Piktogramm Wohnpark Hiltrop Informationsbroschüre Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 04 Wohnbaugrundstücke für private Bauherren 06Bebauungsplanverfahren 10 Zeit- und Maßnahmenplanung 15 Wohnbaulandkonzept (städtische Auflage) 16 Städtebaulicher Entwurf 22 Auswahlverfahren und Verkauf 25 Häufig gestellte Fragen 4 Wohnpark Hiltrop Wohnbaugrundstücke für private Bauherren 2012 hat die Bochum Wirtschaftsentwicklung (BoWE) das ca. 39.000 qm große Betriebsgrundstück des ehemaligen Kalksandsteinwerkes an der Dietrich-Benking-Straße in Bochum-Hiltrop erworben, welches als Wohnbauland entwickelt wird. Abzüglich der Straßen -, Erschließungs- und Grünflächen stehen ca. 28.000 qm zur Verfügung, die sich auf 51 Erwerbsgrundstücke in Größenordnungen zwischen ca. 270 qm und ca. 1.250 qm aufteilen. Eine gute Infrastruktur zeichnet den ruhigen Wohnstandort am grünen Stadtrand von Bochum aus. Mehrere Kindertagesstätten und Schulen sind in der Umgebung vorhanden, ebenso fußläufige Einkaufsmöglichkeiten und etliche Sporteinrichtungen. Auf dem ehemaligen Zechengelände Lothringen IV hat sich bereits in fußläufiger Entfernung zu den Wohnbauflächen ein großer, moderner Lebensmittelmarkt angesiedelt. Das Stadtteilzentrum Bochum-Hiltrop mit allen üblichen Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Apotheken, Kirchen usw.) ist nur wenige hundert Meter entfernt. Auf der Hiltroper Straße verkehren mehrere ÖPNV-Linien und die Anschlussstellen an die Autobahnen A 40 und A 43 sind nur wenige Autominuten entfernt. Die Grundstücke werden fertig erschlossen, architekten- und bauträgerfrei an die privaten Bauherren verkauft. Das Bebauungskonzept für diese Fläche sieht eine Planung mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern sowie einigen Doppelhäusern vor. Einige ausgewählte Grundstücke sind für einen Verkauf im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes vorgesehen. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter Punkt 4 „Wohnbaulandkonzept“. Art und Umfang der Bebauung richten sich nach dem geltenden Planungs- und Bauordnungsrecht. Planungsrechtliche Grundlage wird der derzeit noch in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 925 – Wohnpark Hiltrop – der Stadt Bochum. Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Vorschriften zur baulichen Nutzung. Er bestimmt, wie und was an welcher Stelle gebaut werden darf. Ansprechpartnerin WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Viktoriastraße 10 44787 Bochum Die Reservierung der Grundstücke ist bereits erfolgt. Derzeit sind alle Grundstücke reserviert. Es besteht aber noch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Der eigentliche Verkauf der Grundstücke kann erfolgen, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig vorliegt. Kerstin Kraemer T +49 234 61063-224 F +49 234 61063-210 Ekerstin.kraemer@ bochum-wirtschaft.de Alexandra Mix T +49 234 61063-227 F +49 234 61063-210 Ealexandra.mix@ bochum-wirtschaft.de 5 6 Wohnpark Hiltrop Bebauungsplanverfahren Grundlage für die Bebauung der Grundstücke ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Bauanträge können erst mit Erlangen seiner Rechtskraft gestellt werden. Das mehrstufige Verfahren zum Beschluss eines Bebauungsplans für den Wohnpark Hiltrop wurde im Herbst 2013 eingeleitet und soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 zum Abschluss kommen. Kurzdarstellung des regulären Bebauungsplanverfahrens Nr. 925 – Wohnpark Hiltrop – Der Aufstellungsbeschluss steht im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens an erster Stelle und ist der Auftakt zur geordneten städtebaulichen Entwicklung. In einem zweiten Schritt wird ein Vorentwurf einschließlich einer schriftlichen Begründung erarbeitet. Soweit die Planungsvorstellungen hinreichend konkretisiert sind, erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden. Die aus der frühzeitigen Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weiteren