Merkblatt - Badebecken

KREISVERBAND
DER GARTENFREUNDE
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8. V.
MERKBLATT
Allgemeine Anforderungen für das Betreiben von Badebecken
in den KIeingartenanlagen
]. Die Badpflegemittel sind entsprechend den Herstellerangaben einzusetzen und zu
dosieren.
2. Zwischen der letztmaligen Zudosierung von Badpflegemitteln und der Beseitigung! Ableitung des Beckenwassers ist eine" Karenzzeit" von mindestens 21 Tagen einzuhalten.
1. Die Abwasserbeseitigung hat so zu ~rfolgen, dass Belästigungen Dritter ver;mieden
werden.
4. Die Beseitigung des Beckenwassers darfnicht über Kleinkläranlagen erfolgen.
5. Eigenkontrolle :
Die Ableitung des Beckenwassers bzw. dessen Beseitigung ist zu überwachen
und die dazu notwendigen Anlagen, wie Pumpen, Rohrleitungen usw. sind zu
kontrollieren sowie instandzuhalten.
Der Betreiber hat in geeigneter Art und Weise eine Dokumentation
zu erstellen, die mindestens folgende Angaben zu enthalten hat:
* Datum des Befüllens des Badebeckens einschließlich
Beckenwassermenge / Füllmenge
* eingesetzte Badpflegemittel ( Produktname, wesentliche Inhaltstoffe ),
Dosiermenge und Datum der Zudosierung
* Beschaffenheit des Beckenwassers bei Ableitung hinsichtlich
.- pH - Wert
.- Chlorgehalt ( bei Zudosierung chlorhaltiger Badpflegemittel ) mittels
handelsüblichen Schnelltests
* Datum und Art der Beseitigung / Ableitung des Beckenwassers mit
Mengenangabe pro Zeiteinheit ( Schätzwerte sind ausreichend)
* Zeitpunkt der Ableitung von Abwasser aus der Wasseraufbereitung mit Mengenangaben pro Zeiteinheit ( Schätzwerte sind ausreichend)
Die Dokumentation ist zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereitzuhalten und
mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Bankkonto:
Stadt- und Saalkreissparkasse
Konto-Nr.385010072
BLZ 8005 3762
Halle
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