Wohnpark Hiltrop - Bochum Wirtschaftsentwicklung

Piktogramm
Wohnpark
Hiltrop
Informationsbroschüre
Inhaltsverzeichnis
1
2
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4
5
6
7
04
Wohnbaugrundstücke für private Bauherren
06Bebauungsplanverfahren
10
Zeit- und Maßnahmenplanung
15
Wohnbaulandkonzept (städtische Auflage)
16
Städtebaulicher Entwurf
22
Auswahlverfahren und Verkauf
25
Häufig gestellte Fragen
4
Wohnpark Hiltrop
Wohnbaugrundstücke
für private Bauherren
2012 hat die Bochum Wirtschaftsentwicklung (BoWE) das ca.
39.000 qm große Betriebsgrundstück des ehemaligen Kalksandsteinwerkes an der Dietrich-Benking-Straße in Bochum-Hiltrop
erworben, welches als Wohnbauland entwickelt wird. Abzüglich
der Straßen -, Erschließungs- und Grünflächen stehen ca. 28.000
qm zur Verfügung, die sich auf 51 Erwerbsgrundstücke in Größenordnungen zwischen ca. 270 qm und ca. 1.250 qm aufteilen.
Eine gute Infrastruktur zeichnet den ruhigen Wohnstandort am
grünen Stadtrand von Bochum aus. Mehrere Kindertagesstätten
und Schulen sind in der Umgebung vorhanden, ebenso fußläufige Einkaufsmöglichkeiten und etliche Sporteinrichtungen. Auf
dem ehemaligen Zechengelände Lothringen IV hat sich bereits
in fußläufiger Entfernung zu den Wohnbauflächen ein großer,
moderner Lebensmittelmarkt angesiedelt. Das Stadtteilzentrum
Bochum-Hiltrop mit allen üblichen Versorgungseinrichtungen
(Ärzte, Apotheken, Kirchen usw.) ist nur wenige hundert Meter
entfernt. Auf der Hiltroper Straße verkehren mehrere ÖPNV-Linien
und die Anschlussstellen an die Autobahnen A 40 und A 43 sind
nur wenige Autominuten entfernt.
Die Grundstücke werden fertig erschlossen, architekten- und bauträgerfrei an die privaten Bauherren verkauft. Das Bebauungskonzept für diese Fläche sieht eine Planung mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern sowie einigen Doppelhäusern vor.
Einige ausgewählte Grundstücke sind für einen Verkauf im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes vorgesehen. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter Punkt 4 „Wohnbaulandkonzept“.
Art und Umfang der Bebauung richten sich nach dem geltenden
Planungs- und Bauordnungsrecht. Planungsrechtliche Grundlage
wird der derzeit noch in Aufstellung befindliche Bebauungsplan
Nr. 925 – Wohnpark Hiltrop – der Stadt Bochum. Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Vorschriften zur baulichen Nutzung. Er bestimmt, wie und was an welcher Stelle gebaut werden
darf.
Ansprechpartnerin
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Die Reservierung der Grundstücke ist bereits erfolgt. Derzeit sind
alle Grundstücke reserviert. Es besteht aber noch die Möglichkeit,
sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Der eigentliche Verkauf der Grundstücke kann erfolgen, sobald der Bebauungsplan
rechtskräftig vorliegt.
Kerstin Kraemer
T +49 234 61063-224
F +49 234 61063-210
Ekerstin.kraemer@
bochum-wirtschaft.de
Alexandra Mix
T +49 234 61063-227
F +49 234 61063-210
Ealexandra.mix@
bochum-wirtschaft.de
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Wohnpark Hiltrop
Bebauungsplanverfahren
Grundlage für die Bebauung der Grundstücke ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Bauanträge können erst mit Erlangen seiner
Rechtskraft gestellt werden.
Das mehrstufige Verfahren zum Beschluss eines Bebauungsplans
für den Wohnpark Hiltrop wurde im Herbst 2013 eingeleitet und
soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 zum Abschluss kommen.
Kurzdarstellung des regulären Bebauungsplanverfahrens
Nr. 925 – Wohnpark Hiltrop –
Der Aufstellungsbeschluss steht im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens an erster Stelle und ist der Auftakt zur geordneten
städtebaulichen Entwicklung.
In einem zweiten Schritt wird ein Vorentwurf einschließlich einer
schriftlichen Begründung erarbeitet. Soweit die Planungsvorstellungen hinreichend konkretisiert sind, erfolgt die frühzeitige
Beteiligung der Bürger und Behörden.
