Perspektiven des Bochumer Wohnungsmarktes Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat) Eckart Kröck (Leiter Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt) Inhalt 1. 2. 2.1 Ausgangssituation Förderprogramme für den Wohnungsbau (Übersicht) Wohnungsbestand Förderprogramme des Landes BestandsInvest Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge Förderprogramme der Stadt Bochum 2.2 Städt. Hof- und Fassadenprogramm in Stadtumbaugebieten Passiver Lärmschutz ALTBAUNEU Bochumer Klimaschutz-Award Wohnungsneubau Neubauförderung des Landes Flächenpotentiale/ Laufende Projekte 3. Handlungskonzept Wohnen 31.07.2016 Seite 2 1. Ausgangssituation 31.07.2016 Seite 3 Wanderungsverluste im Nahbereich zeigen Defizite im Wohnungsangebot auf! Quelle: Stadt Bochum, Fachbereich Statistik und Stadtforschung, eigene Berechnung und Darstellung In der Vergangenheit war der Wohnungsmarkt Ruhr mit Schrumpfungsbedingungen konfrontiert! Trendwende in der Bochumer Bevölkerungsentwicklung… In der Rückschau war der Wohnungsmarkt mit Schrumpfungsbedingungen konfrontiert! 2014 Gesamtsaldo erstmals wieder positiv! Marktlage zeigt für alle Segmente einen kontinuierlichen Anspannungstrend ! Experteneinschätzung: In vielen Marktsegmenten wird weitere Anspannung erwartet! angespannt ausgewogen entspannt 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in 2 - 5 Jahren ETW oberes Segment ETW normales Segment EFH oberes Segment EFH normales Segment MW oberes Segment MW normales Segment Preisgebund. kleine WE Preisgebund. große WE 9.500 9.000 8.500 Leerstände in Bochum gehen deutlich zurück! Dies gilt vermutlich vor allem für Bestände der Wohnungswirtschaft 8.000 7.500 7.000 30.06.2015 31.12.2015 31.03.2016 Moderates Mietpreisniveau – einige „Nachbarn“ liegen noch deutlich niedriger Der Wohnungsbestand in Bochum ist „in die Jahre gekommen!“ 2 von 3 Wohnungen sind älter als 50 Jahre! Neubautätigkeit steigt an, ist jedoch im regionalen Vergleich unterdurchschnittlich Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes 35.000 30.000 Wohnungen 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 0 Geförderte Wohnungsbestände gehen deutlich zurück! Trend wird sich – allerdings abgeschwächt – in Zukunft fortsetzen. *) Ab 2015 wird der Sozialwohnungsbestand dargestellt, der sich durch Bindungswegfall der zum 180 31.12.2014 in der Nachwirkungsfrist befindlichen Wohnungen künftig ergeben wird! 160 140 120 100 80 Bautätigkeit im öffentlich geförderten Segment kann Rückgang nicht annähernd kompensieren! 60 40 20 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen Besondere Bedeutung der Bestandspflege 200000 180000 160000 140000 120000 100000 80000 60000 40000 Wohnungsangebot setzt sich aus bereits vorhandenem Wohnungsbestand und Neubau zusammen Auf 1.000 Bestandswohnungen werden in Bochum jährlich nur etwa 2 Wohnungen neu gebaut Man bräuchte über 400 Jahre, wollte man die Wohnungen komplett „neu bauen“ Insofern erfordern Qualitätsverbesserungen des Wohnungsangebotes Maßnahmen im vorhandenen Wohnungsbestand! 20000 0 Wohnungsbestand Neubau 31.07.2016 Seite 11 Vermietung und Wohneigentum Private Wohnungsvermieter prägen die Marktsituation! selbstgenutztes Wohneigentum Vermietung durch Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, u.