Planungsüberlegungen ein. Ebenso die Ergebnisse der diversen Fachgutachten z. B. Immissionsschutz (Lärm), Verkehr etc. Aktuell erfolgt die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes einschließlich einer Begründung zum Bebauungsplanentwurf. Der abgestimmte Bebauungsplanentwurf wird sowohl in der Bezirksvertretung Bochum-Nord als auch im Fachausschuss zur Erörterung/Beratung und Beschluss der öffentlichen Auslegung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs einschließlich Begründung sowie der Fachgutachten für die Dauer eines Monats. Während dieser öffentlichen Auslegung können von den Bürgern und Behörden erneut Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Die Anregungen werden gesammelt, geprüft und einer Abwägung unterzogen. Diese Abwägung wird dem Rat der Stadt Bochum zusammen mit dem Bebauungsplan zur Entscheidung vorgelegt und grundsätzlich als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Bochum tritt der Bebauungsplan in Kraft. 7 8 Wohnpark Hiltrop Optional: Die obige Schilderung ist eine Kurzdarstellung der wichtigsten Verfahrensschritte. Ist beispielsweise nach der öffentlichen Auslegung eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich, so ist der überarbeitete Entwurf erneut in den Gremien zu erörtern, zu beschließen und öffentlich auszulegen. Die entsprechenden Informationen können Sie aus dem Amtsblatt erhalten. Das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsblatt für die Stadt Bochum. In ihm werden die amtlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen veröffentlicht. Ein gedrucktes Exemplar des aktuellen Amtsblattes erhalten Sie in allen Bürgerbüros, im Technischen Rathaus und im Büro für Bürgerbeteiligung. Das Bauleitplanverfahren ist ein schwieriger und oftmals langwieriger Prozess, sind die Probleme weniger gewichtig und nicht so viele Menschen von der Planung betroffen, dann kann auch alles zügiger ablaufen. Das Amtsblatt der Stadt Bochum erscheint wöchentlich und liegt kostenlos in den Bürgerbüros und im Baubürgerbüro (Technisches Rathaus) zur Einsicht / Mitnahme aus. Gleichzeitig wird es im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt bereitgestellt. Aufstellungsbeschluss Erarbeitung eines Plankonzeptes Frühzeitige Beteiligung durch öffentliche Auslegung Frühzeitige Beteiligung der Behörden Das Amtsblatt kann auch als Newsletter abonniert werden, unter: www.bochum.de - Hauptmenü: Newsletter / RSS Sofern man sich dort einträgt, erhält man wöchentlich einen Link zum aktuellen Amtsblatt. Erarbeitung eines abgestimmten Planentwurfes Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung Beteiligung der Behörden Entscheidung und Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägung) Ansprechpartner Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Abt. Städtebau und Mobilität - Bebauungsplanung Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum Satzungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung/ Rechtskraft des Bebauungsplanes Ralf Gesien T +49 234 910-2548 [email protected] 9 10 Wohnpark Hiltrop Zeit- und Maßnahmenplanung Sanierung, Baureifmachung und Erschließung der Fläche Wohnpark Hiltrop mit den wesentlichen Eckdaten, Stand Juni 2016 Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Leistungen der Stadtwerke Bochum ohne Verzögerungen in den Bauablauf integrieren lassen. Übersicht der einzelnen Maßnahmen Ende Da die Baumaßnahme über insgesamt zwei Winterperioden durchgeführt werden, können witterungsbedingten Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden. Die archäologischen Untersuchungen sind bereits ohne vorgeschichtlichen Befund abgeschlossen worden. Es wurden lediglich einzelne mittelalterliche Karrenspuren angetroffen. Nr. Maßnahme Anfang 1. Archäologische Untersuchtungen 1.1 Ausschreibung und Vergabe Mitte Juni 2015 Mitte August 2015 1.2 Durchführung Ende August 2015 Mitte September 2015 2. Fäll- und Erdarbeiten 2.1 Ausschreibung und Vergabe Anfang August 2015 Anfang