Die aus der frühzeitigen Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse
fließen in die weiteren Planungsüberlegungen ein. Ebenso die
Ergebnisse der diversen Fachgutachten z. B. Immissionsschutz
(Lärm), Verkehr etc.
Aktuell erfolgt die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes
einschließlich einer Begründung zum Bebauungsplanentwurf.
Der abgestimmte Bebauungsplanentwurf wird sowohl in der
Bezirksvertretung Bochum-Nord als auch im Fachausschuss zur
Erörterung/Beratung und Beschluss der öffentlichen Auslegung
vorgelegt.
Nach der Beschlussfassung sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs einschließlich Begründung
sowie der Fachgutachten für die Dauer eines Monats.
Während dieser öffentlichen Auslegung können von den Bürgern
und Behörden erneut Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Die Anregungen werden gesammelt,
geprüft und einer Abwägung unterzogen. Diese Abwägung wird
dem Rat der Stadt Bochum zusammen mit dem Bebauungsplan
zur Entscheidung vorgelegt und grundsätzlich als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Bochum tritt der Bebauungsplan in Kraft.
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Wohnpark Hiltrop
Optional:
Die obige Schilderung ist eine Kurzdarstellung der wichtigsten Verfahrensschritte. Ist beispielsweise nach der öffentlichen Auslegung
eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich, so ist der
überarbeitete Entwurf erneut in den Gremien zu erörtern, zu beschließen und öffentlich auszulegen.
Die entsprechenden Informationen können Sie aus dem Amtsblatt
erhalten. Das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsblatt für die
Stadt Bochum. In ihm werden die amtlichen Bekanntmachungen und
Ausschreibungen veröffentlicht. Ein gedrucktes Exemplar des aktuellen Amtsblattes erhalten Sie in allen Bürgerbüros, im Technischen
Rathaus und im Büro für Bürgerbeteiligung.
Das Bauleitplanverfahren ist ein schwieriger und oftmals langwieriger Prozess, sind die Probleme weniger gewichtig und nicht so viele
Menschen von der Planung betroffen, dann kann auch alles zügiger
ablaufen.
Das Amtsblatt der Stadt Bochum erscheint wöchentlich und liegt
kostenlos in den Bürgerbüros und im Baubürgerbüro (Technisches
Rathaus) zur Einsicht / Mitnahme aus.
Gleichzeitig wird es im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt
bereitgestellt.
Aufstellungsbeschluss
Erarbeitung eines Plankonzeptes
Frühzeitige Beteiligung
durch öffentliche
Auslegung
Frühzeitige Beteiligung
der Behörden
Das Amtsblatt kann auch als Newsletter abonniert
werden, unter: www.bochum.de - Hauptmenü:
Newsletter / RSS
Sofern man sich dort einträgt, erhält man wöchentlich einen Link zum
aktuellen Amtsblatt.
Erarbeitung eines abgestimmten Planentwurfes
Auslegungsbeschluss
Beteiligung der
Öffentlichkeit durch
öffentliche Auslegung
Beteiligung
der Behörden
Entscheidung und Beschluss über
die Stellungnahmen (Abwägung)
Ansprechpartner
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Abt. Städtebau und Mobilität
- Bebauungsplanung Hans-Böckler-Str. 19
44777 Bochum
Satzungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung/
Rechtskraft des Bebauungsplanes
Ralf Gesien
T +49 234 910-2548
[email protected]
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Wohnpark Hiltrop
Zeit- und
Maßnahmenplanung
Sanierung, Baureifmachung und Erschließung der
Fläche Wohnpark Hiltrop mit den wesentlichen
Eckdaten, Stand Juni 2016
Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Leistungen der Stadtwerke Bochum ohne Verzögerungen in den Bauablauf integrieren
lassen.
Übersicht der einzelnen Maßnahmen
Ende
Da die Baumaßnahme über insgesamt zwei Winterperioden durchgeführt werden, können witterungsbedingten Verzögerungen nicht
ausgeschlossen werden.
Die archäologischen Untersuchungen sind bereits ohne vorgeschichtlichen Befund abgeschlossen worden. Es wurden lediglich einzelne
mittelalterliche Karrenspuren angetroffen.
Nr.
Maßnahme
Anfang
1. Archäologische Untersuchtungen
1.1
Ausschreibung und Vergabe
Mitte Juni 2015
Mitte August 2015
1.2
Durchführung
Ende August 2015
Mitte September 2015
2. Fäll- und Erdarbeiten
2.1
Ausschreibung und Vergabe
Anfang August 2015
Anfang Oktober 2015
2.2
Durchführung
Ende November 2015
August 2016
3. rechtsverbindlicher Bebauungsplan
3.1
Aufstellung (geschätzt)
September 2013
vsl. 2. Halbjahr 2016
4. Erschließungsvertrag
4.1
Aufstellung (geschätzt)
Ferner ist zu beachten, dass die Straßen zunächst in Baustraßenqualität hergestellt und erst nach Fertigstellung und Bezug aller
Wohneinheiten endausgebaut werden sollen.
