Juli/August – 2016 Musikzentrum besteht Klangprobe mit

Perspektiven des
Bochumer
Wohnungsmarktes
Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat)
Eckart Kröck (Leiter Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt)
Inhalt
1.
2.
2.1
Ausgangssituation
Förderprogramme für den Wohnungsbau (Übersicht)
Wohnungsbestand
 Förderprogramme des Landes
 BestandsInvest
 Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge
 Förderprogramme der Stadt Bochum




2.2
Städt. Hof- und Fassadenprogramm in Stadtumbaugebieten
Passiver Lärmschutz
ALTBAUNEU
Bochumer Klimaschutz-Award
Wohnungsneubau
 Neubauförderung des Landes
 Flächenpotentiale/ Laufende Projekte
3.
Handlungskonzept Wohnen
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Seite 2
1. Ausgangssituation
31.07.2016
Seite 3
Wanderungsverluste im Nahbereich
zeigen Defizite im Wohnungsangebot auf!
Quelle: Stadt Bochum, Fachbereich Statistik und Stadtforschung, eigene Berechnung und Darstellung
In der Vergangenheit war der
Wohnungsmarkt Ruhr mit
Schrumpfungsbedingungen konfrontiert!
Trendwende in der Bochumer
Bevölkerungsentwicklung…
In der Rückschau war der
Wohnungsmarkt mit
Schrumpfungsbedingungen
konfrontiert!
2014 Gesamtsaldo erstmals
wieder positiv!
Marktlage zeigt für alle Segmente einen
kontinuierlichen Anspannungstrend !
Experteneinschätzung:
In vielen Marktsegmenten wird
weitere Anspannung erwartet!
angespannt
ausgewogen
entspannt 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in 2 - 5
Jahren
ETW oberes Segment
ETW normales Segment
EFH oberes Segment
EFH normales Segment
MW oberes Segment
MW normales Segment
Preisgebund. kleine WE
Preisgebund. große WE
9.500
9.000
8.500
Leerstände in Bochum gehen
deutlich zurück!
Dies gilt vermutlich vor allem
für Bestände der
Wohnungswirtschaft
8.000
7.500
7.000
30.06.2015
31.12.2015
31.03.2016
Moderates Mietpreisniveau –
einige „Nachbarn“ liegen noch deutlich niedriger
Der Wohnungsbestand in Bochum
ist „in die Jahre gekommen!“
2 von 3 Wohnungen sind
älter als 50 Jahre!
Neubautätigkeit steigt an, ist
jedoch im regionalen Vergleich
unterdurchschnittlich
Entwicklung des öffentlich geförderten
Wohnungsbestandes
35.000
30.000
Wohnungen
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
0
Geförderte
Wohnungsbestände
gehen deutlich zurück!
Trend wird sich –
allerdings abgeschwächt –
in Zukunft fortsetzen.
*) Ab 2015 wird der Sozialwohnungsbestand dargestellt, der sich durch Bindungswegfall der zum
180
31.12.2014 in der Nachwirkungsfrist befindlichen Wohnungen künftig ergeben wird!
160
140
120
100
80
Bautätigkeit im öffentlich
geförderten Segment kann
Rückgang nicht annähernd
kompensieren!
60
40
20
0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Mietwohnungen
Eigentumsmaßnahmen
Besondere Bedeutung der
Bestandspflege