Oktober 2015 2.2 Durchführung Ende November 2015 August 2016 3. rechtsverbindlicher Bebauungsplan 3.1 Aufstellung (geschätzt) September 2013 vsl. 2. Halbjahr 2016 4. Erschließungsvertrag 4.1 Aufstellung (geschätzt) Ferner ist zu beachten, dass die Straßen zunächst in Baustraßenqualität hergestellt und erst nach Fertigstellung und Bezug aller Wohneinheiten endausgebaut werden sollen. Somit kann die endgültige Fertigstellung der Straßen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden. Baugrund Die Geländeoberfläche des ehemaligen Kalksandsteinwerkes fiel, von der im Westen gelegenen Dietrich-Benking-Straße nach Osten zu den dort liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen hin, ursprünglich um mehrere Meter ab. Dezember 2016 Um ebene Betriebsflächen zu erhalten wurden im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte Auffüllungsmaterialien auf das Gelände aufgebracht, um so eine nahezu waagerechte Oberfläche zu erhalten. 5. Straßen- und Kanalbau 5.1 Ausschreibung und Vergabe Februar 2017 März 2017 5.2 Durchführung März 2017 Juni 2017 11 12 Wohnpark Hiltrop Die vom Menschen aufgebrachten Auffüllungsmaterialien erreichen im Westen (an der Dietrich-Benking-Straße) eine Schichtstärke von nur wenigen Dezimetern, im äußersten östlichen Bereich (an der Böschung zu den angrenzenden Ackerflächen) existieren dagegen Auffüllungen in einer Schichtstärke von mehreren Metern (lokal ca. fünf Meter). Im Zuge der Untergrundaufbereitung und damit zur Vorbereitung der Wohnbebauung war vorgesehen, eine möglichst restriktionsfreie Bebauung zu ermöglichen. Dies wäre beispielsweise durch das vollständige Ausräumen sämtlicher Auffüllungsmaterialien und den Ersatz mit natürlichen, unbelasteten Materialien möglich gewesen. Eine derartige „Totalentfernung“ der Auffüllungsmaterialien ist jedoch wirtschaftlich nicht darstellbar. Vor diesem Hintergrund wurde das Gelände in zwei Teilbereiche untergliedert. Im Westteil werden die vom Menschen aufgebrachten Auffüllungen vollständig entfernt und durch unbelasteten, natürlichen (gewachsenen) Boden ersetzt. Neben den beiden v.g. Merkmalen (natürlich und unbelastet) muss dieses Material verdichtungsfähig und ausreichend durchlässig für die Anlage von Versickerungsrigolen sein. In diesen Bereichen kann eine Unterkellerung zugelassen werden, da die Gründungsebenen dann nahezu vollständig innerhalb gewachsener Böden und/oder in natürlich aufgebrachten unbelasteten und gleichzeitig verdichtungsfähigen, damit tragfähigen Böden liegen. Im östlichen Teil, mit Auffüllungsschichtstärken von bis zu 5 m ist ein komplettes Ausräumen der anthropogenen Auffüllung wirtschaftlich nicht vertretbar. Hier werden Kontaminationsbereiche ausgehoben und entsorgt. Die übrigen verbleibenden Auffüllungsmaterialien sind praktisch unbelastet, jedoch nicht ausreichend tragfähig. Bei einer normalen Unterkellerung würden unterhalb der Gründungsebene bereichsweise noch mehr als 2 m nicht tragfähiges Auffüllungsmaterial verbleiben. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Aspekte und zur Schaffung einer Ebene auf der eine Gründung realisiert werden kann, wird hier Material bis zu einer Tiefe von +132,0 m NN (rd. 1,3 m unter heutiger Geländeoberkante) ausgehoben. Das so entstandene Rohplanum, das innerhalb der grobkörnigen Auffüllungsmaterialien liegt, wird mit einer schweren Walze nachverdichtet. Anschließend wird aus dem ausgehobenen Material unter Zugabe eines Kalk-/Zementgemisches ein Teil des erforderlichen Gründungspolsters hergestellt. Anschließend wird das Material mit natürlichen und verdichtungsfähigeren Materialien überdeckt, das die gleichen Qualitäten wie im Westteil aufweist. Hier erfolgt ein verdichteter Einbau des Materials, so dass auf einer Höhenkote von rd. +134,2 m NN eine Gründungsebene für nicht unterkellerte Gebäude vorgegeben wird. Die restliche Andeckung von der Gründungsebene bis zur zukünftigen Nutzungsoberfläche erfolgt dann durch die jeweiligen Erwerber. