Faktoreistraße 4 Telefon +49 (0) 681 / 40 03 - 0 66111 Saarbrücken Telefax +49 (0) 681 / 40 03 - 3 30 www.aerztekammer-saarland.de Ärztekammer des Saarlandes - Versorgungswerk Postfach 10 02 62 66002 Saarbrücken [email protected] Beitragsfestsetzung Antragsteller Name Vorname Geburtsdatum Titel Verwaltungsnummer Straße Postleitzahl Ort Hiermit beantrage ich ab k e i n e Beitragsminderung (1.391,28 € mtl. Im Jahr 2016). Minderung des Pflichtbeitrages nach den Richtlinien zu § 13 Abs. 5 der Satzung Der Beitrag soll festgesetzt werden auf das nach den Richtlinien mögliche Minimum. (= Einkünfte x Beitragssatz von 18,7 %). Die Einkünfte (Gewinn vor Steuer) aus selbständiger Arbeit werden geschätzt auf € jährlich. (Ohne Angabe wird vorläufig auf der Basis rd. von 35.000 € ein Beitrag in Höhe von 550 € veranlagt) Durch die Beitragsminderung soll auch nach endgültiger Festsetzung der nachfolgende Betrag nicht unterschritten werden: € monatlich. Dieser Antrag soll gelten bis auf Widerruf oder solange die Voraussetzungen der Richtlinien gegeben sind. Dazu werde ich dem Versorgungswerk rechtzeitig Veränderungen der Berechnungsgrundlagen mitteilen. Minderung des Pflichtbeitrages im Rahmen der sog. Starthilfe ab Aufnahme Praxistätigkeit -1- VW-0017 Der Beitrag soll festgesetzt werden auf den höchsten Angestelltenbeitrag nach § 12 Abs. 2 der Satzung (im Jahr 2016 monatlich 1.159,40 €). Diese Minderung wird für die ersten 12 Monate der Praxistätigkeit als sog. Starthilfe gewährt. Bei Beantragung einer Verlängerung erfolgt eine Einkommensüberprüfung. Wird keine Verlängerung beantragt, erfolgt die Veranlagung zum ungeminderten Pflichtbeitrag nach § 12 Abs. 1 der Satzung. 16.08.2016 am Die Beitragszahlung soll angefordert werden von meinem Bankkonto (bitte ein SEPA-Lastschriftmandat beifügen) soll angefordert werden vom Honorarkonto bei der KVS / KZVS Nr. werde ich selbst veranlassen. Mir ist bekannt, dass geminderte Pflichtbeiträge endgültig festgesetzt werden durch Nachweis der Einkünfte aus selbständiger Arbeit des Antragszeitraumes (Gewinn vor Steuer). Die zur Überprüfung erforderlichen Nachweise werden umgehend durch Bestätigung des Steuerberaters oder Steuerbescheid erbracht. Der Einkommensnachweis muss spätestens zum 31. Juli des übernächsten Jahres nach dem Kalenderjahr, für das der Antrag auf Minderung der Beiträge gestellt wurde, vorgelegt werden. Weiterhin ist mir bekannt, dass Ermäßigungen des Pflichtbeitrages den späteren Versorgungsanspruch verringern. 16.08.2016 Unterschrift VW-0017 Ort, Datum -2-
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