200000

180000
160000
140000

120000
100000

80000
60000
40000
Wohnungsangebot setzt sich
aus bereits vorhandenem
Wohnungsbestand und
Neubau zusammen
Auf 1.000
Bestandswohnungen werden
in Bochum jährlich nur etwa 2
Wohnungen neu gebaut
Man bräuchte über 400 Jahre,
wollte man die Wohnungen
komplett „neu bauen“
Insofern erfordern
Qualitätsverbesserungen des
Wohnungsangebotes
Maßnahmen im vorhandenen
Wohnungsbestand!
20000
0
Wohnungsbestand
Neubau
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Vermietung und Wohneigentum
Private
Wohnungsvermieter
prägen die
Marktsituation!
selbstgenutztes
Wohneigentum
Vermietung durch
Wohnungsunternehmen,
-genossenschaften, u.ä.
25%
25%
Vermietung durch
Privat
50%
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2. Förderprogramme für den
Wohnungsbau (Übersicht)
 Bund
 staatliche Förderung (z.B. Wohn-Riester)
 KfW-Programme
 Land
 Wohnungsneubau
 Wohnungsbestand (z.B. BestandsInvest)
 Kommune
 Hof- und Fassadenprogramm
Ansprechpartner
ist die
Stadt Bochum
 Passiver Lärmschutz
 Sonstiges (ALTBAUNEU, Bochumer Klimaschutz-Award)
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Förderprogramme des Bundes
FörderProgramme
Staatliche Förderung
KfW-Programme
Wohnungsbau-Prämie
Wohneigentumsprogramm
Arbeitnehmersparzulage
Altergerecht Umbauen
Vermögenswirksame Leistungen
Energieeffizient Sanieren
Wohn-Riester
Energieeffizient Bauen
Prämien/ Zulagen
Darlehen
Bau/ Kauf von selbstgenutztem
Wohneigentum
Bau/ Erwerb von selbst genutztem
Wohneigentum
Ablösung von Kreditmitteln
(Entschuldung)
Einbruchschutz
Altergerechter Umbau
Fensteraustausch
(Auswahl wichtiger Bausteine)
Wie wird unterstützt
Was wird gefördert/ unterstützt
Heizungserneuerung
Wärmedämmung
(Beispiele; nicht abschließend)
Lüftungseinbau
Energie-Effizienzhäuser
(Sanierung, Bau, Erwerb)
Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer
Energien
(Solarthermik, Biomasse, Wärmepumpen)
AnsprechPartner
Finanzdienstleister/ Kreditinstitut (Hausbank/ Sparkasse);
Steuerberater
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2.1 Wohnungsbestand
Förderprogramme des Landes
 BestandsInvest
 Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge
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Landesförderung (RL BestandsInvest)
 Abbau von Barrieren
 Wohnumfeld attraktiver und altersgerecht
umgestalten
 Sicherheit im und am Gebäude verbessern
 Denkmalgerechte Sanierung von selbst genutzen
Wohngebäuden
 energetische Sanierungsmaßnahmen
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Abbau von Barrieren
Förderfähige Baumaßnahmen (Beispiele)

Umgestaltung, Grundrissveränderungen und
Ausstattungsverbesserung

barrierefreier Balkon/Terrasse (Umbau oder Anbau)

Einbau einer Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch
und zur Verbesserung der Sicherheit am Gebäude

Erstmaliger Einbau/Ausbau eines Aufzuges

Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen und Freiflächen
des Grundstücks
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Abbau von Barrieren
Höhe der Förderung

Bis 25.000 Euro pro Wohnung

Die Förderung erfolgt ohne Entstehung von Sozial- oder
Mietpreisbindungen = bindungsfreies Förderangebot !!!
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Verbesserung der Energieeffizienz
Förderfähige Baumaßnahmen (Beispiele)

Dämmung der Außenwände

Dämmung der Kellerdecke

Dämmung des Daches

Austausch der Fenster, Fenstertüren, Dachfenster,
Außentüren

Verbesserung und erstmaliger Einbau von Heizungs- und
Warmwasseranlagen – auch unter Einsatz erneuerbarer
Energien

Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur
Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude
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Verbesserung der Energieeffizienz
Höhe der Förderung