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine wirtschaftlich akzeptable Umsetzung des Gesamtprojektes und liefert gleichzeitig – bei Nichtunterkellerung – eine Gründungsebene auf der die geplanten Wohnhäuser abgesetzt werden können. Des Weiteren ist so eine Verlegung von Grundleitungen in durchweg unbelasteten, natürlichen Böden und die Versickerung von Niederschlagswasser innerhalb der eingebrachten grobkörnigen Materialien möglich. 13 14 Wohnpark Hiltrop Wohnbaulandkonzept Erschließung Die erschließungstechnischen Maßnahmen können erst nach Erreichen des Standes nach § 33 BauGB (Planreife) bzw. nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 925 ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt werden. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über eine Ringstraße mit drei privaten Erschließungsstichen und Anbindung an die neue Dietrich-Benking-Straße. Die Ringstraße und die Entwässerungsanlagen werden durch die BoWE hergestellt. Alle Straßen innerhalb des Baugebietes werden bis zur kompletten Bebauung des Wohngebiets zunächst in Baustraßenqualität hergestellt. Der endgültige Ausbau der Straßen erfolgt nach Abschluss der privaten Baumaßnahmen. Erschließungsbeiträge werden von den künftigen Eigentümern nicht erhoben. Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation trägt der Erwerber. An der jeweiligen privaten Stichstraße wird ein Miteigentumsanteil erworben. Flächen für Natur und Landschaft Die vorhandenen Flächen für Natur und Landschaft im Norden und im Süden (Wall) des geplanten Wohngebietes gehen in die Unterhaltungsträgerschaft des Umwelt- und Grünflächenamtes der Stadt Bochum über. Diese Flächen liegen außerhalb der Erwerbsgrundstücke. Zur Durchführung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten ist entlang des südlichen Walls ein Unterhaltungsweg zwischen Wohnpark und Grünfläche geplant. Die Pflege obliegt nicht den Eigentümern der angrenzenden zukünftigen Grundstücke. Mit dem sog. „Wohnbaulandkonzept“ möchte die Stadt Bochum es durch besondere Fördermaßnahmen insbesondere Familien mit Kindern erleichtern, auch mit kleinerem Haushaltseinkommen ein Eigenheim bauen zu können. Im Rahmen des Wohnbaulandkonzepts verpflichten sich die planungsbegünstigten Eigentümer, Kaufverträge für mindestens 20 % der Grundstücke nur nach vorheriger Abstimmung und mit Zustimmung der Stadt Bochum und zu einem Kaufpreis, der mindestens 20 % unter dem Verkehrswert liegt, zu schließen. Zur Gruppe der Berechtigten nach dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Bochum zählen Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind (auch Alleinerziehende), deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des öffentlich geförderten Wohnungsbaus um maximal 40 % überschreitet. Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist ein Antrag bei der Stadt Bochum zu stellen. Es wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung erteilt, die sechs Monate gültig ist und eine Bewerbung auf die entsprechenden Grundstücksangebote zulässt. Ob Sie zur Gruppe der Berechtigten zählen, können Sie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungswesen im Amt für Soziales und Wohnen prüfen lassen. Weitere Informationen zum Wohnbaulandkonzept finden Sie unter: www.bochum.de/wohnbauland 15 16 Wohnpark Hiltrop Städtebaulicher Entwurf Mit dem Bebauungsplan Nr. 925 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue attraktive Grundstücke geschaffen, die u.a. den Zielen des Wohnbaulandkonzepts entsprechen und damit der Eigentumsförderung von Familien dienen. Das Baugebiet im Wohnpark Hiltrop soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, Grundstücke für 51 Einfamilienhäuser in aufgelockerter Bebauung zu schaffen. Das Konzept beinhaltet eine attraktive Mischung verschiedener Grundstücksgrößen von ca. 270 bis ca. 1.250 qm, aufgeteilt auf Baufelder für 43 freistehende Einfamilienhäuser und acht Doppelhaushälften. Die zulässige