Vergabeunterlagen der Vergabe 16A0842 - Außenanlagen

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert:
Hinweise für Bieter
- Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim
Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis
der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des
Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise
nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch
Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den
Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen
Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter
Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht
präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben
auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch
können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in
der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das
Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen
Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es
Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die
Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf
kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie
bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten
Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie
ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die
Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren
Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der
Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die
Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort
geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die
Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die
Zugangsberechtigung.
Stand: Oktober 2012
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Staatliches Bauamt München 2
Ludwigstraße 18
80539 München
Deutschland
Tel.: +49 89/21811-0
Fax.:+49 89/21811-5099
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 28.07.2016
Uhrzeit 10:30
Eröffnungstermin
Datum 28.07.2016
Uhrzeit 10:30
Ort Ludwigstraße 18
80539 München
Raum
23.08.2016
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung
Maßnahmennummer
15052E1202
Vergabenummer
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
226.H
Mindestanforderungen an Nebenangebote
227.H
Gewichtung der Zuschlagskriterien
242.H
Instandhaltung
2492
Online-Vergaben
2
Pläne (Anlage 1-2)
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214.H
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
2330
Nachunternehmererklärung
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
247.H
Bauaufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213.H
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
125.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Vertragsformular für Instandhaltung:
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung
des Freistaates Bayern
dieser vertreten durch: Staatliches Bauamt München 2
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen
zu vergeben im Namen und für Rechnung
des Freistaates Bayern
dieser vertreten durch:
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name Staatliches Bauamt München 2
80539
München
Anschrift Ludwigstraße 18
Tel.
Fax. +49 89/21811-5099
+49 89/21811-0
E-Mail [email protected]
Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
125.H - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222
224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
126.H - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
3.3
4
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
Losweise Vergabe:
✘
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur
zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben.
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
Maßnahmenummer:
Baumaßnahme:
15052E1202
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Vergabenummer:
Leistung:
16A0842
Außenanlagen Bereich Rückkühler
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80535 München, [email protected]
10 Ergänzung zu Nr. 3.2
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Daten des ausgefüllten 223 innerhalb gesetzter Frist
elektronisch (per E-Maildateianhang) an die Vergabestelle zu übergeben. Das „auf Verlangen der
Vergabestelle“ stellt eine erstmalige Aufforderung zur Abgabe nach der Angebotseröffnung dar.
Die Erfassung der Angaben zum 223 hat über die in ZIP-Ordner zu dieser Abgabeaufforderung
mitgelieferter Excel-Datei im Format .xlsx zu erfolgen. Kann der Bieter aus übergebener D83-Datei bzw.
aus seinem Kalkulationsprogramm keine ausgefüllte D84-Datei (GAEB-90) bzw. P84-Datei (GAEB-2000)
erzeugen, so benötigt die Vergabestelle die Positionsaufgliederungen im 223 über die mitgelieferte
Excel-Datei.
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(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im
Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der
Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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(Teilnahmebedingungen)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.2
7
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
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(Teilnahmebedingungen)
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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(Online-Vergaben)
Vergabenummer
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
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(Unterschrift)
ggf. Zustellungsart:
 Briefkasten
 persönlich abgegeben
 Post / Express
 ________________
Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________
Angebot
16A0842
Vergabenummer ________________________
Ablauf Angebotsfrist 28.07.2016
_________ Uhrzeit _____
10:30
Raum __________
Achtung Angebot!
Erst bei Submission öffnen!
Staatliches Bauamt München 2
Technische Geschäftsleitung
Ludwigstraße 18
D- 80539 München
Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der
in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen.
Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben.
214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Besondere Vertragsbedingungen
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 04.10.2016
.
spätestens
in der
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 30.11.2016
.
innerhalb von
ginn.
in der
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.2
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
3.2
1
-fach und zugleich
bei
dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro
2
-fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
1
4
-fach einzureichen.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Tage
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer
Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf
er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17
Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit
nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
2
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung
muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
− die Vertragserfüllung das Formblatt
− die Mängelansprüche das Formblatt
− vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421
„Mängelansprüchebürgschaft“ - 422
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
- 423
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
10
- frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
6.3
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
1
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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2330
(Nachunternehmererklärung)
Vergabenummer
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung des Angebotsschreibens
Nachunternehmererklärung
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen.
2
Ergänzung des Angebotsschreibens
2.1
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf
die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Betrieb ausführen.
Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen.
Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge haben kann.
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241
(Abfall)
Vergabenummer
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
1.2
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung .
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
GAEB DA 90.
GAEB DA XML.
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für
Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B.
Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
2.2
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
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(Datenverarbeitung)
2.3
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden
REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung,
die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
Leistungserfassung
2.4
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu
verwenden.
Berichtigung einer Leistungsberechnung
2.5
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
Fehlermitteilung
2.6
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden.
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Staatliches Bauamt München 2
Ludwigstraße 18
80539 München
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
15052E1202
Vergabenummer
16A0842
Anlagen 1
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
124
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
125.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber
221 oder 222
Angaben zur Preisermittlung
224
Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes
233
Nachunternehmerleistungen
234
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Nebenangebot(e)
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
1
€
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß
Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3
5
St.
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits−
schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3
BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
7
8
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
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(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
National
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
Maßnahmennummer 15052E1202
Vergabenummer 16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Jahr
Jahr
€
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen.
http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer.
∗)
zutreffendes ankreuzen
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(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7
VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
1
2
der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung
des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum und Unterschrift) 3)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2)
© VHB Bayern – Stand April 2016
2 von 2
233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen
Nachunternehmer.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
© VHB Bayern - Stand April 2016
Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Aufforderung
der Vergabestelle)
1 von 1
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
1
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung
1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Der Freistaat Bayern plant die komplette Sanierung der Gebäude des
Institutes für Radiochemie auf dem Forschungsgelände bei Garching.
In diesem Zuge sind auch Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen des
Instituts erforderlich. Der hier ausgeschriebene Teilbereich betrifft
die Aussenanlagen um zwei Rückkühlwerke östlich des Hauptbaus des
Instituts.
2. Lage der Baustelle
Die Forschungsinstitute und die Hochschuleinrichtungen sind als eigener
Stadtteil nordöstlich der Stadt Garching angesiedelt.
Der Hauptbau der Radiochemie wird derzeit saniert und befindet sich
auf dem Forschungsgelände Garching (Autobahnausfahrt Garching Nord).
Die Adresse lautet:
Radiochemie München RCM
Walther-Meißner-Str. 3
85748 Garching
3. Grundstück / Erschliessung
Das Grundstück befindet sich auf dem Forschungsgelände Garching nördlich
der Walther-Meissner-Straße und ist Bestandteil des Gebäudekomplexes der
Radiochemie.
Die sonstige umliegende Bebauung besteht aus Forschungs- und
Universitätsbauten verschiedenster Fakultäten, Instituten und
Gesellschaften sowie diversen Ver- und Entsorgungsbauten.
Das Forschungsgelände ist von der nahegelegenen Autobahn A9 über die
Anschlussstelle Garching-Nord in ca. 2 km Entfernung erreichbar.
Mit öffentlichen Verkehrsmittel besteht direkter Anschluss mit der UBahnlinie U6, weiterhin sind Busverbindungen nach Ismaning zur S-Bahn
vorhanden.
Die Erschliessung des Grundstücks ist evtl. aufgrund von Bauarbeiten auf
dem Hochschulgelände in unmittelbarer Umgebung des Grundstücks
eingeschränkt.
Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird dringend empfohlen.
4. Baugrund
Ein Bodengutachten für den Bereich der Baumassnahme liegt nicht vor.
Allgemeine Hinweise zum Bauablauf
Allgemeine Hinweise zum Bauablauf
1. Grundanforderungen
Die Vorgaben des SiGeKo sind zu beachten.
2. Vorbereitende Maßnahmen
Vor Beginn der Bauarbeiten ist der bauliche Zustand des Arbeitsbereichs
und der angrenzenden Bauteile in Augenschein zu nehmen.
Art, Zustand und Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen sind
festzustellen.
Benachbarte Bereiche, angrenzende Bauteile müssen gem. Vorgabe
durch die örtliche Bauüberwachung durch Schutzeinrichtungen vor
Beschädigung und Beeinträchtigung geschützt sein.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
2
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
3. Durchführung der Arbeiten
Die Arbeiten sind mit auf der Baustelle tätigen, weiteren
Gewerken zu koordinieren, um zu vermeiden, dass unbeteiligte Personen
gefährdet werden.
Dies gilt auch für die Gefährdung von unbeteiligten Dritten.
Verkehrswege und Fluchtwege müssen freigehalten werden. Gefahrenbereiche
sind abzusperren oder durch Warnposten zu sichern. Feuerwehrzufahrten
müssen während der Arbeiten für die Feuerwehr befahrbar sein und
freigehalten werden.
Die Baustellenbeschickung und der Materialtransport im Gelände ist Sache
des AN.
4. Bauablauf
Die Ausführung der Aussenanlagen findet während zeitgleicher Arbeiten
anderer Gewerke statt.
Für die Kalkulation kann der Bieter nicht von einem kontinuierlichem
Bauablauf bis zur Fertigstellung der Bauleistung ausgehen. Der Bauablauf
erfolgt in einzelnen Bauabschnitten.
Aufgrund der parallel laufenden Arbeiten anderer Gewerke sowie der
räumlichen Enge der Freiflächen in Verbindung mit dem Bedarf an
Lagerflächen, BE-Flächen, Zufahrtsmöglichkeiten, bestehendem und zu
erhaltendem Bestand und unterkellerten Bereichen sind Behinderungen in
den Arbeitsabläufen zu erwarten.
Der Arbeitnehmer hat deshalb seine Arbeitsweise, seinen Fuhr- und
Maschinenbetrieb auf diese Verhältnisse abzustimmen.
Sämtliche Behinderungen, Erschwernisse, erforderliche Schutzmaßnahmen
durch die beengten Verhältnisse bzw. die o.g. bauseitigen Verhältnisse
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bauzeiten
Bauzeiten
- Vertragsfristen siehe FB 214H.
Während der Bauarbeiten erfolgt parallel der Aus- und Aufbau der
Rückkühlwerke durch ein anderes Gewerk. Die Ausführung der Außenanlagen
und der Aus- und Aufbau der Rückkühlwerke bedingen einander und müssen
aufeinander abgestimmt werden. Daraus resultierende Behinderungen und
Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Art und Umfang der Leistung
Art und Umfang der Leistung
Leistung: Außenanlagen im Bereich der Rückkühler östlich des Hauptbaus
der Radiochemie
Umgriff: ca. 200 qm
Östlich des Hauptbaus der Radiochemie befindet sich derzeit ein
Rückkühlwerk. Im Zuge der Sanierung des Gebäudes wird ein zweiter
Rückkühler nördlich des bestehenden Rückkühlwerks notwendig. Unter den
Rückkühlern wird ein fugenloser Belag gebaut. Daran schließt eine mit
Betonpflaster befestigte Fläche an, die u.a. zur Aufstellung von zwei
Müllcontainern genutzt werden soll.
Im Bereich der Rückkühler wurde bauseits als Abgrenzung zur Straße eine
2,50 m hohe, L-förmige Sichtschutzwand aus Beton gebaut. Zwischen dieser
Sichtschutzwand und einem bestehenden angrenzenden Nebengebäude (5252,
Gasversorgungsstation) wird ein Drehflügeltor eingebaut. Der Bereich
nördlich der Rückkühler und des Nebengebäudes wird mit Traufkies
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
3
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
befestigt.
Der bestehende Erschliessungsweg des Nebengebäudes wird in diesem Zuge
saniert und wie im Bestand mit Betonpflaster befestigt.
Wesentliche Arbeiten des Landschaftsbaus sind:
Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen
Abbruch von vorhandenen Belagsflächen, Entfernung von Wurzelstöcken von
bereits gefällten Bäumen/ Sträuchern
Geländebearbeitung
Boden lösen und entsorgen, Herstellen von Unterbautragschichten für
befestigte Flächen (Wege und Aufstellfläche für Rückkühlwerke)
Bodenbearbeitung
Herstellen von Rasenflächen inkl. Erdarbeiten
Befestigte Flächen
Herstellung der Belagsflächen für Rückkühlwerke in Ortbeton,
Herstellen von Wegeflächen in Betonpflaster
Herstellen von Traufkiesflächen
Abwasseranlagen
Einbau einer Kastenrinne inkl. Anschluss an bauseits vorhandenen
Sickerschacht
Einbauten in den Außenanlagen
Einbau Stabgitterzaun in Teilabschnitten und Einbau eines Drehflügeltors
Pflanzen und Saatarbeiten (inkl. Fertigstellungspflege)
Herstellen von Rasenflächen
Wiederherstellen von Rasenflächen
Hinweis: Pflanzung Hecke südlich der Sichtschutzwand erfolgt im Zuge der
Sanierung der Aussenanlagen des Hauptbaus (nicht Gegenstand dieser
Ausschreibung)
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Baustellenverkehr/ Zufahrt/ Parken
Baustellenverkehr/ Zufahrt/ Parken
Zufahrt
Auf dem Forschungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Das Forschungsgelände ist von der nahegelegenen Autobahn A9 über die
Anschlussstelle Garching-Nord in ca. 2 km Entfernung erreichbar. Mit
öffentlichen Verkehrsmitteln besteht direkter Anschluss mit der UBahnlinie U6, weiterhin sind Busverbindungen nach Ismaning zur S-Bahn
vorhanden.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Walter-Meißner-Straße.
Bau- und Lieferfahrzeuge können nur zum Be- und Entladen auf das
Baugrundstück fahren und müssen danach sofort wieder die Baustelle
verlassen.
Materialanlieferungen sind dementsprechend zu koordinieren.
Der AN hat im Rahmen der empfohlenen Ortsbesichtigung die Zufahrtsmöglichkeiten für seinen Baubetrieb eigenverantwortlich zu prüfen.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
4
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Parkierung
Firmen-PKW können nicht auf dem Baugrundstück abgestellt werden. Wege
für den Personen- bzw- Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht
durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden.
Rettungswege
Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige
Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Anderweitige betriebliche
Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahrten, auch durch den Nutzer,
dürfen nicht gefährdet werden.
Baustelleneinrichtung/ Baustelleneinrichtungsplan
Baustelleneinrichtung/ Baustelleneinrichtungsplan
Baustelleneinrichtung
Folgende Baustelleneinrichtung wird bauseits vorgehalten kann mitgenutzt
werden:
- Bauwasser- und Baustromanschluss
- Sanitärcontainer
Die zusätzlich erforderliche Baustelleneinrichtung des AN für seine
Arbeiten ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Tagesunterkünfte können wegen der beengten Baustelle nicht aufgestellt
werden.
Baustelleneinrichtungsplan
Spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung hat der AN einen
Baustelleneinrichtung zu erstellen (evtl. benötigte Lagermöglichkeiten,
Abstellplätze für Lieferfahrzeuge etc.).
Der Baustelleneinrichtungsplan hat sich an die Vorgaben des AG (s.
Lageplan) zu halten und wird erst mit Zustimmung der Bauleitung wirksam.
Materiallagerung
Materiallagerung
Materialien für die Arbeiten des AN dürfen nur in dem Umfang auf der
Baustelle gelagert werden, wie dies durch den Arbeitsfortschritt
gerechtfertigt ist.
Lagerflächen stehen auf der Baustelle nur sehr beschränkt zur Verfügung
und sind einvernehmlich mit der Bauleitung zu bestimmen.
Bauschutt
Bauschutt
Bauschutt ist arbeitstäglich von der Baustelle zu entfernen.
Die Entsorgung von Schutt aus den beauftragten Tätigkeiten des AN ist
mit den Einheitspreisen abgegolten (u.a. Verpackungsmaterialien,
Transport- und Restmaterialien etc.).
Die Vorschriften zur Abfallentsorgung sind unter Beachtung der gültigen
Gemeindesatzungen zu beachten.
Aufstellflächen für Bauschuttcontainer sind mit der Bauleitung
einvernehmlich innerhalb der beengten Möglichkeiten festzulegen.
Bauwasser/ Baustrom
Bauwasser/ Baustrom
Bauwasser und Baustrom werden bauseits unentgeltlich gestellt, dies ist
bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Die Entnahmestellen
befinden sich an der Gebäudeostseite.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
5
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Der Umgang mit Strom, Wasser, Abwasser ist auf das Notwendige zu
beschränken.
Baustellenbeleuchtung
Baustellenbeleuchtung
Arbeitsplatzbeleuchtung und Beleuchtung zur Verkehrssicherung und für
Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der beauftragten Leistungen sind gemäß
behördlicher Auflagen Sache des AN, die Kosten dafür sind mit den
Angebotspreisen abgegolten.
Tranport- und Hebezeuge
Tranport- und Hebezeuge
Soweit der AN zusätzliche Transport- und Hebezeuge für die Durchführung
seiner Arbeiten benötigt, sind diese im Rahmen der Baustelleneinrichtung
zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Firmenwerbung
Firmenwerbung
Firmenwerbung ist auf der Baustelle und den Zufahrten zu dieser
untersagt.