Somit kann die endgültige Fertigstellung der Straßen zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht angegeben werden.
Baugrund
Die Geländeoberfläche des ehemaligen Kalksandsteinwerkes fiel, von
der im Westen gelegenen Dietrich-Benking-Straße nach Osten zu den
dort liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen hin, ursprünglich
um mehrere Meter ab.
Dezember 2016
Um ebene Betriebsflächen zu erhalten wurden im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte Auffüllungsmaterialien auf das Gelände
aufgebracht, um so eine nahezu waagerechte Oberfläche zu erhalten.
5. Straßen- und Kanalbau
5.1
Ausschreibung und Vergabe
Februar 2017
März 2017
5.2
Durchführung
März 2017
Juni 2017
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Wohnpark Hiltrop
Die vom Menschen aufgebrachten Auffüllungsmaterialien erreichen
im Westen (an der Dietrich-Benking-Straße) eine Schichtstärke von
nur wenigen Dezimetern, im äußersten östlichen Bereich (an der
Böschung zu den angrenzenden Ackerflächen) existieren dagegen
Auffüllungen in einer Schichtstärke von mehreren Metern (lokal ca.
fünf Meter).
Im Zuge der Untergrundaufbereitung und damit zur Vorbereitung der
Wohnbebauung war vorgesehen, eine möglichst restriktionsfreie Bebauung zu ermöglichen. Dies wäre beispielsweise durch das vollständige Ausräumen sämtlicher Auffüllungsmaterialien und den Ersatz
mit natürlichen, unbelasteten Materialien möglich gewesen. Eine
derartige „Totalentfernung“ der Auffüllungsmaterialien ist jedoch
wirtschaftlich nicht darstellbar. Vor diesem Hintergrund wurde das
Gelände in zwei Teilbereiche untergliedert.
Im Westteil werden die vom Menschen aufgebrachten Auffüllungen
vollständig entfernt und durch unbelasteten, natürlichen (gewachsenen) Boden ersetzt. Neben den beiden v.g. Merkmalen (natürlich und
unbelastet) muss dieses Material verdichtungsfähig und ausreichend
durchlässig für die Anlage von Versickerungsrigolen sein.
In diesen Bereichen kann eine Unterkellerung zugelassen werden, da
die Gründungsebenen dann nahezu vollständig innerhalb gewachsener Böden und/oder in natürlich aufgebrachten unbelasteten und
gleichzeitig verdichtungsfähigen, damit tragfähigen Böden liegen.
Im östlichen Teil, mit Auffüllungsschichtstärken von bis zu 5 m ist ein
komplettes Ausräumen der anthropogenen Auffüllung wirtschaftlich
nicht vertretbar. Hier werden Kontaminationsbereiche ausgehoben
und entsorgt. Die übrigen verbleibenden Auffüllungsmaterialien sind
praktisch unbelastet, jedoch nicht ausreichend tragfähig. Bei einer
normalen Unterkellerung würden unterhalb der Gründungsebene
bereichsweise noch mehr als 2 m nicht tragfähiges Auffüllungsmaterial verbleiben.
Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Aspekte und zur Schaffung
einer Ebene auf der eine Gründung realisiert werden kann, wird hier
Material bis zu einer Tiefe von +132,0 m NN (rd. 1,3 m unter heutiger
Geländeoberkante) ausgehoben. Das so entstandene Rohplanum,
das innerhalb der grobkörnigen Auffüllungsmaterialien liegt, wird mit
einer schweren Walze nachverdichtet. Anschließend wird aus dem
ausgehobenen Material unter Zugabe eines Kalk-/Zementgemisches
ein Teil des erforderlichen Gründungspolsters hergestellt. Anschließend wird das Material mit natürlichen und verdichtungsfähigeren
Materialien überdeckt, das die gleichen Qualitäten wie im Westteil
aufweist. Hier erfolgt ein verdichteter Einbau des Materials, so dass
auf einer Höhenkote von rd. +134,2 m NN eine Gründungsebene für
nicht unterkellerte Gebäude vorgegeben wird. Die restliche Andeckung von der Gründungsebene bis zur zukünftigen Nutzungsoberfläche erfolgt dann durch die jeweiligen Erwerber.
