspezifischenVoraussetzungen
zu
eine Risikovorsorgevorzunehmen, wobei einerseits
beachtenist, dassUnterschledehinsichtlich der Bemessung einer zukünftigen Verpflichtung bestehen, und
andererseitsder erwartete Verlust - je nach Rechnungslegungsnorm - gegebenenfallsals aktivischerWertabschlagoder alspassivielceRücksteliungzu antizipierenist'
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