ä. 25% 25% Vermietung durch Privat 50% 31.07.2016 Seite 12 2. Förderprogramme für den Wohnungsbau (Übersicht) Bund staatliche Förderung (z.B. Wohn-Riester) KfW-Programme Land Wohnungsneubau Wohnungsbestand (z.B. BestandsInvest) Kommune Hof- und Fassadenprogramm Ansprechpartner ist die Stadt Bochum Passiver Lärmschutz Sonstiges (ALTBAUNEU, Bochumer Klimaschutz-Award) 31.07.2016 Seite 13 Förderprogramme des Bundes FörderProgramme Staatliche Förderung KfW-Programme Wohnungsbau-Prämie Wohneigentumsprogramm Arbeitnehmersparzulage Altergerecht Umbauen Vermögenswirksame Leistungen Energieeffizient Sanieren Wohn-Riester Energieeffizient Bauen Prämien/ Zulagen Darlehen Bau/ Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum Bau/ Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum Ablösung von Kreditmitteln (Entschuldung) Einbruchschutz Altergerechter Umbau Fensteraustausch (Auswahl wichtiger Bausteine) Wie wird unterstützt Was wird gefördert/ unterstützt Heizungserneuerung Wärmedämmung (Beispiele; nicht abschließend) Lüftungseinbau Energie-Effizienzhäuser (Sanierung, Bau, Erwerb) Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Solarthermik, Biomasse, Wärmepumpen) AnsprechPartner Finanzdienstleister/ Kreditinstitut (Hausbank/ Sparkasse); Steuerberater 31.07.2016 Seite 14 2.1 Wohnungsbestand Förderprogramme des Landes BestandsInvest Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge 31.07.2016 Seite 15 Landesförderung (RL BestandsInvest) Abbau von Barrieren Wohnumfeld attraktiver und altersgerecht umgestalten Sicherheit im und am Gebäude verbessern Denkmalgerechte Sanierung von selbst genutzen Wohngebäuden energetische Sanierungsmaßnahmen 31.07.2016 Seite 16 Abbau von Barrieren Förderfähige Baumaßnahmen (Beispiele) Umgestaltung, Grundrissveränderungen und Ausstattungsverbesserung barrierefreier Balkon/Terrasse (Umbau oder Anbau) Einbau einer Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am Gebäude Erstmaliger Einbau/Ausbau eines Aufzuges Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen und Freiflächen des Grundstücks 31.07.2016 Seite 17 Abbau von Barrieren Höhe der Förderung Bis 25.000 Euro pro Wohnung Die Förderung erfolgt ohne Entstehung von Sozial- oder Mietpreisbindungen = bindungsfreies Förderangebot !!! 31.07.2016 Seite 18 Verbesserung der Energieeffizienz Förderfähige Baumaßnahmen (Beispiele) Dämmung der Außenwände Dämmung der Kellerdecke Dämmung des Daches Austausch der Fenster, Fenstertüren, Dachfenster, Außentüren Verbesserung und erstmaliger Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen – auch unter Einsatz erneuerbarer Energien Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude 31.07.2016 Seite 19 Verbesserung der Energieeffizienz Höhe der Förderung Bis 40.000 Euro pro Wohnung Mietpreisbindung nach Modernisierung Ausnahme: in Stadtumbaugebieten entsteht durch die Förderung keine neue Belegungsbindung; freie Entscheidung bei Mieterwahl und Vertragsgestaltung 31.07.2016 Seite 20 Verbesserung der Energieeffizienz Förderbeispiel Energetische Sanierung incl. Barriereabbau: Mehrfamilienhaus Bj. 1964, 12 WE, 780qm WF, geplante förderfähige Maßnahmen: ► Anbau barrierefreier Balkone (Förderbaustein 1) ► Barrierefreier Umbau der Bäder ► Einbau neuer Fenster/Fenstertüren/Haustür nach ENEV ► Wärmedämmung der Außenfassade/Kellerdecke nach ENEV ► Einbau einer neuen Brennwertheizung Gesamtkosten: (Förderbaustein 1) (Förderbaustein 5) (Förderbaustein 