Diese Vorgehensweise ermöglicht eine wirtschaftlich akzeptable Umsetzung des Gesamtprojektes und liefert gleichzeitig – bei Nichtunterkellerung – eine Gründungsebene auf der die geplanten Wohnhäuser abgesetzt werden können.
Des Weiteren ist so eine Verlegung von Grundleitungen in durchweg
unbelasteten, natürlichen Böden und die Versickerung von Niederschlagswasser innerhalb der eingebrachten grobkörnigen Materialien
möglich.
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Wohnpark Hiltrop
Wohnbaulandkonzept
Erschließung
Die erschließungstechnischen Maßnahmen können erst nach Erreichen des Standes nach § 33 BauGB (Planreife) bzw. nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 925 ausgeschrieben, vergeben
und durchgeführt werden.
Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über eine Ringstraße
mit drei privaten Erschließungsstichen und Anbindung an die neue
Dietrich-Benking-Straße. Die Ringstraße und die Entwässerungsanlagen werden durch die BoWE hergestellt. Alle Straßen innerhalb des
Baugebietes werden bis zur kompletten Bebauung des Wohngebiets
zunächst in Baustraßenqualität hergestellt. Der endgültige Ausbau
der Straßen erfolgt nach Abschluss der privaten Baumaßnahmen.
Erschließungsbeiträge werden von den künftigen Eigentümern nicht
erhoben. Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation trägt der Erwerber. An der jeweiligen privaten Stichstraße wird
ein Miteigentumsanteil erworben.
Flächen für Natur und Landschaft
Die vorhandenen Flächen für Natur und Landschaft im Norden und
im Süden (Wall) des geplanten Wohngebietes gehen in die Unterhaltungsträgerschaft des Umwelt- und Grünflächenamtes der Stadt Bochum über. Diese Flächen liegen außerhalb der Erwerbsgrundstücke.
Zur Durchführung der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten ist entlang
des südlichen Walls ein Unterhaltungsweg zwischen Wohnpark und
Grünfläche geplant.
Die Pflege obliegt nicht den Eigentümern der angrenzenden zukünftigen Grundstücke.
Mit dem sog. „Wohnbaulandkonzept“ möchte die Stadt Bochum es
durch besondere Fördermaßnahmen insbesondere Familien mit
Kindern erleichtern, auch mit kleinerem Haushaltseinkommen ein
Eigenheim bauen zu können.
Im Rahmen des Wohnbaulandkonzepts verpflichten sich die planungsbegünstigten Eigentümer, Kaufverträge für mindestens 20 %
der Grundstücke nur nach vorheriger Abstimmung und mit Zustimmung der Stadt Bochum und zu einem Kaufpreis, der mindestens
20 % unter dem Verkehrswert liegt, zu schließen.
Zur Gruppe der Berechtigten nach dem Wohnbaulandkonzept der
Stadt Bochum zählen Lebensgemeinschaften mit mindestens einem
Kind (auch Alleinerziehende), deren Haushaltseinkommen die
Einkommensgrenze des öffentlich geförderten Wohnungsbaus um
maximal 40 % überschreitet.
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist ein Antrag bei der
Stadt Bochum zu stellen. Es wird bei Vorliegen der Voraussetzungen
eine Bescheinigung erteilt, die sechs Monate gültig ist und eine Bewerbung auf die entsprechenden Grundstücksangebote zulässt.
Ob Sie zur Gruppe der Berechtigten zählen, können Sie durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungswesen im
Amt für Soziales und Wohnen prüfen lassen.
Weitere Informationen zum Wohnbaulandkonzept
finden Sie unter: www.bochum.de/wohnbauland
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Wohnpark Hiltrop
Städtebaulicher
Entwurf
Mit dem Bebauungsplan Nr. 925 werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für neue attraktive Grundstücke geschaffen, die u.a.
den Zielen des Wohnbaulandkonzepts entsprechen und damit der
Eigentumsförderung von Familien dienen.
Das Baugebiet im Wohnpark Hiltrop soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der städtebauliche Entwurf
sieht vor, Grundstücke für 51 Einfamilienhäuser in aufgelockerter
Bebauung zu schaffen.
Das Konzept beinhaltet eine attraktive Mischung verschiedener
Grundstücksgrößen von ca. 270 bis ca. 1.250 qm, aufgeteilt auf Baufelder für 43 freistehende Einfamilienhäuser und acht Doppelhaushälften.
