Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Verantwortlich: Abteilung Gesundheit Gestaltung: BBGK Berliner Botschaft, Gesellschaft für Kommunikation mbH Fotonachweis: Photographee.eu/Fotolia (Titel li.), p!xel66/Fotolia (Titel re.) Stand: August 2016 2 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217a des Fünften chesSozialgesetzbuch(SGBV).EristzugleichderSpitzenverbandBundderPflegekassennach§53 Bu SGB XI. Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Name,LogoundReflexstreifensindgeschützteMarkenzeichendesGKV-Spitzenverbandes. Inhalt 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 2. Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Der Gesundheitsförderungsprozess in der stationären Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4. Differenzierung von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung . . . . . . . . . . . . . . 10 5. Umsetzungs- und Ausschlusskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 6. Präventionsziele in der stationären Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 7. Handlungsfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 7.1 Ernährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 7.2 Körperliche Aktivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 7.3StärkungkognitiverRessourcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 7.4 Psychosoziale Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 7.5 Prävention von Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 8. Dokumentation, Messung der Zielerreichung und Berichtswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 9. Evaluation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 3 1. Einleitung InDeutschlandwerden(Stand2013)etwa 764.000Pflegebedürftigein13.030Einrichtungen derstationärenPflegevonetwa685.000Beschäftigtenversorgt.94ProzentderPflegeheime betreuen überwiegend ältere oder hochaltrige Menschen;69ProzentderBewohnerinnenund Bewohner sind über 80 Jahre alt.1Pflegebedürftig keit ist aber nicht vom Erreichen eines bestimm tenAltersabhängig.Aufgrunddesdemografischen Wandels ist zu erwarten, dass trotz des Grund satzes „ambulant vor stationär“ der Anteil der Be völkerung,derinderstationärenPflegeversorgt wird, tendenziell steigen wird: Hochaltrigkeit ist miteinemhöherenRisikovonPflegebedürftig keit verbunden. In Regionen mit abnehmender Bevölkerungsdichte und einem steigenden Anteil von Einzelhaushalten sinkt zugleich das Potenzial einerfamiliärenVersorgungPflegebedürftigerim häuslichen Umfeld.2 Pflegebedürftigesindaufgrundkörperlicher,kog nitiver oder psychischer Beeinträchtigungen und Erkrankungen auf Hilfe bei Aktivitäten im Alltag, bei der Gestaltung von Lebensbereichen und bei sozialer Teilhabe angewiesen. Beeinträchtigte, multimorbideundpflegebedürftigeMenschen verfügen dennoch über Gesundheitspotenziale, die gefördert werden können. Voraussetzung für die Umsetzung einer Prävention und Gesund heitsförderunginstationärenPflegeeinrichtungen ist, dass die Lebensbedingungen entsprechend nachhaltig gestaltet werden. Prävention in der stationärenPflegemussdeshalbkonsequentdem 4 1 StatistischesBundesamt(2015):Pflegestatistik2013, Wiesbaden. 2 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege–BGW(2007):SiehtdiePflegebald altaus?BGW-Pflegereport2007,Hamburg,www.bgw online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/ bgw-themen/TS-AP07-11_Pflegereport2007_Download. pdf?__blob=publicationFile,Zugriff13.11.2015. Ansatz der Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Settings) folgen.3 DiestarkeAbhängigkeitPflegebedürftigervom HandelnderBeschäftigteninPflegeeinrichtun genlässtessinnvollerscheinen,Maßnahmen derPräventionfürPflegebedürftigeinder stationärenPflegemitMaßnahmenbetrieblicher Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in der Pflegeeinrichtungzuverbinden,umeinenachhal tige Wirkung zu erreichen. Zur Prävention und Gesundheitsförderung in Le benswelten gehört der Anspruch, die Zielgruppen an der Ermittlung von Gesundheitsrisiken und -potenzialen, an der Entwicklung von Lösungsstra tegien und der Evaluation des Prozesses geplanter organisatorischer Veränderungen zu beteiligen (Partizipation).4InstationärenPflegeeinrichtungen bietetsichan,zusätzlichzudenPflegebedürftigen ggf. auch Heimbeiräte, Angehörige sowie gesetzli che Betreuerinnen und Betreuer einzubeziehen.5 MitdemPräventionsgesetzwurdedieVerpflich tungderPflegekasseneingeführt,Leistungenzur Präventioninvoll-undteilstationärenPflege einrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in dersozialenPflegeversicherungVersichertezu erbringen.DamitleistendiePflegekassenauch einen zusätzlichen Beitrag zur Förderung der MobilitätvonPflegebedürftigen,derdenGedan 3 RosenbrockR,HartungS(2015):Settingansatz/Lebens weltansatz, in: BZgA (Hrsg.): Leitbegriffe der Gesund heitsförderung, www.bzga.de/leitbegriffe/?id=angebote&i dx=131,Zugriff:12.11.2015. 4 StarkW,WrightM(2010):Partizipation-Mitwirkungund MitentscheidungderBürgerinnenundBürger,in:BZgA (Hrsg.): Leitbegriffe der Gesundheitsförderung, www.bzga. de/leitbegriffe/?id=angebote&idx=178, Zugriff: 12.11.2015. 5 HeimbeirätesinddieoffiziellenVertreterinnenund VertreterderPflegebedürftigeninderstationärenVersor gung;gesetzlicheBetreuerinnenundBetreuerhabendie Aufgabe, für diejenigen zu sprechen, die sich selbst nicht in solche Entscheidungsprozesse einbringen können. Einleitung kendesneuenPflegebedürftigkeitsbegriffs(siehe Modul1„Mobilität“desneuenBegutachtungsas sessments) aufgreift. Für den Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGBVberichtetdiesozialePflegeversicherungals einer der Träger der Nationalen Präventionskon ferenz (NPK) nach § 20e SGB V entsprechend der Beschlüsse der NPK. Der vorliegende Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz3SGBXIdieKriterienfürdieLeistungender PflegekassenzurPräventionundGesundheits förderunginstationärenPflegeeinrichtungenfest undsolldenPflegekassenHilfestellungenbeider Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung geben. Der Leitfaden wurde durch den GKV-Spitzenverband in Abstim mungmitdenVerbändenderPflegekassenauf BundesebeneunterBeteiligungdesMedizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen(MDS)erstellt. Wesentliche Grundlage für den Leitfaden Präven tion in stationären Einrichtungen nach § 5 SGB XI war die gesetzlich vorgesehene Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes. Hierfür hat der GKV-Spitzenverband im Jahr 2015 einen Auftrag zur Entwicklung von Vorschlägen für Kriterien der Prävention, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik,Qualität,wissenschaftlicherEvaluation undderMessungderErreichungdermitdenLeis tungen verfolgten Ziele vergeben. Die Ergebnisse lagen Ende 2015 in Form einer Expertise vor und sindindenLeitfadeneingeflossen. 