Bis 40.000 Euro pro Wohnung
Mietpreisbindung nach Modernisierung

Ausnahme: in Stadtumbaugebieten entsteht durch die
Förderung keine neue Belegungsbindung; freie Entscheidung
bei Mieterwahl und Vertragsgestaltung
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Verbesserung der Energieeffizienz
Förderbeispiel Energetische Sanierung incl. Barriereabbau:
Mehrfamilienhaus Bj. 1964, 12 WE, 780qm WF,
geplante förderfähige Maßnahmen:
►
Anbau barrierefreier Balkone (Förderbaustein 1)
►
Barrierefreier Umbau der Bäder
►
Einbau neuer Fenster/Fenstertüren/Haustür nach ENEV
►
Wärmedämmung der Außenfassade/Kellerdecke nach ENEV
►
Einbau einer neuen Brennwertheizung
Gesamtkosten:
(Förderbaustein 1)
(Förderbaustein 5)
(Förderbaustein 5)
390.000 EUR, davon förderfähig 360.000 EUR
(= 30.000 EUR/Wohneinheit; Höchstgrenze 65.000 EUR)
Förderdarlehen: 288.000 EUR (80 % der förderfähigen Kosten; 20 % Eigenleistung)
Tilgungsnachlass: 57.600 EUR (20 % des Förderdarlehens)
Zins und Tilgung: 0,5 % Zins (+ 0,5 % VKB); 2 % Tilgung
werden von Anfang an nur von 80 % des Förderdarlehens berechnet
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2.1 Wohnungsbestand
Förderprogramme des Landes
 BestandsInvest
 Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge
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Seite 22
Soziale Wohnraumförderung im Wohnungsbestand nach der
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RL Flü
Förderfähige Maßnahmen:
►
Geringinvestive Herrichtung und Anpassung bestehender
Gebäude zu Wohnzwecken von Flüchtlingen. Entstehen
müssen mit der Förderung abgeschlossene Mietwohnungen.
►
Die Baukosten belaufen sich auf nicht mehr als 650,00/qm
Wohnfläche.
►
Der entstehende Wohnraum muss hinsichtlich Lage,
Ausstattung und Gebrauchswert zur Wohnraumversorgung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern geeignet sein.
Art und Umfang der Förderung:
►
Darlehensförderung in Höhe der entstehenden Kosten; max.
650,00 EUR/qm Wohnfläche
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Soziale Wohnraumförderung im Wohnungsbestand nach der
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RL Flü
Förderkonditionen
►
0,0 % Zins während der Belegungsbindung für Flüchtlinge;
danach marktüblich
►
0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (VBK) laufend
►
4,0 % Tilgung
►
Belegungsbindung für Flüchtlinge 10 Jahre
Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % des Darlehens
►
= Zuschuss
Der Wohnraum unterliegt in den 10 Jahren der Bindung für
Flüchtlinge einer Mietpreisbindung auf 5,25 EUR/qm (mit jährlicher
Anpassungsmöglichkeit um 1,5 %)
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Seite 24
2.1 Wohnungsbestand
Förderprogramme der Stadt Bochum
 Hof- und Fassadenprogramm
 Passiver Lärmschutz
 ALTBAUNEU
 Bochumer Klimaschutz-Award
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Seite 25
Das städtische Hof- und Fassadenprogramm in
Stadtumbaugebieten
Aus Städtebauförderungsmitteln der Förderprogramme „Soziale Stadt“ oder
„Stadtumbau West“ zahlt die Stadt Bochum Zuschüsse für
►
die Neugestaltung von Fassaden und Außenanlagen.
Das Nähere regelt die
► Richtlinie der Stadt Bochum zur Förderung der
Neugestaltung von Außenanlagen und von Fassaden
in Stadtumbaugebieten
(Außenanlagen- und Fassadenrichtlinie)
vom18.12.2007in der Fassung vom 11.05.2012
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Seite 26
Das städtische Hof- und Fassadenprogramm in
Stadtumbaugebieten
Gefördert werden:
►
bei der Neugestaltung von Fassaden
► Reinigung, Reparatur von Putzrissen, Ersatz von losem Außenputz und Anstrich
► Rückbau von Fassadenverkleidungen
► Wiederherstellung der ursprünglichen Fenster- und Putzgliederung
►
bei der Neugestaltung von Außenanlagen
► Maßnahmen, die allen Hausbewohnern, nicht nur den Eigentümern, zugänglich sind:
►
zur Schaffung wohnungsnaher Freiräume für MieterInnen
►
zur Verbesserung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität und
►
zur Verbesserung der stadtökologischen Situation
Dies können z. B. sein:
►
als vorbereitende Maßnahmen
►
entrümpeln und entsiegeln von Hofflächen
►
Abbruch von Nebengebäuden oder Mauern
►
als gestalterische Maßnahmen
►
Aufbereitung des Bodens
►
gärtnerische Gestaltung, Anlage von Hochbeeten, Teichen,
Aufenthalts- und Spielflächen
►
Anbringung von Sitzgelegenheiten und Spielgeräten
►
Anbringung Begrünung von Dächern und Hausflächen
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Seite 27
Das städtische Hof- und Fassadenprogramm in
Stadtumbaugebieten
Art und Höhe der Förderung