5) 390.000 EUR, davon förderfähig 360.000 EUR (= 30.000 EUR/Wohneinheit; Höchstgrenze 65.000 EUR) Förderdarlehen: 288.000 EUR (80 % der förderfähigen Kosten; 20 % Eigenleistung) Tilgungsnachlass: 57.600 EUR (20 % des Förderdarlehens) Zins und Tilgung: 0,5 % Zins (+ 0,5 % VKB); 2 % Tilgung werden von Anfang an nur von 80 % des Förderdarlehens berechnet 31.07.2016 Seite 21 2.1 Wohnungsbestand Förderprogramme des Landes BestandsInvest Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge 31.07.2016 Seite 22 Soziale Wohnraumförderung im Wohnungsbestand nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RL Flü Förderfähige Maßnahmen: ► Geringinvestive Herrichtung und Anpassung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken von Flüchtlingen. Entstehen müssen mit der Förderung abgeschlossene Mietwohnungen. ► Die Baukosten belaufen sich auf nicht mehr als 650,00/qm Wohnfläche. ► Der entstehende Wohnraum muss hinsichtlich Lage, Ausstattung und Gebrauchswert zur Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern geeignet sein. Art und Umfang der Förderung: ► Darlehensförderung in Höhe der entstehenden Kosten; max. 650,00 EUR/qm Wohnfläche 31.07.2016 Seite 23 Soziale Wohnraumförderung im Wohnungsbestand nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge RL Flü Förderkonditionen ► 0,0 % Zins während der Belegungsbindung für Flüchtlinge; danach marktüblich ► 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (VBK) laufend ► 4,0 % Tilgung ► Belegungsbindung für Flüchtlinge 10 Jahre Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % des Darlehens ► = Zuschuss Der Wohnraum unterliegt in den 10 Jahren der Bindung für Flüchtlinge einer Mietpreisbindung auf 5,25 EUR/qm (mit jährlicher Anpassungsmöglichkeit um 1,5 %) 31.07.2016 Seite 24 2.1 Wohnungsbestand Förderprogramme der Stadt Bochum Hof- und Fassadenprogramm Passiver Lärmschutz ALTBAUNEU Bochumer Klimaschutz-Award 31.07.2016 Seite 25 Das städtische Hof- und Fassadenprogramm in Stadtumbaugebieten Aus Städtebauförderungsmitteln der Förderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ zahlt die Stadt Bochum Zuschüsse für ► die Neugestaltung von Fassaden und Außenanlagen. Das Nähere regelt die ► Richtlinie der Stadt Bochum zur Förderung der Neugestaltung von Außenanlagen und von Fassaden in Stadtumbaugebieten (Außenanlagen- und Fassadenrichtlinie) vom18.12.2007in der Fassung vom 11.05.2012 31.07.2016 Seite 26 Das städtische Hof- und Fassadenprogramm in Stadtumbaugebieten Gefördert werden: ► bei der Neugestaltung von Fassaden ► Reinigung, Reparatur von Putzrissen, Ersatz von losem Außenputz und Anstrich ► Rückbau von Fassadenverkleidungen ► Wiederherstellung der ursprünglichen Fenster- und Putzgliederung ► bei der Neugestaltung von Außenanlagen ► Maßnahmen, die allen Hausbewohnern, nicht nur den Eigentümern, zugänglich sind: ► zur Schaffung wohnungsnaher Freiräume für MieterInnen ► zur Verbesserung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität und ► zur Verbesserung der stadtökologischen Situation Dies können z. B. sein: ► als vorbereitende Maßnahmen ► entrümpeln und entsiegeln von Hofflächen ► Abbruch von Nebengebäuden oder Mauern ► als gestalterische Maßnahmen ► Aufbereitung des Bodens ► gärtnerische Gestaltung, Anlage von Hochbeeten, Teichen, Aufenthalts- und Spielflächen ► Anbringung von Sitzgelegenheiten und