5 2. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Regelungen zu den Leistungen derPflegekassenzurPräventioninstationären Pflegeeinrichtungennach§5SGBXIlautenwie folgt: 6 1. DiePflegekassensollenLeistungenzurPräven tioninstationärenPflegeeinrichtungennach §71Absatz2fürindersozialenPflegeversi cherung Versicherte erbringen, indem sie un terBeteiligungderversichertenPflegebedürf tigenundderPflegeeinrichtungVorschlägezur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Res sourcen und Fähigkeiten entwickeln sowie derenUmsetzungunterstützen.DiePflichten derPflegeeinrichtungennach§11Absatz1 bleiben unberührt. Der Spitzenverband Bund derPflegekassenlegtunterEinbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Leistungen nach Satz 1 fest, insbesondere hinsichtlichInhalt,Methodik,Qualität,wissen schaftlicherEvaluationundderMessungder Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele. 2. DieAusgabenderPflegekassenfürdieWahr nehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 sollen insgesamt im Jahr 2016 für jeden ihrer Versi cherteneinenBetragvon0,30Euroumfassen. Die Ausgaben sind in den Folgejahren ent sprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches anzupassen. Sind in einem Jahr die Ausgaben rundungsbedingt nicht an zupassen, ist die unterbliebene Anpassung bei der Berechnung der Anpassung der Ausgaben im Folgejahr zu berücksichtigen. 3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz1sollendiePflegekassenzusammen arbeiten und kassenübergreifende Leistungen zurPräventionerbringen.ErreichteinePflege kasse den in Absatz 2 festgelegten Betrag in einem Jahr nicht, stellt sie die nicht verausgab tenMittelimFolgejahrdemSpitzenverband BundderPflegekassenzurVerfügung,derdie Mittelnacheinemvonihmfestzulegenden SchlüsselaufdiePflegekassenzurWahrneh mung der Aufgaben nach Absatz 1 verteilt, die Kooperationsvereinbarungen zur Durchführung kassenübergreifender Leistungen geschlossen haben. Auf die zum Zwecke der Vorbereitung und Umsetzung der Kooperationsvereinba rungen nach Satz 2 gebildeten Arbeitsgemein schaftenfindet§94Absatz1aSatz2und3des Zehnten Buches keine Anwendung. Erläuterung: In § 5 Abs. 1 SGB XI macht der Gesetzgeber die Prävention und Gesundheitsförderung in der statio närenPflegealsSollvorschriftzueinergesetzlichen AufgabederPflegekassenmitstarkverpflichten dem Charakter. Die Leistungen beziehen sich dabei auf einen partizipativen Organisationsentwick lungsprozess und sollen sich von den Aufgaben der Pflegeeinrichtungeninsbesonderenach§11SGBXI, deraktivierendenPflege,abgrenzen.Fürdie Ausgaben nach § 5 Abs. 1 SGB XI gilt ein jährlich anzupassender Sollwert pro Kopf der Versicherten. §5Abs.3SGBXIstelltdabeiklar,dassdiePflege kassen diese Leistungen in Kooperation erbringen sollen. Die Art und Ebene der Kooperation ist nicht festgelegt. 3. DerGesundheitsförderungsprozess inderstationärenPflege Prävention und Gesundheitsförderung in der LebensweltderstationärenPflegestelleneinen Prozess dar, der die Elemente • Bedarfsermittlung einschließlich vorhandener Risiken und Potenziale, • eine daraus abgeleitete Zielbestimmung und • EntwicklungvonVorschlägenundMaßnah men zur Verbesserung gesundheitsrelevanter Verhältnisse und Verhaltensweisen sowie • die Unterstützung von deren Umsetzung, jeweils unter Beteiligung der in der stationären PflegeeinrichtungbefindlichenMenschenundden Verantwortlichen, umfasst. Bei einer nachhaltigen Etablierung von Prävention und Gesundheitsförde runginstationärenPflegeeinrichtungenwieder holt sich dieser Prozess im Sinne eines Lernzy klus: An die Umsetzung schließt sich wiederum eine Analysephase an, in der die Ergebnisse der bereitsdurchgeführtenMaßnahmen,z.B.aus definiertenHandlungsfeldern,bewertetwerden. DaraufaufbauendkönnenweitereMaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden (vgl. Abbil dung 1). Der Präventions- und Gesundheitsförderungspro zess gliedert sich in die Schritte „Vorbereitung“, „NutzungvonStrukturen“,„Analyse“,„Maßnah menplanung“, „Umsetzung“ und „Evaluation“. Die Sensibilisierung aller Beteiligten für die Prävention undGesundheitsförderungvonpflegebedürftigen MenscheninderstationärenPflegeeinrichtung sowie die interne Öffentlichkeitsarbeit stellen kontinuierliche Aufgaben während des gesamten Prozesses dar. 1 . Vorbereitungsphase: Durch persönliche und/oder mediengestützte Information und BeratungunterstützendiePflegekassendas InteressederindenstationärenPflegeeinrich tungen Verantwortlichen für die Prävention/ Gesundheitsförderung. In der persönlichen Beratung interessierter Verantwortlicher kön nen diese für das Thema Prävention/Gesund heitsförderungpflegebedürftigerMenschenin derstationärenPflegeeinrichtungsensibilisiert und für ein gemeinsames Verständnis von Prävention/Gesundheitsförderung nach dem Setting-Ansatz vorbereitet werden. Am Ende der Vorbereitungsphase steht die Grundsatz entscheidungderstationärenPflegeeinrich tung, in einen Präventions- und Gesundheits förderungsprozess einzutreten. Es erfolgt eine Klärung von Auftrag und Zielsetzung. 