Projekt- und Baubesprechungen
Projekt- und Baubesprechungen
Architekt bzw. Bauleitung werden im erforderlichen Umfang Projekt- und
Baubesprechungen ansetzen. Die Teilnahme ist für den AN verpflichtend
und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Bauleitung des Auftragnehmers
Bauleitung des Auftragnehmers
Der AN muss einen ständig anwesenden, verantwortlichen und deutsch
sprechenden Bauleiter benennen. Der Bauleiter darf nicht ohne Zustimmung
der Bauleitung des AG abberufen werden.
Brandschutz/ Arbeitsschutz
Brandschutz/ Arbeitsschutz
Brandschutz
Der AN ist verpflichtet, Vorkehrungen gegen das Entstehen von Bränden
während seiner Tätigkeit zu treffen.
Zu diesem Zweck sind Handfeuerlöscher (insbesondere bei Schweißarbeiten)
ständig arbeitsplatznah bereitzuhalten.
Der AN hat gegenüber der Bauleitung des AG anzuzeigen, wenn er Arbeiten
durchführen will, aus denen eine erhebliche Brandgefahr entstehen kann.
Die Ausrüstung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern entsprechend der
Vorschriften BG Bausteine A5 und der BGR 133 "Ausrüstung von
Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" ist in die Einheitspreise
einzurechnen.
Schneide- und Schweißarbeiten
Für Schneide- und Schweißarbeiten ist eine schriftliche Schweißerlaubnis
einzuholen.
Sicherheits- und UVV
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
6
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Der AN ist für die Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften bei der Durchführung seiner Arbeiten
verantwortlich.
Alle Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Maschinen/ Geräte
Maschinen/ Geräte
Maschinen und Geräte müssen dem Stand der Technik sowie den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Prüfzeichen, TÜVPlaketten etc. müssen Gültigkeit besitzen.
Schall-/Staubemissionen müssen auf ein Minimum reduziert werden.
Bautagebuch
Bautagebuch
Es ist ein Bautagebuch mit Eintragung von Personen, Tätigkeiten, Wetter,
besonderen Vorkommnissen etc. zu führen und wöchentlich zur
Gegenzeichnung der Bauleitung des AG vorzulegen.
Sicherung der Baustelle
Sicherung der Baustelle
Während der Bauzeit ist die Baustelle dauerhaft für den unbefugten
Zutritt von Fremden - insbesondere während der arbeitsfreien Zeiten - zu
sichern (Bautüren und Bauzäune sind geschlossen zu halten).
Aufwendungen hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Ausführungsunterlagen
Ausführungsunterlagen
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen zur
Ausführung freigegeben sein.
Vom AG werden die Ausführungsunterlagen grundsätzlich nur in einfacher
Ausfertigung auf Papier, sowie in digitaler Form (PDF) übergeben.
Ausführungstermine
Ausführungstermine
Über den groben Terminrahmen der Ausschreibung hinaus, ist vom AN ein
Ausführungsterminplan auf der Basis der Vorgaben innerhalb von 2 Wochen
nach Auftragserteilung zu erstellen und vorzulegen.
Der Terminplan wird nur mit Zustimmung der Bauleitung wirksam.
Abrechnung
Abrechnung
Der AN hat seine Abrechnungsunterlagen zur Prüfbarkeit mit
Abrechnungsplänen und Aufmaßen einzureichen. Abrechnungsvereinbarungen
in den einzelnen Positionen sind zu beachten.
Die Abrechnungsunterlagen sind vor Rechnungsstellung mit der
Objektüberwachung des AG zu besprechen.
Aufmaße sind kumuliert zu erstellen und vor Rechnungsstellung zwischen
dem Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und zu unterzeichnen. Es
dürfen nur gleiche Positionen auf einem Aufmaßblatt abgerechnet werden.
Die im Auftragsschreiben genannte Firmennummer sowie die Maßnahmen- und
Vergabenummer sind auf jeder Abschlags und Schlussrechnung gut sichtbar
anzubringen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
7
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Arbeitszeiten
Arbeitszeiten
Die werktägliche Rahmenarbeitszeit wird von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
festgelegt. Sollten längere Arbeitszeiten erforderlich sein, ist dies
mit dem AG und der Objektüberwachung abzustimmen.
Als Arbeitstage gelten Montag - Samstag.
Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher
Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der
Anordnung festgelegt.
Die Stundenlohnzettel sind werktäglich bei der Objektüberwachung
einzureichen.
SiGeKo
SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz
auf der Baustelle und die unfallfreie Abwicklung der Baustelle ist Ziel
aller am Bau Beteiligten!
SiGe-Koordinator
Der Bauherr hat gemäß den Bestimmungen der Baustellen-VO einen
Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bestellt, der die
entsprechenden
Aufgaben wahrnimmt.
Vorankündigung, die Baustellenordnung
mit Notfallplan sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sind
auf der Baustelle wetterfest und für die Beschäftigten zugänglich
anzuschlagen; die
Beschäftigten sind durch den AN entsprechend seiner Verantwortung nach
ArbSchG und §4 BGV A1 zu unterweisen.
Die Teilnahme des aufsichtführenden Poliers oder Bauleiters an
Unterweisungen, Begehungen etc. des SiGeKo die Arbeitssicherheit
betreffend wird nicht
gesondert vergütet!
Arbeitsmedizinische Untersuchung
Auf die Pflicht des AN zur Durchführung der notwendigen
arbeitsmedizinischen Untersuchungen z.B. Lärm, Fahr-und
Steuertätigkeiten, Stäube und andere
notwendige Untersuchungen beim eingesetzten Personal wird besonders
hingewiesen;
die Untersuchungsergebnisse sind auf Verlangen der Bauleitung des AG und
des SiGe-Koordinators vorzulegen!
Die Aufwendungen hierfür sind durch den AN zu tragen und werden nicht
gesondert vergütet.
Baustellenverordnung
Arbeitssicherheit:
Baustellenordnung
Die Baustellenverordnung ist für alle auf der Baustelle beschäftigten
Unternehmen und Personen verbindlich.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Die Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sind
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
8
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
umzusetzen.
Eskalationsmatrix
Das Vorgehen für alle am Bau Beteiligten bei auftretenden
sicherheitstechnischen Fragestellungen wird durch die beiliegende
Eskalationsmatrix festgelegt. Die bei den regelmäßigen Begehungen durch
den SiGeKo festgestellten Mängel werden:
- direkt an den Gewerksverantworlichen gemeldet und
- in der Niederschrift dokumentiert.
Die Niederschrift wird an die Planer und Fachplaner zeitnah versandt,
von diesen ggf. freigegeben und an die beauftragten Gewerke
weitergeleitet.
PSA
Alle auf der Baustelle Beschäftigten sind mit der erforderlichen
persönlichen Schutzausrüstung auszustatten. Sie ist von den
Auftragnehmern auch dann unentgeltlich bereitzuhalten und einzusetzen,
wenn die Ursache für den Einsatz nicht durch eigene Arbeiten bedingt
ist.
Arbeitssicherheit des Personals
Die Auftragnehmer (AN) überwachen während der Erbringung ihrer
Leistungen ständig die Arbeitssicherheit ihres Personals und treffen
geeignete Sicherheitsvorkehrungen bei plötzlich auftretenden
Gefahrensituationen bzw. veränderten Arbeitsabläufen. Sie führen
regelmäßig Unterweisungen zur Arbeitssicherheit durch.
Änderungen Bauablauf/Gefahren für Dritte
Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Änderungen oder Gefahren für
Dritte, mit denen nicht gerechnet wurde, so sind entsprechende Maßnahmen
im Einvernehmen mit der Bauleitung und dem Koordinator festzulegen.
Sind Änderungen bzw. Erweiterungen
gegenüber den Festlegungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
erforderlich, so ist dies dem Koordinator vor Ausführung mitzuteilen.
Mitbenutzung von Sicherheitseinrichtungen
Werden Sicherheitseinrichtungen anderer Gewerke mitbenutzt, so sind
diese auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Vorhandene Mängel sind der
Bauleitung und dem Koordinator sofort mitzuteilen. Gegebenenfalls sind
die Arbeiten solange einzustellen, bis ein sicherer Zustand wieder
hergestellt ist.
Entfernen von Sicherheitseinrichtungen
Werden Sicherheitseinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen entfernt,
so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend
wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist
der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Gerüste
Gerüste sind entsprechend der BGI 663 nach Erstellung durch den
Gerüstbauer freizugeben und mit einer Kennzeichnung zu versehen. Die
Kennzeichnung muss insbesondere Hinweise zur Gerüstklasse, sowie der
zulässigen Belastung enthalten. Die Gerüstfreigabe, sowie das
Übergabeprotokoll der Gerüste sind in den Ordnern "Nachweise und
Unterlagen" auf der Baustelle abzulegen.
Entfernen von Einrichtungen
Es ist strikt verboten Maßnahmen/Einrichtungen (z.B. Zäune), die zum
Fernhalten Unbefugter von der Baustelle dienen, zu entfernen.
Verschluss der Baustelle
Bei Feierabend sind die Tore und Zugänge zur Baustelle abzuschließen.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
9
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Von allen Projektbeteiligten sind vor Beginn der Arbeiten dem
SiGeKoordinator die gemäß SiGePlan und geltender Vorschriftenlage
anzuzeigenden Nachweise und Unterlagen vorzulegen.
Zur Ablage werden vom SiGeKo hierfür auf der Baustelle Ordner bei der
Bauleitung des AG hinterlegt. Die Checkliste "Nachweise und Unterlagen"
dient als Inhaltsverzeichnis der Ordner, erhebt aber keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Die Vorgaben aus dem SiGePlan, sowie von Bauleitung,
Auftraggeber und Fachplanern können die Vorlage weitere Nachweise nötig
machen.
Jeder Auftragnehmer hat (gemäß BGV A1 und BGV C22) schriftlich eine
Ansprechperson für die Baustelle zu benennen, die für die Belange des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zuständig ist. Hierfür ist das
Merkblatt "Meldung der Projektbeteiligten" zu verwenden.
Werden bei den Arbeiten Materialien und Stoffe verwendet, die als
Gefahrstoffe gelten, so sind vor Beginn der Arbeiten die zugehörigen
Sicherheitsdatenblätter auf der Baustelle vorzulegen.
Die Sicherheitsdatenblätter werden in den Ordnern "Nachweise und
Unterlagen" abgelegt.
Werden im Zuge der Bauarbeiten Feuerarbeiten durchgeführt wie Schweißen,
Schneiden etc., so ist vor Beginn ein Feuererlaubnisschein bei der
zuständigen Bauleitung zu beantragen.
Die Baustromverteiler sind gemäß BGV A3 und BGI 608 nach der Errichtung
und dann monatlich zu prüfen. Als Nachweis ist eine Prüfplakette
anzubringen. Schriftliche Nachweise für die Prüfung sind in den Ordnern
auf der Baustelle abzuheften.
Alle Maschinen und Geräte sind entsprechend der Aufbau- und
Verwendungsanleitung des Herstellers zu gebrauchen. Die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen insbesondere für Gerüste und Fahrgerüste sind auf
der Baustelle zu hinterlegen.
Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten, ordnungsgemäß
gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet sein.
Rettungseinrichtungen (Tragen, Erste-Hilfe-Material) und Einrichtungen
für den vorbeugenden Brandschutz (Feuerlöscher, Löschdecken u.ä.) müssen
frei zugänglich und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
Abfall, Ordnung und Sauberkeit:
Lagerung und Abfallcontainer sind entsprechend dem
Baustelleneinrichtungsplan auf den BE-Flächen aufzustellen.
Lagerungen haben derart zu erfolgen, dass daraus keine Gefährdung für
die eigenen Arbeitnehmer und die Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber bzw.
von Selbständigen erfolgt.
Jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass durch regelmäßiges
Entfernen und ordnungsgemäße, nachweisbare Entsorgung des von den
eigenen Arbeiten herrührenden Abfalls die Ordnung auf der Baustelle
aufrechterhalten wird.
Der Bauabfall ist am Anfallort ordnungsgemäß zu trennen und entsprechend
zu entsorgen.
Gebrauchtes oder demontiertes Material, Abfall u.ä. muss jeden Tag
weggeräumt und so aufbewahrt werden, dass niemand in der Umgebung
dadurch verletzt werden kann (Metallgegenstände in Augenhöhe, Bretter
mit vorstehenden Nägeln, Hindernisse, über die man stolpern kann, etc.)
Verhalten auf der Baustelle:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
10
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Der Baustelleneinrichtungsplan ist einzuhalten, dies gilt insbesondere
für die ausgewiesenen Lagerflächen sowie die dargestellten Verkehrswege.
Auf dem Baustellengelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Geschwindigkeitsbegrenzung: 10 km/h.
Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige
Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten.
Es dürfen nur die Baustellenwege/-straßen befahren werden. Außerhalb der
Arbeitszeit sind Baufahrzeuge auf den zugewiesenen Plätzen abzustellen
und zu sichern.
Meldepflicht:
Nachstehende Ereignisse sind unverzüglich zu melden:
- Auffinden von Munition und Sprengkörpern
- Beschädigung von unterirdischen Versorgungseinrichtungen wie
Rohrleitungen, Kanäle, Kabel, etc.
- Verunreinigter Bodenaushub, kontaminierter Boden, Treibstoff- oder
Ölverschmutzungen etc.
Jeder Arbeitsunfall muss dem Bauleiter des Auftraggebers sofort gemeldet
werden.
Munition:
Bei Munitions-/Bombenfunden sind Verhaltensregeln sowie Adressen der
zuständigen Behörden und Firmen dem SiGePlan bzw. den Ordnern "Nachweise
und Unterlagen" auf der Baustelle zu entnehmen.
Kontaminierte Bereiche:
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind vor Beginn der Arbeiten
die im SiGePlan aufgezeigten Nachweise vorzulegen und in den Ordnern
"Nachweise und Unterlagen" auf der Baustelle abzulegen.
Abbruch:
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist durch den Unternehmer eine
Abbruchanweisung zu erstellen und dem Koordinator vorzulegen. Die
Abbruchanweisung wird auf der Baustelle im Ordner "Nachweise und
Unterlagen" abgeheftet.
Die Freischaltung von Leitungen und Kabeln, sowie das Freimessen von
Gasleitungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation ist im Ordner
"Nachweise und Unterlagen" abzuheften. Die Hinweise im SiGePlan sind zu
beachten.
ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/ C, die
einschlägigen DIN-Normen, ZTVs, Technischen Lieferbedingungen,
Prüfvorschriften und Richtlinien der FLL, RAS-LP 4 in der zum
Vertragsabschluss gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neusten Stand der Technik
und Vegetationskunde unter der besonderen Beachtung nachstehender
Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen:
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
DIN
DIN
DIN
DIN
DIN
DIN
DIN
bei
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
11
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
18300 Erdarbeiten
18308 Drainarbeiten
1180 Drainrohre
18915 Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke
18 917 Vegetation im Landschaftsbau, Rasen und Saatarbeiten
18 919 Entwicklungs- und Unterhaltspflege von Grünflächen
18 920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen
Baumaßnahmen
ZTVs, insbesondere:
1.Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL MinStB)
2. Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau TP MinStB Ausgabe 1995 und Ergänzungen
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Tragschichten im Straßenbau ZTVT-StB 95
4. Richtlinien für Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau - RG
Min-StB 93
5. Zustäzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E-StB 94
6. Bodenabfuhr und Einteilung belastetes Material nach LAGA M20 und
'Eckpunktepapier Bayern'
7. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
von Pflasterdecken und Plattenbelägen, ZTV-Pflaster-StB
8. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
von Tragschichten mit hydr. Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton
9. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen
in Verkehrsflächen, ZTV Fug.StB 01
Prüfvorschriften und Richtlinien:
- FLL-Regel-Saatgut-Mischungen (RSM)
- RAS-LP 4
- RSTO
Technische Lieferbedingungen:
- TL Pflaster-StB 06, TL Gestein-StB 04, TL/TP Fug-StB 01
FGSV, Arbeitspapier Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und
Plattenbelägen in gebundener Ausführung
Für die Entwässerungsflächen:
- ATV-A 138
- ATV-A 153
- RAS-Ew
Für Lärmschutz:
Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Lärmschutzwände, ZTV-Lsw
BlmSchG - Bundes Lärmschutzgesetz
BlmSchV - Bundes Lärmschutzverordnung
DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
12
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Verkehrsrechtliche Anordnung
Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufwendungen für das behelfsmäßige Herstellen von
Zugängen, Zufahrten sind Nebenleistungen gemäß VOB/C.
Der Verkehr auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist aufrecht zu
erhalten.
Verkehrswege innerhalb des Baugeländes sind Sache des Auftragnehmers.
Die diesbezüglichen Kosten sind mit dem Einrichten, Vorhalten und Räumen
der Baustelle abgegolten.
Verkehrsbeschränkungen auf öffentlichen Wegen und Straßen sind beim
jeweiligen Träger zu beantragen (verkehrsrechtliche Anordnungen). Die
Kosten hierfür sowie die Kosten für Beschilderungen, Umleitungen und
dgl. sind vom Auftragnehmer zu tragen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Abrechnungsregelungen
Abrechnungsregelungen
Mengenermittlung für Abrechnung:
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistung erfolgt nach:
- Plänen, Ausführungszeichnungen
- Aufmaß
Abrechnungsunterlagen
Lt. VOB/ B § 14 (1) hat der AN seine Leistung prüfbar abzurechnen. Der
Schlußrechnung sind zu allen flächenrelevanten Positionen, insbesondere
von allen befestigten Flächen und Vegetationsflächen, farbig angelegte
Flächennachweispläne in 2-facher Ausfertigung beizufügen. Die Zahlung
der Schlußrechnung wird von der Erfüllung dieser Leistung abhängig
gemacht. Als Abrechnungsunterlagen sind maßstäbliche
Abrechnungszeichnungen vorzulegen.