Bebauungsdichte der Grundstücke wird durch das Maß der baulichen Nutzung festgelegt. Üblich ist für ein allgemeines Wohngebiet, dass maximal 40% jedes Grundstücks überbaut werden dürfen – auf einem 500 qm großen Grundstück zum Beispiel dürften 200 qm überbaut werden – und die Wohnfläche bis zu 80% der Grundstücksfläche – im vorgenannten Beispiel eines 500 qm großen Grundstücks also 400 qm - betragen darf. Weiter sieht der aktuelle Stand der Planungen vor, dass Häuser mit Satteldach mit einem Vollgeschoss sowie einem ausgebauten Dachgeschoss errichtet werden dürfen, Häuser mit einem flachgeneigten Dach (Flachdach, Pultdach oder Zeltdach) hingegen mit zwei Vollgeschossen und einer maximalen Dachneigung von 15°. Ferner können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten 32 Häuser mit Keller und 19 Häuser ohne Unterkellerung gebaut werden. Das Bebauungskonzept erschließt das Wohngebiet über eine Anbindung an die neue Dietrich-Benking-Straße. Kauf eines Grundstücks für eine Doppelhaushälfte Besondere Berücksichtigung erfordert die Planung der als Doppelhaushälften zu errichtenden Häuser. Diese sollen jeweils gemeinsam mit ihrer anderen Hälfte deutlich als zusammengehörende Doppelhäuser erkennbar sein. Bei der Bewerbung auf ein Grundstück zur Errichtung einer Doppelhaushälfte ist zu beachten, dass der Bau beider Haushälften zeitlich und inhaltlich unter den Erwerbern abgestimmt werden muss. Anderenfalls könnten sich für die Käufer erhebliche bautechnische oder bauordnungsrechtliche Nachteile ergeben. Die Stadt Bochum hält Bewerber um ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte dazu an, ihr Vorhaben entsprechend verbindlich untereinander abzustimmen. Darüber, wie die Doppelhäuser außen aussehen sollen, können die Bauherren jeweils zweier zusammengehörender Doppelhaushälften im gegenseitigen Einvernehmen weitestgehend frei entscheiden. Die BoWE wird eine derartige Abstimmung gern begleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein und der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen. 17 -Straß Ferngasleitung Nr. 9/12, DN 500 Bach 710 Dietric h Ferngasleitung Nr. 9/12, DN 500 132 Wasserleitung DN 1000 12 14 12 10 Stromversorgungsleitung WESTNETZ le Rigo 7 3 4 5 8,5 11 4 5 2 ~ 50 7 ² ~ 530 m ~ 69 ~ 507 m² 39 38 37 m² m² 1 ~ 63 44 ~6 ~ 60 m² ~ 61 ² 15 m ² 25 m 6 ~4 ² 3m ~ 62 45 ² 6m ~ 93 12 ~ 12 ² 1m ² 91 m 49 48 47 46 4 12 43 271 42 41 40 34 40 248 4 11 12 36 ~ 64 2 m² 1 ~ 49 ~4 4 25 m² ² 92 m m² ² 4m ~ 59 31 6,5 27 1 10 7,5 ~ 435 ~ 500 m² ~ 462 m² ~ 400 m² m² 4 GFL 51 9 30 24 33 32 10 6, ² 29 28 3 4 m² 50 10 1m ~ 49 6 26 10 Ri ² 4 m² 35 ² 6 823 gole 7m ~ 53 2 ~ 591 12 12 m² 3 ~ 553 18 1m ~ 49 5 15 816 ~ 553 ² 9m ~ 48 16 4 ² 9m ~ 30 ² 1m ² ~ 27 9m ~ 30 ² 1m ~ 27 19 3 819 7 ~ 47 ² 9m ~ 51 1 ² 1m 20 ~ 49 ² 4m ~ 63 22 21 10 5 m² m² ~ 49 m² ² 91 m ~4 10 ~ 725 8 ~ ~ 50 ² m 492 m² ~5 23 m² 4 6 0 8 5 9 1 ~ 52 ~ ² m 552 4 11 9 ² 58 m 12 10 ² 7m ~ 93 13 281 817 19 Gasfernleitung L05001 3 131 Wohnpark Hiltrop -Benk ing 18 6 11 ~ 942 ~ 599 m² m² Zeichenerklärung IF sL3Lö I Gebäude die mit Keller gebaut werden können (32 Stk.) I 9 69/70 470 554 4 469 555 526 10 525 IF II S 100 II S[ m ] II S 0 II S 556 38 529 II S 461 451 HINWEIS: F IF 277 II S 445 278 272 273 Planänderungen bleiben vorbehalten II S 285 279 274 II S II S II S II S II S 47 90 g We 45 80 IF I II S 251 33 70 I F IF 557 II S 270 43 I 60 32 II S 35 50 34 271 Grundstücke gemäß Wohnbaulandkonzept 17 40 36 457 I F IF F I 17 a 30 II S 485 455 IF 462 30 2 G G IF II S 28 20 55 10 522 Stadtplanungs- und Bauordnungsamt die ohne Keller gebaut werden müssen (19 Stk.) 37 53 0 520 3 IS 521 484 II S II S 519 I MD 524 523 210 453 Gebäude 456 475 468 39 840 85 454 472 471 41 IF 5 841 IF F II S Städtebau und Mobilität Dietric h-Ben king- 20 G 710 Ferngasleitung Nr. 9/12, DN 500 132 Wohnpark Hiltrop 21 Gasfernleitung L05001 Wasserleitung DN 1000 12 11 14 131 3 13 12 281 11 23 10 9 Stromversorgungsleitung WESTNETZ 21 8 20 7 9 24 19 6 