Gewährung eines Zuschusses zu den als förderfähig
anerkannten Kosten

Der Zuschuss beträgt brutto 50 % der förderfähigen Kosten;
maximal 30 EUR je qm gestalteter Fläche

Der Bruttozuschussbetrag verringert sich um 20 %
(Eigenanteil der Stadt Bochum; wird durch eine
zweckgebundene Spende der Zuwendungsempfänger aufgebracht)
Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung des
eingereichten Kosten-/Verwendungsnachweises
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Seite 28
2.1 Wohnungsbestand
Förderprogramme der Stadt Bochum
 Hof- und Fassadenprogramm
 Passiver Lärmschutz
 ALTBAUNEU
 Bochumer Klimaschutz-Award
31.07.2016
Seite 29
Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in
Bochum
Aus Mitteln des Bundes im Rahmen
des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und kommunalen Mitteln
zahlt die Stadt Bochum Zuschüsse für
►
den Einbau von
Schallschutzfenstern und
–fenstertüren sowie Schalldämmung von Rolladenkästen.
Das Programm läuft in der Zeit vom
01. 05. 2016 bis 31. 12. 2018
31.07.2016
Seite 30
Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in
Bochum
Fördervoraussetzungen:
►
Außenlärmpegel von mehr als Lden 70 dB(A) und Lnight 60 dB(A)
(soweit noch Mittel verfügbar ab 01. 07. eines Jahres auch
bei Außenlärmpegeln von mehr als 65 Lden dB(A) und Lnight 55
dB(A))
(s. Lärmkarten der Stadt Bochum)
►
Fenster von Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer
(zum dauerhaften Aufenthalt zu Wohnzwecken genutzte Räume)
►
Der Lärm muss von Straßen im kommunaler Baulast ausgehen.
►
Der Einbau führt zu einer Minderung von mind. 2 dB(A).
►
Mindestanforderungen an das Schalldämmmaß der
einzubauenden Bauteile müssen eingehalten werden.
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Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in
Bochum
Art und Höhe der Förderung:
►
Zuschussförderung, deren Höhe wie folgt berechnet wird:
förderfähige Gesamtkosten x 100
= Förderbetrag
125
In der Regel entspricht dies 80 % der Investitionskosten.
Eine Kumulation mit KfW-Programmen ist ausgeschlossen. Die Maßnahmen
sind durch einen Fachbetrieb auszuführen.
►
Berechnungsbeispiel:
Gesamtkosten 2.000 EUR
2.000 Euro x 100
= 1.600 EUR Förderbetrag
125
►
Die Höchstfördersumme je Wohneinheit beträgt 3.000,- €.
Je Eigentümer / Eigentümerin / Eigentümergemeinschaft ist der maximale
Förderbetrag auf 20.000,- € je Kalenderjahr begrenzt.
31.07.2016
Seite 32
2.1 Wohnungsbestand
Förderprogramme der Stadt Bochum
 Hof- und Fassadenprogramm
 Passiver Lärmschutz
 ALTBAUNEU
 Bochumer Klimaschutz-Award
31.07.2016
Seite 33
Das Projekt ALTBAUNEU
 Initiative von Kommunen und Kreisen in NRW zur
Förderung der energetischen Altbausanierung
 Unterstützung von Bürgern und Gebäudeeigentümern
bei der sinnvollen Umsetzung von energetischen
Modernisierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden
 koordiniert von der EnergieAgentur.NRW
 unterstützt durch das nordrhein-westfälische
Klimaschutzministerium
 begleitet von der Verbraucherzentrale NRW und dem
Handwerk in NRW
Ziele

Erschließung der energetischen Modernisierungspotenziale im
Wohngebäudebestand in NRW mit Hilfe von Maßnahmen zur
Information, Motivation, Beratung und Begleitung von
Wohngebäudeeigentümern

landesweiter Know-how-Transfer zwischen den Projektpartnern und
regionalen Initiativen / Netzwerken zur energetischen
Gebäudesanierung sicherstellen

Arbeits- und Kostenaufwand für einzelne Projektpartner durch
Entwicklung / Bereitstellung übertragbarer Instrumente für die
regionale Projektumsetzung reduzieren