Mengenermittlung für Abrechnung Erdbewegung:
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Erdbewegungen erfolgt -wenn
nicht anders beschrieben- nach Aufmaß an der Entnahmestelle vor dem
Abtrag. Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächenmaß abzurechnen
sind, werden durch horizontale Messung ermittelt.
Festmengen:
Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen gelten für feste Massen
ohne Auflockerung. Das zur Abrechnung erforderliche Aufmaß bei
Erdarbeiten oder nachträglich nicht mehr festzustellenden Mengen, ist
vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Mit den Arbeiten ist erst dann zu
beginnen, wenn das von der Bauleitung anerkannte Aufmaß vorliegt. Der
Auftragnehmer hat sich verantwortlich rechtzeitig um die Aufmessung zu
bemühen, so dass im Arbeitsablauf keine Verzögerungen eintreten.
Umrechnung von Schüttgütern
Für sämtliche Positionen mit hohem Materialanteil wird ein
Baustoffnachweis verlangt. Festgestellte Fehlmengen werden abgezogen,
eine Mehrmenge wird nicht vergütet. Umrechnungsfaktoren für Baustoffe
siehe nachfolgende Aufstellung. Die darin angegebenen
Umrechnungsfaktoren haben nur abrechnungstechnische Bedeutung.
Sofern in den einzelnen Positionen die Verrechnung von Schüttgütern nach
m³ und nicht nach Lieferschein ausgeschrieben ist, gilt grundsätzlich
die Abrechnung nach fest gefügter, verdichteter Masse.
Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge anderer Untersuchungen
(Kontrollprüfungen und Gütenachweise) an neutralen Instituten auch
Gewichte von Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten an
die Stelle der hier festgelegten Werte.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
13
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Material /Schüttung lose geschüttet verdichtet
(in t) (in t)
Sand 0 - 2 mm 1 m³ 1,56 1,85
Kiessand 0 - 32 mm 1 m³ 1,72 2,05
Schotter 32 - 45 mm 1 m³ 1,52 1,75
Schotter 45 - 56 mm 1 m³ 1,52 1,75
Siebschutt 1 m³ 1,80 2,08
Schottertragschicht 1 m³ 1,80 2,15
Frostschutztragschicht 1 m³ 1,80 2,15
Bit. Tragschicht 1 m³ --- 2,36
Bit. Deckschicht 1 m³ --- 2,39
Binder 1 m³ --- 2,36
Gussasphalt 1 m³ --- 2,45
Oberboden 1 m³ 1,70 --Schutt/ Unrat 1 m³ 1,80 --Geröll 1 m³ 1,90 --Recyclingmaterial 1 m³ --- 2,10
Boden 1 m³ 1,65 2,00
Unbewehrter Beton 1 m³ --- 2,40
Bewehrter Beton 1 m³ --- 2,50
Asphaltabbruch 1 m³ 1,60 --Betonabbruch 1 m³ 1,50 --Graswasen 1 m³ 1,60 --Schnittgut Gehölze 1 m³ 0,15 --Grüngut (Rasenschnitt) 1 m³ 0,35 --Wurzelstöcke 1 m³ 0,45 ---
Abbruch und Entsorgung
Abbruch und Entsorgung
LAGA (Anforderung an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Abfällen, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)
ATV DIN 18459 Abbruch und Rückbauarbeiten
Abfallmaterial des Auftragnehmers
Abfallmaterial des Auftragnehmers
Abfallmaterial aus dem Bereich des Auftragnehmers (Baustellenabfälle,
z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist, entsprechend den
rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen.
Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und
der Wiederverwertung zuzuführen (Nebenleistung nach DIN 18299, Nr.
4.1.11).
Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile
Alle Stoffe und Bauteile für sämtliche Teilleistungen des
Leistungsverzeichnisses müssen, sofern nicht anders angegeben, den
gültigen DIN-, EN-, Güte- und Maßbestimmungen den Technischen
Lieferbedingungen (TL) und den Technischen Prüfvorschriften (TP) der
einschlägigen ZTV entsprechen, neu und ungebraucht sein.
Die Zulassung ist vom AN unaufgefordert nachzuweisen.
Wenn in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht
anderslautend beschrieben, sind Lieferung und Einbau von Stoffen und
Bauteilen immer in den Einheitspreis einzurechnen.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
14
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Eigenüberwachungsprüfungen, Prüfzeugnisse
Eigenüberwachungsprüfungen, Prüfzeugnisse
Alle während der Bauausführung der Eigenüberwachung durchzuführenden
Prüfungen sind im Beisein der Auftraggeber und der Bauleitung
durchzuführen und daher rechtzeitig anzukündigen.
Alle gemäß den einschlägigen Vorschriften vorzulegenden Grund- und
Eignungsprüfprotokolle sind dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung
zu übergeben. Dazu hat der Auftragnehmer eine vollständige und nach
Datum geordnete Dokumentenakte zu erstellen. Hierfür erfolgt keine
gesonderte Vergütung. Die Prüfergebnisse werden Bestandteil der Abnahme.
Die Ausführungsvorschriften entsprechend den anerkannten Regeln der
Technik (in der jeweiligen gültigen Fassung) und deren Prüfvorschriften
sind einzuhalten. Die entsprechenden Prüfvorschriften müssen
durchgeführt werden, gelten als Nebenleistungen der entsprechenden
Positionen und werden nicht gesondert vergütet.
Abrechnung
Abrechnung
Gemäß VOB/ C DIN 18300 werden alle Bodenmengen in festem, eingebautem
Zustand (Bodenabtrag und Bodenauftrag) abgerechnet.
Der Ausbau von Boden ist getrennt nach den einzelnen Bodenarten
durchzuführen, wenn in den Leistungspositionen nichts anderes
beschrieben wird.
Evtl. Deponiegebühren werden nur gegen auf Nachweis (Wiegeschein)
vergütet.
Flächen und Längen werden, sofern bei den einzelnen Leistungen nicht
anders vorgeschrieben, durch Aufmaß in der Abwicklung ermittelt.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen, Flächen und Rauminhalte auf 2
Stellen nach dem Komma zu runden.
Erdarbeiten
Erdarbeiten
Bezüglich Umweltschutz und besondere Pflichten des AN
wird insbesondere auf die ZTV sowie auf die gültigen
DIN-Normen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage von Hindernissen wie Leitungen, Kabel,
Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren und
ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu
erwarten, so gehören die gewerksüblichen Maßnahmen zur
Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch
wenn diese nicht ausgeschrieben sind.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine,
Festpunkte, Höhenmarken, usw. für Gebäude oder Straßenund Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den
Auftragnehmer zu sichern.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im
Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für
ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der
ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bauseitig hergestellte Arbeitsraumverfüllungen sind vom
AN vor Beginn der Ausführungsarbeiten verantwortlich
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
15
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
auf ihre fachgerechte Verdichtung zu prüfen.
Auffüllungen sind schichtweise einzubringen und je 30 cm Lagenhöhe zu
verdichten.
Nachträgliche Setzungen müssen ausgeschlossen sein.
Nivellements und Erdmassenermittlungen sind vom AN
durchzuführen und als Nebenleistung in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Bildung von Haufwerken für bodenkundliche Untersuchungen nach
Aufforderung des Bodengutachters auf dem Baugelände sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Erdmassen aus dem Bereich Pappelallee sind
im Bedarfsfall auf dem Baugelände Neubau zwischenzulagern.
Oberbodenbearbeitung
Oberbodenbearbeitung
Oberboden ist so einzubauen, dass er durch die Einbaugeräte nicht
verdichtet wird (Überkopfeinbau, Einbau rückwärts schreitend). Der
Einbau mit Planierraupe oder Planiergerät ist nicht zulässig. Vor Einbau
des zu liefernden Oberbodens ist ein prüfbares Zwischenaufmaß zu
erstellen.
Das Zwischenaufmaß ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Materialmuster und Musterflächen
Materialmuster und Musterflächen
Der Bauleitung sind vor der Ausführung von Plattenbelägen,
Asphaltbelägen, Einbauteilen der Entwässerung und Möblierung,
unaufgefordert Materialmuster mit Eignungsnachweisen bzw. Prüfzeugnissen
vorzulegen. Die Lieferung und der Abtransport von Materialmustern sind
in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Pflanzenqualität und Pflanzenauswahl
Pflanzenqualität und Pflanzenauswahl
Die nachfolgend beschriebenen Pflanzen sind nach DIN 18916 und den
einschlägigen Gütebestimmungen (FLL- Gütebestimmungen) in 1. Qualität in
den verlangten Größen zu liefern. Der Auftragnehmer (AN) garantiert für
die Sortenechtheit. Die Pflanzen müssen regelmäßig verpflanzt sein
(Nachweis durch Quartierbuch), mit begleitenden Schneidemaßnahmen. Das
Jahr der letzten
Verschulung ist schriftlich anzugeben und darf nicht länger als vier
Vegetationsperioden zurückliegen.
Die Bestellung der Pflanzen erfolgt auf der Grundlage des freigegebenen
gültigen Pflanzplans. Pflanzen, die nicht den geforderten
Qualitätsanforderungen
entsprechen muss der AN auf seine Kosten zurücknehmen.
Stauden- und Zwiebelpflanzungen gem. DIN 18916, gem. Gütebestimmungen
für Stauden. Die Pflanzen dürfen nicht aus Wildbeständen stammen.
Staudenqualität: Gesunde, kräftige Pflanzen, frei von Schädlingsbefall,
mit Ballen.
Notwendig werdende Wässerungen, Schutzmaßnahmen, etc. sind vom AN in
Absprache mit der Bauleitung selbstständig zu veranlassen und zu
betreuen.
Wird durch einen vom AN zu vertretenden Umstand ein Einschlag
erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet. Eine erste Abnahme
der Pflanzenqualität erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Lieferung.
Pflanzen mit Transportschäden (Bruchschäden, Wurzeltrocknung, Frost,
etc.) sowie Pflanzen mit nicht
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
16
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
fachgerechter Verpackung bzw. Ballierung dürfen nicht gepflanzt werden.
Auf die eingeschränkten Zufahrtsbedingungen wird besonders hingewiesen.
Alle genannten Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Pflegeleistungen
Pflegeleistungen
Die aufgeführten Pflegeleistungen sind Mindestleistungen. Der AN hat
während der gesamten Pflegezeit eine Pflegekolonne unter fachlicher
Aufsicht zu unterhalten und dafür zu sorgen, dass die Anlage sich
ständig in einem einwandfreien Pflegezustand befindet.
Es ist je nach Witterung möglich die Anzahl der Pflegeleistungen
gegenüber dem Leistungsverzeichnis zu erhöhen. In diesem Fall kann die
Bauleitung ohne Erhöhung der Einheitspreise weitere Leistungen
verlangen.
Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege der nachfolgenden Leistungen
ist als erweiterte Fertigstellungspflege in Anlehnung
an die DIN 18916/ 18917 über eine komplette
Vegetationsperiode vom Zeitpunkt der Pflanzung/ Ansaat
bis zur Abnahme vorgesehen.
Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind
durchschnittliche Regelannahmen und geben an, wieviele
Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden. Sind
witterungsbedingt mehr oder weniger Arbeitsgänge
erforderlich, werden diese zu dem vereinbarten
Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
Die erforderlichen Arbeitsgänge sind ohne besondere
Anordnung rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jedes
Arbeitsganges ist mind. 2 Tage vor Beginn dem Auftraggeber/der
Bauleitung anzuzeigen.
Arbeitsberichte sind durch vor Ort anwesende
Beauftragte des AG (Bauleitung/ Hausmeister) abzeichnen
zu lassen.
Die erweiterte Fertigstellungspflege beinhaltet alle
Leistungen, um alle Pflanzungen und Ansaaten in einen
abnahmefähigen Zustand zu versetzen.
Während der Ausführung von Pflegearbeitsgängen ist die
Vegetation auf Gefährdung durch Trockenheit sowie
Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge,
unerwünschten Aufwuchs, Wild oder Weidevieh zu
überwachen. Über eine Gefährdung ist der AG
unverzüglich zu unterrichten.
Entwicklungs- / Unterhaltungspflege
Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (2 Jahre)
Die Ausführung der Pflegearbeiten als Entwicklungs-/
und Unterhaltungspflege erfolgt nach DIN 18919.
Die Leistungen beginnen mit der Abnahme der Pflanzung
nach Ende der Fertigstellungspflege und erstrecken sich
über zwei Vegetationsperioden.
Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung
rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder
Teilleistung ist dem AG/dem Nutzer mind. 2 Tage vor Beginn anzuzeigen.
Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche
Regelannahmen für eine Vegetationsperiode.
Mehr- bzw. Minderleistungen werden zu dem vereinbarten
Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
17
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Die Ausführung aller in der Leistungsbeschreibung beschriebenen
Betonarbeiten hat nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2 und auf der Grundlage
der dem AN zur Verfügung gestellten Planungsgrundlagen zu erfolgen.
Es gehört zu den Aufgaben des AN Verbindungen, Befestigungen,
Schalungen, Bewehrungen sowie die erforderliche Statik gem. den
anerkannten Regeln der Bautechnik und dem zu erwartenden Gebrauchswert
herzustellen.
Zur Herstellung der Betonfertigteile ist durch den AN ein örtliches
Aufmaß zu erstellen. Die Leistung ist in die Einheitspreise der
entsprechenden Positionen einzurechnen.
Soweit in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, sind bei
der Herstellung der Beton- und Stahlbetonarbeiten immer Beton, einschl.
Schalung, Bewehrung, Abschalung, Fasen, Entgraten, Arbeitsfugen,
Fugenverguss aller Art, Transportanker und Montagehülsen in die
Einheitspreise einzurechnen.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Schalungspläne sind dem AG vor Ausführung der Schalung unaufgefordert
vorzulegen.
Ausführung der Betonarbeiten erst nach Freigabe der Schalung/ Bewehrung
durch den AG/ die Bauleitung oder das IB für Statik.
Arbeitsausführung in einzelnen Arbeits- und Bauabschnitten (Bauteile),
auch mit zeitlicher Verschiebung, haben keinen Einfluss auf den
Einheitspreis und sind einzurechnen.
Der AN hat alle während der Bauausführung vorzunehmenden Güte- und
Eignungsprüfungen laufend unter Aufsicht des AG ohne gesonderte
Vergütung vorzunehmen.
Die Sichtbetonflächen (Betonflächen mit Anforderungen an das Aussehen
nach DIN 18217) müssen einwandfrei beschaffen und wenn nicht
anderslautend beschrieben, glatt geschalt sein und der Sichtbetonklasse
SB III genügen.
Es ist darauf zu achten, dass eine einheitliche, nicht saugende Schalung
(Betoplan) mit Schalungsplatten nach DIN 18215 für sichtbar bleibende
Betonflächen mit regelmäßig angeordneten Schalungsstößen- und Ankern und
Abstandshaltern aus Kunststoff in gleichmäßigen Abständen eingebaut
werden.
Es sind Ansichtsflächen mit einheitlicher Farbtönung und
Porenstruktur (Porengröße und Porenverteilung) herzustellen. Wolken- und
Fleckenbildung von Verunreinigungen bei Sichtbeton ist auszuschließen.
Die Ausführung der Abhebe- und Montageanker in den Sichtflächen der
Stahlbeton-Fertigteile ist unzulässig.
Schlosser- und Metallbauarbeiten
Schlosser- und Metallbauarbeiten
Der AN hat dem AG vor Freigabe der Werk-und Montagezeichnungen
unaufgefordert nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die vorgesehenen
Schweißarbeiten einwandfrei im Sinne der vorliegenden Spezifikationen
auszuführen.
Zur Überwachung der Schweißarbeiten muss der AN eine dem ausführenden
Betrieb angehörige, sachkundige Schweißaufsichtsperson benennen.
Sämtliche Schweißarbeiten, bei denen die Schweißgeräte von Hand geführt
werden, dürfen nur von Schweißern ausgeführt werden, für die gültige
Prüfzeugnisse entsprechend DIN 8561 bei AN vorhanden sind.
Bei der Ausführung von Schweißungen müssen beachtet werden:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
-
die
der
die
die
bei
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
18
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
zu verschweißenden Werkstoffe
Zusatzwerkstoff (Elektrode, Schweißdraht)
Vorbereitung der Schweißfuge
evtl. für den Werkstoff vorgeschriebene Wärmebehandlung
HDPE Heizelement-Stumpfschweißung
Die Schweißnahtvorbereitung ist in die entsprechenden
Leistungspositionen einzurechnen. Baustellenschweißungen sind auf ein
Minimum zu beschränken.
Bei Schweiß- und Schneidearbeiten bzw. Feuerarbeiten sind die
Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere beim Schweißen, Schneiden und
bei verwandten Arbeitsverfahren, zu beachten.
An der Arbeitsstelle sind vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von
Feuer zu treffen und geeignete Feuerlöscher bereitzuhalten.
