Antrag Beitragsminderung

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Ärztekammer des Saarlandes
- Versorgungswerk Postfach 10 02 62
66002 Saarbrücken
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Beitragsfestsetzung
Antragsteller
Name
Vorname
Geburtsdatum
Titel
Verwaltungsnummer
Straße
Postleitzahl
Ort
Hiermit beantrage ich ab
k e i n e Beitragsminderung (1.391,28 € mtl. Im Jahr 2016).
Minderung des Pflichtbeitrages nach den Richtlinien zu § 13 Abs. 5 der Satzung
Der Beitrag soll festgesetzt werden auf das nach den Richtlinien mögliche Minimum.
(= Einkünfte x Beitragssatz von 18,7 %). Die Einkünfte (Gewinn vor Steuer) aus selbständiger
Arbeit werden geschätzt auf
€ jährlich.
(Ohne Angabe wird vorläufig auf der Basis rd. von 35.000 € ein Beitrag in Höhe von 550 € veranlagt)
Durch die Beitragsminderung soll auch nach endgültiger Festsetzung der nachfolgende Betrag
nicht unterschritten werden:
€ monatlich.
Dieser Antrag soll gelten
bis auf Widerruf oder solange die Voraussetzungen der Richtlinien gegeben sind. Dazu werde ich dem Versorgungswerk rechtzeitig Veränderungen der Berechnungsgrundlagen mitteilen.
Minderung des Pflichtbeitrages im Rahmen der sog. Starthilfe ab Aufnahme Praxistätigkeit
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VW-0017
Der Beitrag soll festgesetzt werden auf den höchsten Angestelltenbeitrag nach § 12 Abs. 2 der
Satzung (im Jahr 2016 monatlich 1.159,40 €). Diese Minderung wird für die ersten 12 Monate der
Praxistätigkeit als sog. Starthilfe gewährt. Bei Beantragung einer Verlängerung erfolgt eine
Einkommensüberprüfung. Wird keine Verlängerung beantragt, erfolgt die Veranlagung zum ungeminderten Pflichtbeitrag nach § 12 Abs. 1 der Satzung.
16.08.2016
am
Die Beitragszahlung
soll angefordert werden von meinem Bankkonto
(bitte ein SEPA-Lastschriftmandat beifügen)
soll angefordert werden vom Honorarkonto bei der KVS / KZVS Nr.
werde ich selbst veranlassen.
Mir ist bekannt, dass geminderte Pflichtbeiträge endgültig festgesetzt werden durch Nachweis der Einkünfte
aus selbständiger Arbeit des Antragszeitraumes (Gewinn vor Steuer). Die zur Überprüfung erforderlichen
Nachweise werden umgehend durch Bestätigung des Steuerberaters oder Steuerbescheid erbracht. Der
Einkommensnachweis muss spätestens zum 31. Juli des übernächsten Jahres nach dem Kalenderjahr, für das
der Antrag auf Minderung der Beiträge gestellt wurde, vorgelegt werden. Weiterhin ist mir bekannt, dass
Ermäßigungen des Pflichtbeitrages den späteren Versorgungsanspruch verringern.
16.08.2016
Unterschrift
VW-0017
Ort, Datum
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