2 . Nutzung von Strukturen: Zu Beginn von MaßnahmenderPrävention/Gesundheitsför derunginderstationärenPflegeeinrichtung ist es wichtig, die relevanten Akteure zu sammenzubringen. Dabei wird empfohlen, dassPflegekassensichmöglichstinbereits vorhandene Strukturen einbringen, sodass ein untereinander abgestimmtes Handeln erfolgen kann.Esempfiehltsich,unterBerücksich tigung vorhandener Strukturen aus dem QualitätsmanagementeinSteuerungsgremium aufzubauen bzw. vorhandene Gremien dem Ziel entsprechend zu erweitern und anzupas sen. Das Steuerungsgremium hat die Aufgabe, die Analyse des Bedarfs, die Festlegung von Zielen,diePlanungundUmsetzungderMaß nahmen sowie die Evaluation zu koordinieren. In der Steuerungsgruppe müssen die Leitung der Einrichtung und die Zielgruppe vertreten sein, um Beteiligung zu gewährleisten. Die Steuerungsgruppe koordiniert die Bedarfser mittlung,Zieldefinition,PlanungundUmset zungvonMaßnahmenunddieEvaluation. Anzustreben ist die Beteiligung von : • Einrichtungsleitungen und VerantwortlichenfürdasQualitäts management • Pflegefachkräftenalszentrale Beschäftigtengruppe • MitarbeiterinnenundMitarbeiternder Betreuung • PflegebedürftigenundihrenAngehörigen • Heimbeiräten • gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern 7 DerGesundheitsförderungsprozessinderstationärenPflege 3 . Analyse: Hierbei werden Bedarfe und Bedürf nissederPflegebedürftigenindeneinzelnen Handlungsfeldern sowie vorhandene Struktu ren analysiert. Zur Erfassung von Bedarf und AngebotsowiezurEvaluationsetzenPflege kassen geeignete Instrumente ein. In wissen schaftlichbegleitetenModellprojektensollten insbesondereMethodenderBeteiligungauch derGruppenvonPflegebedürftigenentwickelt werden,diesichnichtvonsichausadäquat in Entscheidungsprozesse über die Gestaltung derPflegeeinrichtungeinbringen. 4 . Maßnahmenplanung: Das Steuerungsgremi um interpretiert und bewertet die gesammel ten Informationen und leitet daraus Interven tionsziele ab. Diese werden in Abstimmung priorisiertundfließenineinenMaßnahmen plan für die einzelnen Handlungsbereiche ein. DieserMaßnahmenplansolltesowohlverhal tens-alsauchverhältnisbezogeneMaßnahmen enthalten, die zur Stärkung von Ressourcen der Zielgruppen beitragen. Er bringt die MaßnahmennachPrioritätundMachbarkeit in eine Reihenfolge und legt die Rollen/Ver antwortlichkeiten der Akteure und Koopera tionspartner für die Gestaltung der einzelnen Interventionen und Interventionsschritte fest.ImRahmenderQualitätssicherungder MaßnahmenenthälterdieinAbstimmung getroffenen (Zwischen-)Ergebnisparameter und Bewertungsmaßstäbe von Interventionen sowie Routinen für die Dokumentation. Ferner sind darin die Zeitplanung und einzelne Fris ten festgelegt. Das Steuerungsgremium wirkt auf die Realisierung des Plans hin. 8 5 . Umsetzung: Die von den Projektverantwort lichen/vom Steuerungsgremium beschlosse nen verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmenwerdenentsprechenddem Maßnahmenplanschrittweiseumgesetzt.In derUmsetzungvonMaßnahmenmussein Schwerpunkt im Aufbau nachhaltiger Struk turen liegen. Dazu gehört auch der Auf- und Ausbau von Kooperationen mit externen Anbietern wie z. B. geeigneten Physiothera piepraxen oder Sportvereinen und Trägern der Erwachsenen- und Seniorenbildung. 6 . Evaluation: Die Evaluation sollte institutions bezogen mindestens den Grad der Umsetzung geeigneterMaßnahmensowiedieBeteiligung derPflegebedürftigen,differenziertnachdem GradderPflegebedürftigkeit,erfassen.Zur Weiterentwicklung können unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise die Entwicklung vonErhebungsinstrumentenvonfürPflege bedürftige relevanten Eckpunkten (z. B. den Dimensionen gesundheitsbezogener Lebens qualität)entwickeltwerden.Indeneinzelnen Handlungsfeldern sind Vorschläge für geeigne te Indikatoren formuliert. DerGesundheitsförderungsprozessinderstationärenPflege Abbildung 1: DerGesundheitsförderungsprozessinstationärenPflegeeinrichtungen Vorbereitungsphase Nutzung von Strukturen Analyse Maßnahmenplanung Umsetzung Evaluation Information und Beratung der stationärenPflegeeinrichtungen Vernetzung von externen und internen Akteuren Analysen zur Ermittlung von Wünschen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen, Erkenntnisse über sinnvolle Maßnahmenin den einzelnen Handlungsfeldern und von vorhandenen Strukturen Interpretation und Diskussion der AnalyseErgebnisse im Steuerungsgremium Maßnahmen,z.B. organisatorische Maßnahmen, strukturelle oder gestalterische Veränderungen, Informationsfluss Grad der Umsetzung geeigneter Maßnahmen Sensibilisierung undMotivierung der in der stationären Pflegeeinrichtung verantwortlichen Personen Entscheidung zum Einstieg in einen Gesundheitsförderungsprozess Aufbau bzw. Erweiterung des Steuerungsgremiums Sicherung von Nachhaltigkeit, Verstetigung Systematische Ableitung von Maßnahmen nach Zielsetzung, Dringlichkeit und verfügbaren Ressourcen Unterstützung/ Umsetzung zu den einzelnen Handlungsfeldern Beteiligung der Pflegebedürftigen etc. Systematischer Einsatz von Methoden/ Instrumenten Analyse von Ressourcen Auftragsklärung/ grundsätzliche Zielsetzung Entwicklung eines gemeinsamen Gesundheitsförderungsverständnisses Partizipation und Empowerment der Zielgruppe Kontinuierliche interne Information 9 4. Differenzierung von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung PflegeeinrichtungensindmitihrenLeistungenin derPflege,derBetreuungundhauswirtschaft lichen Versorgung bereits präventiv tätig. Nach § 11 SGB XI haben Inhalt und Organisation der LeistungeneinehumaneundaktivierendePflege zu gewährleisten. Der weitgehende Erhalt der GesundheitderPflegebedürftigensowiedieStär kung der körperlichen, psychischen und geistigen Fähigkeiten gehören damit zum Ziel der stationä renPflege. DieInhaltedervondenstationärenPflegeeinrich tungen zu erbringenden Leistungen werden ge setzlichnach§§41,42,43und87b(ab01.01.2017: §43b)SGBXIbestimmtunddurchdieLandes rahmenverträgenach§75SGBXI,dieMaßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterent wicklungderPflegequalitätnach§113SGBXI sowie durch die Betreuungskräfte-Richtlinien nach §87b(ab01.01.2017:§53c)SGBXIkonkretisiert. SosollenPflegeinterventionenerkennbarauf Wohlbefinden,Unabhängigkeit,Lebensqualität, Gesundheitsförderung und Prävention gerichtet sein(MaßstäbeundGrundsätzefürdiestationäre Pflegenach§113SGBXI,Ziffer4Ergebnisquali tät).Hierzugehörenz.B.HilfenbeiderMobilität zur Förderung von Beweglichkeit und zum Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung oder prophy laktischeMaßnahmengegenDruckgeschwüre, Pneumonien,Stürze,KontrakturenundMangeler nährung. 