KREISVERBAND DER GARTENFREUNDE "SaaL6teü 11 8. V. MERKBLATT Allgemeine Anforderungen für das Betreiben von Badebecken in den KIeingartenanlagen ]. Die Badpflegemittel sind entsprechend den Herstellerangaben einzusetzen und zu dosieren. 2. Zwischen der letztmaligen Zudosierung von Badpflegemitteln und der Beseitigung! Ableitung des Beckenwassers ist eine" Karenzzeit" von mindestens 21 Tagen einzuhalten. 1. Die Abwasserbeseitigung hat so zu ~rfolgen, dass Belästigungen Dritter ver;mieden werden. 4. Die Beseitigung des Beckenwassers darfnicht über Kleinkläranlagen erfolgen. 5. Eigenkontrolle : Die Ableitung des Beckenwassers bzw. dessen Beseitigung ist zu überwachen und die dazu notwendigen Anlagen, wie Pumpen, Rohrleitungen usw. sind zu kontrollieren sowie instandzuhalten. Der Betreiber hat in geeigneter Art und Weise eine Dokumentation zu erstellen, die mindestens folgende Angaben zu enthalten hat: * Datum des Befüllens des Badebeckens einschließlich Beckenwassermenge / Füllmenge * eingesetzte Badpflegemittel ( Produktname, wesentliche Inhaltstoffe ), Dosiermenge und Datum der Zudosierung * Beschaffenheit des Beckenwassers bei Ableitung hinsichtlich .- pH - Wert .- Chlorgehalt ( bei Zudosierung chlorhaltiger Badpflegemittel ) mittels handelsüblichen Schnelltests * Datum und Art der Beseitigung / Ableitung des Beckenwassers mit Mengenangabe pro Zeiteinheit ( Schätzwerte sind ausreichend) * Zeitpunkt der Ableitung von Abwasser aus der Wasseraufbereitung mit Mengenangaben pro Zeiteinheit ( Schätzwerte sind ausreichend) Die Dokumentation ist zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereitzuhalten und mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Bankkonto: Stadt- und Saalkreissparkasse Konto-Nr.385010072 BLZ 8005 3762 Halle - ---_._-----------~----- Rufnummer: (0345) 5 233760 Fax: (0345) 5 21 0042
© Copyright 2024 ExpyDoc