Die zulässige Bebauungsdichte der Grundstücke wird durch das Maß
der baulichen Nutzung festgelegt. Üblich ist für ein allgemeines
Wohngebiet, dass maximal 40% jedes Grundstücks überbaut werden
dürfen – auf einem 500 qm großen Grundstück zum Beispiel dürften 200 qm überbaut werden – und die Wohnfläche bis zu 80% der
Grundstücksfläche – im vorgenannten Beispiel eines 500 qm großen
Grundstücks also 400 qm - betragen darf.
Weiter sieht der aktuelle Stand der Planungen vor, dass Häuser mit
Satteldach mit einem Vollgeschoss sowie einem ausgebauten Dachgeschoss errichtet werden dürfen, Häuser mit einem flachgeneigten
Dach (Flachdach, Pultdach oder Zeltdach) hingegen mit zwei Vollgeschossen und einer maximalen Dachneigung von 15°.
Ferner können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten 32 Häuser mit
Keller und 19 Häuser ohne Unterkellerung gebaut werden.
Das Bebauungskonzept erschließt das Wohngebiet über eine Anbindung an die neue Dietrich-Benking-Straße.
Kauf eines Grundstücks für eine Doppelhaushälfte
Besondere Berücksichtigung erfordert die Planung der als Doppelhaushälften zu errichtenden Häuser. Diese sollen jeweils gemeinsam
mit ihrer anderen Hälfte deutlich als zusammengehörende Doppelhäuser erkennbar sein.
Bei der Bewerbung auf ein Grundstück zur Errichtung einer Doppelhaushälfte ist zu beachten, dass der Bau beider Haushälften zeitlich und inhaltlich unter den Erwerbern abgestimmt werden muss.
Anderenfalls könnten sich für die Käufer erhebliche bautechnische
oder bauordnungsrechtliche Nachteile ergeben. Die Stadt Bochum
hält Bewerber um ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte dazu an,
ihr Vorhaben entsprechend verbindlich untereinander abzustimmen.
Darüber, wie die Doppelhäuser außen aussehen sollen, können die
Bauherren jeweils zweier zusammengehörender Doppelhaushälften
im gegenseitigen Einvernehmen weitestgehend frei entscheiden. Die
BoWE wird eine derartige Abstimmung gern begleiten.
Das Bebauungsplanverfahren soll voraussichtlich in der zweiten
Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein und der Bebauungsplan
Rechtskraft erlangen.
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-Straß
Ferngasleitung Nr. 9/12, DN 500
Bach
710
Dietric
h
Ferngasleitung
Nr. 9/12, DN 500
132
Wasserleitung DN 1000
12
14
12
10
Stromversorgungsleitung
WESTNETZ
le
Rigo
7
3
4
5
8,5
11
4
5
2
~ 50
7
²
~ 530 m
~ 69
~ 507 m²
39
38
37
m²
m²
1
~ 63 44
~6
~ 60
m²
~ 61
²
15 m
²
25 m
6
~4
²
3m
~ 62 45
²
6m
~ 93
12
~ 12
²
1m
²
91 m
49
48
47
46
4
12
43
271
42
41
40
34
40
248
4
11
12
36
~ 64
2 m²
1
~ 49
~4
4
25
m²
²
92 m
m²
²
4m
~ 59
31
6,5
27
1
10
7,5
~ 435
~ 500 m²
~ 462 m²
~ 400
m²
m²
4
GFL
51
9
30
24
33
32
10
6,
²
29
28
3
4
m²
50
10
1m
~ 49
6
26
10
Ri
²
4
m²
35
²
6
823
gole
7m
~ 53
2
~ 591
12
12
m²
3
~ 553
18
1m
~ 49
5
15
816
~ 553
²
9m
~ 48 16
4
²
9m
~ 30
²
1m
²
~ 27
9m
~ 30
²
1m
~ 27
19
3
819
7
~ 47
²
9m
~ 51
1
²
1m
20
~ 49
²
4m
~ 63
22
21
10
5
m²
m²
~ 49
m²
²
91 m
~4
10
~ 725
8
~
~ 50
²
m
492
m²
~5
23
m²
4
6
0
8
5
9
1
~ 52
~
²
m
552
4
11
9
²
58 m
12
10
²
7m
~ 93
13
281
817
19
Gasfernleitung L05001
3
131
Wohnpark Hiltrop
-Benk
ing
18
6
11
~ 942
~ 599 m²
m²
Zeichenerklärung
IF
sL3Lö
I
Gebäude die mit Keller gebaut werden können
(32 Stk.)