10 VondiesenPflegeinterventionenundBetreuungs leistungen sind nunmehr die durch das PräventionsgesetzvorgesehenenLeistungenderPflegekas sen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationärenPflegeeinrichtungennach§5SGBXI abzugrenzen.PflegekassensollenihreAufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung durch dieBeratungundzeitlichbegrenzte(finanzielle) UnterstützungvonPflegeeinrichtungenerfül len, die geeignete Angebote zur Prävention und GesundheitsförderungunterBeteiligungderPfle gebedürftigen entwickeln, implementieren und evaluieren. Diese Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne des § 5 SGB XI sollen sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass sie alle Bewohnerinnen und Bewohner oder zumindest Gruppen von Bewohnerinnen und Be wohnern des Settings betreffen und mit weniger spezifischenMaßnahmenalsdenamindividuel lenPflegeprozessorientiertenPflegeinterventio nenvieleMenschenerreichen. DieMaßnahmenzielenaufdieVerhältnispräven tion und damit den Aufbau von gesundheitsför derndenStruktureninPflegeeinrichtungenab undkönnenauchMaßnahmenderVerhaltensprä vention in bestimmten Handlungsfeldern (siehe Kapitel7)beinhalten.IndividuelleMaßnahmen zurBeseitigung,MinderungoderVerhütungeiner VerschlimmerungderPflegebedürftigkeit(§18 Abs. 1 Satz 4 SGB XI) sind hiervon ausgenommen. EntsprechendwirdmitMittelnnach§5SGBXI die Umsetzung von präventiven und gesundheits förderndenMaßnahmenunterstützt,derenInhalt sich entweder von der individuell notwendigen LeistungserbringungbeiPflege,Betreuungund hauswirtschaftlicher Versorgung im Rahmen des PflegeprozessesabgrenztoderüberderenMaßhi nausgeht(zusätzlichequalitätsgesicherteAngebo te, z. B. Gruppenangebote im Bereich Bewegung). Darüber hinaus können zur Förderung von innovativenAnsätzenausMittelnnach§5SGBXI Interventionskonzepte für die Lebenswelt der stationärenPflegeeinrichtungenentwickeltund ggf. auch weiterentwickelt werden. Hierbei soll auch über eine begleitende Dokumentation und EvaluationdieWirkungpräventiverMaßnahmen überprüft werden. 5. Umsetzungs- und Ausschlusskriterien Die folgenden Kriterien für unterstützungsfähige MaßnahmenzurPräventionundGesundheits förderunginstationärenPflegeeinrichtungen orientieren sich an den Förder- und Ausschluss kriterien, die grundsätzlich für den Setting-Ansatz nach § 20a Abs. 1 SGB V6definiertwordensind. Darüber hinaus gelten für Aktivitäten im Setting „stationärePflegeeinrichtungen“spezifische Anforderungen und Kriterien. • • Voraussetzung für Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach § 5 SGB XI sind VereinbarungenzwischenstationärenPflegeein richtungenundPflegekassen,diemindestensden Umfang und die zeitliche Dauer der Unterstützung durchdiejeweiligePflegekassefestlegen. PflegekassensollenihreAufgabenderPrävention und Gesundheitsförderung durch die Beratung vonPflegeeinrichtungenunddurchUnterstützung mittelsEinbringenvonRessourcenerfüllen.Mög licheLeistungenderPflegekassennach§5SGBXI imSettingPflegeeinrichtungkönnenz.B.Bera tung,ModerationundProjektmanagementsein; ebensokönnenPflegekassenqualitätsgesicherte Konzepte und Programme unter Beteiligung der versichertenPflegebedürftigenundderjeweiligen Pflegeeinrichtungentwickeln. MaßnahmenzurPräventionundGesundheits förderunginstationärenPflegeeinrichtungen könnenaufderGrundlagevonqualitätsgesicher ten Konzepten und Programmen durch eigene FachkräftederPflegekassenoderdurchvonihnen beauftragteDrittedurchgeführtbzw.finanziell unterstützt werden. Sie müssen grundsätzlich die nachstehenden Kriterien erfüllen: Anforderungen: • OffenerZugang:DieMaßnahmenstehen grundsätzlich allen Bewohnerinnen und 6 GKV-Spitzenverband (2014): Leitfaden Prävention, Hand lungsfelder und Kriterien des GKV Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014. • • • Bewohnernvonvoll-undteilstationärenPfle geeinrichtungen offen, unabhängig davon, bei welcherPflegekassesieversichertsind.Dies giltauch,wennnichtallePflegekassenbeider jeweiligenMaßnahmebeteiligtsind. Ausrichtung: Die geplanten Aktivitäten sollen die gesundheitlichen Ressourcen und Fähig keiten der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungenstärken. Vielfalt/Diversität7: Die Vielfalt/Diversität der BewohnerinnenundBewohnerinPflegeein richtungen wird berücksichtigt. Qualifikation:FachkräftederPflegekassen odervonPflegekassenbeauftragteFachkräfte, die die in den einzelnen Handlungsfeldern (s. Kapitel 7) aufgeführten verhaltenspräventi venMaßnahmendurchführen,verfügenüber folgende grundsätzlichen Voraussetzungen: ~ Grundqualifikation:staatlichanerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweili gen Handlungsfeld ~ Zusatzqualifikation:spezifische,inder Fachwelt anerkannte Fortbildung8 ~ EinweisungindiedurchzuführendeMaß nahmen9 DiejeweiligeAnerkennungderQualifikation obliegtdenPflegekassen. Partnerschaften: Vorhandene Strukturen, Ein richtungen, Netzwerke und Akteure werden möglichst genutzt bzw. eingebunden. Konzeptionierung: Vorlage eines Konzeptes zur BeschreibungderMaßnahme,insbesondere ~ derenZielrichtung(Zieldefinitionerfolgt möglichstoperationalisiert;dabeiistdie Ausrichtung auf die Prävention/Gesund heitsförderung zu beachten), ~ deren Dauer (Kontinuität und Regelmäßig keit sollten gewährleistet sein), ~ diegeeigneteQualifikationderAusführen den, 7 RelevanteMerkmalederVielfalt/Diversitätsindu.a.Alter, Geschlecht,Migrationshintergrund. 8 Diesekannggf.inderGrundqualifikationenthaltensein und ist durch aussagefähige Unterlagen nachzuweisen. 9 Diesekannggf.inderGrundqualifikationenthaltensein und ist durch aussagefähige Unterlagen nachzuweisen. 11 Umsetzungs- und Ausschlusskriterien ~ die Kosten einschließlich eines Finanzie rungskonzeptes, ~ dieQualitätssicherungsmaßnahmen, ~ dieEvaluationderMaßnahmesowie ~ die Beschreibung der Nutzung vorhandener Strukturen. • Partizipation: In den gesamten Präventions-/ Gesundheitsförderungsprozess sollten die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Ange hörigen aktiv einbezogen werden. • Transparenz: Die Akteure informieren sich gegenseitig laufend über den jeweils aktuellen Sachstandbzgl.derjeweiligenMaßnahme. 