Der ver.di-Betriebsgruppenvorstand der BVG AöR informiert 2016/10 Berlin, 22.07.2016 Die Dienstvereinbarung Nr. 20/2012 gilt ohne Einschränkungen weiter! Seit ein paar Tagen erhalten Kolleginnen und Kollegen, die Umkleidezeiten geltend gemacht haben ein Anschreiben vom Arbeitgeber, in dem auf das weitere verpflichtende Tragen von Dienstkleidung verzichtet wird. Der Betriebsgruppenvorstand äußert hiermit sein Unverständnis über diese Verfahrensweise und macht deutlich, dass hier rechtswidrig das kollektive Recht ausgehebelt wird. Die Basis für das Tragen von Dienstkleidung ist eine mit dem Vorstand der BVG und dem Gesamtpersonalrat verhandelte Dienstvereinbarung mit der Nr. 20/2012, die nicht einseitig verändert oder aufgehoben werden kann. Auch von einer Kündigung dieser Dienstvereinbarung ist uns nichts bekannt! Um nicht die derzeitigen Tarifverhandlungen zum Thema Dienstkleidung unnötig zu belasten, erwarten wir, dass die gültige Dienstvereinbarung vollumfänglich eingehalten wird. Die Dienstvereinbarung ist weiterhin gültig und hat somit die Pflicht für die Kolleginnen und Kollegen, diese einzuhalten. Solange es noch keine anderslautende Regelung gibt, können Umkleidezeiten weiter geltend gemacht werden. Für Rückfragen stehen Euch Eure Personalräte Verfügung. vor Ort zur Euer Präsidium des ver.di-Betriebsgruppenvorstandes BVG V.i.S.d.P.: ver.di Berlin, Fachbereich Verkehr, Jeremy Arndt, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, Telefon: 030/8866-5500 – 22. Juli 2016
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