Spielgeräten ► Anbringung Begrünung von Dächern und Hausflächen 31.07.2016 Seite 27 Das städtische Hof- und Fassadenprogramm in Stadtumbaugebieten Art und Höhe der Förderung Gewährung eines Zuschusses zu den als förderfähig anerkannten Kosten Der Zuschuss beträgt brutto 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 30 EUR je qm gestalteter Fläche Der Bruttozuschussbetrag verringert sich um 20 % (Eigenanteil der Stadt Bochum; wird durch eine zweckgebundene Spende der Zuwendungsempfänger aufgebracht) Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung des eingereichten Kosten-/Verwendungsnachweises 31.07.2016 Seite 28 2.1 Wohnungsbestand Förderprogramme der Stadt Bochum Hof- und Fassadenprogramm Passiver Lärmschutz ALTBAUNEU Bochumer Klimaschutz-Award 31.07.2016 Seite 29 Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Bochum Aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und kommunalen Mitteln zahlt die Stadt Bochum Zuschüsse für ► den Einbau von Schallschutzfenstern und –fenstertüren sowie Schalldämmung von Rolladenkästen. Das Programm läuft in der Zeit vom 01. 05. 2016 bis 31. 12. 2018 31.07.2016 Seite 30 Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Bochum Fördervoraussetzungen: ► Außenlärmpegel von mehr als Lden 70 dB(A) und Lnight 60 dB(A) (soweit noch Mittel verfügbar ab 01. 07. eines Jahres auch bei Außenlärmpegeln von mehr als 65 Lden dB(A) und Lnight 55 dB(A)) (s. Lärmkarten der Stadt Bochum) ► Fenster von Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer (zum dauerhaften Aufenthalt zu Wohnzwecken genutzte Räume) ► Der Lärm muss von Straßen im kommunaler Baulast ausgehen. ► Der Einbau führt zu einer Minderung von mind. 2 dB(A). ► Mindestanforderungen an das Schalldämmmaß der einzubauenden Bauteile müssen eingehalten werden. 31.07.2016 Seite 31 Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Bochum Art und Höhe der Förderung: ► Zuschussförderung, deren Höhe wie folgt berechnet wird: förderfähige Gesamtkosten x 100 = Förderbetrag 125 In der Regel entspricht dies 80 % der Investitionskosten. Eine Kumulation mit KfW-Programmen ist ausgeschlossen. Die Maßnahmen sind durch einen Fachbetrieb auszuführen. ► Berechnungsbeispiel: Gesamtkosten 2.000 EUR 2.000 Euro x 100 = 1.600 EUR Förderbetrag 125 ► Die Höchstfördersumme je Wohneinheit beträgt 3.000,- €. Je Eigentümer / Eigentümerin / Eigentümergemeinschaft ist der maximale Förderbetrag auf 20.000,- € je Kalenderjahr begrenzt. 31.07.2016 Seite 32 2.1 Wohnungsbestand Förderprogramme der Stadt Bochum Hof- und Fassadenprogramm Passiver Lärmschutz ALTBAUNEU Bochumer Klimaschutz-Award 31.07.2016 Seite 33 Das Projekt ALTBAUNEU Initiative von Kommunen und Kreisen in NRW zur Förderung der energetischen Altbausanierung Unterstützung von Bürgern und Gebäudeeigentümern bei der sinnvollen Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden koordiniert von der EnergieAgentur.NRW unterstützt durch das nordrhein-westfälische Klimaschutzministerium begleitet von der Verbraucherzentrale NRW und dem Handwerk in NRW Ziele Erschließung der energetischen Modernisierungspotenziale im Wohngebäudebestand in NRW mit Hilfe von Maßnahmen zur Information, Motivation, Beratung und Begleitung von Wohngebäudeeigentümern landesweiter Know-how-Transfer zwischen den Projektpartnern und regionalen Initiativen / Netzwerken zur energetischen