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Der ver.di-Betriebsgruppenvorstand
der BVG AöR informiert 2016/10
Berlin, 22.07.2016
Die Dienstvereinbarung
Nr. 20/2012 gilt ohne
Einschränkungen weiter!
Seit ein paar Tagen erhalten Kolleginnen und Kollegen, die
Umkleidezeiten geltend gemacht haben ein Anschreiben vom
Arbeitgeber, in dem auf das weitere verpflichtende Tragen von
Dienstkleidung verzichtet wird.
Der Betriebsgruppenvorstand äußert hiermit sein Unverständnis über
diese Verfahrensweise und macht deutlich, dass hier rechtswidrig das
kollektive Recht ausgehebelt wird.
Die Basis für das Tragen von Dienstkleidung ist eine mit dem
Vorstand der BVG und dem Gesamtpersonalrat verhandelte
Dienstvereinbarung mit der Nr. 20/2012, die nicht einseitig
verändert oder aufgehoben werden kann.
Auch von einer Kündigung dieser Dienstvereinbarung ist uns
nichts bekannt!
Um nicht die derzeitigen Tarifverhandlungen zum Thema
Dienstkleidung unnötig zu belasten, erwarten wir, dass die
gültige Dienstvereinbarung vollumfänglich eingehalten wird.
Die Dienstvereinbarung ist weiterhin gültig und hat somit die Pflicht für
die Kolleginnen und Kollegen, diese einzuhalten.
Solange es noch keine anderslautende Regelung gibt, können
Umkleidezeiten weiter geltend gemacht werden.
Für Rückfragen stehen Euch Eure Personalräte
Verfügung.
vor Ort zur
Euer Präsidium des ver.di-Betriebsgruppenvorstandes BVG
V.i.S.d.P.: ver.di Berlin, Fachbereich Verkehr, Jeremy Arndt, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, Telefon: 030/8866-5500 – 22. Juli 2016