Natursteinmaterial/-arbeiten
Natursteinmaterial/-arbeiten
Anforderungen an Natursteinmaterial
Pflastersteine im Außenbereich gemäß DIN EN 1342
Für alle in den nachstehenden Positionen und zur
Ausführung vorgesehenen Pflastersteinen sind im Zuge der Bemusterung und
vor Freigabe des Materials folgende
Angaben zu machen bzw. Nachweise vorzulegen. Die
Nachweise haben mindestens folgende Angaben zu
enthalten und sind als Prüfzeugnisse, die nicht älter
als 6 Jahre sind, in Schriftform vor Auftragsvergabe
vorzulegen:
- Handelsname des Materials
- Petrographischer Name des Materials
- Name und Adresse des Herstellers
- Kennzeichnung des Materials
- Herkunftsland und Ort der Gewinnung
- Nachweis der Beständigkeit gegen
Frost-Tausalz-Wechsel
- Nachweis der Mindestdruckfestigkeit (Pflaster) für
Granit > 160 N/mm (> 160 MPa) nach FrostTau-Beanspruchung (nach DIN EN 12371)
- Nachweis der Biegefestigkeit in MPA
- Nachweis der Frost-Tausalz-Widerstandsfähigkeit
- Wasseraufnahmefähigkeit max. 0,6 Gew.-%
Bei Lieferungen aus Ländern, die nicht der Europäischen
Gemeinschaft angehören, sind nach Aufforderung durch den AG
Gütezeugnisse vorzulegen, welche zusätzlich zu den Nachweisen und
Herstellererklärungen gem. DIN EN
1342 Pflaster aus Naturstein auch die Einhaltung der
Anforderungen der TL Min-StB 94 - Technische
Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau,
Ausgabe 1994 - nachweisen.
Die Prüfzeugnisse zum Pflastermaterial sind von Laborund Prüfanstalten aus dem EU-Raum (inkl. Schweiz) in
deutscher Sprache vorzulegen.
Folgende Mustersteine des angebotenen Materials sind
vorzuhalten und dem AG / der Bauleitung vorzulegen:
5 Pflastersteine (Format gem. Ausschreibungstexte)
Diese Mustersteine müssen das Farbspiel der Lieferung, die
Oberflächenbeschaffenheit und die Strukturcharakteristik des Materials
festlegen und begrenzen (Grenzbemusterung) und mit dem später zu
verlegenden Material identisch sein. Sie sind dauerhaft zu kennzeichnen.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
ENDE DER ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ENDE DER ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
19
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01
Aussenanlagen
01.01
Baustelleneinrichtung
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
20
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Nebenleistung Baustelleneinrichtung
Nebenleistung Baustelleneinrichtung
Das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für
sämtliche nachfolgend benannten Leistungen, einschl.
aller erforderlichen Geräte, notwendiger Ver- und
Entsorgungsanschlüsse, die Beseitigung der vom AN
verursachten Beschädigungen und Veränderungen aller
Bau- und Lagerflächen sowie die Baustellenabsicherung
ist in die nachfolgenden Positionen einzurechnen und
wird nicht gesondert vergütet.
Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen ist während
der gesamten Ausführungszeit aufrecht zu erhalten.
Materiallager- und Arbeitsplätze sowie
Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb des
Baugeländes, z.B. auf öffentlichen Verkehrsflächen
sowie die dazu notwendigen Anträge und Genehmigungen
hat der AN auf eigene Kosten zu beschaffen.
Einrichtungen zur Verkehrsführung, -sicherung und
-regelung sowie sämtliche anfallenden Kosten und
Gebühren trägt der AN.
Materiallager- und Arbeitsplätze sowie
Baustelleneinrichtungsflächen innerhalb des Baugeländes
dürfen nur in vorheriger Absprache mit der örtlichen
Bauleitung ausgeführt werden.
Alle Verschmutzungen an Bauwerken und Einbauten, auf
Straßen, Zufahrten und Gehwegen, die im Zuge der
Bauarbeiten entstehen, sind vom AN auf
eigene Kosten fachgerecht zu entfernen.
Wiederherstellung von benutzten und/ oder beschädigten
Flächen, Einbauten und Gegenständen hat der AN
unverzüglich zu seinen Lasten zu beseitigen bzw.
wiederherzustellen.
01.01.0001
Bauzaun einrichten, abbauen
Bauzaun auf unbefestigtem Untergrund für die Dauer der
Ausführungszeit einrichten, in verkehrssicherem Zustand
vor- und unterhalten sowie abbauen.
Bauzaun bestehend aus beweglichen Standfüßen aus Beton.
Zaun als Einzelelemente aus Gittermatten in
Einhängerahmen aus Stahlrohr. Die Zaunfelder sind
untereinander gegen Aushängen jeweils 2-fach zu
sichern.
Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m,
Pfostenabstand von 2,50 m bis 3,50 m.
Leistung inkl. Einbau von Aussteifungen.
Ausführung der Leistung nur in Abstimmung mit der
Bauleitung.
Ausführung auch in Klein- und Teillängen.
Bereich: Sicherung Baugebiet
25,00
m
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Einheitspreis
in EURO
21
05.07.2016
28.06.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.01.0002
Bauzaun umsetzen
Bauzaun nach Angabe der Bauleitung in Teillängen
mehrmals abbauen, umsetzen und an anderer Stelle wieder
standfest aufstellen. Auch in Kleinmengen.
Beschädigtes oder fehlendes Material ist zu ergänzen.
Transportentfernung bis 500 m.
15,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.02
Sicherungsmaßnahmen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
22
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Schutz von bestehenden Leitungen
Schutz von bestehenden Leitungen
01.02.0001
Boden für Suchgräben ausheben, Handarbeit
Boden für Suchgräben ausheben zur Freilegung von Kabeln
und Rohrleitungen, ab Geländeoberfläche, Aushub
seitlich lagern, wieder verfüllen und verdichten,
in Handarbeit, bis ca. 80 cm tief, Sohlenbreite bis ca.
50 cm,
Bodenklasse 3 und 4, DIN 18300
10,00
01.02.0002
Leitungen schützen, Überdeckung
Überdeckung von zuvor freigelegten Spartenkabeln und
-leitungen mittels Überdeckung mit Sand-Kies-Gemisch,
Breite bis ca. 1,20 m Überdeckung mind. 40 cm über
höchstliegendem Kabel oder Leitung.
Schützen vor hohen Belastungen, einschl. Behinderung in
der weiteren Bauausführung und Erschwernisse in der
Verkehrsführung, einschließlich Nachbesserung von
Schäden der Überschüttung.
10,00
01.02.0003
m
Spartenkreuzung 1 St. sichern
Zuschlag zu allen Aushubpositionen für die Kreuzung von
in Betrieb befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Sparten) aller Art und Größe. Die Leitungen müssen
auch während der Bauzeit in Betrieb bleiben und nach
Weisung der Leitungsbesitzer aufgehängt oder
aufgeständert und geschützt werden.
einschl. aller Erschwernisse bei Erd- und
Verbauarbeiten sowie Handaushub nach Erfordernis und
Auflagen der Spartenträger
quer zur Achse des Kabelgrabens verlaufend, Einzellänge
bis 3-fach Grabenbreite
Rohrleitung mit Außendurchmesser bis 150 mm oder Anzahl
der Kabel: 1 St.
1,00
01.02.0004
m
St
Spartenlängssicherung, 1 St.
Leistung wie vorige Position, jedoch
Kabel und Rohrleitungen aller Art, längst zur Achse des
Kanalgrabens verlaufend, Einzellänge bis 3-fache
Grabenbreite
Rohrleitung mit Außendurchmesser bis 200 mm oder Anzahl
Kabel/ Leerrohre: 1 Stück
2,00
St
Sonstige Schutzmaßnahmen
Sonstige Schutzmaßnahmen
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
23
05.07.2016
28.06.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.02.0005
Noppenfolie als Grundmauerschutz liefern und einbauen
Noppenbahn mit Vlieskaschierung einbauen und bündig mit
angrenzender Flächenoberkante abschneiden.
aus HD PE, braun, Dicke 0,6 mm, ca 600g/m2,
Noppenhöhe ca. 8 mm
senkrecht entlang vorhandener Gebäude und Mauern
vor Hinterfüllung der Bauteile
Breite des Streifens: 50 cm, Hochzug der Folie bis ca.
3
cm unter OK fertiger Belag.
inkl. Zuschnitt- und Anpassungsarbeiten.
Ausführung der Leistung nur in Absprache mit der
Bauleitung.
Einbau in nicht zusammenhängenden Teilfächen.
Bereich: Nebengebäude, aufstrebende Bauteile
20,00
m2
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.03
Abbruchmaßnahmen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
24
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Rodungsarbeiten
Rodungsarbeiten
01.03.0001
Kleinstrauch roden, Höhe ca. 30-100 cm
Kleinstrauch
Breite bis ca. 100 cm, Höhe ca. 30-100 cm, mehrstämmig
einschl. Wurzelstöcke roden, laden und abfahren.
Das gesamte Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen. Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
1,00
01.03.0002
St
Wurzelstock roden, Stockab. D= 3-10 cm
Wurzelstock roden, Stockabschnitte D= 3-10 cm
Der Stammumfang wird direkt über dem Boden gemessen.
Wurzelstock inkl. Wurzelteile laden und abfahren.
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zuzuführen.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen
oder Bestandsbäumen in Handarbeit.
Falls erforderlich Leistung inkl. Herausfräsen des
Wurzelstockes
Bereich: Wurzelstöcke von bereits gefällten Bäumen/
Sträuchern
5,00
01.03.0003
St
Wurzelstock roden, Stockab. D=11-25 cm
wie vor, jedoch Stockabschnitte 11-25 cm
Bereich: Wurzelstöcke von bereits gefällten Bäumen/
Sträuchern
6,00
01.03.0004
St
Wurzelstock roden, Stockab. D=26-50 cm
wie vor, jedoch Stockabschnitte 26-50 cm
Bereich: Wurzelstöcke von bereits gefällten Bäumen
5,00
01.03.0005
St
Wurzelstock roden, Stockab. D=50-80 cm
wie vor, jedoch Stockabschnitte 50-80 cm
Bereich: Wurzelstock von bereits gefälltem Baum
2,00
01.03.0006
St
Rasendecke abschieben
Rasendecke einschließlich oberster Bodenschicht
abschieben, laden und abfahren.
Schichtdicke: 10 cm
Bewuchs: Rasen
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
25
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Leistung inkl. Mähen der Rasenflächen vor dem
Abschieben.
Neigung der Flächen bis 1:3
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zuzuführen. Leistung inkl.
Entsorgungsgebühren.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen und
Kleinflächen.
Festlegung der Teilflächen in Absprache mit dem AG.
Im Bereich von zu erhaltenden Bestandsbäumen/ Einbauten
ist die Leistung von Hand auszuführen.
33,00
01.03.0007
m2
Zulage, Handarbeit
Zulage zur Vorposition für die Ausführung in Handarbeit
für beengten Arbeitsraum durch anschließende Gebäude,
Bauteile, etc.
25,00
m2
Abbruch Beläge
Abbruch Beläge
01.03.0008
Betonsteinpflaster abbrechen
Betonsteinpflaster aus Beton einschließlich
Pflasterbett ausbauen, aufnehmen und abfahren.
Material: Beton
Abmessungen: ca. 15 x 15 cm
Steindicke: bis 10 cm
Leistung inkl. Ausbau Bettung und Fugenfüllung.
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Kipp-/Entsorgungsgebühren.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen
oder Bestandsbäumen in Handarbeit.
18,00
01.03.0009
Verbundpflaster, Beton abbrechen
wie vorige Postion, jedoch Verbundpflaster aus Beton
Form: Doppel-T
Abmessungen: ca. 20 x 16,5 cm
Steindicke: bis 10 cm
8,00
01.03.0010
m2
m2
Traufstreifen aufnehmen und abfahren
Traufstreifen in Randbereichen entlang der Fassade
aufnehmen und abfahren.
Material: Grobkies ca. 56/100
Abtragdicke: bis 20 cm
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Kipp-/Entsorgungsgebühren.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
26
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen
oder Bestandsbäumen in Handarbeit.
Ausführung der Leistung nur in Absprache mit der
Bauleitung.
10,00
01.03.0011
m2
Asphaltoberbau trennen
Asphaltoberbau trennen.
Bereich in nicht zusammenhängenden Einzelflächen längs
und quer, mit Fugenschneidegerät Schichten fluchtgenau
senkrecht trennen.
Arbeiten in nicht zusammenhängenden Teilfächen und
Kleinflächen.
Bereich: Straße
12,00
01.03.0012
m
Asphaltbelag in Streifen lösen und abfahren
Asphaltbelag in Streifen entlang von Fahrbahnen lösen
und abfahren, Material soweit erforderlich zerkleinern.
Streifen bis ca. 0,60 m breit
Asphaltdicke bis 20 cm
Streifenweiser Ausbau Asphalt nach Trennschnitt für
Einbau von Borden.
Leistung inkl. Reinigen der abgeräumten Fläche mit
Hochdruckreinigungsgerät.
Leistung inkl. Kipp-/ Entsorgungsgebühren.
Ausführung auch in Teil- und Kleinflächen.
Leistung inkl. Lösen von Hand an bestehenden, zu
erhaltenden Einbauten (Hochborde, Schieber, Schächte,
u.ä.).
Abrechnung nach Aufmaß vor Abbruch und Wiegescheinen
Deponie.
Bereich: Straße
8,00
01.03.0013
m2
Randbegradigung bitumiöser Beläge
Randbegradigung bituminöser Beläge. Fluchtgerechte
Randbegradigung bei hohlraumarmen bituminösem Belag.
Aufbruchtiefe über 5 bis einschl. 20 cm Dicke, mit
Fugenschneidegerät auf gesamte Aufbruchtiefe schneiden,
in zusammenhängenden Längen, Aufbruchmaterial wird
Eigentum des AN und ist einer Wiederverwertung
zuzuführen.
Leistung auch in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Leistung auch in Kleinmengen.
5,00
m
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
27
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Abbruch Einfassungen
Abbruch Einfassungen
01.03.0014
Betonborde, Hochbord ausbauen und abfahren
Betonborde, als Hoch-/ Tiefbord oder Absenkstein inkl.
Fundament ausbauen und abfahren
Material: Beton
Abmessungen: bis ca. 100/30/15 cm
in Beton versetzt, Dicke des Unterbetons bis 20 cm.
Leistung inkl. Ausbau Bettung und Fugenfüllung.
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Kipp-/Entsorgungsgebühren.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen
oder Bestandsbäumen in Handarbeit.
10,00
01.03.0015
m
Betonkantenstein, Tiefbord ausbauen und abfahren
Kantenstein inkl. Fundament ausbauen und abfahren
Material: Beton
Abmessungen ca. 100/30/8 cm
in Beton versetzt
Leistung inkl. Ausbau Bettung und Fugenfüllung.
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Kipp-/Entsorgungsgebühren.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen in
Handarbeit.
15,00
01.03.0016
m
Betonkeil abbrechen und abfahren
Betonkeil abbrechen, aufnehmen und abfahren
Material: Beton C20/25
Dicke: bis 20 cm
Breite: bis 20 cm
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Kipp-/Entsorgungsgebühren.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen
oder Bestandsbäumen in Handarbeit.
10,00
m
Abbruch Sonstiges
Abbruch Sonstiges
01.03.0017
Rollsplitt aufnehmen und abfahren
Rollsplitt aufnehmen und abfahren.
Material: Rollsplitt 2/5
Abtragsdicke: bis 10 cm
Rollsplitt im gesamten Baufeld verteilt.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
28
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Kipp-/Entsorgungsgebühren.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Ausführung bei angrenzenden zu erhaltenden Bauteilen
oder Bestandsbäumen in Handarbeit.
15,00
01.03.0018
m2
Findling, 60-90 cm
Findling, gebrochen, verschiedene Größen aufnehmen und
entsorgen.
Material: Granit, etc.
Abmessungen (B x L xH): bis ca. 60-90 x 60-90 x 60-90
cm
Das gesamte Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen. Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Ausführung der Leistung nur in Absprache mit der
Bauleitung.
1,00
01.03.0019
St
Fundamente aus Beton, unbewehrt
Fundamente aus Beton abbrechen, laden und abfahren.
Größe der Einzelfundamente 0,5 bis 1,5 m3.
Material: Beton unbewehrt
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Ausführung nur in Abstimmung mit der Bauleitung.
Abrechnung erfolgt nach Aufmaß vor Ort.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen und
Kleinmengen.
Bereich: gesamter Baubereich
3,00
01.03.0020
m3
Fundamente aus Beton, bewehrt
Fundamente aus Beton, bewehrt abbrechen, laden und
abfahren.
Größe der Einzelfundamente 0,5 bis 1,5 m3.
Material: Beton bewehrt
Das gesamte Material wird Eigentum des AN und ist einer
Wiederverwertung zu zuführen.
Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Ausführung nur in Abstimmung mit der Bauleitung.
Abrechnung erfolgt nach Aufmaß vor Ort.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen und
Kleinmengen.
Bereich: gesamter Baubereich
1,50
m3
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
29
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Entsorgungsarbeiten
Entsorgungsarbeiten
01.03.0021
Baugelände abräumen, Schutt
Baugelände abräumen von Schutt, Steinen und
Betontrümmern, abgeräumtes Material nach Stoffen
getrennt laden und ordnungsgemäß bei einer zugelassenen
Deponie/ Entsorgungsstelle entsorgen.
Kippgebühren werden gegen Nachweis vom AG erstattet.
