LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN Fachbereich Tierzucht, Tierhaltung, Versuchswesen Tier, Tiergesundheitsdienste Unser Zeichen: Telefondurchwahl: Ort, Datum: 3.5-Dr. Brunken 0441 801627 Oldenburg, 17.08.2016 ______________________________________________________________________________ Informationsblatt Verkürzter Lehrgang „Eigenbestandsbesamung beim Schwein“ für landwirtschaftliche Auszubildende Einleitung Ein Tierhalter darf nur dann Tiere im eigenen Bestand oder im Bestand seines Arbeitgebers künstlich besamen, wenn er nach dem Besuch eines entsprechenden Lehrgangs in einer anerkannten Ausbildungsstätte eine Prüfung bestanden hat. Das schreibt das deutsche Tierzuchtgesetz vor. Von Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und auch von anderen anerkannten Ausbildungsstätten werden Lehrgänge für die Eigenbestandsbesamung u. a. im Bereich Schwein angeboten und durchgeführt. Der Umfang und die Inhalte eines Lehrgangs sind gesetzlich vorgegeben. In der Regel dauern die Lehrgänge im Schweinebereich einschließlich der praktischen Übungen und der Abschlussprüfung 4 Tage. Verkürzter Lehrgang für landwirtschaftliche Auszubildende Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet seit vielen Jahren - neben dem bestehenden Lehrgang für die Eigenbestandsbesamung - einen verkürzten Lehrgang „Eigenbestandsbesamung Schwein“ in Verbindung mit dem „Grundlehrgang Schweinehaltung“ in ihrer ehemalige Überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte Wehnen, jetzt Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen, an. Dieser verkürzte Lehrgang ist gerichtet an landwirtschaftliche Auszubildende, die innerhalb der letzten 12 Monate im Rahmen ihrer Ausbildung einen „Grundlehrgang Schweinehaltung“ in der ehemaligen Überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsstätte Wehnen oder dem Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Echem absolviert haben. Durch die Kombination bzw. Berücksichtigung von Unterrichtsinhalten des Grundlehrgangs wurde der Eigenbestandsbesamungslehrgang von üblicherweise 4 Tage auf 2 Tage verkürzt. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Unmittelbar nach der bestandenen Prüfung ist der Auszubildende befugt, Besamungen in seinem Betrieb oder dem Betrieb seines Arbeitgebers durchzuführen. Die Gebühren für den verkürzten Lehrgang betragen 170 € ohne Übernachtung und Verpflegung (zzgl. 45 € Zertifikat-/Prüfungsgebühr). Die nächsten beiden Lehrgänge dieser Art bietet die Landwirtschaftskammer im November 2016 in der Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen (ehemaligen ÜAW Wehnen) an. Die weiteren Eckwerte der Lehrgänge können der nachfolgenden Darstellung entnommen werden Termine: 16. bis 17. November 2016 (Mittwoch - Donnerstag) 28. bis 29. November 2016 (Montag – Dienstag) oder C:\Users\BroetjeAn.LWKN\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\5357NMIX\infoblatt BesamungslehrgangWehnen 2016.doc -2- Ort: Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen (ehem. ÜAW), Hermann-Ehlers-Str. 15, 26160 Bad Zwischenahn Zielgruppe: landwirtschaftliche Auszubildende, die die künstliche Besamung bei Sauen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers selbstständig durchführen wollen. Lehrgangsziel: Erlernen der notwendigen Fähigkeiten zum Besamen eigener Sauen einschließlich der damit verbundenen veterinärhygienischen, produktionstechnischen und tierzuchtrechtlichen Grundlagen und Bestimmungen Zulassungsvoraussetzung: Vollendetes 16. Lebensjahr, erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlehrgang „Schweinehaltung“ in der ÜAW Wehnen oder dem LBZ Echem innerhalb der letzten 12 Monate vor dem o. a. Lehrgangstermin. Kosten: 170 € Lehrgangsgebühr + 45 € Zertifikat-/ Prüfungsgebühr; ohne Übernachtung und Verpflegung Anmeldeschluss: 30. Sept. 2016 Lehrgangsgröße: 15-20 Teilnehmer Lehrgangsanmeldung: mit anliegendem Anmeldeformular unter Angabe des Alters und des Termins des absolvierten „Grundlehrgangs Schweinehaltung“ in Wehnen bzw. in Echem; bei der unten angegebenen Adresse Information und Anmeldung Dr. Hans-Gerd Brunken Fb. Tierzucht, Tierhaltung, Versuchswesen Tier, Tiergesundheitsdienste Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg Telefon: 0441/ 801-627 Telefax: 0441/ 801-634 E-mail: [email protected]
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