18 5 817 22 8 34 17 819 16 4 32 15 816 33 49 31 48 30 3 47 29 28 2 45 27 44 26 25 1 823 46 43 271 42 35 37 36 39 38 41 40 248 40 4 50 51 6 Gebäude die mit Keller gebaut werden können (32 Stk.) Gebäude die ohne Keller gebaut werden müssen (19 Stk.) IF 0 Satteldach 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 [ m ] Flachgeneigte Dächer Grundstücke: Gebäude mit Satteldach HINWEIS: Planänderungen bleiben vorbehalten sL3Lö I I F IF 472 471 Grundstücke: Gebäude mit flachgeneigten Dächern Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Städtebau und Mobilität 22 Wohnpark Hiltrop Auswahlverfahren und Verkauf Auswahlverfahren Da die Anzahl der Interessenten für ein Baugrundstück im Wohnpark Hiltrop die Anzahl der verfügbaren Grundstücke übersteigt und die verschiedenen Grundstücke zudem von den Interessenten unterschiedlich stark nachgefragt sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens erforderlich. Dieses dient dazu, die verfügbaren Baugrundstücke unter Berücksichtigung sowohl der Reihenfolge der Bewerbungseingänge, als auch unter persönlichen und sozialen Kriterien gerecht zu verteilen. Neben dem Ranglistenplatz (Datum der Ersterfassung in der Interessentenliste) werden dabei im Einzelnen auch die folgenden persönlichen und sozialen Kriterien mit berücksichtigt: • Alter der Bewerber • Anzahl und Alter der im Haushalt gemeldeten Kinder (bis 27 Jahre) • schwerbehindertes und/oder pflegebedürftiges Familienmitglied • aktuelle Wohnsituation der Antragsteller (Miete oder Eigentum) • Gründe für den Eigentumserwerb • Gewerbetreibender Die höchste Gewichtung kommt zunächst dem Ranglistenplatz zu. Die Durchführung eines Losverfahrens ist nicht vorgesehen, da die Grundstücksgrößen stark variieren und nicht zwingend auf die Bedürfnisse des jeweils gelosten Interessenten passen würden. Die vorgemerkten Interessenten wurden gebeten, drei Grundstückswünsche als Erst- bis Drittwunsch zu benennen. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen und ein Alternativgrundstück anzubieten. Sollte die Alternative nicht in Frage kommen, kann der jeweilige Interessent nur als „Nachrücker“ für seine Wunschgrundstücke vorgemerkt werden. Dies hat aber zur Konsequenz, dass Sie u.U. kein Grundstück reservieren bzw. kaufen können, sofern der Erstplatzierte nicht abspringt. Für jene Grundstücke, die für nach dem Wohnbaulandkonzept begünstigte Bewerber reserviert sind, findet das Auswahlverfahren unter den entsprechenden Bewerbern in gleicher Form statt. Verkauf Die Preisbildung für jedes Einzelgrundstück ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt, da individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie z. B. ein anteiliger Kaufpreis für einen Miteigentumsanteil an einer der privaten Stichstraßen. Die Preisspanne wird sich voraussichtlich auf zwischen 250 bis 260 EUR je Quadratmeter belaufen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt voll erschlossen, ein gesonderter Erschließungsbeitrag wird nicht erhoben. Für Grundstücke, die dem Wohnbaulandkonzept unterliegen, erfolgt ein Abschlag von 20 % auf den vorgenannten Kaufpreis. Eine konkrete Benennung der Einzelkaufpreise erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Reservierung der Grundstücke hat bereits begonnen und ist für die Interessenten kostenfrei. Der Verkauf steht in Abhängigkeit zur Beendigung des Bebauungsplanverfahrens und erfolgt voraussichtlich Ende 2016/Anfang 2017, wenn die Erschließungsstraßen in Baustraßenqualität fertiggestellt worden sind. Eine entsprechende Koordination des Bauablaufs ist erforderlich. Die Kosten der Vertragsdurchführung (Notarkosten, Gebühren, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten u. dergl.) trägt der Erwerber. 23 24 Wohnpark Hiltrop Ansprechpartner für Finanzierungsfragen Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Baumaßnahme „Wohnpark Hiltrop“ hatte die BoWE am Donnerstag, 25. Juni 2015 zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Projektstand eingeladen. An der Veranstaltung haben folgende Finanzierungsberater teilgenommen und stehen Ihnen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung: Sparkasse Bochum Birgit Kobus Kreditabteilung Privatkunden Dr.