12 Ausgeschlossen sind insbesondere: • LeistungenderstationärenPflegeeinrichtun gen,dieimRahmenderaktivierendenPflege gemäß § 11 SGB XI bzw. aufgrund individuel ler Bedarfe und Bedürfnisse im Rahmen der Pflege,Betreuung(einschließlichzusätzlicher Betreuung) und hauswirtschaftlichen Versor gungnach§§41,42,43und87b(ab2017:43b i. V. m. § 85 Abs. 8) SGB XI zu erfolgen haben • MaßnahmenzurBeseitigung,Minderungoder VerhütungeinerVerschlimmerungderPflege bedürftigkeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 4 SGB XI • Leistungen,diezudenPflichtaufgabenande rer Einrichtungen oder die in den Zuständig keitsbereichandererLeistungsträgergehören; insbesondere die Finanzierung von Heil- und Hilfsmittelnnach§§32ff.SGBV • FinanzierungvonPflegehilfsmittelnnach § 40 SGB XI • Finanzierung von Baumaßnahmen, Einrich tungsgegenständen,Mobiliarundtechnischen Hilfsmitteln • FinanzierungberuflicherAusbildungen • FinanzierungvonQualifizierungsmaßnahmen, dienichtandieMaßnahmegebundensind • FinanzierungvonQualifizierungsmaßnahmen, deren Kosten bereits in den vereinbarten PflegesätzenderPflegeeinrichtungenenthal ten sind • RegelfinanzierungvonaufDauerangelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen • auf einzelne Bewohnerinnen und Bewohner bezogeneAbrechnungvonMaßnahmen • isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundeneMaßnahmen • Forschungsprojekte/Screenings ohne Interven tionsbezug • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen • Aktivitäten, die Werbezwecken für kommer zielle Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Akti onen, Informationsstände oder ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind 6. Präventionsziele in der stationärenPflege Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenznach§20dAbs.3SGBV vom 19.02.2016 beschreiben unter dem Ziel „Gesund im Alter“ für die Zielgruppe BewohnerinnenundBewohnervonstationärenPflegeeinrichtungen Präventionsthemen, bei deren UmsetzungdiestationärenPflegeeinrichtungen vondenPflegekassengemäߧ 5 SGB XI unterstützt werden können. Ziel präventiver/gesundheitsfördernder Leistungen inPflegeeinrichtungenist,diegesundheitliche SituationderPflegebedürftigenundderengesundheitlicheRessourcenunterBeteiligungderPflegebedürftigen zu verbessern. Das Oberziel ist dabei die Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale vonPflegeeinrichtungen.ZurUmsetzungwirdden Pflegekassendaherempfohlen,indenPflegeeinrichtungen Steuerungsgremien zu unterstützen, die sich mit der Prävention und Gesundheitsförderung inderPflegeeinrichtungbefassen(Teilziel1). Oberziel der Prävention in der stationären Pflege: Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale von Pflegeeinrichtungen Teilziel 1: Die Anzahl der Pflegeeinrichtungen mit einem Steuerungsgremium, das sich mit der Prävention und Gesundheitsförderung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner befasst, ist erhöht. DiekonkretenMaßnahmensolltensichandenfolgendeninhaltlichenTeilzielen(2.1bis2.5)orientieren.10MitdemvorliegendenLeitfadenwerdendieZielformulierungenkonkretisiert. Teilziele 2.1 bis 2.5: Teilziele der Pflegekassen für die einzelnen Handlungsfelder Teilziel 2.1 (Ernährung): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinaufanerkanntenQualitätsstandards(z.B.DGE-QualitätsstandardfürdieVerpflegunginstationärenSenioreneinrichtungen)beruhendesKonzeptzurVerpflegungvorweisenundMaßnahmendesKonzeptsumsetzen,isterhöht. Teilziel 2.2 (Körperliche Aktivität): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinKonzeptzurFörderungderkörperlichenAktivitätundMobilitätvorweisenundMaßnahmendesKonzeptsumsetzen,ist erhöht. Teilziel 2.3 (Kognitive Ressourcen): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinKonzeptzurFörderungkognitiverLeistungenvorweisenundMaßnahmendesKonzeptsumsetzen,isterhöht. Teilziel 2.4 (Psychosoziale Gesundheit): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinKonzeptzur StärkungpsychosozialerGesundheitvorweisenundMaßnahmendesKonzeptsumsetzen,isterhöht. Teilziel 2.5 (Gewalt):DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinrichtungsinterneHandlungsleitlinien odereinKonzeptzurPräventionvonGewaltinderPflegevorweisenunddieHandlungsleitlinienoder dieMaßnahmendesKonzeptsumsetzen,isterhöht. DievorgenanntenTeilzielewerdenimZugederEvaluationderMaßnahmenzurPräventionundGesundheitsförderung ggf. weiterentwickelt. 10 Diese berücksichtigen die Ziele „Gesund älter werden“ (siehe www.gesundheitsziele.de). 13 7. Handlungsfelder MaßnahmenderPräventionundGesundheits förderunginstationärenPflegeeinrichtungen umfassen die Handlungsfelder • Ernährung, • körperliche Aktivität, • kognitive Ressourcen, • psychosoziale Gesundheit und • Gewalt. Die Empfehlungen zu den Handlungsfeldern ba sieren auf dem Expertenurteil der einbezogenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Da die zugrundeliegende Literaturauswertung für die ein zelnen Handlungsfelder insgesamt geringe Evidenz guterQualitätfürMaßnahmenderPräventionund Gesundheitsförderung im Sinne des § 5 SGB XI ergab, besteht grundsätzlicher Forschungsbedarf zur Wirksamkeit von gesundheitsfördernden und präventiven Interventionen im Setting der statio närenPflegemitfürPflegebedürftigerelevanten Outcomes. Aufgrund des teilweise fehlenden Erkenntnisstandes werden von den Experten auch Interventionen empfohlen, deren Wirksamkeit angenommen wird. In solchen Projekten sollte die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. 