Nutzung vorhandener Erfahrungen / Materialien, um mit geringen
Personal- und Sachkosten große Wirkung zu erzielen

auf lokale Besonderheiten reagieren und individuell zugeschnittene
Dienstleistungsangebote bereitstellen
Umsetzung
 kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen den
Projektteilnehmern
 gemeinsame Entwicklung aller wesentlichen
Elemente des Projekts, die dann lokal umgesetzt
werden (können)
 Nutzung der vorhandenen Materialien
 individuelle Auswahl und Nutzung von
themenspezifischen Vertiefungsbausteinen
 gemeinsame Entwicklung von neuen
Vertiefungsbausteinen
Öffentlichkeitsarbeit






Internetportal zur Ansprache
der Bürger unter
www.alt-bau-neu.de
Flyer, Broschüren,
Fachinformationen, Poster
Messestände, Beachflags und
Roll-Ups
Öffentlichkeitsmaterialien zur
energetischen
Gebäudesanierung
themenbezogene Giveaways
Presseinformationen (landesweit
und individuell einsetzbar)
Haus-zu-Haus-Beratung
Ziele und Vorgehen
 Ziele: Information und Sensibilisierung von
Hauseigentümern zu Themen der Energieeffizienz
und der Energieeinsparung
 Zielgruppe: Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern in ausgewählten Wohngebieten
 Vorgehen: Energieberater gehen aktiv auf
Hausbesitzer zu festgelegter Zeitraum der
Kampagne Angebot von kostenlosen Beratungen
Haus-zu-Haus-Beratung
in Bochum Wattenscheid vom 14.03. bis 11.04.2016
Bochum erhält Auszeichnung für
10 Jahre Beratung zur
energetischen Sanierung
 Staatssekretär Peter Knitsch
überreichte der Stadt
Bochum im September 2015
eine Auszeichnung für ihr
zehnjähriges Engagement
im landesweiten Netzwerk
„ALTBAUNEU“.
Ansprechpartner:
Michael Lambertz
Tel.: 0234 / 97473733
E-Mail: [email protected]
Frank Frisch
Tel.: 0234 / 910-1413
E-Mail: [email protected]
2.1 Wohnungsbestand
Förderprogramme der Stadt Bochum
 Hof- und Fassadenprogramm
 Passiver Lärmschutz
 ALTBAUNEU
 Bochumer Klimaschutz-Award
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Bochumer Klimaschutz-Award
 Auszeichnung bewertet Maßnahmen zur
Einsparung von Energie und damit zur CO2Einsparung in folgenden Kategorien:
-
Wärmedämmung
Nutzung umweltschonender Technologien
Innovative Heiztechniken
Niedriger Strom- und Heizenergieverbrauch
31.07.2016
Seite 42
Bochumer Klimaschutz-Award
Auszeichnung mit dem Klimaschutz-Award
in Gold oder Silber
(je nach erreichter Punktzahl)
durch Plakette mit
individueller Hausnummer
Geldpreis in Höhe von 500 bzw. 1.000 Euro
31.07.2016
Seite 43
Bochumer Klimaschutz-Award
Impressionen von Auszeichnungsveranstaltungen:
31.07.2016
Seite 44
2.2 Wohnungsneubau
• Neubauförderung des Landes
• Flächenpotenziale/ Laufende Projekte
Preisgünstiger Wohnraum in Bochum?

Etwa die Hälfte der Bochumer Bevölkerung erfüllt die Voraussetzungen
für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung !
Bruttoeinkommen (Arbeiter/ Angestellte)
 1-Personenhaushalt
 2-Personenhaushalt
 3-Personenhaushalt
 4-Personenhaushalt