-Ruer-Platz 5 44787 Bochum Sabrina Schmidt Geschäftsstellenleiterin Hiltrop Im Hagenacker 32 44805 Bochum Telefon: +49 234 611-3453 E-Mail: [email protected] www.sparkasse-bochum.de Telefon: +49 234 611-4321 E-Mail: [email protected] www.sparkasse-bochum.de Voksbank Bochum Witten eG Michaela Jöres Immobilienfinanzierung Universitätsstr. 70 44789 Bochum Telefon: +49 234 3334-201 E-Mail: [email protected] www.vb-bochumwitten.de Hüttig & Rompf AG Björn Buthe Finanzierungsberater Westfalendamm 100 44141 Dortmund Telefon: +49 231 927788-14 Mobil: +49 173 6131417 E-Mail: [email protected] www.huettig-rompf.de Team Baufinanzierung GLS Bank Team Baufinanzierung Christstraße 9-11 44789 Bochum Telefon +49 234 5797-5300 E-Mail: [email protected] www.gls.de/baufianzierung Häufig gestellte Fragen Welche Vorgaben zur äußeren Gestaltung der Häuser gibt es? Zwar ist der endgültige Bebauungsplan für den Wohnpark Hiltrop noch in der Erarbeitung, Ziel dabei ist es jedoch, den zukünftigen Bauherren größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung ihrer Häuser zu belassen. Eine wesentliche Ausnahme besteht allerdings bei der Form und Gestaltung der Dächer. Um eine unstrukturierte Mischung von Dachformen zu vermeiden, wurden die Grundstücke gruppenweise zusammengefasst in Häuser mit Satteldächern und Häuser mit flachgeneigten Dächern (siehe unter Punkt 5: „Städtebaulicher Entwurf“) Können die Häuser auf ihrem jeweiligen Grundstück frei positioniert werden? Es ist beabsichtigt, im Bebauungsplan für jedes Grundstück ein sog. „Baufenster“ festzulegen, innerhalb dessen sich die geplante Bebauung befinden muss. Innerhalb dieser Baufenster können die Häuser jedoch weitgehend frei positioniert werden. Die im Plan dargestellten Vermaßungen dienen lediglich als Beispiele für Abstände und Hausgrößen, können bei Ihrer konkreten Planung aber variieren. Es gibt Bereiche, die bei der Bebauung zwingend freizuhalten sind, etwa um einen ausreichenden Abstand zu den Nachbargrundstücken zu gewährleisten oder mit Rücksicht auf die zu schaffenden Versickerungsanlagen für Regenwasser. 25 26 Wohnpark Hiltrop Wie groß die Baufenster genau ausfallen und wie sie zugeschnitten sein werden, steht allerdings erst fest, wenn der rechtskräftige Bebauungsplan für den Wohnpark Hiltrop vorliegt. Sind auch Doppelgaragen zulässig? Grundsätzlich ja, sofern die Grundstücksbreite es zulässt. Berücksichtigt werden müssen bei der Planung jedoch die geplanten Stellplätze und Grünanpflanzungen/Bäume im öffentlichen Straßenbereich sowie das zulässige Höchstmaß der überbaubaren Grundstücksfläche. Sind außer Garagen auch noch andere Nebenanlagen wie z. B. Gartenhäuser zulässig? In den Vorgartenbereichen sollen Nebenanlange, mit Ausnahme begrünter Mülltonnenstellplätze, nicht zugelassen werden. Nebenanlagen in anderen Grundstücksbereichen, wie zum Beispiel Gartenhäuser, sind denkbar, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dürften insbesondere – ebenso wie Garagen – auch außerhalb des Baufensters eines Grundstücks errichtet werden. Müssen die Häuser im Westteil des Wohnparks zwingend unterkellert werden? Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. In diesem Bereich auf Keller zu verzichten führt zu erheblichen Kosten für die Lieferung und den kontrollierten Einbau von Füllboden. (Siehe unter Punkt 3 „Zeit- und Maßnahmenplanung“ den Abschnitt „Baugrund“, dort zu den Höhenangaben.) Welche Art der Energieversorgung ist vorgesehen? Die Eigentümer sind in ihrer Wahl grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Stadtwerke Bochum werden – sofern eine ausreichende Anzahl Bauherren sich für Erdgas als Energieträger entscheidet – eine entsprechende Versorgung erstellen. Geothermie ist auf Grund der bestehenden Grundwassersituation auf der Fläche grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt ein Anschluss des Wohnparks an das Kabelnetz (Fernsehen, Telefon, Internet usw.)