7.1 Ernährung BeipflegebedürftigenMenschentragenkrank heitsbedingte Faktoren, die entweder die Nah rungsaufnahme einschränken oder den Energieund Nährstoffbedarf erhöhen, dazu bei, dass das RisikofürMangelernährungerhöhtist.InEinrich tungenderstationärenPflegesindbiszuzwei DrittelderPflegebedürftigendavonbetroffen. Mangelernährungkannwiederumdazuführen, dass sich Erkrankungen verschlimmern und Ge brechlichkeit zunimmt.11 14 11 VolkertD,BauerJM,FrühwaldT,GehrkeI,Lechleit nerM,Lenzen-GroßimlinghausR,WirthR,SieberC unddasDGEMSteeringCommittee(2013):Leitlinieder DeutschenGesellschaftfürErnährungsmedizin(DGEM) in Zusammenarbeit mit der GESKES, der AKE und der DGG. Klinische Ernährung in der Geriatrie. Aktuel Ernahrungsmed2013;38:e1–e48;DOIhttp://dx.doi. org/10.1055/s-0033-1343169, www.dnqp.de/38093.html,Zugriff30.09.2015. Insbesondere für die individuelle Planung von MaßnahmendesErnährungsmanagementsliegt ein Expertenstandard „Ernährungsmanagement in derPflege“desDeutschenNetzwerkesfürQua litätsentwicklunginderPflege(DNQP)ausdem Jahr 2010 vor.12Erbeschreibtdenpflegerischen Beitrag zum Ernährungsmanagement mit dem Ziel der Sicherung und Förderung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Ernährung durch angemessene Unterstützung bei der Aufnahme von Speisen und GetränkensowiederGestaltungderMahlzeiten. Aufgabe der Prävention und Gesundheitsförde rung nach § 5 SGB XI kann die Verbesserung des Ernährungsangebotes und der Esssituationen insgesamtsein.PflegekassenkönnenEinrichtun gendiesbezüglichinderUmsetzung–beispiels weise in Anlehnung des auf Konsens beruhenden „DGE-QualitätsstandardsfürdieVerpflegungin stationärenSenioreneinrichtungen“–beratenund unterstützen. Ziel: Verbesserung der Ernährungssituation der Pflegebedürftigen Maßnahme: UmsetzunganerkannterQualitätsstandards(z. B. DGE-QualitätsstandardsfürdieVerpflegungin stationären Senioreneinrichtungen) Evidenz: DerDGE-QualitätsstandardfürdieVerpflegung in stationären Senioreneinrichtungen beruht auf starkem Konsens. Erfolgsindikatoren (Teilziel 2.1): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinauf anerkanntenQualitätsstandards(z.B.DGE-Qua litätsstandardfürdieVerpflegunginstationären Senioreneinrichtungen) beruhendes Konzept zur VerpflegungvorweisenundMaßnahmendes Konzepts umsetzen, ist erhöht. Indikatoren für Wirksamkeit: Ernährungsstatus(z.B.mitdemMiniNutritional AssessmentMNA)undgesundheitsbezogene Lebensqualität 12 www.dnqp.de/38093.html,Zugriff30.09.2015. Handlungsfelder 7.2 Körperliche Aktivität KörperlicheAktivitätbeiPflegebedürftigenist hochrelevant für den Erhalt körperlicher Leis tungen, für die Durchführbarkeit der Aktivitäten des täglichen Lebens und zudem unterstützend in der Prävention zusätzlicher Erkrankungen. Die plausible Vermutung, dass körperliche Aktivität auch zum Erhalt der kognitiven Leistungsfähig keit13 und zur Sturzprophylaxe14 beitragen kann, ist in systematischen Übersichtsarbeiten bisher nicht bestätigt worden. Zur Vorbeugung von Sturzereignissen und Sturzfolgen existiert ein ExpertenstandardzurSturzprophylaxe.Mitte2016 werden weiterhin die Ergebnisse der modellhaf ten Implementierung des Expertenstandards nach §113aSGBXIzur„ErhaltungundFörderungder MobilitätinderPflege“vorliegen.UnterMobilität wird dort in Anlehnung an das fachliche Ver ständnisvonPflegebedürftigkeitdiekörperliche Fähigkeit verstanden, sich über kurze Strecken selbständig fortzubewegen und selbständig La geveränderungen des Körpers vorzunehmen. Der ErhaltderMobilitäteinzelnerPflegebedürftigerim RahmendesindividuellenPflegeprozesseswird alsAufgabeaktivierenderPflegeverstanden.Die Prävention gemäß § 5 SGB XI zur Förderung der körperlichen Aktivität ist damit nicht abgedeckt. 13 Crocker T, Forster A, Young J, Brown L, Ozer S, Smith J, Green J, Hardy J, Burns E, Glidewell E, Greenwood D.C. (2013):Physicalrehabilitationforolderpeopleinlong term care (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews 2: 1-269. LittbrandH,StenvallM,RosendahlE.(2011):Applicability and effects of physical exercise on physical and cognitive functions and activities of daily living among people with dementia. A systematic review. American Journal of Physi calMedicine&Rehabilitation90,6:495-518. 14 Vlaeyen E, Coussement J, Leysens G, van der Elst E, Delbaere K, Cambier D, Denhaerynck K, Go-emaere S, WertelaersA,DobbelsF,DejaegerE,MilisenK(2015): Characteristics and effectiveness of fall prevention programs in nursing homes: a systematic review and meta-analysis of randomized controlled trials. Journal of theAmericanGeriatricsSociety63:211-221. CameronID,GillespieLD,RobertsonMC,MurrayGR,Hill KD, Cumming RG, Kerse N. (2012): Interventions for pre venting falls in older people in care facilities and hospitals (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews 12: 1-181. PflegekassenkönnendiePflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten, die progressives Wider standstraining, funktionelles Training moderater Intensitäten und Gleichgewichtstraining mitein anderkombinieren.Pflegebedürftigesolltendie Möglichkeithaben,mindestensfünfMalproWo cheinsgesamt150MinutenansolchenAngeboten teilzunehmen, die ihrer körperlichen Leistungsfä higkeit und ihrem Bedarf entsprechen. Ziel: Steigerung der körperlichen Aktivität der Pflegebedürftigen Maßnahme: Anzustreben sind Angebote an Bewegungspro grammeninGruppen,indenenfünfMalpro Wochemitinsgesamt150Minutenprogressives Widerstandstraining mit funktionellem Training moderater Intensität und mit Gleichgewichtstrai ning kombiniert wird. Evidenz: Es liegt moderate Evidenz dafür vor, dass progres sives Widerstandstraining, funktionelles Training oder deren Kombination in moderater Intensität eine Verbesserung der funktionellen Leistungsfä higkeit und der Durchführbarkeit von Aktivitäten des täglichen Lebens bewirken kann.15, 16, 17, 18 Gleichgewichtsübungen können alleine oder in Kombination mit Krafttraining einen positiven EffektaufdieGleichgewichtsfähigkeitPflegebe dürftigerinderstationärenPflegehaben.19, 20 Erfolgsindikatoren (Teilziel 2.2): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinKon zept zur Förderung der körperlichen Aktivität und Mobilitätvorweisenundumsetzen,isterhöht. Indikatoren für Wirksamkeit: Funktionelle Leistungsfähigkeit, Durchführbar keit der Aktivitäten des täglichen Lebens und gesundheitsbezogeneLebensqualität(körperliche LeistungsfähigkeitundWohlbefinden) 15ValenzuelaM(2012): Efficacyofprogressive resistance training inter ventions in older adults in nursing homes: a sys tematic review. Journal oftheAmericanMedical DirectorsAssociation13: 418-428. 16 Littbrand H, Stenvall M,RosendahlE(2011): Applicability and effects of physical exercise on physical and cognitive functions and activities of daily living among people with dementia. A syste matic review. American Journal of Physical Medicine&Rehabilitation 90, 6: 495-518. 