0,50
01.03.0022
Kippgebühr für Schutt
Kippgebühr für Schutt wie z.B. Betonteile, Pflaster,
Fundamente, Ziegel, Glas.
1,00
01.03.0023
t
Kippgebühr für Holz
Kippgebühr für Holz, wie z.B. Stammholz und
Wurzelstöcke
1,00
01.03.0027
t
Baugelände abräumen, Holz
Baugelände abräumen von Holz, wie Stammholz und
Wurzelstöcke, abgräumtes Material nach Stoffen getrennt
laden und ordnungsgemäß bei einer zugelassenen
Deponie/ Entsorgungsstelle entsorgen.
Kippgebühren werden gegen Nachweis vom AG erstattet.
0,50
01.03.0026
t
Kippgebühr für Metall
Kippgebühr für Metall
0,50
01.03.0025
t
Baugelände abräumen, Metall
Baugelände abräumen von Metall, abgeräumtes Material
nach Stoffen getrennt laden und ordnungsgemäß bei einer
zugelassenen Deponie/ Entsorgungsstelle entsorgen.
Kippgebühren werden gegen Nachweis vom AG erstattet.
0,30
01.03.0024
t
t
Baugelände abräumen, Kunststoff
Baugelände abräumen von Kunststoff, abgeräumtes
Material nach Stoffen getrennt laden und ordnungsgemäß
bei einer zugelassenen Deponie/ Entsorgungsstelle
entsorgen.
Kippgebühren werden gegen Nachweis vom AG erstattet.
0,20
t
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Menge
01.03.0028
Kippgebühr für Kunststoff
Kippgebühr für Kunststoff, Kunstofffolien, Rohre, etc.
01.03.0029
t
t
Kippgebühr für Grüngut
Kippgebühr für Grüngut wie Rasen- und Wiesenschnittgut,
Wurzelunkräuter.
3,00
01.03.0034
t
Kippgebühr für Unrat
Kippgebühr für Unrat, wie Abfälle, Wurzelteile,
Styropor
1,50
01.03.0033
t
Baugelände abräumen, Unrat
Baugelände abräumen von Unrat, wie Abfälle,
Wurzelteile, Styropor, abgeräumtes Material nach
Stoffen getrennt laden und ordnungsgemäß bei einer
zugelassenen Deponie /Entsorgungsstelle entsorgen.
Kippgebühren werden gegen Nachweis vom AG erstattet.
1,00
01.03.0032
t
Kippgebühr für bituminöses Material
Kippgebühr für bituminöses Material bzw. Fräsgut
Asphaltgrinding.
1,00
01.03.0031
Gesamtbetrag
in EURO
Baugelände abräumen, bituminöses Material
Baugelände abräumen von bituminösem Material,
abgeräumtes Material nach Stoffen getrennt laden und
ordnungsgemäß bei einer zugelassenen
Deponie/ Entsorgungsstelle entsorgen.
Kippgebühren werden gegen Nachweis vom AG erstattet.
0,50
01.03.0030
Einheitspreis
in EURO
30
05.07.2016
28.06.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
0,50
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Kippgebühr für Oberboden
Kippgebühr für Oberboden
2,00
m3
Gesamtsumme:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EURO
01.04
Erdarbeiten
01.04.0001
Boden lösen und entsorgen
Boden der Klasse(n) '3-5' profilgerecht oder nach
Angaben des AG im Baufeld lösen, aufnehmen, laden und
entsorgen gem. TV. Auch in Kleinflächen und
Kleinmengen.
Abtragstiefe bis 500 cm.
Abrechnung nur gegen Nachweis gem. TV.
Anfallendes Material aufnehmen und gem. TV entsorgen,
einschl. Kippgebühr.
Abrechnung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
72,00
01.04.0002
m3
Boden lösen, Punktfundamente
Boden der Klasse(n) '3-5'
profilgerecht oder nach Angaben des AG lösen, laden,
fördern und abfahren
Abmessungen: bis ca. 1,00 m x 1,00 m
Abtragstiefe ab OK bis ca. 1,00 m
inkl. Verdichtung der Sohle
Verdichtungsgrad DPr: mind. 100%
Verformungsmodul: EV2 mind. 45 MPa/m2
Das gesamte Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Arbeiten mit Kleingeräten und von Hand im Bereich von
best. Bäumen und Einbauten sind in den Einheitspreis
mit einzurechnen.
Abrechnung nach Aufmaß an der Abtragsstelle.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
2,00
01.04.0003
m3
Boden lösen, Streifenfundament
Boden der Klasse(n) '3-5'
profilgerecht oder nach Angaben des AG lösen, laden,
fördern und abfahren
Abtragstiefe ab OK Baugrund bis ca. 1,20 m
Abtragsbreite: bis ca. 1,20 m
inkl. Verdichtung der Sohle
Verdichtungsgrad DPr: mind. 100%
Verformungsmodul: EV2 mind. 45 MPa/m2
Das gesamte Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Arbeiten mit Kleingeräten und von Hand im Bereich von
best. Bäumen und Einbauten sind in den Einheitspreis
mit
einzurechnen.
Abrechnung nach Aufmaß an der Abtragsstelle.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
1,50
m3
Bodenaushub Entwässerung
Bodenaushub Entwässerung
31
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Menge
01.04.0004
Bodenaushub Entwässerungsrinnen
Boden für Rinnen, Breite ca. 40 cm, Aushubtiefe bis
ca.100 cm, profilgerecht lösen, Bodenklasse 3 bis 4 DIN
18300,
Untergrund verdichten, Verformungsmodul EV2 mind.
45 MPa/qm, Boden bis zur Wiederverfüllung seitlich
lagern. Leistung inklusive aller Transporte.
01.04.0005
m3
m3
Untergrund verdichten, Gräben+Schächte
Untergrund verdichten für Graben- und
Ausschachtungssohlen,
Verdichtungsgrad DPr: mind. 100%
Verformungsmodul: EV2 mind. 45 MPa/qm
Bodenklasse: 3 bis 5 nach DIN 18300
Sohlenbreite: bis 1,30 m
Grabentiefe: bis ca. 1,25 m
5,00
01.04.0008
m3
Zulage Gräben für Entwässerungskanäle, Handschachtung
Zulage zur Vorposition, jedoch
Handschachtung zur Freilegung von Leitungen und dgl.
für Anschlussarbeiten
2,00
01.04.0007
Gesamtbetrag
in EURO
Gräben für Entwässerungskanäle, bis 125 cm
Gräben für Entwässerungskanäle profilgerecht ausheben,
mit Arbeitsraum für Folgearbeiten.
Aushub ab Baugrund, mit geböschten Wänden.
Tiefe: bis 1,25 m,
Sohlbreite: bis 0,75 m,
Bodenklassen: 3 bis 5 nach DIN 18300
Boden profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen
und verdichten nach den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen (ZTVA-StB), verdrängten Boden laden und
abfahren.
Das gesamte Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen
Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Abrechnung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
3,00
01.04.0006
Einheitspreis
in EURO
32
05.07.2016
28.06.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Sandbettung Grubensand
Grubensand für die Bettung und Überdeckung der Kabel
bzw. Rohre liefern, beifahren und zweilagig verfüllen.
Durchführung der Arbeiten nur in Abstimmung mit den
Elektro-/ HLS- bzw. anderen Fachfirmen.
Unterdeckung: 10 cm
Überdeckung: Leitungen 10-30 cm
Kabelschutzrohre: 30 cm
1,50
m3
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
33
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Nachweise Baugrund
Nachweise Baugrund
01.04.0009
Plattendruckversuch nach DIN 18134
Prüfen der Tragfähigkeit (Doppelversuch),
einschl. Stellung der erforderlichen Hilfskräfte und
Maschinen (LKW o.ä.).
Nachweis durch Vorlage eines Prüfzeugnisses eines
neutralen Prüfinstitutes.
Die Testpunkte sind lagemäßig in einem Lageplan
einzutragen.
Zu prüfende Schicht: vorh. Unterbau/ Baugrund nach
Auskofferung.
Bei Nichterreichen der Werte werden
Wiederholungsversuche nicht gesondert vergütet.
5,00
01.04.0010
Rammsondierung nach DIN 4094
Prüfen der lagenweisen Verdichtung der vorhandenen
Auffüllungen und der Tragschichten im Rahmen der
Eigenüberwachung.
Nachweis durch Vorlage eines neutralen Prüfinstitutes.
Werden wegen Nichterreichens der geforderten Werte
Wiederholungsprüfungen erforderlich, werden diese nicht
vergütet.
Die Sondierpunkte sind lage- und höhenmäßig
in einen Lageplan einzutragen.
Sondiertiefe: im Mittel 3,00 m
Sondiergerät: leichte Rammsonde DIN 4094
5,00
01.04.0011
St
St
Verdichtungsprobe mit Künzelstab
Zur Überprüfung der Verdichtung in aufgefüllten
Bereichen durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
Sondierungsprotokolle sind vorzulegen.
Sondierungspunkte werden vor Ausführung mit der
Bauleitung festgelegt. Einschließlich An- und Abfahrt.
Preis je ausgeführter und ausgewerteter Prüfung.
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.05
Entwässerungsarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
34
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Anpassung Schächte
Anpassung Schächte
01.05.0001
Schachtabdeckung, Betonschacht höher setzen
Schachtabdeckung für Schacht Innendurchmesser DN 1000
aus Gusseisen mit Betonfüllung anpassen,
Abdeckung lösen und gefällekonform neu
aufsetzen mit Auflageringen in Mörtel MG III, Flächen
verputzen, Oberfläche glätten, Auflageringe aus
Betonfertigteilen als gesonderte Leistungsposition,
Schmutzfänger bauseits vorhanden, säubern.
Höhenänderung 0 bis 50 cm.
Ergänzende Erdarbeiten sind einzurechnen, Bodenklasse 3
und 4 DIN 18300. Boden profilgerecht lösen, laden und
im Baustellenbereich einplanieren.
1,00
01.05.0002
St
Auflagerringe Bauhöhe 40 mm
Auflagering DIN 4034 für Schachtabdeckung aus Beton,
Bauhöhe 40 mm, LW 625 mm, mit Schubsicherung,
Fugendichtung mit Dichtring.
1,00
St
Entwässerungseinrichtungen
Entwässerungseinrichtungen
01.05.0003
Entwässerungsrinne, NW 100, Länge 1000 mm
Entwässerungsrinne aus Beton C 40/50,
ohne Innengefälle, NW 100, Belastungsklasse bis E 600
gemäß DIN EN 1433
mit Aufschwemmsicherung,
mit feuerverzinkter Massivstahlzarge und Combi-Knebel,
mit Sicherheitsfalz
Aussenlänge 1000 mm
Aussenbreite 163 mm
Bauhöhe 155 mm
inkl. Verfugung mit SF-Connect
inkl. der erforderlichen Anfangs- und Endscheiben
liefern und gemäß der Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Verlegung auch in Kleinmengen/ Teilabschnitten.
5,00
01.05.0004
m
Einlaufkasten, Entwässerungsrinne NW 100
Einlaufkasten zur Rinne der vorigen Position aus Beton
C 40/50, Belastungsklasse bis E 600 gemäß DIN EN 1433
Liniensinkkasten, einteilig für 1- oder 2-seitigen
Rinnenanschluss,
mit PP-Geruchsverschluss, PP-Schlammeimer,
1 einbetonierte KG-Muffe für Rohranschluss DN 100
mit feuerverzinkter Massivstahlzarge mit Combi-Knebel
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
35
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Aussenlänge 500 mm
Aussenbreite 163 mm
Bauhöhe 540 mm
inkl. Verfugung mit SF-Connect
liefern und gemäß der Einbauanleitung des Herstellers
verlegen und an den Kanal anschliessen.
Anschlussleitungen werden gesondert vergütet.
1,00
01.05.0005
Abdeckung Entwässerungsrinne, A 15, Länge 1000 mm
Abdeckungen für Entwässerungsrinnen der vorigen
Position.
Abdeckungen gemäß DIN EN 1433,
Gitterrost MW 30/10,
Material: Stahl, verzinkt
mit 2-fach M12/A2-Verschraubung pro Meter,
Außenmaß (L/B/H) 1000/153/20 mm,
Belastungsklasse bis A 15
liefern und gemäß der Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
5,00
01.05.0006
m
Abdeckung Entwässerungsrinne, A 15, Länge 500 mm
wie vorige Postion, jedoch Außenmaß (L/B/H) 500/153/20
mm
0,50
01.05.0007
St
m
Zulage Passstück, Entwässerungsrinne, Winkel 90°
Herstellen eines 90-Grad-Abschnitts an Rinnenunterteil
und Abdeckung an Entwässerungsrinnen mit NW 100 der
Vorpositionen, zur Herstellung eines Passstücks
inkl. Verzinken der geschnittenen Zargenkanten und
Abdeckungen
Bei Gitterosten inkl. Anschweißen von Endstücken und
Verzinken.
1,00
St
Leitungen/ Anschlüsse
Leitungen/ Anschlüsse
01.05.0008
KG 2000 PP, DN 100
Abwasserkanal DN 100 liefern und verlegen.
Abwasserleitungen KG 2000 aus mineralgefülltem
Polypropylen (PP), Farbe maigrün für Abwasser- und
Regenwasserkanäle nach DIN EN ISO 9969 im
Schwerlastbereich (SLW 60) einsetzbar
mit angeformter Muffenverbindung mit Sicke für
Dichtungsring mit Zulassungsnummer des Deutschen
Instituts für Bautechnik
Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610
und den Herstellerangaben zu verlegen
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
36
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
inkl. Sandbettung aus geliefertem Sand 0/2, Rohrbettung
unter Rohrsohle mind. 10 cm, Rohrüberdeckung mind. 30
cm über Rohrscheitel
Leistung inkl. Ablängen der Rohre nach Erfordernis und
Dichtungsmaterial
Verlegung in Teillängen.
3,00
01.05.0009
Formstück als Zulage, DN 100 - Bogen
Formstücke als Zulage der vorigen Position
KG 2000 PP, DN 100 liefern und einbauen.
Formstück: Bogen, alle Gradzahlen mit Dichtring
Leistung inkl. Anschluss der Leitung der
Grundposition.
Leistung inkl. Verfüllung der Leitungszone.
4,00
01.05.0010
St
Formstück als Zulage, DN 100 - Übergang PE
wie vorige Position, jedoch
Formstück Übergang, alle DN-Größen
KG 2000-Rohr auf PE-Rohr, bauseits vorhanden.
1,00
01.05.0011
m
St
Anschluss von Rohr an vorh. Revisionsschächte/
Sickerschächte
Anschluss von Entwässerungsleitung aus PP-SN 8 hart
DN 150 an vorh. Revisionsschächte/ Sickerschächte
aus Beton, einschließlich Herstellen der
Anschlussöffnung
und der Dichtungsarbeiten.
Wanddicke über 10 - 15 cm
1,00
St
Gesamtsumme:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.06
Befestigte Flächen
01.06.0001
Feinplanie herstellen
Feinplanie herstellen
ZTV - SOB StB (aktuelle Fassung)
zur Aufnahme einer ungebundenen Tragschicht
Auf- und Abtrag bis 5 cm
Ausführung mit Gefällen gem. Ausführungsplan entspr.
der künftigen Oberflächengestaltung.
bei 4 m Messstrecke:
Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm
Zulässige Abweichung von der Ebenflächigkeit bis +/1cm
Abrechnung nach Aufmaß.
120,00
01.06.0002
Einheitspreis
in EURO
m2
Frostschutzschicht 0/56, Betonpflaster
Frostschutzschicht liefern und einbauen.
Einbau: Kies-Sand-Gemisch Körnung 0/56 mm
profilgerecht im vorgegebenen Gefälle einbauen nach
Maßgaben der ZTVT-StB (aktuelle Fassung)
aus ungebundenen, wasserdurchlässigen, frostsicheren
und witterungsbeständigen Mineralstoffen,
Einbaudicke bis ca. 28 cm,
Verformungsmodul EV2 mind. 100 MPa/m2,
Verhältnis EV2/EV1 <= 2,2
Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %
Lagenweise einbauen und verdichten.
Die Oberfläche ist mit abgestuftem Material zu
schließen.
Abrechnung nach Anfangs-, Baugrund- und Endnivellement
als feste Masse.
11,00
m3
Frostschutzschicht 0/56, Ortbetondecke
wie vorige Postion, jedoch
Einbaudicke bis ca. 50 cm,
Verformungsmodul EV2 mind. 100 MPa/m2,
Bereich: unter Ortbetondecke
26,00
01.06.0005
Gesamtbetrag
in EURO
m2
Bereich: unter Tragschicht Betonpflaster/ Traufkies
01.06.0004
37
05.07.2016
28.06.2016
Untergrund verdichten DPr 103 %
Untergrund verdichten, bestehendes Kiesplanum,
Verdichtungsgrad Proctor DPr mind. 103 %,
Verformungsmodul EV2 mind. 45 MPa/m2,
Verhältnis EV2/EV1 <= 2,2 ,
Bodenklasse 3, 4 und 5 nach DIN 18300,
Ergänzung von Baustoffen wird gesondert vergütet.