28.924 Euro
40.712 Euro
43.378 Euro
52.106 Euro
Unterschiedliche Nachfragegruppen: Familien, Seniorinnen und Senioren,
Studierende, Flüchtlinge, Alleinerziehende, u.v.m.
10 Mio. EUR Fördermittel für Bochum
Eine Erhöhung des Budgets ist denkbar!
Bei Großprojekten kann ein individueller Förderzuschnitt in
Abstimmung mit dem Ministerium vereinbart werden.
Förderprogramm 2016 :
Anhebung der Grunddarlehen auf 1.605 EUR je qm Wohnfläche
Tilgungsnachlässe:
 15 % auf das Grunddarlehen
 50 % auf Zusatzdarlehen (z. B. für Aufzüge, kleine
Wohnungen, Standortaufbereitung)
 Die Tilgungsnachlässe können zur Hälfte als Eigenkapital
angerechnet werden
10 Mio. EUR Fördermittel für Bochum
 Verzicht auf Höhenbegrenzung von 4 Vollgeschossen
an städtebaulich integrierten Standorten
 Zinssatz
0,0 % für die ersten 10 Jahre,
0,5 % vom 11. Jahr bis zum Ende der Zweckbindung
 Tilgung wahlweise 1 oder 2 %
 Mietpreisbindung auf mtl. 5,25 EUR / qm
(bei jährl. Erhöhung um 1,5 % = 6,75 EUR / qm im 20ten Jahr)
2.2 Wohnungsneubau
• Neubauförderung des Landes
• Flächenpotenziale/ Laufende Projekte
Flächenpotenziale
Stadt erfasst und
bewertet
Flächenpotenziale:
rd. 103 ha
Wohnbauflächen
im RFNP mit
unterschiedlicher
Körnigkeit
Für rd. 4.500
Wohneinheiten
Das sind rd. 0,89 %
der Bochumer
Gesamtfläche
Zuzüglich rd. 31 ha
Baulückenpotenziale
Quelle: Stadt Bochum, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Laufende Projekte
(Mobilisierungsprogramm)
Grundbesitz
Stadt Bochum
Privat
Quelle: Stadt Bochum, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Rund 1.000 Wohnungen
im Bochumer „Ostpark“
Ostpark – Neues Wohnen | Drei Quartiere
Quartier Feldmark
Bestgebotsverfahren
Quartier Havkenscheider Höhe
Fläche für die Ausschreibung
3. Handlungskonzept Wohnen
Zentrale Fragen
Welche Zielgruppen, Segmente und Wohnlagen
sind bei wohnbaulichen Entwicklungen
in Bestand und Neubau
künftig zu fokussieren?
Handlungskonzept Wohnen
Grundlagen
Austauschplattform:
Runder Tisch der
Bochumer Wohnungsmarktakteure
Wohnungsmarktberichte und
-barometer
Datenbasis:
Laufende
Wohnungsmarktbeobachtung
Leitlinien und
Handlungsempfehlungen
(Pestel 2006)
Im Planungsverfahren befindliche
Wohnbauflächen
Auf dieser Basis hat die Verwaltung bereits damit begonnen, die vorhandenen
statistischen Daten aufzubereiten und in einer Analyse zusammenzuführen.
Handlungskonzept Wohnen
Ziele
Aufbau
Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Wohnungsneubau
forcieren
FördermittelAkquise
vereinfachen
Effizienten
Ressourceneinsatz
sicherstellen
Bestandsentwicklung
unterstützen
Zukünftige Entwicklung der
Wohnraumnachfrage
Zielorientiertes
und
nachhaltiges
Vorgehen
Ziele und Leitlinien der Bochumer
Wohnungspolitik
Handlungsprogramm
Umsetzung und Fortschreibung
Handlungskonzept Wohnen
Handlungsfelder
- Verlässlichkeit und Sicherheit
Neubauvorhaben
Bestandsmaßnahmen
Quartiersentwicklung
- Kommunikation und Beteiligung
- Koordinationsstelle Wohnen
- Rahmenablaufplan Wohnen
- Flächen-Mobilisierungsprogramm
- Baulückenkataster
Profilierung des Wohnstandortes Bochum
- Erschließung neuer Fördertöpfe
Strategische Steuerung
- Verwaltungshandeln
- ISEK-Gebiete
- …
Verwaltungshandeln ändern
 Integration der Wohnungsbauförderung in die
Planungsadministration zur Bündelung der räumlichen
Stadtentwicklung: Flächen und Projekte sowie
Stadterneuerung und Wohnungsbaubeförderung
 Konzentrierte Beratung von Investoren bei der
Entwicklung und Umsetzung von
Wohnungsbauprojekten
 Zentrale Ansprechpersonen für
Investoren - als Lotsen innerhalb
der Stadtverwaltung
 Stärkung der Beratungskompetenz
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!