I
9
69/70
470
554
4
469
555
526
10
525
IF
II S
100
II S[ m ]
II S
0
II S
556
38
529
II S
461
451
HINWEIS:
F
IF
277
II S
445
278
272
273
Planänderungen bleiben vorbehalten
II S
285
279
274
II S
II S
II S
II S
II S
47
90
g
We
45
80
IF
I
II S
251
33
70
I F
IF
557
II S
270
43
I
60
32
II S
35
50
34
271
Grundstücke gemäß Wohnbaulandkonzept
17
40
36
457
I F
IF
F
I
17 a
30
II S
485
455
IF
462
30
2
G
G
IF
II S
28
20
55
10
522
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
die ohne Keller gebaut werden müssen (19 Stk.)
37
53
0
520
3
IS
521
484
II S
II S
519
I MD
524
523
210
453
Gebäude
456
475
468
39
840
85
454
472
471
41
IF
5
841
IF
F
II S
Städtebau und Mobilität
Dietric
h-Ben
king-
20
G
710
Ferngasleitung
Nr. 9/12, DN 500
132
Wohnpark Hiltrop
21
Gasfernleitung L05001
Wasserleitung DN 1000
12
11
14
131
3
13
12
281
11
23
10
9
Stromversorgungsleitung
WESTNETZ
21
8
20
7
9
24
19
6
18
5
817
22
8
34
17
819
16
4
32
15
816
33
49
31
48
30
3
47
29
28
2
45
27
44
26
25
1
823
46
43
271
42
35
37
36
39
38
41
40
248
40
4
50
51
6
Gebäude die mit Keller gebaut werden können (32 Stk.)
Gebäude die ohne Keller gebaut werden müssen (19 Stk.)
IF
0
Satteldach
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100 [ m ]
Flachgeneigte Dächer
Grundstücke: Gebäude mit Satteldach
HINWEIS: Planänderungen bleiben vorbehalten
sL3Lö
I
I
F
IF
472
471
Grundstücke: Gebäude mit flachgeneigten Dächern
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Städtebau und Mobilität
22
Wohnpark Hiltrop
Auswahlverfahren
und Verkauf
Auswahlverfahren
Da die Anzahl der Interessenten für ein Baugrundstück im Wohnpark
Hiltrop die Anzahl der verfügbaren Grundstücke übersteigt und die
verschiedenen Grundstücke zudem von den Interessenten unterschiedlich stark nachgefragt sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens erforderlich.
Dieses dient dazu, die verfügbaren Baugrundstücke unter Berücksichtigung sowohl der Reihenfolge der Bewerbungseingänge, als auch
unter persönlichen und sozialen Kriterien gerecht zu verteilen.
Neben dem Ranglistenplatz (Datum der Ersterfassung in der Interessentenliste) werden dabei im Einzelnen auch die folgenden persönlichen und sozialen Kriterien mit berücksichtigt:
• Alter der Bewerber
• Anzahl und Alter der im Haushalt gemeldeten Kinder
(bis 27 Jahre)
• schwerbehindertes und/oder pflegebedürftiges Familienmitglied
• aktuelle Wohnsituation der Antragsteller (Miete oder Eigentum)
• Gründe für den Eigentumserwerb
• Gewerbetreibender
Die höchste Gewichtung kommt zunächst dem Ranglistenplatz zu.
Die Durchführung eines Losverfahrens ist nicht vorgesehen, da die
Grundstücksgrößen stark variieren und nicht zwingend auf die Bedürfnisse des jeweils gelosten Interessenten passen würden.
Die vorgemerkten Interessenten wurden gebeten, drei Grundstückswünsche als Erst- bis Drittwunsch zu benennen. Wir versuchen Ihre
Wünsche zu berücksichtigen und ein Alternativgrundstück anzubieten. Sollte die Alternative nicht in Frage kommen, kann der jeweilige Interessent nur als „Nachrücker“ für seine Wunschgrundstücke
vorgemerkt werden. Dies hat aber zur Konsequenz, dass Sie u.U. kein
Grundstück reservieren bzw. kaufen können, sofern der Erstplatzierte
nicht abspringt.
Für jene Grundstücke, die für nach dem Wohnbaulandkonzept begünstigte Bewerber reserviert sind, findet das Auswahlverfahren unter
den entsprechenden Bewerbern in gleicher Form statt.
Verkauf
Die Preisbildung für jedes Einzelgrundstück ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt, da individuelle Faktoren berücksichtigt
werden müssen, wie z. B. ein anteiliger Kaufpreis für einen Miteigentumsanteil an einer der privaten Stichstraßen. Die Preisspanne wird
sich voraussichtlich auf zwischen 250 bis 260 EUR je Quadratmeter
belaufen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt voll erschlossen, ein
gesonderter Erschließungsbeitrag wird nicht erhoben.