Gebäudesanierung sicherstellen Arbeits- und Kostenaufwand für einzelne Projektpartner durch Entwicklung / Bereitstellung übertragbarer Instrumente für die regionale Projektumsetzung reduzieren Nutzung vorhandener Erfahrungen / Materialien, um mit geringen Personal- und Sachkosten große Wirkung zu erzielen auf lokale Besonderheiten reagieren und individuell zugeschnittene Dienstleistungsangebote bereitstellen Umsetzung kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen den Projektteilnehmern gemeinsame Entwicklung aller wesentlichen Elemente des Projekts, die dann lokal umgesetzt werden (können) Nutzung der vorhandenen Materialien individuelle Auswahl und Nutzung von themenspezifischen Vertiefungsbausteinen gemeinsame Entwicklung von neuen Vertiefungsbausteinen Öffentlichkeitsarbeit Internetportal zur Ansprache der Bürger unter www.alt-bau-neu.de Flyer, Broschüren, Fachinformationen, Poster Messestände, Beachflags und Roll-Ups Öffentlichkeitsmaterialien zur energetischen Gebäudesanierung themenbezogene Giveaways Presseinformationen (landesweit und individuell einsetzbar) Haus-zu-Haus-Beratung Ziele und Vorgehen Ziele: Information und Sensibilisierung von Hauseigentümern zu Themen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung Zielgruppe: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in ausgewählten Wohngebieten Vorgehen: Energieberater gehen aktiv auf Hausbesitzer zu festgelegter Zeitraum der Kampagne Angebot von kostenlosen Beratungen Haus-zu-Haus-Beratung in Bochum Wattenscheid vom 14.03. bis 11.04.2016 Bochum erhält Auszeichnung für 10 Jahre Beratung zur energetischen Sanierung Staatssekretär Peter Knitsch überreichte der Stadt Bochum im September 2015 eine Auszeichnung für ihr zehnjähriges Engagement im landesweiten Netzwerk „ALTBAUNEU“. Ansprechpartner: Michael Lambertz Tel.: 0234 / 97473733 E-Mail: [email protected] Frank Frisch Tel.: 0234 / 910-1413 E-Mail: [email protected] 2.1 Wohnungsbestand Förderprogramme der Stadt Bochum Hof- und Fassadenprogramm Passiver Lärmschutz ALTBAUNEU Bochumer Klimaschutz-Award 31.07.2016 Seite 41 Bochumer Klimaschutz-Award Auszeichnung bewertet Maßnahmen zur Einsparung von Energie und damit zur CO2Einsparung in folgenden Kategorien: - Wärmedämmung Nutzung umweltschonender Technologien Innovative Heiztechniken Niedriger Strom- und Heizenergieverbrauch 31.07.2016 Seite 42 Bochumer Klimaschutz-Award Auszeichnung mit dem Klimaschutz-Award in Gold oder Silber (je nach erreichter Punktzahl) durch Plakette mit individueller Hausnummer Geldpreis in Höhe von 500 bzw. 1.000 Euro 31.07.2016 Seite 43 Bochumer Klimaschutz-Award Impressionen von Auszeichnungsveranstaltungen: 31.07.2016 Seite 44 2.2 Wohnungsneubau • Neubauförderung des Landes • Flächenpotenziale/ Laufende Projekte Preisgünstiger Wohnraum in Bochum? Etwa die Hälfte der Bochumer Bevölkerung erfüllt die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ! Bruttoeinkommen (Arbeiter/ Angestellte) 1-Personenhaushalt 2-Personenhaushalt 3-Personenhaushalt 4-Personenhaushalt 28.924 Euro 40.712 Euro 43.378 Euro 52.106 Euro Unterschiedliche Nachfragegruppen: Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Flüchtlinge, Alleinerziehende, u.v.m. 10 Mio. EUR Fördermittel für Bochum Eine Erhöhung des Budgets ist denkbar! Bei Großprojekten kann ein individueller Förderzuschnitt in Abstimmung mit