17 Weening-Dijksterhuis E, deGreefMHG,Scherder EJA, Slaets JPJ, van der Schrans CP (2011): Frail institutionalized older persons. A comprehen sive review on physical exercise,physicalfitness, activities of daily living andquality-of-life.Ame rican Journal of Physical Medicine&Rehabilitation 90, 2: 156-168. 18vanMalderenL,MetsT, GorusE(2013):Interven tionstoenhancethequa lity of life of older people in residential long-term care: a systematic review. Ageing Research Reviews 12: 141-150. 19 Crocker T, Forster A, Young J, Brown L, Ozer S, Smith J, Green J, Hardy J, Burns E, Glidewell E, GreenwoodD.C.(2013): Physical rehabilitation for older people in long-term care (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews 2: 1-269. 20Weening-Dijksterhuis E, deGreefMHG,Scherder EJA, Slaets JPJ, van der Schrans CP (2011): Frail institutionalized older persons. A comprehen sive review on physical exercise,physicalfitness, activities of daily living andquality-of-life.Ame rican Journal of Physical Medicine&Rehabilitation 90, 2: 156-168. 15 Handlungsfelder 7.3 Stärkung kognitiver Ressourcen 7.4 Psychosoziale Gesundheit Aufgrund des hohen Anteils dementiell verän derter Bewohnerinnen und Bewohner und dem generellen Risiko kognitiver Einbußen bei hochalt rigenPflegebedürftigenistdieStärkungkognitiver Ressourcen ein relevantes Thema der Prävention undGesundheitsförderunginstationärenPflege einrichtungen. Reines Gedächtnistraining scheint einen geringeren Schutz zu bieten als kognitive Übungen mit komplexeren mentalen Leistungen.21 DiepsychosozialeGesundheitpflegebedürftiger MenscheninderstationärenPflegezuerhal ten, zu stärken oder wiederherzustellen ist eine besondere Herausforderung. Neurodegenerative Erkrankungen wie die Alzheimer-Demenz und die ParkinsonscheErkrankungsindbesondershäufig mit Depressionen verbunden. Depressionen gelten als relevanteste psychische Erkrankung in der stationärenPflege.EsmussvoneinerPrävalenz depressiver Symptome bei von bis zu 50 Prozent und von schwerer Depression bei bis zu 20 Pro zentderPflegebedürftigenausgegangenwerden.26 21 GatesNJ,SachdevPS,FiataroneSinghMA,ValenzuelaM (2011): Cognitive and memory training in adults at risk of dementia:ASystematicReview.BMCGeriatrics,11(55): 1-14. 22 ValenzuelaM,Sachdev PS (2009): Can Cognitive Exercise Prevent the Onset of Dementia? Systematic Review of Randomized Clinical Trials with Longitudinal Follow-up. The American Journal of Geriatric Psy chiatry17(3):179–187. 23 WangHX,XuW,PeiJJ (2012): Leisure activities, cognition and dementia. Biochimica et biophysica acta1822(3):482–491. 24 Gates NJ, Sachdev PS, FiataroneSinghMA, ValenzuelaM(2011): Cognitive and memory training in adults at risk of dementia: A SystematicReview.BMC Geriatrics, 11 (55): 1-14. 25 Woods B, Aguirre E, Spector AE, Orrell M(2012):Cognitive stimulation to improve cognitive functioning in people with dementia. The Cochrane database of systematic reviews 2: CD005562. Ziel: Erhalt der kognitiven Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen Maßnahme: Anzustreben sind Angebote mit kognitiven Ak tivitäten zur Stärkung kognitiver Ressourcen an fünf Tagen pro Woche, die sich nicht auf reines Gedächtnistraining beschränken. Evidenz: Es liegt geringe bis moderate Evidenz dafür vor, dass sich mentale Aktivität generell fördernd und protektiv auf die kognitive Leistungsfähigkeit22,23, beiälterenMenschenmitmildenkognitiven Einschränkungen24 und bei dementiell veränder ten Personen verbessernd25 auf die kognitiven Leistungen auswirken können. Bei dementiell Veränderten sind positive Auswirkungen auf die gesundheitsbezogeneLebensqualitätwahrschein lich. Erfolgsindikatoren (Teilziel 2.3): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieeinKon zept zur Förderung kognitiver Leistungen vorwei sen und umsetzen, ist erhöht. Indikatoren für Wirksamkeit: Kognitive Fähigkeiten, gesundheitsbezogene Lebensqualität(kognitiveLeistungsfähigkeitund Wohlbefinden) 16 Eine Übersichtsarbeit27 geringer methodischer QualitätkommtzudemErgebnis,dasspsycho soziale Interventionen zur primären Prävention depressiver Symptome einen schwachen Effekt aufweisen. Soziale Aktivitäten könnten hier be sonders erfolgreich sein, allerdings sind zu wenige Studien in die Übersichtsarbeit einbezogen, um eine Empfehlung abgeben zu können. Aus theo retischen Überlegungen lässt sich ableiten, dass dieStärkungvonResilienzunddesEmpfindens von Kohärenz sinnvolle Ansätze zur universellen Prävention sein könnten. Daraus ergibt sich die Empfehlung,PflegebedürftigendieTeilhabean sozial anerkannten Aktivitäten zu ermöglichen. DerhoheAnteilvonMenschenmitSuchterkrankungeninPflegeeinrichtungenkanneinenBedarf an Therapie und individueller Prävention sowie eineOptimierungdesMedikationsprozessesin derstationärenPflegebegründen.Empfehlungen zur Prävention und Gesundheitsförderung für diese Zielgruppe im Sinne des § 5 SGB XI kön nen mangels geeigneter Studien nicht gegeben 26 WittchenHU,JacobiF,KloseMundRylL(2010):Depres sive Erkrankungen, Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 51, RKI: Berlin. 27 Forsman AK, Schierenbeck I, Wahlbeck K (2011): Psycho social interventions for the prevention of depression in older adults: systematic review and meta-analysis J Aging Health.23(3):387-416. Handlungsfelder werden. Von Expertinnen und Experten wird hier ebenfalls die Stärkung von Resilienz empfohlen. Ziel: Stärkung der psychosozialen Gesundheit durch Stärkung der Resilienz Maßnahme: FörderungderTeilhabePflegebedürftigeransozial anerkannten Aktivitäten Evidenz: Expertise;esliegenkeinemethodischhinreichend guten Übersichtsarbeiten vor. Erfolgsindikatoren (Teilziel 2.4): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,dieein Konzept zur Stärkung psychosozialer Gesundheit vorweisen und umsetzen, ist erhöht. Indikatoren für Wirksamkeit: GesundheitsbezogeneLebensqualität (Wohlbefinden) Anmerkung: Dieses Ziel kann auch für die Suchtprävention hilfreich sein. 7.5 Prävention von Gewalt GewaltgegenüberaltenMenschensindnach