120,00
01.06.0003
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Schottertragschicht, 120 MPa/qm
Schottertragschicht liefern und einbauen
Material: Schotter (gebrochenes Material) 0/32 mm
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
38
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Einbaudicke: bis 15 cm,
Verformungsmodul EV2 mind. 120 MPa/m2,
Verhältnis EV2/EV1 <= 2,2
Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %
profilgerecht im vorgegebenen Gefälle lagenweise
einbauen und verdichten nach Maßgaben der ZTVT-StB
(aktuelle Fassung)
als Tragschicht unter wasserdurchlässigen Belägen;
Durchlässigkeitswert: kf>5,4x10 hoch -4m/s nach DIN
18130
Anteil der abschlämmbaren Teile <0,063mm darf 5-Massen%
nicht überschreiten.
Der Feinsandanteil <2mm darf 20-Massen% nicht
überschreiten.
Die Oberfläche ist mit abgestuftem Material zu
schließen.
Abrechnung nach Anfangs-, Baugrund- und Endnivellement
als feste Masse.
Bereich: Betonpflaster
5,00
01.06.0006
Nachrichten der vorhandenen Tragschicht, Betonpflaster
In den Bereichen der abgebrochenen Belagsflächen
vorhandene Tragschicht nacharbeiten.
Ausgleich mit Material aus Kies-Sandgemisch, Körnung 0/
32 mm
Einbau entsprechend der vorgegebenen Anschlusshöhen und
Gefälleangaben, einschl. aller notwendiger Erdarbeiten,
dem
Abräumen von Splitt sowie Verdichtungsarbeiten
Verformungsmodul EV2 mind. 120 MPa/m2,
Verhältnis EV2/EV1 <= 2,2
Auftrags-/ Abtragsdicke bis ca. 20 cm
Ausführung der Position nur in Abstimmung mit der
Bauleitung.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Ausführung auch in Kleinflächen.
18,00
01.06.0007
m3
m2
Nachrichten der vorhandenen Tragschicht, Asphalt
In den Bereichen der abgebrochenen Belagsflächen
vorhandene Tragschicht nacharbeiten.
Ausgleich mit Material aus Kies-Sandgemisch, Körnung 0/
32 mm
Einbau entsprechend der vorgegebenen Anschlusshöhen und
Gefälleangaben, einschl. aller notwendiger Erdarbeiten,
dem
Abräumen von Splitt sowie Verdichtungsarbeiten
Verformungsmodul EV2 mind. 120 MPa/m2,
Verhältnis EV2/EV1 <= 2,2
Auftrags-/ Abtragsdicke bis ca. 15 cm
Ausführung der Position nur in Abstimmung mit der
Bauleitung.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Ausführung auch in Kleinflächen.
8,00
m2
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Einheitspreis
in EURO
39
05.07.2016
28.06.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.06.0008
Kontrollprüfung ZTV - SOB StB zum Nachweis
Kontrollprüfung ZTV - SOB StB (aktuelle Fassung)
auf besondere Anordnung des AG
für Planum und bauseitige Tragschicht ohne Bindemittel
zum
Nachweis der Tragfähigkeit und Verdichtungswerte auf
dem Planum oder Tragschicht durch ein anerkanntes
Prüflabor durchführen.
Stellung eines Gegengewichtes (Walze, LKW), einschl.
versandfertiger Verpackung der Proben,
Verhältniswert: EV2 / EV1: </= 2,2.
Bei Nichterreichen der Werte werden
Wiederholungsversuche nicht gesondert vergütet.
5,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EURO
St
Einfassungen
Einfassungen
01.06.0009
Hochbord 12/15 liefern und versetzen
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus
Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit,
erhöhte Biegezugfestigkeit, ansonsten
Güteeigenschaften nach DIN 1340: Witterungswiderstand
Klasse D, jedoch Masseverlust
= 0,15 kg/m2 Festigkeit Klasse: U, Abriebwiderstand
Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand
= 15 cm3/50cm2.
Die Bordsteine sind auf einem 20 cm starken
Fundament mit 15 cm breiter Rückenstütze aus
Beton C 12/15 und mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen,
welche nicht verfugt werden, zu versetzen.
Die DIN 18318 ist zu beachten.
Bordstein: Hochbord
Länge: 100 cm
Breite: 12/15 cm
Höhe: 30 cm
Oberfläche: grau
6,00
01.06.0010
m
Absenkstein, links liefern und versetzen
wie vorige Postion, jedoch
Absenkstein, links
für Übergang Hochbord 12/15 x 30 cm auf Rundbord 15 x
22 cm
1,00
01.06.0011
St
Rundbordstein, 15/22/100, bündig
Liefern und Versetzen von Bordsteinen aus
Beton mit garantierter Frost- und Tausalzbeständigkeit,
erhöhte Biegezugfestigkeit, ansonsten
Güteeigenschaften nach DIN 1340: Witterungswiderstand
Klasse D, jedoch Massenverlust
= 0,15 kg/m2 Festigkeit Klasse: U, Abriebwiderstand
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
40
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Klasse: I, jedoch Abriebwiderstand
= 15 cm3/50cm2.
Die Bordsteine sind auf einem 20 cm starken
Fundament mit 10 cm breiter Rückenstütze aus
Beton C 12/15 und mit ca. 5 mm breiten Stoßfugen,
welche nicht verfugt werden, zu versetzen.
Die DIN 18318 ist zu beachten.
Bordstein: Rundbord
Länge: 100 cm
Breite: 15 cm
Höhe: 22 cm
r= 2 cm
Oberfläche: grau
Einbau bündig mit OK Straße.
3,00
01.06.0012
m
Schnitt, Betonbord
Betonbord bis 15 cm breit fachgerecht einseitig mit
Naßschneidegerät schneiden.
Der Schnitt muss fluchtgerecht und geradlinig verlaufen
(Schnurkante!).
An Kanten und Einbauten durch Schneiden mit anpassen.
Kanten scharfkantig und leicht bearbeiten.
Die exakte Bordgröße ist vom AN vor Ort zu ermitteln,
der Aufwand hierfür ist bei der Kalkulation des EP zu
berücksichtigen.
Inkl. aller Nebenarbeiten.
Ausführung nach Rücksprache mit der Bauleitung.
0,50
01.06.0013
m
Betonkantenstein T 8/20 gerade, bündig
Betonkantenstein als Einfassung für Beläge liefern und
einbauen.
Abmessungen: 100 x 8 x 20 cm
Fase: einseitig, 1-2 cm
Einbau: bündig mit OK Belag
Bettung auf Unterbeton C20/25, Dicke 20 cm
mit beidseitiger Rückenstütze bis ca. 10 cm unter OK
Betonkantenstein
Bereiche: Einfassung Beläge
25,00
01.06.0014
m
Schnitt, Betonkantenstein
Betonkantenstein bis 8 cm breit fachgerecht einseitig
mit Naßschneidegerät schneiden.
Der Schnitt muss fluchtgerecht und geradlinig verlaufen
(Schnurkante!).
An Kanten und Einbauten durch Schneiden mit anpassen.
Kanten scharfkantig und leicht bearbeiten.
Die exakte Steingröße ist vom AN vor Ort zu ermitteln,
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
41
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
der Aufwand hierfür ist bei der Kalkulation des EP zu
berücksichtigen. Inkl. aller Nebenarbeiten.
0,50
01.06.0015
m
Betonkeil
Betonkeil als seitliche Rückenstütze
Beton C12/15
Einbaudicke: 15-20cm
obere Breite 5 cm
untere Breite 15-20 cm
OK bis ca. 3 cm unter OK Belag
5,00
m
Asphaltbelag
Asphaltbelag
Der AN hat den Einbau der Asphaltschichten so zu
organisieren, dass eine fugen- und nahtlose Fläche
entsteht.
Sollten technologisch unvermeidliche Nähte entstehen
sind diese mittels Infrarottechnik aufzuwärmen um ein
nahtloses Anarbeiten zu ermöglichen.
Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Ablauf der Asphaltarbeiten ist der BL vorher
darzustellen und von der BL freizugeben.
01.06.0016
Asphalttragschicht AC 32 T N
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32
TN auf Schottertragschicht, 150 MPa/qm herstellen.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk 1,8.
Einbaudicke: 12 cm
Bindemittel: 50/70
Einbau in einer Lage zwischen (provisorischen)
Einfassungen.
Einbau in nicht zusammenhängenden Teilflächen,
Kleinflächen, in Streifen mit einer Breite von 0,60 m
und abschnittsweise.
Leistung einschliesslich Einbau per Hand bei nicht mit
dem Fertiger erreichbaren Flächen.
Abrechnung in der Abwicklung.
8,00
01.06.0017
m2
Bitumenemulsion aufsprühen
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk 1,8.
Verschmutzte Unterlage bzw. einzelne verschmutze
Stellen vorher reinigen.
Anfallendes Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen, von
der Baustelle entfernen und einer Verwertung nach Wahl
des AN zuführen.
Ausführung vor Einbau der Asphaltdeckschicht.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
42
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Bindemittel: C40BF1-S
Dosierung: ca. 300g/qm
Einbau in nicht zusammenhängenden Teilflächen,
Kleinflächen, in Streifen mit einer Breite von 0,60 m
und abschnittsweise.
Leistung einschliesslich Einbau per Hand bei nicht mit
dem Fertiger erreichbaren Flächen.
Abrechnung in der Abwicklung.
8,00
01.06.0018
m2
Asphaltdeckschicht AC 11 D N
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für
Asphaltdeckschichten AC 11 D N herstellen.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk 1,8.
Einbaudicke: 4 cm
Bindemittel: 50/70.
Einbau in nicht zusammenhängenden Teilflächen,
Kleinflächen, in Streifen mit einer Breite von 0,60 m
und abschnittsweise.
Leistung einschliesslich Einbau per Hand bei nicht mit
dem Fertiger erreichbaren Flächen.
Das Abstumpfen der Oberfläche wird gesondert vergütet.
8,00
01.06.0019
Zulage für Anschluss an Einbauten
Zulage zu Asphaltarbeiten der Vorpositionen für
Mehraufwand für Anarbeiten an bestehende Einbauten
(Schächten, Schieberkappen, Rinnen, Poller und dgl.)
Diese sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu
schützen.
12,00
01.06.0020
m
Naht in Asphaltdeckschicht herstellen
Naht in Asphaltdeckschicht herstellen.
Längsnaht, Nähte in Aufweitungsbereichen und Quernaht
am
Ausbauanfang und Ausbauende
Herstellen der Nahtflanke durch Kantenandrückrolle.
Nahtflanke behandeln, mit heiß aufzubringendem,
polymermodifiziertes Bitumen volldeckend auftragen
oder anspritzen.
Auftragsmenge 50 g/m je cm Schichtdicke
Dicke der Schicht: 2,5 bis 4,5 cm
Material liefern und einbauen.
14,00
01.06.0021
m2
m
Anschluss mit anschmelzbarem Fugenband
Anschluss mit anschmelzbarem Fugenband an bestehende
Asphaltschicht, Bauteile und Einbauten
(Schachtabdeckungen)
höhengerecht in der Dicke der Asphaltdeckschicht
herstellen,
Anschlüsse längs und quer, niveaugleich.
Dicke der Deckschicht bis ca. 5 cm,
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
43
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Einzellängen des Fugenbandes bis 30 m,
Breite des Fugenbandes 10 mm,
einschl. vorhandene Wandungen säubern und mit
Voranstrich versehen.
Material liefern und einbauen.
25,00
01.06.0022
Abstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffkeit
durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von
Abstreumaterial durchführen.
Abstreumaterial liefern und gleichmäßig auf die noch
warme Oberfläche der Deckschicht aufbringen und
einwalzen.
Nicht gebundenes und gelöstes Material aufnehmen, laden
und abfahren. Material wird Eigentum des AN und ist
einer Wiederverwertung zuzuführen.
Abstreumaterial Lieferkörnung 1/3 mm
Material: Edelsplitt Granit
SZ-Wert der zugehörigen groben Gesteinskörnung
höchstens 18
PSV-Wert der zugehörigen groben Gesteinskörnung
mindestens 53
Abstreumenge ca. 1 kg/m2.
Flächen maschinell, nicht zu erreichende Flächen sind
von Hand abzustreuen.
8,00
01.06.0023
m2
Eignungsprüfung Mischgut
Eignungsprüfung gem. ZTV Asphalt StB und der ZTVZ-StB
Zusammensetzung des Mischgutes. Nachweis der Eignung
des gelieferten Asphaltmischgutes für den
vorhergesehenen Verwendungszweck, des Hohlraumgehaltes
bzw. der Wasserdurchläßigkeit am Marschallprobekörper.
Prüfergebnisse sind dem AG in zweifacher Ausführung vor
Beginn der Arbeiten zu übergeben.
1,00
01.06.0024
m
St
Kontrollprüfung Asphalt
Entnahme und versandfertige Verpackung für alle
verwendeten Asphaltmischungen, folgender Proben zur
Kontrollprüfung des AG.
Gesteinskörnung:
2 kg Füller
15 kg Gerüstgestein
Bindemittel: 2 kg
Fugenmasse: 6 kg
sowie Probe von Aphaltmischgut zur Prüfung nach Tab.26
ZTV Asphalt-StB07
Die Probeentnahme erfolgt in Anwesenheit des AG. Die
Kontrollprüfung gilt als Grundlage für die Abnahme der
Asphaltflächen.
1,00
St
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
44
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Pflasterbeläge
Pflasterbeläge
01.06.0025
Betonpflaster, 8 cm
Pflasterbelag aus Betonpflaster mit Vorsatz liefern und
nach Herstellerangaben verlegen.
Farbe: grau
Stärke: 8 cm
Rastermaß: 16 x 16 cm
Betonpflastersteine mit garantierter Frost- und
Tausalzbeständigkeit von 10 Jahren, erhöhtem Abriebund Witterungswiederstand, sowie einer
Mindestvorsatzdicke von 8 mm, Güteeigenschaften nach
DIN EN 1338.
Max. Differenz in der Diagonalen, wenn L>300mm Klasse:
K,
Witterungswiederstand Klasse: D,
Masseverlust = 0,15 kg/m2,
Abriebwiederstand Klasse: I,
Abriebwiederstand = 15 cm3/50cm2 bei
Hartgesteinsoberflächen.
Gleit-/ Rutschwiderstand: SRT = 55
Pflastersteine in Reihen mit versetzter Fuge,
entsprechend dem beschriebenen Verlegemuster auf einer
Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch 0/4 in 30-50 mm Dicke
verlegen, Fugenbreite 3-5 mm. Die Fugen sind mit
Edelbrechsand-Splitt 0/4 vollständig verfüllen und
abrütteln.
Die DIN 18318, die ZTV-Pflaster StB 06, die Broschüre
'Dauerhafte Verkehrsflächen mit Betonpflastersteinen'
des Betonverbands SLG und die Einbauempfehlung des
Herstellers sind zu beachten.
Pflastersteine mit kraftschlüssiger Rundumverzahnung,
ebener Oberfläche und gerade, gefasten Kanten.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
Abrechnung nach Aufmaß.
32,00
01.06.0026
m2
Zulage für Pflasterarbeiten
Zulage zu Pflasterarbeiten der Vorposition für
Mehraufwand für Pflasterarbeiten mit eingeschränktem
Arbeitsraum.
Bereich: Teilbereich zwischen Betonmauer und
Nebengebäude
13,00
01.06.0027
m2
Schnitt, 8 cm
Schneidearbeiten für vorherbeschriebene Pflasterbeläge,
für das Herstellen von geraden Schnittkanten.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
45
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Ausführung mit Motorschneidegerät mit diamantbesetzter
Trennscheibe.
Stärke: 8 cm
Material: Betonstein
Auf einen exakten und gleichmäßigen Kantenverlauf wird
größter Wert gelegt.
Abrechnung der tatsächlich ausgeführten Schnittlängen.
16,00
01.06.0028
m
Anpassungschnitt - horizontal
Schneidearbeiten für vorherbeschriebene Pflaster- und
Plattenbeläge, für das Herstellen von horizontalen
Schnittkanten für den Einbau im Bereich von
Fundamenten, unter Gitterrosten oder angrenzenden
Bauteilen mit geringem Schichtaufbau.
Ausführung mit Motorschneidegerät mit diamantbesetzter
Trennscheibe.
Ausführung werkseitig einschl. exaktem Aufmaß der
Schnittlinien durch den AN vor Ort.
Stärke: bis 8 cm
Material: Betonstein
Auf einen exakten und gleichmäßigen Kantenverlauf wird
größten Wert gelegt.
Abrechnung der tatsächlich ausgeführten Schnittlängen.
1,00
m2
Ortbetondecke
Ortbetondecke
Die Ortbetondecke wird in zwei Bauabschnitten
ausgeführt. Zunächst wird die Ortbetondecke unter dem
kleinen (nördlichen) Rückkühlwerk hergestellt. Im
Anschluss wird ca. 2 Wochen danach die Ortbetondecke
für den großen Rückkühler hergestellt.
Die Ausführung der Ortbetondecke in zwei
Teilabschnitten und alle damit verbundenen
Mehraufwendungen sind bei der Kalkulation der
nachfolgenden Einheitspreise zu berücksichtigen und
werden nicht gesondert vergütet.
Herstellung einer Belagsfläche als Betondecke in
einschichtiger Bauweise, Größtkorn im Gemisch 16 mm,
Gesamtdicke der Decke 20 cm.
Zu Einbauten und festen Rändern sind Raumfugen
auszubilden.