Für Grundstücke, die dem Wohnbaulandkonzept unterliegen, erfolgt
ein Abschlag von 20 % auf den vorgenannten Kaufpreis. Eine konkrete Benennung der Einzelkaufpreise erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt.
Die Reservierung der Grundstücke hat bereits begonnen und ist
für die Interessenten kostenfrei. Der Verkauf steht in Abhängigkeit
zur Beendigung des Bebauungsplanverfahrens und erfolgt voraussichtlich Ende 2016/Anfang 2017, wenn die Erschließungsstraßen in
Baustraßenqualität fertiggestellt worden sind. Eine entsprechende
Koordination des Bauablaufs ist erforderlich.
Die Kosten der Vertragsdurchführung (Notarkosten, Gebühren,
Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten u. dergl.)
trägt der Erwerber.
23
24
Wohnpark Hiltrop
Ansprechpartner für Finanzierungsfragen
Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Baumaßnahme „Wohnpark Hiltrop“ hatte
die BoWE am Donnerstag, 25. Juni 2015 zu einer Informationsveranstaltung über
den aktuellen Projektstand eingeladen. An der Veranstaltung haben folgende Finanzierungsberater teilgenommen und stehen Ihnen für Beratungsgespräche gerne zur
Verfügung:
Sparkasse Bochum
Birgit Kobus
Kreditabteilung Privatkunden
Dr.-Ruer-Platz 5
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Häufig gestellte
Fragen
Welche Vorgaben zur äußeren Gestaltung der Häuser gibt es?
Zwar ist der endgültige Bebauungsplan für den Wohnpark Hiltrop
noch in der Erarbeitung, Ziel dabei ist es jedoch, den zukünftigen
Bauherren größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung ihrer Häuser zu
belassen.
Eine wesentliche Ausnahme besteht allerdings bei der Form und
Gestaltung der Dächer. Um eine unstrukturierte Mischung von
Dachformen zu vermeiden, wurden die Grundstücke gruppenweise
zusammengefasst in Häuser mit Satteldächern und Häuser mit flachgeneigten Dächern (siehe unter Punkt 5: „Städtebaulicher Entwurf“)
Können die Häuser auf ihrem jeweiligen Grundstück frei positioniert werden?
Es ist beabsichtigt, im Bebauungsplan für jedes Grundstück ein sog.
„Baufenster“ festzulegen, innerhalb dessen sich die geplante Bebauung befinden muss. Innerhalb dieser Baufenster können die Häuser
jedoch weitgehend frei positioniert werden. Die im Plan dargestellten
Vermaßungen dienen lediglich als Beispiele für Abstände und Hausgrößen, können bei Ihrer konkreten Planung aber variieren.
Es gibt Bereiche, die bei der Bebauung zwingend freizuhalten sind,
etwa um einen ausreichenden Abstand zu den Nachbargrundstücken
zu gewährleisten oder mit Rücksicht auf die zu schaffenden Versickerungsanlagen für Regenwasser.
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Wohnpark Hiltrop
Wie groß die Baufenster genau ausfallen und wie sie zugeschnitten
sein werden, steht allerdings erst fest, wenn der rechtskräftige Bebauungsplan für den Wohnpark Hiltrop vorliegt.
Sind auch Doppelgaragen zulässig?
Grundsätzlich ja, sofern die Grundstücksbreite es zulässt. Berücksichtigt werden müssen bei der Planung jedoch die geplanten Stellplätze
und Grünanpflanzungen/Bäume im öffentlichen Straßenbereich sowie das zulässige Höchstmaß der überbaubaren Grundstücksfläche.
Sind außer Garagen auch noch andere Nebenanlagen wie z. B.
Gartenhäuser zulässig?
In den Vorgartenbereichen sollen Nebenanlange, mit Ausnahme
begrünter Mülltonnenstellplätze, nicht zugelassen werden.
Nebenanlagen in anderen Grundstücksbereichen, wie zum Beispiel
Gartenhäuser, sind denkbar, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen und dürften insbesondere – ebenso wie Garagen – auch
außerhalb des Baufensters eines Grundstücks errichtet werden.
Müssen die Häuser im Westteil des Wohnparks zwingend unterkellert werden?
Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. In
diesem Bereich auf Keller zu verzichten führt zu erheblichen Kosten für die Lieferung und den kontrollierten Einbau von Füllboden.
(Siehe unter Punkt 3 „Zeit- und Maßnahmenplanung“ den Abschnitt
„Baugrund“, dort zu den Höhenangaben.)
Welche Art der Energieversorgung ist vorgesehen?