einerDefinitionderWeltgesundheitsorganisation28 einmalige oder wiederholte Handlungen oder das Unterlassen gebotener Handlungen, die bei den Betroffenen zu Schaden oder Leid führen. Damit sind Formen emotionaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung gemeint.GewaltgegenunddurchPflegebedürfti ge bedingen sich oft wechselseitig. Die Relevanz des Themas ist unter Expertinnen und Experten unbestritten. In wenigen Bundesländern (z. B. Hessen) be stehenexpliziteVerpflichtungenindenHeim gesetzen,KonzeptefürgewaltfreiePflegevor zulegen.PrimärsolltenPflegeeinrichtungenbei der Implementierung geeigneter Konzepte in 28 WHO (2002): The Toronto declaration on the global prevention of elder abuse. WHO. Genf. Kooperation mit der jeweiligen Heimaufsicht und dem Träger der Kranken- bzw. Unfallversicherung unterstützt werden. Während mit partizipativen Ansätzen zur Prä ventionvonGewaltinPflegeeinrichtungenerste Erfahrungen vorliegen29, ist die Erkenntnisla gezurWirksamkeitpräventiverMaßnahmen noch unbefriedigend. Eine Übersichtsarbeit zur GewaltpräventioninderPflege30 konnte lediglich eine kontrollierte Studie zur Wirksamkeit eines Schulungsprogrammsidentifizierenundkommt zu dem Schluss, dass diese Studie aufgrund erheblicher methodischer Schwächen und mangelnder Übertragbarkeit keine zuverlässigen Schlüsse über die Wirksamkeit von Interventionen zur Gewaltprävention zulässt. Das hat sicherlich auchdamitzutun,dasssichMaßnahmenzur GewaltpräventioninderstationärenPflegenicht nur auf einen singulären Aspekt beziehen können, sondern auf Systemebene, an den Strukturen einerstationärenPflegeeinrichtungansetzen müssen. Dementsprechend muss ein Konzept zur Gewaltprävention ein Bündel unterschiedli cherMaßnahmenenthalten.31,32 Hierzu gehören neben einer Sensibilisierung und regelmäßigen SchulungvonMitarbeiterinnenundMitarbeitern 29 MüllerB(2008):GuteLösungeninderPflegeII. Beispiele guter Praxis einer gesundheitsgerechten und qualitätsförderndenArbeitsgestaltungvonPflegearbeits plätzeninKrankenhäusern,Altenpflegeheimenundam bulantenPflegediensten.BundesanstaltfürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Dresden. 30 MeyerG,AbrahamJ(2013):Gewaltpräventioninder Pflege.ÜbersichtsarbeitzuVoraussetzungenundwirk samenMaßnahmenzurVermeidungvonGewaltinder Pflege.AbschlussberichtfürdasZentrumQualitätinder PflegeNovember2013.www.zqp.de/upload/content.000/ id00148/attachment01.pdf,Zugriff31.08.2015. 31 SchemppN,BruckerU,KimmelA(2012):Monitoringin Long-TermCare–PilotProjectonElderAbuse.MILCEA FinalReport.Essen:MedizinischerDienstdesSpitzenver bandesBundderKrankenkassene.V.(MDS),www.milcea. eu/pdf/120712_final_report_milcea.pdf,Zugriff:08.01.2016. 32 Müller-HerglC(2011):GewaltundVernachlässigung(Elder Abuse):StandderDiskussion[Mai2011].Witten:Landes initiative Demenz-Service NRW, http://www.uni-wh.de/ fileadmin/media/g/pflege/dzd/Downloads/Arbeitspapiere/ Gewalt-und-Vernachlaessigung_Elder_Abuse.pdf, Abruf 08.07.2015. 17 Handlungsfelder zum Thema auch die Entwicklung und Festlegung von einrichtungsinternen Handlungsleitlinien zum Umgang mit Verdachtsfällen und bei aktuell verübter Gewalt. Übereinstimmend wird auch den Pflegeeinrichtungenempfohlen,eineBeauftragte bzw. einen Beauftragten für Prävention in den sta tionärenPflegeeinrichtungenvorzusehen,diebzw. derdenMitarbeiterinnenundMitarbeiternals Ansprechs- und Beratungsinstanz zur Verfügung steht und sie bei dem Ziel unterstützt, Übergriffe und Gewalt zu verhindern.33 34 Ziel: Vermeidung von Gewaltereignissen und gesundheitlichen Folgen Maßnahme: Partizipative Entwicklung von Konzepten gewaltfreierPflege Evidenz: Expertise;inmethodischmoderaten Übersichtsarbeiten konnte keine Studie methodischhinreichendguterQualitätidentifiziert werden. Erfolgsindikatoren (Teilziel 2.5): DieAnzahlderPflegeeinrichtungen,die einrichtungsinterne Handlungsleitlinien oder ein KonzeptzurPräventionvonGewaltinderPflege vorweisen und umsetzen, ist erhöht. Indikatoren für Wirksamkeit: GesundheitsbezogeneLebensqualität (Wohlbefinden) 18 33 Schempp et al. (2012). 34 SiegelM,GahrB,MazheikaY,MennickenR,Ritz-Timme S (2014) Intervention zur Prävention von Gewalt in der Pflege:VonderSensibilisierungzurHandlungskompetenz. Palliativmedizin2014,15(03):PD335. 8. Dokumentation,Messungder Zielerreichung und Berichtswesen Dienach§5SGBXIvondenPflegekassenerbrach ten Leistungen sind durch diese zu dokumentieren. Insbesondere zum Zweck der Berichterstattung gemäß § 20d Abs. 4 SGB V (Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz) i. V. m. § 5 Abs.5SGBXIundderMessungderErreichungder PräventionszieleinderstationärenPflegeerfolgtdie Dokumentation jährlich und umfasst insbesondere die: • AnzahldererreichtenPflegeeinrichtungen,dif ferenziert nach Zugangsweg (Setting): vollstati onär,Kurzzeitpflege,Tages-oderNachtpflege • Art,DauerundAnzahldervondenPflegekas sen(z.B.finanziell)unterstütztenMaßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung • Anzahl der direkt und indirekt (z. B. über Multiplikatoren)erreichtenpflegebedürftigen Menschen • Zielgruppen • AngabenzurQualitätssicherung • Kooperationspartner • HöhederverausgabtenMittel Die Dokumentation erfolgt in der zwischen dem GKV-SpitzenverbandunddenVerbändenderPfle gekassen auf Bundesebene abgestimmten Weise imOnlinesystemdesMedizinischenDienstesdes SpitzenverbandesBundbzw.inpflegekasseneige nen Dokumentationssystemen. Die Nationale Präventionskonferenz erstellt den trägerübergreifenden Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V. Nach den Bundesrahmen empfehlungennach§20dAbs.3SGBVbe schließen die Träger die erforderlichen Angaben in trägerübergreifend abgestimmter Form. Die PflegekassenstellendemGKV-Spitzenverbanddie erforderlichen Daten und Auskünfte zur Verfü gung. 19 9. Evaluation Der GKV-Spitzenverband vergibt in regelmäßigen Abständen Aufträge über die wissenschaftliche EvaluationderLeistungenderPflegekassenzur PräventioninstationärenPflegeeinrichtungennach § 5 SGB XI. 20 21 GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Telefon:030206288-0 Telefax:030206288-88 www.gkv-spitzenverband.de
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