01.06.0029
Trenn-/ Schutzlage Geotextil horizontal 300 g/m2 GRK 4
Trenn- und Schutzlage aus Geotextilien aus mechanisch
verfestigtem Endlosfaservlies, horizontal, als Trennund Schutzlage, mechanisch verfestigter
Straßenbauvliesstoff GRK 4 gem. 'Merkblatt für die
Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des
Straßenbaus' (2005), Gewicht 300 g/m2,
Stempeldrückkraft > 2500 N, lose verlegen mit mind. 10
cm Überlappung.
Abrechnung nach Abwicklung.
Einbau auf Planum unter Betondecke.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
46
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Einbau nur nach voriger Rücksprache mit der Bauleitung.
51,00
01.06.0030
Füllmaterial Sauberkeitsschicht
Einbau von Füllmaterial für Sauberkeitsschicht
Material Kiessand 0/32 profilgerecht einbauen und
verdichten.
Schichtdicke: 20 cm
11,00
01.06.0031
m2
m3
Sauberkeitsschicht C 12/15, unbewehrt
Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton
C12/15 DIN 1045-1
unter Bodenplatten, Oberfläche eben abziehen
Dicke: mind. 5 cm
Einbau auf Füllmaterial für Sauberkeitsschicht der
vorigen Position.
51,00
m2
Ortbetondecke, kleiner Rückkühler
Ortbetondecke, kleiner Rückkühler
01.06.0032
Schalung Ortbetondecke, kleiner Rückkühler
Schalung der Ortbetondecke der Folgeposition,
seitlich, senkrecht, Deckendicke: 20 cm,
Höhen und Gefälle laut Ausführungsplan,
fluchtgerechte und geradlinige Außenkante herstellen,
eben geschalt, in Teillängen, Schalungshaut geeignet
für sichtbar bleibende Betonflächen, Schalungsmaterial
Holzwerkstoffplatten, saugend, Schalungsstöße stumpf,
dünn mit Trennmittel behandeln mit ausreichender
Aussteifung der Rückseite mittels Kanthölzer und
Verankerung, inkl. aller Anpassungs-, Aussparungs- und
Nebenarbeiten, die Schalung ist vor Verfüllung durch
die BL abnehmen und freigeben zu lassen.
Leistung inkl. Einlegen einer Kantleiste für Fase 5 mm
im 45°- Winkel.
16,00
01.06.0033
m
Betonstabstahl B500 A, d=10
Bewehrung aus Betonstabstahl B 500 A DIN 488,
d=10 mm, alle Längen, gerade und gebogen verlegen.
Leistung einschließlich schneiden und biegen.
Sämtliche Anpassarbeiten sind einzurechnen.
Abstandshalter der oberen und unteren Bewehrung,
Halteklammern, Bügel und dgl. sind ebenso wie der
Verschnitt in den EP einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Bereich: Bodenplatte unter kleinerm Rückkühler
71,00
kg
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EURO
01.06.0034
Betonstahlmatte B500 A (M), Lagermatte
Bewehrung aus Betonstahlmatten B500 A( M) DIN 488,
als Lagermatte, in allen Dimensionen
(Mattenabmessungen)
und Mattenstückzahlen verlegen.
Matten: Q424 (A)
Leistung einschließlich schneiden und biegen.
47
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Sämtliche Anpassarbeiten, Aussparungen und
Abstandssicherungen, etc. sind einzurechnen.
Abstandshalter der oberen und unteren Bewehrung,
Halteklammern, Bügel und dgl. sind ebenso wie der
Verschnitt in den EP einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Bereich: Bodenplatte unter kleinerm Rückkühler
196,00
01.06.0035
kg
Ortbeton-Bodenplatte kleiner Rückkühler
Betondecke ZTV Beton-StB als Stahlbeton
Beton: C 25/30 WU DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
Expositionsklasse Bewehrungskorrison XC4
Expositionsklasse Frostangriff ohne Taumittel XF1,
mit hohem Wassereindringwiderstand,
Größtkorndurchmesser d=16 mm
Betondeckung Bewehrung: 40 mm
Betonstabstahl und Betonstahlmatten gem. statischen
Angaben.
Neigung eben,
Nachbehandlungsmittel gem. TL NBM-StB aufbringen.
Betonoberflächentextur glatt abgezogen.
Abmessungen Bodenplatte (BxLxH):
ca. 2,75 x 5,25 x 0,20 m
Bewehrung siehe gesonderte Position.
Einbau zwischen Schalung der Vorposition und
angrenzenden Bauteilen.
Ausführung in Kleinflächen im unmittelbaren Bereich von
aufgehenden Bauteilen mit beengtem Arbeitsraum.
Bereich: Bodenplatte unter kleinem Rückkühler
3,00
m3
Ortbetondecke, großer Rückkühler
Ortbetondecke, großer Rückkühler
01.06.0036
Schalung Ortbetondecke, großer Rückkühler
Schalung der Ortbetondecke der Folgeposition,
seitlich, senkrecht, Deckendicke: 20 cm,
Höhen und Gefälle laut Ausführungsplan,
fluchtgerechte und geradlinige Außenkante herstellen,
eben geschalt, in Teillängen, Schalungshaut geeignet
für sichtbar bleibende Betonflächen, Schalungsmaterial
Holzwerkstoffplatten, saugend, Schalungsstöße stumpf,
dünn mit Trennmittel behandeln mit ausreichender
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
48
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Aussteifung der Rückseite mittels Kanthölzer und
Verankerung, inkl. aller Anpassungs-, Aussparungs- und
Nebenarbeiten, die Schalung ist vor Verfüllung durch
die BL abnehmen und freigeben zu lassen.
Leistung inkl. Einlegen einer Kantleiste für Fase 5 mm
im 45°- Winkel.
Bereich: Bodenplatte unter großem Rückkühler
29,00
01.06.0037
m
Betonstabstahl B500 A, d=10
Bewehrung aus Betonstabstahl B 500 A DIN 488,
d=10 mm, alle Längen, gerade und gebogen verlegen.
Leistung einschließlich schneiden und biegen.
Sämtliche Anpassarbeiten sind einzurechnen.
Abstandshalter der oberen und unteren Bewehrung,
Halteklammern, Bügel und dgl. sind ebenso wie der
Verschnitt in den EP einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Bereich: Bodenplatte unter großem Rückkühler
187,00
01.06.0038
kg
Betonstahlmatte B500 A (M), Lagermatte
Bewehrung aus Betonstahlmatten B500 A( M) DIN 488,
als Lagermatte, in allen Dimensionen
(Mattenabmessungen)
und Mattenstückzahlen verlegen.
Matten: Q424 (A)
Leistung einschließlich schneiden und biegen.
Sämtliche Anpassarbeiten, Aussparungen und
Abstandssicherungen, etc. sind einzurechnen.
Abstandshalter der oberen und unteren Bewehrung,
Halteklammern, Bügel und dgl. sind ebenso wie der
Verschnitt in den EP einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Bereich: Bodenplatte unter großem Rückkühler
507,00
01.06.0039
kg
Ortbetondecke, großer Rückkühler
Betondecke ZTV Beton-StB als Stahlbeton
Beton: C 25/30 WU DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
Expositionsklasse Bewehrungskorrison XC4
Expositionsklasse Frostangriff ohne Taumittel XF1,
mit hohem Wassereindringwiderstand,
Größtkorndurchmesser d=16 mm
Betondeckung Bewehrung: 40 mm
Betonstabstahl und Betonstahlmatten gem. statischen
Angaben.
Neigung eben,
Nachbehandlungsmittel gem. TL NBM-StB aufbringen.
Betonoberflächentextur glatt abgezogen.
Abmessungen Bodenplatte (BxLxH):
ca. 3,15 x 11,30 x 0,20 m
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
49
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Bewehrung siehe gesonderte Position.
Einbau zwischen Schalung der Vorposition und
angrenzenden Bauteilen.
Ausführung in Kleinflächen im unmittelbaren Bereich von
aufgehenden Bauteilen mit beengtem Arbeitsraum.
Bereich: Bodenplatte unter kleinem Rückkühler
8,00
01.06.0040
m3
Zulage für Besenstrich
Zuschlag zu Positionen Ortbetondecke für Herstellung
der Oberflächentextur Besenstrich.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teil- und
Kleinflächen.
Bereich: Bodenplatten unter beiden Rückkühlern
51,00
01.06.0041
m2
Raumfugen an Einbauten
Raumfugen an Einbauten nach ZTV Beton-Stb und ZTV FugStB zwischen Ortbetonfläche und Einbauten
Dicke der Fugeneinlage 12 mm, Fugenbreite/ -tiefe 15/35
mm
Fugeneinlage 2-lagig aus geschlossenzelligem
Kunststoffschaumstreifen 6 mm,
Fugeneinlage nach Erhärten des Betons entfernen,
Fugenkanten 3/3 mm maschinell abfasen,
Deckendicke 20 cm
Leistung einschließlich Verfüllen der Fuge mit
epoxidharzgebundenem Splitt.
25,00
m
Sonstige Beläge
Sonstige Beläge
01.06.0042
Kiessand 0/32, Traufstreifen
Kiessand als Unterbau der Grobkiesschüttung
Traufstreifen liefern und einbauen.
Einbau: Kies-Sand-Gemisch Körnung 0/32 mm
profilgerecht im vorgegebenen Gefälle einbauen nach
Maßgaben der ZTVT-StB (aktuelle Fassung)
aus ungebundenen, wasserdurchlässigen, frostsicheren
und witterungsbeständigen Mineralstoffen,
Einbaudicke bis 20 cm.
Einbaubreite bis ca. 190 cm
Leistung auch in Kleinbereichen und Kleinmengen.
Bereich: Nebengebäude 5252 (Gasversorgungsstation)
7,00
m3
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EURO
01.06.0043
Grobkiesschüttung, Traufstreifen
Kiesschüttung als Traufkante
entlang Bauteilkanten
aus Flußkies gewaschen und sortiert
Körnung: 56/100
Schichtdicke: ca. 10 cm - 35 cm
Breite der Schüttung: bis ca. 190 cm
Einbau auf Kiessand der vorigen Position.
50
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Leistung auch in Kleinbereichen und Kleinmengen.
Bereich: Nebengebäude 5252 (Gasversorgungsstation)
5,00
01.06.0044
m3
Kiesschüttung 16/32
Kiesschüttung entlang von Bauteilkanten
aus Flußkies, gewaschen und sortiert
Körnung 16/32
Schichtdicke: ca. 10 cm - 35 cm
Breite der Schüttung: ca. 15 - 50 cm
Leistung auch in Kleinbereichen und Kleinmengen.
2,00
01.06.0045
m3
Restflächen aus Mosaikstein herstellen
Pflasterbelag aus Granit-Mosaikpflaster,
Größe 2, 40-60 x 40-60 x 40-60 mm,
Material: Bayerwald-Granit
Farbton: hellgrau, feinkörnig,
in Zwickeln und Restflächen einbauen
Dickenabweichung T2,
Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel F1
Verlegung auf Splitt-Brechsang-Gemisch 0/5
Dicke: 4 cm
Verfugung mit Bettungsmaterial
Vor Bestellung des Materials sowie vor Beginn der
Ausführung ist das zur Verwendung vorgesehene Material
mittels eines Musterfläche (1 qm) vom AG abnehmen zu
lassen, die Musterfläche wird nicht gesondert vergütet.
Abrechnung nach tatsächlich verbauter Menge ohne
Übermessregelung.
Leistung in nicht zusammenhängenden Teil- und
Kleinflächen.
1,00
m2
Gesamtsumme:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.07
Einbauten in Aussenanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
51
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Einfriedungen
Einfriedungen
01.07.0001
Werk- und Montageplanung Zaun
Erstellen einer Werk- und Montageplanung für alle
Stabgitterzäune und Drehflügeltore der nachfolgenden
Positionen inklusive sämtlichen statischen Nachweisen.
1,00
01.07.0002
Psch
Zaun, H=2.100 mm
Doppelstabgittermattenzaun liefern und fachgerecht nach
Herstellerangaben höhen- und fluchtgerecht montieren.
Stahlteile pulverbeschichtet in RAL-Farbton nach Wahl
des Auftraggebers in Rücksprache mit örtlicher
Bauleitung.
Zaunpfosten aus Rechteckrohren mit Abmessungen entsprechend den statischen Erfordernissen mit aufgeschweißter Kopfplatte
Zaunpfosten zum Einbetonieren in Einzelfundamente,
sowie mit Klemmleiste aus Flachstahl mit Schrauben M8
V2A an Zaunpfosten im Verschraubungsabstand von 200 mm
befestigt,
Doppelstabgittermatten bestehend aus zwei waagrecht
verlaufenden Stahldrähten, Durchmesser 8 mm und
senkrecht durchgesteckten und an jedem Kreuzungspunkt
verschweißten Rundstäben 6 mm.
Die Gitterenden überlappen hinter dem Pfosten mit einer
Auflage von mindestens 30 mm, so dass die Befestigungsschrauben durch die Gitter greifen und ein Herausrutschen der Gitter am Pfosten unmöglich ist. Die überlappenden Enden der Gitter haben eine Maschenweite von
70x200 mm, so dass an beiden Enden Toleranzen im
Pfostenabstand bis zu 20 mm ausgeglichen werden können.
Nutzlänge der Gitter: 2500 mm
Maschenweite: 50x 200 mm
Gitterabschluss: oben und unten glatt
Doppelstabgittermatten einschl. der erforderlichen
Klemmbügel, Schrauben, Abdeckleisten und weiterem notwendigen Zubehör.
Höhe Zaun: 2.030 mm (eingebaut: 2.100 mm)
Korrosionsschutz: Alle Stahlteile feuerverzinkt
Bodenfreiheit: 5-7 cm
End-/ Zwischenpfosten: aus Rechteck-Stahlrohr 60x40x2
mm
Eckpfosten: aus Rechteck-Stahlrohr 60x60x2 mm
sichtbare Pfostenhöhe: 2,10 m
Leistung einschließlich Erdarbeiten, Bodenklasse 3-4
Abmessung und Festigkeitsklasse Betonfundamente (lxbxh)
gemäß Herstellerangaben bzw. statischer Erfordernis.
Fundamente: Beton C 20/25
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
52
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Leistung inkl. aller Erd-, Fundamentierungs-, Nebenund Montagearbeiten.
Der verdrängte Boden ist einer Wiederverwertung zu
zuführen.Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Ausführung in nicht zusammenhängenden Teilängen.
4,50
01.07.0003
Zulage Endausbildung
Zulage Endausbildung
zu Doppelstabgittermattenzaun
Ausführung gemäß den technischen Vorschriften der
Position Doppelstabgitterzaun, Zaunhöhe: 2.030 mm
(eingebaut: 2.100 mm).
4,00
01.07.0004
St
Zulage Passstück
Zulage Passstück
zu Doppelstabgittermattenzaun
Ausführung gemäß den technischen Vorschriften der
Position Doppelstabgitterzaun, Zaunhöhe: 2.030 mm
(eingebaut: 2.100 mm).
Schnittstellen sind zu entgraten und evtl.
Beschädigungen der Oberfläche sind gemäß
Herstellervorschriften zu isolieren.
3,00
01.07.0005
m
St
Drehflügeltor 1,80 m, symmetrisch, zweiflügelig
Drehflügeltor, zweiflügelig liefern und nach
Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
Torhöhe: 2000 mm
Bodenfreiheit: 2-5cm
Lichte Breite: 1. Flügel: 900 mm; 2. Flügel: 900 mm
(symmetrisch)
Gesamtbreite: 1800 mm
Torrahmen: Rechteck-Stahlrohr 60x40x2 mm
Füllung:
Doppelstabmatten mit Masche 50x200 mm;
Stäbe:8+8+6 mm, Matte mit Torrahmen verschweißt
Pfosten:
2 Quadrat-Stahlrohr-Pfosten 100x100x3 mm mit
aufgeschweißter glatt abschließender Kopfplatte (oberes
Ende wasserdicht verschlossen);
Pfostenlänge: passend für Torhöhe, Pfosten zum
Einbetonieren in Betonfundament C20/25
Abmessung (lxbxh): ca. 50x50x80 cm
sowie 2 Brücken zwischen den Fundamenten
aus Beton C12/15 Abmessung (lxbxh): ca. 180x50x20 cm
Fundamente nach Angaben des Herstellers bzw. statischer
Erfordernis.
Leistung inkl. notwendiger Schalungs- und
Bewehrungsarbeiten.
Beide Pfosten: mit allen Vorrichtungen für
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
53
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
beidseitigen, parallen Zaunanschluss Stabgitterzaun der
vorstehenden Positionen.
Öffnungsradius: bis 180°
Öffnungsrichtung: gemäss Werkplan
Ausstattung: inkl. Angel und Kegel, eingeschweißtem
Schloßkasten, montiertem Einsteckschloss mit Schnapper,
Zylinder + 3 Schlüssel, beidseitigem drehbaren
Aluminiumknauf am rechten Flügel (von außen betrachtet)
.
Anschlag aus Stahlblech, feuerverzinkt, verstellbare
geschmiedete Torbänder mit Anlauf, Auflaufschuh aus
Stahlblech feuerverzinkt, Bodenriegel Durchmesser
20 mm feuerverzinkt, zwei Alu-Torfeststeller für
geöffneten Zustand belagsbündig eingebaut.
Korrisionsschutz: alle Stahlteile feuerverzinkt gem.
DIN EN ISO 1461 und pulverbeschichet in RAL-Farbton
nach Wahl des Auftraggebers in Rücksprache mit
örtlicher Bauleitung.