dem Ministerium vereinbart werden. Förderprogramm 2016 : Anhebung der Grunddarlehen auf 1.605 EUR je qm Wohnfläche Tilgungsnachlässe: 15 % auf das Grunddarlehen 50 % auf Zusatzdarlehen (z. B. für Aufzüge, kleine Wohnungen, Standortaufbereitung) Die Tilgungsnachlässe können zur Hälfte als Eigenkapital angerechnet werden 10 Mio. EUR Fördermittel für Bochum Verzicht auf Höhenbegrenzung von 4 Vollgeschossen an städtebaulich integrierten Standorten Zinssatz 0,0 % für die ersten 10 Jahre, 0,5 % vom 11. Jahr bis zum Ende der Zweckbindung Tilgung wahlweise 1 oder 2 % Mietpreisbindung auf mtl. 5,25 EUR / qm (bei jährl. Erhöhung um 1,5 % = 6,75 EUR / qm im 20ten Jahr) 2.2 Wohnungsneubau • Neubauförderung des Landes • Flächenpotenziale/ Laufende Projekte Flächenpotenziale Stadt erfasst und bewertet Flächenpotenziale: rd. 103 ha Wohnbauflächen im RFNP mit unterschiedlicher Körnigkeit Für rd. 4.500 Wohneinheiten Das sind rd. 0,89 % der Bochumer Gesamtfläche Zuzüglich rd. 31 ha Baulückenpotenziale Quelle: Stadt Bochum, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Laufende Projekte (Mobilisierungsprogramm) Grundbesitz Stadt Bochum Privat Quelle: Stadt Bochum, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster Rund 1.000 Wohnungen im Bochumer „Ostpark“ Ostpark – Neues Wohnen | Drei Quartiere Quartier Feldmark Bestgebotsverfahren Quartier Havkenscheider Höhe Fläche für die Ausschreibung 3. Handlungskonzept Wohnen Zentrale Fragen Welche Zielgruppen, Segmente und Wohnlagen sind bei wohnbaulichen Entwicklungen in Bestand und Neubau künftig zu fokussieren? Handlungskonzept Wohnen Grundlagen Austauschplattform: Runder Tisch der Bochumer Wohnungsmarktakteure Wohnungsmarktberichte und -barometer Datenbasis: Laufende Wohnungsmarktbeobachtung Leitlinien und Handlungsempfehlungen (Pestel 2006) Im Planungsverfahren befindliche Wohnbauflächen Auf dieser Basis hat die Verwaltung bereits damit begonnen, die vorhandenen statistischen Daten aufzubereiten und in einer Analyse zusammenzuführen. Handlungskonzept Wohnen Ziele Aufbau Ausgangslage und Rahmenbedingungen Wohnungsneubau forcieren FördermittelAkquise vereinfachen Effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen Bestandsentwicklung unterstützen Zukünftige Entwicklung der Wohnraumnachfrage Zielorientiertes und nachhaltiges Vorgehen Ziele und Leitlinien der Bochumer Wohnungspolitik Handlungsprogramm Umsetzung und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Handlungsfelder - Verlässlichkeit und Sicherheit Neubauvorhaben Bestandsmaßnahmen Quartiersentwicklung - Kommunikation und Beteiligung - Koordinationsstelle Wohnen - Rahmenablaufplan Wohnen - Flächen-Mobilisierungsprogramm - Baulückenkataster Profilierung des Wohnstandortes Bochum - Erschließung neuer Fördertöpfe Strategische Steuerung - Verwaltungshandeln - ISEK-Gebiete - … Verwaltungshandeln ändern Integration der Wohnungsbauförderung in die Planungsadministration zur Bündelung der räumlichen Stadtentwicklung: Flächen und Projekte sowie Stadterneuerung und Wohnungsbaubeförderung Konzentrierte Beratung von Investoren bei der Entwicklung und Umsetzung von Wohnungsbauprojekten Zentrale Ansprechpersonen für Investoren - als Lotsen innerhalb der Stadtverwaltung Stärkung der Beratungskompetenz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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