Die Eigentümer sind in ihrer Wahl grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Die Stadtwerke Bochum werden – sofern eine ausreichende Anzahl
Bauherren sich für Erdgas als Energieträger entscheidet – eine entsprechende Versorgung erstellen.
Geothermie ist auf Grund der bestehenden Grundwassersituation auf
der Fläche grundsätzlich ausgeschlossen.
Erfolgt ein Anschluss des Wohnparks an das Kabelnetz (Fernsehen, Telefon, Internet usw.)?
Es wird eine ausreichende Anzahl Leerrohre für die medientechnische
Versorgung bereitgestellt, die Wahl der Anbieter und der Abschluss
der entsprechenden Verträge obliegen jeweils jedem Eigentümer für
sich.
Wie soll der Straßenverkehr im und um den Wohnpark geregelt
werden?
Die Zufahrt zum Wohnpark erfolgt über die neue Dietrich-Benking-Straße und kreuzt den vorhandenen Fuß- und Radweg der alten
Dietrich-Benking-Straße. Zur Verhütung von Kollisionen soll dieser
farbig hervorgehoben werden.
Die Ringstichstraße innerhalb des Wohnparks soll voraussichtlich
verkehrsberuhigt und mit einer entsprechenden Anzahl gekennzeichneter Parkflächen für Besucher angelegt werden.
Einige Häuser werden auf Grund der örtlichen Gegebenheiten mittels
privater Stichstraßen erschlossen.
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Wohnpark Hiltrop
Sind umwelttechnische Aspekte zu beachten?
Als ehemaliges Betriebsgelände des Kalksandsteinwerkes wird das
Grundstück vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum
als Altstandort eingestuft. Auf Grund seiner früheren industriellen
Nutzung erfolgt eine Eintragung in das Altlastenkataster.
Werden für Gewerbetreibende festgelegte Grundstücke vorgehalten?
Es ist geplant, für Gewerbetreibende ca. 10% der Fläche (= 5 Grundstücke) vorzuhalten. Eine genaue Zuordnung – wie beim Wohnbaulandkonzept – wird nicht erfolgen.
Bei flächendeckenden Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurden punktuelle Belastungen in der Auffüllung festgestellt. Der Boden
aus den insgesamt vier identifizierten Verunreinigungsbereichen wird
vollständig ausgekoffert und entsorgt. Die verbleibende Bodensubstanz ist nicht gesundheitsgefährdend.
Wird dem Erwerber im Rahmen des Kaufvertrages eine Bauverpflichtung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes auferlegt?
Ja, die Kaufverträge werden entsprechende Bauverpflichtungen
enthalten.
Erfolgt die Entwässerung des Regenwassers als geschlossenes
System oder als Art Bach?
Da die Entwässerungssituation im Bereich der Dietrich-Benking-Straße bereits jetzt vollständig ausgelastet ist, wurde die BoWE von der
Bauverwaltung Bochum aufgefordert, das auf dem Grundstück auffallende Niederschlagswasser vollständig zur Versickerung zu bringen.
Eine Versickerung von Regenwasser kann in der Regel dann erfolgen,
wenn der Boden eine ausreichende Durchlässigkeit für die aufzunehmende Wassermenge aufweist.
Hierfür werden sowohl für das auf den privaten Grundstücken als auch
für das auf den öffentlichen Straßen auffallende Regenwasser Sickerrigolen hergestellt. Eine Rigole ist ein in diesem Fall unterirdischer
Pufferspeicher, um eingeleitetes Regenwasser aufzunehmen und zu
versickern.
Kann es im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens
und der Baufertigstellung der Grundstücke zu Verzögerungen
kommen?
Verzögerungen können leider nie völlig ausgeschlossen werden. Das
Bauleitplanverfahren ist ein schwieriger und oftmals langwieriger
Prozess, mit zahlreichen Beteiligten seitens der Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit, was jederzeit zu unvermeidlichen
Verzögerungen führen kann.
Beispielsweise hat die BoWE archäologische Grabungen durchführen
lassen müssen, die inzwischen ohne Befund abgeschlossen worden sind. Dennoch kann es im Zuge der aktuellen Aufbereitung des
Grundstücks zu unvorhersehbaren, z. B. witterungsbedingten Verzögerungen kommen.
Im Interesse aller Beteiligten sind wir bemüht, den vorgestellten Zeitund Maßnahmenplan einzuhalten und umzusetzen.
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Impressum
Herausgeberin
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Die Geschäftsführung
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Kontakt
Kerstin Kraemer
T: +49 234 61063-224
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T: +49 234 61063-227
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