Infoblatt Eigenbestandsbesamer 2016

LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN
Fachbereich Tierzucht, Tierhaltung, Versuchswesen Tier, Tiergesundheitsdienste
Unser Zeichen:
Telefondurchwahl:
Ort, Datum:
3.5-Dr. Brunken
0441 801627
Oldenburg, 17.08.2016
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Informationsblatt
Verkürzter Lehrgang „Eigenbestandsbesamung beim Schwein“ für
landwirtschaftliche Auszubildende
Einleitung
Ein Tierhalter darf nur dann Tiere im eigenen Bestand oder im Bestand seines Arbeitgebers künstlich
besamen, wenn er nach dem Besuch eines entsprechenden Lehrgangs in einer anerkannten
Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden hat. Das schreibt das deutsche Tierzuchtgesetz vor.
Von Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und auch von anderen anerkannten
Ausbildungsstätten werden Lehrgänge für die Eigenbestandsbesamung u. a. im Bereich Schwein
angeboten und durchgeführt. Der Umfang und die Inhalte eines Lehrgangs sind gesetzlich
vorgegeben. In der Regel dauern die Lehrgänge im Schweinebereich einschließlich der praktischen
Übungen und der Abschlussprüfung 4 Tage.
Verkürzter Lehrgang für landwirtschaftliche Auszubildende
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet seit vielen Jahren - neben dem bestehenden
Lehrgang für die Eigenbestandsbesamung - einen verkürzten Lehrgang „Eigenbestandsbesamung Schwein“ in Verbindung mit dem „Grundlehrgang Schweinehaltung“ in ihrer
ehemalige Überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte Wehnen, jetzt Versuchsstation für
Schweinehaltung Wehnen, an.
Dieser verkürzte Lehrgang ist gerichtet an landwirtschaftliche Auszubildende, die innerhalb der letzten
12 Monate im Rahmen ihrer Ausbildung einen „Grundlehrgang Schweinehaltung“ in der ehemaligen
Überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte Wehnen oder dem Landwirtschaftlichen
Bildungszentrum Echem absolviert haben. Durch die Kombination bzw. Berücksichtigung von
Unterrichtsinhalten des Grundlehrgangs wurde der Eigenbestandsbesamungslehrgang von
üblicherweise 4 Tage auf 2 Tage verkürzt. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Unmittelbar
nach der bestandenen Prüfung ist der Auszubildende befugt, Besamungen in seinem Betrieb oder
dem Betrieb seines Arbeitgebers durchzuführen.
Die Gebühren für den verkürzten Lehrgang betragen 170 € ohne Übernachtung und Verpflegung
(zzgl. 45 € Zertifikat-/Prüfungsgebühr).
Die nächsten beiden Lehrgänge dieser Art bietet die Landwirtschaftskammer im November 2016 in
der Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen (ehemaligen ÜAW Wehnen) an. Die weiteren
Eckwerte der Lehrgänge können der nachfolgenden Darstellung entnommen werden
Termine:
16. bis 17. November 2016 (Mittwoch - Donnerstag)
28. bis 29. November 2016 (Montag – Dienstag)
oder
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Ort:
Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen (ehem. ÜAW),
Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad Zwischenahn
Zielgruppe:
landwirtschaftliche Auszubildende, die die künstliche Besamung bei
Sauen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers
selbstständig durchführen wollen.
Lehrgangsziel:
Erlernen der notwendigen Fähigkeiten zum Besamen eigener
Sauen einschließlich der damit verbundenen veterinärhygienischen,
produktionstechnischen und tierzuchtrechtlichen Grundlagen und
Bestimmungen
Zulassungsvoraussetzung: Vollendetes 16. Lebensjahr, erfolgreiche Teilnahme an einem
Grundlehrgang „Schweinehaltung“ in der ÜAW Wehnen oder dem
LBZ Echem innerhalb der letzten 12 Monate vor dem o. a.
Lehrgangstermin.
Kosten:
170 € Lehrgangsgebühr + 45 € Zertifikat-/ Prüfungsgebühr; ohne
Übernachtung und Verpflegung
Anmeldeschluss:
30. Sept. 2016
Lehrgangsgröße:
15-20 Teilnehmer
Lehrgangsanmeldung:
mit anliegendem Anmeldeformular unter Angabe des Alters und des
Termins des absolvierten „Grundlehrgangs Schweinehaltung“ in
Wehnen bzw. in Echem;
bei der unten angegebenen Adresse
Information und Anmeldung
Dr. Hans-Gerd Brunken
Fb. Tierzucht, Tierhaltung, Versuchswesen Tier, Tiergesundheitsdienste
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mars-la-Tour-Str. 6
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/ 801-627
Telefax: 0441/ 801-634
E-mail: [email protected]