? Es wird eine ausreichende Anzahl Leerrohre für die medientechnische Versorgung bereitgestellt, die Wahl der Anbieter und der Abschluss der entsprechenden Verträge obliegen jeweils jedem Eigentümer für sich. Wie soll der Straßenverkehr im und um den Wohnpark geregelt werden? Die Zufahrt zum Wohnpark erfolgt über die neue Dietrich-Benking-Straße und kreuzt den vorhandenen Fuß- und Radweg der alten Dietrich-Benking-Straße. Zur Verhütung von Kollisionen soll dieser farbig hervorgehoben werden. Die Ringstichstraße innerhalb des Wohnparks soll voraussichtlich verkehrsberuhigt und mit einer entsprechenden Anzahl gekennzeichneter Parkflächen für Besucher angelegt werden. Einige Häuser werden auf Grund der örtlichen Gegebenheiten mittels privater Stichstraßen erschlossen. 27 28 Wohnpark Hiltrop Sind umwelttechnische Aspekte zu beachten? Als ehemaliges Betriebsgelände des Kalksandsteinwerkes wird das Grundstück vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum als Altstandort eingestuft. Auf Grund seiner früheren industriellen Nutzung erfolgt eine Eintragung in das Altlastenkataster. Werden für Gewerbetreibende festgelegte Grundstücke vorgehalten? Es ist geplant, für Gewerbetreibende ca. 10% der Fläche (= 5 Grundstücke) vorzuhalten. Eine genaue Zuordnung – wie beim Wohnbaulandkonzept – wird nicht erfolgen. Bei flächendeckenden Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurden punktuelle Belastungen in der Auffüllung festgestellt. Der Boden aus den insgesamt vier identifizierten Verunreinigungsbereichen wird vollständig ausgekoffert und entsorgt. Die verbleibende Bodensubstanz ist nicht gesundheitsgefährdend. Wird dem Erwerber im Rahmen des Kaufvertrages eine Bauverpflichtung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes auferlegt? Ja, die Kaufverträge werden entsprechende Bauverpflichtungen enthalten. Erfolgt die Entwässerung des Regenwassers als geschlossenes System oder als Art Bach? Da die Entwässerungssituation im Bereich der Dietrich-Benking-Straße bereits jetzt vollständig ausgelastet ist, wurde die BoWE von der Bauverwaltung Bochum aufgefordert, das auf dem Grundstück auffallende Niederschlagswasser vollständig zur Versickerung zu bringen. Eine Versickerung von Regenwasser kann in der Regel dann erfolgen, wenn der Boden eine ausreichende Durchlässigkeit für die aufzunehmende Wassermenge aufweist. Hierfür werden sowohl für das auf den privaten Grundstücken als auch für das auf den öffentlichen Straßen auffallende Regenwasser Sickerrigolen hergestellt. Eine Rigole ist ein in diesem Fall unterirdischer Pufferspeicher, um eingeleitetes Regenwasser aufzunehmen und zu versickern. Kann es im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens und der Baufertigstellung der Grundstücke zu Verzögerungen kommen? Verzögerungen können leider nie völlig ausgeschlossen werden. Das Bauleitplanverfahren ist ein schwieriger und oftmals langwieriger Prozess, mit zahlreichen Beteiligten seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, was jederzeit zu unvermeidlichen Verzögerungen führen kann. Beispielsweise hat die BoWE archäologische Grabungen durchführen lassen müssen, die inzwischen ohne Befund abgeschlossen worden sind. Dennoch kann es im Zuge der aktuellen Aufbereitung des Grundstücks zu unvorhersehbaren, z. B. witterungsbedingten Verzögerungen kommen. Im Interesse aller Beteiligten sind wir bemüht, den vorgestellten Zeitund Maßnahmenplan einzuhalten und umzusetzen. 29 Impressum Herausgeberin WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Die Geschäftsführung Viktoriastraße 10 44787 Bochum Kontakt Kerstin Kraemer T: +49 234 61063-224 E: [email protected] Alexandra Mix T: +49 234 61063-227 E: [email protected] I: www.bochum-wirtschaft.de
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