Leistung inkl. aller Erd-, Fundamentierungs-, Nebenund Montagearbeiten.
Der verdrängte Boden ist einer Wiederverwertung zu
zuführen. Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
1,00
St
Gesamtsumme:
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.08
Vegetationstechnische Bodenarbeiten
01.08.0001
Vegetationsflächen profilgerecht formen
Vegetationsflächen profilgerecht formen
Bodengruppe 2 und 4 DIN 18915 Teil 1
Ab-/ Auftragsdicke über 10 bis 20 cm, eben und in
Böschungsbereichen.
Abrechnung in der Abwicklung.
10,00
01.08.0002
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
54
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
m2
Baugrund lockern
Baugrund vor Auftrag der Vegetationsschicht kreuzweise
lockern durch Aufreißen,
Abstand der Aufreißer bis 50 cm, Tiefe 30 cm
Bodengruppe 2 bis 4 nach DIN 18915 Teil 1,
Steine und Fremdkörper (Durchmesser: ab 5 cm), Unkraut
und schwer verrottbare Teile auslesen,
Anfallende Stoffe sind einer Wiederverwertung zu
zuführen.
Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Im Wurzelbereich der vorh. Bäume und Sträucher ist
Handarbeit erforderlich.
Abrechnung in der Abwicklung.
In nicht zusammenhängenden Teilflächen
unterschiedlicher Größe., in ebenen Flächen und
Böschungsbereichen.
Bereich: Vegetationsflächen
10,00
m2
Bodenverbesserung
Bodenverbesserung
Alle Leistungen dieses Abschnittes müssen unmittelbar
vor der Lockerung der Vegetationstragschicht und der
jeweiligen Feinplanie (Rasen- bzw. Pflanzarbeiten)
erfolgen.
Der Ausführungszeitpunkt erfolgt in Abstimmung mit dem
AG und der Bauleitung.
01.08.0003
Bodenverbesserung Rasenflächen, Sand
Bodenverbesserung durch Aufbringen von Sand vor Lockern
der Vegetationsschicht.
ca. 0,5 bis 1 cm
10,00
01.08.0004
m2
Dünger für Rasenflächen
Organisch-mineralischer Volldünger liefern und auf
Rasenflächen gleichmäßig verteilen und einarbeiten.
N:P:K:M = 15:9:15:2
Bedarf: 50 g/qm
10,00
m2
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
Gesamtsumme:
55
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Menge
01.09
Rasenarbeiten
01.09.0001
Vegetationsschicht lockern, Rasen
Vegetationschicht lockern durch Fräsen mit Umkehrfräse
oder Kreiselegge.
Bearbeitungstiefe:
Rasenfläche ca. 5-10 cm
Ausführung in mehreren Arbeitsgängen. Dadurch erfolgt
Einarbeitung der vorgeschriebenen
Bodenverbesserungsstoffe.
Steine und Fremdkörper, Durchmesser >5 cm, Unkraut und
schwer verrottbare Pflanzenteile sind dabei von Hand
auszulesen.
Anfallende Stoffe sind einer Wiederverwertung zu
zuführen.
Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Im Bereich von Baumbestand/ Vegetationschicht von Hand
mit Kleingeräten lockern.
Neigung der Flächen: eben bis leicht
Bodengruppe 2 bis 4 nach DIN 18915 Teil 1
Ausführung von nicht zusammenhängenden Teilflächen
Abrechnung in der Abwicklung.
01.09.0002
m2
m2
Rasenansaat, RSM 2.3
Rasenansaat gem. DIN 18917 mit Regel-Saatgut-Mischung
RSM 2.3 Gebrauchsrasen herstellen, Saatgutmenge 20
g/m2.
Die Saatgutmischung ist mit Gräsersorten auszustatten,
die in der RSM/ FLL in die höchste Eignungsstufe
eingeordnet sind.
Nachweis der Beschaffenheit durch Vorlage des
Mischungsnummernbescheides.
In zwei gekreuzten Arbeitsgängen mit je der Hälfte der
Saatgutmenge aufbringen.
Leistung einschl. 1. Rasenschnitt sowie Nachsaat von
ungenügend aufgegangenen Stellen.
Abrechnung in der Abwicklung.
Ausführung von nicht zusammenhängenden Teilflächen.
10,00
01.09.0004
Gesamtbetrag
in EURO
Feinplanum für Rasenflächen
Feinplanum für alle Rasenflächen planungsentsprechend
durch Auf- und Abtrag profilgerecht herstellen,
Anschlüsse an Kanten, Wegebeläge oberflächengleich,
Steine ab 5 cm Durchmesser, Fremdkörper und schwer
verrottbare Pflanzenteile auslesen, nach Stoffen
getrennt laden und abfahren.
Das anfallende Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen. Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Bodengruppe 2 bis 4 nach DIN 18915 Teil 1.
Überschüssigen Boden fördern und profilgerecht
einplanieren.
Arbeiten in nicht zusammenhängenden Flächen.
10,00
01.09.0003
Einheitspreis
in EURO
56
05.07.2016
28.06.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
10,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Rasen, wiederherstellen
Rasenansaat inkl. Aufbringen von 5 cm Oberboden in
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
Kleinflächen zur Wiederherstellung von Bauschäden am
Grünstreifen entlang von Wegen und Straßen in einer
Breite von bis zu 0,50 m.
Ausführung auch in Kleinmengen und nicht
zusammenhängenden Teilflächen.
15,00
m2
Gesamtsumme:
57
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.10
Fertigstellungspflege
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
58
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Rasenflächen
Rasenflächen
01.10.0001
Rasenflächen mähen, entsorgen
Rasen mähen in ebenen Flächen und Böschungen,
bei einer Halmhöhe von 6-10 cm,
Schnitthöhe 4 cm, mit Spindelmäher,
Schnittfolge unter Beachtung der Wuchshöhe, Fehlstellen
sind aufzulockern und nachzusäen.
Mähgut aufnehmen.
Das anfallende Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen. Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Abrechnung in der Abwicklung.
Bereich: alle Rasenflächen
Fläche je Arbeitsgang: 10+15 qm
Anzahl der Schnitte: 10
250,00
01.10.0002
m2
Rasenflächen wässern
Rasenflächen wässern.
Menge je Arbeitsgang 5l/qm
Das Wasser kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ausführung nur nach Vereinbarung mit dem AG Anzahl der
Arbeitsgänge ist abhängig von der natürlichen
Niederschlagsmenge.
Fläche je Arbeitsgang: 10+15 qm
Arbeitsgänge: 6
150,00
01.10.0003
m2
Rasen düngen
Organisch-mineralische Düngung nach dem Auflaufen des
Rasens, N:P:K:M = 15:9:15:2
Ausführung nur nach Rücksprache mit der Bauleitung.
Bedarf: 50 g/qm
25,00
m2
Sonstiges
Sonstiges
01.10.0004
Reinigen Traufkiesflächen
Entfernen von Laub, Unrat, sonstige Materialien auf
Traufkiesflächen.
Das anfallende Material ist einer Wiederverwertung zu
zuführen. Leistung inkl. Entsorgungsgebühren.
Ausführung der Leistung nur nach Aufforderung durch die
Bauleitung.
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
Leistung in nicht zusammenhängenden Teilflächen.
55,00
m2
Gesamtsumme:
59
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Aussenanlagen
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02
Sicherungsmaßnahmen
01.03
Abbruchmaßnahmen
01.04
Erdarbeiten
01.05
Entwässerungsarbeiten
01.06
Befestigte Flächen
01.07
Einbauten in Aussenanlagen
01.08
Vegetationstechnische Bodenarbeiten
01.09
Rasenarbeiten
01.10
Fertigstellungspflege
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
60
05.07.2016
28.06.2016
Gesamtbetrag
in EURO
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
€/h
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
Baustellengemeinkosten
2.2
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
© VHB Bayern - Stand April 2016
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
1 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge
bare Herstellungskos- gem. 2.4
ten
€
%
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand April 2016
2 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB Bayern - Stand April 2016
1 von 2
222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf die
Einzelkosten
für
die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand April 2016
2 von 2
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A0842
Baumaßnahme
Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie
Leistung
Außenanlagen Bereich Rückkühler
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
1
Menge
2
1
Mengeneinheit 1
Zeitan2
satz
4
5
3
72,00
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3
Stoffe 2
Geräte 2, 4
Sonstiges 2
6
7
8
9
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
10
m3
4.1
Boden lösen und
entsorgen
5.3
Entwässerungsrinne, 5,00
NW 100, L 1000 mm
6.4
Frostschutzschicht
0/56, Ortbetondicke
26,00
m3
6.16
Asphalttragschicht
AC 32 TN
8
m2
6.18
Asphaltdeckschicht
AC 11 DN
8
m2
6.25
Betonpflaster, 8 cm
32
m2
6.31
Sauberkeitsschicht
C12/15, unbewehrt
51
m2
6.35
3
Ortbeton-Bodenplattekleiner
Rückkühler
m3
6.37
Betonstabstahl B500 187
A, d=10
kg
6.38
Betonstahlmatte
B500 A (M), Lagerm.
507,00
kg
6.39
Ortbetondecke,
großer Rückkühler
8
m3
6.43
Grobkiesschüttung,
Traufstreifen
12
m3
7.2
Zaun, H=2.100 mm
4,50
m
7.5
Drehflügeltor 1,80 m, 1
symmetrisch, 2-flüg.
m
St
1
Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen
wird.
3
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der
Bieter dies offenzulegen.
4
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
2
© VHB Bayern - Stand August 2012
1 von 1
Podest, Bestand
472.35
Gittertor
2
BK
AK Fuß Wand
Fuß
Asphalt
Bestand erneuern
474.12
Flachbord
Rasen, Bestand
z.T. erneuern
S-02
Betonpfl.,
Planung
474.26
474.28
Sichtschutz-Wand, Beton, H=2,50 m
- Ausführung als vorgezogene Maßnahme durch
474.23
474.34
/
Schild
verboten
Parken rzone
ah
FW-Anf
Hochbau -
474.29
474.30
HB 12/15
474.25
AK Fuß Wand
Immergrüne Hecke, H=0,50 m (Ausführung 2. BA 2017)
474.28
Mastle
uchte
474.21
AK Fuß Wand
2. Ausführungsabschnitt
80
474.23
Baum, Bestand
574.28
474.22
474.22
an
Gr
Z
it-E
RB 15/22, bündig
474.31
S-01
474.25
474.26
474.09
Beton
474.21
H=2,00 m,
Breite Tor=1,80 m
OK Sichtschutz-Wand 476.76
AK Podest=
AK Mauer
474.28
Geländer
Geländer
Abbruch 9 Poller
474.26
474.31
BK
ELK
LxB=
200x140 cm
(Angabe Nutzer)
Müllcontainer
Entwässerungsrinne
Traufkies, Planung
ca. 2,5 %
SCHWEISSABLUFT
Fluchttreppe
Traufkies, Bestand
Stabgitterzaun mit
Drehflügeltor,
Planung
AK Fuß Wand
Schnitte siehe
Plannr. S_5_001
474.28
474.34
OK SD Planung
474.30
OK SD 474.27
Fuß
474.34
Betonpfl.,
Planung
LxB=
200x140 cm
(Angabe Nutzer)
S-02
474.27
BK
ca. 2,5 %
Müllcontainer
Beton
Schweissabluft
nge
Betonschwelle
474.19
474.28
VK Fundament Stützmauer -4,12=471.424
RR
ca. 11,30
Kies 16/32
474.40
5 Findli
Feuerlöscher
DN 100
AK Sichtschutzwand=
Flucht AK Gebäude
OK Stützmauer Rampe -0,29=475.254
NEUE TREPPENANLAGE
7 STG
17.0/30.0
Böschung
ca. 3,15
4,93 m
H.0.803
TREPPENH.
-OST
H.0.505
RLT-ZENTRALE
474.20
474.22
Flachbord
474.22
474.24
Tiefbord
474.23
A USSCHR EIBUNGSUNT ERL A GE
G_5_100
Plannummer
LPH: 05
5252
Gasversorgungsstation
472.19
1.RETTUNGSWEG
H.0.008B
TEEKÜCHE
Fuß
OK Podest
475.504
VK Stützmauer -1,45=474.094
H.0.008A
STUHLLAGER
gr. Rückkühler,
Bestand
Leergewicht 2.050 kg
Fuß
NEUES GELÄNDER,
HANDLAUF, AUSSENTREPPE
SIEHE PLAN-NR: W/H/T1
Grundriss Hochbau:
PLAN_W_H_2 - ERDGESCHOSS.dwg/pdf
Stand: 24.05.2016
474.26
M 1:100
1. Ausführungsabschnitt
Fuge zwischen Ortbetonplatten
Plangröße: Din A3 Datum: 29.06.16
474.26
Fuß
Beton
Traufkies, Bestand
474.26
ab AK Nebengeb.
RCM_Bereich Rückkühler
ca. 2,75
Fuß
ADR-EQUIPMENT
H.0.702
FLUR
Fuß
Staatliches Bauamt München 2
mind.
1,00
kl. Rückkühler,
Fuß Planung
Leergewicht 1.015 kg
Ludwigstraße 18 80539 München
T. 089-21811-0
F. 089-21811-1999
[email protected]
ca. 5,25
Aussenanlagen
474.26
--
474.26
OK Podest
474.95
H.0.027
TEEKÜ/PERS.AUF.
Stabgitterzaun,
Planung
H=2,00 m
Traufkies, Planung
Umgriff Gesamtmaßnahme
Aussenanlagen Hauptbau
Frühjahr/ Sommer 2017
H.0.023
DOKURAUM
474.36
Umgriff vorgezogene Maßnahme
Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Herbst 2016
H.0.021
BÜRO
474.32
Index
Schnitte siehe
Plannr. S_5_001
Podest,
Bestand
Zaun, Bestand
474.39
Datum
Höhen, Bestand
--
xxx.xx
RCM - Neubau und Sanierung der Gebäude der
Radiochemie Garchinng
Höhen, Planung
S-01
xxx.xx
Dieses Detail gilt nur im Zusammenhang mit allen Ausführungszeichnungen. Vor Beginn der Arbeiten sind alle Maße und Angaben vor Ort vom AN eigenverantwortlich zu prüfen. Unstimmigkeiten und Bedenken sind der
Bauleitung umgehend schriftlich anzuzeigen und mit den Architekten abzustimmen. Firmendetails und -ausführungszeichnungen gelten nur mit dem Genehmigungsvermerk der Architekten.
Die dargestellten Grundleitungen sind nachrichtlich übernommen und entbinden den AN nicht von seiner Verantwortung eigenständig Sparteninformationen einzuholen.
Legende
Leistungsumfang vorgezogene Maßnahme
Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Herbst 2016
Kiestragschicht 0/32
d= 20 cm
20
15
70
Betonmauer Rückkühler Schnitt S-01
Betonmauer, Planung
(Ausführung über Hochbau
Sommer 2016)
gr. Rückkühler
476.76
Betonmauer davorliegend
Gasversorgungsstation
OK Zaun, Bestand
Podest, Bestand
2 Müllcontainer
1100 l
475,504
3,25
475.254
Betonpflaster,
Planung
474.26
474.26
474.28
474.34
ca. 2,5 %
474.31
474.094
Rampe
zum unterirdischen
Dokumenten-Archiv
Leistungsumfang vorgezogene Maßnahme
Aussenanlagen Bereich Rückkühler
Herbst 2016
25
OK Mauerfuß 473.51
Sauberkeitsschicht
d= 10 cm
Kiestragschicht 0/32
d= 20 cm
70
471.424
Betonmauer Rückkühler Schnitt S-02
20
15
LPH: 05
A USSCHR EIBUNGSUNT ERL A GE
S_5_001
Plannummer
M 1:50
Sauberkeitsschicht
d= 10 cm
Plangröße: Din A3 Datum: 23.06.16
25
Frostschutzschicht 0/56
Betonmauer Schnitte
75
OK Mauerfuß 473.51
Staatliches Bauamt München 2
Sauberkeitschicht Beton C 12/15
Sauberkeitschicht Kiessand 0/32
Traufkies,
Planung
Ludwigstraße 18 80539 München
T. 089-21811-0
F. 089-21811-1999
[email protected]
Ortbetondecke C 25/30
474.26
Aussenanlagen
Beton, Planung
474.26
--
474.27
Index
474.29
Datum
1,46
1,72
2,50
Betonmauer davorliegend
--
476.76
Sicherheitszaun,
Bestand
kl. Rückkühler
gr. Rückkühler
RCM - Neubau und Sanierung der Gebäude der
Radiochemie Garchinng
Straße
Dieses Detail gilt nur im Zusammenhang mit allen Ausführungszeichnungen. Vor Beginn der Arbeiten sind alle Maße und Angaben vor Ort vom AN eigenverantwortlich zu prüfen. Unstimmigkeiten und Bedenken sind der
Bauleitung umgehend schriftlich anzuzeigen und mit den Architekten abzustimmen. Firmendetails und -ausführungszeichnungen gelten nur mit dem Genehmigungsvermerk der Architekten.
Die dargestellten Grundleitungen sind nachrichtlich übernommen und entbinden den AN nicht von seiner Verantwortung eigenständig Sparteninformationen einzuholen.
Betonmauer, Planung
(Ausführung über Hochbau
Sommer 2016)